Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und Versicherung von Auslandsinvestitionen. Dr. Christian Borris, LL.M. 25. Oktober 2006

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und Versicherung von Auslandsinvestitionen. Dr. Christian Borris, LL.M. 25. Oktober 2006"

Transkript

1 Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und Versicherung von Auslandsinvestitionen Dr. Christian Borris, LL.M. 25. Oktober 2006

2 Übersicht 1. Investitionsgarantie der AGA 2. Garantiegegenstand im Vergleich mit BIT 3. Garantieumfang im Vergleich mit BIT 4. Garantiekosten vs. Kosten der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit 5. Investitionsschutz durch BIT/ Investitionsschiedsgerichtsbarkeit oder durch Investitionsgarantien? - Abwägungskriterien

3 Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland (AGA)

4 - Mandatare: Pricewaterhouse Coopers und Euler Hermes (auch Großbritannien und Italien) - Bis Ende 2005 wurden Garantien mit einem Deckungsvolumen von EUR 36,7 Mrd. gewährt - Laufzeit der Garantien regelmäßig 15 Jahre, in Ausnahmen bis zu 20 Jahren mit einer 5-jährigen Verlängerungsoption

5 Garantiegegenstand der AGA vs. Schutzgegenstand der BIT

6 Gegenstand der Investitionsgarantie Gegenstand der BIT Kapitalanlagen, d.h. - Beteiligungen - Kapitalausstattungen von Niederlassungen - beteiligungsähnliche Darlehen Kapitalanlagen, d.h. Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie sonstige Eigentumsrechte wie Hypotheken und Pfandrechte Gesellschaftsanteile, -obligationen, - einlagen und andere Arten von Beteiligungen an Gesellschaften Ansprüche auf Geld oder andere Leistungen, die einen wirtschaftlichen Wert im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage haben

7 Gegenstand der Investitionsgarantie Gegenstand der BIT Vermögenswerte Rechte Rechtspositionen, die ebenso wie oben genannte Kapitalanlagen langfristig und mit dem Ziel einer unternehmerischen Tätigkeit und gegen Geld oder geldwerte Leistungen vorgenommen werden (z.b. Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas oder Schuldverschreibungen) Erträge sind diejenigen Beträge, die an den Unternehmer auf seine Kapitalanlagen für einen bestimmten Zeitraum als Gewinnanteile ausgeschüttet oder als Zinsen geleistet werden Gesetzliche oder vertragliche Konzessionen aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, einschließlich von Konzessionen zur Aufsuchung, Bearbeitung, Förderung und Gewinnung von natürlichen Ressourcen Erträge bezeichnet diejenigen Beträge, die auf Kapitalanlagen anfallen, einschließlich Gewinnanteile, Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne, Lizenz- und andere rechtmäßige Entgelte

8 Gegenstand der Investitionsgarantie Gegenstand der BIT Rechte des geistigen Eigentums wie insbesondere Urheberrechte, Patente und gewerbliche Muster und Modelle, Marken, Handelsnamen, technische Verfahren, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Know-how und Goodwill

9 Garantieumfang der AGA vs. Schutzumfang der BIT

10 Umfang der Investitionsgarantie Umfang der BIT Enteignungsfall: Bei Verstaatlichung, Enteignung oder sonstigen Eingriffen von Hoher Hand. Jedoch nur, wenn ein so wesentlicher Teil der Vermögenswerte entzogen worden ist, dass die Projektstätte nicht mehr auf Dauer ohne Verluste fortgeführt werden kann und infolgedessen die Investition als Totalverlust anzusehen ist. Enteignungsfall: Formel: ein faktischer Entzug liegt vor, wenn der Wert der Investition um mindestens 75% reduziert wurde.

11 Umfang der Investitionsgarantie Umfang der BIT Im Falle des Bruchs einer rechtsbeständigen Zusage staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen. Jedoch nur, soweit diese Zusagen das Anlageunternehmen berechtigen und durch den Bruch die Projektstätte nicht mehr auf Dauer ohne Verluste fortgeführt werden kann und infolgedessen die Investition als Totalverlust anzusehen ist. Gerechte und billige Behandlung, z.b. Veränderung der vereinbarten Investitionsbedingungen.

12 Umfang der Investitionsgarantie Umfang der BIT Im Falle von Zahlungsverboten oder Moratorien nur, wenn eine fällige Forderung ganz oder teilweise in keiner Form erfüllt oder beigetrieben werden kann. Voller Schutz und volle Sicherheit, z.b. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Rücknahme von Genehmigungen, Zahlungsverbote.

13 Umfang der Investitionsgarantie Umfang der BIT Im KT-Fall (Unmöglichkeit der Konvertierung oder des Transfers) nur, wenn im Anlageland Beträge nicht binnen zwei Monaten konvertiert oder transferiert worden sind. Freier Transfer von Zahlungen in frei konvertierbaren Währungen grundsätzlich täglich zu dem am Markt geltenden Wechselkursen, aber es gibt auch BIT, die den freien Transfer in einer Periode besonders niedriger Wechselkurse beschränken.

14 Umfang der Investitionsgarantie Umfang der BIT Im Kriegsfall nur, wenn ein so wesentlicher Teil der Vermögenswerte zerstört worden ist, dass die Projektstätte, die Niederlassung oder die Betriebsstätte nicht mehr auf Dauer ohne Verluste fortgeführt werden kann und infolgedessen die Investition als Totalverlust anzusehen ist. Im Kriegsfall häufig Entschädigungsregelung, die vorsieht, dass der Investor nicht weniger günstig behandelt wird als ein nationaler Investor.

15 Kosten für eine Garantie der AGA vs. Kosten eines Investitionsschiedsverfahrens

16 1. Bearbeitungsgebühr: 0,5 von dem Betrag, der EUR übersteigt, aber niemals mehr als EUR Garantieentgelt für die Kapitaldeckung: Jährlich 0,5% des Höchstbetrages der Garantie für die Kapitaldeckung. 3. Garantieentgelt für die Ertragsdeckung: Jährlich ebenfalls 0,5% der gedeckten Erträge. 4. Selbstbeteiligung des Garantienehmers in Höhe von mindestens 5% (abhängig vom Länderrisiko, z.b. Iran derzeit 20%)

17 Beispielrechnung für eine Investition in Höhe von EUR , jährlichen Erträgen von 10% und einer Laufzeit von 15 Jahren 1. Bearbeitungsgebühr: EUR Garantieentgelt für die Kapitaldeckung: Jährlich EUR , bei 15 Jahren Laufzeit EUR Garantieentgelt für die Ertragsdeckung: Jährlich EUR , bei 15 Jahren Laufzeit EUR Selbstbeteiligung in einem Staat mit erhöhtem Risiko von 10%: Bei einem Totalverlust der Kapitalanlage EUR Gesamtkosten wenn es zu einem Versicherungsfall im 15. Jahr kommt: EUR , d.h. 18,26% der gesamten Investition Gesamtkosten wenn es zu keinem Versicherungsfall kommt: EUR , d.h. 8,26% der gesamten Investition

18 Kosten eines Investitionsschiedsverfahrens In Anbetracht relativ hoher Fixkosten gilt: Je kleiner der Streitwert desto größer das verhältnismäßige Kostenrisiko.

19 Investitionsschutz durch BIT/ Investitionsschiedsgerichtsbarkeit oder durch Versicherung? - Abwägungskriterien

20 1. Investition ist nicht versicherbar keine Alternative zur Investitionsschiedsgerichtsbarkeit Der Investitionsgegenstand oder das Risiko sind nicht versicherbar - nicht länger als i.d.r. 15 Jahre - nur neue Kapitalanlagen - zu hohes Länderrisiko - möglicherweise Rechte des geistigen Eigentums 2. Investition ist versicherbar Kosten-, Nutzen- und Risikoabwägung - Beispiel: der Kriegsfall. Eine Entschädigung bloß in der Höhe, die einem nationalen Investor gewährt wird, kann im Einzelfall nicht ausreichend sein.

21 - Überlegung: jedes Risiko nach Bedarf einzeln versichern. Problem: Das geht nicht bei der AGA. Die MIGA hingegen versichert die vier klassischen Garantiefälle (Enteignungen, Bruch einer Zusage, Transferbeschränkungen und Krieg oder sonstige Unruhen) separat. - Über welchen Zeitraum soll die Investition durch eine Garantie abgesichert werden? Nur während der start up-phase oder auch darüber hinaus? - Der Anspruch gegen den Investitionsstaat kann auf den Garantiegeber übergehen. - Bei der Entscheidungsfindung ist auf jeden Fall eine Prüfung des jeweils maßgeblichen BIT erforderlich.

22 - Die Investitionsgarantie ist wohl der leichtere Weg für den Investor, auch wenn im Garantiefall grundsätzlich nicht vor Ablauf von sechs Monaten geleistet wird. ABER: hohe Kosten! - Andererseits ist die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in den meisten Fällen effektiv und die Schiedssprüche sind vollstreckbar. - Angesichts der hohen Kosten für eine Investitionsgarantie erscheint ein Verlassen auf die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit deshalb in vielen Fällen vertretbar.

23 Freshfields Bruckhaus Deringer 2006 Die Informationen, Meinungen und Rechtsansichten in diesem Dokument sind nicht als umfassende Darstellung gedacht und können eine individuelle, auf die Besonderheiten des Sachverhalts bezogene Beratung nicht ersetzen. Mögliche Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen, die nach dem angegebenen Veröffentlichungsdatum wirksam werden, sind nicht berücksichtigt.

Türkei: Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungsaspekte

Türkei: Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungsaspekte Türkei: Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungsaspekte Absicherung von Investitionen und Exporten Tilmann Prechtl / PricewaterhouseCoopers AG, Hamburg Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist

Mehr

allgemeine informationen richtlinien neufassung 2004

allgemeine informationen richtlinien neufassung 2004 allgemeine informationen richtlinien neufassung 2004 allgemeine informationen richtlinien neufassung Die Richtlinien für die Übernahme von Garantien für Kapitalanlagen im Ausland in der Fassung vom 7.

Mehr

Bilaterale Investitionsabkommen (BITs) Anhang 2. Deutscher Mustervertrag Quelle: BMWA, Stand: Mai 2005

Bilaterale Investitionsabkommen (BITs) Anhang 2. Deutscher Mustervertrag Quelle: BMWA, Stand: Mai 2005 Deutscher Mustervertrag Quelle: BMWA, Stand: Mai 2005 Anhang 2 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und... über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik

Mehr

Investitionen. Ulrike Zabini Mario Haidinger. OeKB >Exportakademie Mai 2017

Investitionen. Ulrike Zabini Mario Haidinger. OeKB >Exportakademie Mai 2017 Investitionen Ulrike Zabini Mario Haidinger OeKB >Exportakademie Mai 2017 Investitionen im In- und Ausland Exportbezogene Investitionen im Inland Erweiterungsinvestitionen Ersatzinvestitionen Auslandsinvestitionen

Mehr

Investitions-Garantie Ratgeber. INVESTITIONEN SICHERN r MÖGLICHKEITEN ERÖFFNEN

Investitions-Garantie Ratgeber. INVESTITIONEN SICHERN r MÖGLICHKEITEN ERÖFFNEN Investitions-Garantie Ratgeber INVESTITIONEN SICHERN r MÖGLICHKEITEN ERÖFFNEN MIGA: EIN ANGEBOT AN AUSSERGEWÖHNLICHEN VERSICHERUNGSLEISTUNGEN Die Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (MIGA) ist Mitglied

Mehr

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Moldau in dem

Mehr

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Südafrika in

Mehr

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Belarus in dem

Mehr

Kombination von Investitionsgarantie und Exportkreditgarantie

Kombination von Investitionsgarantie und Exportkreditgarantie Kombination von Investitionsgarantie und Exportkreditgarantie NRW.BANK Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes

Mehr

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Mongolische

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Investitionen - Förderung, Schutz, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Investitionen - Förderung, Schutz, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Investitionen - Förderung, Schutz, Fassung vom 24.09.2010 Langtitel ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ

Mehr

Kombination von Investitionsgarantie und Exportkreditgarantie

Kombination von Investitionsgarantie und Exportkreditgarantie Kombination von Investitionsgarantie und Exportkreditgarantie Kirstin Ulrike Hoeren, Euler Hermes Aktiengesellschaft Herwig Maaßen, PricewaterhouseCoopers AG WPG NRW.BANK Düsseldorf, 9.9.2015 09.09.2015

Mehr

Abkommen

Abkommen Übersetzung 1 0.975.249.8 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Grossen Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den gegenseitigen Schutz

Mehr

Übersetzung 1. (Stand am 15. Juli 2004)

Übersetzung 1. (Stand am 15. Juli 2004) Übersetzung 1 0.975.265.6 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Staates Katar über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 12. November

Mehr

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Ghana in dem Wunsch,

Mehr

Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland Absicherung von Auslandsrisiken

Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland Absicherung von Auslandsrisiken Absicherung von Auslandsrisiken AK Internationale Projektrealisierung des BWE Berlin, 20. April 2005 Peter Friedrich (PwC Deutsche Revision AG) "Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich

Mehr

Windenergie in Vietnam

Windenergie in Vietnam Windenergie in Vietnam Modelle der Exportunterstützung und -absicherung Ulrich Schulte Lünzum, PricewaterhouseCoopers AG Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede

Mehr

Übersetzung 1. (Stand am 6. April 2006)

Übersetzung 1. (Stand am 6. April 2006) Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 8. April 2004

Mehr

Abkommen. Übersetzung 1. Präambel

Abkommen. Übersetzung 1. Präambel Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks

Mehr

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kap Verde über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kap Verde über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kap Verde über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Kap Verde in

Mehr

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK TÜRKEI, im folgenden die,,vertragsparteien'' genannt,

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK TÜRKEI, im folgenden die,,vertragsparteien'' genannt, Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen (NR: GP XVII RV 869 AB 1022 S. 110. BR: AB 3704 S. 518.) BGBl.Nr. 612/1991

Mehr

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Übersetzung 1 0.975.276.7 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 20. April 1995 In Kraft

Mehr

Finanzierungsmöglichkeiten im Exportgeschäft

Finanzierungsmöglichkeiten im Exportgeschäft Finanzierungsmöglichkeiten im Exportgeschäft Bernhard Utters, BLU-Consult, München am 22.11.2016 Instrumente der Exportfinanzierung Akkreditiv / Letter of Credit (L/C) Importeur Liefervertrag Lieferungen

Mehr

Christoph von Reyher

Christoph von Reyher Christoph von Reyher Die bilateralen Konzepte der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie deren Bedeutung für die Entwicklung des Schutzes von Auslandsinvestitionen PETER

Mehr

Absicherung von Exporten nach Indien mit Hilfe staatlicher Garantien

Absicherung von Exporten nach Indien mit Hilfe staatlicher Garantien Absicherung von Exporten nach Indien mit Hilfe staatlicher Garantien René Kienast, Firmenberater Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb

Mehr

Energie aus Biomasse in Indonesien

Energie aus Biomasse in Indonesien Energie aus Biomasse in Indonesien Modelle der Exportunterstützung und -absicherung Michael Schröder, Euler Hermes Kreditversicherungs-AG Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

Übersetzung 1. (Stand am 9. August 2008)

Übersetzung 1. (Stand am 9. August 2008) Übersetzung 1 0.975.214.9 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 1.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1991 Ausgegeben am 24. September 1991 186. Stück 513. Abkommen zwischen der Republik Österreich

Mehr

Abkommen. Übersetzung 1. Präambel

Abkommen. Übersetzung 1. Präambel Übersetzung 1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 11. Juni 2009

Mehr

Übersetzung Abgeschlossen am 11. Dezember 1990 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 21. November 1991

Übersetzung Abgeschlossen am 11. Dezember 1990 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 21. November 1991 Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung von Jamaika über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 11. Dezember 1990

Mehr

Förderung des Kaufs von betrieblicher Software

Förderung des Kaufs von betrieblicher Software Förderung des Kaufs von betrieblicher Software Ein Drittel der Investitionskosten sparen! Mit Fördermitteln? Der Erfolg einer Investition hängt nicht allein an einer guten Vorbereitung, sondern auch an

Mehr

Solarenergie (Photovoltaik) in Indonesien

Solarenergie (Photovoltaik) in Indonesien Solarenergie (Photovoltaik) in Indonesien Modelle der Exportunterstützung und -absicherung Ulrich Schulte Lünzum, PricewaterhouseCoopers AG Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich

Mehr

Export- und Kreditfinanzierung Energieeffizienz in Ghana

Export- und Kreditfinanzierung Energieeffizienz in Ghana Export- und Kreditfinanzierung Energieeffizienz in Ghana Matthias Klaholt, Euler Hermes Deutschland AG Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb

Mehr

Freiland Photovoltaikanlage Fleisnitz

Freiland Photovoltaikanlage Fleisnitz Freiland Photovoltaikanlage Fleisnitz Auf einer Fläche von 4,0 ha entsteht in der Gemeinde Stammbach eine Freiland Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 2.100 kwp. Es können künftig zusätzlich 400

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis für die ADAC Kreditkarten GOLD und die ADAC ec/girocard der Landesbank Berlin AG

Preis- und Leistungsverzeichnis für die ADAC Kreditkarten GOLD und die ADAC ec/girocard der Landesbank Berlin AG Preis- und Leistungsverzeichnis für die ADAC Kreditkarten GOLD und die ADAC ec/girocard der Landesbank Berlin AG Gültig bis 30.06.2016 1. Preise 4. Zinsen Jahreskartenpreis (Haupt-/Partnerkarten) Guthabenzinsen

Mehr

Markteinstieg Ghana - Togo

Markteinstieg Ghana - Togo Markteinstieg Ghana - Togo Igor Sufraga, Euler Hermes Deutschland AG Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes

Mehr

Versicherungsrechtliche Entscheidungen

Versicherungsrechtliche Entscheidungen Newsletter Versicherungsrechtliche Entscheidungen (Dezember 2016) Keine Rechtsschutzdeckung für Streitigkeiten betreffend den Schaden aus einer Stop-Loss-Order izm einem Fremdwährungskredit, der zur Finanzierung

Mehr

Möglichkeiten und Risiken des langfristigen Investitionsschutzes für Erneuerbare Energie Projekte

Möglichkeiten und Risiken des langfristigen Investitionsschutzes für Erneuerbare Energie Projekte Möglichkeiten und Risiken des langfristigen Investitionsschutzes für Erneuerbare Energie Projekte Dr. Nikos Lavranos, LLM nl@globalinvestmentprotection.com +31 6 295 72 495 (handy) Head of Legal Affairs

Mehr

Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand

Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand Produkthaftung und Litigation 2014 AKTUELLE SCHLAGZEILEN AKTUELLE SCHLAGZEILEN AKTUELLE SCHLAGZEILEN

Mehr

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Dschibuti über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Dschibuti über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Dschibuti über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 4. Februar 2001 In Kraft

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 1. März 2016 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Förderung und Schutz von Investitionen (Slowakei), Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Förderung und Schutz von Investitionen (Slowakei), Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Förderung und Schutz von Investitionen (Slowakei), Fassung vom 24.09.2010 Die Bezeichnungen Slowakische Republik bzw. slowakisch treten an die Stelle der Bezeichnungen Tschechoslowakische

Mehr

Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Igor Sufraga Euler Hermes AG Berlin, den 07.05.2015 Durchführer Seit über 60 Jahren werden deutsche Exporteure

Mehr

Informationsveranstaltung Wasserwirtschaft in den GCC-Staaten und Jordanien. Investitions- und Exportkreditgarantien des Bundes

Informationsveranstaltung Wasserwirtschaft in den GCC-Staaten und Jordanien. Investitions- und Exportkreditgarantien des Bundes Informationsveranstaltung Wasserwirtschaft in den GCC-Staaten und Jordanien Investitions- und Exportkreditgarantien des Bundes Oliver Stahmann / PricewaterhouseCoopers AG, Hamburg Dieses Werk einschließlich

Mehr

Hypothek und Grundschuld: Fragen und Fälle

Hypothek und Grundschuld: Fragen und Fälle Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Hypothek und Grundschuld: Fragen und Fälle Frage 1: Verwertung und Verteilung bei der Hypothek Welche Rechtswirkungen treten ein, wenn

Mehr

Übersetzung 1. (Stand am 24. August 1999)

Übersetzung 1. (Stand am 24. August 1999) Übersetzung 1 0.975.278.5 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Venezuela über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 18. November

Mehr

FINANZIERUNG FÜR SCHWEIZER KMUS

FINANZIERUNG FÜR SCHWEIZER KMUS FINANZIERUNG FÜR SCHWEIZER KMUS INDEX I. Was ist Factoring II. III. Wer ist KMU Factoring AG Kontakt WAS IST FACTORING? WIE FUNKTIONIERT FACTORING UND WAS SIND DIE VORTEILE? Der Unternehmer leistet eine

Mehr

Peter Ramharter WICON Engineering GmbH

Peter Ramharter WICON Engineering GmbH Bürgerbeteiligungsmodelle ll Peter Ramharter WICON Engineering GmbH WICON Engineering g GmbH / Peter Ramharter Projektentwicklung Windkraftanlagen PV-Projekt Erneuerbare Energie Beteiligungsmöglichkeiten

Mehr

Artikel 1 Definitionen

Artikel 1 Definitionen Gesamte Rechtsvorschrift für Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen, Fassung vom 24.09.2010 Langtitel ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE

Mehr

Absicherung von Exportgeschäften nach Russland mit Hilfe staatlicher Garantien. René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG

Absicherung von Exportgeschäften nach Russland mit Hilfe staatlicher Garantien. René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG Absicherung von Exportgeschäften nach Russland mit Hilfe staatlicher Garantien René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG Bayreuth, 01.06.2016 Im Auftrag des Bundes Exportkreditgarantien Die Euler Hermes Aktiengesellschaft

Mehr

Informationsveranstaltung der Stadt Lichtenau. Mittwoch, 19. August 2015 im Technologiezentrum Lichtenau

Informationsveranstaltung der Stadt Lichtenau. Mittwoch, 19. August 2015 im Technologiezentrum Lichtenau Informationsveranstaltung der Stadt Lichtenau Mittwoch, 19. August 2015 im Technologiezentrum Lichtenau Veranstaltungsablauf 1. Begrüßung durch Vorstandsmitglied Catharina Hoff 2. Vorstellung der BürgerWIND

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen, Fassung vom 24.09.2010 Langtitel ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der

Mehr

Multiple Choice Aufgaben Anleihen

Multiple Choice Aufgaben Anleihen Multiple Choice Aufgaben Anleihen Frage 1) Eine Anleihe bietet einen Zins von 5 %. Der Marktzins für Anlageformen mit gleicher Laufzeit liegt bei 4 %. Welche Aussage ist richtig? 1. Die Anleihe wird wahrscheinlich

Mehr

Absicherung von Exporten nach Singapur mit Hilfe der Hermesdeckungen. René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG

Absicherung von Exporten nach Singapur mit Hilfe der Hermesdeckungen. René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG Absicherung von Exporten nach Singapur mit Hilfe der Hermesdeckungen René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG Berlin, 12.03.2018 Im Auftrag des Bundes Exportkreditgarantien Die staatlichen Exportkreditgarantien

Mehr

Bericht über das Geschäftsjahr 2013 des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin)

Bericht über das Geschäftsjahr 2013 des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) Bericht über das Geschäftsjahr 2013 des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) A. ÜBERSICHT ÜBER DIE GESCHÄFTSENTWICKLUNG Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), der von der Bundessanstalt für

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Ausgegeben am 23. April 2002 Teil III

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Ausgegeben am 23. April 2002 Teil III BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 23. April 2002 Teil III 73. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten

Mehr

Tarifbestimmungen zu den sofort beginnenden Rentenversicherungen (Tarife RV11, RV21, RV31 und RV41)

Tarifbestimmungen zu den sofort beginnenden Rentenversicherungen (Tarife RV11, RV21, RV31 und RV41) Tarifbestimmungen zu den sofort beginnenden Rentenversicherungen (Tarife RV11, RV21, RV31 und RV41) Diese Tarifbestimmungen ergänzen die Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung (ARV). Inhaltsverzeichnis

Mehr

Auf in neue Märkte! Exportinitiative Energie. Bernhard Utters, Frankfurt,

Auf in neue Märkte! Exportinitiative Energie. Bernhard Utters, Frankfurt, Auf in neue Märkte! Exportinitiative Energie Bernhard Utters, Frankfurt, 30.3.2017 Instrumente der Exportfinanzierung Akkreditiv / Letter of Credit (L/C) Importeur Liefervertrag Lieferungen / Leistungen

Mehr

Übersetzung 1. (Stand am 7. Mai 2010)

Übersetzung 1. (Stand am 7. Mai 2010) Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Lesotho über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen 0.975.248.5 Abgeschlossen am 16. Juni

Mehr

Innovative Produktlösungen Zuverlässig und solide

Innovative Produktlösungen Zuverlässig und solide ALTE LEIPZIGER ÜBER 180 JAHRE Zuverlässig und solide AUSGEZEICHNET Innovative Produktlösungen Lebensversicherung Die aktuellsten Ratings finden Sie im Internet unter www.standardandp oors.com. Ratings

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 10 GZ. RV/1946-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Herrn G.L., vom 4. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom

Mehr

Warum sparen? Es gibt viele Gründe warum sparen wichtig ist: Geldvermehrung durch Sparzinsen. Vorsorge ( Notgroschen ) für unvorhergesehenes

Warum sparen? Es gibt viele Gründe warum sparen wichtig ist: Geldvermehrung durch Sparzinsen. Vorsorge ( Notgroschen ) für unvorhergesehenes Sparen Warum sparen? Es gibt viele Gründe warum sparen wichtig ist: Geldvermehrung durch Sparzinsen Vorsorge ( Notgroschen ) für unvorhergesehenes Ansparen für kleine und große Ziele Urlaube Auto / Motorrad

Mehr

Nachhaltige Kapitalanlagen. ÖKORENTA Neue Energien VII Produktpräsentation inkl. Stresstest

Nachhaltige Kapitalanlagen. ÖKORENTA Neue Energien VII Produktpräsentation inkl. Stresstest Nachhaltige Kapitalanlagen ÖKORENTA Neue Energien VII Produktpräsentation inkl. Stresstest 1 Das Unternehmen Entstehung 1999 gegründet Sitz in Aurich (Verwaltung) und Hilden (Vertrieb) Vorstand Team Spezialisierung

Mehr

Wachstumschance Auslandsgeschäft 2012

Wachstumschance Auslandsgeschäft 2012 Wachstumschance Auslandsgeschäft 2012 Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland Oliver Stahmann, PwC Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeines Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle kaufmännischen Beziehungen mit unseren Kunden. Jede Auftragserteilung durch den Kunden zieht die vollständige und vorbehaltlose

Mehr

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 17. November 1997 In

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Eigentumsgarantie

Rechtswissenschaftliches Institut. Eigentumsgarantie Eigentumsgarantie Persönlicher Schutzbereich Natürliche und juristische Personen Inländische und ausländische Personen Bei natürlichen Personen = Staatsangehörigkeit Bei juristischen Personen = Sitz oder

Mehr

Export- und Investitionsgarantien

Export- und Investitionsgarantien Export- und Investitionsgarantien Unterstützung für deutsche Unternehmen im Nahen und Mittleren Osten Andrea Isphording Frankfurt, 19. Januar 2016 19.01.2016 Seite 2 Agenda 1 Grundzüge Exportkreditgarantien

Mehr

MWST - MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Korrektur

MWST - MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Korrektur Teil 1 Vorsteuerabzug Seite 1a 1 Grundsätzliches zum Vorsteuerabzug 1.1 Welche Vorsteuern dürfen geltend gemacht werden? 1.2 Grafik zur Abklärung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug 1.3 Eintragung im MWST-Register

Mehr

MFM INKASSO. Mahn- & Forderungsmanagement GmbH. Ihr Partner für professionelles Forderungsmanagement

MFM INKASSO. Mahn- & Forderungsmanagement GmbH. Ihr Partner für professionelles Forderungsmanagement MFM INKASSO Mahn- & Forderungsmanagement GmbH Ihr Partner für professionelles Forderungsmanagement Zeit ist Geld Deshalb setzen wir auf schnelles Handeln Durch konsequentes Vorgehen schnelle Erfolge Sie

Mehr

Übersetzung 1. (Stand am 8. Juli 2014)

Übersetzung 1. (Stand am 8. Juli 2014) Übersetzung 1 0.975.275.8 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Tunesischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 16.

Mehr

Praxisarbeit im Rahmen des Lehrgangs Management für gemeinnützige Wohnbauträger

Praxisarbeit im Rahmen des Lehrgangs Management für gemeinnützige Wohnbauträger Praxisarbeit im Rahmen des Lehrgangs Management für gemeinnützige Wohnbauträger Zürich, 19. Februar 2013 Tiefe Zinsen: Wie nutze ich das historisch tiefe Zinsniveau für meine Genossenschaft, obwohl ich

Mehr

Wir müssen im Detail verstehen, wie unser Finanzsektor funktioniert.

Wir müssen im Detail verstehen, wie unser Finanzsektor funktioniert. Kredite entstehen aus Einlagen, Kreditvergabe der Banken durch Geldschöpfung oder Kundeneinlagen? Stellungnahme zur GLS Bank Studie: Kredite entstehen aus Einlagen Arne Pfeilsticker 5.2016 19:00-22:00

Mehr

KONZERNABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2011 EUROBODEN GMBH

KONZERNABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2011 EUROBODEN GMBH KONZERNABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2011 EUROBODEN GMBH Euroboden GmbH 82031 Grünwald Anlagenspiegel zum 30.09.2011 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert Auflösungen

Mehr

Wechselmöglichkeiten in einem Pensionskassenmodell

Wechselmöglichkeiten in einem Pensionskassenmodell Wechselmöglichkeiten in einem nmodell Vergleich bestehendes nmodell vs. Garantieprodukte Information über individuelle Wechselmöglichkeiten ab Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Pensionsantritt. Welche

Mehr

Übersetzung 1. (Stand am 3. Dezember 1992)

Übersetzung 1. (Stand am 3. Dezember 1992) Übersetzung 1 0.975.278.9 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Abgeschlossen

Mehr

KONZERNABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012 EUROBODEN GMBH

KONZERNABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012 EUROBODEN GMBH KONZERNABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012 EUROBODEN GMBH Euroboden GmbH 82031 Grünwald Anlagenspiegel zum 30.09.2012 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert Auflösungen

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Förderung und Schutz von Investitionen, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Förderung und Schutz von Investitionen, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Förderung und Schutz von Investitionen, Fassung vom 24.09.2010 Langtitel ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG VON HONGKONG ÜBER DIE FÖRDERUNG

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien... 15 1.1 Land und Bevölkerung... 15 1.2 Politisches System... 16 1.3 Wirtschaft... 16 1.4 Arbeitsmarkt...

Mehr

Neues iranisches Investitionsgesetz

Neues iranisches Investitionsgesetz Neues iranisches Investitionsgesetz von Dr. Christian U l e * I. Einführung Im Investitionsführer Iran/Golfstaaten, den die Middle East Group von Coudert Schürmann gemeinsam mit dem F.A.Z.-Institut und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1

Inhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1 IX Allgemeiner Teil... 1 Abschnitt I. Einführende Bestimmungen... 1 Kapitel 1. Gesetzgebung im Geltungsbereich des Zivilrechts... 1 Kapitel 2. Bürgerliche Rechte und Pflichten, ihr Schutz... 5 Abschnitt

Mehr

Merkur Sachvorsicherung Rundum Rechtsschutz. Damit Recht und Gerechtigkeit das Gleiche ist

Merkur Sachvorsicherung Rundum Rechtsschutz. Damit Recht und Gerechtigkeit das Gleiche ist Damit Recht und Gerechtigkeit das Gleiche ist Sie fühlen sich im Recht. Sorgen Sie dafür, dass Sie auch Recht bekommen: Merkur Rundum Rechtsschutz Der Merkur ist die umfassende Vorsicherungslösung, um

Mehr

Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Madagaskar über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Madagaskar über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Madagaskar über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen Anhang 4 Abgeschlossen am 19. November 2008 In Kraft getreten durch

Mehr

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung? FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf

Mehr

Die Probandenversicherung bei klinischen Prüfungen von Medizinprodukten 4. Augsburger Forum für f r Medizinprodukterecht 2008 Dr. med. P. W. Gaidzik Fachanwalt für f r Medizinrecht Institut für f r Medizinrecht

Mehr

Informationsblatt für Verbraucher

Informationsblatt für Verbraucher Informationsblatt für Verbraucher nach Maßgabe des 312a BGB, Art 246 EGBGB, 246a EGBGB i.v.m. der DL-InfoV Ihre Vertragspartner: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 196/500/122 Die 1 sind Mitglieder

Mehr

Übersetzung 1. (Stand am 17. April 1990)

Übersetzung 1. (Stand am 17. April 1990) Übersetzung 1 0.975.264.9 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen Abgeschlossen am 8. November

Mehr

Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens

Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens Agenda 1. Definition der Arbeitnehmerüberlassung 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Besonderheiten

Mehr

3: Fälle zur Sicherungsübereignung. 3: Fälle zur Sicherungsübereignung

3: Fälle zur Sicherungsübereignung. 3: Fälle zur Sicherungsübereignung 3: Fälle zur Sicherungsübereignung Fall 3 (nach BGHZ 28, 16): S ist Fabrikant. Er hat bei G ein Darlehen über 100.000 EUR aufgenommen. Zur Absicherung des Kredits haben S und G einen Sicherungsübereignungsvertrag

Mehr

Tourismusförderungen

Tourismusförderungen Tourismusförderungen Möglichkeiten und Kriterien Mag. Dr. Patricia Radl-Rebernig, MBA Allgemeines Förderstellen Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Kommunalkredit

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

Marktchancen, Finanzierungsinstrumente und rechtliche Rahmenbedingungen. Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Marktchancen, Finanzierungsinstrumente und rechtliche Rahmenbedingungen. Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland Marktchancen, Finanzierungsinstrumente und rechtliche Rahmenbedingungen Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.

Mehr