Unternehmenssteuerreform 2008:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unternehmenssteuerreform 2008:"

Transkript

1 Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1

2 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens Abgeltungssteuer von 25% für Einkünfte aus Kapitalvermögen Werbungskostenabzug ausgeschlossen Beschränkung der Verlustverrechnung Neuregelung gilt grundsätzlich ab

3 II. Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften: 1. Veräußerung von Lebensversicherungen 2. Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art 3. Stillhalteprämien und Glattstellungsgeschäfte 4. Wertzuwächse von Vermögen 3

4 1. Veräußerung Lebensversicherung a) Neuverträge (Abschluss ab ) - Jede Veräußerung nach dem ist steuerpflichtig b) Altverträge (Abschluss bis ) - Veräußerung nach dem steuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Erträge nicht vorliegen (z.b. 12-Jahresfrist nicht eingehalten) 4

5 2. Erträge aus Kapitalforderungen jedweder Art bisher: Steuerpflicht wenn mindestens Kapitalrückzahlung oder Rendite gesichert neu: Versteuerung auch von sog. Vollrisikozertifikaten, weder Kapitalrückzahlung noch Rendite gesichert gilt für Kapitalerträge die nach dem zufließen 5

6 3. Stillhalteprämien und Glattstellungsgeschäfte Optionsgeschäfte wurden schon bisher besteuert Es erfolgte eine Umqualifizierung der Sonstigen Einkünfte in solche aus Kapitalvermögen Gilt für nach dem zufließende Optionsprämien 6

7 4. Wertzuwächse von Vermögen Bisher: Neu: Wertsteigerungen des privaten Vermögens wurden nur im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte innerhalb der 12-monatigen Spekulationsfrist besteuert Wertsteigerungen im privaten Vermögen werden ohne Beachtung von Haltefristen versteuert. 7

8 Im einzelnen sind betroffen: 1. Veräußerungen von Anteilen an KapGes, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungs- und Anwartschaftsrechten 2. Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und Zinsforderungen (Ansprüche ohne Stammrecht) 3. Gewinne aus Termingeschäften 4. Veräußerungen von partiarischen Darlehen und typisch stillen Beteiligungen 5. Übertragung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden 6. Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen 7. Gewinne aus der Übertragung oder Aufgabe einer Mitgliedschaft 8

9 1. Anteile an KapGes Insbesondere Aktien und GmbH-Anteile Diese Anteile sind nur betroffen wenn sie im Privatvermögen gehalten werden und die Beteiligung unter 1% liegt (Abschaffung Halbeinkünfteverfahren) Nicht erfasst sind Anteile die gleich oder größer 1% sind und/oder im Betriebsvermögen gehalten werden (Teileinkünfteverfahren) 9

10 Veräußerungsgewinne entstehen im Privatvermögen Betriebsvermögen Beteiligung < 1% Beteiligung =>1% PGes/EZU KapG 100% stpfl. 60% stpfl. 60% stpfl. 5% stpfl. 25% ESt max. 45% ESt max. 45% ESt + GewSt 15% KSt + GewSt Kein WK-Abzug Ausnahme: Transaktionskosten Kosten 60% BA 60% BA 100% 10

11 Beachte: Veräußerung ist auch die Abtretung und Einlösung einer Forderung oder eines Wertpapiers, sowie die verdeckte Einlage in eine KapGes. Neuregelung gilt erstmals für Veräußerungsgewinne aus Anteilen die nach dem erworben wurden Maßgebend ist das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (Abschluss Kaufvertrag) Durchgriffsbesteuerung bei vermögensverwaltenden Gesellschaften, es ist nicht auf die Beteiligung, sondern auf die Vermögensgegenstände in der Gesellschaft abzustellen, gilt für Veräußerungen nach dem

12 Bsp. Durchgriffsbesteuerung SV: A ist seit Jahren an einer GbR beteiligt die Wertpapiere hält. GbR erwirbt am Aktien, A veräußert seinen GbR-Anteil am Lsg: Steuerpflicht weil durch Anteilsverkauf einzelne WG s anteilig als veräußert gelten und 12-monatige Spekulationsfrist am noch nicht abgelaufen ist 12

13 III. Veräußerungsgewinnermittlung Veräußerungserlös./. Anschaffungskosten./. Transaktionskosten = Gewinn/Verlust aus Veräußerung Hinweis: Für Aktien im Sammeldepot gelten die zuerst erworbenen Aktien als zuerst veräußert 13

14 IV. Gesonderter Steuertarif ESt beträgt für Einkünfte aus Kapitalvermögen 25% (Kapitalertragsteuerabzug) zuzügl. SoliZ und KiSt KiSt kann auf Antrag bereits durch die auszahlende Stelle (z.b.kreditinstitut) einbehalten werden KiSt mindert Bemessungsgrundlage Die Einkünfte sind damit grundsätzlich bei der Einkommensteuerveranlagung nicht mehr zu berücksichtigen, da ihre Besteuerung abgegolten ist (Abgeltungssteuer) Ausländische Quellensteuer ist bereits von der auszahlenden Stelle auf die KapESt anzurechnen 14

15 Ausnahmen von der 25%igen Abgeltungssteuer Alle Kapitalerträge Erträge und Veräußerungsgewinne aus: - Sonstige Kapitalforderungen - Typisch stille Beteiligung - Partiarisches Darlehen Lebensversicherungen Soweit Betriebsvermögen oder Vermietung und Verpachtung Wenn: a) Nahe stehende Personen b) Bet. an KapG mind.10% c) Back-to-back-Finanzierung bei Ansatz des 50%igen Unterschiedsbetrages 15

16 b) Bsp. Beteiligung mind. 10% A ist zu 25% an B-GmbH beteiligt Darlehen B-GmbH Darlehen an B-GmbH EUR ,- Zinsen Zinsen EUR 5.000,- A 16

17 Bsp. Back-to-back Finanzierung AntE 100% Darlehen der GmbH durch Bürgschaft gesichert GmbH Kapitalanlage: EUR Zinserträge EUR ,- (4%) Bank Darlehen: EUR Schuldzinsen EUR ,- (5%) Lsg. In Höhe von EUR ,- back-to-back Finanzierung, Zinsen von EUR 8.000,- ( ,- x 4%) unterliegen der Abgeltungssteuer 17

18 V. Werbungskostenabzug Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten für Einkünfte aus Kapitalvermögen Stattdessen Sparerpauschbetrag von EUR 801,- und EUR 1.602,- (Ehegatten) Wie bisher kann ein Freistellungsauftrag bei inländischen Kreditinstituten gestellt werden Ausnahme: Kosten im Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften (Transaktionskosten) 18

19 VI. Verluste aus Kapitalvermögen eigener Verlustverrechnungskreis innerhalb der Kapitaleinkünfte Nur Verlustvortrag, kein Verlustrücktrag Verlustverrechnungstopf pro Kreditinstitut Verlustbescheinigung der Banken für Berücksichtigung bei der Steuererklärung Antrag ist bei der Bank bis des lfd. Jahres zu stellen 19

20 VII. Ausnahme: Aktienverluste Bei Veräußerung und Anschaffung nach dem dürfen Verluste aus Aktienverkäufen nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden Keine Verrechnung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen Eigener Verlustverrechnungstopf bei den Banken 20

21 VIII. Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften Bis zum nach altem Recht festgestellte Verluste ( Spekulationsverluste ) Verrechnungsmöglichkeit mit neuen Veräußerungstatbeständen Keine Verrechnung mit lfd. Erträgen Verrechnungsmöglichkeit bis 2013 begrenzt 21

22 Einkünfte aus Kapitalvermögen bei auszahlender Stelle: - Berücksichtigung ausländischer Steuern - Berücksichtigung Freistellungsauftrag - Verrechnung innerhalb des Verlusttopfes Verbleibende Einkünfte Positiv KapSt-Abzug Verrechnung von Altverlusten mit Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalanlagen Negativ Vortrag des Verlustverrechnungstopfes Verlustbescheinigung auf Antrag Verlustverrechnung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen Ausnahme: Aktienverluste Gesonderte Verlustfeststellung für verbleibende Verluste 22

23 IX. Steuerveranlagung der Kapitaleinkünfte Grundsatz: durch die erhobene KapESt ist die Besteuerung der Kapitalerträge abgegolten (Abgeltungssteuer!) Ausnahmen: 1. Erklärungswahlrecht und Erklärungspflicht 2. Veranlagungspflicht 3. Veranlagungswahlrecht 4. Veranlagungsoption mit Günstigerprüfung 23

24 1. Erklärungswahlrecht/-pflicht Steuerermäßigungen und Höchstbetragsberechnungen Wahlrecht: Höchstbetragsberechnung Spenden Pflicht: Kinderfreibetrag, Unterhalt, Sonderbedarf Berufsausbildung, zumutbare Eigenbelastung Hinweis: Bei Anknüpfung außersteuerlicher Rechtsnormen an die steuerlichen Begriffe (z.b. Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen) sind Kapitaleinkünfte einzubeziehen 24

25 2. Veranlagungspflicht Für Einkünfte aus Kapitalvermögen die nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben Einkommensteuer i.r.d. Veranlagung bemisst sich nach dem besonderen Tarif von 25% Für übrige Kapitaleinkünfte bleibt Abgeltungswirkung erhalten 25

26 3. Veranlagungswahlrecht Für bestimmte Sachverhalte die bei KapESt-Abzug nicht berücksichtigt wurden und die zu einer Erstattung bereits abgeführter KapEst führen, z.b.: Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft Verrechnung Verluste aus Verlustbescheinigung Anrechnung noch nicht berücksichtigter ausl. Steuern 26

27 Bsp. Wahlrecht Veranlagung SV: A hat Zinsen bei der Bank X von EUR (KapESt:750,-) und einen Verlust bei der Bank Y aus Aktienverkäufen von EUR 1.000,-und Verlustbesch. beantragt, er hat keinen Freistellungsauftrag gestellt. Lsg: Zinserträge: EUR 3.000,-./. Sparer-PB EUR 801,- Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR 2.199,- Einkommensteuertarif 25% EUR 549,75 Anrechung auf übrige ESt (750,-./. 549,75) EUR 200,25 Ges. Verlustfeststellung Aktienverkauf EUR 1.000,- 27

28 4. Veranlagungsoption mit Günstigerprüfung Prüfung von Amtswegen auf Antrag ob Abgeltungssteuersatz 25% oder persönlicher Steuersatz günstiger Antrag nur einheitlich für alle Kapitalerträge eines Veranlagungszeitraumes Alle Kapitalerträge des VZ sind anzugeben Bei Zusammenveranlagung nur für beide Ehegatten gemeinsam Auch hier kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten 28

29 X. Kapitalertragsteuer: Grundsätzlich Abgeltungswirkung durch besonderen Steuersatz bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Abgeltungssteuer) Bei den übrigen Einkünften bleibt es bei dem Vorauszahlungscharakter und der Anrechnung auf die Einkommensteuer 29

30 Abschließende Beurteilung der steuerlichen Behandlung bleibt dem Veranlagungsverfahren vorbehalten, es wird für den KapSt-Abzug grds. Veräußerung unterstellt. KapESt kann weiterhin durch Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung vermieden werden Neue Steuerbescheinigung 30

31 a) Lfd. Erträge XI. Investmentfonds Fondprivileg: Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Anteilen an KapGes, sowie Erträge aus Termingeschäften sind unabhänig von 12-monatiger Haltedauer steuerfrei Das Fondprivileg für ausgeschüttete Erträge wird abgeschafft Für ausschüttungsgleiche Erträge (Thesaurierung) bleibt es weiterhin erhalten 31

32 Änderungen sind auf Erträge anzuwenden die nach dem zufließen Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für Investmenterträge b) Anteile an Investmentfonds Veräußerung der Anteile unterliegt nach neuem Recht unabhängig von Haltefristen der Besteuerung als Kapitaleinkünfte Abgeltungswirkung durch KapSt-Abzug Neuregelung erstmals für Anteile die nach dem erworben werden 32

33 XII. Private Veräußerungsgeschäfte Steuerpflicht bei Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksgleichen Rechten wie bisher innerhalb der 10-Jahresfrist Für andere Wirtschaftsgüter wurde die bisherige Jahresfrist auf 10 Jahre angehoben, wenn in einem Jahr Einkünfte erzielt werden Bisherige Besteuerung der Veräußerung von Wertpapieren (insb. Aktien) und Termingeschäften unterliegt nun als Kapitaleinkünfte der Abgeltungssteuer Freigrenze EUR 600,- Erstmals für Veräußerungen nach dem

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte

Mehr

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Einfluss der Unternehmenssteuerreform 2008 auf die Besteuerung von Kapitalerträgen ab dem 1. Januar 2009 Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach:

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten

Mehr

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Prof. Dr. Helmuth Gliederung 1. Überblick 2. Neuer Zuschnitt der Einkünfte aus Kapitalvermögen 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer 4. Verlustbehandlung

Mehr

Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge auf Kapitalerträge Neuerungen ab 2009 Nürnberg, 11. Juni 2008 Peter Freiß Wirtschaftsprüfer Steuerberater Agenda 1. Systematischer Überblick 2. Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) 3. Einkünfte aus privatem

Mehr

Abgeltungssteuer 2009

Abgeltungssteuer 2009 Abgeltungssteuer 2009 Referent Heiko Geiger Dipl.-Bw. (BA) Steuerberater 1 Es bliebe auch im Rahmen des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums, wenn der Gesetzgeber alle Kapitaleinkünfte an der Quelle

Mehr

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots Der folgende Fragen-Antworten-Katalog * gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell gültigen Inhalte der Abgeltungsteuer, speziell im Bereich der Investmentfonds. Hierbei werden insbesondere die allgemeinen

Mehr

1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz

1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz A Überblick 11 1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz 2008 11 2 Wer ist von der Neuregelung betroffen? 11 3 Ab wann gelten die Neuregelungen?

Mehr

Abgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55

Abgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55 4. Besteuerung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen der GmbH- 189 Gesellschafter ab 2009. a) Überblick. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie insb Dividenden, Zinsen und private Veräußerungsgewinne

Mehr

5. Verluste aus Kapitalanlagen

5. Verluste aus Kapitalanlagen 47 5. Verluste aus Kapitalanlagen Es ist nichts Neues, das mit Kapitalanlagen nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste erzielt werden können. Die Verlustverrechnung ist daher für jeden Steuerpflichtigen

Mehr

Was steckt hinter der Abgeltungssteuer?

Was steckt hinter der Abgeltungssteuer? Abgeltungssteuer-Seminar der quirin bank Ludwig-Erhard Haus, Berlin Was steckt hinter der Abgeltungssteuer? 20. März 2008 StB Dr. Thomas Wagner thomas.wagner@pplaw.com P + P Pöllath + Partners, Berlin

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 18 A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 21 I.Allgemeine Fragen zum neuen Besteuerungssystem 22 II. Abgeltungsteuer

Mehr

Abgeltungssteuer ab Kapitalertragsteuer

Abgeltungssteuer ab Kapitalertragsteuer Abgeltungssteuer ab. 01.01.2009 12. November 2007 Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wird ab 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden und auch für Gewinne aus der Veräußerung von

Mehr

Die Steuerbescheinigung

Die Steuerbescheinigung Die Steuerbescheinigung Mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber ein neues Format der Steuerbescheinigung definiert. Die wichtigsten Punkte der Bescheinigung möchten wir Ihnen

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014 Fall 3 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2010 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2010 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 7 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2015 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,

Mehr

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz

Mehr

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Einkommensteuer II Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Stand 01.02.2014 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil II E. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte

Mehr

Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der Reformvorschläge zu Publikums-Investmentfonds

Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der Reformvorschläge zu Publikums-Investmentfonds Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der zu Publikums-Investmentfonds 1. Besteuerung des Publikums-Investmentfonds Inländische Investmentfonds sind vollständig von der Körperschaft-

Mehr

Abgeltungsteuer - Besteuerung von Investmentfonds

Abgeltungsteuer - Besteuerung von Investmentfonds Abgeltungsteuer - Besteuerung von Investmentfonds Vortrag beim Börsen-Team TU Darmstadt e.v. 16. April 2008 Dr. Gabriele Machens, BVI 1 Agenda 1. Einleitung 2. Überblick über die wesentlichen Elemente

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalvermögen

Die Besteuerung von Kapitalvermögen Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich ab 1.4.2012 eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,

Mehr

Abgeltungsteuer Ein Überblick

Abgeltungsteuer Ein Überblick Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

NWB Nr. 34 vom 20.08.2007-2935 - Fach 3, Seite 14695. Ein neues System der Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgewinnen

NWB Nr. 34 vom 20.08.2007-2935 - Fach 3, Seite 14695. Ein neues System der Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgewinnen NWB Nr. 34 vom 20.08.2007-2935 - Fach 3, Seite 14695 Die Abgeltungsteuer Ein neues System der Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgewinnen Dr. Heiko Gemmel und Dr. Peter Hoffmann-Fölkersamb

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

[Die Abgeltungsteuer - Handlungsbedarf!?]

[Die Abgeltungsteuer - Handlungsbedarf!?] Newsletter Sonderthema: Die Abgeltungsteuer [Die Abgeltungsteuer - Handlungsbedarf!?] 1. Überblick Die Besteuerung von privaten Kapitaleinkünften ändert sich zum 01.01.2009 grundlegend. Der Umfang der

Mehr

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne

Mehr

Die Abgeltungsteuer ab

Die Abgeltungsteuer ab Die Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 FinanzForum Informationsseminar über Vermögensplanung und Zukunftssicherung im Mai, Juli, September und Dezember 2008 in Meerbusch, BBZ der DVAG StB/vBP Dipl.-Fw Matthias

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung

Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung Änderungen durch die Abgeltungsteuer für den Privatanleger ab 2009. Consulting GmbH Ulbig Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbh Anlagestrategien im Hinblick

Mehr

ALUMNI Steuerwissenschaften Verein. Die Abgeltungssteuer 2009

ALUMNI Steuerwissenschaften Verein. Die Abgeltungssteuer 2009 ALUMNI Steuerwissenschaften Verein Die Abgeltungssteuer 2009 Handlungsbedarf für Kapitalanleger 27. Oktober 2007 Dr. Thomas Wagner thomas.wagner@pplaw.com P + P Pöllath + Partners, Berlin 1 Inhaltsübersicht

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag

Mehr

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung Immobiliensteuer NEU Stabilitätsgesetz 2012 Neuordnung der Immobilienbesteuerung Einkommensteuer Private Grundstücksveräußerungen Immo-ESt Immobilienertragsteuer Bisherige Rechtslage Bisherige Rechtslage

Mehr

Abgeltungsteuer 2009. Patrik Nehrbass Steuerberater. Frank Büchner Steuerberater Wirtschaftsprüfer NEHRBASS & BÜCHNER. p a r t n e r s c h a f t

Abgeltungsteuer 2009. Patrik Nehrbass Steuerberater. Frank Büchner Steuerberater Wirtschaftsprüfer NEHRBASS & BÜCHNER. p a r t n e r s c h a f t Abgeltungsteuer 2009 Patrik Nehrbass Steuerberater Frank Büchner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Abgeltungsteuer 2009 - Überblick I. Aktuelle Rechtslage bis 2008 II. Neue Rechtslage ab 2009 III. Anwendungsbereich

Mehr

STEUEROPTIMIERTE VERLUSTVERRECHNUNG BEI VERMÖGENDEN PRIVATPERSONEN

STEUEROPTIMIERTE VERLUSTVERRECHNUNG BEI VERMÖGENDEN PRIVATPERSONEN 8. Family Office Forum Berlin, 10.05.2010 Dr. Jens Escher, LL.M. STEUEROPTIMIERTE VERLUSTVERRECHNUNG BEI VERMÖGENDEN PRIVATPERSONEN I. Systemwechsel zur Abgeltungsteuer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Mehr

Abgeltungsteuer. Das Gesetz sieht die Einführung einer Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ab 2009 vor.

Abgeltungsteuer. Das Gesetz sieht die Einführung einer Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ab 2009 vor. Abgeltungsteuer Das Gesetz sieht die Einführung einer Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ab 2009 vor. 1. Von der Abgeltungsteuer erfasste Einkünfte Die der Abgeltungsteuer

Mehr

Abgeltungssteuer INHALT. 1. Inkrafttreten Die Neuregelung der Besteuerung der Kapitalerträge trat zum 1.1.2009 in Kraft.

Abgeltungssteuer INHALT. 1. Inkrafttreten Die Neuregelung der Besteuerung der Kapitalerträge trat zum 1.1.2009 in Kraft. INHALT 1. Inkrafttreten 2. Für welchen Bereich gilt die Abgeltungssteuer? 3. Höhe der Abgeltungssteuer 4. Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer 5. Laufende Erträge 6. Veräußerungsgewinne 7. Welteinkommensprinzip

Mehr

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer treffen Hochschule 25 % von X Die Abgeltungsteuer Universität Duisburg Essen Campus Essen. Andrea Vitale.

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer treffen Hochschule 25 % von X Die Abgeltungsteuer Universität Duisburg Essen Campus Essen. Andrea Vitale. Steuerberater / Wirtschaftsprüfer treffen Hochschule 25 % von X Die Abgeltungsteuer Universität Duisburg Essen Campus Essen Andrea Vitale PwC Es ist besser, 25 Prozent auf X zu kriegen als 42 Prozent auf

Mehr

Besteuerung von Kapitalerträgen

Besteuerung von Kapitalerträgen Besteuerung von Kapitalerträgen WP/StB Mag. Cornelius Necas Klassische Früchte Entgelt für Kapitalüberlassung Keine grundsätzlichen Änderungen Neu: Stückzinsen werden den Anschaffungskosten hinzugerechnet

Mehr

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8 BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)

Mehr

D i e M a n d a n t e n -Information

D i e M a n d a n t e n -Information D i e M a n d a n t e n -Information Die neue Abgeltungssteuer Neuregelung der Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 schafft schon jetzt Handlungsbedarf Editorial Die Abgeltungssteuer ist beschlossene

Mehr

1. Überblick 60. Vorwort 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 23. A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 27

1. Überblick 60. Vorwort 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 23. A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 27 Seite Vorwort 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 23 A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 27 I. Allgemeine Fragen zum neuen Besteuerungssystem 28 II. Abgeltungsteuer und Investmentanlage 39

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wertpapierveranlagungen

Mehr

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff) 2 Abs2 EStG: 1. EK aus Land- und Forstwirtschaft ( 21) 2. EK aus selbständiger Arbeit ( 22) 3. EK aus Gewerbebetrieb ( 23) 4. EK aus nichtselbständiger Arbeit ( 25) 5. EK aus Kapitalvermögen ( 27) 6. EK

Mehr

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziele der Unternehmenssteuerreform 4 2. Änderungen bei der Gewinnermittlung 14 3. Besteuerung der Einzelunternehmen 16 4. Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses 21 und

Mehr

Fit für die Abgeltungsteuer?

Fit für die Abgeltungsteuer? Enesa Gec / Hans-Peter Held Fit für die Abgeltungsteuer? Retten Sie Ihre Kapitalanlage vor der Abgeltungsteuer und der Finanzbehörde S HOCHSCHULE ^LIECHTENSTEIN Bibliothek 2008 HDS-Verlag Weil im Schönbuch

Mehr

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus

Mehr

Informationsbrief. zur Abgeltungssteuer. Inhalt

Informationsbrief. zur Abgeltungssteuer. Inhalt Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Informationsbrief zur Abgeltungssteuer Inhalt 1. Inkrafttreten 16. Beispiel zu Dividenden 2. Für welchen Bereich gilt die Abgeltungssteuer?

Mehr

Abgeltungssteuer. ab

Abgeltungssteuer. ab Thomas Fischer, Steuerberater Am Stadtpark 30a, 81243 München, Telefon 089/46138032, Email: thomas@stb-fischer-muc.de Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 -1- Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Seite 2 2. Inkrafttreten

Mehr

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. 20 EStG 17 I. Überblick 19 II. Besteuerungstatbestand 20 III. Besteuerungsumfang 81 IV. Besteuerungsverfahren 111 18 B. 20 EStG I. Überblick Erhebliche Änderungen

Mehr

Besteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis

Besteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis Besteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise zur Besteuerung von Kapitalvermögen... 2 Inländische ausschüttende Investmentfonds im Inlandsdepot... 3 Inländische thesaurierende

Mehr

Die Abgeltungssteuer - Kritische Anmerkungen zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung und praktische Hinweise

Die Abgeltungssteuer - Kritische Anmerkungen zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung und praktische Hinweise 1 Die Abgeltungssteuer - Kritische Anmerkungen zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung und praktische Hinweise 1. Grundlagen der Abgeltungssteuer und Ziel dieses Schreibens Zum 1. Januar 2009 wurde

Mehr

Herzlich willkommen zu

Herzlich willkommen zu Herzlich willkommen zu ERFOLG DURCH VORSPRUNG Nie mehr Mittelmaß! FACH-THEMENREIHE 2008 der Bezirksgruppe München-Südbayern Proaktives Vermögensmanagement Die wichtigsten Regelungen und Handlungsstrategien

Mehr

Gestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer

Gestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer Gestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer Die Abgeltungsteuer, die ab 2009 für alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten wird, bringt Vor- und Nachteile. Deshalb

Mehr

Private Kapitalerträge Was sich durch die Abgeltungsteuer ändert

Private Kapitalerträge Was sich durch die Abgeltungsteuer ändert Private Kapitalerträge Was sich durch die Abgeltungsteuer ändert 2007 PricewaterhouseCoopers. All rights reserved. PricewaterhouseCoopers refers to the German firm PricewaterhouseCoopers AG WPG and the

Mehr

Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene

Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene Sparbrief Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene Bürger Sparbriefsumme Zinsen Rückzahlung Bank Finanzierung Projektgesellschaft 1 Details rein schuldrechtliches

Mehr

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Einkünfte aus Kapitalvermögen Differenzierung

Mehr

Inhaltsübersicht. Seite. Vorwort 15. Abkürzungsverzeichnis Neue Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen 21

Inhaltsübersicht. Seite. Vorwort 15. Abkürzungsverzeichnis Neue Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen 21 Inhaltsübersicht Seite Vorwort 15 Abkürzungsverzeichnis 17 1 Neue Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen 21 2 Steuerabzug vom Kapitalertrag 25 3 Veranlagung zur Einkommensteuer 141 4 Bemessungsgrundlage

Mehr

Abgeltungssteuer Konsequenzen und

Abgeltungssteuer Konsequenzen und Abgeltungssteuer Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten Veranstaltung bei Merck Finck & Co. 27. - 29. November 2007 Jörg Weidinger Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. Bernhard Arlt Steuerberater Merck

Mehr

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage

Mehr

Informationsmerkblatt

Informationsmerkblatt Oberfinanzdirektion Magdeburg Anmerkung zur Verwendung: Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist

Mehr

Verrechnung von Verlusten im Rahmen der Abgeltungsteuer

Verrechnung von Verlusten im Rahmen der Abgeltungsteuer 426 StB Heft 12 N Dezember 2009 Einkommensteuer Werner Seitz, Stuttgart * Verrechnung von Verlusten im Rahmen der Abgeltungsteuer Akuter Handlungsbedarf zum Jahresende Ab dem Jahr 2009 unterliegen private

Mehr

Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen ab 2012.

Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen ab 2012. Fakten aktuell September 2011 Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen ab 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz 2011 veröffentlicht.

Mehr

Beilage E 1kv zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen 2012

Beilage E 1kv zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen 2012 Beilage E 1kv zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen 2012 1. Kapitalerträge zugeflossen bis 31.3.2012 nur solche aus der Überlassung von Kapital unverändert gegenüber 2011 -

Mehr

Besteuerung der Kapitaleinkünfte / Anlage KAP. Lukas Hendricks, StB Bonn

Besteuerung der Kapitaleinkünfte / Anlage KAP. Lukas Hendricks, StB Bonn Besteuerung der Kapitaleinkünfte / Anlage KAP Lukas Hendricks, StB Bonn 1 Jahressteuergesetz 2010 Besteuerung von Erstattungszinsen 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG: Erstattungszinsen nach 233a AO sind Erträge

Mehr

Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht)

Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht) Seite 1 von 6 Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht) 1. Wieso zahlt eine Personengesellschaft auf ihren Gewinn weder KSt noch ESt?

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Volksbank Investments

Volksbank Investments Volksbank Investments Aktueller Status hinsichtlich der Kursgewinnsteuer Stand: 02.09.2011 Kursgewinnbesteuerung Die Kursgewinnbesteuerung gilt für: Inländischen Personen (natürliche Personen, Personengesellschaften

Mehr

Hinweis: Diese Grundsätze gelten auch bei gesondert in Rechnung gestellten Stückzinsen bei Bundesschatzbriefen Typ B. Hinweise zur Abgeltungsteuer

Hinweis: Diese Grundsätze gelten auch bei gesondert in Rechnung gestellten Stückzinsen bei Bundesschatzbriefen Typ B. Hinweise zur Abgeltungsteuer Die Finanzverwaltung hat mit einem sehr umfangreichen Schreiben vom 22.12.2009 (Aktenzeichen IV C 1 S 2252/08/10004) zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Stellung genommen. Auf einige ausgewählte Aspekte

Mehr

Informationen zu Steuerbescheinigungen Privat- und Geschäftskunden

Informationen zu Steuerbescheinigungen Privat- und Geschäftskunden Informationen zu Steuerbescheinigungen Privat- und Geschäftskunden nb_pk / gk_07302_100 / 0716 INHALTSVERZEICHNIS SEITE Steuerbescheinigung für den privaten Anleger 3 1. Zweck und Inhalt der Steuerbescheinigung

Mehr

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von

Mehr

Abgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009

Abgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Abgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt,

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München Family Office Symposium Hamburg, 02. September 2009 Dr. Andreas Richter, LL.M. 2009 eine steuerliche Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen

Mehr

Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012.

Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. Fakten aktuell September 2011 Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz

Mehr

PEH Update 02. Abgeltungssteuer und Depotstrategien

PEH Update 02. Abgeltungssteuer und Depotstrategien PEH Update 02 Aktuelle Mitteilungen an unsere Kunden und Partner Diese Ausarbeitung ist in Zusammenarbeit mit KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts anwälte entstanden.

Mehr

Deutscher Fondsverband INVESTMENTFONDS UND ABGELTUNGSTEUER PRAKTISCHE HINWEISE 2014 FÜR PRIVATANLEGER

Deutscher Fondsverband INVESTMENTFONDS UND ABGELTUNGSTEUER PRAKTISCHE HINWEISE 2014 FÜR PRIVATANLEGER Deutscher Fondsverband INVESTMENTFONDS UND ABGELTUNGSTEUER PRAKTISCHE HINWEISE 2014 FÜR PRIVATANLEGER DIE ABGELTUNGSTEUER EINHEITLICHER STEUERSATZ FÜR KAPITALERTRÄGE Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Inhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Inhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis IX Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis V VII XIX 1. Einleitung 1 1.1 Überblick über die Einkunftsart Kapitalvermögen 2 1.2 Grundzüge der Abgeltungsteuer 3 1.2.1 Einführung 3 1.2.2 Einkünfte

Mehr

Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85)

Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

Ausnahme: 7 Abs. 3 Körperschaften (zb Kapges) außer Ermächtigung zur Datenweitergabe Zurückbehaltungsrecht, wenn KESt nicht ersetzt

Ausnahme: 7 Abs. 3 Körperschaften (zb Kapges) außer Ermächtigung zur Datenweitergabe Zurückbehaltungsrecht, wenn KESt nicht ersetzt KESt neu - Überblick Grundtatbestände erweitert Einbeziehung Substanz und Derivate Verlustausgleich auf KV beschränkt Boxen innerhalb KV, kein Verlustvortrag Gleichstellung betrieblich-außerbetrieblich

Mehr

Frankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,

Frankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, Frankfurt, im Januar 2005 Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge 2004 Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, anbei erhalten Sie Ihre Jahresendauszüge sowie eine Mitteilung

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Die Steuerfachwirtprüfung

Die Steuerfachwirtprüfung Lösung Klausur Nr.5 1 Wichtiger Berichtigungshinweis zu Sikorski/Mölleken/Zbanyszek Die Steuerfachwirtprüfung 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist die Lösung

Mehr

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen? Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,

Mehr

Informationsbrief. zum 1. September 2007. Inhalt

Informationsbrief. zum 1. September 2007. Inhalt Elfriede Schuster Steuerberaterin Laufertorgraben 6 90489 Nürnberg Informationsbrief zum 1. September 2007 Inhalt 1. Allgemeines 7. Abgeltung entgangenen Urlaubs bei GmbH 2. Übernahme der Beiträge zur

Mehr

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger KESt neu bald geht s los! 1. Februar 2012 Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger Inhalt 1. Ziele der Neuerungen 2. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 3. Inkrafttreten (Privatvermögen)

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Einleitung A. Abgrenzung Ertrag und Vermögen Systembruch ab 2009 Rechtsfolge vor 2009 II. Rechtsfolge ab 2009

Inhaltsübersicht 1 Einleitung A. Abgrenzung Ertrag und Vermögen Systembruch ab 2009 Rechtsfolge vor 2009 II. Rechtsfolge ab 2009 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Bearbeiterverzeichnis 15 1 Einleitung 17 A. Abgrenzung Ertrag und Vermögen Systembruch ab 2009 18 I. Rechtsfolge vor 2009 18 II. Rechtsfolge ab 2009 20 B. Eckpunkte der

Mehr

Itzehoer Aktien Club GbR

Itzehoer Aktien Club GbR Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Abgeltungsteuer. Bearbeitet von Dr. Josef Schlotter, Gabi Jansen. 1. Auflage Buch. XIX, 322 S.. Gebunden ISBN

Abgeltungsteuer. Bearbeitet von Dr. Josef Schlotter, Gabi Jansen. 1. Auflage Buch. XIX, 322 S.. Gebunden ISBN Abgeltungsteuer Neustrukturierung der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte/Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld und nach Einführung/Auswirkungen auf einzelne Anlageformen Bearbeitet von Dr. Josef Schlotter,

Mehr

Studienarbeit ESt Lösungshinweise

Studienarbeit ESt Lösungshinweise Studienarbeit ESt - 23 - Lösungshinweise Sachverhalt 1: 1. Allgemeines: Da R in Düsseldorf wohnhaft ist, hat er seinen Wohnsitz ( 8 AO) im Inland BRD und ist somit unbeschränkt steuerpflichtig i.s.d. 1

Mehr

Itzehoer Aktien Club GbR

Itzehoer Aktien Club GbR Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999

Mehr

Kinderleicht in Frage und Antwort

Kinderleicht in Frage und Antwort Die Abgeltungsteuer Kinderleicht in Frage und Antwort Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1.1.2009 in Kraft. Vorwort Ab 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Anleger und Sparer müssen ab

Mehr

Unternehmensteuerreform

Unternehmensteuerreform Unternehmensteuerreform I. Einkommensteuergesetz II. Körperschaftsteuergesetz III. Gewerbesteuergesetz IV. Abgabenordnung V. Außensteuergesetz Stand: 23.04.2007 Überblick über den Entwurf des Unternehmenssteuerreformgesetzes

Mehr

24. Berliner Steuergespräch

24. Berliner Steuergespräch 24. Berliner Steuergespräch Abgeltungssteuer (C) Friedrich Brusch 24. Berliner Steuergespräch, 17.09.2007 1 Der Weg zum Ziel Abgeltungssteuer Brücke zur Steuerehrlichkeit (StraBEG vom 23.12.2003) Öffnungszeiten

Mehr

Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs

Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs 1. Wie ist die Abgeltungsteuer ausgestaltet? 2. Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungsteuer? 3. Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie

Mehr