In diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Sie benötigen. Außerdem erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht.

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1 Das Beste geben die Götter uns umsonst. (Ernst Jünger) 1 Überblick In diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Sie benötigen. Außerdem erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht Unter welchen Umständen eine Steuererklärung abgeben? Bevor Sie sich an Ihre Steuererklärung machen und Sie sich die Formulare zurechtlegen, spitzen Sie erst noch einmal die Ohren. Eine Steuererklärung werden Sie nur dann abgeben, wenn Sie es entweder müssen oder wenn Sie eine Steuererstattung zu erwarten haben. Eine Steuererklärung müssen Sie abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert oder wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte 7 834/ (Alleinstehende/Verheiratete) übersteigt ( 56 EStDV). Ohne eine solche Erklärungspflicht werden Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihnen z. B. Abzugssteuern (Lohnsteuer, Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer) einbehalten worden sind. Dann stellen Sie durch freiwillige Abgabe einer Steuererklärung einen Antrag auf Veranlagung mit dem Ziel, die Steuerabzugsbeträge erstattet zu bekommen. Für diese sog.»antragsveranlagung«hat man mindestens vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2009 kann demnach bis Ende des Jahres 2013 beim Finanzamt eingehen. 5 fl TIPP Nicht immer sind Pensionäre zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet Entsprechend den Angaben in der Lohnsteuerkarte wird von Staats- und Betriebspensionen Lohnsteuer einbehalten. Durch den Abzug der Lohnsteuer haben Sie Ihren Obolus an Vater Staat bereits entrichtet. Die einbehaltene Lohnsteuer entspricht normalerweise der Steuer, die sich bei Abgabe einer Steuererklärung ergeben würde. Deshalb sind Sie eigentlich nicht verpflichtet, Jahr für Jahr auch noch eine Steuererklärung abzugeben. In manchen Fällen führt das System der Lohnsteuerberechnung allerdings zu falschen Ergebnissen, indem zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Den Fiskus interessieren logischerweise nur die Fälle, in denen zu wenig Lohnsteuer kassiert worden ist. Da fordert er eine Steuererklärung an (Quelle: 46 EStG). 21 fifi 6

2 7 Und dies sind die Fälle, auf die der Fiskus sein begehrliches Auge richtet: sonstige steuerpflichtige Einnahmen von mehr als 410 jährlich (z. B. als Trainer oder Übungsleiter mit einer Vergütung von mehr als ( 3 Nr. 26 EStG), Zinseinnahmen, Überschüsse aus Vermietung oder auch Renteneinkünfte, ferner Provisionen aus Vermittlungsgeschäften), Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig (eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI), bei Ehegatten die Steuerklassen III/V statt IV/IV, Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Allerdings: Das Finanzamt kann Ihnen erst dann eine Nachzahlung aufbrummen, wenn es Ihre Steuererklärung vorliegen hat. Also werden Sie die Steuererklärung möglichst spät abgeben. Mehr zur Abgabefrist finden Sie im Kapitel»Umgang mit dem Finanzamt«ab E Rz Steuererstattungsfälle Im umgekehrten Fall, wenn also zu viel Lohnsteuer einbehalten worden ist, müssen Sie selbst aktiv werden und mit Abgabe einer Steuererklärung einen Antrag auf Veranlagung stellen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird dann erstattet. Dies sind die wichtigsten Fälle, die zu einer Steuererstattung führen können: keine ununterbrochene Beschäftigung während des ganzen Jahres, z. B. durch Nebentätigkeit bei Vorlage der Steuerkarte mit Steuerklasse VI, Verluste aus einer anderen Einkunftsart, z. B. Vermietung, berufliche Ausgaben (Werbungskosten) von mehr als 920, Lohnsteuerabzug bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn bezogen haben, nach Lohnsteuerklasse IV/IV. Je höher der Unterschied im Bruttoverdienst der Ehegatten ist, umso höher kann die Erstattung sein. Egal, ob Sie Einkommensteuerzahler sind, also Vorauszahlungen auf die Steuer entrichten müssen, oder ob Ihre Steuer allein durch den monatlichen Lohnsteuerabzug erhoben wird: Es wird immer nach demselben Schema gerechnet und auch dieselbe Steuertabelle angewendet. 9 Kein Freistellungsauftrag für Kapitaleinkünfte? Ein Antrag auf Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung ist auch dann zu stellen, wenn für Kapitalerträge kein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Nur so können Sie sicher sein, nicht zu viel Abgeltungsteuer auf Zinseinnahmen entrichtet zu haben. 22

3 1.2 Formulare für die Einkommensteuererklärung Das Hauptformular Dieses vierseitige Formular ist für alle obligatorisch. Es fragt nach Ihren persönlichen Daten und erfordert Ihre Unterschrift. Hier beantragen Sie außerdem die persönlichen Steuerermäßigungen für Sonderausgaben (Kirchensteuern, Spenden... > Zeile 40 57), außergewöhnliche Belastungen (Behinderung, Heimunterbringung, Krankheitskosten... > Zeile 61 72) und haushaltsnahe Dienstleistungen/Beschäftigungsverhältnisse, Pflege-, Betreuungs- sowie Handwerkerleistungen (> Zeile 73 78). Versicherungsbeiträge müssen Sie seit 2009 in die neue Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Die Anlage U benötigen Sie für den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben. Zum Hauptformular gehören darüber hinaus zusätzliche Anlagen für Arbeitnehmer/Pensionäre Anlage N Sparer Anlagen KAP und AUS Die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) müssen Sie seit 2009 nur dann ausfüllen, wenn Kapitalerträge nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben, außergewöhnliche Belastungen in > Zeile des Hauptformulars eingetragen wurden, die Kirchensteuer nicht zusammen mit der Abgeltungsteuer einbehalten wurde oder Sie die Höhe der Abgeltungsteuer überprüfen lassen möchten.... also eige ntlich immer! Ausländische Zinsen, z. B. aus einer Beteiligung an einem Investmentfond, müssen Sie zusätzlich in der Anlage AUS erklären. Vermieter Anlage V Rentner Anlage R»R«steht für Renteneinkünfte. Auf zwei Seiten wird hier nach gesetzlichen und privaten Renten gefragt. Auch Einnahmen aus Riester- Verträgen und der betrieblichen Altersversorgung gehören in das Formular

4 Anleger/ Immobilienbesitzer 24 Anlage SO SO steht für»sonstige Einkünfte«. In dieses Formular sind z. B. Erträge aus Spekulationsgeschäften (»privaten Veräußerungsgeschäften«) einzutragen. Alle beigefügten Anlagen im Mantelbogen vermerken Seien Sie dem Fiskalritter mal gut, und kreuzen Sie im Hauptformular in > Zeile die entsprechenden Kästchen für die von Ihnen beigefügten Anlagen an, damit er sieht, dass alles vollständig ist und er beruhigt seinen Haken daran machen kann. Die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer und Pensionäre Eine große Zahl von Zeilen, Kennziffern und Fragen in den Steuerformularen ist für die meisten Steuerzahler gar nicht relevant. Daher haben die Fiskalbürokraten ihre verflixten Formulare einmal durchforstet und zusammengestellt, welche Kennziffern die meisten Arbeitnehmer/Pensionäre überhaupt benötigen. Das Ergebnis ist die vereinfachte Steuererklärung. Den vereinfachten Erklärungsvordruck können nur verwenden: Ehepaare und Singles, die nur Arbeitslohn bzw. Versorgungsbezüge (ggf. Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld...) im Inland bezogen haben und die ausschließlich die im Formular bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Die Einfacherklärung scheidet für Sie aus, wenn Sie: Sparer, Rentner oder Vermieter sind, ausländische Einkünfte bezogen haben, geschieden sind und Unterhaltsleistungen Ihres Expartners versteuern müssen, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Werbungskosten bei Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit steuerlich geltend machen können, folgende Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen absetzen wollen: zusätzliche Beiträge zur Pflegeversicherung, Renten, dauernde Lasten, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Aufwendungen für die Berufsausbildung, Parteispenden, Kosten für eine Haushaltshilfe und für Heimunterbringung sowie Unterhalt an bedürftige Personen, einen Steuerbonus für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Handwerkerleistungen beanspruchen möchten.

5 Wie Sie sehen, eine ganze Reihe von Steuervergünstigungen können Sie mit der vereinfachten Steuererklärung gar nicht erst geltend machen. Da lässt sich leicht erklären, warum der Vordruck aus nur zwei Seiten besteht. Auf folgende Punkte müssen Sie besonders achten, wenn Sie sich als Pensionsempfänger trotzdem für die vereinfachte Steuererklärung entschieden haben: Eltern fügen dem Hauptformular die Anlage/n Kind bei. Darüber hinaus ist die Anlage VL (vermögenswirksame Leistungen) und AV (Riester-Sparvertrag) mit einzureichen. Eintragungen der Lohnsteuerbescheinigung müssen, mit Ausnahme der etin, nicht in das Formular übertragen werden, sie werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Seite 1 Allgemeine Angaben/Angaben zu Kindern/Altersvorsorgebeiträge/Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit/Vorsorgepauschale Auf der ersten Seite tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, außerdem Ihre Bankverbindung. In der unteren Hälfte (> Zeile 22) wird angegeben, wie viele»anlagen Kind«abgegeben werden, und angekreuzt, ob man eine Anlage Vorsorgeaufwand abgibt. Schließlich folgen die Angaben zu Arbeitseinkünften/ Pensionen in den > Zeilen Seite 2 Werbungskosten/Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen An Werbungskosten können ausschließlich eingetragen werden: Angaben zur Entfernungspauschale (Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) > Zeile sowie > Zeile 35 37, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Reisekosten und Beiträge zu Berufsverbänden > Zeile 34 und 38, Für Kirchensteuerzahlungen und Spenden sind die > Zeilen vorgesehen, für die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrags sowie übriger außergewöhnlicher Belastungen wie Ehescheidungskosten, Fahrtkosten Behinderter, Krankheitskosten, Kurkosten und Pflegekosten die > Zeilen 42 und 43. Die Ausführungen und zahlreichen Tipps zu den Eintragungen in den normalen Formularen (Hauptvordruck, Anlage N etc.) können Sie natürlich auch beim Ausfüllen der vereinfachten Steuererklärung nutzen. Bevor Sie sich mit der Einfacherklärung zufriedengeben, hier mein

6 Guter Rat flfl Mit der vereinfachten Steuererklärung haben Sie weniger Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken. Daher rate ich Ihnen: Pfeifen Sie auf die vereinfachte Steuererklärung, und studieren Sie den Konz mit seinen zahlreichen Steuertipps. Ich bin sicher, Sie finden eine Reihe von Anregungen für Ihre Steuererklärung, die Ihnen bares Geld bringen und an die Sie bei Verwendung der vereinfachten Erklärungsvordrucke gar nicht erst gedacht hätten. Gut zu wissen: Noch einfacher und schneller geht es mit dem Steuerprogramm der Fiskalbürokraten:»ELSTER«. Speziell dafür gibt es jetzt auch den neuen»konz. Das Arbeitsbuch zum ELSTER-Steuerprogramm«. fifi Wer werben will, muss lächeln. (Manager Schütte) Allgemeines zur Lohn- und Einkommensteuer Begriffe aus dem Steuerrecht In diesem Buch werden Begriffe verwendet, die nicht allen Lesern geläufig sind und deshalb noch der Erläuterung bedürfen: Einkommensteuer Körperschaftsteuer Lohnsteuer Kapitalertragsteuer Zinsabschlag Steuer, die natürliche Personen (also Sie und ich) nach ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen zu entrichten haben. Steuer, die juristische Personen (z. B. AG oder GmbH) nach ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen zu entrichten haben. Die vom Arbeitslohn einbehaltene Einkommensteuer. Die Lohnsteuer wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer angerechnet. Die von Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschaften einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer angerechnet. Die Bank hält bei der Auszahlung von Zinsen den Zins abschlag ein, wenn Sie ihr keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. Der Zinsabschlag wird bei der Veranlagung auf Ihre Einkommen steuer angerechnet. 26

7 Werbungskosten Einkunftsarten Einkünfte Veranlagung Lohnsteuerermäßigung Steuersatz Progressionsvorbehalt Verheiratete Alleinstehende Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen der folgenden Einkunftsarten 4 7 stehen. Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten: 1. Land- und Forstwirtschaft 2. Gewerbebetrieb 3. Selbständige Arbeit 4. Nicht selbständige Arbeit, auch aus Pensionen 5. Kapitalvermögen 6. Vermietung und Verpachtung 7. Sons tige E inkünfte ( z. B. Ren ten) Einkünfte sind bei den Einkunftsarten 1 3 der Gewinn oder Verlust, bei den Einkunftsarten 4 7 der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder Verlust. Festsetzung einer Steuer durch Steuerbescheid Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte Ihre Steuer in Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens Arbeitslosengeld, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld usw. sind zwar steuerfrei, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben Unverheiratete; Ehegatten, die dauernd getrennt leben Steuerbelastung Steuerbelastungstabellen Hier finden Sie zwei einfache, aber nützliche Tabellen, mit deren Hilfe Sie leicht feststellen können, wie viel Steuerersparnis Ihnen eine Ausgabe bringt. Dazu brauchen Sie nur in etwa die Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens auszurechnen. Für die Berechnung verwenden Sie am besten das Schema unter E Rz 29. Zugleich zeigt Ihnen die Tabelle in aller Deutlichkeit, wie unverschämt der Fiskus in Ihre Taschen langt. Zur besseren Übersicht ist die Steuerbelastungstabelle in größeren Stufen aufgebaut, wobei die steuerliche Belastung der letzten 1000 des zu versteuernden Einkommens angegeben wird

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