Newsletter. Juni. Datenschutz & Datenschutzkomformes Unternehmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Newsletter. Juni. Datenschutz & Datenschutzkomformes Unternehmen"

Transkript

1 Newsletter Juni 2011 Datenschutz & Datenschutzkomformes Unternehmen

2 Informationspflicht bei Datenmissbrauch... 2 Erpressung mit USB Stick... 2 Was heißt geringfügig?... 2 Für den Ernstfall vorbereitet... 3 Datenschutzrechtskomformes Unternehmen... 3 Verarbeiten und Übermitteln von Kunden- und Mitarbeiterdaten im Unternehmen analysieren Zustimmungserklärungen formulieren... 4 Der Betriebsrat... 4 Dienstleistervertrag bei Outsourcing... 4 Datensicherheitsmaßnahmen... 4 Genehmigung / Meldung bei Datenschutzkommision / Datenverarbeitungsregister... 5 Viel Spaß beim Lesen dieser ausgesuchten Themen. Seite 1 von 5

3 Informationspflicht bei Datenmissbrauch Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet ist neben den neuen Regeln zur Videoüberwachung am 1. Jänner 2010 mit der Novelle zum Datenschutzgesetz eine neue Informationspflicht bei Datenmissbrauch in Kraft getreten. Österreich übernimmt hier neben Deutschland wieder eine Vorreiterrolle bei der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts. Mit einer Bestimmung, die bloß zwei Sätze in einem neuen Absatz 24 Abs 2a des Datenschutzgesetzes 2000 umfasst, wird privaten Unternehmen wie öffentlichen Stellen eine Informationspflicht bei systematischer und schwerwiegend unrechtmäßiger Verwendung von Daten, bei der den Betroffenen Schaden droht eine Pflicht zur Information der Betroffenen auferlegt. Dies bedeutet, dass Vorfälle in der IT-Sicherheit wie etwa Hacker-Attacken, bei denen Kundendaten gestohlen wurden, nicht mehr unbemerkt von der Öffentlichkeit unter den Tisch gekehrt werden dürfen. Erpressung mit USB Stick Vielmehr ist künftig auch schon dann, wenn etwa ein USB- Stick verloren geht, zu prüfen, ob ein Missbrauch der auf diesem befindlichen Daten im Sinn dieser Bestimmung stattgefunden hat (etwa weil der Dieb oder zufällige Finder das Unternehmen nun mit einer Datenveröffentlichung zu erpressen versucht). Es muss überlegt werden, ob die Betroffenen zu informieren sind, also diejenigen, auf die sich die gestohlenen Daten beziehen (z.b. Kunden, Lieferanten, Personal.), wenn ihnen im Hinblick auf diesbezügliche Schritte des Diebs ein nicht bloß geringfügiger Schaden droht. In den USA ist diese Informationspflicht seit einigen Jahren als sogenannte Data Breach Notification Duty bekannt, und es gibt in den meisten US-Bundesstaaten mittlerweile ausdrückliche gesetzliche Regelungen dazu. In Europa wird die Einführung derartiger Regelungen in die Datenschutzrichtlinie seit kurzem diskutiert. Österreich hat nun im Zuge der DSG-Novelle 2010 mit 1. Jänner als zweites Land innerhalb der Europäischen Union eine solche Informationspflicht eingeführt. Die österreichische Bestimmung ist allerdings nicht besonders geglückt, da sie voll von unklaren, nicht näher definierten Begriffen ist. So ist weder klar, was ein systematischer, noch was ein schwerwiegender Datenmissbrauch genau ist. Ebenso unklar ist, was eine geeignete Form der Verständigung der Betroffenen ist. In den USA und ebenso in der seit 1. September in Deutschland gültigen Regelung ist als Form zunächst die direkte persönliche Verständigung des Betroffenen (etwa per Brief; denkbar sind aber auch , Anruf etc.) vorgesehen. Wenn dies nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde, sind Inserate in der Zeitung (in Deutschland zwei mindestens halbseitige Inserate in zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen), in den USA teilweise sogar das Schalten von Information Spots im Fernsehen vorgesehen. Was heißt geringfügig? Eine Ausnahme von der Informationspflicht sieht der zweite Satz des 24 Abs 2a DSG 2000 dann vor wenn diese angesichts der Drohung eines nur geringfügigen Schadens der Betroffenen einerseits oder der Kosten der Information aller Betroffenen andererseits einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Es bedarf der Auslegung, was ein geringfügiger Schaden ist. Ebenso unklar ist, ab wann die Informationskosten unverhältnismäßig wären. Die sprachliche Wendung einerseits... oder... andererseits ist wohl nur als ein schlichtes oder zwischen den zwei Ausschließungsgründen zu lesen. Interessant ist, dass die österreichische Datenschutzkommission entgegen dem Trend etwa in den USA oder der Diskussion in anderen Ländern der EU weder über einen Missbrauchsfall zu informieren ist noch sonst in irgendeiner Form in die Abwicklung eines solchen Missbrauchsfalles involviert wird. Dies scheint für betroffene Unternehmen im ersten Moment zwar ein Vorteil zu sein, da es scheinbar die Möglichkeit offen lässt, Missbrauchsfälle eher unter den Tisch zu kehren. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass Unternehmen letztlich bei der Beurteilung, ob und, wenn ja, in welcher Seite 2 von 5

4 geeigneten Form Betroffene über einen Missbrauchsfall zu informieren sind, vollständig allein gelassen sind. Auch im Hinblick auf mögliche zivilrechtliche Haftungen wird hier dem Unternehmen eine erhebliche Selbstverantwortung auferlegt: Zu denken wäre etwa an einen Verstoß gegen Schadensminderungspflichten oder an mögliche Haftungsfreizeichnungen von Risikoversicherungen der betroffenen Unternehmen bei Ignorieren der Informationspflicht (Schutzgesetzverletzung!). Für den Ernstfall vorbereitet Dementsprechend ist es für Unternehmen wie öffentliche Stellen ratsam, einen möglichen Ernstfall nicht unvorbereitet auf sich zukommen zu lassen, sondern pro aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um vorbereitet zu sein. Vorbereitungsmaßnahmen sind nicht nur das Durchspielen unternehmenstypischer Risikoszenarien durch die Rechtsabteilung. Auch die gemeinsame Ausarbeitung von Notfallplänen mit verschiedenen anderen betroffenen Abteilungen, wie etwa der PR-Abteilung, der Unternehmens-IT, dem Krisenmanagement, der Geschäftsführung sowie möglicherweise betroffener Fachabteilungen gehören dazu. Datenschutzrechtskomformes Unternehmen Datenschutzrecht ist ein Thema, mit dem sich viele nicht gerne beschäftigen. Schon wenn Sie folgende Punkte beachten, können Sie die wesentlichen Fragen lokalisieren und Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich auf Vordermann bringen. Verarbeiten und Übermitteln von Kunden- und Mitarbeiterdaten im Unternehmen analysieren. Die Verarbeitung von Kunden und Mitarbeiterdaten und deren Übermittlung an Dritte ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, sonst ist in der Regel die Zustimmung der Betroffenen erforderlich. Analysieren Sie, welche Daten in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und an wen diese übermittelt werden. Insbesondere internationale Unternehmen sollten beachten, dass es (auch) im Datenschutzrecht kein Konzernprivileg gibt. Die Datenweitergabe zwischen Konzerngesellschaften, vor allem von eigenen Personaldaten, bedarf einer besonderen betrieblichen Rechtfertigung oder einer Zustimmung durch die Betroffenen. Die Weitergabe von Personaldaten zwischen Konzerngesellschaften muss jedenfalls beim Datenverarbeitungsregister gemeldet werden, bei Kundendaten ist dies in der Regel erforderlich. Ohne Zustimmung erfordern Datenübermittlungen über die EU-Grenzen hinaus unter Umständen eine zusätzliche Genehmigung durch die Datenschutzkommission. Ein Konzern - Datenverbund, in dem mehrere Konzerngesellschaften in einer Datenbank arbeiten oder auch nur wechselseitig Einsicht nehmen können, kann ein Informationsverbundsystem sein, das von der Datenschutzkommission vorab zu genehmigen ist. Daneben sind arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Seite 3 von 5

5 Zustimmungserklärungen formulieren In vielen Fällen ist datenschutzrechtlich eine Zustimmungserklärung von Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern notwendig. Beim Formulieren sind die strengen Anforderungen der Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu beachten: Aus der Zustimmungserklärung müssen die verarbeiteten Datenarten, der Verwendungszweck und die Empfänger der Daten genau erkennbar sein. Beispielsweise wäre die Zustimmung zur Verarbeitung für Werbezwecke nach der Judikatur des OGH intransparent und würde daher schon dann nicht ausreichen, wenn Sie die Daten für Mailings an Kunden weiterverwenden wollen. Der Betriebsrat Das Arbeitsverfassungsgesetz sieht für gewisse Datenverarbeitungen, die Dienstnehmer betreffen, Informations- oder Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vor. Gegebenenfalls ist also auch der Betriebsrat miteinzubeziehen. Mitunter kann sogar der Abschluss einer Betriebsvereinbarung erforderlich sein. Dienstleistervertrag bei Outsourcing Sie lagern Ihre Buchhaltung, Personalverrechnung, Ihre Server oder die gesamten EDV an einen konzerninternen oder externen Dienstleister aus? In diesem Fall muss ein Dienstleistervertrag nach dem Datenschutzgesetz abgeschlossen werden. Für Outsourcing über die EU Grenzen hinaus kann zusätzlich eine Zustimmung der Betroffenen oder eine Genehmigung durch die Datenschutzkommission erforderlich sein, z.b. auch schon dann, wenn österreichische Daten bloß über einen zentralen Server in den USA laufen. Datensicherheitsmaßnahmen Datenschutzrechtlich gebotene technische Datensicherheitsmaßnahmen wie Zugangskontrollen oder Passwörter werden bei Ihnen vermutlich schon gesetzt. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Reihe weiterer, vor allem organisatorischer Maßnahmen aus dem Datenschutzgesetz, die umgesetzt werden müssen. Beispielsweise seien hier die Anordnungspflicht, Protokollierungspflicht, Schulungspflicht, Dokumentationspflicht und die Pflicht, alle Mitarbeiter an das Datengeheimnis zu binden, genannt. Seite 4 von 5

6 Genehmigung / Meldung bei Datenschutzkommision / Datenverarbeitungsregister Nach einer eingehenden Analyse, welche vermeintlich alltäglichen unternehmerischen Tätigkeiten datenschutzrechtlich relevant sein könnten, ist abschließend zu prüfen, ob die allenfalls erforderlichen Genehmigungen bei der Datenschutzkommission eingeholt und die notwendigen Meldungen beim Datenverarbeitungsregister erfolgt sind. Von der Meldepflicht beim Datenverarbeitungsregister gibt es zwar mittlerweile viele Ausnahmen in Form von vordefinierten Standardanwendungen. Gerade Datenübermittlungen an Konzerngesellschaften sind jedoch auch heute noch meldepflichtig. Viele Unternehmen übersehen auch, dass die jeweiligen Meldungen auch von Zeit zu Zeit aktualisiert werden müssen. Zehn oder sogar zwanzig Jahre alte DVR-Meldungen können ein schlechtes Licht auf ein Unternehmen werfen, da das Datenverarbeitungsregister öffentlich einsehbar ist und eine zunehmend sensibilisierte Öffentlichkeit dies gerne für, bei näherer Betrachtung vielleicht unberechtigte, Angriffe auf das Unternehmen zu nützen versucht. Seite 5 von 5

Vorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis... Inhalt Vorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis... VII IX XIX 1. Schnelleinstieg die wichtigsten Fragen im Überblick... 1 1.1 Besteht Meldepflicht der Datenverarbeitung

Mehr

Grundzüge des Datenschutzrechts

Grundzüge des Datenschutzrechts Linde Praktikerskripten Grundzüge des Datenschutzrechts von Kaja Unger, Prof. Dr. Werner Hauser 1. Auflage 2011 Grundzüge des Datenschutzrechts Unger / Hauser schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

DSGVO FACTSHEET STAND: MAI 2018

DSGVO FACTSHEET STAND: MAI 2018 DSGVO FACTSHEET STAND: MAI 2018 INHALT 1. WAS IST DIE DSGVO ÜBERHAUPT? 3 2. AB WANN IST DIE NEUE REGELUNG GÜLTIG? 4 3. WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN? 5 4. WAS MÜSSEN UNTERNEHMEN AB 25. MAI 2018 GEWÄHRLEISTEN?

Mehr

BigData RA Mag. Michael Lanzinger

BigData RA Mag. Michael Lanzinger BigData 2017 RA Mag. Michael Lanzinger Magister Who? RA Magister Michael Lanzinger office@kanzlei-lanzinger.at www.rechtsanwalt-lanzinger.at Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI Linz & Uni Graz LVAs

Mehr

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns

Mehr

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg

Mehr

DATENSCHUTZ IN DER BETRIEBSRATSARBEIT INFORMATIONEN DES BETRIEBSRATES 91 ARBVG

DATENSCHUTZ IN DER BETRIEBSRATSARBEIT INFORMATIONEN DES BETRIEBSRATES 91 ARBVG DATENSCHUTZ IN DER BETRIEBSRATSARBEIT INFORMATIONEN DES BETRIEBSRATES 91 ARBVG ooe.arbeiterkammer.at INFORMATION DES BETRIEBSRATES NACH 91 ARBVG Neben den Mitbestimmungsrechten der Arbeitsverfassung wird

Mehr

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? UNSER UMGANG MIT KUNDENDATEN INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer

Mehr

Checkliste zur Datenschutzgrundverordnung

Checkliste zur Datenschutzgrundverordnung Checkliste zur Datenschutzgrundverordnung Mit dieser Checkliste wollen wir unseren Mandanten und Interessierten eine Entscheidungshilfe geben, ob sie von dem neuen Datenschutzrecht betroffen sind und welche

Mehr

DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Keine Angst vor der DSGVO!

DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Keine Angst vor der DSGVO! Kurzinformation DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Keine Angst vor der! Prof. KommR Hans-Jürgen Pollirer Oberwart, 20. November 2017 Eisenstadt, 2 November 2017 Datenschutzgrundverordnung () Ziel Einheitliches

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis

Grundlagen des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis 4.4.2018 Grundlagen des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis Inhalt Datenschutz und Arbeitsrecht (Rechts-) Grundlagen Welche Daten sind relevant? Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung Verarbeitungsverzeichnis

Mehr

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU- DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU- DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU- DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung

E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung RA Mag. Georg Fellner, LL.M. Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH Überblick Einleitung Inhalte des elektronischen Personalakts

Mehr

A-s Informationspflicht gegenüber Kunden

A-s Informationspflicht gegenüber Kunden UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

Der konzerninterne Austausch personenbezogener Daten im Lichte der DSGVO

Der konzerninterne Austausch personenbezogener Daten im Lichte der DSGVO www.pwclegal.at Der konzerninterne Austausch personenbezogener Daten im Lichte der DSGVO Internationales Rechtsinformatiksymposium Zu meiner Person und warum dieses Thema? Ausbildung Sabine Brunner +43

Mehr

BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ DER ZUKUNFT

BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ DER ZUKUNFT BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ DER ZUKUNFT KOMPLEXES SPEZIALRECHT ODER ALLES GANZ EINFACH Prof. Dr. Peter Wedde Kiel, 10.9.2018 Beschäftigtendatenschutz ist komplex Beschäftigtendatenschutz wird nicht nur durch

Mehr

ArbeitnehmerInnen Datenschutz und Kontrollmaßnahmen im Betrieb

ArbeitnehmerInnen Datenschutz und Kontrollmaßnahmen im Betrieb ArbeitnehmerInnen Datenschutz und Kontrollmaßnahmen im Betrieb Bundesausschuss des WB03 10.1.2012 Clara Fritsch Abteilung Arbeit & Technik Prinzipien der Datenverwendung (nach dem Österreichischen Datenschutzgesetz,

Mehr

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht

Mehr

Datenverarbeitung im Auftrag

Datenverarbeitung im Auftrag Was ist Datenverarbeitung im Auftrag? 13.09.2013 www.it-rechtsberater.de 1 Begriff Der Grundgedanke zur Datenverarbeitung im Auftrag stammt aus der Zeit, als Rechnerkapazität noch knapp und teuer war.

Mehr

Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M.

Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M. Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M. Übersicht Rechtsgrundlagen Grundsätze der Datenverarbeitung Wann dürfen Daten verarbeitet werden? Pflichten des Verantwortlichen Betroffenenrechte Rechtsbehelfe,

Mehr

DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Plan zur Umsetzung

DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Plan zur Umsetzung DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Plan zur Umsetzung Herausforderungen und Auswirkungen Verpflichtung Datenschutz-Governance-Struktur Rechtsgrundlagen Rollenverteilung Transparenz Maßnahmen Literaturempfehlung

Mehr

Datenschutz für Künstler- und

Datenschutz für Künstler- und Datenschutz für Künstler- und Eventagenturen Dr. Günther FEUCHTINGER Abteilung Rechtspolitik www.wko.at/rp der Wirtschaftskammer Wien 1 Dr. Günther FEUCHTINGER/Datenschutz für Künstler- und Eventagenturen

Mehr

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Nutzer der Internet- und Social-Media-Angebote, Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die

Mehr

Die neue Datenschutzgrundverordnung Folgen für den Einkauf

Die neue Datenschutzgrundverordnung Folgen für den Einkauf Die neue Datenschutzgrverordnung Folgen für den Einkauf Dr. Matthias Lachenmann Rechtsanwalt / Datenschutzbeauftragter (UDISzert) 1. Vorgeschichte EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG: VORGESCHICHTE UND AUSWIRKUNGEN

Mehr

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EUDATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EUDATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EUDATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung

Mehr

Nachfolgend erhalten Sie die ausführlichen Informationen zum Thema Datenschutz bei Schwarzer:

Nachfolgend erhalten Sie die ausführlichen Informationen zum Thema Datenschutz bei Schwarzer: Mai 2018 MNI/MTK Liebe/r Bewerber/in, der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie über unsere Abläufe der Verwertung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsprozesses

Mehr

Wesentliche Neuerungen im EU- Datenschutzrecht

Wesentliche Neuerungen im EU- Datenschutzrecht Rechtliche Herausforderungen / Rahmenbedingungen Wesentliche Neuerungen im EU- Datenschutzrecht Gérard LOMMEL, Regierungskommissar für Datenschutz bei der staatlichen Verwaltung Staatsministerium Luxemburg

Mehr

Wie ist mit Mitarbeitern von Fremdfirmen umzugehen? Wie haben sich diese Personen im Unternehmen zu verhalten? Was ist erlaubt, was nicht?

Wie ist mit Mitarbeitern von Fremdfirmen umzugehen? Wie haben sich diese Personen im Unternehmen zu verhalten? Was ist erlaubt, was nicht? Aufbewahrung Werden personenbezogene Daten und Dokumente ordnungsgemäß (den geltenden Datenschutzgesetzen gemäß) entsorgt und gelöscht? Betriebsmittel oder Sachmittel (z. B. Druckerpapier, Magnetbänder,

Mehr

Datenschutz NEU Die DSGVO und das österr. Datenschutzgesetz ab Mai Ursula Illibauer Bundessparte Information & Consulting

Datenschutz NEU Die DSGVO und das österr. Datenschutzgesetz ab Mai Ursula Illibauer Bundessparte Information & Consulting Datenschutz NEU Die DSGVO und das österr. Datenschutzgesetz ab Mai 2018 Ursula Illibauer Bundessparte Information & Consulting Inhalt 1. Was ist neu? 2. Betroffenheit 3. Einheitliche Grundsätze 4. Auftragsverarbeiter

Mehr

Einführung Datenschutz in der Pflege

Einführung Datenschutz in der Pflege Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes

Mehr

DVR: Im Falle 5.3 Bezeichnung bzw. laufende Nummer(n) der registrierten Datenanwendung(en) sowie Grund der Streichung. Datum, Unterschrift, Stempel

DVR: Im Falle 5.3 Bezeichnung bzw. laufende Nummer(n) der registrierten Datenanwendung(en) sowie Grund der Streichung. Datum, Unterschrift, Stempel REPUBLIK ÖSTERREICH DATENSCHUTZKOMMISSION DVR: 0000027 Stand: 1. August 2004 Datenverarbeitungsregister A-1010 Wien, Hohenstaufengasse 3 Tel. (01) 531 15 / 4043 Fax: (01) 531 15 / 4016 E-Mail: dvr@dsk.gv.at

Mehr

DSA - Ausbildung zum Datenschutzassistent/in

DSA - Ausbildung zum Datenschutzassistent/in DSA - Ausbildung zum Datenschutzassistent/in 3 Module incl. Prüfung und Fachbücher Die Seminarreihe vermittelt Dir einen praxisorientierten Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu allen

Mehr

Datenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control

Datenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control Smart Grids und Smart Metering Datenschutz Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission E-Control 16. Juni 2010 Inhalt Smart Grids Grundrecht auf Datenschutz Prinzipien i i der Zulässigkeit it der Verwendung

Mehr

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung

HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung Datenschutz-Spezialworkshop für HR-Manager, Personaler und Datenschutzbeauftragte HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung Spezialworkshop

Mehr

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung Die EU-Datenschutz-Grundverordnung Datenschutz als Projekt angehen Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Dies stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, da datenschutzrechtliche

Mehr

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:

Mehr

a CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen.

a CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen. a CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen. Checkliste Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Nach Inkrafttreten der DSGVO

Mehr

Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,

Mehr

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden

Mehr

Angaben zum Auftraggeber (gemäß Anlage 1 DVRV 2002 BGBl II Nr. 24/2002) DVR:

Angaben zum Auftraggeber (gemäß Anlage 1 DVRV 2002 BGBl II Nr. 24/2002) DVR: REPUBLIK ÖSTERREICH DATENSCHUTZKOMMISSION DVR: 0000027 Stand: 1. August 2004 Datenverarbeitungsregister A-1010 Wien, Hohenstaufengasse 3 Tel. (01) 531 15 / 4043 Fax: (01) 531 15 / 4016 E-Mail: dvr@dsk.gv.at

Mehr

KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG K

KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG K KDG KDG KDG KD KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG DG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KD KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG G KDG KDG KDG KDG KDG KDG KDG DG KDG KDG KDG KDG KDG KDG KD KDG KDG

Mehr

CYBER-RISKS VERANTWORTUNG VON UNTERNEHMEN

CYBER-RISKS VERANTWORTUNG VON UNTERNEHMEN CYBER-RISKS VERANTWORTUNG VON UNTERNEHMEN Klaus Krohmann Seite 1 EU-DATENSCHUTZRICHTLINE / DSG 1994 Die EU-Datenschutzrichtlinie wurde Jahre 1995 erlassen. Im gleichen Jahr Siemens S3 mit SMS 66MHz Prozessor

Mehr

Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art.13, 14 und 21 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)

Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art.13, 14 und 21 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art.13, 14 und 21 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) entergon GmbH & Co. KG Stand: 18.04.2019 Version 1.0.1 Mit den folgenden Informationen

Mehr

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO Mit dieser Anlage informiert Sie die M3B GmbH mit Ihren Marken und Geschäftsfeldern MESSE BREMEN & ÖVB-Arena, Bremer Ratskeller Weinhandel seit 1405

Mehr

Wen interessiert der Datenschutz? Datenschutz in der Praxis für EPU und KMU

Wen interessiert der Datenschutz? Datenschutz in der Praxis für EPU und KMU Wen interessiert der Datenschutz? Datenschutz in der Praxis für EPU und KMU Vorstellung Christoph Pozdena Staatlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter Beratung und Umsetzung der EU-DSGVO für EPU und

Mehr

Videoüberwachung datenschutzrechtliche Aspekte. Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer

Videoüberwachung datenschutzrechtliche Aspekte. Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer Videoüberwachung datenschutzrechtliche Aspekte Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer Videoüberwachung Ausgangsüberlegungen Es gilt das Grundrecht (Videodaten sind einem Geheimhaltungsinteresse zugänglich) Es gilt

Mehr

Datenschutzgesetz (DSG) und EU Datenschutz Grundverordnung (EU- DSGVO)

Datenschutzgesetz (DSG) und EU Datenschutz Grundverordnung (EU- DSGVO) Datenschutzgesetz (DSG) und EU Datenschutz Grundverordnung (EU- DSGVO) Dozenten Dipl.-Ing. Martin Lenz, Digitalisierungsexperte Sandra Manianchira, Wirtschaftsakademie Wien 100 offene Lernfragen zur Stoffreflexion

Mehr

Recht auf Datenschutz

Recht auf Datenschutz 116. Amtsärztliche Fortbildungsveranstaltung 17. Juni 2011 Doris Hattenberger 1 Datenschutz = Schutz der Privatsphäre 2 Kritische Austauschbeziehung Effizienz versus Privatsphäre Das Datenschutzrecht vermittelt

Mehr

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

ÜBERSICHT ÜBER DIE DSGVO

ÜBERSICHT ÜBER DIE DSGVO FIRST STEPS 1. DSGVO nicht unterschätzen! Die DSGVO ist keine Revolution, sondern eine Evolution gegenüber den bestehenden Datenschutzregelungen im DSG 2000. Wer bisher gesetzeskonform war, ist das meist

Mehr

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO Mit dieser Anlage informiert die Medizintechnik Rostock GmbH Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bestellung, Einweisung und Nutzung von Medizinprodukten der Medizintechnik

Mehr

Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragten Praxisseminar zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten 24.-26. Jänner oder 28.-30. März 2017 Fundierte Ausbildung in 3 Tagen Österreichs erfolgreichste Ausbildung mit über 200 zufriedenen Absolventen

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung

HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung Datenschutz-Spezialworkshop für HR-Manager, Personaler und Datenschutzbeauftragte HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung Spezialworkshop

Mehr

Inhaltsverzeichnis.

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur dritten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Teil: Darstellung der wesentlichen Elemente 1 I. Der Datenschutz in Österreich 1 II. Die Entwicklung des Datenschutzes

Mehr

Einführung ins Datenschutzrecht

Einführung ins Datenschutzrecht Workshop vom 6. Dezember 2004 Einführung ins Datenschutzrecht Dr. Wolfgang Straub Überblick Wozu Datenschutz? Grundlagen Grundsätze der Datenbearbeitung Rechte der Betroffenen Anwendungsbeispiele 2 1 Rechtsquellen

Mehr

Datenschutzgesetz (DSG) und EU Datenschutz Grundverordnung (EU- DSGVO)

Datenschutzgesetz (DSG) und EU Datenschutz Grundverordnung (EU- DSGVO) Datenschutzgesetz (DSG) und EU Datenschutz Grundverordnung (EU- DSGVO) Dozenten Dipl.-Ing. Martin Lenz, Digitalisierungsexperte Sandra Manianchira, Wirtschaftsakademie Wien Fragenkatalog: 20 Multiple Choice

Mehr

IDAG und VIDAG Was ist neu? Informationsrechte

IDAG und VIDAG Was ist neu? Informationsrechte Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz Merkblatt 14.06.2018 IDAG und VIDAG Was ist neu? Informationsrechte Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen

Mehr

Meldung einer Datenanwendung (gemäß Anlage 2 DVRV BGBl. II Nr. 520/1999)

Meldung einer Datenanwendung (gemäß Anlage 2 DVRV BGBl. II Nr. 520/1999) REPUBLIK ÖSTERREICH DATENSCHUTZKOMMISSION DVR: 0000027 Stand: 10. Oktober 2002 Datenverarbeitungsregister A-10 Wien, Hohenstaufengasse 3 Tel. () 531 15 / 4043 Fax: () 531 15 / 46 E-Mail: dvrpost@bka.gv.at

Mehr

Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragten Praxisseminar zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten 28.-30. März oder 20.-22. Juni 2017 Fundierte Ausbildung in 3 Tagen Österreichs erfolgreichste Ausbildung mit über 200 zufriedenen Absolventen Alle

Mehr

Datenschutz. Vortrag

Datenschutz. Vortrag Datenschutz Vortrag 15.06.2018 Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen. Datenschutz als Grundrecht Einführung in den Datenschutz Seite

Mehr

Datenschutzhinweis gemäß EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO)

Datenschutzhinweis gemäß EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) Datenschutzhinweis gemäß EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) Document1, 5. Februar 2019, Trivadis Seite 1 / 7 Document Control Role Name Abbreviation Document Owner Christian Golz CGO Document History

Mehr

Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung EU-DSGVO

Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung EU-DSGVO Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung EU-DSGVO Agenda Kurzvorstellung Verimax Einführung in die neue Datenschutzgesetzgebung Überblick über Ihre zukünftigen Aufgaben Methoden und Ansätze zur Umsetzung

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Sanktionen bei Datenmissbrauch Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Sanktionen bei Datenmissbrauch Deutscher Bundestag WD /18 Sanktionen bei Datenmissbrauch 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Sanktionen bei Datenmissbrauch Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 18.04.2018 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Die Wissenschaftlichen

Mehr

Vorwort... 3. Abkürzungsverzeichnis... 13. I Einleitung und Problemstellung...15. A Einleitung... 15. B Problemstellungen... 16

Vorwort... 3. Abkürzungsverzeichnis... 13. I Einleitung und Problemstellung...15. A Einleitung... 15. B Problemstellungen... 16 Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis... 13 I Einleitung und Problemstellung...15 A Einleitung... 15 B Problemstellungen... 16 1 Sonderprobleme im Zusammenhang mit Übermittlungen... 16 a Fall 1: Datentransport...

Mehr

Datenschutz in den Gemeinden

Datenschutz in den Gemeinden Datenschutz in den Gemeinden Warum Datenschutz? Im Mittelpunkt der grundgesetzlichen Ordnung stehen Wert und Würde der Person, die in freier Selbstbestimmung als Glied einer freien Gesellschaft wirkt.

Mehr

Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der ML Gruppe

Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der ML Gruppe Wir sichern Zukunft durch innovatives Bildungsmanagement Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der ML Gruppe ML Gruppe Max-Planck-Straße 39 50858 Köln ML Gruppe Mit den nachfolgenden Erläuterungen

Mehr

DS-GVO Readiness Check. Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO zum

DS-GVO Readiness Check. Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO zum DS-GVO Readiness Check Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO zum 25.05.2018 Fragen Ja I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen 1. Ist das Unternehmen Bestandteil eines Konzern oder eines Unternehmensverbunds?

Mehr

Datenschutzhinweise gemäß EU Datenschutz-Grundverordnung. 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Datenschutzhinweise gemäß EU Datenschutz-Grundverordnung. 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? - 2 - Anlage Datenschutzinformation für Lieferanten, Kunden, Geschäftspartner und Interessenten Datenschutzhinweise gemäß EU Datenschutz-Grundverordnung 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich

Mehr

Data Loss Prevention. Rechtliche Herausforderungen beim Kampf gegen Datenabfluss

Data Loss Prevention. Rechtliche Herausforderungen beim Kampf gegen Datenabfluss Data Loss Prevention Rechtliche Herausforderungen beim Kampf gegen Datenabfluss Dr. Lukas Feiler, SSCP Baker & McKenzie Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte TOPICS 1. Gesetzliche Pflichten zur Implementierung

Mehr

Mustervorlage ohne Gewähr

Mustervorlage ohne Gewähr Mustervorlage Das vorliegende Dokument stellt keine allgemeingültige Vorlage, keine Rechtsberatung und kein Vertragsdokument dar. Es dient lediglich zur Orientierung, um mit juristischer oder fachlicher

Mehr

Datenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012

Datenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012 Datenschutzrecht Grundlagen Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission 15. November 2012 Inhalt Grundlagen Datenschutzrecht Rollen und Pflichten Datenschutzrecht Betroffenenrechte Soziale Netzwerke

Mehr

Datenschutzinformation für Kunden und Interessenten nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

Datenschutzinformation für Kunden und Interessenten nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Datenschutzinformation für Kunden und Interessenten nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Datenschutz ist für uns ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend informieren wir Sie, wie wir

Mehr

Kurzüberblick und Zeitplan

Kurzüberblick und Zeitplan Home > Themen > Wirtschaftsrecht und Gewerberecht > Datenschutz > EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Kurzüberblick und Zeitplan Stand: 14.12.2017 Hinweis: Die

Mehr

Datenschutzinformationsblatt gem. Art. 13 DSGVO

Datenschutzinformationsblatt gem. Art. 13 DSGVO Datenschutzinformationsblatt gem. Art. 13 DSGVO Wir freuen uns über Ihr Interesse an der BREKO Einkaufsgemeinschaft eg. Beginnend mit dem 25. Mai 2018 gelten europaweit die Vorgaben der EU-Datenschutz-

Mehr

EIFELER METALL- UND ZINKWERKE AG

EIFELER METALL- UND ZINKWERKE AG Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Geschäftspartner oder als Interessent an unseren Produkten, einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und über

Mehr

Datenschutz im Betrieb Gelebte Praxis oder heiße Luft? Forderungen für einen verstärkten Schutz von ArbeitnehmerInnendaten

Datenschutz im Betrieb Gelebte Praxis oder heiße Luft? Forderungen für einen verstärkten Schutz von ArbeitnehmerInnendaten Datenschutz im Betrieb Gelebte Praxis oder heiße Luft? Forderungen für einen verstärkten Schutz von ArbeitnehmerInnendaten Gerda Heilegger AK Wien, Abt Sozialpolitik Datenschutz im Betrieb - die besondere

Mehr

Privacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield

Privacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield Privacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield Susanne Dehmel Bitkom-Geschäftsleiterin Sicherheit & Datenschutz Paul F. Nemitz Director for Fundamental rights and Union citizenship European

Mehr

Datenschutz in der ambulanten Pflege

Datenschutz in der ambulanten Pflege Datenschutz in der ambulanten Pflege Lutz Grammann Der Diözesandatenschutzbeauftragte Der (Erz-)Bistümer Berlin, Hamburg, Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in

Mehr

Datenschutz in der Volksschule

Datenschutz in der Volksschule Datenschutz in der Volksschule SGV-Forum 18. November 2010 lic.iur. RA Franziska Gschwend, Inhalt Einleitung Begriffe Grundsätze des Datenschutzes Zulässigkeit der Datenbearbeitung und -bekanntgabe Rechte

Mehr

DSGVO ante portas: Bin ich bereit für die neuen Regeln des Datenschutzes?

DSGVO ante portas: Bin ich bereit für die neuen Regeln des Datenschutzes? DSGVO ante portas: Bin ich bereit für die neuen Regeln des Datenschutzes? Cloud 2017 Infrastruktur & Security Seedamm Plaza, Pfäffikon SZ, 26. Oktober 2017 Dr. Rolf Auf der Maur, Rechtsanwalt, VISCHER

Mehr

Fälle mit Lösungsskizzen

Fälle mit Lösungsskizzen Fall 1: Der Versicherungsrabatt Die mit der X-Bank konzernverbundene Y-Versicherung bittet die X-Bank um die Mitteilung von Namen und (Post-)Anschriften der neu eingestellten Auszubildenden. Sie teilt

Mehr

AUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)

AUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) Grundverordnung (EU-DSGVO) In diesem Factsheet erhalten Sie einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit einer Übersicht der Grundprinzipien, wesentlichen Änderungen und der

Mehr

Datenschutzinformation nach Art. 13 DS-GVO

Datenschutzinformation nach Art. 13 DS-GVO Datenschutzinformation nach Art. 13 DS-GVO Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen

Mehr

Der konzerninterne Austausch personenbezogener Daten

Der konzerninterne Austausch personenbezogener Daten Evelyn Ruppmann Der konzerninterne Austausch personenbezogener Daten Risiken und Chancen für den Datenschutz Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis 11 I. PROBLEMSTELLUNG

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28/29 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28/29 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28/29 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anlage zum DWFormmailer Lizenzvertrag vom 07.06.2018 zwischen dem Domaininhaber (wessel-ute.de) oder vertreten

Mehr

Datenschutzrecht in der Praxis Internationale Datenschutz-Compliance Cloud-basierte Personalverwaltung in einem globalen Unternehmen

Datenschutzrecht in der Praxis Internationale Datenschutz-Compliance Cloud-basierte Personalverwaltung in einem globalen Unternehmen Datenschutzrecht in der Praxis Internationale Datenschutz-Compliance Cloud-basierte Personalverwaltung in einem globalen Unternehmen Universität des Saarlandes Verena Grentzenberg Counsel/Rechtsanwältin

Mehr

Workshops. Inhalt: Rechtlicher Rahmen Datenschutzkommission Datenverarbeitungsregister Privacy by Design Technische Umsetzungsmöglichkeiten

Workshops. Inhalt: Rechtlicher Rahmen Datenschutzkommission Datenverarbeitungsregister Privacy by Design Technische Umsetzungsmöglichkeiten Workshops Datenschutz Grundlagen In diesem Workshop werden die Teilnehmer an die Grundlagen des Datenschutzes herangeführt. Das Ziel ist es, einen ersten Überblick über die rechtlichen Regelungen im Datenschutz

Mehr

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Besondere Verarbeitungsformen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Besondere Verarbeitungsformen Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Besondere Verarbeitungsformen RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Verantwortlichkeit

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Grundschulung nach 46 Abs.6 BPersVG

Grundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Grundschulung nach 46 Abs.6 BPersVG Grundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Grundschulung nach 46 Abs.6 BPersVG Seminar-Nr. 2019 Q052 BS Termin 09.04.2019 bis 11.04.2019 Zielgruppe Datenschutzbeauftragte, EDV-Organisatoren

Mehr

Datenschutzgesetz. von Viktor Mayer-Schönberger, Ernst Brandl, Hans Kristoferitsch. 3., aktualisierte Auflage 2014

Datenschutzgesetz. von Viktor Mayer-Schönberger, Ernst Brandl, Hans Kristoferitsch. 3., aktualisierte Auflage 2014 Datenschutzgesetz von Viktor Mayer-Schönberger, Ernst Brandl, Hans Kristoferitsch 3., aktualisierte Auflage 2014 Datenschutzgesetz Mayer-Schönberger / Brandl / Kristoferitsch schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Datenschutz ist für Casa d'óbidos Turismo Rural, Lda, vor CASA D'ÓBIDOS wichtig.

Datenschutz ist für Casa d'óbidos Turismo Rural, Lda, vor CASA D'ÓBIDOS wichtig. Datenschutz ist für Casa d'óbidos Turismo Rural, Lda, vor CASA D'ÓBIDOS wichtig. CASA D'ÓBIDOS verpflichtet sich, die Vertraulichkeit und Vertraulichkeit bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten seiner

Mehr

Stellungnahme der ARGE DATEN zum Entwurf einer Verordnung

Stellungnahme der ARGE DATEN zum Entwurf einer Verordnung 1. EINLEITUNG Die ARGE DATEN begrüßt jede Maßnahme, die dazu beiträgt die Datenschutzkommission von bloß administrativen Aufgaben zu entlasten, damit diese ihre Ressourcen vermehrt dem Schutz der Betroffenen

Mehr

Information zum Datenschutz

Information zum Datenschutz Information zum Datenschutz Informationspflicht nach Art. 13 und Art.14 DSGVO Stand: Mai 2018 Information zum Datenschutz Informationspflicht nach Art. 13 und Art.14 DSGVO Der Schutz Ihrer Daten ist uns

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung Auftragsdatenverarbeitung 27 Auftragsdatenverarbeitung Bei einer Auftragsdatenverarbeitung erhält ein Dritter den Auftrag, personenbezogene Daten nach genauen Weisungen zu erheben, zu verarbeiten oder

Mehr