ALLGEMEINER TEIL DES. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern

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1 VERSICHERUNGSMEDIZIN ALLGEMEINER TEIL DES SOZIALVERSICHERUNGSRECHTS Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern

2 Lernziele Social insurance C PH 75 Definitions in the general section of the social insurance regulations (ATSG/LPGA): sickness, accidents, inability to work, incapacity to work, disability, helplessness, subsidiarity principle. 2 Legal aspects of working as a physician C PH 87 Administration of justice in the area of social insurance (ATSG/LPGA). 1

3 Grundlage > Bundesgesetz für den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vom 6. Oktober 2000 Koordination des Sozialversicherungsrechts Grundsätzen, Begriffe und Institute des Sozialversicherungsrechts Einheitliches Sozialversicherungsverfahren und Rechtspflege Abstimmung der Leistungen Ordnung des Rückgriffs der Sozialversicherungen auf Dritte admin.ch/ch/d/sr/c830_1.html

4 Begriffsklärungen > Krankheit > Unfall > Mutterschaft > Arbeitsunfähigkeit > Erwerbsunfähigkeit > Invalidität > Hilflosigkeit > ArbeitnehmerIn > Arbeitgeber > Selbständige > Wohnsitz /Aufenthalt ATSG Art. 3-13

5 Begriffsklärungen > Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. ATSG Art. 3 1

6 Begriffsklärungen > Als Geburtsgebrechen gelten diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen. ATSG Art. 3 2 > Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. ATSG Art. 4

7 Arbeitsunfähigkeit > Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Bei langer Dauer wird auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf oder Aufgabenbereich berücksichtigt. ATSG Art. 6

8 Erwerbsunfähigkeit > Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt. > Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver e Sicht nicht überwindbar ist. ATSG Art. 7

9 Invalidität > Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. ATSG Art. 8 1 > Invalidität ist im Sozialversicherungsrecht wirtschaftlich definiert!

10 Leistungen > Sachleistungen sind insbesondere die Heilbehandlung (Krankenpflege), die Hilfsmittel, die individuellen Vorsorgeund Eingliederungsmassnahmen g sowie Aufwendungen für Transporte und ähnliche Leistungen, die von den einzelnen Sozialversicherungen geschuldet oder erstattet werden. ATSG Art. 14 > Geldleistungen sind insbesondere Taggelder, Renten, jährliche Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen und Zulagen zu solchen, nicht aber der Ersatz für eine von der Versicherung zu erbringenden Sachleistung. ATSG Art. 15

11 Koordinationsregeln > Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) Zweckmässige Verwendung Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen Berechnung Verzugszinsen Akteneinsicht Einspracheverfahren Rückgriff admin.ch/ch/d/sr/c830_11.html

12 Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Chefarzt Suva Fluhmattstrasse 1 CH Luzern christian.ludwig@suva.ch Dezember 2010

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