DGPPN-CURRICULUM. für die stationäre psychiatrische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

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1 DGPPN-CURRICULUM für die stationäre psychiatrische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Struktur des praktischen Jahres Einführungszeit Rotation Lernziele Aufgabenfelder Verlauf des praktischen Jahres Einarbeitungszeit (1 Monat) Übernahme der eigenen Stationsarbeit ( 1-2 Monate) Zunehmende Selbständigkeit (ab 3. Monat) Supervision Vorlage Falldokumentation Praktische Tätigkeit Dokumentation Behandlungsfälle (inkl Diagnostik) Stundenzettel Supervision Fortbildungsnachweis

3 3 Angaben zur Person: Foto Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum Geburtsort/ggf. -land Akademische Grade: Master Diplom Promotion: geplant abgeschlossen welche: ausländische Grade: welche: Abschluss-Prüfung Psychologie Datum Ausbildungsinstitut: Ausbildungsbeginn

4 1 Allgemeine Informationen Mit diesem Ausbildungsbuch werden wichtige Grundzüge der Ausbildung während der praktischen Tätigkeit in der Klinik dargestellt. Grundlagen der Ausführungen sind die gesetzlichen Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (nach 2(1) des Psychotherapeutengesetzes und der Allgemeinen Prüfungsordnung) die inhaltlichen und ausbildungsbezogenen Gesichtspunkte, wie sie in den Empfehlungen der DGPPN (Nervenarzt, 5, 2008) zur Gestaltung der Praktischen Tätigkeit aufgeführt sind. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und der Gegenstandskatalog (GK) für die schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert im Sinne des 1 Abs. 3 Satz 1 Psychotherapeutengesetz sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Sie steht unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht und umfasst mindestens Std. Diese teilen sich auf in das Praktikum und das klinische Jahr. Die PsychTh-APrV erlaubt die Ableistung der praktischen Tätigkeit in Teilabschnitten von 3 Monaten. Im Sinne einer kontinuierlichen und qualitativ hochwertigen Ausbildung sollten jedoch das Praktikum und das klinische Jahr im Regelfall jeweils zusammenhängend über mindestens ½ Jahr bzw. mindestens 1 Jahr absolviert werden. Das Praktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen mit Patienten. Es umfasst mindestens 600 Std. (½ Jahr) und ist an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildungsbefugnis in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten abzuleisten. Über den Inhalt der praktischen Tätigkeit wird dem Ausbildungskandidaten von der Klinik/der Praxis ein Zeugnis ausgestellt. Das 600 Std.-Praktikum kann auf allen Stationen einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Klinik, in einer psychiatrischen Tagesklinik oder in einer psychiatrischen Institutsambulanz abgeleistet werden. Das klinische Jahr umfasst mindestens Std. (1 Jahr) und soll an einer psychiatrischen Einrichtung, die im Sinne des Ärztlichen Weiterbildungsrechts als Einrichtung, die über die volle Weiterbildungsberechtigung für Psychiatrie und Psychotherapie verfügt, abgeleistet werden. Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrisch-klinischen Einrichtung ist der Ausbildungskandidat jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patienten zu beteiligen. Dabei erwirbt er Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen. Bei mindestens 4 Patienten bezieht die Behandlung die Familie oder andere Sozialpartner des Patienten mit ein. Die Patientenbehandlungen sollen fallbezogen und unter Umfang und Dauer dokumentiert werden. Über den Inhalt der praktischen Tätigkeit wird dem Ausbildungskandidaten von der Klinik ein Zeugnis ausgestellt. Das Std.-Klinische Jahr kann auf allen Stationen der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, in der Psychiatrischen Tagesklinik oder in der Psychiatrischen Institutsambulanz abgeleistet werden. Entsprechend den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes* durchlaufen Ausbildungskandidaten alle Abschnitte der praktischen Tätigkeit in einer Psychiatrischen Klinik. 4

5 5 Während das Psychotherapeutengesetz damit zwar das Ausmaß praktischer Tätigkeit an psychiatrischen Kliniken genau quantifiziert und verpflichtend vorsieht, sind Details dieser Tätigkeit, sowohl was die formalen Kriterien, als auch was die inhaltlichen Vorgaben angeht, nicht enthalten. Diese fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Kliniken und werden dort unterschiedlich gehandhabt. Meist werden Kooperationsverträge zwischen Ausbildungsinstituten und Kliniken geschlossen, in denen die Kliniken die Einhaltung der PsychTh-APrV zusichern. Die DGPPN hat 2008 Empfehlungen zur Ausgestaltung der praktischen Tätigkeit der PPiA an die Chefärzte psychiatrisch-psychotherapeutischer Kliniken herausgegeben, die als Grundlage dieses Ausbildungsbuches dienen. Sie verdeutlichen die Relevanz der Erfahrungen innerhalb der praktischen Tätigkeit an einer Psychiatrischen Klinik für die späteren Psychologischen Psychotherapeuten. Für diagnostische Entscheidungen und Indikationsstellungen für Psychotherapie und die Einbeziehung von psychiatrischen Fachärzten sind das Wissen und die Erfahrungen innerhalb dieses psychiatrischen Jahres unabdinglich. Die PsychTh-APrV enthält hierzu selbst folgende Ausführungen (siehe auch Seite 4): Die praktische Tätigkeit nach 1 Abs. 3 Satz 1 dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert im Sinne des 1 Abs. 3 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Sie steht unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht ( 2, PsychTh-AprV). Die DGPPN hält folgende Lerninhalte und Vorschläge für die Umsetzung dieser Anforderungen für wesentlich: Diagnostik und psychopathologische Befunderstellung einschließlich Dokumentation Kennenlernen von Zusatzdiagnostik (apparativ, testpsychologisch, laborchemisch) Differentialdiagnostik hinsichtlich organisch begründeter, substanzbedingter und multifaktoriell bedingter Störungen Indikation für verschiedene Behandlungsverfahren Kennenlernen der verschiedenen institutionellen Ebenen (tagesklinisch, vollstationär) Kennenlernen der Störungsbilder bei denen Psychotherapie nicht primär indiziert Ermöglichung von Stationswechsel und Rotationen Kennenlernen des gesamten Spektrums psychischer Störungen Einsatz auf psychiatrischer Intensivpflege-Station Erwerb relevanter Kenntnisse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mich Fach-, Hausärzten, und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens Prozesse und Interventionen vom Aufnahme bis zum Entlassungsgespräch Behandlungsplanung, Durchführung von Einzel- und Gruppentherapien, Therapieevaluation, Rückfallprävention Supervision Fachaufsicht und Anleitung soll durch Fachärzte oder approbierte Psychologische Psychotherapeuten erfolgen Es sollte ein Koordinator für alle übergeordneten Belange der praktischen Tätigkeit geben (Koordination mit Ausbildungsinstitut)

6 6 Organisation regelmäßiger Treffen mit den PPiA, zur Diskussion sämtlicher inhaltlicher und organisatorischer Fragen und Probleme. Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses über die durchgeführten Aufgaben und Tätigkeitsbereiche Das vorliegende Ausbildungsbuch versucht, diese Vorschläge umzusetzen. Daher ist es in der Dokumentation ausführlicher und in den Anforderungen höher als es die PsychTh-AprV verlangt. 2 Struktur des praktischen Jahres Als Vertragsdauer für das Stunden-Praktikum sollte - unabhängig von dem Stellendeputat jeweils 12 Monate vertraglich vereinbart werden. 2.1 Einführungszeit Innerhalb der ersten vier Wochen des PPiA soll eine Einarbeitungszeit auf einer Station gemeinsam mit einem klinisch tätigem Psychologen/Arzt erfolgen, der eine Mentorfunktion für den PPiA übernimmt. 2.2 Rotation Innerhalb des Klinischen Jahrs (1.200 Std.) sollen mindestens zwei psychiatrische Stationen durchlaufen werden, vom Umfang möglichst zu gleichen Anteilen. Diese Vorgabe kann individuell flexibel gehandhabt werden. Das Praktikum (600 Std.) soll am Stück abgeleistet werden, möglichst auf einer Station mit psychotherapeutischem Behandlungsfokus, in der Tagesklinik oder Ambulanz. Es ist anzustreben, dass eine Zeit auf der psychiatrischen Intensivstation (zumindest 4 Wochen) verbracht wird. Die Intensivstation beinhaltet sowohl psychopharmakologische als auch psychotherapeutische Behandlungen, sowie Motivationsarbeit und Ergotherapie. 3 Lernziele Indikation für stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Therapie Durch den Aufenthalt auf einer Akutstation und durch das Führen von Aufnahmegesprächen soll Erfahrung mit der Indikation für eine stationäre Therapie gewonnen werden. Diagnostik: Erhebung des psychopathologischen Befundes und weiterer diagnostischer Informationen Die PPiA sollen Kenntnisse in diagnostischen Prozessen einschließlich der Erhebung des psychopathologischen Befundes, der operationalisierten Diagnostik, der standardisierten Befunderhebung und Dokumentation erwerben (auch in Form klinischer Selbst- und Fremdbeurteilungsverfahren). Weitere diagnostische Verfahren und Informationen, die insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbildung in Differentialdiagnostik zur Abgrenzung organisch begründeter oder substanzinduzierter und multifaktoriell

7 begründeter Störungen hinzugezogen werden, sollen ebenfalls kennengelernt werden. 7 Diagnostik: Kennenlernen möglichst aller psychischen Störungsbilder (ICD (F0-) F1-F6) Die PPiA sollen die Diagnostik und Behandlung möglichst aller psychiatrischen Störungsbilder kennenlernen. Dies bedeutet, dass sie sich nicht nur mit der psychotherapeutischen Behandlung von Patienten beschäftigen sollen, sondern besonders mit der Vielfalt, Komorbidität, überlappenden Symptomatik, wie auch Heterogenität der psychischen Störungen vertraut machen. Neuropsychologie Die standardisierte neuropsychologische Diagnostik ist Teil des stationären diagnostischen Angebotes. Über die Durchführung, Auswertung und Dokumentation neuropsychologischer Standardverfahren zu Leistungsdiagnostik, Persönlichkeitsdiagnostik und dem Einsatz klinischer Verfahren sollen sich PPiA ebenfalls vertraut machen. Der differentielle Einsatz der Verfahren je nach Fragestellung und ökonomischen Gesichtspunkten soll ebenfalls erlernt werden. Zusatzdiagnostik Neben der fachinhärenten Weiterbildung in neuropsychologischer Zusatzdiagnostik bietet das psychiatrische Praktikum die Möglichkeit, weitere apparative (MR, EEG) und laborchemische Verfahren der Zusatzdiagnostik im Rahmen des stationären Settings wie auch über Fortbildungsveranstaltungen kennenzulernen. Erfahrungen im Umgang mit stationären psychiatrischen Patienten zur Krisenintervention, Einschätzung von Suizidalität Im klinischen Alltag werden regelmäßig Patienten zur akuten Krisenintervention aufgenommen. Ebenso können schon stationäre Patienten akut in eine seelische Krise geraten. Ein zentraler Bestandteil im professionellen Umgang mit akuten Krisen ist die Abklärung von Suizidalität sowie die Planung einer direkten Intervention. Die PPiA sollen die notwendigen Mittel zur Abklärung von Suizidalität sowie die zu erfolgenden Maßnahmen im Falle akuter Suizidgefährdung erlernen. Im Weiteren sollen die Möglichkeiten zur psychotherapeutischen Krisenintervention kennengelernt werden. Indikationen erstellen bezüglich des Settings einer Behandlung, der Art und des Umfangs von Psychotherapiebedarf Im Rahmen des diagnostischen Prozesses sollen die PPiA lernen, eine Entscheidung bezüglich der Indikation einer psychotherapeutischen Behandlung zu stellen. Hier sollen die Diagnose, der Schweregrad der Erkrankung und die Motivation des Patienten für eine Therapie in diese Entscheidung einbezogen werden. Ein wichtiges Ziel ist zusätzlich auch das Aneignen von praktischem Wissen über die Behandlungsabläufe bei vorrangig psychiatrisch erkrankten Patienten (z.b. Schizophrenie, bipolaren Störungen, Demenz), bei denen Psychotherapie nicht die primäre bevorzugte Behandlungsmethode darstellt. Zudem sollen die PPiA auch die

8 Indikationsbedingungen für weitere Therapieformen wie Pharmakotherapie, aber auch Sozio- und Ergotherapie erfahren. Hierzu ist der Austausch im multidisziplinären Behandlungsteam nötig. Auch die weiteren Spezifikationen zur Quantität und Art der Behandlung sollen hier gelernt werden. Im Laufe des stationären Aufenthaltes ist regelmäßig zu prüfen, ob das Krankheitsbild weiterhin eine stationäre Behandlung erforderlich macht oder ob eine ambulante Weiterbehandlung für den Patienten sinnvoll ist. Die PPiA sollen Wissen über weiterführende ambulante Behandlungsangebote und deren Indikation erwerben. 8 Psychotherapeutische Einzel- oder Gruppentherapien bei psychiatrischen Patienten Die PPiA sollen erste Einblicke in die Konzepte psychotherapeutischer Einzelsowie Gruppentherapien erlangen. Im Verlauf des Praktikums werden die PPiA unter engmaschiger Supervision Einzelgespräche bei psychiatrischen Patienten durchführen. Ziel ist es, die Grundzüge der Gesprächsführung (Akzeptanz, Offenheit, Konkretheit, Verstärkung) zu erlernen. Ferner sollen psychotherapeutischer Konzepte erlernt werden. Neben der Einzeltherapie sollen gruppentherapeutische Konzepte der Psychiatrie kennengelernt und unter Supervision selbständig durchgeführt werden. Ziel ist es dabei, verschiedene Modelle der Gruppentherapie kennenzulernen (z.b. Psychoedukation, Soziales Kompetenztraining, Depressionsmanagement, andere störungsspezifische Programme), Kriterien für das Zusammenstellen von geeigneten Gruppen zu beachten sowie den Umgang mit entstehenden Gruppendynamiken/-konflikten zu erlernen. Zudem soll die Möglichkeit gegeben sein, Verfahren der Therapieevaluation anzuwenden und kennenzulernen. Grundlagenwissen in Psychopharmakotherapie erlangen Die PPiA sollen lernen, evidenzbasierte Differenzialindikationen zur Psychopharmakotherapie vorzunehmen. Kenntnisse in Psychopharmakologie sind für psychologische Psychotherapeuten deshalb wichtig, weil sie die Psychotherapie erleichtern oder ergänzen, seltener aber auch stören können (z.b. Benzodiazepine). Des Weiteren ist es wichtig, die Behandlungscompliance der Patienten in diesem Bereich zu steigern. Dazu dient die Psychoedukation. Die PPiA sollten daher die einzelnen Wirkstoffgruppen (Nootropika/Antidementiva, Anti-Craving-Substanzen, Antipsychotika, Tranquilizer/Hypnotika, Antidepressiva, Phasenprophylaktika, Stimulanzien) sowie deren Wirkungen und Nebenwirkungen kennen lernen. Zudem sollten sie Kenntnisse über störungsspezifische Psychopharmaka- Behandlungen erwerben. Auch Kenntnisse über die Konsequenzen der Psychopharmaka-Einnahme im Alter, in der Schwangerschaft, im Straßenverkehr sowie bei Suizidalität sind wichtig. Multiprofessionelle Kooperation Die PPiA arbeiten während ihres Praktikums in einem interdisziplinären Team. Dies setzt sich zusammen aus dem ärztlichen Bereich, dem nicht-ärztlichen Bereich (Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen, Ergo- und Kunsttherapeut/innen) und dem Pflegedienst. Dadurch lernen sie komplexe stationäre pharmako-, sozio- und psychotherapeutische Behandlungsverfahren und deren Indikationen kennen. Des Weiteren

9 bekommen sie einen Einblick in die Kompetenzen der verschiedenen Berufsgruppen und deren Grenzen. Dies soll dazu befähigen, Indikationsentscheidungen für das Hinzuziehen von Mitbehandlern zu stellen. 9 Ablauf des stationären Aufenthaltes Die PPiA sollen Prozesse und Interventionen vom Aufnahme- bis zum Entlassgespräch aus der stationären Behandlung und gegebenenfalls nachstationären Behandlung kennen lernen. Dazu gehört ebenfalls die Erstellung des Entlassbriefes und der Verlaufsdokumentation. 4 Aufgabenfelder Aus den Lernzielen ergeben sich die Aufgabenfelder für das Praktische Jahr: Aufnahmeberichte und Arztbriefe erstellen bis auf die Bereiche körperliche Untersuchung und Medikation Es sollen Aufnahmegespräche geführt und Aufnahmeberichte verfasst werden. Dabei geht es um die Erhebung und schriftliche Darstellung von: Aufnahmemodus, aktueller Anamnese, psychiatrischer Vorgeschichte, Familienanamnese, Drogenanamnese, biografischer und sozialer Anamnese, psychopathologischem Befund und Aufnahmediagnose(n) sowie einem Hinweis auf das geplante Procedere. Der Bericht wird vom behandelnden Arzt um die körperlichen Anamnese- und Untersuchungsbefunde sowie um die Aufnahmemedikation ergänzt. Am Ende des Patientenaufenthaltes ist der Arztbrief zu erstellen, in den die wesentlichen Passagen des Aufnahmeberichtes übernommen werden. Zusätzlich ist eine Verlaufsdokumentation zu verfassen sowie eine Bewertung der Behandlung vorzunehmen. Diese werden wiederum vom behandelnden Arzt um die medizinischen Aspekte ergänzt. Psychotherapeutische Behandlungspläne erstellen Nach der diagnostischen Phase soll ein psychotherapeutischer Behandlungsplan für die Patienten erstellt werden, der sich auf die Erkenntnisse aus den bisherigen Gesprächen und einem passendem Erklärungsmodell stützt. Dabei soll die Schwere der Erkrankung, die Motivation des Patienten und die Dauer des Aufenthaltes als Grundlage für realistische und erreichbare Methoden und Ziele herangezogen werden. Außerdem soll dieser Plan dem Patienten angemessen vermittelt und der Patient in die Zielanalyse miteinbezogen werden. Dabei soll die Rolle der Psychotherapie im Rahmen der multiprofessionellen Behandlung eingeschätzt und mit den anderen Teammitgliedern beraten werden. Explizit sollen sich diese Behandlungspläne nicht an den Antragsverfahren und den Richtlinienverfahren orientieren. Psychotherapeutische Einzelkontakte mit Patienten Die therapeutische Mitbetreuung von Patienten gehört auf allen Stationen zu einer der Hauptaufgaben der PPiA. Dazu zählen zum einen regelmäßige, ca. einstündige Therapiesitzungen und der gezielte Einsatz von psychotherapeutischen Interventionsmaßnahmen in Anbetracht der vereinbarten Therapieziele, zum anderen aber auch Kriseninterventionen bei auftretenden akuten Belastungen oder Suizidalität. Auf ausgewählten

10 Stationen werden zudem auch die Ausgänge und Wochenendplanungen durch den zuständigen Therapeuten geregelt und während der Einzelsitzungen besprochen. Die PPiA werden bezüglich der betreuten Patienten regelmäßig super- und intervidiert (vgl. Supervision/Intervision ). 10 Dokumentation von Befund und Verlauf Jeder therapeutische Kontakt zum Patienten muss dokumentiert werden. In der Dokumentation sollen aktueller psychopathologischer Befund, Inhalte des Gesprächs, therapeutische Interventionen, Interaktionsverhalten und Einschätzung der akuten Eigen- oder Fremdgefährdung des Patienten festgehalten werden. Die einzelnen Bestandteile sollen möglichst objektiv und nach vorgegebenem Muster beschrieben werden. Psychoedukations- und Psychotherapiegruppen durchführen Die PPiA sollen verschiedene Gruppen kennenlernen oder auch neue Gruppenkonzepte mit etablieren und umsetzen (psychoedukative vs. Psychotherapiegruppen; störungsorientierte vs. nichtstörungsorientierte Gruppen; themengebunde vs. themenoffene Gruppen; offene und geschlossene Gruppen, standardisierte, teilstandardisierte vs. freie Gruppen). Sie sollen daneben auch erfahren wie sich jene innerhalb ihrer Moderationsanforderung unterscheiden. Die PPiA sollen dabei die wichtigsten Grundlagen und Methoden hinsichtlich der Moderation einer Gruppensitzung vermittelt bekommen. Sie erhalten dabei Einblick in die thematische Auf- und Vorbereitung einer Gruppensitzung, die verschiedenen Techniken zur Gruppenmoderation, sowie zur Nachbereitung. Die PPiAs werden innerhalb der jeweiligen Gruppe schrittweise angeleitet, was bedeutet, dass sie anfänglich bei einem erfahrenen Gruppenleiter hospitieren, später kotherapeutische Aufgaben übernehmen und schließlich eine Gruppe unter Supervision selbst anleiten und durchführen. Der PPiA hat bei jenem Prozess auch immer die Möglichkeit, Rücksprache mit dem Gruppenleiter zu halten, insbesondere dann, wenn aufkommende Schwierigkeiten oder Unklarheiten bestehen, so dass eine qualifizierte Betreuung als auch eine qualifizierte Gruppentherapie jederzeit gewährleistet ist. Angehörigengespräche führen Der angemessene Kontakt mit Angehörigen ist Teil jedes umfassenden Behandlungskonzeptes. Angehörigengespräche sollen, wo nötig und angebracht, daher ebenfalls durchgeführt werden. Diese dienen der Aufklärung über die Erkrankung, der Entlastung der Angehörigen, der Verringerung psychosozialer Konflikte sowie dem Aufbau sozialer Unterstützung und Hilfe für den Patienten. Angehörigengespräche sollen in der Regel unter Einbeziehung des Patienten und unter Hinzuziehung einer weiteren behandelnden Person (z.b. Arzt) erfolgen. Teilnahme an Visiten und Teamsitzungen Mindestens ein Mal wöchentlich finden Oberarztvisiten statt, innerhalb derer die Patienten zunächst kurz vorbesprochen und im Anschluss vom Oberarzt der jeweiligen Station in Bezug auf ihr aktuelles Befinden und ihre Besserung im therapeutischen Prozess visitiert werden. Die Aufgabe des PPiA besteht darin, dem Oberarzt und dem Team neue Informationen, aktuelle Anliegen

11 und Fortschritte in der Therapie der von ihr/ihm betreuten Patienten bündig mitzuteilen. Vor dem Hintergrund eines multimodalen Behandlungsansatzes finden zusätzlich regelmäßige Teambesprechungen statt, um so Informationen der unterschiedlichen Behandler (z.b. Ärzte, Psychologen, Pflegepersonal, Ergotherapeuten, etc.) zusammenzutragen und zudem wichtige Entscheidungen (z.b. Entlasstermin) gemeinsam zu besprechen. Der kontinuierliche Kontakt mit den Stationsärzten wird vorausgesetzt Verlauf des praktischen Jahres 5.1 Einarbeitungszeit (1 Monat) Kennenlernen der Aufgaben der ärztlichen, psychologischen und pflegerischen und weiteren Dienste. Regelmäßige Teilnahme an den Stationsvisiten, Oberarztvisiten, Teambesprechungen und Fallsupervisionen. Teilnahme an Aufnahmegesprächen Teilnahme an Gruppen und Einzeltherapien Einführung in die Aufnahmedokumentation, Erstellung des Patientenbogens, Aufnahmebericht, Einführung in die Dokumentation Kennenlernen stationärer Behandlungsprozesse mit den Phasen der Diagnostik, Therapieplanung und Interventionsdurchführung, Evaluation und Entlassung. V. a. teilnehmende Beobachtung und systematische Einführung 5.2 Übernahme eigener Stationsarbeit ( 1-2 Monate) Übernahme von 2 bis 3 Patienten in Einzelbetreuung bzw. Mitbehandlung unter Supervision durch Ärzte und Stationspsychologen. Dabei Auswahl von ausbildungsgeeigneten Patienten (keine Suizidalität, schwere Persönlichkeitsstörung, schwere Traumatisierung). Zu Beginn sollte die Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen mit überwiegend supportiver oder störungsspezifischer Zielsetzung erfolgen. Übernahme der aktiven Leitungsrolle in gruppenpsychotherapeutischen Therapieangeboten. Kennenlernen des intensivstationären Settings 5.3 Zunehmende Selbständigkeit unter Supervision (ab 3. Monat) Mitbehandlung von Patienten mit psychotherapeutischen Schwerpunkten. Die Fachaufsicht für die Mitbehandlung durch den PPiA erfolgt durch den zuständigen Arzt. Mitwirkung beim Verfassen des Entlassbriefes unter Federführung des Arztes mit Schwerpunkt auf die Themen Therapie und Verlauf. Selbständige Durchführung von Aufnahmegesprächen in Anwesenheit eines Arztes.

12 12. Aufnahmedokumentation (unter Fachaufsicht) und Vorstellung des Patienten beim Oberarzt bzw. in der Konferenz nach entsprechender Instruktion durch den Arzt. 6 Supervision Die Supervision erfolgt durch die jeweils zuständigen Oberärzte sowie sofern vorhanden - zusätzlich durch Psychologische Psychotherapeuten. Die PPiA nehmen an den Supervisionen durch einen externen Supervisor teil, wenn dies durchgeführt wird. Zudem wird ein regelmäßiges Treffen der PPiAs angeboten. Es dient dem Austausch, der Klärung organisatorischen Fragen oder Probleme sowie der Intervision. Ein Koordinator (vorzugsweise Oberarzt, Leitender Psychologe) regelt organisatorische Abläufe (Rotationen, Kommunikation mit den Instituten) und organisiert das PPiA Treffen. Er vermittelt auch bei Problemen mit dem oberärztlichen Supervisor oder anderen Mitarbeitern und Kollegen. Zum Abschluss der praktischen Tätigkeit erhält der Ausbildungskandidat ein qualifiziertes Zeugnis.

13 13 Vorlage Falldokumentation Praktische Tätigkeit (APrV, 2, Abs. 3) Chiffre der Patientin/des Patienten Störungsgruppe und erreichte Lernziele Kurzcharakteristika der Patientin/ des Patienten (Alter, Geschlecht, Familienstand, Schulbildung, Beruf) Zeitraum und Umfang (Therapiestunden) der Behandlung Diagnosen und Differentialdiagnosen (ICD 10) Kurze Beschreibung der Vorgeschichte und der aktuellen Symptomatik und Problembereiche Indikation für stationäre Behandlung Psychopathologischer Befund bei Aufnahme Diagnostik, Interventionen und Verlauf der Behandlung (hier alle diagnostischen Verfahren und Interventionen aufführen und kennzeichnen, welche durch den/die Ausbildungskandidat/in durchgeführt wurden oder an welchen er/sie beteiligt war) Darstellung weiterer erreichter Lernziele (z.b. Einbeziehung von Familienangehörigen oder Darstellung der Pharmakotherapie) Ergebnis der Behandlung Es erfolgten regelmäßige Fallbesprechungen. Datum, Ort, Unterschrift Chefarzt, Klinik für Psychiatrie und Name und Unterschrift der/des Ausbildungskandidaten/In Psychotherapie

14 14 7 Dokumentation Behandlungsfälle (inkl Diagnostik) Tabellarische Übersicht über 30 Behandlungsfälle in Abhängigkeit von der Diagnose (mindestens 5 der 7 Diagnosegruppen müssen dokumentiert sein) Störung Pat.Nr. Initiale Station Einzel/ Gruppe Schizophrenie ICD-10 F 2 Diagnose Einbezug von Familienangehörigen Unterschrift Oberarzt 6 Affektive Störungen ICD-10 F 3 Persönlichkeits störungen ICD-10 F 6 Gerontopsych. Patienten ICD-10 F 0 Sucht ICD-10 F1 Angst/Zwang Anpassungs-/Essstörungen ICD- 10 F

15 15 8 Stundenzettel Name, Vorname: Stundenzettel für (Monat/Jahr) Tag Arbeitszeiten Stundenzahl Gesamtstundenzahl: Bestätigung der Richtigkeit der Angaben: Bestätigung durch:

16 16 9 Supervision Im Rahmen des Psychiatrischen Jahres (1200) müssen mindestens 30 Fälle supervidiert worden sein Supervisionen/Intervisionen Nr. Datum Patient/Diagnose Unterschrift Supervisor

17

18 18 Im Rahmen des Psychiatrischen Jahres (600) müssen mindestens 15 Fälle supervidiert worden sein Supervisionen/Intervisionen Nr. Datum Patient/Diagnose Unterschrift Supervisor

19 19 Supervisionsprotokoll TherapeutIn:... SupervisorIn:... Patient:... Datum:... Das von mir vorgebrachte therapeutische Problem: Notizen während der Supervisionssitzung: Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte der heutigen Supervision:

20 20 10 Fortbildungsnachweis Zum Nachweis von Weiterbildung innerhalb des Psychiatrischen Jahres Fortbildung Nr. Datum Thema Unterschrift Leiter

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