LEONI Studer GmbH ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN. LEONI Studer GmbH GENERAL CONDITIONS OF SALE AND DELIVERY

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1 der, Riedstadt-Goddelau Ausgabe Juli 2007 (ersetzt alle früheren Ausgaben) of, Riedstadt-Goddelau Version of July 2007 (replaces all prior versions) I. ALLGEMEINES a. Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. b. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. c. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen o.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art auch in elektronischer Form Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. II. PREIS UND ZAHLUNG a. Die Preise gelten mangels gesonderter Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung am Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. b. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug auf das Konto des Lieferers zu leisten, und zwar unverzüglich nach Erhalt der Ware. c. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, stellt er die Zahlungen ein oder wird aus sonstigen Umständen nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, ist der Lieferer berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Weitergehende Ansprüche des Lieferers bleiben unberührt. d. Das Recht Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Zurückbehaltungsrecht ist weiterhin ausgeschlossen, wenn es nicht auf demselben Vertragsverhältnis wie der durch den Lieferer geltend gemachte Anspruch beruht. III. LIEFERZEIT, LIEFERVERZÖGERUNG a. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.b. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. b. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferer unverzüglich mit. c. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme I. GENERAL a. All of our deliveries and services are based on the present conditions together with any special contractual agreements. Any of the Customer s terms and conditions that might deviate herefrom shall be excluded from the contract notwithstanding the acceptance of the order. b. Our offers are non-binding and free unless agreed otherwise in writing. In the absence of any special agreements a contract shall be made only once the order has been confirmed in writing. c. The Supplier reserves its proprietary rights and copyright to samples, quotes, drawings and similar information of a physical and non-physical nature including in electronic form. These may not be disclosed to third parties. II. PRICE AND PAYMENT a. Prices are given as ex-factory prices including loading at the factory, but excluding packing and unloading unless specifically agreed otherwise. VAT will be added to the prices at the respective statutory rate. b. Payment is due without deductions to the Supplier s account immediately upon receipt of the goods unless specifically agreed otherwise. c. The Supplier shall be entitled to make further services dependent on advance payment or collateral, if the Customer defaults in payment, ceases payment or if it becomes evident for any other reason after signing the contract that payment is endangered by the Customer s lack of liquidity, This shall not affect any further rights of the Supplier. d. The Customer shall only be entitled to withhold payment or to settle against counterclaims, if such claims are uncontested or legally confirmed. The right to retention shall be excluded, unless it is based on the same contractual relationship as the Supplier s claim. III. DELIVERY TIME, DEFAULT IN DELIVERY a. The delivery time is agreed between the contracting parties. The Supplier s compliance with the delivery time is conditional upon the final clarification of all commercial and technical questions between the contracting parties and upon the Customer s perform-ance of its obligations such as providing the necessary official certifications or permits or having made a down payment. Unless these requirements have been met the the delivery time will be reasonably extended. This shall not apply if the Supplier is responsible for the delay. b. Compliance with the delivery deadline is conditional upon the Supplier promptly receiving the correct supplies from its subcontractors. The Supplier shall notify the Customer immediately of any anticipated delays. c. The delivery deadline shall be complied with, if the delivered item has left the factory or its readiness for dispatch has been notified prior to expiry of the deadline. If an acceptance is required the acceptance date or alternatively the notification of readiness for acceptance shall be decisive, except in cases of justified refusal of acceptance. July 2007 Phone +49 (0) Fax +49 (0) info@leoni-studer.de 1

2 zu erfolgen hat, ist außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung der Abnahmetermin maßgebend hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft. d. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Weitergehende Ansprüche des Lieferers, insbesondere bei Annahmeverzug oder nach 354 HGB, bleiben unberührt. e. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. f. Die Liefermenge kann insbesondere bei Lieferung von Kabelund Leitungen um bis zu 10 % variieren, so dass der Lieferer innerhalb dieser Mengengrenzen seiner Lieferverpflichtung trotzdem nachgekommen ist. IV. GEFAHRÜBERGANG, ABNAHME, VERPACKUNG a. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch anderer Leistungen, z.b. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. b. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherung abzuschließen, die dieser verlangt. c. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar. d. Die Versandverpackung wird gesondert berechnet oder leihweise zur Verfügung gestellt. Wird die Lieferung auf Trommeln der Kabeltrommel GmbH, Köln (KTG), durchgeführt, erfolgt die Berechnung der Trommelmiete direkt durch die KTG nach deren Bestimmungen. Für die Überlassung der Kabel- und Seilspulen der KTG gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KTG. Die AGB s sowie die Freimeldungen können direkt unter folgender Adresse bezogen bzw. freigemeldet werden: Kabeltrommel GmbH & Co. KG Schanzenstraße 30 D Köln Telefon +49 (0) Fax +49 (0) Erfolgt die Lieferung auf Einwegtrommeln, wird keine Trommelmiete berechnet. Der Lieferant behält sich vor, KTG- oder Einwegtrommeln zum Versand zu bringen. V. EIGENTUMSVORBEHALT a. Der Lieferer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher ihm aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller zustehenden und zukünftig entstehenden Forderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) auf- d. If the dispatch or acceptance of the delivered item are delayed for reasons for which the Customer is responsible the costs incurred by the delay beginning one month after the notification of readiness for delivery or acceptance shall be charged to the Customer. Other claims of the Supplier especially in the case of delayed acceptance or in accordance with 354 German Commercial Code shall remain unaffected. e. In case of failure to comply with the delivery deadline due to force majeure, industrial disputes or other events beyond the Supplier s control, the delivery time shall be reasonably extended. The Supplier shall notify the Customer of the beginning and end of such circumstances as soon as practically possible. f. The delivery quantity may vary by up to 10 % especially in the case of cable and pipe deliveries, within these limits the Supplier shall be deemed to have met its delivery obligations. IV. TRANSFER OF RISK, ACCEPTANCE a. The risk shall be transferred to the Customer when the delivered good has left the factory, including if partial deliveries are made or the Supplier has assumed additional services, e.g. the shipping costs or delivery and installation. The acceptance date, if any, shall be decisive in such cases and the risk must be transferred immediately upon acceptance alternatively after notification by the Supplier of readiness for acceptance. The Customer may not refuse acceptance in the case of an insignificant defect. b. If dispatch or acceptance are delayed or fail for reasons for which the Supplier cannot be held responsible the risk shall be transferred to the Customer on the day of notifica-tion of readiness for dispatch or acceptance. The Supplier undertakes to take out any insurance requested by the Customer at Customer s expense. c. Partial deliveries are permissible if this is reasonable for the Customer. V. RESERVATION OF TITLE a. The Supplier reserves its title to the delivered items until full payment of all due and future claims arising from the business relations with the Customer has been received. The reservation of title shall also continue if individual receivables have been included in a current invoice (current account). If the Supplier perceives a risk for the collection of the receivables the Customer must enable the retrieval of the reserved goods when so requested. The retrieval of the reserved goods shall not be deemed to be an annulment of the contract unless expressly declared otherwise. b. The Customer shall be entitled to process and/or rework the reserved goods in the course of normal business. This processing / reworking takes place for the Supplier as manufacturer within the meaning of section 950 et seq. German Civil Code. Upon receipt of the reserved goods the Customer shall make an advance transfer of the joint proprietary rights ensuing for the Customer from processing of the reserved goods to the Supplier. If other goods not belonging to the Supplier are processed simultaneously, the Supplier shall be entitled to proprietary rights to the new object proportionate to the in-voice value of the respective processed goods to the resulting total value. The Customer shall hold the products or resulting group of assets in safe custody for the Supplier. c. The Customer shall be entitled to dispose of the reserved goods or the newly manufactured objects by processing and/ or reworking in the course of normal business. Any claims the Customer derives from the resale, processing or for other legal reasons with regard to the reserved goods shall be as- 2 Telefon +49 (0) Fax +49 (0) info@leoni-studer.de Juli 2007

3 genommen werden. Erscheint dem Lieferer die Verwirklichung seiner Ansprüche gefährdet, hat der Besteller auf entsprechendes Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen Erklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag. b. Der Besteller ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zur Beund/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware berechtigt. Diese Be- oder Verarbeitung erfolgt für den Lieferer als Hersteller im Sinne der 950 ff. BGB. Dem Besteller aus der Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehende Miteigentumsanteile überträgt der Besteller dem Lieferer im Voraus mit Entgegennahme der Vorbehaltsware. Werden gleichzeitig andere dem Lieferer nicht gehörende Waren mitverarbeitet, steht dem Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der einzelnen verarbeiteten Waren zum erarbeiteten Gesamtwert zu. Der Besteller verwahrt die Erzeugnisse oder Sachgesamtheiten für den Lieferer. c. Der Besteller ist berechtigt, über die Vorbehaltsware oder die durch Be- und/oder Verarbeitung neu hergestellten Sachen im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Alle dem Besteller aus der Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Hinblick auf die Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Besteller in Höhe des auf die Vorbehaltsware entfallenden Wertes sicherungshalber an den Lieferer ab. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferer nachkommt, ist er zum Einzug der abgetretenen Forderungen für den Lieferer ermächtigt. Bei Vorliegen berechtigter Gründe, insbesondere dann, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gelangt oder sonst erkennbar wird, dass die vom Besteller zu erfüllenden Ansprüche aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit gefährdet sind, kann der Lieferer die Einzugsermächtigung widerrufen und die Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Dritten verlangen. Der Besteller ist dann auch zur Herausgabe aller zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Unterlagen an den Lieferer verpflichtet. d. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind dem Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. e. Soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen des Lieferanten um mehr als 10 % übersteigt, gibt dieser nach seiner Wahl auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten frei. VI. MÄNGELANSPRÜCHE a. Für Sach- und Rechtsmangel der Lieferung leistet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich Abschnitt VII Gewähr wie folgt: i. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines bei Gefahrenübergang vorliegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. ii. Der Besteller ist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nur bei Beachtung der Untersuchungsund Rügeobliegenheiten des 377 HGB berechtigt, wobei Mängelanzeigen schriftlich gegenüber dem Lieferer erklärt werden müssen. iii. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist der Lieferer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig signed to the Supplier pro rata to the value of the reserved goods. The Customer shall be authorized to collect the assigned claims for the Supplier as long as it meets its obligations to the Supplier. The Supplier may revoke the authorization to collect and demand the disclosure of the assignment to third parties for good cause, especially when the Customer defaults in payment or it becomes otherwise evident that payment is endangered by the Customer s lack of liquidity. In this situation the Customer must surrender all documents required to enforce the claim to the Supplier. d. The Supplier must be immediately notified in writing of any actual or legal attachments of the reserved goods by third parties and of their damage or loss. e. Any collateral exceeding the Supplier s claims by more than 10 %, shall be released at the Supplier s discretion upon the Customer s request. VI. CLAIMS FOR DEFECTS a. The Supplier provides the following warranty for material and legal defects, subject to Section VII all further claims shall be excluded: i. Any parts discovered to be defective for any reason at the transfer of risk will be repaired or replaced by non-defective goods at the Supplier s discretion free of charge. Replaced parts shall become the property of the Supplier. ii. The Customer shall not be entitled to enforce warranty claims, unless it complies with the requirements for examination and notice of defects set out in section 377 German Commercial Code, whereby notices of defects must be declared to the Supplier in writing. iii. The Customer shall allow the Supplier the reasonable time and opportunity requested by the Supplier and as agreed between them for repairs and replacement deliveries, otherwise the Supplier shall be released from liability for any consequences. The Customer shall be entitled to repair the defect itself or to have it repaired by third parties and to demand reimbursement of the costs from Supplier only in urgent cases of a hazard to operational safety or to avoid unreasonably serious damage, whereby the Supplier must be notified immediately. iv. To the extent the complaint proves to be justified the Supplier shall bear the costs for the replacement part including its dispatch as part of the immediate costs incurred by repair or replacement delivery. It shall also assume the costs for removal and installation as well as the costs for the required provision of technicians and assistants including their travel costs unless this would constitute an unreasonable expense for the Supplier. v. The Customer shall be entitled to reduce or cancel the contract to the extent permitted by law, if the Supplier fails to provide satisfaction after a reasonable extension of the deadline or the law does not provide for a reasonable extension of the deadline. Section VII. of these Conditions shall apply for any further damage claims. vi. In the following cases the warranty does not apply: unsuitable or improper use, faulty installation or commissioning by the Customer or third parties, natural wear, faulty or negligent handling, improper maintenance, unsuitable materials, defective construction work, unsuitable foundations, chemical, electrochemical or electrical influences unless the Supplier was responsible for these. vii. The Supplier assumes no liability for the consequences of unauthorised improve-ments by the Customer or third parties. The same shall apply to modifications to the delivered good made without the Supplier s prior consent. July 2007 Phone +49 (0) Fax +49 (0) info@leoni-studer.de 3

4 großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. iv. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versands. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, sowie hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Lieferers eintritt. v. Der Besteller ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferer die Nacherfüllung nicht in angemessener Frist erbringt oder wenn es einer Fristsetzung zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht bedarf. Für weitergehende Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt VII. dieser Bedingungen. vi. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind. vii. Bessert ein Dritter oder der Besteller unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Lieferers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. VII. HAFTUNG a. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer aus welchen Rechtsgründen auch immer nur: i. Bei Vorsatz ii. Bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter iii. Bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit iv. Bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat v. Bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. vi. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei einer Haftung wegen Lieferverzug ist die Haftung weiterhin auf einen Betrag von 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, im Ganzen aber maximal 5 % des Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, beschränkt. b. Weitere Ansprüche bleiben ausgeschlossen. c. Soweit die Haftung des Lieferers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, der leitenden und einfachen Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. VII. LIABILITY a. The Supplier shall assume liability for any damage not caused to the delivered good itself arising from any legal reason only in case of the following: i. intent ii. gross negligence of the owner / its officers or executives iii. culpable injury to life, limb and health iv. defects which are fraudulently withheld or the absence of which has been guaranteed v. defects of the delivered goods to the extent of liability for personal or material injury to privately used objects under the German Product Liability Act. vi. in case of culpable violation of material contractual obligations the Supplier is also liable for gross negligence of nonmanagement staff and minor negligence, in the latter case this shall be limited to damages typical for the contract in question and such that are reasonably foreseeable. The liability for delivery default shall be limited to an amount of 0.5 % for every full week of the delay, not exceeding a total of 5 % of the value of the total delivery of that part which cannot be used in time or according to the contract as a result of the delay. b. Any further claims shall be excluded. c. Insofar as the liability of the Supplier is excluded this shall also apply to the personal liability of the corporate officers, executives and non-executive staff, employees and assistants. VIII. LIMITATION All claims of the Customer for any legal reason shall be limited to 12 months. For claims for damages under Section VII a. the legal prescription limits shall apply as for defects of a building or delivered goods which have been used for a building in line with their customary use and caused the building to become defective. IX. LEONI SOCIAL CHARTER The Customer is obligated to respect the Declaration on Social Rights and Industrial Relationships at LEONI (LEONI Social Charter). The Customer has access to the LEONI Social Charter via the website of LEONI ( or may request a copy of the LEONI Social Charter from the Supplier at any time. Any serious infringement or recurrent infringements of the LEONI Social Charter by the Customer establishes the right of the Supplier to termination without cause and notice for individual as frame contracts with the Customer. X. USE OF SOFTWARE If the scope of delivery includes software the Customer will be granted a non-exclusive right to use the delivered software including the documentation. The software may not be used on more than one system. The Customer may only reproduce, edit, translate or convert the software from the object code to the source code to the extent permitted by law (sec. 69 et seq. German Copyright Law). The Customer undertakes not to remove manufacturer specifications especially copyright notes or to change them without the Supplier s express prior consent. Any other rights to the soft-ware and documentation including copies thereof shall remain with the Supplier or software supplier. Granting of sub-licences shall not be permitted. XI. APPLICABLE LAW, PLACE OR JURISDICTION a. The law of the Federal Republic of Germany relating to the legal relations between two German parties shall exclusively govern all legal relations between the Supplier and the Customer. b. The place of jurisdiction shall be Gross-Gerau. However, the 4 Telefon +49 (0) Fax +49 (0) info@leoni-studer.de Juli 2007

5 VIII. VERJÄHRUNG Alle Ansprüche des Bestellers aus welchen Rechtsgründen auch immer verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII a. gelten ebenso die gesetzlichen Fristen, wie für Mängel eines Bauwerks oder Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. IX. LEONI SOZIAL CHARTA Der Besteller verpflichtet sich, die Grundsätze der Erklärung zu den sozialen Rechten und den industriellen Beziehungen bei LEONI (LEONI Sozial Charta) zu beachten. Der Besteller kann die LEONI Sozial Charta jederzeit auf der Website von LEONI ( einsehen oder beim Lieferer anfordern. Ein schwerwiegender Verstoß oder wiederholte Verstöße des Bestellers gegen die LEONI Sozial Charta berechtigt den Lieferer zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde sowohl von Einzelvereinbarungen als auch von Rahmenvereinbarungen mit dem Besteller. Supplier shall also be entitled to file suit at the location of the Customer s registered head office. c. Any translation of these General Terms and Conditions or a contract into any other language than German shall merely be courtesy translations. The German versions of the General Terms and Conditions and the respective contract shall be exclusively binding and used for the interpretation of the contract. Stahlbaustrasse 56 D Riedstadt-Goddelau Telefon +49 (0) Fax +49 (0) info@leoni-studer.de X. SOFTWARENUTZUNG Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wir dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich Dokumentation zu überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als ein System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur in gesetzlich zulässigem Umfang ( 69 u. ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben insbesondere Copyright Vermerke nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. XI. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND a. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. b. Gerichtsstand ist Groß-Gerau. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz der Bestellers Klage zu erheben. c. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Vertrag in eine andere Sprache als deutsch übersetzt werden, geschieht dies ausschließlich zum besseren Verständnis des Bestellers. Als vertragliche Bestimmung verbindlich vereinbart und auch für die Auslegung des Vertrages maßgeblich ist jedoch allein die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des jeweiligen Vertrages. Stahlbaustrasse 56 D Riedstadt-Goddelau Telefon +49 (0) Fax +49 (0) info@leoni-studer.de July 2007 Phone +49 (0) Fax +49 (0) info@leoni-studer.de 5

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