Aus- und Weiterbildung LandBauTechnik. Der / die neue Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in

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1 Aus- und Weiterbildung LandBauTechnik Der / die neue Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in Teilnovelle Die neue Prüfung Eckhard Vlach Bundesverband-LandBauTechnik e.v. Die neue Prüfungsordnung im Praxis- Teil 2 der Gesellenprüfung Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in Inhalt Warum eine neue Prüfungsordnung Erarbeitung der neuen Prüfungsordnung Was hat sich geändert eine Gegenüberstellung Die neue Prüfung in Teil 2 Praxis Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe Bedeutung für Prüfung und Prüfungsausschuss Das Prüfungsprodukt und die Arbeitsaufgaben - Inhalte und Bewertung Beispiele für Prüfungsaufgaben Zum Abschluss einige Hinweise

2 Warum eine neue Prüfungsordnung Start des Verfahrens in einer Sitzung des LBT Berufsbildungsausschusses im Frühjahr 2012 Wünsche für eine neue GP Teil 2 Praxis: Zeitaufwand Belastung der Prüfungsausschüsse zu groß Jetzige Form des Fachgespräches erhöht Prüfungszeit, insb. bei großen Prüfungsgruppen Diskussion der Änderungswünsche in den Gremien des Bundesverbandes > Beschluss: Antragstellung zur Neufassung des Prüfungsteils der Verordnung Erarbeitung der neuen Prüfungsordnung Beteiligte Institutionen bei einer Neuordnung Zuständiger Sozialpartner Antragstellung IGM Bundesverband LandBau Technik Begleitet und unterstützt Bundesverband ZDH Bundesministerium für Wirtschaft Fachministerium beauftragt BIBB und erlässt Verordnung Beteiligtes Fachministerium Bundesministerium für Bildung und Forschung BIBB Koordiniert Verfahren

3 Was hat sich geändert eine Gegenüberstellung Verordnung 2008 Verordnung 2014 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik Ausbildungsberufsbild: 25 Positionen Teil 2 Praxis - Prüfung 4 Aufgabenstellungen + separates Fachgespräch Prüfungszeit 14 Stunden Land- und Baumaschinenmechatroniker Ausbildungsberufsbild: Zusammenfassung von 2 Positionen > 24 Positionen und geringe redaktionelle Änderungen im Betrieblichen Ausbildungsplan im 1. Ausbildungsjahr Teil 2 Praxis - Prüfung 3 Aufgabenstellungen incl. Situativem Fachgespräch mit Mechatronik Inhalten in der Praxis- Gesellenprüfung Prüfungszeit 10 Stunden Keine Änderungen in den Ausbildungsinhalten, im Teil 1 der GP, im Teil 2 Theorie und in der Gewichtungs-und Bestehensregelung Mechatronik- Ausbildung in der Land- und Baumaschinentechnik Definition Mechatronik: Die Mechatronik beschäftigt sich interdisziplinär mit dem Zusammenwirken mechanischer, elektronischer und informationstechnischer Elemente und Module in mechatronischen Systemen. Mechatronik lässt sich auch von den drei Kernpunkten des Fachbereiches ableiten. Mechanik als Hauptpunkt, mit Elektronik und als Verknüpfung der beiden Teilgebiete die Informatik. Quelle Wikipedia Mechatronik in der Ausbildung Es gibt einige Berufe die Mechatronik in der Ausbildung abbilden: Ursprünglich der Beruf Mechatroniker ohne Zuordnung zu bestimmten Bereichen, also ohne Fachrichtung oder Ausbildungsschwerpunkt. Mechatroniker für Kältetechnik, und in der Gruppe der Fahrzeugtechnischen Berufe der Kraftfahrzeugmechatroniker und ebenfalls neu ab 2014 der Zweiradmechatroniker Mechatronik in der Ausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker Die Berufsbezeichnung stellt den Beruf in der Außenwirkung auch attraktiv und interessant dar und bildet auch die Entwicklung in unserem Beruf ab. dazu 2 Folien

4 Folie zur Verfügung gestellt von

5 Die neue Prüfung in Teil 2 Praxis 7 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (2) Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1. Kundenauftrag, 2. Arbeitsplanung, 3. Funktionsanalyse und 4. Wirtschafts- und Sozialkunde. 3. der Prüfling soll im Prüfungsbereich Kundenauftrag ein Prüfungsprodukt und zwei gleichwertige Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, bearbeiten und mittels praxisbezogener Unterlagen dokumentieren sowie über die Arbeitsaufgaben ein situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen besteht; Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe Bedeutung für Prüfung und Prüfungsausschuss Bedeutung für Prüfung Prüfungsprodukt/Prüfungsstück * Der Prüfling erhält die Aufgabe, ein berufstypisches Produkt herzustellen. Beispiele für ein solches Prüfungsprodukt/Prüfungsstück sind ein Metall- oder Holzerzeugnis, ein Computerprogramm, ein Marketingkonzept, eine Projektdokumentation, eine technische Zeichnung, ein Blumenstrauß etc. Es werden eigene Prüfungsanforderungen formuliert. Das Prüfungsprodukt/Prüfungsstück erhält daher eine eigene Gewichtung. Bewertet wird das Endergebnis bzw. das Produkt. 7, Abs.3 Nr.2a Darüber hinaus ist es zusätzlich möglich, die Arbeit mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren, eine Präsentation durchzuführen sowie ein Auftragsbezogenes Fachgespräch durchzuführen. Da der PA nur das Endergebnis beurteilt, ist eine Begleitung der Arbeit nicht erforderlich. Der PA bewertet nur das Endergebnis. * Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen Nr Prüfungsanforderungen -, Beschlussdatum:

6 Arbeitsaufgabe Die Arbeitsaufgabe besteht aus der Durchführung einer komplexen berufstypischen Aufgabe. Es werden eigene Prüfungsanforderungen formuliert. Die Arbeitsaufgabe erhält daher eine eigene Gewichtung. Bewertet werden die Arbeits-/Vorgehensweise und das Arbeitsergebnis oder nur die Arbeits-/Vorgehensweise. 7, Abs.3 Nr.2b+c Die Arbeitsaufgabe kann durch ein Situatives Fachgespräch, ein Auftragsbezogenes Fachgespräch, durch Dokumentieren mit praxisbezogenen Unterlagen, Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben und eine Präsentation ergänzt werden. Diese beziehen sich auf die zu bearbeitende Arbeitsaufgabe. Der PA bewertet Vorgehensweise, u.a. mit dem Fachgespräch, und das Endergebnis, von daher Anwesenheit während der Durchführung erforderlich. Situatives Fachgespräch Das Situative Fachgespräch bezieht sich auf Situationen während der Durchführung einer Arbeitsaufgabe oder einer Arbeitsprobe und unterstützt deren Bewertung; es hat keine eigenen Prüfungsanforderungen und erhält daher auch keine gesonderte Gewichtung. Es werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen sowie Probleme und Lösungen erörtert. Es findet während der Durchführung der Arbeitsaufgabe oder Arbeitsprobe statt; es kann in mehreren Gesprächsphasen durchgeführt werden. Bewertet werden methodisches Vorgehen und Lösungswege und/oder Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge.

7 (3) Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, zeitlicher und qualitätssichernder Vorgaben sowie unter Berücksichtigung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes selbständig planen und umsetzen, b) Arbeitsmittel disponieren, Bauteile und Baugruppen montieren, elektrische, mechatronische und hydraulische Systeme aufbauen, instand setzen, in Betrieb nehmen und deren Funktion prüfen sowie c) Fehler und Störungen in elektrischen sowie hydraulischen, mechanischen und mechatronischen Systemen feststellen, eingrenzen und beheben sowie die Arbeiten dokumentieren kann; 2. dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: a) Montieren, Inbetriebnehmen und Funktionsprüfung eines mechatronischen oder elektrohydraulischen Systems eines Fahrzeugs oder einer Anlage, b) Diagnostizieren mit technischen Hilfsmitteln und Beheben von Fehlern und Störungen sowie Prüfen der Funktionen eines mechatronischen Systems an einem Fahrzeug, einer Maschine, einem Gerät oder einer Anlage sowie c) systematische Fehlersuche und Beheben von Fehlern und deren Ursachen an einem der nachfolgenden maschinentechnischen Funktionsbereiche: Verbrennungsmotor, Kraftübertragung, Fahrwerk, Lenkung, Bremsanlage, Anbaugeräte, Zusatzausstattungen, Pumpensysteme, Heizsysteme sowie Maschinen, Geräte und Anlagen der Land-, Bau oder Kommunalwirtschaft; Prüfungsprodukt Aufgabenstellung Montieren, Inbetriebnehmen und Funktionsprüfung eines mechatronischen oder elektrohydraulischen Systems eines Fahrzeugs oder einer Anlage Umsetzung Bearbeiten Planen und Umsetzen Aufbauen Dokumentieren Funktionsprüfung Bewertung Planung* Dokumentation* Funktion Bewertungskriterium * zur Bewertung mit heranziehen

8 Arbeitsaufgabe 1 Inhalte und Bewertung Arbeitsaufgabe 1 Diagnostizieren mit technischen Hilfsmitteln und Beheben von Fehlern und Störungen sowie Prüfen der Funktionen eines mechatronischen Systems an einem Fahrzeug, einer Maschine, einem Gerät oder einer Anlage Bearbeiten Diagnose Planen und Umsetzen Fehler und Störungen beheben Dokumentieren Funktionsprüfung Planung Diagnose Fehler Störungen beheben Dokumentation Fachgespräch Funktionsprüfung Arbeitsergebnis Kriterium Arbeits- und Vorgehensweise 25% Arbeitsergebnis Gesamtergebnis Arbeitsaufgabe 2 Inhalte und Bewertung Arbeitsaufgabe 2 systematische Fehlersuche und Beheben von Fehlern und deren Ursachen an einem der nachfolgenden maschinentechnischen Funktionsbereiche:.. Bearbeiten Planen und Umsetzen Fehlersuche Fehler und Ursachen beheben Dokumentieren Funktionsprüfung Planung Diagnose Fehler u. Ursachen beheben Dokumentation Fachgespräch Funktionsprüfung Arbeitsergebnis Kriterium Arbeits- und Vorgehensweise 25% Arbeitsergebnis Gesamtergebnis

9 Gewichtung der Prüfungen - Gesamtüberblick Teil 1 Gesellenprüfung 30 % Teil 2 Gesellenprüfung Insgesamt 70 % Kundenauftrag Prüfungsprodukt 40% Arbeitsaufgabe 1-30% Arbeitsaufgabe 2-30% 35 % Insgesamt 100 % Arbeitsplanung 12,5 % Funktionsanalyse 12,5 % WiSo 10 % Teil 2 Praxis - Kundenauftrag Prüfungsinhalte Dauer Gewichtung Prüfungsprodukt 6 h 40% Arbeitsaufgabe incl. Fachgespräch 2 h 30% Arbeitsaufgabe incl. Fachgespräch 2 h 30%

10 Prüfungsprodukt Inhalt: Montieren, Inbetriebnehmen und Funktionsprüfung eines mechatronischen oder elektrohydraulischen Systems eines Fahrzeugs oder einer Anlage Bearbeiten und dokumentieren Bewertet wird nur das Arbeitsergebnis Arbeitsaufgabe incl. Fachgespräch Inhalt: Diagnostizieren mit technischen Hilfsmitteln und Beheben von Fehlern und Störungen sowie Prüfen der Funktionen eines mechatronischen Systems an einem Fahrzeug, einer Maschine, einem Gerät oder einer Anlage bearbeiten und dokumentieren PA bewertet Vorgehensweise und Ergebnis, + situatives Fachgespräch

11 Arbeitsaufgabe incl. Fachgespräch systematische Fehlersuche und Beheben von Fehlern und deren Ursachen an einem der nachfolgenden maschinentechnischen Funktionsbereiche: Verbrennungsmotor, Kraftübertragung, Fahrwerk, Lenkung, Bremsanlage, Anbaugeräte, Zusatzausstattungen, Pumpensysteme, Heizsysteme sowie Maschinen, Geräte und Anlagen der Land-, Bau oder Kommunalwirtschaft bearbeiten und dokumentieren PA bewertet Vorgehensweise und Ergebnis, + situatives Fachgespräch Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe Bedeutung für Prüfung und Prüfungsausschuss Bedeutung für Prüfungsausschuss Zeitaufwand Belastung der Prüfungsausschüsse zu groß Durch die Kriterien Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgaben ist eine deutliche Reduzierung des Zeitaufwandes für die Prüfer gegeben: Arbeitsaufgabe 1 > 2 Std. Beurteilung von Vorgehensweise und Ergebnis Arbeitsaufgabe 2 > 2 Std. Beurteilung von Vorgehensweise und Ergebnis Prüfungsprodukt > 1 Std. Bewertung der Funktion Somit Zeitaufwand Prüfer ca. 5 Stunden

12 Mögliche Abläufe der Prüfung Planungsphase separat durchführen: somit Planungsphasen aus dem Prüfungsgeschehen in der Werkstatt herauslösen, nur Aufsicht nötig, PA kann Planung vorab bewerten Parallele Durchführung von Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgaben Technische Ausstattung definiert Zahl der Prüflinge an einem Tag PA kann Arbeitsaufgaben begleiten, parallel dazu wird das Prüfungsprodukt angefertigt. Zusammenschluss von Innungen zu einer Prüfung, Gemeinsame Nutzung von Technik und Ausstattung Zum Abschluss einige Hinweise Inkrafttreten > 1. August 2014, für alle, keine Übergangsfristen Prüfung ab Winter- Prüfungstermin 2014 /15 Alle Auszubildenden werden nach der neuen Prüfungsordnung geprüft und das Prüfungs- Zeugnis wird mit der neuen Berufsbezeichnung ausgegeben. Bestehende Lehrverträge werden nicht umgeschrieben. Neuordnung insgesamt: Erarbeitung ca. in den nächsten 3 Jahren

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