Bericht. des Haushaltsausschusses. über die Drucksache. 20/4317: Mehr Transparenz über Sponsoring in Hamburg (Antrag GAL)

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/4317: Mehr Transparenz über Sponsoring in Hamburg (Antrag GAL) zusammen mit 20/4457: Mehr Transparenz über Sponsoring in Hamburg (Antrag FDP) Vorsitz: Dr. Mathias Petersen Schriftführung: Roland Heintze I. Vorbemerkung Die Drs. 20/4317 und 20/4457 wurden am 13. Juni 2012 auf Antrag der SPD- und FDP-Fraktion beziehungsweise der FDP-Fraktion von der Hamburgischen Bürgerschaft an den Haushaltsausschuss überwiesen. Der Haushaltsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 9. April 2013 abschließend mit der Drucksache. II. Beratungsinhalt am 11. Januar 2013 Der Vorsitzende teilte einleitend zum Thema mit, dass er die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft mit einem Schreiben gebeten habe, den Bürgermeister zu bitten, den nächsten Spendenbericht rechtzeitig vorzulegen, so wie es der parlamentarische Beschluss vorsehe. Die Abgeordneten der GRÜNEN plädierten mit diesem Antrag dafür, die Sponsoringaktivitäten darzustellen. Sie würden es begrüßen, wenn es mit dem Spendenbericht einen eigenen Sponsoringbericht gäbe und darüber hinaus gemäß Punkt 2 des Antrags alle Zuwendungen Sponsoring, Spenden und mäzenatische Schenkungen ab einem Wert von 500 Euro im Einzelfall aufgeführt würden, auch wenn in vielen Bundesländern der Wert bei Euro liege. Zu dem Wert von 500 Euro bewogen habe sie auch die Causa des letzten Bundespräsidenten, bei der Beträge genau in dieser Größenordnung später Relevanz entfaltet hätten. Die Stadt gehe im Übrigen mit dem Transparenzgesetz nicht ohne Grund mit gutem Beispiel voran. Sie würden sich über eine Zustimmung in der Sache freuen. Die FDP-Abgeordneten fanden den Antrag der GRÜNEN zustimmungswürdig, allerdings sähen sie eine Auskunftspflicht bei einer Grenze von 500 Euro als nicht zielführend an. Insofern plädierten sie mit ihrem Antrag für eine analoge Regelung zu den diesbezüglichen Regelungen auf Bundesebene.

2 Drucksache 20/7730 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die CDU-Abgeordneten würden aus den gleichen Überlegungen heraus die Obergrenze des Bundes begrüßen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen darauf hin, derzeit liege in Hamburg die Grenze bei Euro, womit über 26 Einzelleistungen berichtet würde. Wenn auch die Freie und Hansestadt Hamburg die Grenze wie in anderen Bundesländern bei Euro zöge, müssten sie damit rechnen, über etwa 174 Einzelleistungen berichten zu müssen. Dies könnten sie sich noch vorstellen, aber eine Grenze von 500 Euro bedeutete bei einem entsprechenden Faktor von ungefähr fünf bis zu Einzelberichte. Damit entstünde ein erheblicher Verwaltungsaufwand und sie seien nicht sicher, ob dies viel an politischer Steuerungsmöglichkeit und Transparenz schüfe. Ihr Wunsch wäre, sich auf eine Grenze von Euro zu beschränken. Zum FDP-Antrag wollten sie festgehalten wissen, die Möglichkeit der Zusammenfassung beim Sponsoring bis zu Euro bedeute trotzdem, dass über jede Einzelspende, auch wenn sie nur 1 Euro betrage, aber es keine weiteren Spenden gäbe, über diese Kleinstspende berichtet werden müsse, weil nichts zusammengefasst werden könnte. Die Abgeordneten der GRÜNEN gingen davon aus, dass jede Behörde wissen müsste, welche Zuwendungen ihre Behörde bekomme. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, es gebe Grundsätze fürs Sponsoring, in denen die Verfahrensabläufe beschrieben seien. Diese besagten ausdrücklich, dass dies keine Entscheidungen seien, die auf Arbeitsebene getroffen würden, sondern auf einer hohen Führungsebene. Deshalb könne im Regelfall mindestens davon ausgegangen werden, dass Sponsoringleistungen, die vertraglich auf Ebene des Beauftragten für den Haushalt (BfH) zu vereinbaren seien, bekannt würden. Im Zweifel gehe es hierbei um Leistungsunterstützung insbesondere von öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten. Hiervon würde auch die Behördenleitung erfahren. Die Abgeordneten der GRÜNEN wollten wissen, warum der Senat nicht mitteilen könne, wie viele Leistungen es über 500 Euro gebe. Nach der Beschreibung der Berechnung durch die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit dem Faktor fünf müssten die Leistungen konkret beschrieben werden können gerade wenn diese schon vorlägen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, auch wenn die Behörde oder der BfH eine Spende, so gering sie auch sei, sähen, hieße dies noch nicht, dass sie listenmäßig erfasst werde und in ein Berichtswesen fließe. Dies geschehe bisher nicht und der Aufwand, ein Berichtswesen einzuführen, sei relativ groß. Trotzdem müssten konkrete Zahlen vorliegen, meinten die Abgeordneten der GRÜ- NEN, weil Sponsoringleistungen auf einer hohen Führungsebene genehmigt werden müssten. Sie würde die konkrete Fallzahl bei einer Grenze von 500 Euro interessieren und nicht eine Mutmaßung, wie sich der Faktor fünf auswirke, denn davon hänge letztendlich der konkrete Aufwand ab. Die Zahl liege nicht konkret vor, erwiderten die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Der BfH sehe zwar einzelne Spenden, aber er sehe nicht, wie viele Spenden es im Jahre 2012 gegeben habe und dies werde auch nicht in einer eigenen Liste notiert. Er könne über die Einnahmen erkennen, wie viel an Spenden insgesamt geflossen seien, ohne erkennen zu können, aus wie vielen Einzelspenden mit wie vielen Einzelbeträgen sich diese zusammensetzten soweit es sich um Spenden derzeit unter Euro handele. Mitgeteilt werden könne aber, dass es hamburgweit über 26 Spenden, die im Spendenbericht erfasst würden, in Höhe von über Euro gebe. Zöge auch die Freie und Hansestadt Hamburg die Grenze bei Euro wie in anderen Ländern und beim Bund üblich, käme Hamburg bei Multiplikation mit dem Faktor 6,68 auf circa 174 Spenden. Sie könnten nicht einschätzen, um wie viele Einzelspenden es sich handeln könnte, wenn die Grenze bei 500 Euro gezogen würde. Wenn jedoch auch hier mit dem Faktor 6,68 multipliziert würde, ergäben sich ungefähr über Spenden. Die Abgeordneten der GRÜNEN fragten nach, ob die Liste, die Grundlage des Spendenberichts sei, nicht entsprechend erweitert werden könne. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7730 Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiederholten, listenmäßig erfasst würden nur die Spenden, die über Euro hinausgingen. Es sei ein großer Arbeitsaufwand, jede Spende in dieser Liste einzutragen und nachzuhalten. Der Vorsitzende fragte nach, ob der Arbeitsaufwand dargestellt werden könne. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, dass die Spenden nicht nur in der Finanzbehörde, sondern bei unterschiedlichen Dienststellen aufliefen. Die einzelnen Behörden müssten listenmäßig erfassen, was bei ihnen eingehe und an die Finanzbehörde melden, die wiederum die Daten in den entsprechenden Bericht einstellen müsste. Dies erzeuge jeweils einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand. Die CDU-Abgeordneten meinten, es solle die politische Zielsetzung des Antrags die Transparenz nicht vergessen werden. Trotzdem dürfe nicht bei jeder kleinen Spende der Aufwand, um diese Transparenz herzustellen, so hoch sein wie die Spende selbst. Von daher unterstützten sie den Vorschlag der FDP-Abgeordneten. Sollte die Euro-Grenze eine gewisse Relevanzschwelle überschreiten, könne anhand des Berichts neu überlegt werden. In diesem Zusammenhang wäre es positiv zu bewerten, wenn die dargestellte Meldekette verkürzt werden könne. Die SPD-Abgeordneten unterstrichen, dies sei eine berechtigte Diskussion, weil die Grenze von Euro nicht mehr zeitgemäß und eine höhere Transparenz angemessen sei. Die neue Grenze sollte sehr sorgfältig abgewogen werden, um beiden Aspekten der Transparenz und dem Arbeitsaufwand im Verhältnis zum Gegenwert gerecht zu werden. Zudem sollte vor dem Hintergrund von Aufgabenkritik und angemessenem Personalabbau kein neues Verwaltungsmonster geschaffen werden. Sie baten um eine Bewertung des Senats zu den anderen Punkten des Antrags, insbesondere zum veränderten Berichtswesen, Punkt 3. des Antrags. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten zu Punkt 1. aus, die sachliche Bewertung und Zuordnung der zusammengetragenen Daten passiere bei der Finanzbehörde. Zu Punkt 2. teilten sie mit, die Wertgrenze gelte für alle Behörden. Zu Punkt 3. erklärten sie, es sei bisherige Praxis, in der Darstellung auch alle Landesbetriebe mit zu erfassen. Bei den öffentlichen Unternehmen gingen sie davon aus, dass die Berichterstattung in der Hand der Aufsichtsgremien der jeweiligen Unternehmen liege, und diese wäre auch jeweils unternehmensbezogen zu betrachten. Hinsichtlich Punkt 4. müsse ihrer Ansicht nach darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Doppelberichterstattung im Verhältnis zu dem, was typischerweise im Halbjahresbericht enthalten sei, komme; es müsse eine deutliche Abgrenzung geben. Perspektivisch könnte das gesetzte Datum spätestens 31. März des Folgejahres im Transparenzgesetz aufgenommen werden. Die FDP-Abgeordneten präferierten vor dem Hintergrund des Spannungsfelds zwischen wünschenswerter Transparenz und notwendiger Aufgabenkritik zunächst die Grenze von Euro. Auch müsse der soeben genannte Aspekt zum Transparenzgesetz überlegt werden. Auf die Frage der CDU-Abgeordneten, wie in den öffentlichen Unternehmen mit der Bekanntgabe von Sponsoringaktivitäten von Dritten umgegangen werde, sagten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, den öffentlichen Unternehmen werde empfohlen, die jeweiligen Richtlinien anzuwenden; sie berichten ihren Aufsichtsräten darüber. Die Frage der CDU-Abgeordneten, ob die städtischen Vertreter in diesen Aufsichtsräten schon einmal Kritik an diesen Berichten geäußert beziehungsweise in Einzelfällen Spenden für problematisch gehalten hätten, verneinten die Senatsvertreterinnen und -vertreter für die Fälle, wo sie selbst in den Aufsichtsräten säßen. Hinsichtlich der Unterrichtung der Öffentlichkeit würden sie sich in einem Grenzbereich bewegen, der schützenswerte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse berühre. Die Abgeordneten der GRÜNEN konstatierten, solange noch niemand wisse, in welcher Berichtsstruktur die Daten in diesem Transparenzportal aufbereitet würden und ein entscheidender Punkt des Transparenzgesetzes sei, Ordnung in die Daten zu bringen, solle zunächst ein Bericht erstellt werden, denn erst wenn das Transparenzgesetz ausgeführt werde, könne gesehen werden, ob bestimmte Berichte überflüssig würden oder nicht. 3

4 Drucksache 20/7730 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die SPD-Abgeordneten griffen diesen Aspekt auf und regten an, die Justizbehörde zu bitten, Auskunft darüber zu erteilen, welche Möglichkeiten das Transparenzgesetz biete, um zu sehen, ob die Darstellung nach dem Transparenzgesetz die bessere Möglichkeit sei. Sie schlugen deshalb vor, die weitere Beratung der beiden Anträge zu vertagen, um zunächst die Überlegungen der Justizbehörde hierzu zu hören. Die Abgeordneten der GRÜNEN unterstützten den Vorschlag. Der Ausschuss kam sodann überein, dass die Justizbehörde zuerst im Unterausschuss IuK-Technik und Verwaltungsmodernisierung dazu berichten solle, weshalb die beiden Anträge zunächst an selbigen Unterausschuss überwiesen wurden. Dessen Beratung ist in dem Protokoll 20/4 des Unterausschusses IuK-Technik und Verwaltungsmodernisierung vom 18. Februar 2013 zusammengefasst. Dieses kann entweder über die Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter der Internetadresse aufgerufen oder in der Parlamentsdokumentation der Hamburgischen Bürgerschaft eingesehen werden. III. Beratungsinhalt am 9. April 2013 Die FDP-Abgeordneten erklärten, den Antrag der GRÜNEN grundsätzlich unterstützen zu können, allerdings hielten sie die hier angestrebte Wertgrenze für zu niedrig. Daher hätten sie diese in ihrem Zusatzantrag entsprechend angepasst und sich dabei an der Wertgrenze orientiert, die auch die Bundesregierung für sich verwende, die sie für deutlich praktikabler und besser hielten. Die SPD-Abgeordneten schlossen sich diesen Ausführungen an, auch weil die von den GRÜNEN beantragte Wertgrenze von 500 Euro einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde. Sie stellten kurz die Inhalte des von ihnen vorgelegten Änderungs-Petitums vor (siehe Anlage). Die CDU-Abgeordneten befürworteten im Wesentlichen die Inhalte des SPD-Petitums. Sie hielten es aber darüber hinaus für zwingend erforderlich, dass die Spendenrichtlinien der Behörden, die nicht nur die Transparenz, sondern auch den Umgang mit Spenden regelten, verpflichtend auf die öffentlichen Unternehmen übertragen würden. Sie würden prüfen, einen entsprechenden Zusatzantrag in die Bürgerschaft einzubringen. Sie erklärten, sich bei der Abstimmung im Ausschuss enthalten zu wollen, gegebenenfalls würden sie dann der Vorlage in der Bürgerschaft zustimmen. Die Abgeordneten der GRÜNEN hielten die in ihrem Antrag genannte Wertgrenze nach wie vor für sinnvoll, zeigten sich aber erfreut, dass es nun voraussichtlich überhaupt eine Wertgrenze geben werde. Somit würden sie sowohl ihrem eigenen Antrag als auch dem Änderungs-Petitum zustimmen. Die FDP-Abgeordneten bemerkten, dass sie sich gern früher und nicht erst während der Beratung mit dem Änderungs-Petitum auseinandergesetzt hätten, könnten diesem aber ebenfalls ihre Zustimmung geben. Nach ausführlicher Diskussion, wie mit den Anträgen und dem Änderungs-Petitum zu verfahren sei, erfolgte die Abstimmung zuerst über das Änderungs-Petitum zu der Drs. 20/4317, das einstimmig bei Enthaltung der CDU-Abgeordneten angenommen wurde. IV. Ausschussempfehlung Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft 1. mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten gegen die der FDP- Abgeordneten bei Enthaltung der CDU-Abgeordneten und der Abgeordneten der GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE, das Petitum aus der Drs. 20/4457 abzulehnen. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ einstimmig bei Enthaltung der CDU-Abgeordneten, dem wie folgt geänderten Petitum aus der Drs. 20/4317 zuzustimmen: Der Senat wird ersucht, 1. alle privaten Zuwendungen in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen aus Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen ab einem Wert von Euro an eine Behörde (einschließlich Senats- und Bezirksämter) oder ein hamburgisches öffentliches Unternehmen durch die fachlich zuständige Behörde im Open Data Portal Hamburg zu veröffentlichen und zu erläutern. Die Veröffentlichung soll halbjährlich aktualisiert werden. Der bisherige Bericht des Senats über Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen im Rahmen des Berichts über den Haushaltsverlauf entfällt aufgrund der vorstehenden Regelung künftig. 2. ebenso alle Spenden und spendenähnlichen Zuwendungen von hamburgischen öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen gemäß der Definitionen der Drs. 8/912 und 13/7638 an Dritte ab einem Wert von Euro durch die fachlich zuständige Behörde im Open Data Portal zu veröffentlichen und zu erläutern. Die Veröffentlichung soll halbjährlich aktualisiert werden. Der bisherige Bericht des Senats an den Haushaltsausschuss über Spenden und spendenähnliche Zuwendungen von hamburgischen öffentlichen Unternehmen und (mittelbaren) Beteiligungen gemäß Drs. 8/912 und 13/7638 erfolgt in der bisherigen Form letztmalig für 2012 möglichst bis zum und entfällt aufgrund der vorstehenden Regelung künftig. 3. eine einheitliche Darstellung im Open Data Portal Hamburg sicherzustellen. 4. die Veröffentlichung erstmals zum Stichtag bis spätestens zum für das erste Halbjahr 2013 vorzunehmen und für die Folgezeit die Veröffentlichung innerhalb von sechs Wochen nach den jeweiligen Stichtagen zu gewährleisten. Roland Heintze, Berichterstattung 5

6 Drucksache 20/7730 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anlage Petitum der SPD-Abgeordneten im Haushaltsausschuss zu Drs. 20/4317 Betr.: Mehr Transparenz über Sponsoring in Hamburg Der Ausschuss möge beschließen der Bürgerschaft zu empfehlen: Der Senat wird ersucht, 1. alle privaten Zuwendungen in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen aus Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen ab einem Wert von Euro an eine Behörde (einschließlich Senats- und Bezirksämter) oder ein hamburgisches öffentliches Unternehmen durch die fachlich zuständige Behörde im Open Data Portal Hamburg zu veröffentlichen und zu erläutern. Die Veröffentlichung soll halbjährlich aktualisiert werden. Der bisherige Bericht des Senats über Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen im Rahmen des Berichts über den Haushaltsverlauf entfällt aufgrund der vorstehenden Regelung künftig. 2. ebenso alle Spenden und spendenähnlichen Zuwendungen von hamburgischen öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen gem. der Definitionen der Drs. 8/912 und 13/7638 an Dritte ab einem Wert von Euro durch die fachlich zuständige Behörde im Open Data Portal zu veröffentlichen und zu erläutern. Die Veröffentlichung soll halbjährlich aktualisiert werden. Der bisherige Bericht des Senats an den Haushaltsausschuss über Spenden und spendenähnliche Zuwendungen von hamburgischen öffentlichen Unternehmen und (mittelbaren) Beteiligungen gemäß Drs. 8/912 und 13/7638 erfolgt in der bisherigen Form letztmalig für 2012 möglichst bis zum und entfällt aufgrund der vorstehenden Regelung künftig. 3. eine einheitliche Darstellung im Open Data Portal Hamburg sicherzustellen. 4. die Veröffentlichung erstmals zum Stichtag bis spätestens zum für das erste Halbjahr 2013 vorzunehmen und für die Folgezeit die Veröffentlichung innerhalb von sechs Wochen nach den jeweiligen Stichtagen zu gewährleisten. 6

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