Weiter sehen. Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB
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- Judith Winter
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1 Weiter sehen Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB
2 Rechtsanwalt Thorsten Straßheim Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ruhmann Peters Altmeyer GbR Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Hauser Gasse 19 b Wetzlar 2
3 AGENDA Arten von Verträgen Zustandekommen eines Vertrages Beispiele zu 150 Abs. 2 BGB (Annahme unter Änderungen) Kaufmännisches Bestätigungsschreiben Allgemeine Geschäftsbedingungen Einbeziehung in Verträge nach deutschem Recht Vorrang von Individualvereinbarungen Entgegenstehende Einkaufsbedingungen Einbeziehung von AGB im internationalen Verkehr Rügeobliegenheiten beim Handelskauf HGB 3
4 Arten von Verträgen Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge: Schuldrechtliche Verträge (Bsp.) Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Kauf Darlehen Schenkung Miete/Leihe Dienst-/Arbeitsvertrag Werkvertrag Auftrag Geschäftsbesorgung Reisevertrag Maklervertrag Bürgschaft Im Handelsgesetzbuch (HGB) Handelskauf Frachtvertrag 4
5 Zustandekommen eines Vertrages Erforderlich für jeden Vertrag: mindestens zwei Willenserklärungen ANGEBOT und ANNAHME Bezeichnung ist unerheblich (z.b.: Auftragsbestätigung, Bestellung, Lieferbestätigung ) Inhalt: wesentliche Vertragsgrundlagen (beim Kaufvertrag etwa Kaufsache, Menge, Kaufpreis) Deckung beider Willenserklärungen in allen Punkten Annahme unter Änderungen stellt ein neues Angebot dar, das wieder der Annahme bedarf, 150 Abs. 2 BGB 5
6 Beispiel zu 150 Abs. 2 BGB Beispiel 1: Angebot des Händlers am : Ich biete Ihnen 10 Fahrräder Marke Renntiger, zu je 200,- zum Kauf an. Faxbestellung des Kunden am Unter Bezugnahme auf Ihr Angebot vom bestelle ich 10 Fahrräder der Marke Renntiger zum Preis von insgesamt 1.800,-- Diese Bestellung des Kunden ist tatsächlich ein neues Angebot. Bleibt sie ohne Reaktion des Händlers, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen! Liefert aber der Händler dennoch zu 1.800,- ist der Vertrag zu diesen Bedingungen wirksam. 6
7 Beispiel zu 150 Abs. 2 BGB Beispiel 2: Angebot : Bestellung : 1000m Bandstahl 2m breit zu ,-, ab Lager Ihr Angebot zur Lieferung von 1000m Bandstahl 2m zu ,- nehmen wir an. Lieferung erfolgt frei Haus. Auch hier ist mangels vollständiger Deckung der Willenserklärungen kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. WICHTIG: Es ist unerheblich an welchem Punkt die Willenserklärungen abweichen. 7
8 Zustandekommen eines Vertrages Prospekte stellen entgegen dem Sprachgebrauch juristisch in der Regel kein Angebot dar. (invitatio ad offerendum: Einladung zum Angebot) In der Regel keine Formvorschriften (Verträge können daher auch mündlich, telefonisch, per , per Zeichensprache, etc. geschlossen werden). Ist nach den jeweiligen Willenserklärungen unklar, was die Vertragsparteien vereinbart haben, sind die Erklärungen auszulegen. 8
9 Zustandekommen eines Vertrages Vertragsabschluss sowohl zw. natürlichen als auch juristischen Personen (GmbH, AG) möglich. Bei juristischen Personen sind Vertretungsregelungen zu beachten Grundsatz: Schweigen ist keine Willenserklärung und damit keine Annahme des Angebotes (Ausnahme: kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Beachte aber: Die Annahme eines Angebotes kann auch konkludent (= durch schlüssiges Verhalten) erfolgen Bsp.: Der heranfahrende Bus bringt zum Ausdruck: Ich biete den Abschluss eines Beförderungsvertrages an. Der einsteigende Fahrgast erklärt durch schlüssiges Verhalten: Ich nehme das Angebot an. Weitere Bsp.: Beginn mit Arbeiten beim Werkvertrag, Lieferung der Kaufsache 9
10 Kaufmännisches Bestätigungsschreiben Im kaufmännischen Verkehr kann Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben Annahme des Angebotes mit Inhalt des Bestätigungsschreibens bedeuten!! Voraussetzungen: Empfänger muss Kaufmann im Sinne von 1, 2 HGB sein: Kaufmann im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt Vorherige Verhandlungen (persönlich, telefonisch) über den Vertragsgegenstand Wiedergabe der Ergebnisse der Verhandlungen Absender muss davon ausgehen, dass Inhalt der Verhandlungen wiedergegeben wird und nur solche Abweichungen enthält, die der Empfänger akzeptieren wird Kein unverzügliches Widersprechen nach Zugang 8 Tage sind auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit des Kaufmanns nicht mehr unverzüglich! Rechtsfolge: wirksamer Vertragsschluss! 10
11 AGB - Einbeziehung in Verträge nach deutschem Recht Allgemeine Geschäftsbedingungen: für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Hinweis erst auf einer Rechnung oder einem Lieferschein reicht nicht, weil der Vertrag zu diesem Zeitpunkt i.d.r. bereits geschlossen. Der Hersteller bzw. Lieferant ist daher gehalten, auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits im Rahmen seines Angebotes hinzuweisen. Bei Bestellungen sollte in jedem Fall auf dem Bestellformular ein Hinweis auf die Einkaufsbedingungen enthalten sein. 11
12 AGB - Einbeziehung in Verträge nach deutschem Recht Bundesgerichtshof: erstmaliger Hinweis auch auf der Auftragsbestätigung reicht im kaufmännischen Verkehr aus. Problem: Allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn Besteller nicht widerspricht und die Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos annimmt. Hinweis auf Angebotsschreiben ist vorzuziehen. kaufmännischen Verkehr: Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen dem Besteller nicht (ungefragt) übermittelt werden. Hinweis, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Wunsch übersandt werden, ist ausreichend. 12
13 AGB - Einbeziehung in Verträge nach deutschem Recht Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind aber genau zu bezeichnen, also z.b. als Einkaufsbedingungen oder als Verkaufs- und Lieferbedingungen. Nachteil: (unaufgeforderte) Offenlegung weckt bei Besteller Problembewusstsein. Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss gut lesbar erfolgen. Hinweis ist auch dann zwingend erforderlich, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite der Angebote oder Auftragsbestätigungen abgedruckt sind. 13
14 Formulierungsvorschlag Formulierungsvorschlag: Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen (oder: Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen), die wir Ihnen auf Wunsch gerne übersenden. oder die Sie auf unserer Homepage unter downloaden können. 14
15 ERGEBNIS Verwenden Sie für Ihre Angebotsund Auftragsbestätigungen Textbausteine, in denen Sie ausdrücklich auf Ihre jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. 15
16 AGB - Vorrang von Individualvereinbarungen Im Rahmen eines Angebotes, einer Auftragsbestätigung oder im Rahmen einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung getroffene individuelle Regelungen gehen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets vor. Klauseln in einem Vertrag, welcher für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert ist, stellen ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Nur wenn Klausel im Einzelnen ausgehandelt ist, geht diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Empfehlung: Wichtige Punkte stets individuell aushandeln! Handschriftliche Änderungen sind Indiz für Individualvereinbarung. 16
17 ERGEBNIS Individualvereinbarungen sind gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets vorrangig. 17
18 AGB - Entgegenstehende Einkaufsbedingungen Probleme: Bestellung der Ware erfolgt unter Hinweis auf die Geltung der Einkaufsbedingungen des Kunden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen weichen inhaltlich von den Einkaufsbedingungen ab. Lösung: Geschäftsbedingungen beider Vertragspartner werden Vertragsbestandteil, jedoch nur insoweit, als sie einander nicht widersprechen (Prinzip der Kongruenzgeltung od. Restgültigkeitstheorie). Inhaltlich widersprechende Geschäftsbedingungen in AGB und Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsgegenstand! Es gilt das für den Lieferanten i.d.r. nachteilige Gesetz! 18
19 AGB - Entgegenstehende Einkaufsbedingungen Gefahr: Sofern Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen über Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen enthalten, unterliegt der Hersteller der umfassenden gesetzlichen Haftung (Vorsatz und jegliche Fahrlässigkeit). Lösung: Ausschließliche Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vereinbaren. Besteller ist darauf hinzuweisen, dass der Hersteller seine Leistung nur unter ausschließlicher Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringt. Einverständnis des Bestellers schriftlich bestätigen lassen. Rahmenliefervertrag mit Kunden abschließen. 19
20 Formulierungsvorschlag Sehr geehrter Herr / Frau, vielen Dank für Ihr Schreiben vom. Im Rahmen Ihres Schreibens haben Sie darauf hingewiesen, dass Ihre Bestellung unter Zugrundelegung der Einkaufsbedingungen erfolgt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erbringen können. Unsere kaufmännische Verwaltung, die Preisgestaltung sowie das Qualitätsmanagement sind auf unsere Geschäftsbedingungen abgestimmt worden, so dass wir entgegenstehende Einkaufsbedingungen nicht akzeptieren können. Wir dürfen Sie daher bitten, dass Sie uns durch Gegenzeichnung dieses Schreibens Ihr Einverständnis bestätigen, dass unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erbracht werden. Mit freundlichen Grüßen 20
21 ERGEBNIS Prüfen, ob Bestellungen Hinweis auf die Einkaufsbedingungen Ihres Kunden enthalten; Einkaufsbedingungen bei Ihrem Geschäftspartner anfordern, falls der Bestellung nicht beigefügt; Prüfen, ob Einkaufsbedingungen in wesentlichen Punkten (Haftung, Gewährleistung etc.) von Ihren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen; Feststellen, ob Abweichungen akzeptabel sind; Sofern die Einkaufsbedingungen nicht akzeptabel sind, ausschließliche Geltung Ihrer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durchsetzen Rahmenlieferverträge mit den wichtigsten Kunden abschließen. 21
22 Einbeziehung von AGB im internationalen Verkehr Problem: im internationalen Geschäftsverkehr reicht nach UN- Kaufrecht (CISG) und BGH die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht aus! AGB müssen dem Vertragspartner vor Vertragsschluss tatsächlich vorliegen und auf die beabsichtigte Geltung für den zu schließenden Vertrag muss unmissverständlich hingewiesen werden! Vertragspartner muss AGB vollständig verstehen können, d.h. entweder in Landessprache oder in gemeinsamer Vertragssprache bzw. Sprache die der andere versteht. Problem: Kollidierende AGB - Restgültigkeitstheorie (nach deutschem Recht) - last shot rule, d.h. es gelten die AGB auf welche zuletzt verwiesen wird (vornehmlich im CISG und im anglo-amerikanischen Rechtskreis) - first shot rule, d.h. es gelten die AGB auf welche zuerst verwiesen wird (z.b. in Holland) 22
23 Einbeziehung von AGB im internationalen Verkehr Formulierungsvorschlag bei kollidierenden AGB: Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind zum Vertragsabschluss ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit, die wir Ihnen anbei in englischer Sprache übersenden. Die Anwendbarkeit Ihrer Einkaufsbedingungen lehnen wir insgesamt ab. Zum Zwecke Ihres Einverständnisses bitten wir Sie um Gegenzeichnung und Rücksendung dieses Schreibens sowie unserer beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 23
24 Einbeziehung von AGB im internationalen Verkehr Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung abschließen. In AGB wirksam, wenn Vertragspartner die AGB mit einem schriftlichen Angebot erhält und dieses Angebot vorbehaltlos schriftlich annimmt (Art 23 I a EuGVO). Ohne Beifügung der AGB im intern. Geschäftsverkehr keine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung möglich! Bei widersprechenden AGB kann im europäischen Handelsverkehr nur selten eine wirksame Gerichtsstandvereinbarung formwirksam vereinbart werden! 24
25 Einbeziehung von AGB im internationalen Verkehr Handlungsempfehlungen: Wirklich wichtige Regelungen (Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Haftung) individuell vereinbaren! Ausdrücklicher Hinweis auf die ausschließliche Geltung der eigenen Bedingungen und Übersendung der AGB vor Vertragsschluss in der Verhandlungssprache. Geltung des deutschen Rechts (alternativ des CISG) und eines deutschen Gerichtsstandes mit dem Vertragspartner ausdrücklich vereinbaren; Möglichst entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Vertragspartner zu Beginn der Geschäftsbeziehung vereinbaren. Bei kollidierenden Einkaufsbedingungen ausdrücklicher Widerspruch gegen deren Geltung und ggf. individuelle Verhandlungslösung. Hinweis: Restrisiko im Hinblick auf die Wirksamkeit einzelner AGB- Klauseln kann dennoch nicht ausgeschlossen werden! 25
26 Rügeobliegenheiten beim Handelskauf 377 HGB Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. (3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Nach Eingang der Ware im Unternehmen diese unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen. Bei Entdeckung eines Mangels sofort schriftliche Rüge gegenüber dem Verkäufer! Unverzüglich: ohne schuldhaftes Zögern ; je nach Art der Ware ist bereits eine Woche zu lang; bei technisch komplizierten Waren ggf. 2 bis 4 Wochen ausreichend. 26
27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ruhmann Peters Altmeyer GbR Hauser Gasse 19 b, Telefon +49 (0) Wetzlar Telefax +49 (0) Internet 27
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