Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte (egk)

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1 Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte (egk) Für Ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Stand: ) Vierte überarbeitete Fassung

2 Inhalt Einleitung...7 Was ist die elektronische Gesundheitskarte?... 7 Warum beinhaltet die elektronische Gesundheitskarte das Wort elektronisch?... 7 TEIL I Die jetzige elektronische Gesundheitskarte...8 I. Aktuelles...8 Wie sieht die neue elektronische Gesundheitskarte aus?... 8 Welche Funktionen hat die jetzige elektronische Gesundheitskarte?... 9 Welche Pflichtanwendungen werden auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?... 9 Was sind administrative Daten bzw. Versichertenstammdaten? Was ist die europäische Krankenversichertenkarte? Welche Leistungen sind durch die europäische Krankenversicherungskarte im Ausland versichert? Seit wann und wie erfolgt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte? Wer bekommt die elektronische Gesundheitskarte? Von wem bekomme ich als Versicherter die elektronische Gesundheitskarte? Muss ich als Versicherter die elektronische Gesundheitskarte bezahlen? Wie lange kann ich meine alte Krankenversichertenkarte noch benutzen? II. Das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte Warum hat die elektronische Gesundheitskarte ein Foto? Müssen alle Versicherten ein Foto einreichen? Wie muss das Foto für die elektronische Gesundheitskarte aussehen? Bis wann braucht meine Krankenkasse ein Foto von mir? Wie kann ich das Foto bei meiner Krankenkasse einreichen? Was passiert, wenn ich bewusst kein Foto einreiche? Wo speichert die Krankenkasse mein Foto? Was passiert bei einem Kassenwechsel mit meinem eingereichten Lichtbild? Muss ich bei einem Verlust meiner elektronischen Gesundheitskarte ein neues Foto einreichen? Muss ich bei einem Kassenwechsel ein neues Foto einreichen?

3 III. Mit der elektronischen Gesundheitskarte im Alltag Was passiert, wenn ich meine elektronische Gesundheitskarte verliere? Muss ich die elektronische Gesundheitskarte bei einem Verlust bezahlen? Bekomme ich bei einem Kassenwechsel eine neue elektronische Gesundheitskarte? Was passiert bei einem Kassenwechsel mit meinen Versichertendaten? IV. Mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis Wer überprüft meine Identität und meinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung? Was passiert, wenn ich die elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vergessen habe? V. Allgemeines zur elektronischen Gesundheitskarte Wer ist für die elektronische Gesundheitskarte zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die elektronische Gesundheitskarte? Ist geplant, die elektronische Gesundheitskarte nach Einführung in regelmäßigen Abständen großflächig auszutauschen? Wurde die elektronische Gesundheitskarte vor ihrer Einführung getestet? TEIL II Geplante Funktionen/Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte I. Pflichtanwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte Was ändert sich an der Verwaltung der administrativen Daten bzw. Versichertenstammdaten bei der Einführung der Telematikinfrastruktur? II. Freiwillige Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte...18 Welche freiwilligen Anwendungen können zukünftig auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden? Was sind Notfalldaten? Warum sollten Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden? Was bedeutet Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung? Was ist eine elektronische Patientenakte? Welche Vorteile bietet mir eine elektronische Patientenakte? Was ist ein elektronischer Arztbrief? Bin ich verpflichtet, generell eine Erklärung zur Organspende abzugeben? Bin ich verpflichtet, sofern ich mich zur Organspende erkläre, diese Angabe auf der egk zu speichern? Ist meine Krankenkassen darüber informiert, ob ich mich zur Organspende geäussert habe?

4 III. Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte Welche Vorteile hat die elektronische Gesundheitskarte für mich als Versicherte(r)? Welche Vorteile hat die elektronische Gesundheitskarte für den Arzt und das Krankenhaus? 22 Welche Vorteile hat die elektronische Gesundheitskarte für die Krankenkasse? IV. Datenschutz...23 Sind meine Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte sicher? Was passiert, wenn ich meine elektronische Gesundheitskarte verliere? Was passiert, wenn die Technik versagt? Bekomme ich sofort eine PIN für meine elektronische Gesundheitskarte? Kann ich selbst Daten auf meiner elektronischen Gesundheitskarte speichern oder löschen? 24 Wie und wo kann ich als Versicherter Zugriffsrechte auf meine Daten erteilen? Wer hat Zugriff auf meine freiwillig gespeicherten Daten? Wer kann meine freiwillig gespeicherten Daten einsehen? Kann ich als Versicherter Einträge verhindern? Wo sind meine Daten genau gespeichert? Wie bin ich als Versicherter gegen Datenmissbrauch geschützt? Wie wird sichergestellt, dass das Arztgeheimnis nicht dadurch aufgehoben wird, dass jeder beliebige Arzt auf alle Patientendaten Zugriff hat? Was ist ein Heilberufsausweis? Haben Krankenschwestern und Praxismitarbeiter auch einen Heilberufsausweis? IX. Glossar

5 Herausgeber: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Berlin Gesamtverantwortliche: Michaela Gottfried, Leiterin der Abteilung Kommunikation Redakteure: Manuela-Andrea Pohl (Abteilung Kommunikation), Alexander Wirtz, Katja Kossack (Projektorganisation Telematik im Gesundheitswesen) Layout: Britta Rauh-Weißenfeld (Abteilung Kommunikation) Korrespondenzanschrift: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Abteilung Kommunikation, Askanischer Platz 1, Berlin Tel.: 0 30/ , Fax: 0 30/ presse@vdek.com 6

6 Einleitung Was ist die elektronische Gesundheitskarte? Die elektronische Gesundheitskarte (egk) ersetzt die jetzige Krankenversichertenkarte (KVK). Im Gegensatz zu ihrer Vorläuferin verfügt die egk nicht mehr über einen einfachen Speicherchip, sondern über einen Mikroprozessorchip. Damit bietet die egk weitaus mehr Speichermöglichkeiten und kann künftig deutlich mehr Funktionen übernehmen als die jetzige KVK. Die Grundausstattung der neuen Karte beinhaltet wichtige administrative Daten, die für alle Versicherten Pflicht sind. Dazu gehören zum Beispiel Name, Anschrift, Geburtsdatum und Krankenkasse des Versicherten sowie die Angabe zum Versicherungsund Zuzahlungsstatus. Als zusätzliches Identifizierungsmerkmal kommt ein Foto des Karteninhabers hinzu, was einen Missbrauch der Karte verhindern soll. Zudem wird die egk die Möglichkeit bieten, freiwillig medizinische Daten mittels der egk speichern zu lassen: von persönlichen Notfalldaten über eine Dokumentation von Arzneimitteln bis hin zu einer elektronischen Patientenakte. Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser können dadurch mit Einverständnis des Patienten schnell und unkompliziert Informationen austauschen. Für die Versicherten wird damit die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert, denn Information ist die Grundlage jeder erfolgreichen Therapie. Wichtig ist: Sie als Versicherter müssen mit der Speicherung Ihrer Daten einverstanden sein. Sie entscheiden, wer Ihre Daten einsehen darf. Selbstverständlich können Sie Ihre Daten jederzeit wieder mit Ihrem Arzt löschen. Auf der Rückseite der egk befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte als Sichtausweis. Warum beinhaltet die elektronische Gesundheitskarte das Wort elektronisch? Die elektronische Gesundheitskarte (egk) wird die elektronische Speicherung und den elektronischen Transport von gesundheitsrelevanten Informationen in einem geschützten gesundheitstelematischen Netzwerk, der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI), ermöglichen. Damit ist es je nach Funktion möglich, Daten (z. B. die Angabe einzunehmender Medikamente) an einem sicheren Ort zu speichern, sodass diese bei Bedarf abrufbar sind. In der praktischen Umsetzung bedeutet das Wort elektronisch die (telematische) Vernetzung der Teilnehmer im Gesundheitswesen, d. h. der Versicherten auf der einen und den Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken (Leistungserbringer) auf der anderen Seite. Über diese elektronische Vernetzung ist es den Teilnehmern möglich, wichtige Informationen in der TI bereitzustellen und im Bedarfsfall abzurufen. Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten die Versicherten auch eine Geheimnummer (PIN) (Vgl. Teil II, Kapitel IV. Datenschutz). 7

7 TEIL I Die jetzige elektronische Gesundheitskarte I. Aktuelles Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) bedeutet einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Mit der Einführung der egk und dem zukünftigen Aufbau einer sicheren funktionierenden Telematikinfrastruktur (TI) sind zahlreiche Möglichkeiten verbunden, um die medizinische Versorgung der Versicherten weiter zu verbessern und Abläufe effizienter zu gestalten. Da die Einführung der egk zeitlich vor die Inbetriebnahme der TI fällt, stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Anwendungen und Funktionen der egk zur Verfügung. Mit dem Aufbau der TI werden diese schrittweise hinzukommen (Vgl. Teil II Geplante Funktionen/Anwendungen der egk). Die egk ist seit dem als Versicherungsnachweis gültig. Sie enthält zunächst die gleichen Verwaltungsdaten wie die Krankenversichertenkarte: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, Versichertenstatus, Geschlecht und Zuzahlungsstatus. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben vereinbart, dass die Krankenversichertenkarte zum ihre Gültigkeit verliert. Mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wird eine gleich lautende Vereinbarung geschlossen. Somit ist die egk ab einziger gültiger Versicherungsnachweis. Wie sieht die neue elektronische Gesundheitskarte aus? Die elektronische Gesundheitskarte (egk) wird von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland seit dem an die Versicherten ausgegeben und sieht so aus: 8

8 Welche Funktionen hat die jetzige elektronische Gesundheitskarte? Zurzeit verfügt die elektronische Gesundheitskarte (egk) über folgende Funktionen: Sie enthält ein Lichtbild. Sie trägt die neue zehnstellige Krankenversicherungsnummer des Versicherten. Diese Nummer erfolgt auf Basis der Rentenversicherungsnummer und ist ein Leben lang gültig - auch bei einem Kassenwechsel. Sie enthält die Versichertenstammdaten (Name, Adresse, Angaben zum Versicherungsschutz etc.) als sog. Pflichtanwendung. Auf der Rückseite der egk befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC = European Insurance Card). Diese ermöglicht die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Grundsätzlich unterscheidet man bei der egk zwischen Pflicht- und freiwilligen Anwendungen für den Versicherten. Die Anwendungen, die der Versicherte freiwillig nutzen kann, wie z. B. das Anlegen eines Notfalldatensatzes, sind derzeit noch nicht verfügbar (Vgl. TEIL II Geplante Funktionen/Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte). Welche Pflichtanwendungen werden auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert? Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Funktionen verbindlich vorgeschrieben. So müssen auf der elektronischen Gesundheitskarte (egk) administrative Daten, sogenannte Versichertenstammdaten, gespeichert werden. 9

9 Was sind administrative Daten bzw. Versichertenstammdaten? Administrative bzw. Versichertenstammdaten bestehen aus allgemeinen und besonders schützenswerten Daten. Letztere geben Aufschluss auf konkrete Krankheiten oder den sozialen Status eines Versicherten. Der allgemeine Teil enthält folgende Daten: Versicherten-ID Geburtsdatum Geschlecht Nachname, Vorname, Titel, Namenszusätze Adresse (Postleitzahl, Ort, Wohnsitzländercode, Straße, Hausnummer, Anschriftenzusatz, Postfach) Versicherungsschutz (Beginn, evtl. Ende) Kostenträger (Kostenträgerkennung, Kostenträgerländercode, Name) Die besonders schützenswerten Daten der Versichertenstammdaten enthalten Angaben u. a. zum Zuzahlungsstatus und zur Zuordnung zu einer besonderen Personengruppe (z. B. Sozialhilfeempfänger). Was ist die europäische Krankenversichertenkarte? Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (egk) befindet sich die europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC). Es handelt sich dabei um einen Sichtausweis (enthält somit keine elektronisch gespeicherten Informationen). Die europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht den Versicherten eine unbürokratische medizinische Behandlung in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Sollten Sie innerhalb dieser Staaten erkranken und einen Arzt aufsuchen müssen, zeigen Sie dem behandelnden Arzt einfach Ihre EHIC vor. Es besteht Anspruch auf die medizinisch notwendigen Leistungen. Welche Leistungen sind durch die europäische Krankenversicherungskarte im Ausland versichert? Der durch die europäische Krankenversicherungskarte entstehende Anspruch gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion u. a.) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes. Wenn Sie sich aus bestimmten Gründen bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheiden, muss mit der Krankenkasse geklärt werden, ob die Kosten hierfür übernommen werden. Dies kann auch für die medizinische Versorgung von Chronikern gelten (z. B. bei Dialysebehandlungen). 10

10 Seit wann und wie erfolgt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte? Die elektronische Gesundheitskarte (egk) wird seit dem von den gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten ausgegeben. Die Einführung der egk ist dabei stufenweise erfolgt: Bis zum Ende des Jahres 2011 erhielten zunächst zehn Prozent der Versicherten die egk wurde die Ausgabe fortgesetzt, so dass Ende 2012 siebzig Prozent der Versicherten ausgestattet waren. Bis zum werden nahezu alle rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte über eine egk verfügen. Damit die egk in den Arzt- und Zahnarztpraxen, von Psychotherapeuten sowie in den Krankenhäusern auch eingelesen werden kann, wurden alle Leistungserbringer mit egkfähigen (stationären und mobilen) Kartenterminals ausgestattet und die Verwaltungssoftware angepasst (Basis-Rollout). Insgesamt sollen etwa niedergelassene Ärzte 2, Zahnärzte 3, Apotheker 4, Kliniken 5 sowie 134 gesetzliche Krankenversicherer 6 vernetzt werden. Wer bekommt die elektronische Gesundheitskarte? Im 291 SGB V ist festgelegt, dass jeder Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte mit seinem Lichtbild erhält. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und für Personen, deren Mitwirkung an der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, wie z. B. bei Schwerpflegebedürftigen. Als Serviceleistung ist es den Krankenkassen jedoch gestattet, ihren Versicherten bereits vor der Vollendung des 15. Lebensjahres eine Gesundheitskarte mit Lichtbild auszustellen. Diese Möglichkeit beruht jedoch auf der freiwilligen Entscheidung des Versicherten. Es besteht dazu keine Verpflichtung Von wem bekomme ich als Versicherter die elektronische Gesundheitskarte? Jeder Versicherte erhält die elektronische Gesundheitskarte - wie bisher die Krankenversichertenkarte (KVK) - von seiner Krankenkasse kostenfrei zugesandt. Muss ich als Versicherter die elektronische Gesundheitskarte bezahlen? Wie bei der Krankenversichertenkarte (KVK) erhalten Sie die elektronische Gesundheitskarte (egk) von Ihrer Krankenkasse kostenfrei zugesandt. Ihnen entstehen ggf. lediglich die Kosten für Ihr einzureichendes Lichtbild (Passfoto), welches auf der Karte aufgebracht 1 Die ersten elektronischen Gesundheitskarten wurden bereits 2009 in der Region Nordrhein ausgegeben. Warum? Geplant war, von dieser Region aus die bundesweite Ausgabe der Kartenterminals und anschließend der egk (Basis- Rollout) zu starten. Diese Planung wurde schließlich durch die seitens der Bundesregierung im November 2009 eingeleitete Bestandsaufnahme für den Aufbau der Telematikinfrastruktur geändert. 2 Quelle: Statistik der BÄK (Stand: ) 3 Quelle: BZÄK Statistisches Jahrbuch 11/12 4 Quelle: ABDA Entwicklung der Apothekenzahl (Stand: ) 5 Quelle: Statistik DKG Eckdaten Krankenhausstatistik 2011 (Stand: ) 6 Quelle: GKV-Spitzenverband (Stand: ) 11

11 wird (Vgl. Wie kann ich das Foto bei meiner Krankenkasse einreichen?). Auch bei einem Defekt oder bei Verlust der egk erhalten Sie kostenlos Ersatz. Wie lange kann ich meine alte Krankenversichertenkarte noch benutzen? Die Krankenversichertenkarte verliert zum ihre Gültigkeit. Ab dem ist die egk einziger gültiger Versicherungsnachweis. II. Das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte Warum hat die elektronische Gesundheitskarte ein Foto? Im 291 SGB V ist festgelegt, dass die elektronische Gesundheitskarte (egk) mit einem Foto ausgestattet werden muss. Dieses wird auf der Vorderseite der egk aufgebracht und dient zur eindeutigen Identifizierung des Versicherten. Es soll einen Beitrag zur Vermeidung von Kartenmissbrauch leisten und damit der unberechtigten Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Legt der Versicherte seine egk beim Arztbesuch vor, ist der Arzt verpflichtet, die Identität des Versicherten anhand der auf der egk aufgebrachten Identitätsdaten zu prüfen. Zu diesen Daten gehören der Name und Vorname, das Geburtsdatum, die Unterschrift und das Foto. Im Zweifelsfall kann sich der Arzt auch den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument des Versicherten zeigen lassen. Müssen alle Versicherten ein Foto einreichen? Grundsätzlich ist jeder Versicherte verpflichtet, seiner Krankenkasse ein aktuelles Lichtbild (Passfoto) zur Verfügung zu stellen. Eine Ausnahme hiervon bilden Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist ( 291 SGB V Abs. 2 (1)). Diese Personengruppen erhalten eine elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild. Wie muss das Foto für die elektronische Gesundheitskarte aussehen? Grundsätzlich gelten für das Lichtbild der elektronischen Gesundheitskarte (egk) die gleichen Vorschriften wie für das Lichtbild des Personalausweises. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Karteninhaber eindeutig identifiziert wird und Missbrauch der egk und damit der unberechtigte Zugang zu Versicherungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung verhindert werden kann. Daher ist wichtig, dass die zuständigen Stellen den Versicherten zweifelsfrei auf dem Lichtbild (Passfoto) erkennen können. Bis wann braucht meine Krankenkasse ein Foto von mir? Der Zeitpunkt, wann eine Krankenkasse auf ihre Versicherten zugeht und das Lichtbild anfordert, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, auf eigenen Wunsch und ohne die Aufforderung durch die Krankenkasse ein Foto einzureichen, um so die elektronische Gesundheitskarte zu erhalten. 12

12 Wie kann ich das Foto bei meiner Krankenkasse einreichen? Zum Einreichen Ihres Lichtbildes (Passfoto) bieten die Krankenkassen unterschiedliche Wege an. Sie können Ihr Foto Ihrer Krankenkasse per Post zusenden. Weitere Möglichkeiten sind das Hochladen Ihres Fotos im Internet, das Versenden per oder die Erstellung eines Fotos in der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse wird Sie im Rahmen der schriftlichen Aufforderung, ein Foto einzureichen, darüber informieren, welche Möglichkeiten Sie haben. Was passiert, wenn ich bewusst kein Foto einreiche? Nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen - Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist ( 291 SGB V Abs. 2 (1)) - erhalten Versicherte eine egk ohne Foto. Alle anderen Versicherte müssen ein Foto einreichen, um die egk zu erhalten. Wo speichert die Krankenkasse mein Foto? Ihr Bild wird in einer gesicherten Umgebung unter strengster Beachtung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften im Hause Ihrer Krankenkasse oder bei einem damit beauftragten Dienstleistungsunternehmen digital gespeichert. Was passiert bei einem Kassenwechsel mit meinem eingereichten Lichtbild? Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird das Lichtbild von der Krankenkasse automatisch gelöscht, wenn es zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden. Der Versicherte muss das Löschen seines Lichtbildes bei einem Kassenwechsel nicht beantragen. Muss ich bei einem Verlust meiner elektronischen Gesundheitskarte ein neues Foto einreichen? Nein. Die Bilddaten werden von jeder Krankenkasse gesichert aufbewahrt, sodass Sie bei Verlust bzw. bei Beschädigung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) oder bei einer Namensänderung sofort eine neue egk erhalten können. Muss ich bei einem Kassenwechsel ein neues Foto einreichen? Ja, denn jede Krankenkasse speichert die Lichtbilder in streng gesicherter Umgebung und gibt Ihr Lichtbild nicht an die neue Krankenkasse weiter. 13

13 III. Mit der elektronischen Gesundheitskarte im Alltag Was passiert, wenn ich meine elektronische Gesundheitskarte verliere? Über den Verlust Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (egk) ist Ihre Krankenkasse umgehend zu informieren (Vgl. TEIL II Kapitel IV. Datenschutz). Muss ich die elektronische Gesundheitskarte bei einem Verlust bezahlen? Verschulden Sie den Verlust Ihrer elektronischen Gesundheitskarte selbst fahrlässig, kann von Ihrer Krankenkasse eine Gebühr erhoben werden, die gegebenenfalls auch von Familienversicherten bezahlt werden muss. Die Regelungen trifft jede Krankenkasse selbst. Bekomme ich bei einem Kassenwechsel eine neue elektronische Gesundheitskarte? Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, bekommen Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte. Ihre Krankenversicherungsnummer ändert sich dagegen bei einem Kassenwechsel nicht (mehr). Was passiert bei einem Kassenwechsel mit meinen Versichertendaten? Bei einem Krankenkassenwechsel erhalten Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte. Ihre gespeicherten Daten und Informationen gehen nicht verloren. Diese können auf die neue Karte übertragen werden. Zudem behalten Sie Ihr Leben lang dieselbe Versichertennummer. IV. Mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis Wer überprüft meine Identität und meinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung? Die Überprüfung Ihres Leistungsanspruches gegenüber Ihrer Kasse sowie die Aktualisierung Ihrer Versichertenstammdaten erfolgt durch den Arzt, Zahnarzt oder das Krankenhaus. Diese sind zudem verpflichtet, Ihre Identität bei der Benutzung der elektronischen Gesundheitskarte zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt anhand der auf der Karte aufgebrachten Identitätsdaten (Lichtbild, Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift). Im Zweifelsfall kann der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument herangezogen werden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter befragt werden. Was passiert, wenn ich die elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vergessen habe? Als Versicherter sind Sie verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarte (egk) bei jedem Arztbesuch vorzulegen, damit Ihr Arzt Ihre Identität überprüfen kann. Können Sie bei der ersten Arzt-/Patientenbegegnung im Behandlungsfall keine gültige Karte vorgelegen, so 14

14 kann Ihr Arzt nach Ablauf einer Frist von zehn Tagen, in der die egk nicht vorgelegt wurde, eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen. Sie bekommen die Vergütung jedoch zurückgezahlt, wenn Sie Ihrem Arzt bis zum Ende des Quartals die egk nachträglich vorlegen. Voraussetzung hierfür ist die Gültigkeit der Karte zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Behandlung. Ersatzweise kann die zuständige Krankenkasse dem Arzt auch einen Abrechnungsschein übersenden. Diese Vorgehensweise ist nicht neu und hat sich mit der Einführung der egk nicht verändert. V. Allgemeines zur elektronischen Gesundheitskarte Wer ist für die elektronische Gesundheitskarte zuständig? Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist gesetzlich geregelt. Danach wird sie gemeinsam von Kostenträgern (Krankenkassen) und Leistungserbringern (Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Kliniken bzw. deren Verbände) umgesetzt. Zu diesem Zweck wurde von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens als Betriebsorganisation die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh, die gematik ( gegründet. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die elektronische Gesundheitskarte? Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kurz GKV-Modernisierungsgesetz, wurden die Krankenkassen 2004 verpflichtet, die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) zu einer elektronischen Gesundheitskarte (egk) zu erweitern. Im Sozialgesetzbuch V 291 a ist die Einführung der egk geregelt. Die bisherige KKV soll demnach zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung zu einer egk erweitert werden. Hier sind Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Organisation und der Finanzierung geregelt. Ebenso ist festgelegt, welche Funktionen die egk umfasst und welche technischen Voraussetzungen, die sogenannte Telematikinfrastruktur, geschaffen werden müssen. Ist geplant, die elektronische Gesundheitskarte nach Einführung in regelmäßigen Abständen großflächig auszutauschen? Ja, auch die neue elektronische Gesundheitskarte (egk) wird wie bislang die alte Krankenversichertenkarte (KVK) - turnusmäßig ausgetauscht. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der Lebenszyklus einer egk rund fünf Jahre beträgt. Der Austausch erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse. Wurde die elektronische Gesundheitskarte vor ihrer Einführung getestet? Bereits im Jahr 2006 gingen schrittweise mehrere ausgewählte Testregionen in Deutschland an den Start, um nach Vorgabe der gematik - Gesellschaft für Telematikanwendun- 15

15 gen der Gesundheitskarte mbh 7 verschiedene Anwendungen der egk zu testen. Insgesamt nahmen etwa Versicherte, 180 Ärzte, 110 Apotheken und elf Krankenhäuser teil. Nach einer Phase der Neuausrichtung (Bestandsaufnahme) des Gesamtprojektes im Jahr 2009/ 2010 sollen die Tests im Jahr 2014 in zwei Testregionen wieder aufgenommen werden. Die umfassenden Tests der egk als auch der Telematikinfrastruktur sind nach wie vor notwendig, um im Alltag eine reibungslose Praxistauglichkeit zu gewährleisten. 7 Die gematik ist eine Organisation, die von den Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Kostenträger des deutschen Gesundheitswesens am 11. Januar 2005 gegründet wurde. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (egk) und der Telematikinfrastruktur zur Modernisierung des Gesundheitswesens. 16

16 TEIL II Geplante Funktionen/Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte Wie bereits in TEIL I Die jetzige elektronische Gesundheitskarte erwähnt, fällt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) zeitlich vor die Inbetriebnahme der Telematikinfrastruktur (TI). Es befinden sich daher noch einige Funktionen/ Anwendungen in der Entwicklung. Diesen künftigen Möglichkeiten der egk widmet sich der hier vorliegende TEIL II. Wann genau die nächsten Funktionen auf der egk folgen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgelegt. Mit dem Aufbau der TI soll es möglich sein, über die egk Notfalldaten wie Allergien oder chronische Krankheiten, Arztbriefe, Befunde oder die elektronische Patientenakte zu übermitteln. Konkret befinden sich derzeit die folgenden Anwendungen in der Entwicklung: Versichertenstammdatenmanagement zur Online-Überprüfung der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse (Berechtigung zur Inanspruchnahme von vertragsärztlichen Leistungen) sowie zur Online-Aktualisierung der Verwaltungsdaten des Versicherten. Sichere Kommunikation der Leistungserbringer z. B. zum Übersenden von Arztbriefen Notfalldatensatz zum Hinterlegen auf der egk Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung Die Realisierung dieser Anwendungen schafft die Grundlage für eine zukunftsfähige Telematikinfrastruktur. Diese neue Infrastruktur ermöglicht den sicheren Austausch von für die Behandlung notwendigen medizinischen Informationen und verbessert somit die Qualität und Effizienz der Patientenversorgung. I. Pflichtanwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte Was ändert sich an der Verwaltung der administrativen Daten bzw. Versichertenstammdaten bei der Einführung der Telematikinfrastruktur? Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) wird es möglich sein, administrative bzw. Versichertenstammdaten durch den Arzt, Zahnarzt oder das Krankenhaus online prüfen und aktualisieren zu können. Bei der Online-Gültigkeitsabfrage der Versichertenstammdaten durch den Leistungserbringer (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) wird der Leistungserbringerbezug anonymisiert. Das Datum der letzten Aktualisierung der Versichertenstammdaten wird bei der Krankenkasse auf der elektronischen Gesundheitskarte (egk) hinterlegt. Die Versichertenstammdaten sind auf der egk unverschlüsselt hinterlegt. Technische Sperren verhindern jedoch ein Auslesen der besonders schützenswerten Versichertenstammdaten, z. B. bei Verlust oder Diebstahl der Karte. 17

17 II. Freiwillige Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte Welche freiwilligen Anwendungen können zukünftig auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden? Zu den freiwilligen Anwendungen nach Paragraf 291 a Abs. 3 SGB V gehören: Daten der Notfallversorgung (NFDM) Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) Elektronisches Patientenfach (PDFM) Elektronischer Arztbrief Patientenquittung Elektronische Patientenakte (Elektronische) Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen nach 291a des BGB. Über die Nutzung der freiwilligen Anwendungen entscheidet der Versicherte ganz allein. Nur mit Zustimmung des Versicherten können Notfalldaten angelegt oder Arzneimittel dokumentiert werden. Was sind Notfalldaten? Die Notfalldaten umfassen notfallrelevante Informationen des Versicherten, beispielsweise über die Unverträglichkeit von Medikamenten, Allergien, chronische Erkrankungen oder wichtige operative Eingriffe sowie Angaben zum Ort hinterlegter persönlicher Erklärungen des Versicherten (z. B. Organ-/Gewebespendeerklärung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht). Die Daten für die Notfallversorgung können freiwillig mithilfe des Arztes erstellt und auf der elektronischen Gesundheitskarte (egk) gespeichert werden. Die Speicherung der Daten im System des Arztes erfolgt im Rahmen seiner Dokumentationspflicht und liegt damit außerhalb des Einflusses der Telematikinfrastruktur (TI). Die Notfalldaten auf der egk sind unverschlüsselt, technische Sperren der egk verhindern jedoch ein Auslesen der Notfalldaten, etwa bei Verlust oder Diebstahl der Karte, durch unberechtigte Nutzer. Mit dem Start der Online-Anbindung der egk wird es möglich sein, gemeinsam mit dem behandelnden Arzt eine Sicherungskopie der Notfalldaten in der TI zu speichern. Diese Notfalldaten-Sicherungskopie dient jedoch ausschließlich der Wiederherstellung der Notfalldaten auf der egk nach Austausch, Verlust oder einem Defekt der egk. Die Notfalldaten-Sicherungskopie wird in der TI verschlüsselt gespeichert. Sie kann deshalb nur vom Versicherten in Verbindung mit einem Arzt im Rahmen der Wiederherstellung gelesen werden. 18

18 Im Notfalldatensatz werden gespeichert: Informationen zum Versicherten (vgl. Versichertenstammdaten) Name und Telefonnummer der zu benachrichtigenden Person Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes Datum der letzten Aktualisierung der Notfalldaten Notfallrelevante Medikationsdaten des Versicherten Notfallrelevante Daten des Versicherten zu Diagnosen, Operationen und Therapien Daten zu Allergien und Unverträglichkeiten des Versicherten Sonstige Hinweise zum Versicherten Persönliche Erklärungen Diese Funktionen werden erst künftig mit der egk genutzt werden können. Warum sollten Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden? Kommt ein Patient in die Notaufnahme eines Krankenhauses oder muss vom Rettungsdienst versorgt werden, muss der Arzt schnell handeln, denn unter Umständen zählt jede Minute. Dabei hat der Arzt in der Regel nur sehr wenige Informationen über seinen Patienten. Bei einem Verkehrsunfall können Verletzte oft nur unvollständige Auskünfte geben. Rettungsarzt und Sanitäter haben dann kaum eine Chance, Komplikationen, die beispielsweise durch Arzneimittelunverträglichkeiten auftreten könnten, vorab zu klären. Aber auch in der ambulanten Versorgung, wenn der Arzt beispielsweise auf einen ihm unbekannten Patienten mit Akutbeschwerden trifft, sind Notfalldaten von wichtiger Bedeutung. Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (egk) können dem Arzt wichtige Informationen liefern, z. B.: Welche Arzneimittel werden eingenommen? Werden bestimmte Arzneimittel nicht vertragen? Liegen chronische Erkrankungen oder Allergien vor? Trägt der Patient Implantate, zum Beispiel einen Herzschrittmacher? Wer ist der behandelnde (Haus-) Arzt? Wer von den Angehörigen soll im Notfall verständigt werden? Auch einen Hinweis auf einen möglicherweise hinterlegten Organspendeausweis des Versicherten kann der Arzt den Notfalldaten gegebenenfalls entnehmen. Notfalldaten werden auf eigenen Wunsch des Versicherten (freiwillig) angelegt und können wahrscheinlich erst ab 2012 auf der egk gespeichert werden. Was bedeutet Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung? Mittels der elektronischen Gesundheitskarte (egk) kann der Versicherte auf eigenen Wunsch (freiwillig) alle Medikamente, die er einnimmt, dokumentieren - sowohl verschreibungspflichtige als auch frei verkäufliche. Die Arzneimitteldokumentation hat für den Versicherten enorme Vorteile: Viele Komplikationen treten aufgrund von Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten auf. Grund dafür ist in der Regel mangelnde Information über die verschiedenen Arzneien, die der Versicherte einnimmt, etwa die Verträglichkeit der Medikamente, die richtige Dosierung, das Vorliegen von Allergien oder anderen Erkrankungen. Durch eine Dokumentation der verschriebenen Medikamente auf der 19

19 egk können sowohl die behandelnden Ärzte wie auch der Apotheker die Verträglichkeiten der verschiedenen Medikamente überprüfen. Damit hat der Versicherte ein doppeltes Sicherheitsnetz, wenn er sich für die Arzneimitteldokumentation entscheidet. Die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS-Prüfung) wird erst künftig verfügbar sein. Was ist eine elektronische Patientenakte? In der elektronischen Patientenakte (epa) können Sie mit Unterstützung Ihres Arztes Ihre medizinischen Gesundheitsdaten gebündelt speichern. Dazu gehören zum Beispiel Röntgenbilder, Laborbefunde, Operationsberichte, Medikationen und Arztbriefe. Ziel ist es, eine optimale Informationsbasis für Therapieentscheidungen zu liefern und so Doppeluntersuchungen oder längere Anamnesezeiten zu vermeiden. Auf diese Weise kann die individuelle Versorgung des Patienten im Praxis- und Klinikalltag optimiert werden. Zurzeit arbeiten die Fraunhofer-Institute ISST und SIT gemeinsam mit der Technologieund Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.v. (TMF) an der Realisierung der Patientenakte. Welche Vorteile bietet mir eine elektronische Patientenakte? Die Erstellung einer elektronischen Patientenakte (epa) ist für alle Versicherten freiwillig. Bei der Nutzung einer epa entscheiden Sie, welche Informationen gespeichert werden sollen und welchem Arzt Sie diese Informationen zugänglich machen möchten. Folgende Vorteile bietet Ihnen die epa: Ihre individuelle Krankengeschichte wird dokumentiert. Alle Unterlagen sind bedarfsgerecht verfügbar. Sie reduzieren zeitaufwändige und kostspielige Doppeluntersuchungen (z. B. Röntgen). Sie können jederzeit nachlesen, was in Ihrer epa steht. Ihre Ärzte können besser übergreifend zusammenarbeiten. Was ist ein elektronischer Arztbrief? Mit Arztbriefen informieren sich Ärzte gegenseitig über Befunde ihrer Patienten. Inhaltlich ist der elektronische Arztbrief (earztbrief) identisch mit dem bisherigen postalischen Arztbrief. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) soll der Arztbrief aber elektronisch erstellt und weiterverwendet werden. Die Vorteile der elektronischen Übermittlung bestehen in einer schnelleren und sicheren Dokumentation sowie einem besseren Informationsfluss zwischen den Ärzten. Außerdem können elektronische Arztriefe nicht verloren gehen und werden mit dem neuen elektronischen Heilberufsausweis unterschrieben und sicher verschlüsselt. Bin ich verpflichtet, generell eine Erklärung zur Organspende abzugeben? Nein, Versicherte sind nicht verpflichtet, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Die Angabe ist freiwillig. 20

20 Bin ich verpflichtet, sofern ich mich zur Organspende erkläre, diese Angabe auf der egk zu speichern? Nein, die Nutzung dieser Möglichkeit ist für den Versicherten freiwillig. Neben der künftigen Speicherung auf der egk bleibt auch die bisherige Papiererklärung weiterhin bestehen. Sobald die technische Infrastruktur für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Persönlichen Erklärungen flächendeckend zur Verfügung steht, werden die Krankenkassen umfassend über die Möglichkeiten der Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten informieren. Ist meine Krankenkassen darüber informiert, ob ich mich zur Organspende geäussert habe? Nein, Ihre Krankenkasse wird nicht darüber informiert sein, ob Sie als Versicherter Organund Gewebespender sind, auch wenn Ihnen Ihre Krankenkasse das Informationsmaterial zur Organspende zusendet. Die Krankenkassen wurden dazu vom Gesetzgeber verpflichtet. III. Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte Welche Vorteile hat die elektronische Gesundheitskarte für mich als Versicherte(r)? Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) sind zahlreiche Möglichkeiten verbunden, um Ihre medizinische Versorgung zu verbessern. Wenn die freiwilligen Anwendungen zur Verfügung stehen, bieten sie den Versicherten folgende Möglichkeiten: Mit der Hinterlegung Ihrer persönlichen Notfalldaten kann sich der im Notfall behandelnde Arzt sofort über bestehende Diagnosen, bereits aufgetretene Notfallsituationen, Operationen, Allergien und Arzneimittelunverträglichkeiten sowie über Ihre Medikamente und deren Medikation einen Überblick verschaffen. Dadurch kann er Sie so gezielt und sicher versorgen. Außerdem enthalten die Notfalldaten Informationen zu Ihrem behandelnden Arzt und zu Personen, die benachrichtigt werden sollen. Mit der Dokumentation aller Arzneimittel, die Sie bekommen haben, können auf Ihren Wunsch hin Arzt/Zahnarzt, Krankenhaus und Apotheker die vorhandenen Arzneimitteleinträge prüfen und neue Einträge vornehmen. Diese Eintragungen können mit Ihren Individualparametern abgeglichen und somit Doppelverordnungen und Wechselwirkungen vermieden werden. Die Nutzung des elektronischen Arztbriefes (earztbrief) bedeutet für Sie eine schnellere und sichere Dokumentation wichtiger medizinischer Informationen und fördert den besseren Informationsfluss zwischen Ihren behandelnden Ärzten. Mit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (epa) können Sie Informationen zu Ihrem Krankheitsverlauf dokumentieren. Eine epa umfasst u. a. Laborbefunde, Röntgen- und Sonografiebilder. Auch hier haben Sie als Versicherter den Vorteil, dass Ihre 21

21 behandelnden Ärzte schneller informiert sind und unverzüglich miteinander kommunizieren können. Die Nutzung der egk als technisches Speichermedium einer elektronischen Organspendeerklärung (OE) soll dazu beitragen, die Abgabe von Organspendeerklärungen zu fördern und die Verfügbarkeit von Erklärungen im Falle einer möglichen Organentnahme zu erhöhen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Zusammenhang sind die Zugriffsrechte und schutzmassnahmen. Mit der egk bestimmen Sie selbst, welche freiwilligen Anwendungen Sie nutzen möchten. Gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt entscheiden Sie, welche Daten der freiwilligen Anwendungen gespeichert werden sollen und welche Daten Sie welchem Arzt zugänglich machen möchten. Auch Sie selbst haben mit der Nutzung der freiwilligen Anwendungen Ihre Diagnosen und Befunde im Blick. Sie verfügen damit über die gleichen Informationen wie Ihre behandelnden Ärzte. Dies stärkt Ihre Rechte als Versicherter und Patient. Welche Vorteile hat die elektronische Gesundheitskarte für den Arzt und das Krankenhaus? Der behandelnde Arzt hat in Zukunft wichtige Krankheitsdaten des Versicherten umgehend zur Hand sowie im Bedarfsfall ggf. wichtige Hinweise auf das Vorhandensein möglicher Persönlicher Erklärungen des Versicherten - wenn Sie als Versicherter die freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen, wie z. B. die Notfalldaten oder die Arzneimitteldokumentation. Diese Informationen können sowohl Diagnosen als auch Therapien vereinfachen und die Qualität der medizinischen Versorgung erheblich verbessern. Darüber hinaus werden die Arbeitsprozesse in Praxen und Krankenhäusern optimiert. Welche Vorteile hat die elektronische Gesundheitskarte für die Krankenkasse? Durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) erhoffen sich die Krankenkassen eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, mehr Kosteneinsparungen durch die effiziente Gestaltung von Prozessen sowie eine Verbesserung der Transparenz des Leistungsgeschehens. Die neuen Sicherheitsmerkmale der egk wie beispielsweise das Lichtbild, die PIN und das Zwei-Schlüssel-Prinzip aus egk und Heilberufsausweis verhindern in einem viel effektiveren Maße als die bisherige Krankenversichertenkarte eine unberechtigte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch bei der Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten, insbesondere des Versichertenstatus, werden bei den Krankenkassen Einsparungen erwartet. 22

22 IV. Datenschutz Sind meine Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte sicher? Der Schutz vor Missbrauch bei der Verarbeitung und Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten hat bei der elektronischen Gesundheitskarte (egk) höchste Priorität. Dieser Schutz wird sowohl durch gesetzliche ( 291 a Abs. 4 Nr. 1,2 SGB V) als auch technische Maßnahmen im Rahmen der Architektur zur Entwicklung der egk sichergestellt. In dem Augenblick, wo auf der egk sensible Gesundheitsdaten (z. B. Patientenakte) gespeichert werden können, sind diese durch ein strenges Sicherheitssystem geschützt. Mithilfe des Mikroprozessorchips können die Informationen später verschlüsselt übertragen werden. Darüber hinaus können Daten nur gelesen werden, wenn der Arzt seinen Heilberufsausweis und der Patient seine egk in ein Kartenterminal stecken (Zwei- Schlüssel-Prinzip). Den Zugriff auf medizinische Daten muss der Patient zusätzlich durch Eingabe einer PIN freigeben (versichertenindividuelle Verschlüsselung). Beim Zugriff auf die Notfalldaten ist keine PIN erforderlich. Was passiert, wenn ich meine elektronische Gesundheitskarte verliere? Ist die Telematikinfrastruktur (TI) in Betrieb, kann die zuständige Krankenkasse bei Verlust der elektronischen Gesundheitskarte (egk) eine Suspendierung (befristet) bzw. Sperrung (endgültig) der egk vornehmen. Fremde Personen, die Ihre egk finden, können diese somit nicht missbräuchlich verwenden. Um Daten auf der egk lesen zu können, müssen immer der Heilberufsausweis eines Arztes und Ihre egk gleichzeitig in das Kartenlesegerät gesteckt werden: Ein Fremder, der Ihre Karte findet, hat somit keinen Zugriff auf Ihre Daten. Medizinische Daten sind zusätzlich über die persönliche Identifikationsnummer (PIN) geschützt. Einem Missbrauch in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder der Apotheke wird auch aufgrund der vom Leistungserbringer durchzuführenden Identifikationsprüfung (u. a. Überprüfung des Fotos) vorgebeugt. Haben Sie Ihre Karte nur verlegt, kann Ihre Krankenkasse die Suspendierung Ihrer Karte wieder aufheben. Bleibt Ihre Karte dagegen verschwunden, erhalten Sie kurzfristig eine neue egk. Was passiert, wenn die Technik versagt? Es wird alles getan, um die Stabilität der zukünftigen elektronischen Netze, mit denen bei der elektronischen Gesundheitskarte (egk) gearbeitet wird, zu gewährleisten und Ausfälle zu vermeiden. Sollte es dennoch dazu kommen, können Sie natürlich trotzdem behandelt werden. Bekomme ich sofort eine PIN für meine elektronische Gesundheitskarte? Die PIN wird erst benötigt, wenn auf der Karte zu einem späteren Zeitpunkt auch medizinische Informationen gespeichert werden. Diese können nur nach Eingabe der PIN gelesen werden (Ausnahme: Notfalldaten). Die Übersendung der PIN ist Sache der Krankenkassen. 23

23 Kann ich selbst Daten auf meiner elektronischen Gesundheitskarte speichern oder löschen? Es ist geplant, dass Sie mittels Ihrer persönlichen Geheimzahl (PIN) sowohl Daten hinzufügen als auch löschen können. Sie werden darüber hinaus bestimmte Daten verbergen können, sodass sie für andere nicht sichtbar sind. Diese Änderungen werden Sie später voraussichtlich an den Versicherungsterminals, sogenannten ekiosks, vornehmen können. Dahinter verbirgt sich ein Computerterminal mit eingebautem Lesegerät ähnlich einem Bankautomaten. Versicherungsterminals werden Sie voraussichtlich bei Ihrem Arzt/Apotheker oder in den Räumlichkeiten Ihrer Krankenkasse vorfinden. Ob Sie Ihre Daten auch einmal am heimischen PC einsehen und bearbeiten können, wird zurzeit noch geklärt. Wie und wo kann ich als Versicherter Zugriffsrechte auf meine Daten erteilen? Bei der Nutzung von freiwilligen Anwendungen wie Notfalldaten, Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung etc. legen Sie alleine die Zugriffsrechte fest. Dazu benötigen Sie Ihre persönliche Geheimnummer (PIN). Diese Nummer erhalten Sie ebenso wie die elektronische Gesundheitskarte von Ihrer Krankenkasse. Mithilfe eines Versichertenterminals, dem sogenannten ekiosk, oder beim Arzt haben Sie die Möglichkeit, Zugriffsrechte zu ändern. Wer hat Zugriff auf meine freiwillig gespeicherten Daten? Das hängt von Ihnen ab. Sie sind der Auffassung, dass jeder Arzt das Recht haben sollte, alle Dokumente einzusehen? Kein Problem. Sie möchten die Unterlagen über eine Geschlechtskrankheit oder über eine Psychotherapie nur Ihrem Hausarzt zugänglich machen? Auch das geht. Durch Zugriffsrechte können Sie bestimmen, wer was sehen darf. Die Zugriffsrechte können Sie zusammen mit Ihrem Arzt festlegen. Wer kann meine freiwillig gespeicherten Daten einsehen? Grundsätzlich kann keiner, der nicht von Ihnen dazu berechtigt wurde, die freiwilligen Zusatzangaben (z. B. elektronische Patientenakte, Arzneimitteldokumentation) einsehen. Diese Informationen sind über das Zwei-Schlüssel-Prinzip hinaus aus Datenschutzgründen mit einer geheimen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) geschützt, die nur Sie haben. Sie können mit Ihrer PIN an einem Versichertenterminal, dem so genannten ekiosk, Zugriffsrechte vergeben. Beispielsweise können Sie einzelne Informationen ausblenden oder nur ausgewählten Ärzten zugänglich machen. Kann ich als Versicherter Einträge verhindern? Auf die Pflichtangaben zur Identität, Krankenkasse und zum Versicherungsstatus haben Sie als Versicherter keinen Einfluss. Darüber hinaus bestimmen Sie uneingeschränkt über Ihre Daten. Freiwillige Anwendungen wie Notfalldaten oder eine Arzneimitteldokumentation werden ohnehin nur auf Ihren Wunsch hin genutzt. Sollte die Situation eintreten, dass beispielsweise ein Arzt eine Information speichern will, Sie dies jedoch ablehnen, dann 24

24 kann der Arzt diese Informationen nicht auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern. Denn freiwillige Zusatzinformationen können nur mit Ihrer Zustimmung und mittels Ihrer Geheimzahl (PIN) gespeichert werden. Wo sind meine Daten genau gespeichert? Ein Teil der Daten wird direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (egk) gespeichert werden. Das sind zum einen Angaben zur Ihrer Identität und zum anderen auf Wunsch Ihre Notfalldaten. Die übrigen Daten werden mittels der egk über sogenannte Fachdienste abrufbar sein, die von den Vertragspartnern der gematik betrieben werden. Die umfangreichen freiwilligen Gesundheitsdaten werden mithilfe der egk dort gespeichert, denn diese können große Datenmengen auch entsprechend sichern. Es ist kein Problem, dort Röntgenbilder oder Computertomografieergebnisse zu speichern und gleichzeitig schnell und sicher auf diese Informationen zuzugreifen. Würde man die Daten allein auf der egk speichern, wären sie zwangsläufig verloren, wenn auch die egk verloren geht oder ein Kassenwechsel ansteht, bei dem Sie eine neue egk erhalten. Ein Zugriff auf diese medizinischen Daten wird allerdings nur mit Ihrer Einwilligung mittels Ihrer egk und Ihrer PIN möglich sein. Wie bin ich als Versicherter gegen Datenmissbrauch geschützt? Zusätzlich zu den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen, denen die neue elektronische Gesundheitskarte (egk) unterliegt, werden die Zugriffe auf die egk protokolliert. Jeweils die letzten 50 Zugriffe auf Ihre Daten werden gespeichert. Damit ist auch jeder (unwahrscheinliche) Missbrauch dokumentiert und kann strafrechtlich verfolgt werden. Für die Karte gelten modernste Verschlüsselungstechniken. Sie verhindern, dass Unberechtigte in die sensiblen Gesundheitsinformationen eindringen. Die Daten des Versicherten werden des Weiteren durch das Zwei-Schlüssel-Prinzip und die Geheimnummer (PIN) des Versicherten gut geschützt. Wie wird sichergestellt, dass das Arztgeheimnis nicht dadurch aufgehoben wird, dass jeder beliebige Arzt auf alle Patientendaten Zugriff hat? Folgende Mechanismen schützen vor unerlaubtem Zugriff: Zugriff auf medizinische Daten nur durch Autorisierung Verbergen von Daten durch den Versicherten Verbergen freiwilliger Anwendungen durch den Versicherten Eigenständige Erteilung von Zugriffsberechtigungen für bestimmte Leistungserbringer, sodass das Arztgeheimnis gewahrt bleibt. Was ist ein Heilberufsausweis? Der Heilberufsausweis (HBA) ist eine elektronische Karte, die die Leistungserbringer (Heilberufler, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Therapeuten) erhalten. Die geschützten Daten des Versicherten können grundsätzlich nur eingesehen werden, wenn sich der Leistungserbringer mit einem HBA und seiner dazugehörigen Geheimnummer (PIN) ausweist. Das 25

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