Barmenia. Unisex aber nicht neutral: Neue KV-Volltarife setzen voll auf Qualität! RUNDSCHREIBEN UNABHÄNGIE VERMITTLER.

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1 Barmenia Versicherungen RUNDSCHREIBEN Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia Krankenversicherung a. G. Barmenia Lebensversicherung a. G. UNABHÄNGIE VERMITTLER Unisex aber nicht neutral: Neue KV-Volltarife setzen voll auf Qualität! An unsere unabhängigen Vertriebspartner! In der Krankheitskosten-Vollversicherung ist durch Unisex "kein Stein auf dem anderen geblieben"! Was sich "hinter den Kulissen" getan hat, können Sie im Rundschreiben "Auf dem Weg in die Unisex-Welt!" lesen. Jetzt geht s sozusagen auf die Bühne, denn: In den letzten zwölf Monaten wurden alle KV- Tarife auf den Prüfstand gestellt, Bedingungen optimiert und die neuen PKV-Mindeststandards integriert. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Es ist die gelungene Verbindung der Stärken, die unsere bisherigen Tariflinien ausgezeichnet haben. Außerdem wurde die Struktur deutlich gestrafft und die jüngsten Innovationen (z. B. aus easyflex+) noch einmal weiterentwickelt. Auch wenn Sie sich von langjährig vertrauten Tarifen im Neugeschäft verabschieden müssen - es gibt keinen Grund zu trauern: Denn das Beste aus den Tarifen der letzten Jahrzehnte kombiniert mit den Ideen von heute und morgen - das sind die neuen KV-Tarife der Barmenia in der Unisex-Welt! Neue Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen für alle Zielgruppen Alles zu den neuen Unisex-Tarifen der Barmenia Krankenversicherung finden Sie auf den folgenden Seiten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit den neuen Angeboten! Freundliche Grüße Heinz-Werner Richter Vorstand Ulrich Lamy Leiter der HA Mathematik BK Die Neuerungen im Kurzüberblick Bedingungsverbesserungen mit Reichweite über alle KV- Tarife Aufnahme der PKV-Mindeststandards Barmenia einsa: Eine kompakte Linie in der Vollversicherung für die Zielgruppe der Angestellten und Selbstständigen. Das Tarifwerk 74, die VC-Varianten und die easyflex+- Linie gehen darin auf und stehen damit nicht mehr für das Neugeschäft zur Verfügung. Verbesserte Tarife für Ärzte und Beihilfeberechtigte - Tarif-Innovationen der letzten Jahre wurden integriert, neue Tarifleistungen analog Barmenia einsa aufgenommen. 1

2 Inhalt 1. Unisex und die Folgen 2 2. PKV-Mindeststandards 2 3. Verbesserungen Allgemeine Tarifbedingungen (TB/KK) 3 4. Tarifliche Innovationen 3 5. Tariflinie Barmenia einsa einsa prima einsa prima einsa primex einsa expert einsa expert Besondere Bedingungen für Personen in der Berufsausbildung 8 6. Kompakttarife für Ärzte und Zahnärzte Tarif VHV+ für Mediziner Besondere Bedingungen für Medizinstudenten (B)VHV Tarife VZK+ und VZD+ für Zahnärzte Ergänzungsbaustein VZN Beihilfetarife für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige Weltweiter Versicherungsschutz nach Tarif WSU Verbesserte Beitragsrückerstattung (BR) für Personen in der Berufsausbildung Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldtarife für alle Zielgruppen Tarifbezeichnungen Antragstellung und Policierung Beiträge und Bedingungen Provisionsregelung und Absatzbewertung Verkaufsunterstützung Ihr Ansprechpartner Unisex und die Folgen Bei der Barmenia wurde der Eintritt in das "neue" Zeitalter zu einer Überprüfung und Neustrukturierung der über die Jahre recht umfangreichen und stark ausdifferenzierten Tariflandschaft genutzt. Gleichzeitig sollte vom neuen KV-Angebot der Barmenia ein klares Zeichen für noch mehr Qualität ausgehen. Schließlich hatte sich die Debatte der letzten eineinhalb Jahre in den Medien um die so genannten "Billigtarife" nicht positiv für die gesamte Branche ausgewirkt. Auch die PKV-Mindeststandards sind letztlich eine Reaktion auf diese Diskussionen. Und: Weil Ratings und Rankings Ihnen und uns auf Schritt und Tritt begegnen und ihr Einfluss eher zunimmt als schwindet, sollten mit Unisex sofort auch sinnvolle Bedingungsänderungen umgesetzt werden, die bereits tägliche Praxis sind und sich in den Ratings und Rankings positiv bemerkbar machen. Auf den Punkt oder besser, in ein Bild gebracht, kann man die Arbeitsschritte hin zu den neuen Unisex-KV-Volltarifen in etwa so zusammenfassen: 2. PKV-Mindeststandards Weitere tarifliche Verbesserungen Weiterführung jüngster Innovationen Bedingungsverbesserungen durch TB/KK 2013 Aufnahme PKV-Mindeststandards Der Trend zu mehr Qualität ist in der PKV deutlich erkennbar. Öffentlich diskutierte Leistungslücken sollten zumindest für die Zukunft geschlossen werden. Innerhalb einer vom PKV- Verband initiierten Arbeitsgruppe wurden deshalb Standards entwickelt, die eine private Krankheitskosten-Vollversicherung mindestens aufweisen sollte. Hier die Kriterien im Einzelnen: Ambulante Psychotherapie - Kostenerstattung für mindestens 50 Sitzungen pro Jahr. Eine Eigenbeteiligung von bis zu 30 % ist möglich. Offener Hilfsmittelkatalog - Versicherte haben Anspruch auf Kostenerstattung für Hilfsmittel in Standard- bzw. einfacher Ausführung. Zusagevorbehalte für Hilfsmittel durch den Versicherer, Maximalbeträge für einzelne Hilfsmittel sowie Einschränkungen hinsichtlich der Versorgungsformen (Kauf/Leihe) können unternehmensindividuell festgelegt werden. Außerdem können die Tarifbedingungen ökonomische Steuerungsaspekte formulieren. Entwöhnungsbehandlungen - zum Mindeststandard wird der Anspruch auf Kostenerstattung für insgesamt drei ambulante oder stationäre Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen in entsprechend qualifizierten Einrichtungen, wenn nicht ein anderer Kostenträger einspringt. Weitere Punkte auf der Mindest-Empfehlungsliste des Verbandes: Organspende, legale Schwangerschaftsabbrüche sowie palliative Versorgung bzw. Hospizversorgung sollten als Versicherungsfall bzw. Tarifleistung definiert sein. Und wie stellt sich die Barmenia dazu? Die neuen Tarife erfüllen diese Standards nicht nur durchgängig, sie liegen überwiegend darüber. Einzelheiten erfahren Sie ab Seite 4 bei der detaillierten Vorstellung der Tarife. 2

3 3. Verbesserungen Allgemeine Tarifbedingungen (TB/KK) Ratings und Rankings haben unverändert Bedeutung und beeinflussen so die Entscheidung für oder gegen ein KV- Vollversicherungsprodukt. In der Vergangenheit hat die Positionierung bei den marktführenden Ratings immer eine bedeutende Rolle bei der Tarifentwicklung gespielt. So auch bei der Entwicklung der Unisex-Bedingungen. Dabei wurde zwischen Leistungsausweitungen auf der einen und deren Beitragswirksamkeit auf der anderen Seite abgewogen. Darüber hinaus sollte sich die Leistungspraxis, die teilweise nicht in den Bedingungen verbrieft war, in der Realität aber angewendet wird, auch im Bedingungstext wiederfinden. Die Bedingungsverbesserungen gelten - wie die Unisex- Tarife - für das Neugeschäft. Eine Umsetzung für den Bestand war rechtlich leider nicht möglich. Das führt dazu, dass für den Bisex-Bestand und für das Unisex-Neugeschäft zukünftig unterschiedliche TB/KK (bzw. für die Krankentagegeldversicherung TB/KT) gelten. Die Unisex-Tarifbedingungen erhalten die Bezeichnung TB/KK 13 (analog TB/KT 13) mit Stand Die wichtigsten Bedingungsänderungen im Überblick Mitversicherung ab Geburt - zukünftig verzichtet die Barmenia auf die Voraussetzung einer dreimonatigen Vorversicherungszeit der Eltern. Außerdem kann für Neugeborene/Adoptivkinder zukünftig innerhalb des vom Elternteil versicherten Tarifs jede Selbstbehalt-Variante vereinbart werden. Verzicht auf Risikozuschlag bei Adoptivkindern - bisher waren bis zu 100 % Risikozuschlag möglich. Verzicht auf Wartezeiten - allgemeine und besondere Wartezeiten entfallen zukünftig im Neugeschäft, wenn bei der Barmenia eine Krankheitskosten-Vollversicherung beantragt wird. Keine Bindung an Gebührenordnungen im Ausland - sofern im Tarif nichts anderes bestimmt ist, erstattet die Barmenia in der Krankheitskosten-Vollversicherung im Ausland Gebühren auch über die dort gültigen Gebührenordnungen, sonstigen Preisverzeichnisse, preislichen Regelwerke oder Preislisten hinaus. Gemischte Anstalten - unter bestimmten Voraussetzungen können Krankenhäuser, die auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen, ohne vorherige Zusage der Barmenia in Anspruch genommen werden. Neu ist, dass auch dann keine vorherige Zusage erforderlich ist, wenn ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchgeführt werden sollen, die eine stationäre Behandlung erfordern. Rehabilitationsmaßnahmen - bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen wird grundsätzlich ohne vorherige Zusage der Barmenia geleistet. Außerdem sieht eine neue Regelung vor, dass unsere Versicherten in geeigneten Fällen auf Kooperationskliniken hingewiesen werden. Bei Nutzung der entsprechenden Kliniken wird für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes, längstens jedoch für drei Wochen, ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 25,00 EUR pro Tag gezahlt. Verbesserte Kriegsklausel - die Leistungspflicht entfällt nur bei aktiver Teilnahme an Kriegsereignissen. Auf die bisherige Voraussetzung, dass Kriegsereignisse auf Grund von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorhersehbar sein müssen, wird somit künftig verzichtet. 4. Tarifliche Innovationen Neben den Verbesserungen in den TB/KK 13 wurden auch die Leistungen in den Tarifen (Teil III der AVB) optimiert. Die wichtigsten Verbesserungen finden Sie hier: Hilfsmittel - mit Einführung eines offenen Hilfsmittelkatalogs in alle Unisex-Vollversicherungstarife wurden zusätzlich die Leistungen für Hilfsmittel verbessert: Die aus den easyflex+-tarifen bekannte Abgrenzung zwischen Hilfsmitteln in einfacher oder gehobener Ausstattung ist entfallen. Die Höchstgrenzen für ausgewählte Hilfsmittel, wie Hörgeräte, Brillen und orthopädische Schuhe wurden an die aktuellen Beschaffungskosten angepasst. Für Krankenfahrstühle gibt es in allen Vollversicherungstarifen keine Höchstgrenze mehr. In den Hochleistungstarifen wird den Kunden angeboten, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von EUR den Service des Hilfsmittelmanagements zu nutzen. Es wird dann geprüft, ob das Hilfsmittel zu günstigeren Konditionen bezogen werden kann. Dieses Angebot ist für den Kunden unverbindlich, d. h. es entstehen keine Nachteile, wenn er den Empfehlungen nicht folgt. Bei den beitragsgünstigeren Tarifen der neuen Tariflinie für Angestellte und Selbstständige ist ab einem Rechnungsbetrag von EUR ein Kostenvoranschlag einzureichen. Wird die kostengünstigere Alternative ohne guten Grund abgelehnt oder wird kein Kostenvoranschlag eingereicht, werden die Leistungen gekürzt. Auf diese Weise können die Ausgaben für kostenintensive Hilfsmittel positiv beeinflusst werden. Die Aufwendungen für lebenserhaltende Hilfsmittel werden grundsätzlich nach allen Unisex-Vollversicherungstarifen zu 100 % erstattet. 3

4 Ambulante Transportkosten - die ambulanten Transportkosten aus der Tariflinie easyflex+ wurden in alle Unisex- Vollversicherungstarife übernommen und erweitert: Erstattungsfähig sind jetzt außerdem Fahrten bei ambulanten Operationen und ambulanten Behandlungen, wenn eine außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit, Hilflosigkeit oder Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe II oder III vorliegt. Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz/Kieferorthopädie - die Grenze für den Heil- und Kostenplan bei anstehenden Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädischen Behandlungen beträgt einheitlich für alle Unisex-Vollversicherungstarife EUR. LASIK-OP - neu in den Leistungskatalog aufgenommen wurden so genannte LASIK-Operationen (zur Behebung der Fehlsichtigkeit). Voraussetzung für diese Leistung ist, dass der Kunde in diesem Tarif seit mindestens zwei Jahre versichert ist. Die Leistungshöhen werden in den einzelnen Tarifbeschreibungen genannt. "BR- und SB-Unschädlichkeit" - die Regelung aus der Tariflinie easyflex+, dass Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nicht unter den Selbstbehalt fallen bzw. nicht die Beitragsrückerstattung gefährden, wurde auch in die Unisex-Vollversicherungstarife übernommen. Erweiterte Optionsrechte - um einen deutlich flexibleren Versicherungsschutz bieten zu können, wurde der Katalog der Optionsmöglichkeiten erheblich erweitert. Der Versicherungsnehmer kann für alle im Tarif versicherten Personen zu bestimmten Terminen und zusätzlich bei verschiedenen Ereignissen seinen Versicherungsschutz aufstocken: Der Versicherungsnehmer hat das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in einen höheren oder umfassenderen Vollversicherungstarif zu wechseln nach 3, 5 oder 7 Versicherungsjahren und innerhalb der ersten 15 Versicherungsjahre bei bestimmten Ereignissen (einmal bei einem Wechsel zwischen Angestelltenverhältnis und selbstständiger Tätigkeit und umgekehrt, einmal bei einer beruflichen Qualifikation des Kindes und bei Entsendung ins Ausland aus beruflichen Gründen oder im Rahmen eines Studiums). Außerdem hat der Versicherungsnehmer zweimal die Möglichkeit, Zeiten finanzieller Einschränkungen zu überbrücken, indem er seinen Versicherungsschutz reduziert. Zwei Jahre nach der Reduktion kann er - ohne Gesundheitsprüfung - wieder in den ursprünglichen Tarif zurückumstellen. 5. Tariflinie Barmenia einsa Die Tariflinie Barmenia einsa ist das neue, unisex-kalkulierte Angebot für die Zielgruppen Selbstständige und Angestellte. Die Tariflinie besteht wie die Tariflinie easyflex+ aus einzelnen Kompakttarifen, unterscheidet sich allerdings inhaltlich deutlich hiervon. Der Dachname der Tariflinie Barmenia einsa wird mit dem jeweiligen Tarifnamen ergänzt: prima (für Primärarzt), prima+, primex (ein Mix aus prima und expert), expert (für Experte bzw. Facharzt) und expert+. Die Tariflinie Barmenia einsa sieht sämtliche Leistungen - in von unten nach oben abgestufter Ausprägung - durchgängig in allen Tarifen vor (siehe hierzu das nachfolgende Schaubild). prima ambulant: Primärarzt Generikaregelung 75 % Hilfsmittel 75 % ambulante Psychotherapie 75 % Zahnersatz stationäre Regelleistungen bis Höchstsatz GOÄ/GOZ primex ambulant: Facharzt keine Generikaregelung 80 % Hilfsmittel 80 % ambulante Psychotherapie 80 % Zahnersatz stationäre Regelleistungen bis Höchstsatz GOÄ/GOZ prima+ ambulant: Primärarzt Generikaregelung 80 % Hilfsmittel 80 % ambulante Psychotherapie 80 % Zahnersatz Zweibettzimmer/ Chefarzt bis Höchstsatz GOÄ/GOZ expert ambulant: Facharzt keine Generikaregelung 85 % Hilfsmittel 85 % ambulante Psychotherapie 85 % Zahnersatz Ein-/ Zweibettzimmer u. Chefarzt bis Höchstsatz GOZ/ über Höchstsatz GOÄ expert+ ambulant: Facharzt 100 % Hilfsmittel 100 % ambulante Psychotherapie 90 % Zahnersatz keine Generikaregelung Ein-/Zweibettzimmer u. Chefarzt über Höchstsatz GOÄ/GOZ Eine Sonderstellung nimmt der Tarif einsa primex ein, der sich nicht so ohne weiteres in die aufsteigende Linie einordnen lässt: Im ambulanten Bereich liegt er auf einem Leistungsniveau mit einsa expert (direkte Facharztbehandlung), stationär ist er auf der Höhe des einsa prima (allgemeine Krankenhausleistungen) anzusiedeln. Selbstbehalte Die Tarife Barmenia einsa sehen drei Beitrag sparende Selbstbehalte vor: 4

5 Leistungsstufe Selbstbehalt pro Kalenderjahr (= Selbstbehaltstufe) Erwachsene Kinder/ Jugendliche EUR 150 EUR EUR 300 EUR EUR 600 EUR Bei unterjährigem Beginn reduziert sich der Jahresselbstbehalt anteilig für jeden nicht versicherten Monat. Besonderheiten der Tariflinie einsa Die so genannten easyflex+-leistungen, die erstmalig mit Einführung dieser Tariflinie tariflich festgeschrieben wurden (häusliche Krankenpflege, ambulante Palliativversorgung, stationäre Hospizleistungen) wurden auch in die Tariflinie einsa überführt. Darüber hinaus wurden andere Leistungsbereiche verbessert oder neu aufgenommen. Die wichtigsten sind Kinderbetreuungspauschale Für die Betreuung eines erkrankten Kindes, das nach der Tariflinie Barmenia einsa versichert ist, wird ab dem vierten Krankheitstag einmal pro Kalenderjahr eine Pauschale von 200 EUR unter folgenden Voraussetzungen gezahlt: das erkrankte Kind ist nicht älter als 12 Jahre, für dessen Betreuung steht keine andere im Haushalt lebende Person zur Verfügung und ein Elternteil muss nach ärztlicher Bescheinigung zur Betreuung des erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben. Weitere Voraussetzung ist, dass auch ein Elternteil des erkrankten Kindes eine Krankheitskosten-Vollversicherung bei der Barmenia vereinbart hat. Entbindungspauschale Nach allen Tarifen der Tariflinie einsa wird bei Hausentbindungen eine Entbindungspauschale in Höhe von 500 EUR gezahlt. Beitragsbefreiungen Alle Tarife der Tariflinie einsa sehen Beitragsbefreiungen bei Bezug von Elterngeld, längeren Krankenhausaufenthalten und bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III vor. Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktikerbehandlung 5 Versicherungsschutz besteht für alle im Hufeland- Verzeichnis und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel. Dies gilt für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Kurbehandlungen und bei zahnärztlichen Behandlungen. Die Tarife prima, prima+ und primex sehen für den ambulanten Bereich eine Höchstgrenze von EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr vor. Weiteres Details finden Sie in den folgenden Tarifbeschreibungen sowie in den Übersichten (siehe Anlagen). 5.1 Tarif einsa prima Der Tarif einsa prima richtet sich an Kunden, die einen beitragsgünstigen Versicherungsschutz wünschen bzw. diesen als Einstieg in die PKV-Welt sehen. Er ist aber nicht vergleichbar mit einem klassischen "Einsteigertarif", da er hochwertige Zahnleistungen, Leistungen für Heilpraktiker, Lasik-Operationen u. v. m. vorsieht. Vorrangige Zielgruppen sind Existenzgründer und junge Selbstständige. Die Leistungen des Tarifs werden im Folgenden kurz vorgestellt. Ambulanter Bereich Behandlungen durch Ärzte und gezielte Vorsorgeuntersuchungen Der Tarif einsa prima sieht das so genannte Primärarztmodell vor. Dieses Modell unterscheidet sich von dem bisherigen Hausarztmodell (z. B. Tariflinie easyflex+) dadurch, dass der Primärarzt vor der ersten Konsultation nicht namentlich benannt werden muss. Als Primärärzte gelten ausschließlich Ärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenärzte, Gynäkologen, Kinderärzte und Notärzte oder Bereitschaftsärzte. Ein Hinweis: In den Verkaufsunterlagen (siehe Ziffer 14) wird weiterhin der Begriff "Hausarzt" verwendet, da dies für die Kunden verständlicher ist. Vorsorgeuntersuchungen sind im Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme, aber ohne die dort genannten Altersgrenzen abgesichert. Darüber hinausgehende Vorsorgeuntersuchungen werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 250 EUR im Kalenderjahr erstattet. Die Aufwendungen für ärztliche Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100 % ersetzt, wenn ein Primärarzt aufgesucht wird. Wird direkt ein Facharzt (ohne Überweisung des Primärarztes) konsultiert, werden die Aufwendungen zu 75 % ersetzt. Die reduzierte Erstattung bei einem direkten Facharztbesuch gilt aber nicht zwangsläufig für alle zukünftigen Behandlungen. Denn es wurde tariflich verankert, dass für zukünftige Behandlungen - auch für denselben Versicherungsfall - eine Überweisung des Primärarztes eingeholt werden kann.

6 Arznei- und Verbandmittel Tarif einsa prima sieht ebenfalls - wie die easyflex+-tarife - eine so genannte Generikaregelung vor. Danach werden verschreibungspflichtige Generika oder Originalpräparate, für die es kein Generikum gibt, zu 100 % erstattet. Originalpräparate, für die es Generika gibt, werden zu 75 % erstattet. Sehhilfen, grundsätzlich alle 2 Jahre orthopädische Schuhe (pro Kalenderjahr) Hörgeräte 150 EUR 750 EUR EUR je Ohr Bei Verordnung durch den direkt aufgesuchten Facharzt wird jeweils ¾ der vorgenannten Prozentsätze ersetzt. Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktikerbehandlung Die Erstattung beträgt bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR im Kalenderjahr 75 %. Operative Maßnahmen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK) Die Aufwendungen für LASIK-Operationen einschließlich der hierfür erforderlichen Vor- und Nachuntersuchungen werden bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR je Auge zu 100 % erstattet. Ambulante Psychotherapie Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Behandlungen werden ohne vorherige Zusage und ohne Begrenzung der Sitzungsanzahl zu 75 % erstattet. Heilmittel Die Aufwendungen für Heilmittel werden bis zu einem Betrag von EUR im Kalenderjahr zu 75 % und darüber hinaus zu 100 % ersetzt (maximale Selbstbeteiligung 500 EUR). Hilfsmittel Die Aufwendungen für Hilfsmittel werden grundsätzlich zu 75 % bzw. für lebenserhaltende Hilfsmittel zu 100 % ersetzt. Bei Hilfsmitteln mit einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von über EUR ist ein Kostenvoranschlag bei der Barmenia einzureichen. Wird der Vorschlag des Hilfsmittelmanagements ohne guten Grund nicht angenommen oder wird kein Kostenvoranschlag eingereicht, sind die Aufwendungen zu 75 % erstattungsfähig. Davon wird dann die Erstattung in Höhe von 75 % bzw. bei lebenserhaltenden Hilfsmitteln in Höhe von 100 % berechnet. Für ausgewählte Hilfsmittel gelten folgende Rechnungshöchstbeträge: Stationärer Bereich Die Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen werden zu 100 % übernommen. Zahnbereich Die Erstattung für Zahnbehandlung und -prophylaxe beträgt 100 %. Die Aufwendungen für Zahnersatz (einschließlich Inlays) und Kieferorthopädie werden zu 75 % bis zu folgenden Höchstbeträgen (Rechnungsbeträge) ersetzt: Kalenderjahr insgesamt EUR ab 4. Kalenderjahr EUR pro Kalenderjahr Genesungs- und sonstige Kuren Die Aufwendungen für Kurbehandlungen einschließlich Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Kurtaxe werden zu 100 % ersetzt. Bei einer Genesungskur wird zusätzlich ein Genesungsgeld von 100 EUR für die Dauer von maximal 4 Wochen gezahlt. Gebührenordnungen Die Gebühren für Ärzte und Zahnärzte sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen GOÄ bzw. GOZ und für Heilpraktiker bis zum einfachen Satz des GebüH erstattungsfähig. Auslandsschutz Bei Auslandsaufenthalten finden das Primärarztmodell und die Beschränkungen auf Generika, verschreibungspflichtige Arzneien und Vorsorgeleistungen nach gesetzlichen Programmen keine Anwendung. Das bedeutet, dass bei Auslandsaufenthalten ärztliche Behandlungen, Arzneimittel und Vorsorgeuntersuchungen zu 100 % ersetzt werden. Darüber hinaus sind die Gebühren für Ärzte und Zahnärzte bis zu den ortsüblichen Kosten erstattungsfähig. 5.2 Tarif einsa prima+ Der Tarif einsa prima+ steht für eine erschwingliche Tarifvariante mit hochwertigem Versicherungsschutz im Krankenhaus und im Zahnbereich. Zielgruppe sind gut verdienende Angestellte (auch mit Familie) und Selbstständige. Im Vergleich zum Tarif prima sieht der Tarif prima+ folgende höhere Leistungen vor: 6

7 Ambulanter Bereich Im ambulanten Bereich werden die Prozentsätze grundsätzlich auf 80 % erhöht. Das heißt, dass zum Beispiel die Aufwendungen für eine direkte Facharztbehandlung (ohne Überweisung) zu 80 % erstattet werden. Höhere Leistungen ergeben sich darüber hinaus bei folgenden Obergrenzen (Rechnungsbeträgen): zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: bis zu 500 EUR pro Kalenderjahr Hilfsmittel: Sehhilfen, grundsätzlich alle 2 Jahre orthopädische Schuhe (pro Kalenderjahr) Hörgeräte 300 EUR 750 EUR EUR je Ohr Stationärer Bereich Neben den Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen werden auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung erstattet. Zahnbereich Auch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erhöht sich der Erstattungsprozentsatz auf 80 %. Es gelten folgende Höchstbeträge (Rechnungsbeträge): Kalenderjahr insgesamt EUR ab 4. Kalenderjahr EUR pro KalenderjahrA x 5.3 Tarif einsa primex Der Tarif einsa primex wendet sich an Kunden, die außerhalb des Krankenhauses Wert auf eine hochwertige Absicherung legen, stationär aber mit den allgemeinen Krankenhausleistungen auskommen. Ambulanter Bereich Es gilt grundsätzlich der Erstattungsprozentsatz von 80 % (wie beim Tarif einsa prima+). Wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass der Tarif einsa primex kein Primärarztmodell vorsieht. Ambulante Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen können direkt von einem Facharzt durchgeführt werden und werden zu 100 % erstattet. Außerdem findet das Generikamodell keine Anwendung. Das heißt, die Aufwendungen für (auch nicht verschreibungspflichtige) Generika und Originalpräparate werden ebenfalls zu 100 % ersetzt. Stationärer Bereich Versicherungsschutz besteht wie beim Tarif einsa prima für allgemeine Krankenhausleistungen. Zahnbereich Für die Erstattung von Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten der Erstattungsprozentsatz von 80 % und die Höchstgrenzen aus dem Tarif einsa prima Tarif einsa expert Der Tarif einsa expert bietet einen durchgängig hochwertigen Versicherungsschutz in allen Bereichen und richtet sich an eine etablierte und solvente Klientel (z. B. Freiberufler) sowie hoch qualifizierte, gut verdienende Angestellte (auch mit Familie). Im Vergleich zu den zuvor beschriebenen Tarifen sieht er folgende Leistungen vor: Ambulanter Bereich Die Erstattungsprozentsätze betragen grundsätzlich 85 %. Ebenfalls sieht der Tarif einsa expert im ambulanten Bereich (wie der Tarif einsa primex) kein Primärarztmodell vor und verzichtet auf die Generikaregelung. Das bedeutet, dass ärztliche Behandlungen, Arzneimittel (auch nicht verschreibungspflichtige) und Vorsorgeuntersuchungen zu 100 % erstattet werden. Höhere Leistungen ergeben sich im Vergleich bei Vorsorgeuntersuchungen, die auch über die gesetzlichen Programme hinaus zu 100 % ersetzt werden, Schutzimpfungen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch für beruflich bedingte Schutzimpfungen und aus Anlass von privaten Auslandsreisen erstattet werden, LASIK-OP, die bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR je Auge erstattungsfähig sind, Rechnungshöchstbeträge bei bestimmten Hilfsmitteln: Sehhilfen, grundsätzlich alle 2 Jahre orthopädische Schuhe (pro Kalenderjahr) Hörgeräte 600 EUR EUR ohne Höchstgrenze Bei Hilfsmitteln über EUR kann der Service des Barmenia-Hilfsmittelmanagements genutzt werden. Die Aufwendungen für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktikerbehandlungen werden zu 85 % ohne Höchstbetrag erstattet. 7

8 Stationärer Bereich Zusätzlich zu den Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen werden auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung erstattet. Werden diese Wahlleistungen nicht in Rechnung gestellt, wird für jeden Tag ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Es beträgt bis zu 50 EUR pro Tag (25 EUR bei Verzicht auf Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer bzw. 25 EUR bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung). Außerdem werden die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung des Elternteils übernommen, das ein nach Tarif einsa expert versichertes Kind (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) ins Krankenhaus begleitet (Rooming-In). Zahnbereich Aufwendungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 85 % ersetzt. Es gilt lediglich für die ersten drei Kalenderjahre ein Rechnungshöchstbetrag von insgesamt EUR, danach entfällt die Erstattungsobergrenze. Inlays werden - im Gegensatz zu den Tarifen prima, prima+ und primex - wie Zahnbehandlungen zu 100 % erstattet. Genesungs- und sonstige Kuren Das Genesungsgeld bei Genesungskuren erhöht sich auf 200 EUR. Gebührenordnungen Die Gebühren für Ärzte (ambulant und stationär) sind ohne Gebührenbegrenzung und für Zahnärzte bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen GOÄ bzw. GOZ erstattungsfähig. Die Gebühren für Heilpraktiker sind ebenfalls ohne Begrenzung erstattungsfähig. Auslandsschutz Es besteht ohne eine zusätzliche Vereinbarung zeitlich unbegrenzter und weltweiter Versicherungsschutz, wenn die Pflegepflichtversicherung während des Auslandsaufenthaltes fortgeführt wird. Darüber hinaus sind Gebühren für Ärzte bzw. Zahnärzte über die ortsüblichen Kosten hinaus erstattungsfähig. 5.5 Tarif einsa expert+ Der Tarif einsa expert+ ist ein Tarif für Menschen mit besonderen Ansprüchen auch in puncto Krankenversichrung. Mit 100 % Leistungen in nahezu allen Bereichen richtet er sich an eine etablierte und solvente Klientel (z. B. Freiberufler) sowie hoch qualifizierte, gut verdienende Angestellte. Ambulanter Bereich Die Erstattungsprozentsätze betragen durchgängig 100 %. Ansonsten gelten die Ausführungen zu Tarif expert. Stationärer Bereich Das Krankenhaustagegeld, das bei Verzicht auf stationäre Wahlleistungen gezahlt wird, beträgt bis zu 100 EUR pro Tag (50 EUR bei Verzicht auf die Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer bzw. 50 EUR bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung). Zahnbereich Aufwendungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 90 % ersetzt. Es gilt für die ersten drei Kalenderjahre ebenfalls ein Höchstbetrag (Rechnungshöchstbeträge) von insgesamt EUR, danach entfällt die Erstattungsobergrenze. Gebührenordnungen Es gelten keine Beschränkungen. 5.6 Besondere Bedingungen für Personen in der Berufsausbildung Zu jedem Tarif der Tariflinie einsa können Besondere Bedingungen für Personen in der Berufsausbildung (jeweils mit der geringsten Leistungs- bzw. Selbstbehaltstufe) angeboten werden. 6. Kompakttarife für Ärzte und Zahnärzte Mit dem Start in die Unisex-Welt soll die gute Marktposition der Barmenia im Ärztesegment mit der Marke "VHV" gesichert und weiter ausgebaut werden. Deshalb wurden die aus der Bisex- Vollversicherung für Angestellte und Selbstständige bereits bekannten innovativen Leistungen - die teilweise noch weiter optimiert wurden - auch in die Ärztetarife übernommen (siehe Ziffer 4). Die einzelnen Leistungen werden hier der Vollständigkeit halber nur genannt: verbesserte Hilfsmittelleistungen erweiterte ambulante Transportkosten LASIK-OP einheitliche Grenze für den Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz und Kieferorthopädie "BR- und SB-Unschädlichkeit" erweiterte Optionsrechte Darüber hinaus wurden auch die hier aufgezählten besonderen Leistungen der Tariflinie einsa in die Ärztetarife integriert (siehe Ziffer 5): Kinderbetreuungspauschale Entbindungspauschale Beitragsbefreiungen Somit setzen sich die Änderungen in den Unisex-Tarifen für Ärzte und Zahnärzte wie folgt zusammen: 8

9 z. B. verbesserte Hilfsmittelleistungen, LASIK OP, ambulante Transportkosten, Kinderbetreuungspauschale tarifliche Weiterentwicklungen Für Hilfsmittel gelten folgende verbesserte Rechnungshöchstbeträge: Hospizleistungen, Palliativversorgung, häusl. Krankenpflege, integrierte Kurleistungen, Entbindungspauschale, Optionsrechte, SB/BR-Unschädlichkeit verschiedener Leistungen, Beitragsbefreiungen usw. Aufnahme jüngster Innovationen Sehhilfen, grundsätzlich alle 2 Jahre: bei 8 Dioptrien: 400 EUR 600 EUR Bedingungsverbesserung durch TB/KK 13 PKV-Mindeststandards orthopädische Schuhe (pro Kalenderjahr) Hörgeräte EUR ohne Höchstgrenze Die besonderen Merkmale unseres Ärzte-Tarifwerkes (Angebot ohne Selbstbehalt, keine Zahnstaffel) lassen sich mit dem besonderen Anspruch dieser Zielgruppe begründen und sind erhalten geblieben. Notwendige Anpassungen im Zahnbereich, bei ambulanter Psychotherapie sowie bei den Hilfsmittelgrenzen wurden vorgenommen. Weitere Details finden Sie in den folgenden Tarifbeschreibungen sowie in den Übersichten (siehe Anlagen). 6.1 Tarif VHV+ für Mediziner Im Vergleich zu der Tariflinie Barmenia einsa orientiert sich der Tarif VHV+ an dem Leistungsspektrum der Tarife expert und expert+ für Angestellte und Selbstständige. Daher werden im Folgenden die Unterschiede im Vergleich zu dieser Zielgruppe dargestellt: Tarifstufen Der Tarif VHV+ verfügt unverändert über die drei Tarifstufen: VHV1+: VHV2+: VHV3+: Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung allgemeine Krankenhausleistungen Selbstbehalte Tarif VHV+ sieht eine Leistungsstufe ohne Selbstbehalt sowie drei weitere Leistungsstufen mit neuen Selbstbehalten vor: Leistungsstufe (= Selbstbehaltstufe) A C D E Selbstbehalt pro Kalenderjahr 0 EUR 300 EUR 600 EUR EUR Ambulanter Bereich Der Erstattungssatz beträgt grundsätzlich 100 %. Bei ambulanter Psychotherapie werden 85 % ersetzt. Heilmittel werden zu 100 % ersetzt. Nach den Ärztetarifen sind die klassischen Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktikerbehandlungen versichert. Alle im Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten naturheilkundlichen Verfahren können wie in den Bisex- Tarifen separat durch einen Ergänzungsbaustein vereinbart werden - siehe hierzu Ziffer 6.3. Stationärer Bereich Das Krankenhaustagegeld, das bei Verzicht auf stationäre Wahlleistungen gezahlt wird, beträgt nach Tarif VHV1+: bis zu 75 EUR pro Tag (50 EUR bei Verzicht auf die Unterkunft und Verpflegung im Ein- und Zweibettzimmer und 25 EUR bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung) und Tarif VHV2+: bis zu 50 EUR pro Tag (25 EUR bei Verzicht auf die Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer und 25 EUR bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung). Zahnbereich Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt 85 % ohne Höchstgrenzen. Inlays werden wie Zahnbehandlungen zu 100 % ersetzt. 6.2 Besondere Bedingungen für Medizinstudenten (B)VHV+ Versicherungsfähigkeit Gegenüber den Besonderen Bedingungen zu Tarif VHV - (B)VHV - wurde die Versicherungsfähigkeit erweitert. Es können jetzt bereits nach dem Tarif VHV+ mitversicherte Kinder in der Berufsausbildung auch über das 25. Lebensjahr hinaus und sich in der Berufsausbildung befindende Ehe- bzw. Lebenspartner gemäß 1 Lebenspartnerschaftgesetz eines Arztes versichert werden. 9

10 Leistungen Die Leistungen entsprechen den Leistungen der Bisex- Version - (B)VHV - mit zwei Ausnahmen: Für Sehhilfen gilt ein Rechnungshöchstbetrag von 160 EUR. Zahnleistungen werden bis zu 800 EUR pro Kalenderjahr erstattet. 6.3 Tarife VZK+ und VZD+ für Zahnärzte Wie im Tarif VHV+ wurden auch in den speziellen Zahnarzttarifen VZK+ und VZD+ die Bedingungs- und Leistungsverbesserungen übernommen. Auch die Tarif- und Leistungsstufen sind identisch. Nach wie vor können die Leistungen des Zahnbereichs mit einem separaten Zahntarif abgesichert werden. Die Leistungen des Unisex-Tarifs VZD1+ sind den Zahnleistungen des Tarifs VHV+ gleich (85 % Erstattung ohne Höchstgrenze). Der Tarif VZD2+ sichert wie bisher ausschließlich die Material- und Laborkosten zu 100 % ab. 6.4 Ergänzungsbaustein VZN+ Der Tarif VZN+ leistet für alle im Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten naturheilkundlichen Verfahren und die in diesem Zusammenhang verordneten naturheilkundlichen Arznei- und Heilmittel. Neu ist, dass dies nicht nur für ambulante und stationäre Heilbehandlungen sowie bei zahnärztlichen Behandlungen gilt, sondern auch für Kurbehandlungen (analog der Tariflinie Barmenia einsa). Der Bisex-Tarif VKN wurde deshalb nicht in die Unisex- Welt überführt. 7. Beihilfetarife für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige Kompakttarif VBU und Ergänzungstarif VEU bzw. VELU Für Beihilfeberechtigte des Bundes und der angeschlossenen Länder steht auch in der Unisex-Welt ein leistungsstarkes Angebot zur Verfügung. Die Kompakttarife VBU, VEU und VELU ("U" steht jeweils für Unisex) sehen die gleichen Leistungsspektren wie die entsprechenden Bisex-Tarife (VB, VE und VEL) vor. Analog der Tarife für Angestellte und Selbstständige sowie Ärzte wurden die tariflichen Bedingungsverbesserungen (PKV-Standards) und sinnvollen Leistungsinnovationen auch in diese Beihilfetarife integriert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um verbesserte Hilfsmittelleistungen erweiterte ambulante Transportkosten LASIK-OP und einheitliche Grenze für den Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz und Kieferorthopädie Somit setzen sich die Änderungen für die Beihilfetarife wie folgt zusammen: LASIK OP, ambulante Transportkosten Hospizleistungen, Palliativversorgung, häusliche Krankenpflege, Entbindungspauschale Bedingungsverbesserung durch TB/KK 13 PKV-Mindeststandards tarifliche Weiterentwicklungen Aufnahme jüngster Innovationen Zu den Beihilfetarifen VBU, VEU und VELU sind folgende Punkte besonders zu erwähnen: Tarifstufen: Auch der Tarif VBU verfügt über die drei bekannten Tarifstufen: VB1U: Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung VB2U: Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung VB3U: allgemeine Krankenhausleistungen Vor dem "U" wird jeweils die vereinbarte Leistungsstufe genannt, z. B.: Tarif VB230U. LASIK-OP Aufwendungen für LASIK-OP sind bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR je Auge erstattungsfähig. Rechnungshöchstbeträge bei bestimmten Hilfsmitteln: Sehhilfen, grundsätzlich alle 2 Jahre orthopädische Schuhe (pro Kalenderjahr) Hörgeräte 400 EUR 750 EUR EUR je Ohr Bausteintarife VAU, VSU und VDU Speziell für Beihilfeberechtigte der Länder Bremen und Hessen wurde das Tarifwerk 74 in die Unisex-Welt überführt und ebenfalls mit den tariflichen Bedingungsverbesserungen (PKV-Standards) und sinnvollen Leistungsinnovationen ausgestattet - siehe Kompakttarif VBU und Ergänzungstarife VEU bzw. VELU. 10

11 Stationäre Ergänzung: Die Bausteintarife VAU, VSU und VDU sind in erster Linie ein Angebot für Beihilfeberechtigte der Länder Hessen und Bremen. Der Tarif VSU mit der Tarifstufe 1 bzw. 2 kann aber auch von Beihilfeberechtigten des Bundes und der angeschlossenen Länder abgeschlossen werden, wenn nach den jeweiligen Beihilfevorschriften die Aufwendungen für stationäre Wahlleistungen nicht beihilfefähig (z. B. Hamburg) oder die berücksichtigungsfähigen Angehörigen in der GKV versicherungspflichtig sind. Tarifstufen: Der Aufbau der Unisex-Tarifbausteine VAU, VSU und VDU (das "U" steht jeweils für Unisex) entspricht den Bisex-Tarifen. Der Tarif VSU sieht ebenfalls die drei Tarifstufen vor: VS1U: Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung VS2U: Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung VS3U: allgemeine Krankenhausleistungen Vor dem "U" wird jeweils die vereinbarte Leistungsstufe genannt, z. B.: Tarif VS230U. Kurtarif VKU Kurleistungen können separat über den Tarif VKU abgesichert werden. Wie bei der Tariflinie einsa bzw. den Arztund Zahnarzttarifen wurde das Genesungsgeld bei Genesungskuren verdoppelt: Tarif VK50U: 100 EUR Genesungsgeld Tarif VK100U: 200 EUR Genesungsgeld Tarif VENU In den Beihilfetarifen sind die klassischen Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktikerbehandlungen abgesichert. Versicherungsschutz für alle im Hufeland- Verzeichnis und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten naturheilkundlichen Verfahren bietet der Zusatzbaustein VENU. Wie der Tarif VZN+ leistet er auch für Kurbehandlungen. Der Bisex-Tarif VKN wurde deshalb nicht in die Unisex-Welt übernommen. Besondere Bedingungen für Beamtenanwärter Zu allen Beihilfetarifen wird es auch in der Unisex-Welt Besondere Bedingungen geben. Diese sehen ebenfalls wie ihre Bisex-Varianten teilweise Leistungsbegrenzungen vor, die geringfügig angepasst wurden. Tarife MA+, MS+ und MZ+ Unsere gute Marktposition bei den Ärztetarifen soll auch weiterhin durch spezielle Beihilfetarife für Ärzte aufrechterhalten werden. Deshalb wurden die Bisex-Tarife nahezu unverändert in die Unisex-Welt mit den oben beschriebenen Modifikationen überführt - siehe Kompakttarif VBU und Ergänzungstarife VEU bzw. VELU. 8. Weltweiter Versicherungsschutz nach Tarif WSU Die Krankheitskosten-Vollversicherung bietet einen weltweiten und zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz im Ausland unter folgenden Voraussetzungen: Im Rahmen der Krankheitskosten-Vollversicherung besteht Versicherungsschutz für das Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung im Krankenhaus. Außerdem muss die private Pflegepflichtversicherung während des Auslandsaufenthaltes fortgeführt werden. Diese Regelung gilt auch in der Unisex-Welt. Besteht im Rahmen der Vollversicherung keine "Einbettzimmerabsicherung" kann hiefür der Tarif WSU hinzugenommen werden. 9. Verbesserte Beitragsrückerstattung (BR) für Personen in der Berufsausbildung Die Barmenia verbessert die BR für Personen in der Berufsausbildung in doppelter Hinsicht: Verbesserte Staffel Es gilt im Vergleich zu den Normaltarifen folgende verbesserte Staffel: Anzahl der leistungfreien Jahre Kompakttarife Einzeltarife (ambulant, Zahn) 1 3,0 MB 3,0 MB 2 4,5 MB 4,5 MB 3 6,0 MB 6,0 MB Bereits nach drei leistungsfreien Jahren wird eine BR von sechs Monatsbeiträgen (MB) gezahlt! Sofortiger Aufbau des BR-Anspruchs Der Anspruch auf BR wird sofort - auch bei unterjährigem Beginn - aufgebaut, wobei dann eine "anteilige" BR erfolgt. Diese Regelung ist zunächst für das Jahr 2013 garantiert und gilt für alle Besonderen Bedingungen in der Vollversicherung - sowohl der Unisex- als auch der Bisex-Welt. Gewinnen Sie mit dieser neuen, attraktiven BR-Regelung junge Kunden für die PKV! 11

12 10. Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldtarife für alle Zielgruppen Tarife T+ und TM+ Angestellte und Selbstständige können eine Krankentagegeldleistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall mit dem Tarif T+ vereinbaren. Für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte steht der Tarif TM+ zur Verfügung. Beide Tarife sehen die aus der Bisex-Welt bekannten Karenzzeiten vor. Tarif KH+ Im Krankenhaustagegeldbereich bieten wir für alle Personengruppen nur einen Tarif mit der Bezeichnung KH+ an. In den Unisex-Tarifen gibt es im Vergleich zu den Bisex- Tarifen folgende Modifikationen: Nach den Tarifen T+, TM+ und KH+ wird bei einer ambulanten Entbindung ein Krankentagegeld in siebenfacher Höhe bzw. ein Krankenhaustagegeld für sieben Tage nicht mehr gezahlt. Die Tarife T+ und TM+ zahlen bis zu dreimal bei Arbeitsunfähigkeit auf Grund von ambulanten oder stationären Entziehungsmaßnahmen 80 % des vereinbarten Krankentagegeldes (analoge Regelung wie in der Krankheitskosten-Vollversicherung). In den Krankentagegeldversicherungen wird komplett auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. 11. Tarifbezeichnungen Eine Übersicht zu den Tarifbezeichnungen finden Sie in der Anlage. 12. Antragstellung und Policierung Die neuen Unisex-Tarife können ab dem beantragt werden. Der früheste Versicherungsbeginn ist der Der Versand der Policen erfolgt ab Anfang Januar Dies wird zwangsläufig dazu führen, dass die Vorschlagserstellung vom bis einschließlich nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Hinweise in unseren Portalen barmenia24.de und maklerservice.de. Falls Sie ebasis lokal (Barmenia Offline-Tarifierung) nutzen, führen Sie bitte ab dem ein Update durch, um die neuen Beiträge auch offline nutzen zu können. Die neuen Muster- und Tarifbedingungen finden Sie ab dem auf barmenia24.de bzw. maklerservice.de unter Webcode Provisionsregelungen und Absatzbewertung Es gelten die üblichen Regelungen. 15. Verkaufsunterstützung Zur neuen Tariflinie Barmenia einsa stehen als Verkaufshilfen u. a. ein DIN-A4-Hauptprospekt (WK 1516) und für jeden einzelnen Tarif ein Beiblatt (WK 1517 bis WK1521) sowie eine Leistungsübersicht zur Tariflinie (WK1522) zur Verfügung. Für die Ärzte- und Zahnärztetarife gibt es zwei neue Druckstücke: Einen Kundenprospekt (WK 1514) sowie eine Leistungsübersicht als Vertriebsinformation (WK 1515). Der bekannte Kundenprospekt für Beihilfeberechtigte (WK 1035) wurde überarbeitet. Alle Unisex-Informationen zu den Verkaufshilfen finden Sie unter dem Unisex-Webcode Ihre Ansprechpartner Sie haben Fragen oder möchten zusätzliche Informationen? Wenden Sie sich einfach an den Barmenia-Vertriebsservice: Tel.: (zum Ortstarif) Tel.: Fax: vertriebsservice@barmenia.de Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 20:00 Uhr Und wie geht es weiter? Auf den am bereits versicherten Bestand hat das EuGH-Urteil grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen. Trotzdem tauchen natürlich Fragen auf: Welche Vertragsänderungen führen zum Wechsel in die Unisex-Welt? Tarifwechsel und Tarifhinzunahmen? Besondere Versicherungsformen? Tagegelderhöhungen? Hierzu folgen Informationen zeitnah. 13. Beiträge und Bedingungen Die neuen Unisex-Beiträge werden in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2012 in ebasis und den freien Beitragsrechnern aktualisiert. Anlagen 12

13 Barmenia einsa Zielgruppe Barmenia einsa prima Barmenia einsa prima+ Beispiele Existenzgründer und junge Selbstständige Gut verdienende Angestellte und Selbstständige Die Produktdetails im Überblick Selbstbehalte Ambulante Heilbehandlung Behandlung durch den Primärarzt Behandlung direkt durch den Facharzt Verschreibungspflichtige Arzneimittel Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen - ohne Altersbeschränkungen LASIK Erwachsene Kinder Stufe 1: 300 EUR 150 EUR Stufe 2: 600 EUR 300 EUR Stufe 3: EUR 600 EUR 100 % 100 % 75 % 80 % 100 % * Generika und Originalpräparate, sofern es keine Generika gibt 75 % * Originalpräparate * bei Verordnung durch direkt aufgesuchten Facharzt: 75 % der vorgenannten Prozentsätze 100 % Primärarzt 75 % direkt aufgesuchter Facharzt zusätzlich bis zu 250 EUR RB pro Kalenderjahr 100 % bis EUR RB pro Auge 100 % * Generika und Originalpräparate, sofern es keine Generika gibt 80 % * Originalpräparate * bei Verordnung durch direkt aufgesuchten Facharzt: 80 % der vorgenannten Prozentsätze 100 % Primärarzt 80 % direkt aufgesuchter Facharzt zusätzlich bis zu 500 EUR RB pro Kalenderjahr Heilmittel 75 % bis zu einem Betrag von EUR pro Kalenderjahr, darüber hinaus 100 % (maximal 500 EUR SB) 80 % bis zu einem Betrag von EUR pro Kalenderjahr, darüber hinaus 100 % (maximal 400 EUR SB) Hilfsmittel offener Katalog Sehhilfen, grundsätzlich alle zwei Jahre Orthopädische Schuhe Hörgeräte Krankenfahrstühle 75 % 100 % lebenserhaltende Hilfsmittel 80 % 100 % lebenserhaltende Hilfsmittel 150 EUR RB 300 EUR RB 750 EUR RB pro Kalenderjahr EUR RB je Ohr ohne Höchstgrenze Psychotherapie ohne vorherige Zusage und Begrenzung der Sitzungen 75 % 80 % Rechnungsbetrag = RB, Selbstbeteiligung = SB

14 Barmenia einsa Stationäre Behandlung Rechnungsbetrag = RB Barmenia einsa prima Barmenia einsa prima+ Unterbringung Mehrbettzimmer Zweibettzimmer Ärztliche Behandlung Dienst habender Arzt Chefarzt Zahnärztliche Behandlung Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe Zahnersatz und Kieferorthopädie Inlays Genesungskur und sonstige Kur 100 % 100 % 75 % bis Kalenderjahr insgesamt EUR RB ab 4. Kalenderjahr EUR RB je Kalenderjahr 100 % Behandlung und Kurmittel wie Zahnersatz 100 EUR Genesungsgeld pro Tag für maximal 28 Tage (bei Genesungskur) Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktikerbehandlung Gebührenordnungen Sonstiges Entbindungspauschale Alle im Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Naturheilverfahren Kinderbetreuungspauschale Beitragsbefreiung für den Tarif Barmenia einsa bei ambulant: 75 % bis zu EUR RB pro Kalenderjahr stationär, Zahn und Kur: es gelten die zuvor genannten Erstattungsprozentsätze Ärzte und Zahnärzte bis zu den Höchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ Heilpraktiker bis zum einfachen Satz des GebüH 500 EUR bei Hausentbindung 80 % bis Kalenderjahr insgesamt EUR RB ab 4. Kalenderjahr EUR RB je Kalenderjahr ambulant: 80 % bis zu EUR RB pro Kalenderjahr stationär, Zahn und Kur: es gelten die zuvor genannten Erstattungsprozentsätze 200 EUR pro Kalenderjahr ab dem vierten Tag der Erkrankung, wenn ein Elternteil wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann Bezug von Elterngeld längeren Krankenhausaufenthalten Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III Optionsrechte ohne Altersgrenzen und ohne Gesundheitsprüfung alle geöffneten Vollversicherungstarife Rückumstellung nach Reduzierung des Versicherungsschutzes nach 3, 5 oder 7 Versicherungsjahren, innerhalb der ersten 15 Versicherungsjahre bei folgenden Anlässen: o einmal bei Abschluss der Berufsausbildung / beruflichen Qualifikation eines Kindes der VP o einmal bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit zwischen Angestelltenverhältnis und selbstständiger Tätigkeit und umgekehrt o Entsendung ins Ausland, wenn Auslandsaufenthalt im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit oder Studienaufenthaltes stattfindet Nach Reduzierung des Versicherungsschutzes kann auf den höheren oder umfassenderen Tarif der Tariflinie einsa, der zuvor bestanden hat, zurück umgestellt werden nach Ablauf von zwei Jahren seit Reduzierung des Versicherungsschutzes Optionsrecht kann insgesamt zweimal ausgeübt werden

15 Barmenia einsa Zielgruppe Beispiele Die Produktdetails im Überblick Selbstbehalte (SB) Ambulante Heilbehandlung Ärztliche Behandlung Verschreibungspflichtige Arzneimittel Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen - ohne Altersbeschränkungen LASIK Heilmittel Hilfsmittel (HM) offener Katalog Sehhilfen, grundsätzlich alle zwei Jahre Orthopädische Schuhe Hörgeräte Krankenfahrstühle Psychotherapie ohne vorherige Zusage und Begrenzung der Sitzungen Stationäre Behandlung Rechnungsbetrag = RB, Selbstbeteiligung = SB Barmenia einsa prima Barmenia einsa prima+ Barmenia einsa primex Existenzgründer und junge Selbstständige 100 % Primärarzt 75 % direkt aufgesuchter Facharzt 100 % * Generika und Originalpräparate, sofern es keine Generika gibt 75 % * Originalpräparate * bei Verordnung durch direkt aufgesuchten Facharzt: 75 % der vorgenannten Prozentsätze 100 % Primärarzt, 75% direkt aufgesuchter Facharzt; zusätzlich bis zu 250 EUR RB pro Kalenderjahr 75 % bis zu einem Betrag von EUR pro Kalenderjahr, darüber hinaus 100 % (maximal 500 EUR SB) 75 % 100 % lebenserhaltende HM Gut verdienende Angestellte und Selbstständige Erwachsene Kinder Stufe 1: 300 EUR 150 EUR Stufe 2: 600 EUR 300 EUR Stufe 3: EUR 600 EUR 100 % Primärarzt 80 % direkt aufgesuchter Facharzt 100 % * Generika und Originalpräparate, sofern es keine Generika gibt 80 % * Originalpräparate * bei Verordnung durch direkt aufgesuchten Facharzt: 80 % der vorgenannten Prozentsätze 100 % Primärarzt, 80% direkt aufgesuchter Facharzt; zusätzlich bis zu 500 EUR RB pro Kalenderjahr 100 % bis EUR RB je Auge Gut verdienende Angestellte und Selbstständige 100 % 100 %, auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel 100 %, zusätzlich bis zu 500 EUR RB pro Kalenderjahr 80 % bis zu einem Betrag von EUR pro Kalenderjahr, darüber hinaus 100 % (maximal 400 EUR SB) 80 % 100 % lebenserhaltende HM 150 EUR RB 300 EUR RB 750 EUR RB pro Kalenderjahr EUR RB je Ohr ohne Höchstgrenze 75 % 80 % Unterbringung Mehrbettzimmer Zweibettzimmer Mehrbettzimmer Ärztliche Behandlung Dienst habender Arzt Chefarzt Dienst habender Arzt

16 Barmenia einsa Zahnärztliche Behandlung Barmenia einsa prima Barmenia einsa prima+ Barmenia einsa primex Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 100 % 100 % 100 % Zahnersatz und Kieferorthopädie Inlays 75 % bis Kalenderjahr insgesamt EUR RB ab 4. Kalenderjahr EUR RB pro Kalenderjahr 80 % bis Kalenderjahr insgesamt EUR RB ab 4. Kalenderjahr EUR RB pro Kalenderjahr wie Zahnersatz Genesungskur und sonstige Kur 100 % Behandlung/Kurmittel 100 EUR Genesungsgeld pro Tag für maximal 28 Tage (bei Genesungskur) Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktikerbehandlung Gebührenordnungen Ärzte (ambulant, stationär) Zahnärzte Heilpraktiker Sonstiges Entbindungspauschale ambulant: 75 % bis EUR RB pro Kalenderjahr stationär, Zahn und Kur: es gelten die zuvor genannten Erstattungsprozentsätze ambulant: 80 % bis EUR RB pro Kalenderjahr stationär, Zahn und Kur: es gelten die zuvor genannten Erstattungsprozentsätze bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ bis zum einfachen Satz des GebüH 500 EUR bei Hausentbindung Alle im Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Naturheilverfahren Kinderbetreuungspauschale Beitragsbefreiung für den Tarif Barmenia einsa bei 200 EUR pro Kalenderjahr ab dem vierten Tag der Erkrankung, wenn ein Elternteil wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann Bezug von Elterngeld längeren Krankenhausaufenthalten Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III Optionsrechte ohne Altersgrenzen und ohne Gesundheitsprüfung alle geöffneten Vollversicherungstarife Rückumstellung nach Reduzierung des Versicherungsschutzes Rechnungsbetrag = RB nach 3, 5 oder 7 Versicherungsjahren, innerhalb der ersten 15 Versicherungsjahre bei folgenden Anlässen: o einmal bei Abschluss der Berufsausbildung / beruflichen Qualifikation eines Kindes der VP o einmal bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit zwischen Angestelltenverhältnis und selbstständiger Tätigkeit und umgekehrt o Entsendung ins Ausland, wenn Auslandsaufenthalt im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit oder Studienaufenthaltes stattfindet Nach Reduzierung des Versicherungsschutzes kann auf den höheren oder umfassenderen Tarif der Tariflinie einsa, der zuvor bestanden hat, zurück umgestellt werden nach Ablauf von zwei Jahren seit Reduzierung des Versicherungsschutzes Optionsrecht kann insgesamt zweimal ausgeübt werden

17 Barmenia einsa Barmenia einsa expert Barmenia einsa expert+ Zielgruppe Beispiele Etablierte Freiberufler, gut verdienende Angestellte Etablierte Freiberufler, gut verdienende Angestellte mit hohen Ansprüchen Die Produktdetails im Überblick Erwachsene Kinder Selbstbehalte Stufe 1: 300 EUR 150 EUR Stufe 2: 600 EUR 300 EUR Stufe 3: EUR 600 EUR Ambulante Heilbehandlung Ärztliche Behandlung 100 % 100 % Arzneimittel, auch nicht verschreibungspflichtige Ambulante Vorsorgeuntersuchungen LASIK 100 % 100 % 100 %, alle 100 %, alle 100 % bis EUR RB pro Auge Heilmittel 85 % bis zu einem Betrag von EUR pro Kalenderjahr, darüber hinaus 100 % (maximal 300 EUR SB) 100 % Hilfsmittel (offener Katalog) 85 % 100 % lebenserhaltende Hilfsmittel 100 % Sehhilfen, grundsätzlich alle zwei Jahre Orthopädische Schuhe Hörgeräte Krankenfahrstühle Psychotherapie ohne vorherige Zusage und Begrenzung der Sitzungen 600 EUR RB EUR RB pro Kalenderjahr ohne Höchstgrenze ohne Höchstgrenze 85 % 100 % Stationäre Behandlung Unterbringung Ein- oder Zweibettzimmer Ein- oder Zweibettzimmer Ärztliche Behandlung Chefarzt Chefarzt Rooming-In 100 % 100 % Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Ein- oder Zweibettzimmer: 25 EUR pro Tag Chefarztbehandlung: 25 EUR pro Tag Ein- oder Zweibettzimmer: 50 EUR pro Tag Chefarztbehandlung: 50 EUR pro Tag Rechnungsbetrag = RB, Selbstbeteiligung = SB

18 Barmenia einsa Barmenia einsa expert Barmenia einsa expert+ Zahnärztliche Behandlung Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe 100 % 100 % Zahnersatz und Kieferorthopädie 85 % bis Kalenderjahr insgesamt EUR RB ab 4. Kalenderjahr unbegrenzt 90 % bis Kalenderjahr insgesamt EUR RB ab 4. Kalenderjahr unbegrenzt Inlays wie Zahnbehandlung Genesungskur und sonstige Kur 100 % Behandlung und Kurmittel bei Genesungskur zusätzlich 200 EUR pro Tag Genesungsgeld für maximal 28 Tage Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktikerbehandlung 85 % 100 % Gebührenordnungen Ärzte (ambulant, stationär) ohne Begrenzung auf die GOÄ bzw. GOZ ohne Begrenzung auf die GOÄ bzw. GOZ Zahnärzte bis zu den Höchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ ohne Begrenzung auf die GOÄ bzw. GOZ Heilpraktiker ohne Begrenzung auf das GebüH ohne Begrenzung auf das GebüH Sonstiges Entbindungspauschale Alle im Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Naturheilverfahren Kinderbetreuungspauschale Beitragsbefreiung für den Tarif Barmenia einsa bei 500 EUR bei Hausentbindung 200 EUR pro Kalenderjahr ab dem vierten Tag der Erkrankung, wenn ein Elternteil wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann Bezug von Elterngeld längeren Krankenhausaufenthalten Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III Optionsrechte ohne Altersgrenzen und ohne Gesundheitsprüfung alle geöffneten Vollversicherungstarife Rückumstellung nach Reduzierung des Versicherungsschutzes nach 3, 5 oder 7 Versicherungsjahren, innerhalb der ersten 15 Versicherungsjahre bei folgenden Anlässen: o einmal bei Abschluss der Berufsausbildung / beruflichen Qualifikation eines Kindes der VP o einmal bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit zwischen Angestelltenverhältnis und selbstständiger Tätigkeit und umgekehrt o Entsendung ins Ausland, wenn Auslandsaufenthalt im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit oder Studienaufenthaltes stattfindet Nach Reduzierung des Versicherungsschutzes kann auf den höheren oder umfassenderen Tarif der Tariflinie einsa, der zuvor bestanden hat, zurück umgestellt werden nach Ablauf von zwei Jahren seit Reduzierung des Versicherungsschutzes Optionsrecht kann insgesamt zweimal ausgeübt werden Rechnungsbetrag = RB

19 Ärzte- und Zahnärztetarife Die Produktdetails im Überblick Selbstbehalte Ambulante Heilbehandlung Ärztliche Behandlung / Heilpraktikerbehandlung Arzneimittel, auch nicht verschreibungspflichtige Ambulante Vorsorgeuntersuchungen LASIK Rechnungsbetrag = RB VHV+ Stufe A: 0 EUR Stufe C: 300 EUR Stufe D: 600 EUR Stufe E: EUR 100 % 100 % 100 %, alle 100 % bis EUR RB pro Auge Heilmittel 100 % Hilfsmittel (offener Katalog) Sehhilfen, grundsätzlich alle zwei Jahre Orthopädische Schuhe Hörgeräte Krankenfahrstühle Psychotherapie ohne vorherige Zusage und Begrenzung der Sitzungen Stationäre Behandlung Unterbringung Ärztliche Behandlung 100 % 400 EUR RB, ab 8 Dioptrien 600 EUR RB EUR RB pro Kalenderjahr ohne Höchstgrenze ohne Höchstgrenze 85 % Tarifstufe 3: Mehrbettzimmer. 2: Zweibettzimmer 1: Einbettzimmer Tarifstufe 3: Dienst habender Arzt 2: Chefarzt 1: Chefarzt VZK+ und VZD+ Rooming-In 100 % 100 % Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf stationäre Wahlleistungen Zahnärztliche Behandlung Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe Zahnersatz und Kieferorthopädie Inlays bis zu 75 EUR pro Tag 100 % 100 % 85 % VZD1+: 85 % VZD2+: 100 % Material- und Laborkosten wie Zahnbehandlung

20 Ärzte- und Zahnärztetarife VHV+ VZK+ und VZD+ Genesungskur und sonstige Kur Naturheilverfahren 100 % Behandlung und Kurmittel bei Genesungskur zusätzlich 200 EUR pro Tag Genesungsgeld für maximal 28 Tage separat versicherbar über den Tarif VZN+ Gebührenordnungen Ärzte (ambulant, stationär) Zahnärzte Heilpraktiker ohne Begrenzung auf die GOÄ bzw. GOZ ohne Begrenzung auf die GOÄ bzw. GOZ ohne Begrenzung auf das GebüH Sonstiges Entbindungspauschale Alle im Hufeland-Verzeichnis und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Naturheilverfahren Kinderbetreuungspauschale Beitragsbefreiung für den Tarif VHV+ bzw. VZK+ und VZD+ bei 500 EUR bei Hausentbindung 200 EUR pro Kalenderjahr ab dem vierten Tag der Erkrankung, wenn ein Elternteil wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann Bezug von Elterngeld längeren Krankenhausaufenthalten Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III Optionsrechte ohne Altersgrenzen und ohne Gesundheitsprüfung nach 3, 5 oder 7 Versicherungsjahren, alle geöffneten Vollversicherungstarife Rückumstellung nach Reduzierung des Versicherungsschutzes innerhalb der ersten 15 Versicherungsjahre bei folgenden Anlässen: o einmal bei Abschluss der Berufsausbildung / beruflichen Qualifikation eines Kindes der VP o einmal bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit zwischen Angestelltenverhältnis und selbstständiger Tätigkeit und umgekehrt o Entsendung ins Ausland, wenn Auslandsaufenthalt im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit oder Studienaufenthaltes stattfindet Nach Reduzierung des Versicherungsschutzes kann auf den höheren oder umfassenderen Ärzte- bzw. Zahnärztetarif, der zuvor bestanden hat, zurück umgestellt werden nach Ablauf von zwei Jahren seit Reduzierung des Versicherungsschutzes Optionsrecht kann insgesamt zweimal ausgeübt werden Berufsausbildungtarife (B)VHV+ Besonderheiten Sehhilfen, grundsätzlich alle 2 Jahre Zahnbehandlung, Zahnersatz, KFO 160 EUR RB bis zu maximal 800 EUR Erstattungsbetrag im Kalenderjahr Rechnungsbetrag = RB

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