SICHERHEIT. Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte. Aktuelle Missverständnisse. Seite 5. Seite 10
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- Heinrich Schenck
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1 SICHERHEIT 1/12 ZUERST Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte Seite 5 Aktuee Missverständnisse Seite 10 Mitteiungsbatt des Unfaverhütungsdienstes der Versicherungsanstat für Eisenbahnen und Bergbau
2 Vorwort über ernst zu nehmende Gesundheitspoitik Gesundheitsförderung und Prävention, Arbeitnehmerschutz und Unfaverhütung haben bei den von der Vaeb betreuten Unternehmungen stets einen hohen Steenwert. Und es gibt kaum Führungskräfte, die nicht standardmäßig in ihren Reden diese Themenfeder aufgreifen und ihr Bemühen um eine gemeinsam getragene gesundheitsorientierte Arbeitswet betonen. Doch was macht sie aus die gesundheitsförderiche Arbeitsumwet? Gesundheitsförderiche Arbeit ist technisch sicher, nach ergonomischen Erkenntnissen gestatet und ern- und persönichkeitsfördernd! Zusammenhänge im betriebichen Umfed sind transparent. Es gibt für die Arbeitnehmer adäquate Entscheidungs- und Gestatungsspieräume. Direktor Werner BOGENDORFER Routine, Kreativität und körperiche Abwechsung werden im Rahmen der Mögichkeiten und Erfordernisse gefördert. Der Betrieb kann weitgehend störungsfrei durchgeführt werden. Materiee und immateriee Anreize sind vorhersehbar und werden von den Mitarbeitern as g e r echt empfunden. Es gibt ein Kima der gegenseitigen Unterstützung. und es werden gesundheitsreevante Daten mit dem Zie der Optimierung von Gesundheitsförderungs- und Präven - tionsmaßnahmen erfasst. Da kommt jedenfas eine Menge zusammen. Die Maßnahmen reichen vom Arbeitnehmerschutz, der Sicherheitstechnik, der Arbeitsmedizin, der Prävention, der Gesundheitsförderung bis hin zum Gesundheitsmanagement. Gemeinsame Werte, Ziee, Führung, Unternehmenskutur, Anreizsysteme und Mitarbeiterorientierung haben wesentiche Auswirkungen auf gesundheitsförderiche Arbeitsweten. Diesem Themenkompex kommt immer größer werdende Bedeutung zu. Insbesondere die Entwickung zu immer äter werdenden Mitarbeitern stet die Unternehmen und die betroffenen Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Nicht unerwähnt möchte ich assen, dass es für einzene Führungskräfte unmögich ist, auf dem Weg zur Verbesserung der Arbeitsweten diesen Berg an Maßnahmen und Probemen in Eigenregie abzuarbeiten. Die Bereitschaft zur Weiterentwickung und Veränderung voraussetzend stehen den Führungskräften aerdings die Experten der VAEB sowie deren Tochterunternehmungen IfGP und Wecon mit ihrem Wissen, ihren Erfahrungen und ihrem Beratungsangebot zur Verfügung. Und es gibt auf Ebene dieser (Gesundheits-) - Partnerschaft bereits einige vieversprechende Ansätze zur Verbesserung dieser Situation. Beispiegebend seien hier nur die Entwickung rund um die Einführung des Betriebichen Casemanagements bei den ÖBB, der Gesundheitsdiaog für Lehringe in den Lehrwerkstätten Knittefed und Graz sowie andere gemeinsam getragenen Gesundheitsförderungsprojekte erwähnt. Mit der Begriffichkeit Gesundheitsförderung geht natürich auch der Charakter in der Leistungserbringung einher. Es handet sich um freiwiige Leistungen, um variabe Kosten, deren Einsparung, Reduktion oder gar Streichung im Zuge von Kostendämpfungsprogrammen sehr eicht zu einem schneen Erfog zur Verbesserung des betriebswirtschaftichen Ergebnisses vereiten können. Diese gesundheitspoitische Fae git es zu vermeiden. Gesundheit hat immer Konjunktur. Und wer heute nicht verstärkt in Gesundheit investiert, wird die Konsequenzen dieser Hatung mitte- bis angfristig nicht (mehr) kompensieren können. Die VAEB versucht mit geeigneten Angeboten in Kooperation mit ihren Tochterunternehmungen geeignete Antworten auf die gesundheitspoitischen Herausforderungen der Zukunft zu geben. Mit dem Herausbrechen eines Partners Leistungen der Arbeitsmedizin oder andere Aktivitäten könnten ja auch am freien Arbeitsmarkt angeboten werden gehen Abstimmung, Koordination und damit einhergehend Effizienz und Quaität bei der gemeinsamen Anayse und Leistungserbringung (die natürich auf Ebene IfGP, Wecon und VAEB immer abgestimmt erfogt) veroren. Dieser Entwickung git es entscheidend entgegen zu treten und nicht zuetzt im Interesse einer gesundheitsorientierten und arbeitnehmerfreundichen Gesundheitspoitik eine kare Absage zu erteien. Die VAEB wird weiterhin versuchen, die Quaität in der Leistungserbringung in den Vordergrund zu rücken. Ob es im Hinbick auf die Unternehmensstrategie unserer Mitgiedsunternehmungen immer mögich sein wird, beibt abzuwarten. 2 Direktor Werner Bogendorfer
3 Kein Sparen auf Kosten des ArbeitnehmerInnenschutzes! Von Ernst Fried Die Finanzkrise hat wetweit zu einer Wee des Sparens in aen Bereichen und Lebensagen geführt. Diese Situation wird auch dazu missbraucht, um Angriffe gegen die soziaen Grundagen der ArbeitnehmerInnen aber auch auf die Normen für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten auszuführen - denn Sicherheit und Präventionsmaßnahmen gibt es nun ma nicht zum Nutarif. Dabei werden Sparvorschäge in der Öffentichkeit formuiert, ohne Hintergründe und Notwendigkeiten zu hinterfragen. An vorderster Stee bei Zurufen nach Einsparung stehen dabei immer wieder die ÖBB. Daher sind aus Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes und der Gesundheitsprävention Einsparungsvorgaben, weche die Sicherheit der KoegInnen gefährden können, seitens der Betriebsratsorganisationen, der Gewerkschaften und des Unfaverhütungsdienstes der VAEB mit aer Deutichkeit abzuehnen. Wenn seitens des Bundes für Infrastrukturprojekte im Schienennetz enorme Summen bereitgestet werden, so darf dabei nicht auf Maßnahmen und finanziee Mitte für sicherheitsreevante Komponenten vergessen werden. Daher bietet die VAEB auch im Jahre 2012 wieder bundesweite Schuungstermine gemeinsam mit der Gewerkschaft vida, dem Verkehrsarbeitsinspektorat und den Privatbahnunternehmen für BetriebsrätInnen aus dem Verkehrsbereich an. In den Safety First -Seminaren werden bedarfsgerechte und ziegruppenspezifische Informationen rund um den ArbeitnehmerInnenschutz und die Prävention vermittet. Auf Basis der wichtigsten Rechtsvorschriften im ArbeitnehmerInnenschutz (Arbeitnehmerschutzgesetz und Verordnungen) werden die SeminarteinehmerInnen im Hinbick auf die wichtigsten ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnenpfichten informiert. Die Einhatung und der Ausbau der wichtigsten Mitwirkungsrechte der Beegschaftsvertretung und des Betriebsrates bei der Umsetzung des Arbeitnehmerschutzgesetzes sind auch in Hinbick auf die Diskussion, dass wir ae änger arbeiten soen, in Zukunft von besonderer Bedeutung. Daher muss auch in die Gesundheit und für die Prävention der MitarbeiterInnen und nicht nur in Managergehäter und Boni investiert werden. Für den Präventionsbeirat der VAEB: Ernst Fried Termine Safety First : Innsbruck Sazburg Graz Viach Linz Wien info Anmedungen über deinen Betriebsrat bzw. in der Bidungsabteiung der Gewerkschaft vida: E-Mai: bidung@vida.at oder per Teefon: (01)
4 Warum Betriebiche Gesundheitsförderung? Von Mag. Miriam Lichte Österreichs Firmen brauchen gesunde, motivierte und eistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um wettbewerbsfähig zu sein. Die Ottawa Charta der WHO (Wetgesundheitsorganisation) definiert Gesundheitsförderung fogender Maßen: Gesundheitsförderung ziet auf einen Prozess, aen Menschen ein höheres Maß an Sebstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermögichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Das Zie ist aso ganz kar die Stärkung der individueen und soziaen Ressourcen. Foto: BiderBox.com Warum gerade Gesundheitsförderung im Betrieb? Hierfür gibt es zwei Gründe: Erstens, der Zugang zu Erwachsenen, weche as Ziegruppe schwer erreichbar ist, fät am Arbeitspatz eichter und zweitens der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit am Arbeitspatz. Betriebiche Gesundheitsförderung setzt an zwei Punkten an: Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen (=verhätnisorientierter Ansatz) Stärkung persönicher Kompetenzen, fachich und gesundheitich (=verhatensorientierter Ansatz) Die Ziee Betriebicher Gesundheitsförderung sind: Schaffung gesundheitsgerechter bzw. - fördernder Arbeitsbedingungen und -tätigkeiten Verringerung von gesundheitichen Beschwerden, Erkrankungen und Veretzungen Steigerung des Wohbefindens Verbesserung der Beziehung zu KoegInnen und Vorgesetzten (Betriebskima) Erhöhung der Arbeitszufriedenheit Vergrößerung der Bewätigungskompetenzen Ausbau des individueen Wissens und der Fähigkeiten zu gesundem Verhaten in Betrieb und Freizeit Stärkung der Sebstkompetenz in punkto eigene Gesundheit Erhöhung der Produktivität Steigerung der Produkt- und Diensteistungsquaität Reduktion von Fehzeiten Sichersteung der Verfügbarkeit quaifizierten Personas Verbesserung des Unternehmensimages und der Corporate Identity Verbesserung der innerbetriebichen Kooperation Der ökonomische Nutzen Betriebicher Gesundheitsförderung ist mitterweie in vieen Studien bewiesen. Auch das Bundesministerium konnte bereits 1998 in einer Erhebung feststeen, dass die Nicht-Bewegung mehr Kosten verursacht as Bewegung/Sportausübung. Haben Sie Fragen zum Thema Betriebiche Gesundheitsförderung in der Praxis? 4 Wenden Sie sich unverbindich an die Expertinnen von Wecon: Franziska Schatzdorfer, BA, MSc, MBA f.schatzdorfer@wecon.at Mag. Miriam Lichte m.ichte@wecon.at Te.: (01)
5 Sicherheitsfachkräfte der ÖBB Infrastruktur AG, am Pus der Zeit! Von Reinhard Lackner Die Sicherheitsfachkraft (SFK) hat die Aufgabe, den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Beegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitspatzgestatung zu beraten und zu unterstützen soweit es sich nicht um Aufgaben handet, die der arbeitsmedizinischen Betreuung obiegen oder die von sonstigen Facheuten wahrgenommen werden. Entwickung des Arbeitnehmerschutzes bei den Eisenbahnunternehmen Eisenbahnunternehmen haben stets as Vorreiter im Bereich Sicherheit, Arbeitnehmer, und Gesundheitsschutz fungiert. Die Gewähreistung einer ausreichenden Verkehrssicherheit hat stets ein hohes Maß an Sicherheitsdenken bei den Eisenbahnunternehmen vorausgesetzt und hat so auch zu einer hohen Sicherheitskutur geführt, die ae Bereiche der Sicherheit eingeschossen hat. Weiteren Unternehmen bot sich dadurch die Chance, praktische Lösungen zu übernehmen. Doch auch Eisenbahnunternehmen können von den Erfahrungen anderer im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz profitieren. Darüber hinaus ist es essenzie, das auch Eisenbahnunternehmen sich regemäßig mit Präventivdiensten (Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmedizin) beraten, um sich über gesetziche Vorgaben zu informieren und sich an den neuesten Standards zu orientieren, von den Informationen des Ausbicks auf gepante Verordnungen und der Mögichkeit eines Erfahrungsaustausches von Betrieb zu Betrieb, aber auch von Betrieb zu den Behörden im Bereich des Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz zu profitieren. Da die Beschäftigten in den Eisenbahnunternehmen besonderen Beastungen und Gesundheitsrisiken sowie erhöhten Gefährdungen ausgesetzt waren, wurden in den Betrieben neben den Bahnärzten auch "Sicherheitsbeamte" bzw. "Sicherheitsingenieure" eingesetzt. Dies geschah vöig freiwiig, bereits zu einer Zeit, wo von einer gesetzichen Forderung nach "Sicherheitstechnischen Diensten", "Sicherheitsvertrauenspersonen"(SVP) oder gar "Arbeitsmedizinern"(AM) und "Sicherheitsfachkräften"(SFK) noch keine Rede war. Die Entwickung der Ausrichtung der Eisenbahnunternehmen im gesetzichen Rahmen, in Eisenbahninfrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen und innerhab dieser die Konzentration auf das jeweiige Kerngeschäft, dass Zukaufen der hiezu nicht gehörenden Aktivitäten, die Bidung keinerer, sebstständig agierender Einheiten führt dazu, dass zweifeos mehrere in unterschiedichem Maße ihre Verantwortungen und Aufgaben wahrzunehmen haben, ohne dass sich die gewachsene und kompexe ehemaige Eisenbahninfrastrukturarbeitsstätte faktisch wesentich verändert hat. Vor diesem Hintergrund stet sich die Herausforderung, weche rechtich zuässige und akzeptierte Präventivdienstiche Betreuung wird 1847, aso bereits 13 Jahre vor der ersten Gewerbeordnung, wurde das Eisenbahn Poizeigesetz erassen. Es beinhatet Bestimmungen über "Maßnahmen zur Verhütung von Ungücksfäen", zur Sichersteung der "unfasicheren Beschaffenheit der Fahrbetriebsmitte" und über Vorsorgemaßnahmen zur Ersten-Hife-Leistung. Bereits 1863 wurden bei den österreichischen Eisenbahnen Bahnärzte bestet, die sich um den Gesundheitszustand des Bahnpersonas zu kümmern hatten. 5
6 gig von den betriebichen Verhätnissen und Gefahren, umfasst mindestens aber das Ausmaß der gesetzich vorgeschriebenen Mindesteinsatzzeit. Die Sicherheitstechnische Betreuung erfogt bei der ÖBB-Infrastruktur AG durch betriebseigene SFK. Diese sind aus den einzenen Fachbereichen rekrutiert, bringen somit das erforderiche betriebiche Fach- und Sachwissen mit und sind vorwiegend as Vozeit Sicherheitsfachkräfte bestet. Davon ist eine eitende Sicherheitsfachkraft as zentraer Ansprechpartner instaiert. Diese Personen biden das Rückgrat der sicherheitstechnischen Betreuung und werden von den SICHER- HEITSVERTRAUENSPERSONEN (SVP) unterstützt. Weitere betriebseigene Personen mit der Sachkenntnis as Sicherheitsfachkraft sind in spezifischen Arbeitnehmerschutzaufgaben tätig. Für Arbeitnehmerschutzaufgaben mit besonderer Fachkunde werden weitere betriebseigene und externe Facheute aus dem Arbeitnehmerschutz beschäftigt. Im Rahmen des Managementsystems iegen unternehmensinterne Vorgaben für die Aufbau- und Abauforganisation vor, deren Einhatung die Ersteung notwendiger Arbeitnehmerschutzunteragen gewähreistet. Diese Organisation hat eine hohe Quaifikation für das Unternehmen im Arbeitnehmerschutz. Der Arbeitgeber (Vorstand) hat einen Ansprechpartner mit umfassendem Überbick im Unternehmen (eitende Sicherheitsfachkraft). Die SFK sind anerkannt. In der Stabsstee Betriebseitung erfogt die Koordination der Arbeit durch den zentraen Arbeitnehmerschutz- Koordinator (Z-ANSKO). Bei notwendigen Abstimmungsprozessen mit dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat git der Z-ANSKO as berechtigter Vertreter der ÖBB Infrastruktur AG. 6 eingerichtet, damit die gewünschte Arbeitssicherheit erreicht wird. Wer ist Bahnbetreiber und somit Arbeitgeber insbesondere unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen für den Gefahrenraum der Geise. Wie definieren sich weitere Arbeitgeber, insbesondere bei mehreren räumich voneinander getrennten Arbeitssteen, auf der geichen oder benachbarten Arbeitsstätte die Eisenbahninfrastrukturanagen sind und Gefahren durch die räumiche Nähe bestehen. Wie definieren sich Arbeitgeber an Arbeitsstätten mit werksähnichen Strukturen, wie Werke, Bürogebäude, Unterwerke mit Umfriedung usw., mit einem gemeinsamen Notfamanagement und gemeinsamer Infrastruktur die nicht Eisenbahninfrastrukturanagen sind. Präventivdienste in der ÖBB-Infrastruktur AG Jeder Arbeitgeber ist, nach 73 ff ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBL. Nr. 450/1994 in der gütigen Fassung in Österreich und ähnichen Gesetzten und Verordnungen in den Mitgiedsändern der Europäischen Union (EU), verpfichtet eine Sicherheitsfachkraft (SFK) für das Unternehmen zu besteen, unabhängig davon wie viee ArbeitnehmerInnen im jeweiigen Unternehmen beschäftigt sind. Der erforderiche Umfang der Tätigkeit der SFK im Unternehmen ist abhän- Die Aufgaben und Befugnisse des Verkehrs- Arbeitsinspektorates (VAI) werden im Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994) gereget. Das VAI hat durch seine Tätigkeit zu sorgen, dass der gesetziche Schutz der Arbeitnehmer ausreichend gewähreistet wird. Weiters ist es dessen Aufgabe, die Überwachung der Einhatung der zum Schutz der Arbeitnehmer erassenen Rechtsvorschriften, sowie die Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber, die Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen und die Erteiung von Ausnahmebewiigungen. Die Arbeitsmedizinische Betreuung erfogt bei den Konzernunternehmen der ÖBB durch das am gegründete arbeitsmedizinisches Zentrum Firma WELLCON, Gese-
7 schaft für Prävention und Arbeitsmedizin GmbH. Mehrheitseigentümer der WELLCON ist die Versicherungsanstat für Eisenbahnen und Bergbau. Aufgaben und Pfichten der Sicherheitsfachkraft Die SFK der ÖBB Infrastruktur AG wird mit den verschiedensten Fragen zum Arbeitnehmerschutz konfrontiert. As SFK, muss diese Ihre Pfichten und Verantwortungen genau kennen, Gefährdungen quasi voraussehen und für Probeme des Arbeitnehmerschutzes Lösungen entwicken. Die im 77 ASchG beschriebenen Aufgaben sind eine voständige Aufzähung und sind nicht beispiehaft. Andere Tätigkeiten dürfen nicht in die Präventionszeit eingerechnet werden. Auszurichten ist ihre Tätigkeit auf die ÖBB Infrastruktur AG und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfa- und Gesundheitsgefahren as Bahnbetreiber hinsichtich Gestatung und zur Verfügungsteung der Eisenbahninfrastruktur, der Betriebsführung, der Eisenbahnfahrzeuge, sowie eisenbahnspezifischer Schuung und Ausbidung. Weiters ist deren Tätigkeit auf die Zah der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft sowie die Organisation der ÖBB Infrastruktur AG, insbesondere im Hinbick auf die Zah und die Art der für den Arbeitnehmerschutz verantwortichen Personen und Arbeitsstätten, Bausteen und auswärtigen Arbeitssteen ausgerichtet. Das Leistungsspektrum umfaßt daher: - Beratung in genereen Fragen des Arbeitnehmerschutzes, - Unterstützung bei Ermittung und Beurteiung von Gefahren, sowie bei der Festegung von Gefahrenverhütungsmaßnahmen, - die Besichtigung der Arbeitsstätten, Bausteen und auswärtigen Arbeitssteen sowie die Teinahme an Besichtigungen durch das VAI, - jähriche Weiterbidung as SFK, - Unterstützung bei der Organisation von Unterweisungen und Ersteung von - Betriebsanweisungen, - Beratung bezügich Schutzstücke und persönicher Schutzausrüstung, - Beratung bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, insbesondere auch in Verbindung mit der Verwendung neuer Arbeitsstoffe, - Unterstützung bei Panung von Arbeitsabäufen unter Berücksichtigung der Arbeitsergonomie, - Unterstützung bei Ersteung von Brandschutzpänen und Ausarbeitung von Evakuierungsmaßnahmen, bis hin zur - Beratung bei der Panung von Arbeitsstätten, - Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Arbeitsschutzausschuss (ASA, ZASA) - die Koordination der Tätigkeit mehrerer Sicherheitsfachkräfte. Weches Thema aus dem Bereich Arbeitsicherheit für den Arbeitgeber auch ansteht, die Sicherheitsfachkräfte der ÖBB Infrastruktur AG sind für die Bandbreite der Anforderungen gerüstet! Im Zuge des Betreuungsmodes wird mit dem Arbeitgeber ein Jahrespan festgeegt, um die hohen Standards in diesem Bereich auch in Zukunft zu haten. Für ein herangetragenes Probem kann jeder Entscheidungsträger (Vorstand, Geschäftsbereichseiter, 3/6 Person ) mindestens zwei Lösungsvorschäge erwarten, damit er entscheiden kann dass ist deren Verantwortung. PRÄVENTIONSARBEIT Wie schon in der Eineitung erwähnt, bestehen bei der Eisenbahn bestimmte Besonderheiten. Neben diesen Besonderheiten existieren noch weitere Fachbegriffe. Im Rahmen einer Projektgruppe, die aus Vertretern der ÖBB und externen Bahnexperten besteht, so ein Instandhatungs-Betriebskonzept für die Verknüpfung A-Stadt erstet werden. Das betrachtete System so mögichst auch weitere bauähniche Verknüpfungen beinhaten. Anhand des Neubaus A-Stadt so die Instandhatungsstrategie insbesondere im Zusammenhang mit der Betriebsführung betrachtet werden. As Ergebnis so eine Empfehung zur Vorage an die Entscheidungsträger ausgearbeitet werden, in wecher Form in Zukunft die betriebiche Berücksichtigung der Instandhatung bei Verknüpfungen erfogen so. Dabei wird die Gesamtdauer aer Arbeiten im Gefahrenraum der Geise mit betriebichen Einschränkungen angegeben. Unter Berücksichtigung eines Geichzeitigkeitsfaktor (mehrere Arbeitstrupps geichzeitig) wurden die betriebichen Einschränkungen für die Verknüpfung dargestet. Diese Werte sind maßgebend für die Sperrzeiten der Geise. Betrachtete Arbeiten Standardarbeiten in der Verknüpfung Weicheninspektion 2 x pro Jahr unter nachfogende Detaibetrachtungen: (a) Gemeinsame Sperre abhängiger Weichen (aa) Gemeinsame Sperre von 2 Weichenverbindungen (4 Weichen) und paraee Bearbeitung in einer gemeinsamen Sperre (b) Nur Sperre der bearbeiteten Weiche und Umsteungen in temporären Sperren (Zugspausen) der abhängigen Weiche Weiche (a) (aa) (b) Weiche Weiche 2600 Weiche ,5 5,0 Std/Weiche 4,5 5,0 Std/2Weichen Panmäßiger Tausch der Weichenverschüsse wie Weicheninspektion mit Dauer 3 Std. je Verschuss ae 5 Jahre gerechnet ab dem Einbau der Weiche Weiche 3,5 4,0 Std/Weiche 3,0 3,5 Std/Weiche 3,5 4,0 Std/2Weichen 3,0 3,5 Std/2Weichen Weichen 10000/ Zunge + 3 Herz Störungsbehebungen (Weiche, Weichenheizung, ) Weichenteie tauschen (Zungenvorrichtung, bewegiche Herzstücke) Verschüsse Std/Weiche 8 9 Std/Weiche 7 8 Std/Weiche = 9 Verschüsse Weichen 2600 / Zunge + 2 Herz = 6 Antriebe Weichen Zunge + 2 Herz = 5 Antriebe 7
8 Einsatz von Schienenfahrzeugen mit Kran für An- und Abtransport Umbau mit Schienenumsetzgeräten Umbau mit Kranunterstützung Schweißarbeiten (Auminiumthermithschweißung oder Auftragsschweißung) a) Durchführung im Schutz von Fahrzeugen mobie Instandhatungseinheit (MIE), Schwerkeinwagen (SKL), Steuerwagen (SKL-STW) mit Geisbeegung und Auswirkungen auf Fankenschutzräume b) Durchführung ohne Schutz von Fahrzeugen Winterdienst a) Durchführung mit Fahrzeugen (Schneebürste, Schneefräse) b) Durchführung manue ohne Fahrzeuge Grundagen für die Evauation Keine Fahrten (ÖBB Dienstvorschrift V3 Abschnitt VII) Der in Arbeit befindiche Geisabschnitt (Weiche) ist im Eektronischen Stewerk (ESTW ) mit einer Befahrbarkeitssperre gesperrt. Es ist sichergestet, dass Fahrten von Schienenfahrzeugen nicht stattfinden können. Einsatz Automatisches Warnsystem ( 26 ff EisbAV automatische Warneinrichtungen zur Warnung von Arbeitnehmern im Gefahrenraum von Geisen, AWS) Bei Einsatz von AWS ist eine maximae Geschwindigkeit von 160 km/h zu berücksichtigen. Gefahrenraum (Regeung Schriftiche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz ÖBB 40) Der Gefahrenraum beträgt (Abstand von der Geisachse) bei 160km/h 2,5 m und bei 200 km/h 3,0 m. Bei 4,7 m Geisabstand können sich somit bei 160 km/h im Nachbargeis im mit Keine Fahrten gesicherten Arbeitsgeis Arbeitnehmer bis max. 2.2 m ab Geisachse (praktisch bis Außenkante Schwee as sichtbare Grenze) bei Vorbeifahrt von Zügen aufhaten. Zusammenfassung Präventivfachkräfte können im Rahmen der gesetzich zuässigen Grenzen verschieden organisiert sein. Die SFK stet eine Person des Vertrauens dar, die mit Fachwissen, Rat und Tat zur Seite steht. Diese hat umfassende Kompetenz in Sicherheitsfragen und das richtige Augenmaß bei der Beratungstätigkeit. Darüber hinaus gibt die SFK praxisorientierte Vorschäge für die Umsetzung der mit dem Arbeitgeber gemeinsam festgeegten Maßnahmen oder Päne und betreut auch begeitend bei deren Reaisierung. Die Kompexität der Eisenbahnunternehmen as Herausforderung für Sicherheitsfachkräfte in der ÖBB Infrastruktur AG ist das Besondere. Vor aem branchen- und probembezogene Lösungsansätze aeine hefen nicht wirkich weiter! As Sicherheitsfachkraft der ÖBB Infrastruktur AG sind reevante Szenarien in Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb zu identifizieren. Dabei sind erst einma verschiedenste Abäufe, von Funktionierender Normabetrieb, Prüfpfichten, das menschiche Eement, usw. bis zum Vorgehen, über die Notfaorganisation und Evakuierungspanung richtig einzuschätzen. Die im Rahmen von verkehrstechnischen Anaysen und Konzeptionen von Neubaustecken und -knoten, vor aen in den Verknüpfungspunkten mit Bestandsstrecken und heterogenen Verkehrsstärken steen dabei insbesondere hohe Anforderungen. Eventuee Restrisiken mit Vor- und Nachteien, Umsetzungszeiträume sind Tei der Empfehungen. Der Arbeitgeber bekommt Tipps, wie er an ae Gefährdungen denkt, wo er Informationen eicht herbekommt, das Risiko ab Entwurfspanung, Anayse, Durchführung und Bewertung richtig einschätzt, Dokumente erstet, Schuungen und Unterweisungen organisiert. Die Beratung bei der Reaisierung urbaner Eisenbahninfrastrukturprojekte durch Anwendung innovativer Arbeitnehmerschutztechnoogien gehört ebenso zum Tätigkeitsbid, wie die Bedeutung Arbeitnehmerschutzgeseschafticher Veränderungen durch die konstante Mitarbeit an nationaen und internationaen Arbeitnehmerschutzprojekten. Die Sicherheitsfachkräfte in der ÖBB Infrastruktur AG sprechen somit rund Mitarbeitende an, um den Arbeitnehmerschutz positiv weiterzuentwicken. Offenegung gem. 25 Mediengesetz: Medieninhaber (Eigentümer, Herausgeber und Vereger) der Zeitschrift Sicherheit zuerst : Versicherungsanstat für Eisenbahnen und Bergbau (Leitender Angesteter: DI Kurt Vök) 1060 Wien, Linke Wienzeie Sie ist as Träger der gesetzichen Unfaversicherung eine Körperschaft des öffentichen Rechtes ( 24 u. 32 ASVG). Erkärung über die grundegende Richtung der periodischen Zeitschrift: Werbung für die Verhütung von Arbeitsunfäen und Berufskrankheiten und Vorsorge für eine wirksame Erste Hife ( 185 u. 186 ASVG). Erscheint vierma jährich. Wird aen in den Versicherungsbereich der VAEB/Unfaversicherung für Eisenbahnbedienstete faenden Mitgiedsunternehmen kostenos zugeeitet. 8 IMPRESSUM: Sicherheit Zuerst Medieninhaber, Herausgeber und Vereger: Versicherungsanstat für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB); Redaktion: Direktor Werner Bogendorfer; ae: 1060 Wien, Linke Wienzeie 48-52; Druck: SVD Büromanagement GmbH
9 Wasser - der Que des Lebens aber ohne Peren Von Dr. Juija Vrab Nicht nur in der warmen Zeit mit sommerichen Temperaturen auch im Winter müssen wir ausreichend trinken. Unser Körper braucht Wasser für den Transport von Nährstoffen, Enzymen, Vitaminen, Spureneementen etc. genauso wie für den Abtransport von Gift- und Ausscheidungsstoffen. Stoffwechse und Organe eiden somit, wenn sie nicht ausreichend mit Wasser versorgt werden. Nierensteine und Harnwegsinfektion aber auch die Neigung zu Kreisaufkoaps sind nur einige der zahreichen Erkrankungen, weche durch zu wenig Trinken auftreten können. In der Winterzeit sorgen geheizte Räume für trockene Scheimhäute und erhöhen das Risiko an Infektionskrankheiten wie Schnupfen, Husten oder Grippe zu erkranken. Trockenheit ist auch eine wichtige Ursache für Augenbrennen bei der Bidschirmarbeit. Der menschiche Körper besteht zu 75 Prozent aus Wasser, das Gehirn sogar zu 85 bis 90 Prozent. Mindestens zwei Liter Füssigkeit soten wir tägich trinken. Ein deuticher Mehrbedarf an Füssigkeit besteht bei körpericher Anstrengung. Aber was so man trinken? Essen und Trinken ist immer ein Stück Lebensfreude. Sehr beiebt sind daher neben Kaffee und Tee vor aem kohensäurehatige Getränke. Aber zu vie Genuss an perenden Getränken hat Nachteie. Die Kohensäure greift Zähne und Magen an. Der Zahnschmez wird erweicht, die Zähne sind anfäiger gegen Schädigungen. Häufiges Sodbrennen und Reizmagen sind die ersten Zeichen für zu vie Säure im Magen. In der Foge kommt es zum Refux ( Aufstoßen mit Sodbrennen ). Dabei geangt immer wieder Magensäure in die Speiseröhre und schädigt diese. Bähungen durch das Gas fördern diese Erkrankung, weche in fortgeschrittenem Stadium mit starken Schmerzen vor aem nachts einhergeht. Neben vieen anderen Ursachen - wie zu vie Kaffee oder süßen Speisen - fördern kohensäurehatige Getränke auch die Übersäuerung des Köpers. Zeichen dafür sind Müdigkeit, Angeschagenheit, schechtes Gedächtnis, Erkätungs- und Grippeanfäigkeit. Aber auch Verdauungsstörungen, Kopfschmerzen, Migräne, Hautprobeme u.v.m. gehören zu den Fogen einer Störung des Säure-Basen- Haushates. Foto: BiderBox.com Geegentich etwas Perendes zu trinken - dagegen ist sicherich nichts einzuwenden. Bei häufigem und regemäßigem Konsum von kohensäurehatigen Getränken muss jedoch mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gerechnet werden, insbesondere bei zusätzichen Faktoren aus dem Atag und der Umwet, wie körperichen oder psychischen Stress und ungesunder Ernährung (Süßigkeiten, übermäßigen Kaffee und Früchtetee, fettreichen Speisen, etc.). Denken Sie auch an den sehr hohen Zuckerantei in vieen Softdrinks um den Säuregeschmack zu überdecken! Zudem werden vor aem perende Getränke gern eiskat getrunken - dies ist jedes Ma ein Schock für den Magen, auf den er ängerfristig mit Störungen wie Unwohsein bis hin zu Schmerzen reagiert. 9
10 Aktuee Missverständnisse im Arbeitnehmerschutz Von Dr. Reinhart Kuntner Bei der Umsetzung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen haten sich immer wieder hartnäckig Missverständnisse, beispiesweise bei den Pfichten zur wiederkehrenden Überprüfung, bei der Roe externer Sicherungsaufsichten oder bei der Besteung der Sicherheitsfachkräfte. Einige dieser Missverständnisse soen nachstehend erörtert werden. 10 I. EINLEITUNG Bei der Umsetzung der Schutzbestimmungen des Arbeitnehmerschutzes sind die vom Arbeitgeber zu beachtenden Vorgaben jeweis immer im Zusammenhang aer Rahmenbestimmungen zu sehen. Wenn einzene Arbeitnehmerschutzbestimmungen isoiert und ohne Berücksichtigung der Rahmenbedingungen betrachtet werden, so kann es passieren, dass dem Sinn der Regeung bei der Umsetzung nicht entsprochen wird. Nachstehend soen drei Schutzbestimmungen herausgegriffen werden, die regemäßig missverstanden und in weiterer Foge unrichtig umgesetzt werden. II. REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG Bei der Prüfung von Arbeitsmitten wird immer wieder angenommen, dass nur jene Arbeitsmitte geprüft werden müssen, die in entsprechenden Verordnungen zum ASchG (AM- VO, EisbAV) angeführt sind, sodass ae anderen Arbeitsmitte nicht regemäßig überprüft werden müssen. Entgegen dieser Annahmen trifft das Arbeitnehmerschutzrecht hinsichtich der regemäßigen Überprüfung eindeutige Regeungen, die vom Arbeitgeber einzuhaten sind: Gemäß 17 Abs. 2 ASchG haben Arbeitnehmer unbeschadet der besonderen Prüfpfichten des Arbeitnehmerschutzrechts dafür zu sorgen, dass eektrische Anagen, Arbeitsmitte, Gegenstände der persönichen Schutzausrüstung sowie Einrichtungen zur Brandmedung oder Brandbekämpfung und zur Rettung aus Gefahr in regemäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden und festgestete Mänge unverzügich beseitigt werden. Die Prüfinhate und Prüfintervae sowie die Festegung der für die Prüfung geeigneten Organe sind daher vom Arbeitgeber im Rahmen der Festegung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung gemäß 4 ASchG festzuegen. Gemäß 37 Abs. 2 ASchG sind auch Arbeitsmitte, bei denen Abnahmeprüfungen durchzuführen sind, in regemäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand besonders zu überprüfen (wiederkehrende Prüfungen). Wiederkehrende Prüfungen sind weiters durchzuführen bei Arbeitsmitten, die Beastungen und Einwirkungen ausgesetzt sind, durch die sie derart geschädigt werden können, dass dadurch entstehende Mänge des Arbeitsmittes zu gefährichen Situationen für die Arbeitnehmer führen können. Geichzeitig egt das Arbeitnehmerschutzrecht für bestimmte Arbeitsmitte in Verordnungen konkret fest, in wechen Abständen und von wechen fachkundigen Organen diese zu überprüfen sind und weche Teie dabei jedenfas geprüft werden müssen. Vereinfacht ausgedrückt, erspart sich der Arbeitgeber bei diesen Arbeitsmitten (aber nur bei diesen Arbeitsmitten) die diesbezügiche Festegung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung gemäß 4 ASchG, diese Festegungen werden hier vom Verordnungsgeber verbindich getroffen. Derartige Festegungen über wiederkehrende Prüfungen enthaten beispiesweise 13 AStV, 8 AM-VO oder 39 EisbAV. Für jene Arbeitsmitte, für die nicht in besonderen Verordnungen die Prüfpfichten näher festgeegt sind (Prüffristen, Prüfinhate, Prüforgane), geten unverändert die oben angeführten Bestimmungen des 17 Abs. 2 ASchG, nach denen der Arbeitgeber die diesbezügichen Festegungen im Rahmen der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung gemäß 4 ASchG zu treffen hat. III. EXTERNE SICHERUNGSAUFSICHT Bei der Abwickung von Bausteen im Gefahrenraum der Geise wird immer wieder angenommen, dass mit der Besteung einer externen Sicherungsaufsicht die Verantwortung für die Einhatung der Schutzmaßnahmen im Gefahrenraum der Geise auf den Arbeitgeber der externen Sicherungsaufsicht deegiert oder ausgeagert werden könnte. Entgegen dieser Annahmen trifft das Arbeitnehmerschutzrecht hinsichtich der Zuordnung dieser Verantwortung eindeutige Regeungen, die in diesem Fa anzuwenden sind: Gemäß 9 Abs. 1 ASchG iegt eine Überassung vor, wenn Arbeitnehmer Dritten zur Verfügung gestet werden, um für sie und unter deren Kontroe zu arbeiten. Wer as Arbeitgeber Arbeitnehmer zur Arbeitseistung an Dritte verpfichtet, git as Überasser. Wer diese Arbeitnehmer zur Arbeitseistung einsetzt, git as Beschäftiger. Für die Dauer der Überassung geten die Beschäftiger as Arbeitgeber im Sinne des Arbeitnehmerschutzrechts. Dem Beschäftiger obiegen daher ae Arbeitgeberpfichten und die Verantwortung nach dem Arbeitnehmerschutzrecht, beispiesweise zur Festegung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung, zur Unterweisung oder zur Bereitsteung der persönichen Schutzausrüstung. Gemäß 27 EisbAV hat das Eisenbahnunternehmen für Bauarbeiten im Gefahrenraum von Geisen eine geeignete Person mit der Aufsicht über die Durchführung und Einhatung der Sicherungsmaßnahmen zu beauftragen (Sicherungsaufsicht). Die Sicherungsaufsicht arbeitet jedenfas unter der Kontroe des Eisenbahnunternehmens im Sinne des 9 Abs. 1 ASchG. So erfogen deren Maß-
11 nahmen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen (beispiesweise Räumen des Gefahrenraums der Geise) unter Vorgabe und daher unter der Kontroe des Eisenbahnunternehmens, die Durchführung der Sicherungsmaßnahmen erfogt in Abhängigkeit zur Betriebsführung der Eisenbahn. Auch wenn die Sicherungsaufsicht von einem Dritten gestet wird (beispiesweise von einem Sicherungsunternehmen ), so müssen die Vorgaben für die Durchführung und Einhatung der Sicherungsmaßnahmen vom Eisenbahnunternehmen getroffen werden. Somit verbeibt die Sicherungsaufsicht, auch wenn sie von einem Dritten gestet wird, as überassener Arbeitnehmer im Sinne des 9 ASchG unter den Arbeitgeberpfichten und unter der Verantwortung des Eisenbahnunternehmens. Das Eisenbahnunternehmen kann sich daher nicht durch Beiziehung externer Sicherungsaufsichten den diesbezügichen Arbeitgeberpfichten und der diesbezügichen Verantwortung zur Einhatung der Arbeitnehmerschutzvorschriften entziehen. IV. BESTELLUNG VON PRÄVENTIVDIENSTEN Bei der Besteung von Präventivdiensten (Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner) wird regemäßig hinterfragt, ob interne oder externe Präventivdienste bestet werden soen. Viefach wird die Auffassung vertreten, der Arbeitgeber könne sich aussuchen, ob er interne oder externe Präventivdienste bestet und die für ihn kostengünstigste Variante frei auswähen. Entgegen dieser Annahmen trifft das Arbeitnehmerschutzrecht hinsichtich der Besteung interner oder externer Präventivdienste eindeutige Regeungen, die vom Arbeitgeber einzuhaten sind: Gemäß 73 Abs. 1 ASchG hat der Arbeitgeber seine Verpfichtung zur Besteung von Sicherheitsfachkräften zu erfüen durch - Beschäftigung von Sicherheitsfachkräften im Rahmen eines Arbeitsverhätnisses (betriebseigene Sicherheitsfachkräfte) gemäß 73 Abs. 1 Z 1 ASchG oder - Inanspruchnahme externer Sicherheitsfachkräfte gemäß 73 Abs. 1 Z 2 ASchG oder - Inanspruchnahme eines sicherheitstechnischen Zentrums gemäß 73 Abs. 1 Z 3 ASchG. Ergänzend dazu egt 73 Abs. 1 zweiter Satz ASchG fest, dass diese Verpfichtung gemäß Z 1 zu erfüen ist (aso durch betriebseigene Sicherheitsfachkräfte) und nur dann, wenn ein Arbeitgeber nicht über entsprechend fachkundiges Persona verfügt, die Verpfichtung gemäß Z 2 oder Z 3 (aso durch externe Sicherheitsfachkräfte oder durch ein sicherheitstechnisches Zentrum) erfüt werden darf. Damit wird kargestet, dass bei der Besteung von Sicherheitsfachkräften jedenfas vorrangig betriebseigene Sicherheitsfachkräfte bestet werden müssen. Sote sich der Arbeitgeber darauf berufen woen, dass er nicht über entsprechend fachkundiges Persona verfügt, das die Aufgabe einer Sicherheitsfachkraft wahrnehmen könnte, so wäre dies entsprechend nachzuweisen. Im Aufgabenbereich eines Eisenbahnunternehmens (mit technischem und betriebichem Fachpersona) erscheint es jedoch wenig wahrscheinich, dass der Arbeitgeber das erforderiche fachkundige Persona nicht zur Verfügung steen könnte. Abgesehen von der eindeutigen gesetzichen Vorschrift sote jedoch auch berücksichtigt werden, dass eine betriebseigene Sicherheitsfachkraft mit den betriebsinternen Abäufen (Arbeitsvorgänge, Arbeitsmitte, Fachkenntnisse, schriftiche Betriebsanweisungen, Dienstvorschriften, Koordination) jedenfas besser vertraut ist und den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes daher besser unterstützen kann as externe Kräfte. Foto: BiderBox.com 11
12 Ausbidungs- u. Auffrischungskurse für Sicherheitsvertrauenspersonen Von Sandra Gastner Der Unfaverhütungsdienst der Versicherungsanstat für Eisenbahnen und Bergbau bietet seit Jahren Ausbidungskurse für Sicherheitsvertrauenspersonen aus dem Privatbahnenbereich an. Diese Kurse finden einma jährich statt und bieten eine sehr spezifische Ausbidung für Sicherheitsvertrauenspersonen an. Die Versicherungsanstat für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) bietet für die verschiedenen Sparten Ihrer Mitgiedsunternehmen spezifische Kurse an, eine davon ist der Privatbahnenbereich. Gemeinsam mit den Präventivdiensten der Kein- und Mittebetriebe, dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat, der Wecon GmbH und der Gewerkschaft vida veranstatet der Unfaverhütungsdienst diese Kurse. Sicherheitsvertrauenspersonen sind Berater von ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen und Beegschaftsorganen. Werden in einem Betrieb regemäßig mehr as zehn Arbeitnehmer beschäftigt, muss der Arbeitgeber unabhängig von der Art der Tätigkeit oder Gefährdung, Sicherheitsvertrauenspersonen in ausreichender Anzah besteen und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese eine Ausbidung auf dem Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes im Ausmaß von mindestens 24 Unterrichtseinheiten absovieren. Erstmaig fanden, auf Grund der großen Nachfrage von bis in Wien und von bis in Graz Auffrischungskurse für Sicherheitsvertrauenspersonen des Privatbahnbereiches statt. Da auf Grund der zahreichen Anmedungen im Herbst 2011 die Teinehmergrenze für einen Kurs überschritten wurde, organisierte die VAEB kurzfristig einen weiteren Auffrischungskurs im Jänner Da der Teinehmerkreis, für diesen Kurs, fast ausschießich aus Mitarbeitern von steirischen Unternehmen bestand, wurde as Veranstatungsort Graz gewäht. Den Teinehmern wurde ein sehr abwechsungsreicher Programmabauf geboten, wecher wiederum spezie auf den Privatbahnenbereich abgestimmt wurde. Neben einem Erfahrungsaustausch unter Koegen, gab es aktuee Informationen aus dem Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes, der Arbeitsmedizin, der Verkehrsarbeitsinspektion, der ArbeitnehmerInnenvertretung und der Psychoogie. Anmedung Der Unfaverhütungsdienst der Versicherungsanstat für Eisenbahnen und Bergbau bietet Sicherheitsvertrauenspersonen-Kurse grundsätzich für ae Mitgiedsunternehmen, die bei der VAEB unfaversichert sind, kostenos an. Ausbidungskurse dauern drei bis vier Tage und Auffrischungskurse zwei bis drei Tage. Die Kurse beginnen grundsätzich mittags und enden mittags (Ausnahme 2012: Büro&Gastro) und finden in regemäßigen Abständen statt. Termine für 2012: Privatbahnbereich: Grundausbidung: Auffrischung: Seibahnbereich: Grundausbidung: Auffrischung: Büro- und Gastronomiebereich: Grundausbidung: ÖBB-Bereich: Terminauskünfte erhaten Sie bei Ihrem zuständigen Bidungskoordinator oder beim Unfaverhütungsdienst der VAEB. Nähere Auskünfte zum Kursangebot erhaten Sie beim Unfaverhütungsdienst der Versicherungsanstat für Eisenbahnen und Bergbau, Te.-Nr oder e-mai:
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