Konzept Wochenplatzbörse

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1 Konzept Wochenplatzbörse Jugendliche verdienen durch Aushilfsarbeiten ihr eigenes Taschengeld Überarbeitet: April 2014 Regionale Jugendarbeit kakerlak Eystrasse Kirchberg

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ausgangslage Förderungspunkte Selbstwertgefühl und Verantwortung Integration Prävention Lehrstellensuche Generationenübergreifend Gesetzliche Bestimmungen Arbeitsrechtliche Bestimmungen Versicherung / Haftung Angaben für Firmen Finanzen / Arbeitszeit / Arbeitsbedingungen Entschädigung Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen Aufgaben der Jugendarbeitenden Ziele Zielgruppen Zielsetzungen in Bezug auf die Jugendlichen Zielsetzungen in Bezug auf die Arbeitgebenden Umsetzung der Wochenplatzbörse Trägerschaft Infrastruktur / Kontaktstelle Öffentlichkeitsarbeit Anmeldung Auftraggebende / Auftragnehmende Arbeitsaufträge / Auftragsgebende Wochenplatz Interessierte / Auftragsnehmende Beispiele für Arbeitsaufträge... 9 Regionale Jugendarbeit kakerlak Seite 2 / 9

3 1 Einleitung Das vorliegende Konzept beschreibt die Wochenplatzbörse der Regionalen Jugendarbeit kakerlak. Jugendliche erhalten die Möglichkeit durch Aushilfejobs bzw. Wochenplätze ihr eigenes Taschengeld zu verdienen. Nach erledigter Arbeit steigt das Selbstwertgefühl von Jugendlichen. Zudem werden ihre Selbstständigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein gefördert. Die Wochenplatzbörse dient der Integration von Jugendlichen in die Gesellschaft und wirkt präventiv. Sie ist ein integriertes, etabliertes und gut genutztes Angebot der Regionalen Jugendarbeit kakerlak. 2 Ausgangslage Die Regionale Jugendarbeit kakerlak gehört zu den Trägergemeinden Kirchberg, Aefligen, Kernenried, Ersigen, Rüdtligen-Alchenflüh, Lyssach, und der Kirchgemeinde, welche über 12'000 Einwohner zählen. Das Bedürfnis nach Wochenplätzen ist bei Jugendlichen in den Einzugsgemeinden sehr gross. Es besteht häufig ein Überangebot von Jobsuchenden im Vergleich zu Arbeitsanbietenden. 3 Förderungspunkte 3.1 Selbstwertgefühl und Verantwortung Das Selbstwertgefühl bei Jugendlichen wie auch bei Erwachsenen steigt nach gut erledigter Arbeit. Lob und der ausbezahlte Lohn drücken Anerkennung der Leistung aus. Den Jugendlichen wird zugemutet, dass sie diese Arbeitsleistung erbringen können und ihnen wird Verantwortung übertragen. 3.2 Integration Jugendliche arbeiten bei sehr unterschiedlichen Arbeitgebenden aus den Trägergemeinden. Dadurch erhalten sie einerseits einen Einblick in die Arbeitswelt und andererseits sind diese Tätigkeiten als kommunales Hilfesystem zu betrachten. Dabei setzen sich Arbeitnehmende und -gebende gegenseitig mit unterschiedlichen Werthaltungen und Normen auseinander. Während sich die beiden Seiten auf einander einlassen und die Arbeitsbedingungen und Erwartungen aushandeln, findet ein Sozialisationsprozess statt. Für Jugendliche ist dieser Sozialisationsprozess in das Gesellschaftssystem sehr wichtig sie fühlen sich integriert und lernen, selbständig zu interagieren. 3.3 Prävention Während Jugendliche ihre Arbeitsaufträge erledigen, betätigen sie sich körperlich und mental, was die körperliche und psychische Gesundheit fördert. Die Wertschätzung und Aner- Regionale Jugendarbeit kakerlak Seite 3 / 9

4 kennung der erwachsenen Person und das Selbstwertgefühl bei getaner Arbeit wirkt ebenfalls präventiv für die psychische Gesundheit. 3.4 Lehrstellensuche Wochenplätze bieten die Möglichkeit, erste Arbeitsleistungen zu erbringen. Die Chancen bei der Lehrstellensuche steigen. Die Arbeitseinsätze zeigen, dass die Jugendlichen leistungsund verantwortungsbereit handeln. 3.5 Generationenübergreifend Die Wochenplatzbörse kann als Bindeglied zwischen den Generationen verstanden werden. Oft helfen die Jugendlichen betagten Leuten in Haus und Garten. Dabei können mögliche Vorurteile abgebaut und vertrauensvolle Beziehungen aufgebaut werden. 4 Gesetzliche Bestimmungen Diese Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Es können hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit keine Ansprüche abgeleitet werden. Quellen: SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft), BECO (Berner Wirtschaft) 4.1 Arbeitsrechtliche Bestimmungen Grundsätzlich kommen bei jugendlichen ArbeitnehmerInnen ab dem 13. Lebensjahr die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in Anwendung. Dies jedoch nur, wenn der oder die Jugendliche bei einer Firma 1 angestellt ist. Für die Beschäftigung von unter 15- jährigen Jugendlichen muss vorgängig eine Meldepflicht bei der BECO eingeholt werden. Die meisten Betriebe (KMU, Einzelfirmen, AG/GmbH) verfügen über eine Betriebshaftpflichtbzw. Sachversicherung (Betriebe können über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, diese ist aber nicht obligatorisch). Gemäss Auskunft der BECO kommt bei Arbeiten in Privathaushalten zum Beispiel Wochenplätzen das Arbeitsgesetz nicht zur Geltung. Mit der obligatorischen Krankenkasse (KVG) verfügen die Jugendlichen über eine private Unfallversicherung. 4.2 Versicherung / Haftung Die Versicherungen für Haftpflicht und Unfall liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers. Die Jugendlichen sind grundsätzlich über ihre Eltern haftpflichtversichert. Gemäss der Unfallversicherung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) sind nicht erwerbstätige Personen nicht versichert. Diese Personen müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern. 1 siehe 4.3. Angaben für Firmen Regionale Jugendarbeit kakerlak Seite 4 / 9

5 Die Wochenplatzbörse, bzw. die Regionale Jugendarbeit kakerlak, kann in keinem Fall haftbar gemacht werden. Die Verantwortung liegt bei den gesetzlichen Vertretern. Die rechtlichen Bestimmungen können bei den Jugendarbeitenden eingefordert werden. Die gesetzliche Vertretung der Jugendlichen unterschreibt eine Einwilligung, dass sie darüber informiert ist, wo die Jugendlichen arbeiten, was das Tätigkeitsfeld ist und wie die Versicherung geregelt ist. Die Versicherung (Haftpflicht und Unfall) ist Sache der Firmen oder Privatpersonen und der Jugendlichen. Die Regionale Jugendarbeit kakerlak kann in keinem Fall haftbar gemacht werden. 4.3 Angaben für Firmen Jugendliche in Arbeitseinsätzen im Rahmen des Wochenplatzangebotes der Regionalen Jugendarbeit kakerlak sind an Wochenarbeitsplätzen in Versicherungsfragen den Arbeitnehmern und übrigen Hilfspersonen des Betriebes grundsätzlich gleichgestellt. Sie müssen durch den Betrieb den jeweiligen Versicherungen nicht namentlich gemeldet werden, da deren Lohn nicht AHV pflichtig ist. Die meisten Betriebe (KMU, Einzelfirmen, AG/GmbH) verfügen über eine Betriebshaftpflicht- bzw. Sachversicherung (Betriebe können über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, diese ist aber nicht obligatorisch). Sachschäden, verursacht durch Jugendliche an Einrichtungen des Betriebs (zb Feuer-, Glas- oder Wasserschäden). Zuständig: Sachversicherung des Betriebs (in der Regel nicht obligatorisch, die meisten Betriebe haben sich jedoch versichert). Sachschäden, verursacht durch Jugendliche an Gerätschaften des Betriebs (zb Bürotelekommunikationsanlagen und -geräte, Maschinen). Zuständig: Sachversicherung bzw. Technische Versicherung des Betriebs (nicht obligatorisch, muss grundsätzlich zusätzlich durch den Betrieb abgeschlossen werden). Personen- oder Sachschäden, verursacht durch Jugendliche gegenüber Dritten (zb Kunden oder Kundeneigentum, Gäste, Besucher). Zuständig: Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebs (in der Regel nicht obligatorisch, die meisten Betriebe haben sich jedoch versichert). Die Privathaftpflichtversicherung der Jugendlichen (oder deren Eltern) schliesst in der Regel die Haftpflicht im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit aus (z. B. Arbeit am Wochenarbeitsplatz). Die Jugendlichen sind gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), welche für Gewerbebetriebe obligatorisch ist, bei einem Unfall im Betrieb mitversichert. Allfällige Heilungs- und Invaliditätskosten sind gedeckt. Mit der obligatorischen Krankenkasse (KVG) verfügen die Jugendlichen über eine private Unfallversicherung. Im Schadenfall geht aber der Versicherungsschutz der betrieblichen UVG vor. Regionale Jugendarbeit kakerlak Seite 5 / 9

6 5 Finanzen / Arbeitszeit / Arbeitsbedingungen Diese Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Es können hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit keine Ansprüche abgeleitet werden. Quellen: SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft), BECO (Berner Wirtschaft) 5.1 Entschädigung Die Jugendlichen werden je nach Alter und Art der Arbeit mit 6 bis 12 Franken pro Stunde entschädigt. Die Auszahlung folgt unmittelbar nach geleisteter Arbeit. Ausnahmen bilden Daueraufträge, bei welchen eine Absprache zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn getroffen wurde. 5.2 Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen 2 Alter Erlaubte Tätigkeiten Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit Besonderheiten Jahre ab 13 Jahren bis 15 Jahre Generelle Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher* Innerhalb oder ausserhalb der Lehre Leichte Arbeiten (z.b. Ferienjobs, Schnupperlehren, kleine Erledigungen) Kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie Werbung Meldepflicht des Arbeitgebers bei der BECO Tägliche Arbeitszeit: Nicht länger als die andern im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmenden; höchstens 9 Std. pro Tag Bis 16 Jahre: Maximal bis 20 Uhr Ab 16 Jahre: Maximal bis 22 Uhr Vor Berufsschultagen: Maximal bis 20 Uhr Mindestens 12 Std. Ruhezeit pro Tag 45 bzw. 50 Std. wöchentliche Höchstarbeitszeit Während der Schulzeit: 3 Stunden pro Tag, 9 Stunden pro Woche In den Ferien und in Berufswahlpraktika: - 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche, jeweils zwischen 6 und 18 Uhr - Max. die halbe Dauer der Schulferien - Berufswahlpraktika maximal 2 Wochen bis 13 Jahre: 3 Stunden pro Tag, 9 Stunden pro Woche Schulpflichtige Jugendliche ab 13 Jahren: Während der Schulzeit: 3 Stunden pro Tag, 9 Stunden pro Woche In den Ferien: - 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche, jeweils zwischen 6 und 18 Uhr - Max. die halbe Dauer der Schulferien Bei vorzeitiger Schulentlassung: Beginn der Lehre mit Bewilligung der kantonalen Behörde bereits ab 14 Jahren möglich. Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen. Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen. 2 Quelle: SECO Arbeitsbedingungen, Jugendarbeitsschutz Regionale Jugendarbeit kakerlak Seite 6 / 9

7 Zu beachten sind aber in jedem Fall die Beschäftigungsverbote bzw. -einschränkungen für folgende Tätigkeiten: Gefährliche Arbeiten; Bedienung von Gästen in Nachtlokalen, Dancings, Diskotheken und Barbetrieben; Bedienung von Gästen in Hotels, Restaurants und Cafes; Beschäftigung in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben 6 Aufgaben der Jugendarbeitenden Die Jugendarbeitenden unterhalten eine Kartei, in der sowohl die Jobanbieter wie auch die Jugendlichen aufgeführt sind. Diese dient der Vermittlung von Wochenplätzen. Die Jugendarbeitenden nehmen eine partizipative Arbeitshaltung ein. Das heisst, dass die aktive Teilnahme der Interessierten gefördert und ermöglicht wird. Vorhandene Ressourcen sollen erkannt und genutzt werden. Vor Antritt der Stelle haben die Jugendarbeitenden darauf zu achten, dass ArbeitnehmerInnen das Formular «Anmeldung ArbeitnehmerIn» bei ihnen unterzeichnet eingegangen ist. Zudem muss das Konzept "Wochenplatzbörse" von den Erziehungsberechtigten gelesen werden. Die Jugendarbeitenden vereinbaren ein Erstgespräch und begleiten die Jugendlichen zu diesem. Beim Erstgespräch werden die zu erledigenden Arbeiten, die Lohnverhandlungen und die Anliegen der ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn thematisiert. Nach 6-8 Wochen suchen die Jugendarbeitenden jeweils den telefonischen Kontakt zu den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden um evtl. Schwierigkeiten aufzugreifen. Bei Schwierigkeiten, Anliegen oder Fragen kann die Regionale Jugendarbeit für ein Klärungsgespräch beigezogen werden. Ziel ist es nicht den Wochenplatz aufzulösen, sondern gemeinsam nach geeigneten Lösungsmöglichkeiten zu suchen. 7 Ziele 7.1 Zielgruppen Jugendliche ab 13 Jahren bis Ende des 17. Altersjahrs aus dem Einzugsgebiet der Regionalen Jugendarbeit kakerlak. Privatpersonen aus den Trägergemeinden der Regionalen Jugendarbeit kakerlak, welche kleinere Arbeiten zu vergeben haben. Geschäfte und Firmen aus den Trägergemeinden der Regionalen Jugendarbeit kakerlak, welche kleinere Arbeiten zu vergeben haben. 7.2 Zielsetzungen in Bezug auf die Jugendlichen Es besteht eine niederschwellige, kostenlose Wochenplatzbörse. Die Jugendlichen der Trägergemeinden sind informiert über das Angebot der Wochenplatzbörse und wissen, wie sie sich dafür anmelden können. Es wird darauf geachtet, dass Arbeiten nach den Fähigkeiten und nicht nach Geschlecht verteilt werden (Gender). Regionale Jugendarbeit kakerlak Seite 7 / 9

8 7.3 Zielsetzungen in Bezug auf die Arbeitgebenden Die Bevölkerung aus den Trägergemeinden der Regionalen Jugendarbeit kakerlak ist über die «Wochenplatzbörse» informiert und beansprucht das Angebot bei Interesse. Sie stellt Wochenplätze bzw. kleinere oder grössere, mehr oder weniger regelmässige Arbeitsaufträge für Jugendliche zur Verfügung. (Dies zu ihrer eigenen Entlastung wie auch zur Förderung der Integration von Jugendlichen in die Arbeitswelt.) 8 Umsetzung der Wochenplatzbörse 8.1 Trägerschaft Die Wochenplatzbörse ist ein niederschwelliges Angebot der Regionalen Jugendarbeit kakerlak. Ausschliesslich Jugendliche aus den Trägergemeinden können diesen Dienst beanspruchen. 8.2 Infrastruktur / Kontaktstelle Für die Wochenplatzbörse bietet die Info- und Beratungsstelle kakerlak die nötige Infrastruktur und dient zugleich als Kontaktstelle. 8.3 Öffentlichkeitsarbeit Für die Wochenplatzbörse wird über verschiedene Wege geworben. Auf der Info- und Beratungsstelle sind Flyer, Merkblätter wie auch Anmeldeformulare für Arbeitnehmende und - gebende vorhanden. Dieselben sind auch auf der Webseite auffindbar. Diese Unterlagen sind das primäre Werbematerial. Bei Anlässen, Präsentationen, Vorstellungsrunden, persönlichen Gesprächen und via Zeitungsberichte, Briefe, Gemeindebulletins und Plakate wird auf die Wochenplatzbörse hingewiesen. 9 Anmeldung Auftraggebende / Auftragnehmende 9.1 Arbeitsaufträge / Auftragsgebende Für die Aufnahme von Arbeitsaufträgen wird das entsprechende Anmeldeformular ausgefüllt. Dieses Formular enthält die wichtigsten Informationen, welche die Regionale Jugendarbeit kakerlak für die Vermittlung benötigt. Weiter werden sie anhand dieses Konzeptes über die Entschädigung und die gesetzlichen Bestimmungen informiert. 9.2 Wochenplatz Interessierte / Auftragsnehmende Für die Aufnahme von Wochenplatz Interessierten wird ein vorgedrucktes Formular ausgefüllt. Dieses Formular enthält die wichtigsten Informationen, welche die Regionale Jugendarbeit kakerlak für die Vermittlung benötigt. Weiter werden die Erziehungsberechtigten anhand Regionale Jugendarbeit kakerlak Seite 8 / 9

9 dieses Konzeptes über die Entschädigung und die gesetzlichen Bestimmungen informiert. Damit ein Wochenplatz vermittelt wird, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet das Konzept zu lesen und die Einverständniserklärung zu unterzeichnen. Alle Wochenplatzformulare wie auch das Konzept sind auf der Homepage der Jugendarbeit kakerlak unter Downloads zu finden oder können direkt bei der Info- und Beratungsstelle bezogen werden. 10 Beispiele für Arbeitsaufträge Arbeiten im/rund ums Haus Rasenmähen Einfache Gartenarbeiten Autowaschen Putzarbeiten Einkäufe erledigen Mithilfe bei Arbeiten im Haushalt Arbeiten in Firmen, Läden etc. Putzarbeiten Lagerarbeiten Auslieferungen Einfache Transportarbeiten Werbezettel verteilen Weitere Arbeiten Kinder hüten Unterstützung betagter Menschen (Haushaltsarbeiten, Einkäufe etc.) Unterstützung im Umgang mit sozialen Netzwerken Tiere ausführen/versorgen Briefe falten/einpacken Und vieles mehr Genehmigt an der Jugendkommissionssitzung vom 30. April 2014 Felix Weiss Jugendarbeiter Margrit Dummermuth Präsidentin Regionale Jugendkommission Regionale Jugendarbeit kakerlak Seite 9 / 9

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