Binnenhandel, Gastgewerbe, Tourismus
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- Friederike Krüger
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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 6 Reihe 4 Binnenhandel, Gastgewerbe, Tourismus Beschäftigte,, Aufwendungen, Lagerbestände, Investitionen, Warensortiment und Verkaufsflächen im Handel 2004 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 19. Januar 2007, um Tabelle 3.4 erweitert am 27. August 2008 Artikelnummer: Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe IV D, Telefon: +49 (0) 0611 / ; Fax: +49 (0) 0611 / oder binnenhandel@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2008 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
2 Inhalt T e x t t e i l Qualitätsbericht, Definitionen zur Handelsstatisitik und Vorbemerkung zur Verkaufsfläche T a b e l l e n t e i l 1.1 Unternehmen und örtliche Einheiten, Beschäftigte,, sonstige betriebliche Erträge, Warenbestände, Wareneinsatz 2004 nach en 1.2 nach Tätigkeitsbereichen Aufwendungen, Bruttoinvestitionen, Verkäufe von Sachanlagen, Wert der über Finanzleasing erworbenen Sachanlagen 2004 nach en 1.4 Betriebs- und volkswirtschaftliche Kennzahlen im Handel 2004 nach en 1.5 Unternehmen und örtliche Einheiten, Beschäftigte,, Wareneinsatz, Aufwendungen, Bruttoinvestitionen, Verkäufe von Sachanlagen, Rohertragsquote 2004 nach en und größenklassen 1.6 Unternehmen und örtliche Einheiten, Beschäftigte,, Wareneinsatz, Aufwendungen, Bruttoinvestitionen, Verkäufe von Sachanlagen, Rohertragsquote 2004 nach en und Beschäftigtengrößenklassen 1.7 Beschäftigte nach Stellung im Beruf und Geschlecht 2004 nach en 2.1 nach Tätigkeiten und en nach en und Tätigkeiten und Verkaufsfläche im Einzelhandel in Verkaufsräumen (WZ 521 bis 525)* 2004 nach Bundesländern 3.2 Verfügb. Einkommen, und Verkaufsfläche im Einzelhandel in Verkaufsräumen (WZ 521 bis 525)* Bevölkerung, und Verkaufsfläche im Einzelhandel in Verkaufsräumen (WZ 521 bis 525)* 2004 nach Bundesländern 3.4 Verkaufsfläche im Einzelhandel in Verkaufsräumen (WZ 521 bis 525)* 2004 nach en Abkürzungen OAS = ohne ausgeprägten Schwerpunkt ANG = anderweitig nicht genannt Zeichenerklärung - = nichts vorhanden 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. = Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
3 1. Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1. Bezeichnung der Statistik: Jahreserhebung im Handel (EVAS 1 -Nr.: 45251) 1.2. Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres; in wenigen Fällen Geschäftsjahr 1.3. Erhebungstermin: 4. Quartal nach Ende des Berichtsjahres. (Für das Berichtsjahr 2003 erfolgte die Erhebung zwischen Oktober und Dezember 2004) 1.4. Periodizität: Jährlich; Länderergebnisse werden von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht Regionaler Erhebungsbereich: Bundesgebiet 1.6. Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Der Erhebungsbereich der Handelsstatistik wird auf der Grundlage der NACE 2 abgegrenzt (Abschnitt G, Abteilungen 50, 51, 52). Er umfasst alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ausschließlich oder überwiegend Handel betreiben. Nicht einbezogen werden (nicht gewerblich besteuerte) landund forstwirtschaftliche Betriebe sowie im Ausland gelegene Unternehmensteile Erhebungseinheiten: Erhebungseinheit ist das rechtlich selbstständige Unternehmen Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Empfehlungen: Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik (ABl EG Nr. L 14, S. 1) (StrukturVO) Verordnung (EG) Nr. 2701/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die zu erstellenden Datenserien für die strukturelle Unternehmensstatistik (ABl. EG Nr. L 344 S. 81) Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik (ABl. EG Nr. L 344 S. 49) Gesetz über die Neuordnung der Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz HdlStatG) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3438), geändert durch Artikel 106 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni Einheitliches Verzeichnis aller Statistiken der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder 2 NACE ist die Abkürzung von Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes (Statistische Systematik der e in den Europäischen Gemeinschaften).
4 (BGBl. I S. 1534) Verordnung (EWG) Nr. 3696/93), Güterklassifikation in Verbindung mit den en in der Gemeinschaft (CPA) Verordnung (EWG) Nr. 2027/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der e in der Europäischen Gemeinschaft (NACE), Anhang, Abschnitte G und H (Version Rev. 1.1 von 2003) 1.9. Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adressen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Nach 16 Abs. 6 BStatG ist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 2. Zweck und Ziele der Statistik 2.1. Erhebungsinhalte: Zum Erhebungsprogramm der Jahreserhebung gehören Jahresumsatz, die Investitionen, der Wareneingang und die Lagerbestände am Anfang und am Ende des Jahres. Erfasst werden weiterhin die Anzahl der Beschäftigten, die Bruttolohn- und -gehaltssumme sowie die Sozialabgaben. Schließlich erfolgt eine Aufgliederung des Gesamtumsatzes nach Arten der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten gem. Abschnitt G der CPA Zweck der Statistik: Die Jahreserhebung im Handel stellt eine wichtige Ergänzung der Ergebnisse der monatlichen Handelsstatistik dar. Erst die Ergebnisse der Jahreserhebung können die wirtschaftspolitisch bedeutsamen Informationen über die Struktur der Unternehmen auch zur Beurteilung der Rentabilität und der Produktivität im Handel vermitteln. Daher wird die Jahreserhebung im Handel in Abgrenzung zur monatlichen Konjunkturerhebung auch als Strukturerhebung bezeichnet Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern der Handelsstatistiken zählen die Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die jeweiligen Länderressorts und die Bundesbank sowie die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände und Interessenvertretungen der Einzel- und Großhändler zu den Nutzern der Handelsstatistik. Die Ergebnisse fließen zudem in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamt-
5 rechnungen des Bundes und der Länder ein Einbeziehung der Nutzer: Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Die von Seiten der Ministerien oder Zentralbanken gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschuss Handelsstatistik eingebracht. Neben den institutionalisierten Gremien steht die Handelsstatistik in einem fortwährenden Dialog mit den wichtigsten Einzel- und Großhandelsverbänden. 3. Erhebungsmethodik 3.1. Art der Datengewinnung: Die Daten werden im Rahmen einer schriftlichen Befragung von Unternehmen erhoben. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber(-innen) oder Leiter(-innen) der Unternehmen Stichprobenverfahren: Die Grundgesamtheit für die Handelsstatistik ist die Gesamtheit aller Unternehmen, die schwerpunktmäßig Handelstätigkeiten im Sinne der NACE Rev. 1.1, Abschnitt G (= Abteilungen 50, 51, 52), ausüben. Die Grundgesamtheit wird anhand des Unternehmensregisters 3 festgelegt. Die Unternehmen werden durch eine geschichtete Zufallsauswahl aus der Auswahlgrundlage gezogen. In Deutschland wird in der Handelsstatistik mit einer Stichprobe von ca. 8 % der Unternehmen gearbeitet Stichprobenumfang, Auswahlsatz: Die Jahreserhebung wird bei rund Unternehmen durchgeführt Schichtung: Die Zufallstichprobe ist dreifach geschichtet: 1. Schichtung: Unterteilung der Grundgesamtheit nach Bundesländern. 2. Schichtung: Innerhalb jedes Bundeslandes Schichtung nach Branchengruppen. 3. Schichtung: Innerhalb jeder so gebildeten Schicht Schichtung nach größenkla ssen. 3 Bei dem Unternehmensregister handelt es sich um eine Datenbank der wirtschaftlich aktiven Unternehmen und Betriebe aus nahezu allen en. Sie wird regelmäßig aus verschiedenen Datenquellen, vorwiegend Verwaltungsdaten, aktualisiert und enthält Angaben zu und Beschäftigten für deutschlandweit rund 3,2 Millionen Unternehmen. Das Unternehmensregister dient in erster Linie zur rationellen Durchführung von statistischen Erhebungen. Daneben kann es auch zur eigenständigen Ermittlung und Darstellung der Wirtschaftsstruktur genutzt werden und trägt somit zur Entlastung von statistischen Berichtspflichten, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, bei.
6 3.5. Hochrechnung: Die Ergebnisse jedes einzelnen Unternehmens der Stichprobe werden auf die Grundgesamtheit hochgerechnet. Dabei ist der Hochrechnungsfaktor der Kehrwert des Auswahlsatzes. In der untersten größenklasse kann der Hochrechnungsfaktor auf ca. 50 steigen, d.h. ein Unternehmen repräsentiert 50 andere. Die Unternehmen in Totalschichten erhalten den Hochrechnungsfaktor 1,0. Der Hochrechnungsfaktor für den wird anhand der Zuordnung der einzelnen Unternehmen zu bestimmten größenklassen festgelegt. Die Jahreserhebung im Handel stellt hochgerechnete Ergebnisse für gut Unternehmen aus dem Jahr 2003 zur Verfügung Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Als Erhebungsinstrumente werden Papier- und Internetfragebogen mit integrierten Plausibilitätsprüfungen verwendet. Die Fragebogen werden entsprechend den aktuellen Standards der amtlichen Statistik zur Erstellung von Fragebogen entwickelt. Fragen und Antworttexte werden mit Handelsverbänden auf das Rechnungswesen der Unternehmen abgestimmt, um die Belastung der Unternehmen zu minimieren. Die Erhebung erfolgt entweder postalisch oder über gesicherte Internet-Verbindungen (Online-Meldung). Die Befragung wird für die Bereiche Kraftfahrzeughandel und Einzelhandel dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt, wobei das Statistische Bundesamt sowie einige Statistische Ämter der Länder Mehrländerunternehmen (das sind Unternehmen mit Filialen in mehreren Bundesländern) befragen. Das Statistische Bundesamt erhebt die Bereiche Handelsvermittlung und Großhandel und stellt aus den Länderergebnissen Bundesergebnisse zusammen Belastung der Auskunftspflichtigen: Zur Entlastung der Unternehmen und zur Erhöhung der Repräsentativität der Stichprobe wird in Zeitabständen von etwa sieben bis zehn Jahren eine neue Stichprobe aus der Grundgesamtheit aller Einzelhandelsunternehmen in Deutschland gezogen. Alle Unternehmen der Totalschichten werden in die Stichprobe aufgenommen und können daher nicht ersetzt werden. Die Unternehmen der Repräsentativschichten werden i.d.r. ersetzt (sog. Rotation ) Dokumentation der Erhebungsinstrumente: Der aktuelle Erhebungsvordruck für die Jahreserhebung im Handel steht als Anlage zur Verfügung. Ein Testzugang zu dem Internetfragebogen ist über www-idev.destatis.de/idev/ möglich. 4. Genauigkeit 4.1. Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Bei der Jahreserhebung im Handel wurde das Stichprobendesign nach wissenschaftlich anerkannten stichprobentheoretischen Methoden so gewählt, dass die statistischen Ergebnisse bei dem vorgegebenen Stichprobenumfang mit der bestmöglichen Präzision bereitgestellt werden können.
7 4.2. Stichprobenbedingte Fehler: Ein typischer Fehler stellt bei Stichproben der Stichprobenzufallsfehler dar, d.h. jede repräsentative Stichprobe führt in Abhängigkeit vom Stichprobenumfang und der Streuung der zu beobachtenden Merkmale zu geringfügig anderen Ergebnissen. Der Stichprobenzufallsfehler wird durch anerkannte Stichprobenmethoden reduziert. Eine Quantifizierung des Stichprobenzufallsfehlers ist (zurzeit) nicht möglich Nicht-stichprobenbedingte Fehler: Bei der Ermittlung der Grundgesamtheit, gleichgültig nach welchem Verfahren, können Fehler auftreten, da beispielsweise Unternehmen, obwohl sie überwiegend Handel betreiben, nicht dem Handel zugeordnet sind (Untererfassung). Daneben kommt es vor, dass Unternehmen befragt werden, die nicht oder nicht mehr zur Zielgesamtheit gehören und damit nicht (mehr) auskunftspflichtig sind (Übererfassung). Diese so genannten unechten Ausfälle werden gelöscht. Aufgrund vorliegender Erfahrungswerte werden deshalb mehr Unternehmen gezogen, damit nach Löschung der unechten Ausfälle die Anzahl der Befragten möglichst nahe unterhalb von (siehe 3.3) liegt. Die Differenz wird mittels einer Auswahl von Neugründungen nochmals reduziert. Die Qualität der Stichprobenergebnisse hängt somit entscheidend von der Qualität der Kenntnisse über alle Unternehmen der Grundgesamtheit ab. Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle ), d.h. alle Unternehmen, die nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Antwortausfälle führen dann zu systematischen Fehlern, wenn die betreffenden Unternehmen sich erheblich von den auskunftgebenden unterscheiden. Die wegen ihrer geringen Zahl zu vernachlässigenden Antwortausfälle werden durch geeignete Schätzwerte ersetzt. Eine weitere Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. Durch den Einsatz von Plausibilitätskontrollen, die im Verlauf der Datenaufbereitung die jeweiligen Angaben sowohl mit den übrigen Angaben des Unternehmens als auch mit den entsprechenden Vorjahreswerten vergleichen, werden unplausible Eintragungen weitgehend erkannt und nach Rückfrage bei den Unternehmen korrigiert.
8 5. Aktualität Erfahrungsgemäß entnehmen die Unternehmen die meisten Angaben für die Jahreserhebung aus ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die Jahreserhebung im Herbst des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Danach sind noch zahlreiche zeitaufwändige Rückfragen für Korrekturen erforderlich. Dies führt dazu, dass die Ergebnisse der Jahreserhebung in der Regel frühestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht werden. 6. Verfügbarkeit und Transparenz Die deutsche Handelsstatistik wird nur online veröffentlicht. Die Ergebnisse können über folgende Fundstellen nahezu immer kostenfrei abgerufen werden: Basisdaten, grafische Darstellungen und Pressemitteilungen: Jahreserhebung und monatliche Veröffentlichungen: www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/n0000.csp?treeid=45000 Lange Reihen zur monatlichen - und Beschäftigtenentwicklung in feiner gliederung sowie saison- und kalenderbereinigte Angaben: www-genesis.destatis.de/genesis/online/logon 7. Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit a) zeitlich Die Handelsstatistik unterliegt nicht zuletzt wegen der vielen Veränderungen innerhalb des Berichtsfirmenkreises einer gewissen Dynamik. Auch werden die der Statistik zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen in immer kürzer werdenden Zeitabständen den erweiterten Ansprüchen der Datennutzer angepasst. Zuletzt wurde 2003 die klassifikation neu gestaltet. Beide Entwicklungen führen innerhalb der Jahreserhebung zu gewissen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der jeweiligen Ergebnisse im Zeitverlauf. Es gibt darüber hinaus auch Abweichungen in den Ergebnissen der Jahreserhebung und der monatlichen Erhebungen hinsichtlich der Höhe des getätigten es in einem Jahr und damit auch dessen Veränderung zum Vorjahr sowie hinsichtlich des Beschäftigtenstandes und dessen Veränderung. Sie sind unter anderem durch das in der Jahreserhebung angewandte Stichtagsprinzip zu erklären. Die Jahreserhebung weist die Zahl der Beschäftigten mit Stand aus. Zudem werden im Rahmen der Monatserhebung Abschneidegrenzen angewandt; bei der Jahreserhebung dagegen ist dies nicht der Fall. Der Berichtsfirmenkreis ist somit unterschiedlich groß. Überdies werden die Angaben der Unternehmen zur Jahreserhebung entsprechend den Jahresabschlussrechnungen dargestellt, wodurch es ebenfalls zu Abweichungen zwischen der Summe der bereits erstatteten Monatsmeldungen und dem nachträglich erstellten Jahresabschlussergebnis kommen kann.
9 Die aufgeführten Abweichungen haben keine Auswirkungen auf die Aussagekraft der jeweiligen Statistik, da grundsätzlich die Monatsstatistik vorwiegend der Darstellung der konjunkturellen Entwicklung im Handel und die Jahreserhebung mehr der Beschreibung der Struktur der Unternehmen, ihrer betriebswirtschaftlichen Situation und ihrer Ertragsentwicklung dient. b) räumlich Aufgrund der Vorgaben durch die Verordnungen der EG sind die Ergebnisse für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft vergleichbar. 8. Bezüge zu anderen Erhebungen Die in der Jahreserhebung erhobenen Merkmale überschneiden sich zum Teil mit den Merkmalen anderer Erhebungen. Zu nennen sind hier insbesondere die steuer- sowie die Beschäftigtenstatistik. In der steuerstatistik werden tendenziell höhere Umsätze ausgewiesen als in der Handelsstatistik. Das kann unter anderem damit begründet werden, dass die steuerstatistik auch Ergebnisse von Unternehmen enthält, die während des Berichtsjahres aufgelöst wurden oder die nur saisonal aktiv waren. Auch die bestehenden Differenzen zwischen der Beschäftigtenstatistik und der Handelsstatistik bezüglich der Angaben zur Zahl der Beschäftigten lassen sich durch unterschiedliche me thodische Konzepte erklären: Die Handelsstatistik erfasst alle tätigen Personen, die Beschäftigtenstatistik, die ihre Angaben von der Bundesagentur für Arbeit bezieht, da gegen nur die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Außerdem werden im Rahmen der Handelsstatistik die Unternehmen nach dem Schwerpunktprinzip zugeordnet. Somit werden auch Beschäftigte, die in Unternehmensteilen arbeiten, die nicht unmittelbar zum Handel gehören, in der Handelsstatistik nachgewiesen. Die Beschäftigtenstatistik hat als Erhebungseinheit dagegen Betriebe (also Unternehmensteile). Wie die Beispiele zeigen, kann es auch zwischen scheinbar identischen Merkmalen zu Abweichungen kommen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Erhebungsziele der steuer- bzw. der Beschäftigtenstatistik insgesamt einen anderen Schwerpunkt haben als die jährliche Handelsstatistik. Jede Statistik verfolgt das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige Differenzen lassen somit keinen Schluss über die Datenqualität der einzelnen Statistik zu. 9. Weitere Informationsquellen Weitere Informationen zur Handelsstatistik, wie beispielsweise zur Online-Datenerhebung, zu wichtigen Begriffen der Handelsstatistik sowie zur Saisonbereinigung können abgerufen werden unter: Bei Fragen oder Anmerkungen zur Handelsstatistik wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Statistisches Bundesamt Gruppe Binnenhandel, Gastgewerbe, Tourismus (IV D) Wiesbaden
10 Tel.: 0611/ Fax: 0611/
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12 Bitte korrigieren Sie falls erforderlich Ihre Anschrift: : Rücksendeanschrift Statistisches Bundesamt IV D D Wiesbaden Bemerkung: Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignis- Verhältnisse erklärt werden können. Volle Euro 8 B Subventionen im Geschäftsjahr 017 C Zahl der Arbeitsstätten (Hauptniederlassung und weitere rechtlich unselbständige örtliche Einheiten des Unternehmens) am Anzahl D Bestände im Geschäftsjahr (ohne absetzbare steuer) 9 1 Handelsware Volle Euro 1.1 am Anfang des Geschäftsjahres am Ende des Geschäftsjahres Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (soweit nicht Handelsware), sowie selbst hergestellte oder bearbeitete Halb- und Fertigerzeugnisse 2.1 am Anfang des Geschäftsjahres am Ende des Geschäftsjahres E Aufwendungen im Geschäftsjahr Volle Euro 9 1 Bezüge von Handelswaren (ohne steuer) Bezüge von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (soweit nicht Handelsware) (ohne steuer) Bruttolöhne und -gehälter Gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber Mieten und Pachten einschließlich Kosten für Operate Leasing 6 Betriebliche Steuern und Abgaben Aufwendungen für Dienstleistungen und sonstige, vorstehend nicht genannte betriebliche Aufwendungen (ohne Abschreibungen) 029 Bei vergleichsweise hohen Beträgen bei der Position E7 geben Sie bitte an, um welche Aufwendungen es sich überwiegend handelt. Seite 2 Handelsstatistik für das Geschäftsjahr 2004
13 Kennnummer F Investitionen, Verkäufe von Sachanlagen, Wert der Leasinggüter im Geschäftsjahr Volle Euro Bruttoinvestitionen in Grundstücke 2 Bruttoinvestitionen in bestehende Gebäude Bruttoinvestitionen in Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge 033 Summe = (F 1 bis F 4) Verkäufe von Sachanlagen 6 Wert der im Geschäftsjahr über Finanzierungsleasing erworbenen Sachanlagen G Zahl der tätigen Personen (einschl. der geringfügig Beschäftigten) am Anzahl 21 1 Tätige Personen insgesamt (einschl. mitarbeitende Inhaber/-innen) darunter: Zahl der Teilzeitbeschäftigten (einschl. der geringfügig Beschäftigten) Tätige Personen insgesamt nach Stellung im Beruf: 2.1 tätige Inhaber/-innen Angestellte und Arbeiter/- innen (einschl. angestellte tätige Familienangehörige) sonstige (z.b. unentgeltlich mithelfende Familienangehörige) Tätige Personen nach dem Geschlecht: 3.1 weiblich männlich 043 H Bitte teilen Sie Ihren erwirtschafteten Gesamtumsatz nachfolgend prozentual auf zufüllen. Ein Einzelhandelsunternehmen wird z.b. üblicherweise Angaben nur in den Feldern unter der Überschrift Einzelhandel; Reparatur von Gebrauchsgütern tätigkeiten ausübt, sind die entsprechenden Felder der Nicht-Einzelhandelsbereiche auszufüllen. Entsprechendes gilt für den Großhandel, Handelsvermittlung und den Kfz-Handel. Geben Sie ggf. sorgfältig geschätzte %-Anteile an. Die Sum- ternehmens im Geschäftsjahr umfassen und somit 100% ergeben. 1 Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Handel mit Kraftstoffen an Tankstellen 1.1 Handel mit Kraftwagen 044 Volle % 1.2 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen, Autowaschanlagen Handel mit Kraftwagenteilen und anderem Kraftwagenzubehör 1.4 Handel mit Krafträdern, deren Teilen und Zubehör, Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern Handel mit Kraftstoffen an Tankstellen 048 Handelsstatistk für das Geschäftsjahr 2004 Seite 3
14 2 Handelsvermittlung (ohne Vermittlung von Kraftfahrzeugen, Kraftstoffen an Tankstellen) von 2.1 landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren 2.2 Brennstoffen (ausg. Kraftstoffe an Tankstellen), Erzen, Metallen und technischen Chemikalien Volle % 2.3 Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen Möbel, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen und Metallwaren Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren Waren, anderweitig nicht genannt Großhandel (ohne Kfz-Handel, aber einschl. Großhandel mit Kraftstoffen nicht an Tankstellen) mit 3.1 Getreide, Saaten und Futtermitteln lebenden Tieren Häuten, Fellen und Leder Rohtabak Obst, Gemüse und Kartoffeln Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten Getränken Tabakwaren Zucker, Süßwaren und Backwaren Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen sonstigen Nahrungsmitteln Textilien (Heimtextilien) Bekleidung und Schuhen Haushaltswaren aus Metall, keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Tapeten und Reinigungsmitteln pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen 3.20 sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern (z.b. Papierwaren, Uhren, Schmuck) festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 077 Seite 4 Handelsstatistik für das Geschäftsjahr 2004
15 Volle % 3.22 Erzen, Metallen und Metallhalbzeug Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 3.24 Bauelementen aus Metall sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung chemischen Erzeugnissen sonstigen Halbwaren Altmaterial und Reststoffen Werkzeugmaschinen Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen Textil-, Näh- und Strickmaschinen Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten und Software sonstigen Büromaschinen und Büromöbeln elektronischen Bauelementen 3.34 sonstigen Maschinen, Ausrüstung und Zubehör (ohne landwirtschaftliche Maschinen) landwirtschaftliche Maschinen und Geräte (z.b. Traktoren) Einzelhandel (ohne Reparatur von Gebrauchsgütern) mit 4.1 Obst, Gemüse und Kartoffeln Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen Back- und Süßwaren (einschl. Speiseeis) Getränken Tabakwaren sonstigen Nahrungsmitteln pharmazeutischen Artikeln (Apotheken) medizinischen und orthopädischen Artikeln Textilien (z.b. Bettwäsche, Decken, Kissen, Matratzen, Tischwäsche, Handtücher, Meterware) Bekleidung Schuhen und Lederwaren Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Hausrat, anderweitig nicht genannt und Musikinstrumenten Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf 107 Handelsstatistik für das Geschäftsjahr 2004 Seite 5
16 Volle % 4.17 Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf 4.18 Tapeten, Bodenbelägen, Kunstgegenständen, Briefmarken, Münzen, Geschenk Waren, anderweitig nicht genannt Antiquitäten und Gebrauchtwaren Reparatur von Gebrauchsgütern sonstige Tätigkeiten 6.1 sonstige Dienstleistungen (= Position A 2.5) Land-, Forstwirtschaft und Fischerei (=Position A 2.6) Nur von Unternehmen mit Arbeitsstätten in zwei oder mehr Bundesländern auszufüllen: 24 I Unterteilung der Zahl der tätigen Personen, der Bruttolöhne und -gehälter und der Bruttoinvestitionen (=Positionen G 1, E 3 und Summe von F 1 bis F 4) nach Ländern Bundesland Anzahl der tätigen Personen Bruttolöhne und Bruttogehälter volle Euro Bruttoinvestitionen volle Euro 01 Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpom Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Seite 6 Handelsstatistik für das Geschäftsjahr 2004
17 25 Nur von Unternehmen des Kfz- und Einzelhandels auszufüllen. Gebietseinheiten, die ehemaligen Regierungsbezirken entsprechen Regierungsbezirk mit Arbeitsstätten in zwei oder mehr Regierungsbezirken bzw. Gebietseinheiten auszufüllen volle Euro zelhandels auszufüllen m 2 Schleswig-Holstein Hamburg Braunschweig Hannover Lüneburg Weser-Ems Bremen Düsseldorf Köln Münster Detmold Arnsberg Darmstadt Gießen Kassel Koblenz Trier Rheinhessen-Pfalz Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Handelsstatistik für das Geschäftsjahr 2004 Seite 7
18 bzw. Gebietseinheiten, die ehemaligen Regierungsbezirken entsprechen Regierungsbezirk mit Arbeitsstätten in zwei oder mehr Regierungsbezirken bzw. Gebietseinheiten auszufüllen volle Euro zelhandels auszufüllen m 2 Schwaben Saarland Berlin Brandenburg-Nordost Brandenburg-Südwest Mecklenburg-Vorpommern Chemnitz Dresden Leipzig Dessau Halle Magdeburg Thüringen Seite 8 Handelsstatistik für das Geschäftsjahr 2004
19 Statistisches Bundesamt Erläuterungen zum Fragebogen 1 in Rechnung gestellten Beträge (ohne steuer) aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Dritte einschließlich Eigenverbrauch, Verkäufe an Betriebsangehörige sowie einschließlich gesondert in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw., - außerordentliche Erträge (z. B. aus dem Verkauf von Anlagevermögen s. Position F 5), - betriebsfremde Erträge (z.b. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von betriebsfremd genutzten Gebäuden s. Position A 4), - betriebliche Subventionen (s. Position B). Preisnachlässe wie Rabatte, Boni oder Skonti sowie sonstige Er- zusetzen. Bei Zugehörigkeit zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft als auch die mit den übrigen Tochtergesellschaften bzw. der Muttergesellschaft getätigten Innenumsätze anzugeben. 2 Handel Beim Handel mit Kraftstoffen an Tankstellen in fremdem Namen (Agenturtankstellen) Provisionen und Kostenvergütungen unter Position A 2.1 des Erhebungsvordrucks einzutragen, - unter der Position A 2.1 des Erhebungsvordrucks anzugeben, wenn es sich um den Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und -zubehör oder um Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen handelt, - unter der Position A 2.4 des Erhebungsvordrucks anzugeben, wenn es sich um den Handel mit anderen Erzeugnissen (z.b. Verkauf von Zeitschriften, Lebensmitteln, Geschenkartikeln) handelt. freie Tankstellen) ist ebenfalls unter Position A 2.1 des Erhebungsvordrucks anzugeben. Großhandels-, Handelsvermittlungs- oder Einzelhandelstätigkeit han- Art der wirtschaftlichen Tätigkeit immer unter der Position A 2.1 des Erhebungsbogens anzugeben. 3 Handelsvermittlung zeugen) zählen nur die hierfür vereinnahmten Provisionen und Kostenvergütungen, nicht der vermittelte Warenwert. Kommissionshandel ist Eigengeschäft. Handelsvermittlung betreibt, wer den An- und Verkauf von Handelsware in fremdem Namen und für fremde Rechnung vermittelt (Fremdgeschäft). Die überwiegend von Ein- oder Verkaufsgenossenschaften oder -vereinigungen getätigten Delkredere/Zentralregulierungsgeschäfte rechnen zur Handelsvermittlung. aus der Vermittlung von Kraftstoffen an Tankstellen (Agenturtankstellen) ist unter Position A 2.1 des Erhebungsvordrucks anzugeben. 4 Großhandel Großhandel (ohne Kraftfahrzeughandel) betreibt, wer Handelsware in eigenem Namen für eigene Rechnung oder für fremde Rechnung (Kommissionshandel) überwiegend an andere Abnehmer als private Haushalte (z. B. gewerbliche Betriebe, Einzelhändler) absetzt. Der Absatz an Gebietskörperschaften, Organisationen ohne Erwerbscha- der Öffentlichen Hand sowie der Handel mit landwirtschaftlichen Geräten, Baumaschinen, Bürobedarf, Dental- und Laborbedarf usw. zählen i.d.r. zum Großhandel. Handelsstatistik für das Geschäftsjahr 2004 Für die Zuordnung zum Großhandel ist es unerheblich, ob der Absatz im Inland oder ins Ausland (Export) erfolgt, ob die Waren aus dem Inland oder dem Ausland (Import) bezogen werden und ob die Ware Großhandel mit Kraftfahrzeugen ist unter Position A 2.1 des Erhebungs- dagegen unter Position A 2.3 des Erhebungsvordrucks anzugeben. Der Erlös aus dem Verkauf von Eigenerzeugnissen z. B. von selbstge- Herstellung, Reparatur, Be- und Verarbeitung. 5 Einzelhandel Einzelhandel (ohne Kraftfahrzeughandel und ohne Handel mit Kraftstoffen) betreibt, wer Handelsware überwiegend an private Haushalte absetzt. Als Tätigkeiten des Einzelhandels zählen auch die der Apotheken, Augenoptik- und Hörgeräteakustikgeschäfte. Einzelhandel mit Kraftstoffen in eigenem Namen (sog. Freie Tankstellen) sind unter Position A 2.1 des Erhebungsvordrucks anzugeben. 6 E-Commerce E-Commerce betreibt, wer Handelsware über das Internet anbietet und den Kunden die Möglichkeit einräumt, die Ware per Internet zu bestellen. 7 Sonstige betriebliche Erträge Zu den sonstigen betrieblichen Erträgen gehören insbesondere Mietund Pachterträge, Honorare für Patente, Warenzeichen und Lizenzen, Provisionen aus Lottoannahme und Postdienstleistungen. Hierher gehören auch in Vorjahren bereits abgeschriebene Forderungen, die doch noch eingehen. Hierher gehören nicht Erträge aus Beteiligungen, aus Wertpapieren, Zinserträge. 8 Subventionen zusammenhängenden Subventionen, z.b. Ausfuhrerstattungen beim als auch sonstige, mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängende Hierher gehören auch von den Arbeitsämtern gezahlte Zuschüsse zu den Personalkosten. 9 Handelsware Handelswaren sind Waren, die fertig bezogen u. ohne wesentliche, d. h. nicht mehr als handelsübliche Be- oder Verarbeitung weiterveräußert werden. 10 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Hierher gehören z.b. Büro- u. Werbematerial, Heizung, Strom, Gas und verarbeitet werden. Zu den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gehören nicht die Waren, die Handelswaren sind (z. B. im Großhandel mit Rohstoffen). 11 Löhne und Gehälter Löhne u. Gehälter sind für das gesamte Geschäftsjahr anzugeben. Löhne u. Gehälter sind alle Geld- und Sachleistungen, die an die in der Lohn- u. Gehaltsliste erfassten Beschäftigten für die im Berichtszeitraum erbrachte Arbeit gezahlt werden, unabhängig davon, ob es sich um Stunden-, Stück- o. Akkordlohn, regelmäßige oder unregelmäßige Zahlungen handelt. Dazu gehören auch Sondervergütungen, Prämien, - sicherung) die vom Arbeitnehmer zu entrichten sind u. vom Arbeitgeber einbehalten werden. Nicht zu den Löhnen u. Gehältern gehören die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialbeiträge sowie die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer. 12 Sozialabgaben Die Sozialabgaben umfassen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialver- Seite 1
20 vereinbarte, vertraglich geregelte oder freiwillige Leistungen handelt. Zu den Sozialabgaben gehören auch Zahlungen an Pensionsfonds und Pensionsrückstellungen sowie Beiträge zu Berufsgenossenschaften, sofern es sich dabei um Versicherungsbeiträge handelt. 13 Operate Leasing Beim Operate Leasing erwirbt der Leasingnehmer ein kurzfristiges, jederzeit kündbares Nutzungsrecht am Leasingobjekt. Der größte Teil des Investitionsrisikos und die Aufwendungen für Versicherungen, Wartung und Reparaturen werden vom Leasinggeber getragen. Anzugeben sind die im Leasingvertrag vereinbarten jährlichen Mietzahlungen. 14 Betriebliche Steuern und Abgaben Zu den betrieblichen Steuern und Abgaben gehören insbesondere: - Gewerbesteuer, - Verkehrssteuern (z.b. Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer), - Vergnügungssteuer, - Grundsteuer, - Verbrauchssteuern (z.b. Getränke-, Tabak-, Mineralölsteuer), sofern sie auf selbst hergestellte Waren erhoben werden. Hierzu gehören dagegen nicht: - Einkommensteuer, - Körperschaftssteuer, - Grunderwerbssteuer (ist zusammen mit der jeweiligen Bruttoinvestition in Grundstücke (s. Erläuterung [16]) anzugeben) Leasingraten für die Rückzahlung des Kapitals (ohne den Teil, der auf Zinszahlungen entfällt) geschätzt werden. Nicht anzugeben sind die im Leasingvertrag vereinbarten jährlichen Mietzahlungen. Anzugeben ist hier nur der Wert der im Geschäftsjahr über Finanzierungsleasing erworbenen Sachwerte, nicht der Gesamtwert aller (d.h. im Laufe mehrerer Geschäftsjahre) über Finanzierungsleasing erworbenen Sachwerte. 21 Tätige Personen lich mitarbeitende Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige ihm entlohnt werden (z. B. Heimarbeiter, Reisende, Lieferpersonal). Einzubeziehen sind auch vorübergehend Abwesende (z. B. wegen Er- - nung auf Vollzeitbeschäftigte). Nicht mit einzubeziehen sind weibliche Beschäftigte im Mutterschafts- und Beschäftigte im Erziehungsurlaub. Nicht Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten ausführen, sowie Wehr- oder Zivildienstleistende. 22 Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte sind gemäß 2 TzBfG (Teilzeit- u. Befristungsgesetz) Lohn- und Gehaltsempfänger, deren regelmäßige Wochenarbeits- der Reduzierung ist dabei unerheblich. 15 Aufwendungen für Dienstleistungen u. sonst. betriebl. Aufwendungen Hierher gehören alle vorstehend (in den Positionen E 1 bis E 6) nicht genannten Aufwendungen, jedoch ohne Abschreibungen, Fremdkapitalzinsen und ähnliche Aufwendungen. Beispiele für hierher gehörende Aufwendungen: die Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden und Einrichtungen, Kosten für Werbung und Geschäftsreisen, Transportkosten, Franchising, Transportkosten, Kosten für Steuer- und Rechtsberatung, Gebühren für Patente Zu den Investitionen gehören auch Anzahlungen für im Bau be- gänge aus Verschmelzung. Alle Investitionen werden brutto erfasst, ohne Wertberichtigungen und vor Berücksichtigung von Erlösen aus Abgängen. 16 Wird ein Grundstück mit bestehenden Gebäuden erworben und kann der Wert des Grundstücks nicht getrennt angegeben werden, so ist der Gesamtwert unter Position F 1 anzugeben, wenn davon auszugehen ist, dass der Wert des Grundstücks den des Gebäudes übersteigt. Anderenfalls ist der Gesamtwert unter Position F 2 aufzuführen. Zu den Bruttoinvestitionen in Grundstücke gehört auch die zugehörige Grunderwerbssteuer. 17 Gebäuden gehören nicht die laufenden Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen. Diese sind unter Position E 7 anzugeben. 18 Zu den Bruttoinvestitionen in Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge gehören alle neuen und gebrauchten Sachanlagen, die im Berichtszeitraum von Dritten gekauft oder selbst erstellt wurden. Die erworbenen Güter sind zum Kaufpreis (einschließlich Transport- und Installationskosten sowie den mit der Eigentumsübertragung verbundenen Kosten) zu bewerten, die selbst hergestellten Güter zu den Herstellungskosten. dernisierung und Erneuerung. Nicht hierher gehören laufende Instandhaltungskosten; sie sind unter Position E 7 anzugeben. 19 Verkauf von Sachanlagen Der Verkauf von Sachanlagen entspricht dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis ohne Abzug der im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung entstandenen Kosten. 20 Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing sind - im Gegensatz zum Operate Leasing (s. unter Position E 5 und Erläuterung [13] ) die Verträge langfristig und innerhalb der vereinbarten Grundmietzeit unkündbar. Das Risiko der Investition liegt im Wesentlichen beim Leasingnehmer, der auch die Aufwendungen für Versicherung, Wartung und Reparaturen trägt. Als Wert einer durch Finanzierungsleasing erworbenen Sachanlage ist der Preis anzusetzen, der beim Kauf des Objekts zu zahlen gewesen wäre. Er kann dem Leasingvertrag entnommen oder durch Addition der 23 Angestellte und Arbeiter/- innen Angestellte und Arbeiter/- innen sind Personen, die auf der Grundlage von Arbeitsverträgen ein Entgelt in Form von Gehalt, Lohn, Provision oder Sachleistungen erhalten. Hierzu gehören auch Aushilfskräfte, Auszubildende sowie Teilzeitbeschäftigte einschließlich der geringfügig mit ihnen nur ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Ebenfalls zählen hierzu Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (z.b. einer AG, GmbH) oder andere leitende Personen. 24 Die Zuordnung der tätigen Personen (Stand ) und der Löhne und Gehälter (für das volle Geschäftsjahr) zu Bundesländern erfolgt entsprechend den Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten tätig sind. Sind tätige Personen nicht an einer bestimmten Arbeitsstätte tätig (z. B. Vertreter), sind diese dem Bundesland zuzuordnen, in dem der Sitz des 25 Die Aufteilung des es auf Regierungsbezirke (bzw. in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Brandenburg auf Gebietseinheiten, die ehemaligen Regierungsbezirken entsprechen) muss nur von das nationale Handelsstatistikgesetz (s. Rechtsgrundlagen) übernommen wurde, vorgeschrieben. Sie dient u.a. der Verwaltung von Struktur- (bzw. in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Brandenburg auf Gebietseinheiten, die ehemaligen Regierungsbezirken entsprechen) muss nur von che ist die gesamte Fläche, die Kunden zugänglich ist (einschließlich vom Verkaufspersonal genutzte Fläche hinter Theken. Zur Verkaufs- - lage der Handelsstatistik, die in das nationale Handelsstatistikgesetz (s. Rechtsgrundlagen) übernommen wurde, vorgeschrieben. Eine geschätzte Aufteilung ist hinreichend. Als Hilfestellung kann die gegenüberliegende Karte oder die Homepage des Statistischen Bundesamtes genutzt werden. Gehen Sie hierfür auf: - Publikationen (rechte Seite) - Faltblätter und Broschüren - Regionales - Gemeindeverzeichnis -... hier eine kostenlose Suche... oder direkt über Seite 2 Handelsstatistik für das Geschäftsjahr 2004
21 Karte für die Aufteilung (s.position J) bezirken, bzw. Gebietseinheiten, die ehemaligen Regierungsbezirken entsprechen Handelsstatistik für das Geschäftsjahr 2004 Seite 3
22 Unterrichtung nach 17 Bundesstatistikgesetz A. Zweck, Art und Umfang der Erhebung: Kommission, der Bundesregierung und den Landesregierungen, sondern auch von der Wirtschaft selbst und ihren Verbänden benötigt. gangene Jahr. B. Rechtsgrundlagen: Handelsstatistikgesetz (HdlStatG) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3438), geändert durch Artikel 106 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. IS. 2304), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1534). - Erhoben werden die Angaben zu 6 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. 8 Abs.2 Nr. 2HdlStatG. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung haben nach 15 Abs. 6 BStatG keine aufschiebende Wirkung. D. Geheimhaltung: Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 BStatG grundsätzlich geheimgehalten. Nur in einigen wenigen gesetzlich ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Nach 9 HdlStatG i. V. m. 16 Abs. 4 BStatG dürfen an die obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betrof- nach 16 Abs. 7 BStatG sind. Nach 47 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 15. Juli drei Einheiten betreffen und keine Rückschlüsse auf zusammengefasste Angaben von weniger als drei Einheiten ermöglichen. E. Hilfsmerkmale, laufende Nummern / Ordnungsnummern, Löschung, Unternehmensregister: stehenden Person sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. Sie werden sofort nach Ab- nehmens zusammen mit dem Fragebogen spätestens nach Eingang der nächsten Jahresmeldung vernichtet. Verwendungszwecke (Statistikregister) aufgenommen werden. Rechtsgrundlagen hierfür sind 13 BStatG und die Verordnung (EWG) statistische Verwendungszwecke (ABl. EG Nr. L 196 S.1), geändert durch Anhang II Nr. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Euro- Nach 8 Abs. 2 Statistikregistergesetz (StatRegG) vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300, 2903), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), werden zusätzlich zu den erhobenen Angaben die Angaben zu Eintragungen in die Handwerksrolle aus dem Statistikregister übernommen. F. Erhebungseinheit: ben (Verwaltung, Lager, Produktion usw.) erbeten. Dabei sind auch alle nicht zum Handel gehörenden Tätigkeiten einzuschließen. Nicht zu berücksichtigen sind nur rechtlich selbständige Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im Ausland. Seite 4 Handelsstatistik für das Geschäftsjahr 2004
23 Definitionen (in alphabetischer Reihenfolge) Beschäftigte Beschäftigte sind alle im Unternehmen tätigen Personen, einschließlich mitarbeitende Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie Personen, die außerhalb des Unternehmens tätig sind, aber von ihm entlohnt werden (z.b. Heimarbeiter, Reisende, Lieferpersonal). Einzubeziehen sind auch vorübergehend Abwesende (z.b. wegen Erkrankung oder Urlaub), Aushilfskräfte, Auszubildende sowie Teilzeitbeschäftigte einschließlich der geringfügig Beschäftigten (ohne Umrechnung auf Vollzeitbeschäftigte). Nicht mit einzubeziehen sind weibliche Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub. Nicht einzubeziehen sind Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten ausführen, sowie Wehr- oder Zivildienstleistende. Bezogene Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen Zu den bezogenen Leistungen und anderen betrieblichen Aufwendungen zählen z.b. die Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden und Einrichtungen, die Kosten für Werbung und Geschäftsreisen, Tantiemen für Aufsichtsratsmitglieder, Versicherungsbeiträge, Transportkosten, Kosten für Steuer- und Rechtsberatung, Gebühren für Patente, Warenzeichen und Lizenzen oder die Zahlungen für Leiharbeitnehmer. Nicht anzugeben sind hier Fremdkapitalzinsen und ähnliche Aufwendungen. Bruttobetriebsüberschuss Der Bruttobetriebsüberschuss errechnet sich wie folgt: Bruttobetriebsüberschuss = Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten - Löhne und Gehälter - Sozialabgaben Bruttogewinnspanne bei Handelswaren Die Bruttogewinnspanne bei Handelswaren errechnet sich wie folgt: Bruttogewinnspanne bei Handelswaren = aus Handel - Bezüge von Handelswaren + Bestand an Handelswaren am Ende des Geschäftsjahres - Bestand an Handelswaren am Anfang des Geschäftsjahres Bruttolöhne und -gehälter Bruttolöhne und -gehälter sind die Bezüge der Arbeitnehmer, und zwar ohne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, jedoch einschließlich der davon zu entrichtenden Steuern und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. In die Bruttolöhne und -gehälter sind einbezogen: - sämtliche Zuschläge (z.b. Familienzuschlag) und Zulagen (z.b. für Mehrarbeit, Leistungszulagen), Naturalvergütungen, Vergütungen für ausgefallene Arbeitszeit (z.b. Urlaubslohn), Urlaubs-, Weihnachtsgeld sowie Lohn- und Gehaltsfortzahlung, Beihilfen im Krankheitsfall und Zuschüsse des
24 Arbeitgebers zum Krankengeld, ferner Gratifikationen und Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer, - die Vergütungen für Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und Aushilfskräfte sowie - die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften (soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten) sowie die Provisionen. Nicht einbezogen sind der Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für nichtversicherungspflichtige Angestellte und die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer. Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten Die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten errechnet sich wie folgt: Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten = + Sonstige betriebliche Erträge (ohne Subventionen) - Bezüge von Handelswaren - Bezüge von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen + Bestand an Handelswaren am Ende des Geschäftsjahres - Bestand an Handelswaren am Anfang des Geschäftsjahres + Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten od. bearbeiteten Halb- u. Fertigerzeugnissen am Ende des Geschäftsjahres - Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten od. bearbeiteten Halb- u. Fertigerzeugnissen am Anfang des Geschäftsjahres - Mieten und Pachten (einschl. Kosten für Operate Leasing) - betriebliche Steuern und Abgaben - Bezogene Leistungen und andere betriebl. Aufwendungen + Subventionen E-Commerce E-Commerce betreibt, wer Handelsware über das Internet anbietet und den Kunden die Möglichkeit einräumt, die Ware per Internet zu bestellen.
25 Einzelhandel Einzelhandel (ohne Kraftfahrzeughandel und ohne Handel mit Kraftstoffen) betreibt, wer Handelswaren überwiegend an private Haushalte absetzt. Als Tätigkeiten des Einzelhandels zählen auch die der Apotheken, Augenoptik- und Hörgeräteakustikgeschäfte. Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten Zum Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten zählen Kioske, feste Straßenverkaufsstände sowie bewegliche, d.h. nicht an feste Standorte gebundene Verkaufsstände an öffentlichen Straßen oder auf festen Marktplätzen, nicht jedoch der Handel aus Verkaufswagen. Sonstiger Einzelhandel Umsätze aus sonstigem Einzelhandel sind z.b. Umsätze aus Haustürverkauf, Verkauf über mobile Verkaufswagen, Einzelhandel vom Lager (z.b. von Heizöl), Verkauf über Automaten, Verkauf durch Versandhandelsvertreter. Großhandel Großhandel (ohne Kraftfahrzeughandel) betreibt, wer Handelswaren in eigenem Namen für eigene Rechnung oder für fremde Rechnung (Kommissionshandel) überwiegend an andere Abnehmer als private Haushalte (z.b. gewerbliche Betriebe, Einzelhändler) absetzt. Der Absatz an Gebietskörperschaften, Organisationen ohne Erwerbscharakter, Sozialversicherungsträger und wirtschaftliche Unternehmen der Öffentlichen Hand sowie der Handel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebendem Vieh, landwirtschaftlichen Geräten, Baumaschinen, Bürobedarf, Dental- und Laborbedarf usw. zählen i.d.r. zum Großhandel. Für die Zuordnung zum Großhandel ist es unerheblich, ob der Absatz im Inland oder ins Ausland (Export) erfolgt, ob die Waren aus dem Inland oder dem Ausland (Import) bezogen werden und ob die Ware vom Lager oder über Streckengeschäft verkauft wird. Handelsvermittlung Zum aus Handelsvermittlung zählen nur die hierfür vereinnahmten Provisionen und Kostenvergütungen, nicht der vermittelte Warenwert. Kommissionshandel ist Eigengeschäft. Handelsvermittlung betreibt, wer den An- und Verkauf von Handelswaren in fremdem Namen und für fremde Rechnung vermittelt (Fremdgeschäft). Handelswaren Handelswaren sind bewegliche Sachgüter, die fertig bezogen und ohne wesentliche, d.h. nicht mehr als handelsübliche Be- und Verarbeitung weiterveräußert werden. Investitionen Zu den Investitionen zählen auch Anzahlungen für im Bau befindliche Anlagen und Bauten. Die Investitionen umfassen nicht Zugänge aus Verschmelzung. Bruttoinvestitionen in Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäuden beinhalten nicht die laufenden Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen. Zu den Bruttoinvestitionen in Grundstücke wird auch die zugehörige Grunderwerbssteuer gerechnet.
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