TEIL 1: IDENTIFIKATION DES STOFFS/GEMISCHES UND DER GESELLSCHAFT/ DES UNTERNEHMENS

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1 TEIL 1: IDENTIFIKATION DES STOFFS/GEMISCHES UND DER GESELLSCHAFT/ DES UNTERNEHMENS 1.1 Identifikation des Produkts Handelsbezeichnung: PARAMO TK 22 Chemische Bezeichnung: Gemisch Registrierungsnummer: Keine Indexnummer: Keine 1.2 Entsprechende bestimmte Benutzungen des Stoffs oder des Gemisches und nicht empfohlene Verwendungen Öl Warmbadhärtung 1.3 Ausführliche Angaben über den Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts Bezeichnung: PARAMO, a.s. Sitz: Přerovská 560, Pardubice Identifikationsnummer: Telefon: Fax: Internetseiten: Person, die für das SDB verantwortlich ist: Ladislava Víchová, 1.4 Telefonnummern für dringende Situationen Dispatcherzentrale PARAMO, a.s.: Toxikologisches Informationszentrum: Na Bojišti 1, Praha 2, Tel. für CZ (24 h täglich): , , TRINS (Transport-, Informations- und Unfallsystem) Tel TEIL 2: IDENTIFIKATION DER GEFAHREN 2.1 Klassifikation des Stoffs oder des Gemisches Laut der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) ist das Produkt als gefährlich klassifiziert. Aquatic Chronic 3, H Elemente der Kennzeichnung laut der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Piktogramm: keines Signalwort: keines Standardsätze über die Sicherheit: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Anweisungen für das sichere Umgehen: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Den Inhalt/die Verpackung als gefährlichen Abfall entsorgen. Ergänzende Angaben auf dem Schild Es enthält eine N-Phenyl-1-naphthylamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Es enthält verzweigte Dodecylphenol. Weitere Erfordernisse Gibt keine. 2.3 Weitere Gefahr Es ist kein persistenter, bioakkumulativer und toxischer oder hoch persistenter und hoch bioakkumulativer Stoff gemäß den Kriterien in der Anlage XIII. des Erlasses EG (PBT, vpvb). Seite 1 von 7

2 Brennbare Flüssigkeit. Brandgefahr droht bei Erhitzung über dem Flammpunkt. Bei langzeitlicher ggf. oft wiederholter Exposition kann es zur Reizung der Augen und der Haut kommen. Der verlängerte direkte Kontakt kann zur Entfettung der Haut und zur folgenden Sensibilisierung führen. Die Inhalierung des Ölnebels kann die Atemwege reizen. Es wird nicht vorausgesetzt, dass er langfristige ungünstige Wirkungen in der Umwelt hervorrufen könnte. Längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt verursachen. TEIL 3: ZUSAMMENSETZUNG/INFORMATIONEN ÜBER DIE BESTANDTEILE 3.1 Stoffe Es handelt sich nicht um einen Stoff. 3.2 Gemische Chemische Stoffe des Produkts mit gefährlichen Eigenschaften Bezeichnung des CH S Gehalt des CH s im Produkt in % Nummer ES Nummer CAS Klassifikation gemäß 1272/2008/EG Verzweigten Dodecylphenol 0,01 0, Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Eye Irrot. 2, H319 Repr. 2, H361 Skin Irrit. 2, H315 N-Phenyl-1-naphthylamin 0,1 0, Acute Tox. 4, H302 Skin Sens. 1, H317 STOT RE 2, H373 Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Registrierungsnummer *Grundöl Asp. Tox. 1, H * Das Grundöl hat den Wert DMSO weniger als 3 %, und deshalb ist es nicht als karzinogen klassifiziert. Die vollständigen Texte der H-Sätze sind in Teil 16 aufgeführt. Weitere Informationen Festgelegte Expositionslimits der Gemeinschaft für ein Arbeitsumfeld, siehe 8.1. TEIL 4: HINWEISE FÜR DIE ERSTE HILFE 4.1 Beschreibung der ersten Hilfe Im Fall der ersten Hilfe dem Betroffenen enge Kleidung lockern und ihn warm und ruhig halten. Wenn der Betroffene bei Bewusstsein ist, in stabile Lage bringen und sofort ärztliche Hilfe herbeirufen. Im Fall eines Herzstillstands dem Betroffenen eine Herzmassage gewähren und sofort ärztliche Hilfe herbeirufen. Wenn der Betroffene nicht bei Bewusstsein ist und atmet, in stabile Lage bringen und ärztliche Hilfe herbeirufen. Die Hinweise für die erste Hilfe gliedern sich gemäß den einzelnen Expositionswegen: Exposition durch Einatmen: Bei Einatmen des Aerosols den Betroffenen an die frische Luft bringen. Kontakt mit der Haut: Beim Kontakt des Präparats mit der Haut den betroffenen Bereich beschleunigt sorgfältig mit Wasser und Seife abwaschen und mit geeigneter Creme behandeln. Kontakt mit den Augen: Die Anwesenheit von Kontaktlinsen kontrollieren, insofern der Betroffene Kontaktlinsen trägt, diese entfernen. Die Augen mit einer ausreichenden Menge an (möglichst lauwarmem) Wasser über einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten auswaschen. Bei weiter anhaltender Reizung einen Arzt aufsuchen. Verzehr: Den Mund mit Wasser ausspülen, nie Erbrechen hervorrufen. 4.2 Wichtigste akute und verspätete Symptome und Wirkungen Gibt keine. 4.3 Hinweis, der sich auf sofortige ärztliche Hilfe und besondere Behandlung bezieht Inhalation: Die Atmung und Pulsfrequenz des Betroffenen kontrollieren. Kein Erbrechen hervorrufen. Verzehr und Einatmen: Hervorrufen von Erbrechen und Magenspülung sind kontraindiziert. Die Anwendung von Kohletabletten ist uneffektiv. Der Betroffene wird ununterbrochen über einen Zeitraum von Seite 2 von 7

3 48 bis 72 Stunden überwacht. Die Verfolgung der Anzeichen eines Lungenödems beginnt 6 Stunden nach dem Verzehr oder Einatmen und wird mindestens 48 bis 72 Stunden fortgesetzt. TEIL 5: MASSNAHMEN FÜR DAS LÖSCHEN EINES BRANDES 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Schwerer, mittlerer, leichter mechanischer Luftschaum, Löschpulver, CO 2. Ungeeignete Löschmittel: Wasserstrom (nur zur Kühlung verwenden). 5.2 Besondere Gefahr, die aus dem Stoff oder Gemisch hervorgeht Verbrennungsprodukte und gefährliche Gase: Rauch, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid. 5.3 Hinweise für die Feuerwehr Die Einsatzeinheiten, die Rauch oder Dämpfen ausgesetzt werden, müssen mit Mitteln für den Atem- und Augenschutz ausgerüstet sein. Beim Einsatz in geschlossenen Räumen muss ein isolierendes Atemschutzgerät verwendet werden. TEIL 6: MASSNAHMEN IM FALL EINES ZUFÄLLIGEN ENTWEICHENS 6.1 Maßnahmen für den Personenschutz, Schutzausrüstung und Vorgehen im Notfall Verunreinigung der Kleidung und des Schuhwerks und Kontakt mit Haut und Augen verhindern. Geeignete Schutzkleidung tragen, verunreinigte Kleidung beschleunigt wechseln. Größere Entweichungen können, wenn das möglich ist, mit Schaum abgedeckt werden, um die Bildung von Dämpfen und Aerosolen einzuschränken. Die Belüftung des betroffenen Ortes gewährleisten. Alle Personen, die sich nicht an den Rettungsarbeiten beteiligen, in ausreichende Entfernung verweisen. 6.2 Maßnahmen für den Umweltschutz Der Ausbreitung der Entweichung und das Eindringen in die Kanalisation, in Grund- und Oberflächenwasser und das Erdreich so schnell wie möglich verhindern, am besten durch Begrenzung des Raums (Dämme, Tauchwände, Verschließen der Kanaleinläufe). Die zuständigen Organe verständigen. 6.3 Methoden und Material für die Verhinderung des Entweichens und zur Reinigung Bei Entweichen lokalisieren und, wenn das möglich ist, das Produkt abschöpfen oder mechanisch beseitigen, von der Wasseroberfläche abziehen. Die Reste oder kleinere Mengen in ein geeignetes Bindemittel (Vapex, Chezacarb, Sägespäne, Sand) einziehen lassen und in geeignet beschrifteten Behältern platzieren und zur Entsorgung in Einklang mit der gültigen Legislative für Abfälle übergeben. 6.4 Verweis auf andere Teile Außer den Hinweisen, die in diesem Teil aufgeführt sind, sind wichtige Informationen auch in Teil 8 Beschränkung der Exposition und in Teil 13 Hinweise für die Entsorgung aufgeführt. TEIL 7: UMGANG UND LAGERUNG 7.1 Maßnahmen für einen sicheren Umgang Das Objekt muss gemäß dem entsprechenden Standard ČSN ausgestattet sein. Bei der Handhabung schwerer Packungen müssen geeignete Handhabungsgeräte verwendet werden. Das Ausgießen des Produkts vermeiden es droht Ausrutschgefahr. 7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung von Stoffen und Gemischen einschließlich unverträglicher Stoffe und Mischungen In dicht verschlossenen Verpackungen an Orten lagern, die gegen Regen, Staub, Hitze und anderen Witterungseinflüssen geschützt sind. Die empfohlene Temperatur für die Lagerung ist bis 40 C. 7.3 Spezifische abschließende Verwendung(en) Härte öl für schnellere Abschrecken entworfen und als Wärmeübertragungsmedium. Seite 3 von 7

4 TEIL 8: BESCHRÄNKUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG 8.1 Kontrollparameter Grenzwerte der Exposition am Arbeitsplatz (gemäß der Verordnung Nr. 361/2007 GBl., in gültiger Fassung): PEL Mineralöle (Aerosol): 5 mg/m 3 NPK-P Mineralöle (Aerosol): 10 mg/m 3 Inhalation: langfristige Exposition: Mitarbeiter DNEL (Inhalation) gelegentliche = 5,4 mg/m 3 /8 h (Aerosol) Öffentlichkeit DNEL (Inhalation) gelegentliche = 1,2 mg/m 3 /24 h (Aerosol) PNEC (Wasser, Sediment, Boden, Kläranlage): bildet kein Risiko PNEC (oral, Säugetiere): 9,33 mg/kg Nahrung 8.2 Beschränkung der Exposition Einhaltung der allgemeinen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen, nicht essen, nicht trinken, nicht rauchen. Die Haut nach dem Abwaschen mit warmem Wasser und Seife präventiv mit einer Regenerationscreme behandeln. Schutz von Augen und Gesicht: Schutzbrille, ggf. Gesichtsschild. Schutz der Haut: Schutzhandschuhe benutzen, die gegen Erdölstoffe beständig und gemäß EN374 getestet sind, am besten aus Nitril- oder Neopren-Kautschuk. Schutz der Atemwege: Nicht notwendig, insofern die Konzentration der Dämpfe in der Luft die Konzentrationsgrenzen nicht übersteigt. Bei Überschreitung, ggf. bei Bildung von Aerosol eine Gasmaske mit Filter A, AX (braun) oder einen anderen geeigneten Typ gegen organische Gase und Dämpfe organischer Stoffe verwenden. Wärmegefahr: Keine. Beschränkung der Exposition der Umwelt: Das Entweichen in die Umwelt muss mit allen verfügbaren Mitteln verhindert werden. TEIL 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Informationen über die grundlegenden physikalische und chemische Eigenschaften Aussehen: viskose Flüssigkeit Farbe: schwarz Geruch (Duft): ohne Geruch Schwellenwert des Geruchs: nicht bestimmt ph-wert: nicht bestimmt Schmelzpunkt: unter -6 C Beginn des Siedepunkts und Spanne des Siedepunkts: nicht bestimmt Flammpunkt OK: über 195 C Verdunstungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt Brennbarkeit: IV. Gefahrenklasse Ober-/Untergrenzwert der Brennbarkeit oder Explosivität: unter üblichen Bedingungen bildet es keine explosiven Dämpfe Dampfdruck: < 10 Pa bei 20 C Dampfdichte: wird im Hinblick auf den niedrigen Druck nicht festgelegt Relative Dichte: 905 kg/m 3 bei 15 C Löslichkeit: nicht löslich in Wasser Verteilungskoeffizient: n-oktanol/wasser: nicht bestimmt Zersetzungstemperatur: über 340 C Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt Viskosität bei 100 C: 20,6 bis 25,0 mm 2 /s Explosive Eigenschaften: nicht explosiv Seite 4 von 7

5 Oxidationseigenschaften: nicht oxidierend 9.2 Weitere Informationen Brennpunkt: über 230 C Heizwert: nicht bestimmt TEIL 10: BESTÄNDIGKEIT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität: Nicht reaktiv Chemische Stabilität: Bei der vorgeschriebenen Lagerungsweise ist das Mittel stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Zu gefährlichen Reaktionen kommt es nicht Bedingungen, die verhindert werden müssen: Erhitzen auf eine hohe Temperatur, Anwesenheit von Entzündungsquellen, Kontakt mit offenem Feuer Unvereinbare Materialien: Säuren, starke Oxidationsreagens Gefährliche Zersetzungsprodukte: Unter normalen Bedingungen keine, beim Brennen mit Luftmangel Entstehung von Kohlenoxid möglich. TEIL 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN 11.1 Informationen über toxikologische Wirkstoffe/Gemische Akute Toxizität: Orale Toxizität (Ratte) LD 50 > mg/kg (Berechnung) Dermale Toxizität (Kaninchen) LD 50 > mg/kg (Berechnung) Chronische Toxizität: Inhalationstoxizität NOAEL > 220 mg/m 3 (OECD 412) Ätzende/reizende Eigenschaft für die Haut: Die Ergebnisse der Teste OECD TG 404 wiesen keine Reizung der Haut nach. Ernste Schädigung der Augen / Reizung der Augen: Die Ergebnisse der Teste OECD TG 405 wiesen keine Reizung der Augen nach. Sensibilisierung der Atemwege / Sensibilisierung der Haut: Die Daten für die Sensibilisierung der Atemwege fehlen, aber es wird keine erwartet. Bei der Sensibilisierung der Haut wurden die Tests OECD TG 406 durchgeführt, die keine Sensibilisierung nachwiesen. Mutagenität in Keimzellen: Der Gehalt von PAU ist < 3 % (IP 346). Die Tests der genetischen Toxizität weder in vitro noch in vivo wiesen eine Mutagenität in Keimzellen nach. Karzinogenität: Der Gehalt von PAU ist < 3 % (IP 346). Es ist weder bei dermaler noch Inhalationsexposition karzinogen. Toxizität für die Reproduktion: Der Stoff ist für die Reproduktion nicht toxisch. Toxizität für spezifische Zielorgane einmalige Exposition: nicht bestimmt Toxizität für spezifische Zielorgane wiederholte Exposition: nicht bestimmt Gefährlichkeit beim Einatmen: Keine. TEIL 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN Auf der Grundlage der Werte der akuten Toxizität ist das Produkt als gefährlich für das Wassermilieu klassifiziert, H Toxizität Für den Bestandteil Mineralöl: Akute Toxizität für das Wassermilieu: Fische LL 50 (96 h) > 100 mg/l, NOEL 100 mg/l (OECD 203) Algen NOEL (72 h) 100 mg/l (OECD 201) Wirbellose EL 50 (48 h) > mg/l, NOEL 1000 mg/l (OECD 202) Chronische Toxizität für das Wassermilieu: Wirbellose NOEL (21 Tage) 10 mg/l, Fische NOEL (21 Tage) 10 mg/l Toxizität für Mikroorganismen und Makroorganismen im Boden: Nicht getestet. Seite 5 von 7

6 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Unlöslich in Wasser Bioakkumulationspotential: Wird nicht aufgeführt. Auf der Grundlage des Werts log P 0/w ähnlicher Produkte kann man ein sehr niedriges erwarten Mobilität im Boden: Wird nicht vorausgesetzt Ergebnisse der Beurteilung von PBT und vpvb: Für den Bestandteil Mineralöl wird es auf der Grundlage der niedrigen Löslichkeit im Wasser nicht vorausgesetzt. Für die anderen Bestandteile stehen sie nicht zur Verfügung Andere ungünstige Wirkungen: Werden nicht erwartet. TEIL 13: HINWEISE FÜR DIE ENTSORGUNG 13.1 Methoden der Abfallentsorgung Arten der Entsorgung des Stoffs: Abfall oder ungenutzte Reste an eine Person mit Berechtigung zur Abfallentsorgung gemäß dem Gesetz Nr. 185/2001 GBl., über Abfälle, in gültiger Fassung, zum Zweck der Nutzung oder Entsorgung (gemäß den Hinweisen des Herstellers) übergeben). Abfallcode: N , in Bindemittel: N Arten der Entsorgung der kontaminierten Verpackung: Die ordnungsgemäß geleerte Verpackung an einer Sammelstelle für gefährlichen Abfall abgeben. Die Verpackungen mit den Resten des Produkts an dem von der Gemeinde festgelegten Ort abgeben oder einer Person mit Berechtigung zur Abfallentsorgung übergeben. Rechtsvorschriften über Abfälle: Gesetz Nr. 185/2001 GBl., über Abfälle, in gültiger Fassung und zusammenhängende Durchführungsverordnungen und Verfügungen. TEIL 14: INFORMATIONEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG Benennung und Bezeichnung gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter RID/ADR Nummer UNO: keine 14.2 Entsprechende Bezeichnung der UNO für die Sendung: keine 14.3 Gefahrenklasse für die Beförderung: keine 14.4 Verpackungsgruppe: keine 14.5 Gefahr für die Umwelt: keine 14.6 Besondere Sicherheitsmaßnahmen für Benutzer: Flüssige Erdölstoffe werden gemäß dem Gesetz über Wasser, in gültiger Fassung, als gefährlich angesehen, daher muss man sich hinsichtlich der Anforderungen an den Schutz der Qualität von Oberflächen- und Grundwasser bei der Beförderung größerer Volumen unbedingt nach den Hinweisen der ČSN richten Massenbeförderung gemäß der Anlage II MARPOL 73/78 und der Vorschrift IBC: Sie sind nicht zur Massenbeförderung gemäß diesem Vorschriften bestimmt. TEIL 15: INFORMATIONEN ÜBER VORSCHRIFTEN 15.1 Verordnungen, die sich auf die Sicherheit, die Gesundheit und den Umweltschutz beziehen/spezifische Rechtsvorschriften, die sich auf den Stoff oder Gemische beziehen Gesetz über den Schutz der Atmosphäre, in gültiger Fassung, einschließlich der zusammenhängenden Vorschriften und Verordnungen. Das Produkt ist kein flüchtiger organischer Stoff (VOC) im Sinne des Gesetzes über den Schutz der Atmosphäre, in gültiger Fassung, und der zusammenhängenden Verordnung des Umweltministeriums. ČSN Brennbare Flüssigkeiten Räume für die Produktion, Lagerung und Handhabung Gemäß ČSN ist das Produkt in die IV. Brennbarkeitsklasse eingeordnet. ČSN Nichtexplosive elektrische Anlagen Explosive Gemische Klassifikation und Prüfungsmethoden Seite 6 von 7

7 Gemäß ČSN ist das Produkt in die Temperaturklasse T2 eingeordnet. Regierungsverordnung Nr. 361/2007 GBl., mit der die Bedingungen für den Arbeitsschutz festgelegt werden, in gültiger Fassung ČSN Schutz des Wassers vor Erdölstoffen. Objekte für die Handhabung von Erdölstoffen und ihre Lagerung ČSN Schutz des Oberflächen- und des Grundwassers vor Verunreinigung beim Transport von Erdöl und Erdölstoffen mit Kraftfahrzeugen Gesetz Nr. 350/2011 GBl., über chemische Stoffe und über chemische Gemische und über die Änderung einiger Gesetze Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe (REACH) Verordnung der, mit der die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) geändert wird Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats (EG) Nr. 1272/2008, über die Klassifikation, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) 15.2 Beurteilung der chemischen Sicherheit Die Beurteilung der chemischen Sicherheit wurde für den Bestandteil Mineralöl durchgeführt. TEIL 16: WEITERE INFORMATIONEN 16.1 Verzeichnis der H-Sätze und P-Sätze gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Standardsätze über Gefahren H-Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Hinweise für das sichere Umgehen P-Sätze P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 Den Inhalt/die Verpackung als gefährlichen Abfall entsorgen. Ergänzende Angaben auf dem Schild EUH208 Es enthält eine N-Phenyl-1-naphthylamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Informationen über Änderungen Neu SDB. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Angaben beziehen sich nur auf das aufgeführte Produkt und entsprechen unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen. Für den richtigen Umgang mit dem Produkt gemäß der gültigen Legislative ist der Benutzer verantwortlich. Seite 7 von 7

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