Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW

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1 Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW Alfred Mehles Finanzamt Trier, Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 1

2 Inhalt Finanzamt Trier Folie 1. Ausgangslage Gesetzliche Regelungen Das Ob : Steht dem AN ein betrieblicher PKW für private Zwecke überhaupt zur Verfügung? 3.2 Das Wie : Falls ja, wie ist dieser Vorteil zu bewerten? Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 2

3 1. Ausgangslage Der Arbeitgeber (AG) überlässt dem Arbeitnehmer (AN) einen Dienstwagen unentgeltlich zur privaten Nutzung Folge: steuerbarer Nutzungsvorteil des AN und damit Lohnzufluss nach 19 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 3

4 2. Gesetzliche Regelungen a) 19 Abs.1 Nr.1 EStG Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: neben Gehältern und Löhnen u.a. auch andere Vorteile für eine Beschäftigung b) 8 Abs. 1 und 2 EStG Einnahmen: auch Sachbezüge wie z.b. die private PKW- Nutzung dienstlicher KFZ; Bewertung dieses Vorteils gemäß 6 EStG c) 6 Abs.1 Nr. 4 S. 2 und 3 Vorteil der privaten KFZ -Nutzung wird mit 1% des inländischen Listenpreises oder aufgrund eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs ermittelt Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 4

5 3. 1. Stufe Ob : Steht dem AN überhaupt ein betrieblicher PKW für private Zwecke zur Verfügung? 2. Stufe Wie : Falls ja, wie ist dieser Vorteil zu bewerten? Hier zitierte Urteile befassen sich in erster Linie mit der problematischeren 1. Stufe, setzen sich aber auch mit Stufe 2 auseinander Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 5

6 Finanzamt Trier 1. Stufe : Das Ob Steht dem AN ein Dienstwagen für private Zwecke zur Verfügung? Unproblematisch, wenn vertraglich, z.b. im Anstellungsvertrag, geregelt Problematisch, wenn nicht offensichtlich Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 6

7 1. Stufe: Das Ob Streitig sind vor allem die Fälle, in denen der PKW nur für Dienstfahrten zur Verfügung gestellt wurde. Private Nutzung vertraglich ausgeschlossen BFH : Eine solche Regelung ist, wenn sie ernsthaft vereinbart wurde (also nicht nur zum Schein) und auch tatsächlich so durchgeführt wurde, anzuerkennen. Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 7

8 1. Stufe: Das Ob Argumentation des BFH: Das private Nutzungsverbot wird durch den AG nicht überwacht. Dies ist unerheblich, man kann daraus nicht automatisch auf Steuerunehrlichkeit schließen. Aus der fehlenden Überwachung lässt sich kein Generalverdacht einer privaten Nutzung herleiten. BFH VI R 46/11 vom in DStR 2013, 1425 Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 8

9 1. Stufe: Das Ob Bei Verbot der privaten Nutzung kann diese auch bei einem Gesellschafter Geschäftsführer nicht unterstellt werden. Kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass ein Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen ist oder (Allein-) Geschäftsführer ein Privatnutzungsverbot generell missachtet (BFH aao). Unerheblich, dass (Gesellschafter-) Geschäftsführer aufgrund seiner Stellung praktisch keiner Kontrolle unterliegt und bei Verstößen nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. BFH VI R 23/12 vom , BStBl. II 2013, 920 in GmbHR 2013, 892 Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 9

10 1. Stufe: Das Ob Nutzungsverbot nicht nur zum Schein. Nicht nur auf dem Papier. Es muss gelebt werden. Wird Dienstwagen trotz ernsthaftem Verbot privat genutzt, liegt kein Arbeitslohn vor. Schadensersatzanspruch des AG gegen den AN. Zudem bei Verstoß gegen ein Nutzungsverbot arbeitsrechtliche Konsequenzen. Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 10

11 1. Stufe: Das Ob AG hat die Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet. Daraus keine allgemeine private Nutzung des Fahrzeugs ableiten. BFH BStBl. II 2012,362 in: DStR 2012, 29 Vertraglich Vereinbartes muss immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 11

12 1. Stufe: Das Ob Beweislage: Bei Verbot privater Nutzung Finanzamt in der Beweispflicht. Kein Beweis des ersten Anscheins. Anscheinsbeweis: Dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, werden der Lebenserfahrung nach auch tatsächlich privat genutzt. Weiter reicht dieser allgemeine Erfahrungssatz nicht. Anscheinsbeweis steht nicht dafür, das dienstliche Fahrzeuge unbefugt oder gar verbotswidrig privat genutzt werden. Keine Vermutungen, sondern Fakten. Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 12

13 1. Stufe: Das Ob Finanzamt muss vorgelegte vertragliche Vereinbarungen nicht ungeprüft hinnehmen. Konkludente Nutzungsvereinbarung für private Zwecke? Tatsächliche Würdigung der Gesamtsituation entscheidend. Ermittlung schwierig und aufwändig. Themen etwa: Fahrzeuge im Privatvermögen des AN, Anzahl dieser Fahrzeuge in Relation zur Anzahl der Führerschein-Inhaber, oder auch Unterschiede in der Wertigkeit von Privat- und Dienstfahrzeug. BFH BStBl. II 2012,63 in: DStR 2012, 29 Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 13

14 2. Stufe: Das Wie Steht PKW für private Zwecke zur Verfügung, sind Rechtsfolgen übersichtlich: Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte wird nicht weiter vertieft. Allgemeine private Nutzung : entweder 1%-Methode oder Fahrtenbuchmethode Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 14

15 2. Stufe: Das Wie Fahrtenbuchmethode Gesetzlich nicht bestimmter Begriff eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, der durch die Rechtsprechung des BFH präzisiert wurde, wird nicht näher dargestellt. 1%-Regelung zwingende Bewertungsvorschrift, sofern kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Andere Art, tatsächliche Nutzungsverhältnisse nachzuweisen (z.b. durch Terminkalender, Fahrtaufzeichnungen in Form von Excel-Tabellen, Angaben von Mitarbeitern oder Familienangehörigen) kennt das Gesetz nicht. BFH BStBl. II 2013,700 in: DStR 2013, 1421 Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 15

16 2. Stufe: Das Wie 1%-Methode Ansatz Nutzungsvorteil für jeden Kalendermonat mit 1% des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer ( Bruttolistenpreis ). Typisierende Erfassung des Nutzungsvorteils. Keine verfassungsmäßigen Bedenken. Auch nicht, wenn erhebliche Diskrepanz zwischen Gebrauchtwagenwert ( ) und Bruttolisten-Neupreis ( ). Laut BFH unbedenklich, weil dem AN in Form der Fahrtenbuchmethode ein Wahlrecht gegeben ( Escape-Klausel ) BFH VI R 51/11 vom in: DStR 2013, 456 Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 16

17 2.Stufe: Das Wie Weiteres BFH-Urteil zu Umfang der Nutzung. Änderung der Rspr., Verschärfung. Überlassung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken führt zu einer Bereicherung, unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen. Ansatz der 1%-Methode, selbst wenn der AN den hierzu überlassenen PKW tatsächlich nicht privat nutzen sollte! BFH BStBl. II 2013,700 in: DStR 2013, 1421 Argumentation: Vorteil aus Nutzungsüberlassung umfasst sowohl nutzungsabhängige wie auch nutzungsunabhängige Kosten (z.b. Steuern, Versicherungsprämien). 1%-Methode stark typisierende Regelung. Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 17

18 2. Stufe: Das Wie Erforderlich ist Zufluss des Vorteils beim AN. Arbeitsvertragliche Zusage allein reicht nicht. Geldwerter Vorteil fließt AN bereits mit Inbesitznahme des Dienstwagens zu, nicht (erst) mit der tatsächlichen privaten Nutzung des PKW. Belastbare Behauptung des AN, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt nicht, um Besteuerung des Nutzungsvorteils auszuschließen. Kein Ansatz, wenn AN zur privaten Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs nicht (länger) befugt ist. Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 18

19 Private KFZ-Nutzung Finanzamt Trier Soweit die aktuelle Rechtsprechung zum Dauerbrenner private KFZ- Nutzung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 19

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