Anlagensicherheit Projektbeispiel Ref.Nr. 0026

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1 ie Unsere Aufgabe ist es, technische Anlagen mit hohem Gefahrenpotenzial im Hinblick auf die technische Sicherheit zu optimieren. Dies tun wir, indem wir Sie umfassend beraten und Ihnen bei der Planung und Umsetzung zur Seite stehen. Unser Ziel ist es, durch unsere Expertenkenntnisse Ihren Arbeitsablauf sicher zu gestalten und gefährliche Ereignisse oder Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes Ihrer Anlagen zu verhindern. Anlagensicherheit Projektbeispiel Ref.Nr Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (hier: Explosionsschutz) am Beispiel eines Asphaltmischwerks Zusammenfassung Die seit dem Jahr 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt dem Unternehmer bzw. der Geschäftsführung des Betreibers genehmigungspflichtiger Anlagen (hier Asphaltmischanlagen) die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes im Rahmen der geforderten Gefährdungsbeurteilung der Anlagen zwingend vor. Gemäß 26 BetrSichV begeht der jeweilige Verantwortliche (Unternehmer, Geschäftsführer) eine Straftat wenn er eine überwachungsbedürftige Anlage oder einen Anlagenteil nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig prüft oder eine angeordnete Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst. Um für den Betreiber in dem Bereich der Betriebsicherheit Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist eine vollständige, richtlinienkonforme Dokumentation notwendig. Nach Begehung der zu überprüfenden Anlage und der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes gilt es, ggfs daraus abzuleitende technische oder organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, innovativ, kostengünstig und in einem vom betrieblichen Aufwand her gesehenen, angemessenen Maß umzusetzen. Rechtsgrundlagen Im Rahmen der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, wie sie seit 2002 gefordert wird und seitdem geltendes EU-Recht in nationales Recht überträgt, sind auch bei der Asphaltherstellung die entsprechenden Maßnahmen der betrieblichen Sicherheit und der Arbeitssicherheit zu treffen. Wesentliche Forderung gemäß 3 BetrSichV sind die Gefährdungsbeurteilungen des Arbeitsplatzes und der bereitgestellten Arbeitsmittel. Hohenhaus Ingenieure GmbH Tel // Fax Seite 1 von 5

2 Hierzu gehört nicht zuletzt auch die Beurteilung der Explosionsgefährdung der Arbeitsplätze an Asphaltmischwerken. Präzisiert wird dies in den 5 u. 6 BetrSichV, wonach der Gesetzgeber die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes für genehmigungspflichtige Anlagen fordert. Im Folgenden wird die Problematik des Explosionsschutzes sowie die Erstellung dieses gesetzlich geforderten Explosionsschutzdokumentes bei der Asphaltherstellung beschrieben und erläutert. Des Weiteren werden ökonomische und technisch innovative Maßnahmen zur Realisierung des geforderten Schutzes in explosionsgefährdeten Bereichen am Beispiel mehrerer Asphaltmischwerke, vorgestellt und erörtert. Gefährliche explosionsfähige Stoffe Die zum Erwärmen der Gesteinskörnungen zur Herstellung des Asphaltes notwendigen Temperaturen werden durch Brenner erreicht, die wahlweise mit Heizöl, Flüssiggas oder Braunkohlestaub betrieben werden. Die Gefährlichkeit dieser Stoffe wegen der Brand- u. Explosionsgefahr ergibt sich schon aus deren chemisch-physikalischen Eigenschaften und ihrer angesprochenen Verwendung. Die Lagerung bzw. die Nutzung brennbarer und explosionsfähiger Stoffe wie Heizöl, Gas oder Kohle birgt immer entsprechende, teils nicht wahrgenommene, Risiken. Bild 1: Braunkohlestaubanlage Während bei Flüssiggas, Heiz- bzw. Dieselöl und die damit verbundenen Brand- bzw. Explosionsgefahren hinreichend bekannt sind, ist das Gefahrenpotential von Braunkohlestaub besonders beim Explosionsschutz doch unterschätzt und nicht unbedingt sofort ersichtlich. Hohenhaus Ingenieure GmbH Tel // Fax Seite 2 von 5

3 Braunkohle kann zum Beispiel aufgrund seiner organisch-chemischen Materialeigenschaften als aufgewirbelter Staub bei einer Konzentration von 40 g/m³ g/m³ Luft explodieren. Eine solche Staubexplosion ist in ihrer Zerstörungskraft durchaus mit einer Gasexplosion gleichzusetzen. Ein weiterer zu diskutierender Stoff bei der Asphaltproduktion ist das heißgelagerte Bitumen. Bitumen als letztes Destillat des Erdöls ist aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung brennbar. Bei Verarbeitungstemperaturen um 200 C, wie sie bei der Herstellung von Asphalt eingesetzt werden, emittiert das Bitumen Konzentrationen gesundheitsschädliche und brennbare Dämpfe in unterschiedlich hohen Konzentrationen. Bei der Warmlagerung von Bitumen in den Vorratstanks bei ca. 150 C ist dies ebenfalls so. Die Bitumendämpfe sind bei einer kritischen Konzentration explosiv. Bild 2: Bitumentanks In den (bis auf kleine Entlüftungen für das Nachbefüllen) geschlossenen Bitumentanks können, bedingt durch die angesprochenen Lagertemperaturen, Schwefelwasserstoffkonzentrationen auftreten. Diese sind entzündlich/explosiv und können beim Einatmen gesundheitsschädlich wirken. Die Hauptrisiken bei der Warmlagerung von Bitumen liegen also in dessen Emissionen und der hohen Lagerungs- bzw. Verarbeitungstemperatur. Außer der bereits erwähnten Gefahr in den Tanks, entsteht natürlich auch an den Schnittstellen der Lagertanks zu anderen Anlagenteilen oder ins Freie eine entsprechende Gefährdung. Erwähnt werden sollten hier besonders die Entlüftungen der Tanks, durch welche die Bitumendämpfe an die Umgebung abgegeben werden. Dies geschieht vor allem bei einer Befüllung des Tankes und der damit verbundenen Verdrängung der enthaltenen Gase durch die Entlüftungsleitungen. Dieser unkontrollierten Freisetzung der Bitumenemissionen und der damit einhergehenden Gefährdung der unmittelbaren Umgebung wird heute im Betriebsalltag meist mit der Nutzung eines Gaspendelsystems begegnet. Hierbei wird der verdrängte Teil des Bitumen-Luft-Gemisches, das sich im Lagertank oberhalb des flüssigen Bitumens befindet, mittels einer Rückführungsvorrichtung beim Befüllen der Lagertanks in die Tanks des an- bzw. abliefernden Tankkraftwagens (TKW) zurückgeführt. Hohenhaus Ingenieure GmbH Tel // Fax Seite 3 von 5

4 Explosionsschutzdokument Das, auf der Gefährdungsbeurteilung der Anlagenteile des Asphaltmischwerkes und dessen Betriebsgelände, basierende Explosionsschutzdokument beschreibt neben den rechtlichen Grundlagen zunächst das Gefahrenpotential der betrieblich genutzten Gefahrenstoffe. Hauptaufgabe des Dokumentes ist jedoch die Festlegung und Beschreibung der explosionsgefährdeten Bereiche (Ex-Zonen), sowie die Darstellung, deren Ausdehnungen und Gefahrenstufen. Dies geschieht auf der Grundlage des im betrieblichen Ablauf entstehenden Gefahrenpotentials der verwendeten Stoffe und der anzunehmenden Zerstörungswirkung einer möglichen Explosion. Die explosionsgefährdeten Bereiche sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien auf einem Lageplan der zu überprüfenden Anlage darzustellen. Explosionsschutz im Bestand Ein immer wiederkehrendes Problem im Bereich des Explosionsschutzes ist die Tatsache, dass die Ausdehnung der Ex-Zonen sich auf Bereiche erstreckt, deren Anlagenteile oder Betriebsmittel nicht den Mindestanforderungen des Gesetzgebers für explosionsgefährdete Bereiche entsprechen. Hierbei kann es sich um nicht ex-geschützte elektro- oder maschinentechnische Einrichtungen oder auch um Fahrwege innerhalb des Betriebsgeländes handeln. In solchen Fällen muss es Ziel sein, durch technisch innovative, kostengünstige Maßnahmen die Gefährdungen zu beseitigen und den gesetzlichen Mindestanforderungen zu genügen. Im vorliegenden, beispielhaften Fall konnte diese Zielsetzung z. B. durch eine einfache Abschirmung von Fahrwegen gegen eine in unmittelbarer Nähe gelegene Flüssiggasanlage oder durch die Verlegung elektrischer Steuerungs- u. Regelungstechnik aus den explosionsgefährdeten Bereichen realisiert werden. Bild 3: Abschirmung einer Flüssiggasanlage Hohenhaus Ingenieure GmbH Tel // Fax Seite 4 von 5

5 Der Einsatz neuer (ex-geschützter) Elektrotechnik, der Austausch ganzer Anlagenteile oder die Umstrukturierung betrieblicher Abläufe hätte zu denselben Ergebnissen geführt, wie die letztendlich getroffenen Maßnahmen. Der finanzielle Aufwand hätte aber in keinem vernünftigen Verhältnis mehr dazu gestanden. Durch die kostengünstigen Umbauten werden somit Betriebssicherheit, Rechtssicherheit sowie Ökonomie der Anlagen sichergestellt. Fazit Die sich, im Zuge der Rechtsprechung der europäischen Union, immer weiter verschärfenden Forderungen an die Betriebssicherheit und die Transparenz betrieblicher Abläufe, bedingen eine ständige Pflege und Aktualisierung der entsprechenden Unterlagen und Dokumentationen, um die Rechtssicherheit des Betreibers/Unternehmers bzw. dessen Geschäftsführung zu gewährleisten. Hierzu zählen die Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung und somit die Dokumentationen zum betrieblichen Explosionsschutz genauso, wie eine regelmäßige Schulung des Betriebspersonals bzgl. der Arbeitssicherheit bzw. des Explosionsschutzes. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Schulung durch Externe eine größere Wirkung beim Personal erzielt, als eine interne Unterweisung. Außer der psychologischen Wirkung ist das von externer Seite herangetragene Erfahrungspotential oftmals hilfreich für die eigene betriebliche Organisation oder zum Verständnis der gesamten Problematik des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die vom Gesetzgeber geforderte zyklische Wiederholung der Unterweisungen soll ein stetig hohes Niveau des Wissensstandes und somit der Betriebssicherheit gewährleisten. Dokument und Maßnahmen sind auch hier in regelmäßigen Abständen und insbesondere nach betrieblichen, organisatorischen oder technischen Änderungen der Anlage zu überprüfen und nachzupflegen. Eine sorgfältige analytische Vorgehensweise garantiert die technische und rechtliche Sicherheit des Betriebes bzw. des Werkes über deren gesamte Lebensdauer. Hohenhaus Ingenieure GmbH Stuttgarter Str. 23 // Pforzheim Tel // Fax

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