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1 Der Oberbürgermeister Wohnen in Köln Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2010 Ausblick 2011

2 Seite 2 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, was an dieser Stelle in den letzten Jahren gesagt wurde, gilt auch heute noch. Jedoch hat sich die Situation der auf preisgünstigen Wohnraum angewiesenen Kölnerinnen und Kölner weiter verschärft. Der fortgesetzte Trend des Auseinanderlaufens von Kaufkraft in den unteren Einkommensgruppen und Wohnkosten kann dazu führen, dass ein immer größerer Teil der Haushalte Kölns bald schlechter wohnen wird als heute. Eine neue Analyse des Instituts für Wirtschaftsforschung bestätigt, dass vor allem die Beschäftigten in den unteren und mittleren Einkommensgruppen reale Einbußen hinnehmen mussten. Schon durchschnittliche Verdiener müssen für die Wohnkosten einer normalen Wohnung einen unverhältnismäßig hohen Anteil ihres Einkommens einsetzen. Wir sind zuversichtlicher geworden, dass diese Entwicklung gestoppt werden kann. Denn im Jahre 2010 wurden wichtige Weichen gestellt. Mit ihrem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung die Position des sozialen Wohnungsbaus gefestigt. Gutes Wohnen muss allen Menschen ermöglicht werden, heißt es darin. Der Bestand an Sozialwohnungen geht seit Jahren massiv zurück. Heute sind weniger als zehn Prozent der Wohnungen in Nordrhein-Westfalen noch preisgebunden, obwohl 57 Prozent der Bevölkerung Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten. In Köln ist der Anteil der geförderten Mietwohnungen unter 8 % gesunken, ebenfalls mehr als die Hälfte der Haushalte ist wohnberechtigt. Henriette Reker Beigeordnete für Soziales, Integration und Umwelt Wichtige Gesetzesvorhaben, wie etwa die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots von Wohnraum, wurden bereits auf den Weg gebracht. Steigende Mieten, verwahrloste Wohnungen, ständige Eigentümerwechsel: Unter anderem mit dem Verkauf von Wohnungspaketen an ausländische Finanzinvestoren ist der Wohnungsmarkt in NRW zum Sorgenkind von Land und Kommunen geworden. Der Landtag hat über mögliche Lösungen für das Problem der Schrottimmobilien im Eigentum von Heuschrecken diskutiert und im vergangenen November einstimmig die Einsetzung einer Enquetekommission beschlossen. Aufgabe der Enquetekommission Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW ist es, Handlungsempfehlungen für wohnungspolitische Entscheidungen auszuarbeiten. Angestrebt wird ein Regelwerk mit bindenden Mindestanforderungen an die Wohnungswirtschaft. Michael Schleicher Leiter des Amtes für Wohnungswesen

3 Seite 3 Im Juni 2010 hat sich das neu besetzte und neu ausgerichtete Kölner Wohnungsbauforum unter Vorsitz von Oberbürgermeister Jürgen Roters konstituiert. Denn die Kölner Wohnungspolitik steht vor großen quantitativen und qualitativen Herausforderungen. Der Bedarf an Wohnraum, insbesondere preiswertem, steigt. Für Oberbürgermeister Jürgen Roters spielt das neu ausgerichtete Wohnungsbauforum eine wichtige Rolle bei der künftigen Wohnungspolitik: Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das Wohnungsangebot zugleich ein zentraler Standort- und somit Wettbewerbsfaktor. Konkret beschäftigt sich das Kölner Wohnungsbauforum unter anderem mit den folgenden Themen: Stadtentwicklungskonzept Wohnen, Wohnraumförderung, Bestandsentwicklung, Wohnbauflächenentwicklung, Handlungskonzept Strategisches Flächenmanagement und Qualität im Wohnungsbau. Die Zielzahl von neuen preiswerten Wohnungen jährlich in Köln kann nur erreicht werden, wenn alle Kölner Kooperationspartner gemeinsam verantwortlich handeln. Für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken wir uns bei unseren Kooperationspartnern. Besonderer Dank gilt wieder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Wohnungswesen, ohne deren engagierte und verantwortungsbewusste Arbeit das hier Vorgestellte nicht erreicht worden wäre. Ihre Ihr Henriette Reker Michael Schleicher Köln, September 2011

4 Seite 4 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 Wohnraumförderung 2010 Fakten und Ergebnisse 19 Inhaltsverzeichnis 4 Bevölkerungs- und Wohnungsdaten 6 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen 7 Gesetzeslage 7 Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag 7 Versorgungsbeitrag des geförderten Wohnungsbaus 7 Wohnraumförderung der Königsweg von gestern und für heute 7 Das Wohnraumförderungsprogramm NRW 8 Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms Fördergegenstände und Förderkonditionen des Landes Klimaschutz und Einsparung von Wohnnebenkosten 11 Blickwinkel Demografischer Wandel 11 Wohnungsangebot 12 Wohnungsbestand in Köln Kaum Leerstände und geringe Fluktuation Erhöhte Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus 19 Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum 19 Geförderte Eigentumsmaßnahmen seit Förderung von Mietwohnungen 21 Eingesetzte Mittel Land/Stadt 21 Geförderte Mietwohnungen seit Heimplätze für Menschen mit Behinderungen 24 Baukosten bei Bewilligung sowie Kostenober grenze 24 Förderungen im Wohnungsbestand (BestandsInvest) 25 Reduzierung von Barrieren 25 Anpassung und Modernisierung von Heimen 25 Maßnahmen des Stadtumbaus 25 Denkmalgerechte Erneuerung 25 Verbesserung der Energieeffizienz 25 Ausblick auf die Landesförderung Eckwerte des Wohnungsbauprogramms Programmvolumen 25 Passivenergiestandard 26 Ausblick 26 Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau 26 Baulückenprogramm der Stadt Köln 26 Wohnungsversorgung 27 Wohnungsnachfrage 14 Einwohner und Haushalte in Köln 14 Prognose zur Bevölkerungsund Haushalts entwicklung 14 Wohnkosten 16 Antragstellung Wohnberechtigungsschein (WBS) 27 Quantitative Übersicht, Entwicklung 27 Dringlichkeitskatalog für die Wohnungsvermittlung 29 Ausblick 30 Wohnungsvermittlung 30 Wohnraumakquise Vermieterservice 31 Kölner Mietspiegel 16 Mieten im geförderten Wohnungsbau 18 Wohnformen 32 Wohnen für Hilfe Wohnpartnerschaften in Köln 32

5 Seite 5 Die fünf Pilotprojekte des Kölner Fördermodells Mehrgenerationenwohnen 33 Fazit und Ausblick 36 Barrierefreier Wohnraum, Bestand und Entwicklung 36 Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen 37 Wohngeld 38 WOWEX 50 Seniorenmesse 51 plan10 51 Expo Real 53 Stadtinformationskampagne 54 Fachvorträge 54 Haus- und Wohnen 54 Ausblick 54 Bedeutung des Wohngeldes 38 Organisation der Kölner Wohngeldstelle 38 Aufgabenschwerpunkte 38 Ausblick 39 Wohnungserhaltung 40 Wohnungsaufsicht 40 Mietpreiskontrolle 41 Mietpreisüberhöhung 41 Mietwucher 42 Wohnungsbestandsverwaltung 43 Bestands- und Besetzungskontrolle 43 Maßnahmen bei Gesetzes- und Vertragsverstößen 44 Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte 44 Freistellungen 45 Freistellungsquoten zur Strukturverbesserung 45 Zweckentfremdungen 46 Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen 46 Mietpreisüberprüfungen 46 Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen 46 Abgeschlossenheitsbescheinigungen 47 Umgewandelte geförderte Wohnungen 47 Ausblick 48 Kooperationspartner Mieterverein Köln 55 Rekordjahr Mehr als Mitglieder im Mieterverein Köln 55 Kölner Mietrechtsgespräch 55 Aus der Rechtsabteilung 55 Ausblick Förderung von Mietwohnungen mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen 56 Neuer Web-Auftritt 56 Kooperationspartner Kölner Haus- und Grundbesitzerverein das Jahr nach der Krise 57 Kooperationspartner GAG 59 Energie- und Umweltbewusstsein 59 Modernisierung Görlinger Zentrum 60 Auferstehungskirche 60 Grüner Weg 61 Carlswerkquartier 61 Medienberichte 62 Organigramm Amt für Wohnungswesen 71 Imageverbesserung 49 Hintergründe und Maßnahmen 49 Rheinische Immobilientage 49 Servicerufnummern 71

6 Seite 6 Bevölkerungs- und Wohnungsdaten Bevölkerungs- und Wohnungsdaten jeweils am eines Jahres Indikatoren Einwohner Haushalte Bevölkerung in Haushalten Durchschnittliche Haushaltsgröße 1,94 1,94 1,94 1,93 1,91 1,89 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 Wohnungen WE in Ein-/ Zweifamilienhäuser Wohnfläche/ Einwohner Durchschnittliche Wohnfläche/WE ,83 35,94 36,11 36,30 36,51 36,69 36,89 37,07 37,55 37,75 37,71 70,34 70,49 70,60 70,72 70,90 71,00 71,20 71,30 71,50 71,63 71,79 Baugenehmigungen Fertigstellungen Abgeschlossenheitsbescheinigungen Geförderte Wohnungen inkl. Eigentumsmaßnahmen Anteil der geförderten Wohnungen in % ,01 12,77 12,36 11,94 11,25 10,66 9,86 9,18 8,75 7,99 7,76 Bewilligung von Mietwohnungen Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen Investive Bestandsförderung* *266 *275 *4 *48 2 Vermittlungsanträge (jährlich) Vermittlungsanträge (Stichtag) bezogene WE 1. Förderweg *Programmänderung bis 2004 Modernisierungsförderung, WE = Wohneinheiten Quelle: Amt für Wohnungswesen, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

7 Seite 7 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Gesetzeslage Mit dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in Nordrhein- Westfalen (WFNG NRW) hat der Landesgesetzgeber von der durch die Förderalismusreform übertragenen Kompetenz Gebrauch gemacht und die soziale Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das WFNG NRW trat an die Stelle des Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes. Es berücksichtigt die landesspezifischen Gegebenheiten und wird den besonderen gesellschaftlichen Anforderungen an eine wirksame soziale Wohnraumförderung und den künftigen Anforderungen der unterschiedlichen Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen besser gerecht als das bisherige Bundesrecht. In diesem Zusammenhang ist auch das Gesetz zur Auflösung der Wohnungsbauförderungsanstalt NRW (Wfa- Auflösungsgesetz) sowie die Änderung des Gesetzes über die NRW.BANK in Kraft getreten. Hierdurch wurde das 18,5 Milliarden Euro umfassende Landeswohnungsbauvermögen auf die NRW.BANK übertragen. Gleichzeitig wurde die Zweckbestimmung für die soziale Wohnraumförderung aufgehoben. Es wird sich in Zukunft zeigen, wie sich das auf die Wohnungsförderungsprogramme auswirken wird. Für die tägliche Praxis waren 2010 das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP 2010), die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB), die Richtlinie BestandsInvest sowie die Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung (BWB) relevant. Die Bestimmungen regeln allgemeine Fördergrundsätze, Fördervoraussetzungen, Förderbeträge, Verfahrensgrundsätze und mehr. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde wendet diese Bestimmungen im Rahmen einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe an. Hierfür erhält sie entweder Mittelkontingente, oder die Mittel werden projektgebunden zugewiesen. Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag Um auch städtische Ressourcen effizient einsetzen zu können, hat der Rat von der Verwaltung mehr Transparenz zum Bedarf an preisgünstigen Wohnungen eingefordert. Daraufhin hat die Verwaltung nach dem Zusammentragen vieler Parameter in der sogenannten Faktenanalyse Aussagen zur Angebotsentwicklung und Bedarfseinschätzung gemacht. Als Ergebnis hat der Rat in seiner Sitzung am das Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens geförderte Mietwohnungen sozialraumverträglich finanziert und errichtet werden können. Versorgungsbeitrag des geförderten Wohnungsbaus Verkannt werden sollte nicht, dass längst nicht alle der rund in unterschiedlichsten Systemen geförderten Wohnungen noch preisgünstig sind (darin enthalten sind selbstgenutztes Wohneigentum WE Mietwohnungen Einkommensgruppe A WE und Einkommensgruppe B WE ). Andererseits können auch Wohnungen, die eine Mietpreisbindung nicht mehr haben, durch die rechtlichen Beschränkungen bei Mieterhöhungen nach dem bürgerlichen Gesetzbuch noch preisgünstig sein. Auch Wohnungen für bestimmte Gruppen können preisgünstig sein, z. B. Genossenschaftswohnungen, ferner Wohnungen mit Defiziten. Deutlich wird die Schwierigkeit das Angebot an preiswerten Wohnungen genau zu quantifizieren. Aber selbst wenn dies gelingt, bleibt offen, wie viele preisgünstige Wohnungen von Mieterinnen und Mietern mit höherem Einkommen legal blockiert werden. Unstrittig dürfte allerdings aufgrund der zuvor genannten Parameter sein, dass das Angebot bei weitem nicht dem Bedarf gerecht wird. Wohnraumförderung der Königsweg von gestern und für heute Den geförderten Wohnungsbau gibt es seit mehr als 60 Jahren. Er basiert auf privatwirtschaftlichem Engagement, kombiniert mit staatlicher Förderung. Die Zielsetzungen waren in dieser Zeit auf die jeweiligen gesellschaftlichen Bedürfnisse abgestellt. Der geförderte Wohnungsbau hat sich im Laufe der Zeit zu einer modernen Wohnraumförderung weiterentwickelt. Sie reagiert auf veränderte wirtschaftliche und soziale Verhältnisse, ist praxisfreundlich, sozial ausgewogen und marktorien

8 Seite 8 tiert. Stets führte und führt die staatliche Förderung zu limitierten Mieten für Haushalte mit kleineren Einkommen. Insofern war und ist die Wohnraumförderung ein Königsweg für die Bereitstellung und Verteilung preisgünstigen Wohnraums. Die permanente Weiterentwicklung der Wohnraumförderung sichert ihren dauerhaften Bestand. Sie war zudem Vorreiter für viele Innovationen, die heute zum Standard geworden sind. Möglich war dies nur durch austarierte Förderkonditionen des Landes. Auch das Amt für Wohnungswesen war 2010 sehr aktiv, um Image und Akzeptanz der Wohnraumförderung zu verbessern und vor allem knappe Grundstücksressourcen für diesen Zweck zu mobilisieren. Das Wohnraumförderungsprogramm NRW Das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP) 2010 legte Schwerpunkte und Ziele für das Programmjahr fest bestimmte den finanziellen Umfang, die Art der Finanzierung sowie die Verteilung der Fördermittel auf einzelne Programmpunkte machte grundlegende Vorgaben für einzelne Förderinstrumente. Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms 2010 Die Landesregierung hat für das Wohnraumförderungsprogramm 2010 folgende Leitziele beschlossen: der mit der Alterung der Bevölkerung einhergehenden Veränderung der Nachfrage das Konzept eines generationsgerechten (demografiefesten) Wohnungsbaus entgegenzusetzen der Heterogenität der regionalen und lokalen Wohnungsmärkte und ihrer prognostizierten Entwicklung durch Standort angepasste, integrative Förderstrategien Rechnung zu tragen auch auf die Anpassungsbedarfe im Wohnungsbestand aufgrund von veränderten Haushaltsstrukturen und Nutzungsanforderungen durch entsprechende Förderangebote einzugehen die Klimaoffensive für mehr Klimaschutz im Wohnungsbau und für die Einsparung von Wohnnebenkosten fortzusetzen den Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für die Entwicklung innovativer Lösungsansätze im Mietwohnungsbau und im selbstgenutzten Wohneigentum im Sinne des experimentellen Wohnungsbaus zu nutzen. Diese Antworten bestanden neben speziellen Programmpunkten, unter anderem im experimentellen Wohnungsbau, in zusätzlichen finanziellen Anreizen. Für eine Antwort auf die Frage nach dem Auseinanderdriften der Mietwohnungsmärkte in NRW wird festgehalten, dass die landesweit unterschiedliche Bedarfslage für preisgünstige Wohnungen 2010 nicht überrascht hat. Zur Bestimmung der erforderlichen Förderintensität (Kostenniveau) und des Förderbedarfs (Bedarfsniveau) in den Kommunen für den Neubau und den Bestand des Miet- und Eigentumswohnungsmarktes dienen gutachterliche Erkenntnisse. Die Grundlagen für eine marktorientierte Förderung bilden das vom Institut F+B in Hamburg, im Auftrag des Ministeriums für Bauen und Verkehr (heute: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW), erstellte Gutachten zur Optimierung der Gebietskulissen für die regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in NRW. Dieses baut auf den Ergebnissen der um soziale Aspekte und Kostenfragen erweiterten Pestel-Studie Wohnungsmarktabgrenzungen auf. Demnach war und bleibt Köln Schwerpunkt des Förderbedarfs. Der Finanzierung der Wohnraumförderung diente im Berichtsjahr überwiegend das Landeswohnungsbauvermögen. Es besteht aus einem revolvierenden Fonds, der über Jahre angesammelt wurde. Damit dieses Vermögen nicht aufgezehrt wird, erfolgt die Mittelvergabe ausschließlich in Form von zinsgünstigen Darlehen stand landesweit 1 Milliarde Euro (79 Mio. Kompensationszahlungen des Bundes für neue Förderungen und 921 Mio. Mittel der NRW.BANK) zur Umsetzung des WoFP zur Verfügung, davon alleine 500 Millionen Euro für die Eigentumsförderung. Fördergegenstände und Förderkonditionen des Landes 2010 Sowohl die Fördergegenstände als auch die Förderkonditionen gehen in Kurzform aus den folgenden beiden Darstellungen hervor. Sie dienen als erste Information für Investoren und Selbstnutzer. Beim Bau von Mietwohnungen wird auf den Renditevergleich gefördert und freifinanziert hingewiesen (Seite 11).

9 Seite 9 Soziale Wohnraumförderung Neuschaffung von Mietwohnungen in einem neuen selbständigen Gebäude und Mieteinfamilienhäusern Ziel: Schaffung von Wohnraum in der sozialen Wohnraumförderung zu tragbaren Mieten für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein sowie am Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungskreise wie: Alte Menschen, Behinderte, kinderreiche Haushalte und Alleinerziehende. Antragsberechtigt: Gefördert werden: Investoren/Bauherren mit der erforderlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Neubau von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen, die neu geschaffen werden. Bei Belegung mit Mietern der Einkommengruppe A (= Personen mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des 13 WFNG) Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag zusätzliches Darlehen qm 1.400,00 je qm maximal je Whg. größer als 62 qm 1.400,00 je qm maximal Art und Höhe der Förderung: Zusatzdarlehen für Aufzüge 2.100,00 /Whg. (max ,00 je Aufzug) Zusatzdarlehen für Mieteinfamilienhäuser von je Haus Weitere Zusatzdarlehen (zum Beispiel Aufbereitung von Brachflächen) sind möglich. Bei Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe B (= Personenkreis mit einem Einkommen von max.. 40 % über die Grenzen des 13 WFNG hinaus) Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag zusätzliches Darlehen qm 885,00 je qm je Whg. größer als 62 qm 885,00 je qm Zusatzdarlehen für Aufzüge 2.100,00 /Whg. (max ,00 je Aufzug) Zusatzdarlehen für Mieteinfamilienhäuser von je Haus Weitere Zusatzdarlehen (zum Beispiel Aufbereitung von Brachflächen) sind möglich. Darlehenskonditionen: Wesentliche Bedingungen: 0,5 % Zinsen (für die Dauer der Bindung) 6,0 % Zinsen maximal (nach Ablauf der Bindung) 1,0 % Tilgung 0,5 % lfd. Verwaltungskostenbeitrag 0,4 % einmaliger Verwaltungskostenbeitrag Bau oder Erbbaugrundstück; 20 % Eigenleistung; Standortqualität; nicht mehr als 4 Vollgeschosse + Staffel oder Dachgeschoss, Barrierefreiheit, Bonität etc.; kein Baubeginn und keine Auftragsvergaben vor Bewilligung, mind. 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche. Vorbehalt für Mieter mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des 13 WFNG für die Einkommensgruppe A und für die Einkommensgruppe B bis 40% über die Einkommensgrenze. Zweckbindung 15 Jahre oder 20 Jahre Einkommensgruppe A: 5,10 /qm/mtl. zuzüglich Betriebskosten Miete: Belegungsrechte Rechtl. Grundlagen Information und Beratung: Einkommensgruppe B: 6,20 /qm/mtl. zuzüglich Betriebskosten Bei Erreichen des Passivhausstandards Erhöhung um jeweils 0,30 /qm/mtl. Zulässige Mieterhöhung: 1,5 % jährlich vom Ursprungsbetrag Einkommensgruppe A: 15 oder 20 Jahre Besetzungsrecht oder nach Vereinbarung Einkommensgruppe B: 15 oder 20 Jahre allgemeine Belegungsbindung Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderungsbestimmungen NRW (WFB), Einkommensermittlungserlass, Wohnflächenverordnung (WoFIV) Amt für Wohnungswesen, Verwaltung: Herr Sieven, Tel. 0221/ Ottmar Pohl Platz 1, Köln Technik: Herr Mölleken, Tel. 0221/ Weitere Informationsquellen: Wohnungsbauförderungsanstalt NRW (Wfa) Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) Stand: 02/2010

10 Seite 10 Soziale Wohnraumförderung Förderung selbstgenutzten Wohnraums Ziel: Antragsberechtigt: Bildung von Wohneigentum für Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit einer Behinderung von wenigstens 50 % Haushalte mit mind. 1 Kind, dass die Voraussetzungen gem. 32 I V EStG erfüllt oder nach ärztl. Bescheinigung/Mutterpass erwartet wird Haushalte mit mindestens 1 schwerbehinderten Person Gefördert werden: Neubau, Ersterwerb, Erwerb bestehenden Wohnraums (Eigenheim, Eigentumswohnung) die u. g. Beträge beziehen sich auf neue Objekte für Bestandsimmobilien reduziert sich der Betrag auf 60% (bzw. 70%, wenn der Bauantrag nach 1995 gestellt wurde). Das Starterdarlehen wird jeweils in voller Höhe gewährt. Art und Höhe der Förderung: Modell A Grundbetrag ,00 Kinderbonus je Kind 5.000,00 Stadtbonus ,00 Starterdarlehen ,00 (nur Modell A) Modell B Grundbetrag ,00 Kinderbonus je Kind 5.000,00 Stadtbonus ,00 zusätzliches Darlehen für Schwerbehinderte bis höchstens ,00 Darlehenskonditionen: Modell A (innerhalb der Einkommensgrenze des 13 WFNG) zinsfrei Verwaltungskosten 0,5% Tilgung 1 % Modell B (Überschreitung der Einkommensgrenze gem. 13 WFNG bis zu 40 %) Zinssatz: 2% Verwaltungskosten 0,5% Tilgung 1 % (Tilgung bei Erwerb von vorhandenem Wohnraum 4 %) Wesentliche Bedingungen: Einhaltung der Einkommensgrenzen, Tragbarkeit der Belastung, Eigenleistung von 10 % (davon mind. 5 % Eigenkapital), Bankdarlehen mit mindestens 10 jähriger Zinsfestschreibung und mindestens 1 % Tilgung Einhaltung der ENEV 2009 oder des KfW 60 Standards alt Familiengerechtes und gesundes Wohnen (ausreichende Zimmergrößen, emissionsfrei bzgl. Lärm oder Baustoffbelastung, baugenehmigter Wohnraum, angemessene Kosten pro qm) gem. Anlage 1 WFB Rechtl. Grundlagen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderungsbestimmungen NRW (WFB), Einkommensermittlungserlass, Wohnflächenverordnung (WoFIV) Information und Beratung: Amt für Wohnungswesen, Verwaltung: Herr Sieven, Ottmar Pohl Platz 1, Köln Tel. 0221/ Technik: Herr Mölleken, Tel. 0221/ Weitere Informationsquellen: Wohnungsbauförderungsanstalt NRW (Wfa) Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) Stand: 02/2010

11 Seite 11 Beispielhafte Berechnung der zu erwartenden Rendite in Abhängigkeit von den Gesamtkosten 20% EK Darlehen Land je qm 1) Gesamtkosten Bankdarlehen 4,50% 1.900,00 380, ,00 120, ,00 400, ,00 200, ,00 420, ,00 280, ,00 440, ,00 360, ,00 460, ,00 440, ,00 480, ,00 520, ,00 500, ,00 600, ,00 520, ,00 680, ,00 540, ,00 760,00 Kosten qm/jährl. Erträge 2) qm/jährl. Verw. kosten Mietausfallwagnis EK- Rendite in % Zum Vergleich: EK-Rendite in % ohne Förderung bei 8 Miete 9 Miete 10 Miete 14,00 5,40 12,00 31,40 61,20 7,84 4,11 7,26 10,42 14,00 9,00 12,00 35,00 61,20 6,55 3,00 6,00 9,00 14,00 12,60 12,00 38,60 61,20 5,38 2,00 4,86 7,71 14,00 16,20 12,00 42,20 61,20 4,32 1,09 3,82 6,55 14,00 19,80 12,00 45,80 61,20 3,35 0,26 2,87 5,48 14,00 23,40 12,00 49,40 61,20 2,46 0,50 2,00 4,50 14,00 27,00 12,00 53,00 61,20 1,64 1,20 1,20 3,60 14,00 30,60 12,00 56,60 61,20 0,88 1,85 0,46 2,77 14,00 34,20 12,00 60,20 61,20 0,19 2,44 0,22 2,00 1) Zusatzdarlehen für kleine WE, Aufzug u.a. unberücksichtigt 2) Keine Einnahmen für Garagen angesetzt Quelle: Amt für Wohnungswesen Klimaschutz und Einsparung von Wohnnebenkosten Die Landesförderung hatte mit dem WoFP 2009 im Vorgriff auf die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) bei der Förderung des Neubaus den KfW 60-Standard vorgeschrieben. Damit ging die soziale Wohnraumförderung mit hohen energetischen Standards voran und half der Wohnungswirtschaft bei der Anpassung und Vorbereitung hierauf. Mit der endgültigen Einführung der EnEV 2009 wurde im Jahr 2010 bei der Regelförderung auf zusätzliche Vorgaben zum Energiestandard der Gebäude verzichtet. Für den Neubau von Mietwohnungen, die den Standard von Passivhäusern erreichen, wurde im Rahmen der Klimaoffensive auch im Jahr 2010 wieder ein besonderer Anreiz geschaffen. Wegen der möglichen Einsparungen im Energieverbrauch für die Mieter wurde den Investoren eine um 0,30 /qm Wohnfläche erhöhte Bewilligungsmiete, d. h. Netto/Kaltmiete genehmigt. So wird ein Teil des Einsparpotientials zum Anschub von Investitionen genutzt. Weitere Förderangebote betrafen ausschließlich den bereits geförderten Wohnungsbestand (Eigenheime und Mietwohnungen), wobei Hochhäuser von einer Förderung ausgeschlossen waren. In Köln dürften die Mietwohnungspotentiale, die hier für eine Förderung in Betracht kamen, bei etwa 6 % des Gesamtbestandes liegen. Zur Erreichung klimapolitischer Ziele ist dies ein bescheidener Beitrag, der aber durch weitere Förderprogramme außerhalb der Wohnraumförderung des Landes ergänzt wird, z. B. durch Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Blickwinkel Demografischer Wandel Im Mietwohnungsneubau dominiert bei den Investoren die Universalwohnung, die für unterschiedlichste Nachfrager nutzbar ist. Barrierefreiheit ermöglicht älteren Menschen eine optimale Nutzung bei weitestgehend selbständiger Lebensführung. Haushalten mit Kindern wird die Nutzung der Wohnung durch Barrierefreiheit wesentlich erleichtert. Was den Standort angeht bestehen allerdings des Öfteren unterschiedliche Präferenzen bei diesen Nutzergruppen. Dennoch ist eine gemeinschaftliche Nutzung der geförderten Wohnungen durch mehrere Generationen der Regelfall, wenn die unterschiedlichen Grundrisse der Wohnungen dies erlauben. Bei Bedarf können für ältere Menschen ambulante Betreuungsleistungen organisiert werden. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn sogenannte Gruppenwohnungen für gemeinschaftliches Wohnen älterer,

12 Seite 12 pflegebedürftiger oder behinderter Menschen gefördert werden. Ebenso kann eine in Mietwohnungsbestände eingebettete stationäre Pflegeeinrichtung gefördert werden. Nähere Ausführungen erfolgen im Kapitel Wohnformen. Eine Ergänzung familiengerechten Wohnens stellt die Eigentumsförderung sowie die Förderung von Mieteinfamilienhäusern dar. Mit diesen Angeboten können auch Haushalte mit Kindern in der Stadt gehalten werden mit entsprechenden Auswirkungen auf den demografischen Wandel. Wohnungsangebot Wohnungsbestand in Köln Geförderte Wohnungen in Köln Zum verfügte Köln über Wohnungen. Gegenüber 2009 ist der Wohnungsbestand also um Einheiten (Fertigstellungen minus Abgänge) angestiegen. Bestandsentwicklung der geförderten Mietwohnungen (Einkommensgruppe A) in Tsd Dagegen ist, wie das nebenstehende Schaubild zeigt, der Bestand an preisgünstigen geförderten Wohnungen trotz Neuförderungen weiter zurückgegangen. Dieser Trend wird sich alleine aufgrund der planmäßigen Bindungsausläufe in erheblichem Umfang weiter fortsetzen. In der Prognose für die kommenden Jahre sind die erst mit Bezugsfertigkeit in den Bestand kommenden neu geförderten Wohnungen noch nicht Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbaus Typ A zum Gesamtwohnungsbestand berücksichtigt. Neu geförderte Wohnungen stehen den Wohnungsuchenden in der Regel somit erst nach etwa zwei Jahren zur Verfügung. Aus den Bewilligungsjahren ab 2005 wurden 804 Mietwohnungen im Jahre 2010 bezugsfertig. Bereits eine Kompensation des Bestandesverlustes durch Neuförderung muss aber aus heutiger Sicht ausgeschlossen werden. Der Anteil der geförderten Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand hat sich dadurch erneut verringert. Aus der Kartendarstellung auf der nächsten Seite wird deutlich, dass die preisgünstigen geförderten Wohnungen sehr ungleich über das Stadtgebiet verteilt sind Quelle: Amt für Wohnungswesen Prognose Geförderte Wohnungen und Gesamtwohnungsbestand im Vergleich Entwicklung des geförderten Wohnungsbaus Typ A zum Gesamtwohnungsbestand ,6 Quelle: Amt für Wohnungswesen 11, Wohnungen gesamt 11,3 10,7 Anteil in % am Gesamtwohnungsbestand 9,9 geförderte Wohnungen 9,2 8, ,0 7,8

13 Seite 13 Verteilung der Wohnungen auf die Stadtbezirke Wohnungen in Köln ( ) Wohnungen gesamt = 100,00 % davon: nicht geförderte Wohnungen = 191,41% ,67% 819 1,04% ,74% ,41% 636 1,85% Chorweiler (34.358) ,77% ,62% 331 0,61% Ehrenfeld (54.291) 221 0,28% Lindenthal (78.460) ,56% ,65% 472 0,79% Nippes (59.641) ,18% ,65% 135 0,16% Innenstadt (81.902) ,19% ,90% 662 0,91% Mülheim (73.112) geförderte Mietwohnungen = 107,85% inklusive vereinbarte Förderung geförderte Eigentumsmaßnahmen = 100,74% inklusive vereinbarte Förderung ,40% ,56% 576 1,04% Kalk (55.414) ,27% ,37% ,91% 369 0,72% Rodenkirchen (51.090) ,55% 606 1,18% Porz (51.462) Quelle: Amt für Wohnungswesen und Amt für Stadtentwicklung und Statistik Kaum Leerstände und geringe Fluktuation Geringe Leerstands- und Fluktuationsquoten gelten als Indikatoren für eine Anspannung des Wohnungsmarktes mit einer Tendenz zum Vermietermarkt und steigenden Mieten. Auf gesicherte Erkenntnisse hierzu kann nur aus der Verwaltung des geförderten Wohnungsbestandes zurückgegriffen werden. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Entwicklung des freifinanzierten Wohnungsmarktes in Köln tendenziell gleich oder allenfalls geringfügig abweichend verläuft. Im geförderten Wohnungsbau ist die Leerstandsquote selbst in weniger gefragten Wohnlagen auf dem Stand einer zu vernachlässigenden Größenordnung (1,60 %) geblieben, was auf eine sich manifestierende Anspannung dieses Teilmarktes hindeutet. Hierfür spricht auch die anhaltend geringe Fluktuationsquote mit knapp über 8,08 %. Vom Höhepunkt der Marktentspannung in den Jahren 1997/1998 mit einer durchschnittlichen Quote von über 9 % hat sich der Abwärtstrend fortgesetzt. Wer eine preisgünstige Wohnung gemietet hat, gibt sie nur aus besonders dringenden Gründen wieder auf. Einem geringen Angebot an frei werdenden und neu entstehenden Wohnungen dieses Segments steht die steigende Nachfrage gegenüber.

14 Seite 14 Wohnungsnachfrage Einwohner und Haushalte in Köln Am lebten in Köln Einwohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und es gab Haushalte. Die durchschnittliche Haushaltsgröße hat sich mit 1,88 Personen gegenüber 2009 nicht verändert bestand die Hälfte der Kölner Haushalte aus Einzelpersonen. Die Entwicklung der Einwohnerzahl seit 2000 sowie die Haushaltsgrößen 2010 sind den folgenden Schaubildern zu entnehmen. Einwohnerzahl Einwohner insgesamt Prognose zur Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik bleibt Köln Wachstumsstadt auch in den kommenden Jahren steigt die Einwohnerzahl moderat weiter. Es wird erwartet, dass Köln im Jahr 2020 eine Einwohnerzahl von über 1,032 Millionen erreichen wird. Zwischen 2020 und 2025 soll die Einwohnerzahl nahezu stabil bleiben und nur minimal auf zurückgehen. Die Projektion für die dann folgenden zehn Jahre geht weiterhin von einer stabilen Bevölkerungsentwicklung aus und sieht die Stadt Köln bis zum Jahr 2035 bei 1,030 Millionen Einwohnern ( ). Die neue statistische Einwohnervorausberechnung attestiert Köln somit auf lange Sicht moderates, aber stabiles Wachstums Anmerkung: Grund für den Einwohnerverlust im Jahre 2008 war eine Bereinigung des Einwoh nermelderegisters; ausgelöst durch die erstmalige Vergabe einer bundeseinheitlichen Steuer- Identifikationsnummer kam es in erheblichem Umfang zu Abmeldungen von Amts wegen. Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Haushaltsgrößen Personen- Haushalte 7,7% Haushalte mit 5 und mehr Personen 3,4% Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der Haushalte eine maßgebliche Größe. Nach der aktuellen Haushaltsprognose des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik wird erwartet, dass die Zahl der Haushalte bis 2025 um von im Jahr 2009 auf ansteigen und bis zum Ende der Prognose im Jahr 2035 nur geringfügig um 300 auf zurückgehen wird. In dieser Zeit wird die durchschnittliche Zahl der zu einem Haushalt gehörenden Familienmitglieder von zurzeit 1,88 auf 1,85 zurückgehen. Von daher ist zu erwarten, dass der Wohnungsbedarf wegen der Zunahme der Haushalte bei ansteigender Bevölkerungszahl weiterhin bestehen wird. Grundsätzliches Ziel muss es deswegen bleiben, ein ausreichendes Angebot an Wohnungen als Mietwohnung oder als Wohneigentum bereitzustellen. 3-Personen- Haushalte 11,3% 1-Personen- Haushalte 50,3% 2-Personen- Haushalte 27,4% Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik

15 Seite 15 Bevölkerungsprognose für die Stadt Köln bis 2035 Quelle: Stadt köln Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Statistisches Informationssystem Entwicklung der Haushalte 2005 bis 2035 Jahr Haushalte insgesamt Zahl der Personen im Haushalt 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Personen je Haushalt absolut , , , , , , , , , , ,85 in % ,8 27,1 12,0 7,8 3, ,0 27,1 11,9 7,7 3, ,4 27,0 11,4 7,8 3, ,3 27,1 11,4 7,7 3, ,0 27,6 11,4 7,7 3, ,3 27,4 11,3 7,7 3, ,8 27,5 11,1 7,4 3, ,6 27,9 10,9 7,3 3, ,4 28,4 10,8 7,2 3, ,2 28,7 10,8 7,1 3, ,1 29,1 10,7 7,0 3,1 Quelle: Stadt Köln Amt für Stadtenwicklung und Statistik

16 Seite 16 Wohnkosten Kölner Mietspiegel Der Kölner Mietspiegel (KMSP) dient als Richtlinie zur Ermittlung beziehungsweise Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete für finanzierte Wohnungen. Geförderte Wohnungen sowie Einfamilienhäuser und Kleinappartements (unter 30 Quadratmetern (qm) Wohnfläche) werden hierin nicht abgebildet. Der Mietspiegel bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit zur Vereinbarung einer nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung und des Gebäudes angemessenen Miete. Vor Gericht dient er oftmals als Instrument für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungsverlangen und bei den Kommunalverwaltungen als Grundlage für die Überprüfung der Mieten nach 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhungen) und weiteren Vorschriften. Wir unterscheiden den qualifizierten von dem einfachen Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel besitzt gegenüber dem einfachen den Vorteil, dass im gerichtlichen Verfahren widerlegbar vermutet wird, dass die darin bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Dieser Vorteil kommt in Köln aber nicht zum Tragen, da der für Köln geltende einfache Mietspiegel bei den ansässigen Gerichten einen hohen Stellenwert genießt und in Mieterhöhungsverfahren sowie im Ordnungsrecht von den Gerichten anerkannt ist. Insofern benötigt Köln derzeit keinen in der Erstellung und Fortschreibung kostenintensiven qualifizierten Mietspiegel.

17 Seite 17 Aufbau und Struktur des KMSP können dem hier abgebildeten Mietspiegel 2010 entnommen werden; ebenso die an seiner Aufstellung beteiligten Institutionen. Der KMSP wird von unabhängiger Stelle, nämlich der Rheinischen Immobilienbörse e.v. in Köln (RIB) im Zusammenwirken mit verschiedenen, in der Wohnungswirtschaft tätigen, Unternehmungen und der Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Wohnungswesen, erstellt. Alle zwei Jahre wird er auf einer breiten Datenbasis fortgeschrieben. Für die Fortschreibung des Mietspiegels sind dabei nur die Mieten zu berücksichtigen, die innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Erhebungszeitraum neu vereinbart (Neuvertragsmieten) oder geändert (Bestandsmieten) worden sind. Der aktuelle Kölner Mietspiegel kann über die nachfolgend genannte Internetadresse der Rheinischen Immobilienbörse e.v. Köln gegen eine geringe Schutzgebühr erworben werden:

18 Seite 18 Mieten im geförderten Wohnungsbau Kostenmieten im Vergleich zu den Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau auf der Grundlage des Mietspiegels 2008 Im Gegensatz zum freifinanzierten Wohnungsbau, in dem der Mietzins im Rahmen der Mietpreisspannen grundsätzlich frei vereinbart werden kann, gilt im geförderten Wohnungsbau für die bis zum geförderten Wohnungen das sogenannte Kostenmietenprinzip. Der Vermieter kann hier lediglich die Miete verlangen, die sich aus den Aufwendungen ergibt, die er für das Objekt hat. Die im Stadtgebiet Köln durchschnittlich erhobenen Kostenmieten im geförderten Wohnungsbau (1. Förderweg) sind weitaus günstiger als die vergleichbaren Mittelwerte des Kölner Mietspiegels für freifinanzierten Wohnraum aus November 2008 (gültig bis November 2010). In beiden Fällen ist die Nettokaltmiete gemeint. Der durchschnittliche Mittelwert der Mieten aller Jahrgänge in mittlerer Wohnlage nach dem Kölner Mietspiegel beträgt 7,38 Euro je qm Wohnfläche monatlich, der aller Kostenmieten 4,33 Euro. Die durchschnittlichen Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau liegen also um 3,05 Euro je qm Wohnfläche monatlich unter denen im freifinanzierten Wohnungsbau. Mieten in je m² mtl. 10,00 9,00 8,00 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0 3,47 6,18 4,14 7,58 4,71 8,18 5,00 9,19 bis durchschnittliche Kostenmieten Quelle: Amt für Wohnungswesen Jahrgangsgruppen nach Mietspiegel durchschnittlicher Mittelwert nach Mietspiegel Bei den neueren Objekten, die ab 1990 bezugsfertig geworden sind, ist der Unterschied mit 4,19 Euro noch größer. Während die Kostenmieten bei nahezu unveränderten Zinsen konstant bleiben, steigen die Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau kontinuierlich an. Seit Mitte 2009 wird bei der Bestandsverwaltung des Amtes für Wohnungswesen eine Mietendatenbank aufgebaut, in der ausschließlich Angaben der Vermieter (aufgrund von Freimeldungen, Zinskappungsanträgen etc.) zu den von ihnen erhobenen Mieten einfließen. Zur Zeit ist diese Datenbank noch nicht aussagekräftig, da nur Angaben zu ca. 2,5% des Gesamtwohnungsbestands vorliegen. Sobald die Mietdaten einer weitaus größeren Anzahl von geförderten Wohnungen zur Verfügung stehen, können zu den Durchschnittsmieten präzisere Angaben gemacht werden.

19 Seite 19 Wohnraumförderung 2010 Fakten und Ergebnisse Erhöhte Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus Geförderte Wohnungen sind inzwischen von frei finanzierten Mietwohnungen nicht mehr zu unterscheiden. Hervorragende Qualität, Barrierefreiheit, gute Architektur, Belegungsmanagement usw. sind nur einige wesentliche Beispiele für das gelungene Nachziehen im geförderten Wohnungsbau. Des Weiteren wurde zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie der Einsparung von Wohnnebenkosten die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) endgültig eingeführt. Dieser Standard war somit Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung, sowohl im geförderten als auch im freifinanzierten Wohnungsbau. Als weiteres Ziel gilt es, bessere Standorte für die Wohnraumförderung zu gewinnen, denn auch an diesen Standorten wohnen Haushalte mit kleinen Einkommen, die nicht wegziehen möchten, weil sie vielfältige Kontakte im Stadtteil mit all seinen Einrichtungen geknüpft haben. Deshalb soll der geförderte Wohnungsbau auch dort zunehmend Fuß fassen. Nachdem Bausünden vor allem in den 70er Jahren den geförderten Wohnungsbau in Verruf gebracht haben, ist es weiterhin wichtig, die Vorzüge der neuen Wohnraumförderung verstärkt bekannt zu machen und für sie zu werben. Ohne diese Werbung, verbunden mit gutem Service, würde die Wohnraumförderung vor schwierigen Zeiten stehen, mit wahrscheinlich erheblichen Folgen für Haushalte mit kleineren Einkommen. Die im Berichtsjahr durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung von Image und Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus sind dem Kapitel Imageverbesserung zu entnehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat 2010 im Wohnraumförderungsprogramm 500 Mio. für die Eigentumsförderung vorgesehen. Diese Mittel waren aufgrund der landesweit starken Nachfrage rasch ausgeschöpft. Daher hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr den Bewilligungsschluss auf den vorgezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind 441 Anträge gestellt worden, aus Vorjahren wurden 262 noch nicht bewilligungsreife Anträge übernommen, so dass 2010 insgesamt 703 Förderanträge zu bearbeiten waren (2009: 731). 308 Anträge konnten bewilligt werden, davon 121 Wohnungen (rund 39 %) im Rahmen des Erwerbs einer vorhandenen Immobilie. 104 Anträge (2009: 90) mussten aus unterschiedlichsten Gründen abgelehnt werden oder wurden zurückgenommen. Der Rest, 291 Anträge (2009: 262), wurden in das Jahr 2011 übernommen, da, wie erwähnt, der Bewilligungsschluss auf den vorgezogen wurde. Insgesamt wurden im Berichtsjahr rund 29,5 Mio. (2009: 34 Mio. ) an zinsgünstigen Darlehen zugesagt. Die durchschnittliche Förderhöhe lag bei ,00 (2009: ,00 ). Rund Interessenten ließen sich telefonisch, persönlich oder schriftlich beim Amt für Wohnungswesen hierzu beraten. Beispiele für geförderte Eigentumsmaßnahmen: Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum Damit das eigene Haus oder die eigene Wohnung auch für Haushalte mit kleineren Einkommen erschwinglich wird, wurden auch im Jahre 2010 vom Land zinsgünstige Darlehen angeboten. Die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums umfasst den Neubau oder den erstmaligen Erweb einer Immobilie sowie den Erwerb einer bereits vorhandenen Immobilie. Voraussetzung war u.a. die Einhaltung der Einkommensgrenze (Einkommensgruppe A mit höheren Darlehen) oder eine Überschreitung dieser Grenze von maximal 40 % (Einkommensgruppe B mit geringeren Darlehen) war der Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu leben, sehr hoch. Einfamilienhaus in Köln-Altbrück

20 Seite 20 Die im Jahr 2010 geförderten Eigentumsmaßnahmen verteilen sich auf folgende Stadtteile: Förderzusagen Eigentumsmaßnahmen 2010 Verteilung auf die Stadtbezirke Eigentumswohnungen in Köln-Widdersdorf Geförderte Eigentumsmaßnahmen seit 1995 Geförderte Eigentumsmaßnamen seit 1995 Jahr Anzahl der geförderten Objekte Höhe der Landesmittel ( ) Anzahl Stadtbezirke (grau = Neubau, rot = Erwerb vorhandenen Wohnraums) Gesamt: 308 1: Innenstadt, 2: Rodenkirchen, 3: Lindenthal, 4: Ehrenfeld, 5: Nippes, 6: Chorweiler, 7: Porz, 8: Kalk, 9: Mülheim Quelle: Amt für Wohnungswesen Der Schwerpunkt der Förderung lag in den Stadtbezirken Porz, Lindenthal und Kalk Prognose Quelle: Amt für Wohnungswesen Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Stammheim Es ist erkennbar, dass die Förderzahlen von kontinuierlich gestiegen sind. Der leichte Rückgang in den Jahren kann in Anbetracht der Antragszahlen für 2008 und 2009 vernachlässigt werden. Auch im Jahre 2010 war die Nachfrage ungebrochen, durch den Bewilligungsschluss zum konnten jedoch weitere Anträge nicht mehr angenommen werden. Aber auch die Grundstücksbereitstellung durch die Stadt Köln im Rahmen des Sonderstandortprogramms für preisgünstige Einfamilienhäuser sowie die seit längerer Zeit günstigen Zinsen für Hypothekendarlehen spielen eine nicht unerhebliche Rolle. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Stammheim

21 Seite 21 Förderung von Mietwohnungen Eingesetzte Mittel Land/Stadt Auch bei der Förderung von Mietwohnungen hat das Interesse von Investoren weiterhin stark zugenommen. Die Zahl der Beratungen oft ohne eigenes Grundstück, zum Teil aber auch einschließlich Standortprüfung, lag 2010 bei 300. Daraus resultierten geschätzte oder ermittelte Wohnungszahlen. Konkret angekündigt waren Anträge für Wohnungen. Wegen Bonitätsproblemen, Problemen mit dem Baurecht sowie der auch bei den Investoren bekannten Haushaltssituation des Landes Nordrhein-Westfalen sind aber Anträge ausgefallen bzw. wurden in das Jahr 2011 verschoben. Fertig geprüft und bewilligungsfähig wurden Anträge für 882 Wohnungen. Aufgrund der zugeteilten Landesmittel in Höhe von rund 65,8 Mio. konnten insgesamt 642 Wohnungen gefördert werden. Darin enthalten sind 27 Pflegewohnplätze, die in ein Mietwohnungsprojekt in Köln-Porz/Westhoven integriert werden. 75 Wohnungen, die im Rahmen der Komplettförderung errichtet werden sowie 13 Miet-Einfamilienhäuser. 624 dieser Wohnungen werden über einen Aufzug erschlossen, des Weiteren wird eine Gruppenwohnung mit 8 Appartements, davon 2 für Rollstuhlfahrer, errichtet. 32 dieser Wohnungen werden erstmals im Stadtgebiet Köln im Passivhausstandard gebaut. Die Schwerpunkte der Förderung lagen 2010 in den Stadtbezirken Porz mit 218 Wohnungen, Mülheim mit 108 Wohnungen und Kalk mit 86 Wohnungen. 92,2 % der Wohnungen wurden stadtweit für Haushalte der Einkommensgruppe A finanziert. Neben der Anzahl von Wohnungen ist nachfolgend der Einsatz der Landesmittel und der städtischen Mittel in den einzelnen Förderwegen ab 1994 dargestellt. Selbst in Zeiten geringeren Fördervolumens sind die Landesmittel allein in diesem Segment ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Bauwirtschaft, das Handwerk, den Arbeitsmarkt usw. Eingesetzte Fördermittel Jahr Art der Förderung Anzahl der Wohnungen Höhe der Landesmittel ( ) Höhe der städt. Mittel ( ) Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg EAF Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Förderweg Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Gesamt Quelle: Amt für Wohnungswesen

22 Seite 22 Die 2010 geförderten Mietwohnungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Stadtbezirke: Umsetzung Wohnungsbauprogramm 2010 (WE = Wohneinheiten) Stadtbezirk Stadtteil Straße Rodenkirchen Lindenthal Zollstock Raderthal Müngersdorf Weiden Kalscheurer Weg Brühler Str. Dansweiler Weg/ Manstedter Weg Aachener Str. Typ A WE Typ B WE Gesamt WE Ehrenfeld Ehrenfeld Äußere Kanalstr./Iltisstr Nippes Nippes Neusser Str Chorweiler Worringen Neusser Landstr Porz Poll Wahn Zündorf Westhoven Auf dem Sandberg Frankfurter Str. Am Bahnhof Ranzeler Str./Ecke Loorweg Andre-Citroen-Str. Andre-Citroen-Str Kalk Kalk Humboldt/Gremberg Höhenhaus Sieversstr. Christian-Sünner-Str. Corkstr./Hans-Zandowsky-Platz Gremberger Str. Nürnberger Str Mülheim Höhenhaus von-ketteler-str. von-ketteler-str. von-ketteler-str. von-ketteler-str. Gesamt Quelle: Amt für Wohnungswesen Geförderte Mietwohnungen seit 1980 Die folgende Übersicht der seit 1980 in Köln geförderten Mietwohnungen macht deutlich, dass zeitversetzt zu großen Versorgungsengpässen am Wohnungsmarkt die Förderzahlen angestiegen sind. Die durchschnittliche Wohnungsgröße der Neubauwohnungen hat sich von 70,45 qm im Jahr 2009 auf 66,82 qm im Jahr 2010 reduziert. Benötigt werden in Köln vor allem 2-Raum- Wohnungen sowie größere Wohnungen für Familien mit Kindern. Diese Haushalte müssen weiterhin am längsten warten, bis sie eine angemessene Wohnung gefunden haben. In den Beratungsgesprächen mit den Investoren wird daher verstärkt für den Bau solcher Wohnungen, aber auch für behindertengerechte Wohnungen, geworben, wobei die Wohnflächenobergrenzen wenn möglich unterschritten werden sollen.

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