Das Vorsorgemodell der Pensionskasse ab 1. Januar 2017
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- Katrin Bergmann
- vor 7 Jahren
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1 Das Vorsorgemodell der Pensionskasse ab. Januar 07
2 Vorsorgemodell der Pensionskasse Die wichtigsten Vorsorgeleistungen im Überblick Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) hat ein neues Vorsorgemodell verabschiedet, das mit der Einführung eines neu ausgestalteten Vorsorgeplans verbunden ist. Die beschlossenen Änderungen berücksichtigen das veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld. Gerne möchten wir Sie mit Ihrem neuen Vorsorgemodell vertraut machen. Die Änderungen betreffen unter anderem: Ausbau der Risikoleistungen bei Invalidität und Tod Einführung einer Konkubinatspartnerrente Anpassungen der Altersleistungen, insbesondere: - schrittweise Senkung der Umwandlungssätze - Einführung des Referenzalters 65 für alle Versicherten - Änderungen bei der AHV-Überbrückungsrente - erweiterte Kapitalbezugsmöglichkeiten bei der Pensionierung - Reduktion der maximalen Altersrente Ablösung der bestehenden drei Pläne (Sparplan, Kapitalplan, Plan 58) durch einen neuen Vorsorgeplan mit vier Spargefässen
3 Ein Vorsorgeplan, vier Spargefässe Die aktuellen drei Vorsorgepläne (Sparplan, Kapitalplan, Plan 58) werden per. Januar 07 durch einen neuen Vorsorgeplan mit folgenden vier Spargefässen abgelöst: Rentenkapital (rentenbildend) Alterskapital (kapitalbildend) Rentenkapital-Zusatzkonto (für vorzeitige Pensionierung, rentenbildend) Alterskapital-Zusatzkonto (für vorzeitige Pensionierung, kapitalbildend) Basislohn und versicherter Award (nur Bargeldanteil) CHF CHF 0 Alterskapital (kapitalbildend) Rentenkapital (rentenbildend) Regulärer Sparprozess Alterskapital- Zusatzkonto (kapitalbildend) Rentenkapital- Zusatzkonto (rentenbildend) Finanzierung vorzeitige Pensionierung Der in der Pensionskasse versicherte Basislohn entspricht Ihrem fixen Jahreslohn abzüglich eines Koordinationsabzugs. + + = = Die angesparten Guthaben in den kapitalbildenden Spargefässen werden ausschliesslich als Kapital ausbezahlt. Basis für die Berechnung der Altersrente sind die angesparten Guthaben in den rentenbildenden Spargefässen. Auszahlung der angesparten Guthaben bei der Pensionierung Basislohn, Basislohn-Überschuss und Award Der Basislohn (bis CHF 8 000), der Basislohn-Überschuss (ab CHF 8 000) und der diskretionäre variable Incentive Award (Award) bilden die Grundlage für die Versicherung. Der Koordinationsabzug entspricht einem Drittel des Jahreslohns, maximal jedoch CHF CHF CHF CHF Diskretionärer variabler Incentive Award und Basislohn-Überschuss Basislohn Koordinationsabzug CHF 8 00 Maximal versicherter Award und Basislohn-Überschuss: CHF Maximal versicherter Basislohn: CHF maximal versicherter Basislohn, Basislohn- Überschuss und Award: CHF
4 Zuteilung der bestehenden Guthaben in den neuen Vorsorgeplan Ihre bestehenden Guthaben im Spar- und im Kapitalplan werden per. Januar 07 bis zum maximal altersabhängigen Einkaufspotenzial ins Spargefäss Rentenkapital überwiesen, das übersteigende Guthaben wird dem Spargefäss Alterskapital zugeteilt. Unabhängig von der Höhe Ihres Lohns und Awards werden Guthaben, die Sie im Plan 58 für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung angespart haben, dem Spargefäss Rentenkapital-Zusatzkonto gutgeschrieben. Grosszügige Sparbeiträge Sie zahlen gemeinsam mit dem Arbeitgeber monatliche Sparbeiträge, die in Prozent des versicherten Lohns definiert sind. Diese Beiträge werden Ihnen individuell gutgeschrieben und bilden zusammen mit dem Zins, der eingebrachten Freizügigkeitsleistung und allfälligen weiteren Einzahlungen Ihr Alterssparkapital. Im neuen Vorsorgeplan profitieren Sie von einer sehr guten Finanzierung seitens des Arbeitgebers. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Sparbeiträge selbst zu bestimmen. Die Beitragsvarianten Basis, Standard und Top beinhalten sowohl die Sparbeiträge für den versicherten Basislohn als auch diejenigen für einen allfällig versicherten Basislohn-Überschuss und den versicherten Award. 4
5 In Abhängigkeit Ihres Alters und der gewählten Beitragsvariante gelten folgende Sparbeiträge: Sparbeiträge Arbeitnehmer Beitragsvariante Basis Beitragsvariante Standard Beitragsvariante Top Alter Basislohn Award Basislohn Award Basislohn Award ,0% 7,0% 7,0% 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 7,5% 9,0% 0,5% 0,5% 0,0%,0% 4,0% 4,0% 9,0% 9,0% 9,0% 9,0% Für den versicherten Basislohn-Überschuss gelten dieselben Sparbeiträge. Die in MyHR gewählte Beitragsvariante lässt sich jeweils bis spätestens. Dezember für das Folgejahr an Ihre Bedürfnisse anpassen. Die von Ihnen gewählte Beitragsvariante hat keinen Einfluss auf die Höhe der nebenstehenden Arbeitgeberbeiträge. Die Risikobeiträge gehen vollumfänglich zulasten des Arbeitgebers. Mit diesen werden die Vorsorgeleistungen bei Invalidität und Tod finanziert. Sparbeiträge Arbeitgeber Alter Basislohn ,5% ,0% ,5% ,0% Award 5
6 Zuteilung der Sparbeiträge in die neuen Spargefässe Beträgt Ihr versicherter Lohn zusammen mit dem versicherten Bargeldanteil des Awards bis zu CHF , fliessen Ihre Sparbeiträge sowie diejenigen des Arbeitgebers vollumfänglich ins Spargefäss Rentenkapital. In die Spargefässe Rentenkapital-Zusatzkonto und Alterskapital-Zusatzkonto fliessen keine Sparbeiträge. Die angesparten Guthaben in diesen zwei Spargefässen werden ausschliesslich durch Einzahlungen Ihrerseits geäufnet. Die Beiträge für Lohnbestandteile über CHF werden dem Spargefäss Alterskapital gutgeschrieben. Bei der Pensionierung wird das angesparte Guthaben als Kapital ausbezahlt. Zuteilung der Sparbeiträge anhand von drei Beispielen 30-jähriger Sparbeiträge auf versichertem Basislohn (Beitragsvariante Standard) Basislohn (Jahreslohn): CHF Award: CHF Gesamtvergütung: CHF Alter Arbeitnehmer Arbeitgeber 7,5% 7,5% 9,0% 3,0% versicherter Basislohn: CHF versicherter Award: CHF versicherte Gesamtvergütung: CHF ,5% 7,5% ,5% 5,0% Sparbeiträge auf versichertem Award 5 65 Bei einer versicherten Gesamtvergütung von bis zu CHF fliessen sämtliche Sparbeiträge ins Spargefäss Rentenkapital. Folglich werden die CHF , die auf dem versicherten Basislohn und dem versicherten Award erhoben werden, dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben. Basislohn und versicherter Award (nur Bargeldanteil) Alterskapital (kapitalbildend) Versicherte Löhne Award: CHF % 4 Basislohn: CHF % 3 Sparbeiträge CHF CHF Rentenkapital (rentenbildend) CHF CHF CHF Berechnungen Basislohn von CHF abzüglich Koordinationsabzug von CHF Der Bargeldanteil des Awards wird vollumfänglich versichert. Es wird kein Koordinationsabzug in Abzug gebracht. Awards, die in Form von Aktien, Optionen, Darlehen, Obligationen und gesperrten Awardanteilen gewährt werden, sind nicht versichert. 3 Bei der Beitragsvariante Standard betragen die altersabhängigen Sparbeiträge des Arbeitnehmers 7,5% des versicherten Basislohns, diejenigen des Arbeitgebers zusätzliche 7,5%. 4 Sowohl die Sparbeiträge des Arbeitnehmers als auch diejenigen des Arbeitgebers betragen bei der Beitragsvariante Standard 6% des versicherten Awards. 5 Basislohn von CHF x 5% 3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von CHF Award von CHF x % 4 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von CHF CHF CHF
7 40-jährige Versicherte Basislohn (Jahreslohn): CHF Award: CHF Gesamtvergütung: CHF versicherter Basislohn: CHF versicherter Award: CHF versicherte Gesamtvergütung: CHF Sparbeiträge auf versichertem Basislohn (Beitragsvariante Standard) Alter Sparbeiträge auf versichertem Award 5 65 Arbeitnehmer Arbeitgeber 7,5% 9,0% 0,5% 7,5% 0,5% 7,5% 3,0% 5,0% Der versicherte Basislohn ist tiefer als CHF Somit werden die auf dem Basislohn erhobenen Sparbeiträge in der Höhe von CHF dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben. Aufgrund des zusätzlich versicherten Awards wird der Betrag von CHF überschritten. Die auf dem Award erhobenen Sparbeiträge fliessen sowohl ins Spargefäss Rentenkapital als auch ins Spargefäss Alterskapital. Die Aufteilung ist wie folgt: Die Sparbeiträge in der Höhe von CHF 88 6 auf dem versicherten Award von CHF werden dem Spargefäss Rentenkapital zugeteilt. Die Sparbeiträge von CHF 97 8 auf dem versicherten Award von CHF fliessen ins Spargefäss Alterskapital. Insgesamt werden Sparbeiträge in der Höhe von CHF 04 0 dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben und CHF 97 dem Spargefäss Alterskapital. Basislohn und versicherter Award (nur Bargeldanteil) Versicherte Löhne Sparbeiträge CHF 97 8 Award: CHF % 4 CHF 88 6 Alterskapital (kapitalbildend) CHF CHF CHF Basislohn: CHF % 3 CHF Rentenkapital (rentenbildend) Berechnungen Basislohn von CHF abzüglich Koordinationsabzug von CHF Der Bargeldanteil des Awards wird vollumfänglich versichert. Es wird kein Koordinationsabzug in Abzug gebracht. Awards, die in Form von Aktien, Optionen, Darlehen, Obligationen und gesperrten Awardanteilen gewährt werden, sind nicht versichert. 3 Bei der Beitragsvariante Standard betragen die altersabhängigen Sparbeiträge des Arbeitnehmers 9% des versicherten Basislohns, diejenigen des Arbeitgebers zusätzliche 3%. 4 Sowohl die Sparbeiträge des Arbeitnehmers als auch diejenigen des Arbeitgebers betragen bei der Beitragsvariante Standard 6% des versicherten Awards. 5 Basislohn von CHF x % 3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von CHF Award von CHF x % 4. 7 Differenz zwischen CHF und dem versicherten Basislohn von CHF Award von CHF 8 00 x % 4. 9 Award von CHF abzüglich CHF CHF CHF 88. 7
8 50-jährige Versicherte Basislohn (Jahreslohn): CHF Award: CHF Gesamtvergütung: CHF versicherter Basislohn: CHF 800 versicherter Award: CHF versicherte Gesamtvergütung: CHF Sparbeiträge auf versichertem Basislohn (Beitragsvariante Standard) Alter Sparbeiträge auf versichertem Award 5 65 Arbeitnehmer Arbeitgeber 7,5% 9,0% 0,5% 7,5% 0,5% 7,5% 3,0% 5,0% Der versicherte Basislohn übersteigt CHF Deshalb werden die auf dem Basislohn erhobenen Sparbeiträge sowohl dem Spargefäss Rentenkapital als auch dem Spargefäss Alterskapital gutgeschrieben. Sämtliche Sparbeiträge bis zu CHF werden dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben. Dies sind CHF Die Sparbeiträge auf dem versicherten Basislohn von CHF 3 00 werden dem Spargefäss Alterskapital zugeteilt. Dies entspricht CHF Die Sparbeiträge von CHF auf dem versicherten Award werden dem Spargefäss Alterskapital zugeteilt. Insgesamt fliessen Sparbeiträge in der Höhe von CHF ins Spargefäss Rentenkapital und CHF ins Spargefäss Alterskapital. Basislohn und versicherter Award (nur Bargeldanteil) Versicherte Löhne Sparbeiträge Award: CHF % 4 CHF CHF Alterskapital (kapitalbildend) CHF CHF 800 CHF Basislohn: CHF 800 8% 3 CHF Rentenkapital (rentenbildend) Berechnungen Basislohn von CHF abzüglich Koordinationsabzug von CHF Der Bargeldanteil des Awards wird vollumfänglich versichert. Es wird kein Koordinationsabzug in Abzug gebracht. Awards, die in Form von Aktien, Optionen, Darlehen, Obligationen und gesperrten Awardanteilen gewährt werden, sind nicht versichert. 3 Bei der Beitragsvariante Standard betragen die altersabhängigen Sparbeiträge des Arbeitnehmers 0,5% des versicherten Basislohns, diejenigen des Arbeitgebers zusätzliche 7,5%. 4 Sowohl die Sparbeiträge des Arbeitnehmers als auch diejenigen des Arbeitgebers betragen bei der Beitragsvariante Standard 6% des versicherten Awards. 5 Basislohn von CHF x 8% 3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von CHF Basislohn von CHF 3 00 ( ) x 8% 3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von CHF Award von CHF x % 4. 8 CHF CHF
9 Ausbau der Invalidenleistungen Im Invaliditätsfall sichert Sie die Pensionskasse sehr gut ab. Die temporäre Invalidenrente leitet sich von Ihren versicherten Löhnen in der Pensionskasse ab. Durch diese neue Berechnungsmethode erhöhen sich die versicherten Invalidenrenten. Sie erhalten bis längstens Alter 65 eine temporäre Invalidenrente. Die maximale Höhe berechnet sich aus der Summe von 65% des versicherten Basislohns, 45% des Basislohn-Überschusses, 45% des Durchschnitts der letzten drei versicherten Awards. Die Höhe der temporären Invalidenrente ist von Ihrem Invaliditätsgrad abhängig und beträgt: Invaliditätsgrad mindestens 5% mindestens 50% mindestens 60% ab 70% Rentenanspruch ¼-Invalidenrente ½-Invalidenrente ¾-Invalidenrente volle Invalidenrente Invaliden-Kinderrente Zusätzlich zu Ihrer temporären Invalidenrente erhalten Sie Invaliden-Kinderrenten, wenn Sie minderjährige Kinder beziehungsweise Kinder bis 5 Jahre in Ausbildung haben. Die Invaliden-Kinderrente beträgt in Prozent der temporären Invalidenrente: 0% für ein Kind, höchstens jedoch 50% der maximalen AHV-Altersrente, 0% für zwei Kinder, höchstens jedoch 75% der maximalen AHV-Altersrente, 30% für drei und mehr Kinder, höchstens jedoch 00% der maximalen AHV-Altersrente. Invaliditätskapital Bei Einsetzen der temporären Invalidenrente der Pensionskasse erhalten Sie Ihr im Rentenkapital-Zusatzkonto und im Alterskapital-Zusatzkonto angespartes Guthaben als einmalige Kapitalauszahlung. Invaliden-Überbrückungsrente Die Pensionskasse bevorschusst die Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung mittels einer Invaliden-Überbrückungsrente. Invalidenrenten im Überblick Ereignis Insgesamt Monate Lohn Lohnfortzahlung, 00% des Lohns Lohnausfallversicherung, 90% des Lohns Temporäre Invalidenrente der Pensionskasse (individuelle Rentenhöhe) Invaliden-Überbrückungsrente der Pensionskasse wird abgelöst durch die Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung Altersrente der Pensionskasse (individuelle Rentenhöhe) Altersrente der AHV (bei Frauen bereits ab 64 Jahren) 65 Alter Die Altersrente der Pensionskasse wird bei Erreichen von Alter 65 berechnet. Deren Höhe ist einerseits vom vorhandenen Guthaben im Spargefäss Rentenkapital abhängig, andererseits vom geltenden Umwandlungssatz. 9
10 Sehr gute Todesfallleistungen Konkubinatspartner neu abgesichert Bei Tod eines aktiven Versicherten, eines Invaliden- oder Altersrentners zahlt die Pensionskasse Renten- und/oder Kapitalleistungen aus. Dabei unterscheidet die Pensionskasse zwischen Ehegatten- beziehungsweise Konkubinatspartnerrenten, Waisenrenten und Todesfallkapitalien. Ehegattenrente Die Ehegattenrente beträgt bei aktiven Versicherten 66 / 3 % der versicherten Invalidenrente. Bei Invaliden- und Altersrentnern entspricht die Ehegattenrente 66 / 3 % der bezogenen Rente. Einführung einer Konkubinatspartnerrente Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner für die Todesfallleistungen der Pensionskasse begünstigen, tragen Sie Ihren Konkubinatspartner bitte zwingend im Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» unter der Kategorie a. Buchstabe ac) ein. Ihr Konkubinatspartner erhält ein Todesfallkapital, sofern Sie und Ihr Konkubinatspartner in den letzten drei Jahren vor Ihrem Tod ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Ab dem Jahr 07 können Sie Ihren Konkubinatspartner zudem mit einer Konkubinatspartnerrente begünstigen. Deren Höhe ist identisch mit der Ehegattenrente. Damit der Konkubinatspartner eine Rente erhält, ist zu Lebzeiten zusätzlich zum Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» der pensionskasseneigene notariell beglaubigte Konkubinatsvertrag einzureichen. Diesen Vertrag stellt die Pensionskasse spätestens gegen Ende 06 auf der Website der Pensionskasse zur Verfügung. Haben Sie zu Lebzeiten weder das Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» noch den Konkubinatsvertrag bei der Pensionskasse eingereicht, kann Ihr Konkubinatspartner bei der Auszahlung der Todesfallleistungen nicht berücksichtigt werden. Tod aktiver, Invaliden- oder Altersrentner Verheiratet, eingetragene Partnerschaft gemäss PartG Konkubinat (gemäss Leistungsreglement Art. 6) Ledig, geschieden, aufgelöste Partnerschaft gemäss PartG Ehegatte erfüllt Anspruchsvoraussetzung Ehegatte erfüllt Anspruchsvoraussetzung nicht Begünstigtenordnung und Konkubinatsvertrag eingereicht Ausschliesslich Begünstigtenordnung eingereicht Begünstigtenordnung eingereicht Kein Dokument eingereicht Konkubinatspartner erfüllt Anspruchsvoraussetzung Konkubinatspartner erfüllt Anspruchsvoraussetzung nicht Konkubinatspartner erfüllt Anspruchsvoraussetzung Konkubinatspartner erfüllt Anspruchsvoraussetzung nicht Ehegattenrente Auszahlung Todesfallkapital Konkubinats- partnerrente Auszahlung Todesfallkapital Auszahlung Todesfallkapital Auszahlung Todesfallkapital gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung Auszahlung Todesfallkapital gemäss eingereichter Begünstigtenordnung Auszahlung Todesfallkapital gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung Anspruchsvoraussetzung für eine Ehegattenrente/Konkubinatspartnerrente: Ehegatte/Konkubinatspartner kommt für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder auf oder Ehegatte/Konkubinatspartner hat bei Ihrem Tod das 45. Altersjahr vollendet, und die Ehe beziehungsweise das Konkubinat hat mindestens drei Jahre gedauert. Anspruchsvoraussetzung für die Auszahlung des Todesfallkapitals an Ihren Konkubinatspartner: Sie und Ihr Konkubinatspartner lebten in den letzten drei Jahren vor Ihrem Tod ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt. 0
11 Waisenrenten Bei Tod eines aktiven Versicherten oder eines Rentners erhalten minderjährige Kinder beziehungsweise Kinder bis 5 Jahre in Ausbildung eine Waisenrente. Diese beträgt pro Kind 0% der versicherten Invalidenrente beziehungsweise der bezogenen Alters- oder Invalidenrente, jedoch maximal 60% bei drei oder mehr Kindern. Todesfallkapitalien Bei der Bemessung der Todesfallkapitalien ist nicht nur entscheidend, ob ein aktiver, ein Invaliden- oder Altersrentner verstirbt, sondern auch, ob eine Ehegattenbeziehungsweise Konkubinatspartnerrente fällig wird. Wird keine Ehegatten- oder Konkubinatspartnerrente ausgerichtet, werden sämtliche in der Pensionskasse angesparten Guthaben ausbezahlt, mindestens jedoch 50% der Summe aus: versichertem Basislohn, versichertem Basislohn-Überschuss, dem Durchschnitt der letzten drei versicherten Awards. Tod eines Altersrentners Stirbt ein Altersrentner, entspricht das Todesfallkapital drei Jahresrenten abzüglich der bereits bezogenen Renten. Tod eines aktiven Versicherten oder Invalidenrentners Zusätzlich zur Ehegatten- beziehungsweise Konkubinatspartnerrente entspricht das Todesfallkapital bei Tod eines aktiven Versicherten oder Invalidenrentners der Summe aus: 50% des versicherten Basislohns, höchstens jedoch CHF , dem vorhandenen Alterskapital, dem vorhandenen Guthaben im Rentenkapital-Zusatzkonto, dem vorhandenen Guthaben im Alterskapital-Zusatzkonto.
12 Anpassungen bei den Altersleistungen Das für Pensionskassen anspruchsvolle Tiefzinsumfeld mit Negativzinsen, die tiefen langfristigen Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten und die kontinuierlich steigende Lebenserwartung erfordern Anpassungen bei den Altersleistungen. Die Änderungen betreffen: schrittweise Senkung der Umwandlungssätze Einführung des Referenzalters 65 für alle Versicherten Änderungen bei der AHV-Überbrückungsrente erweiterte Kapitalbezugsmöglichkeiten bei der Pensionierung Reduktion der maximalen Altersrente auf CHF Senkung der Umwandlungssätze Der Umwandlungssatz ist diejenige Grösse, mit der das bis zur Pensionierung angesparte Guthaben in den Spargefässen Rentenkapital und Rentenkapital-Zusatzkonto in eine jährliche Altersrente auf Lebenszeit umgewandelt wird. Die Höhe des Umwandlungssatzes ist einerseits abhängig von der Lebenserwartung der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner, andererseits von den langfristigen Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten. Die in der Pensionskasse angewendeten Umwandlungssätze bilden die aktuelle Situation nicht adäquat ab. Durch die längere Bezugsdauer der Altersrenten und das Tiefzinsumfeld entsteht für die Pensionskasse eine Finanzierungslücke, in der Fachsprache Pensionierungsverlust genannt. Die Aufrechterhaltung des hohen Leistungsniveaus ist in der derzeitigen Form langfristig nicht finanzierbar. Aus diesen Gründen hat der Stiftungsrat der Pensionskasse beschlossen, die Umwandlungssätze zu reduzieren. Damit nicht eine bestimmte Altersgruppe übermässig stark betroffen ist, erfolgt die Senkung schrittweise über die nächsten acht Jahre. Die altersabhängigen Umwandlungssätze entnehmen Sie bitte dem Leistungsreglement 07, das auf der Website der Pensionskasse publiziert ist.
13 Referenzalter 65 Angesichts der kontinuierlich steigenden Lebenserwartung löst die Pensionskasse das aktuell geltende ordentliche Pensionierungsalter 63 durch ein Referenzalter 65 ab. Der Sparprozess in der Pensionskasse kann ab dem Jahr 07 bis maximal Alter 65 weitergeführt werden. Sie profitieren während maximal zweier zusätzlicher Jahre von grosszügigen Sparbeiträgen des Arbeitgebers in der Höhe von bis zu 5% Ihres versicherten Basislohns, die Ihnen individuell gutgeschrieben werden. Die flexible Pensionierung ab Alter 58 bis längstens Alter 70 ist weiterhin möglich. Bedenken Sie jedoch, dass eine vorzeitige Pensionierung ohne zusätzliche Einzahlungen Ihrerseits zu einer reduzierten Altersrente führt. AHV-Überbrückungsrente Die Pensionskasse beteiligt sich nicht mehr an der Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente. Bei einer vorzeitigen Pensionierung können Sie eine selbst finanzierte AHV-Überbrückungsrente beziehen. Die Finanzierung dieser temporären Rente erfolgt entweder durch einen Einkauf oder durch eine Reduktion Ihrer Altersrente auf Lebenszeit. Hinweis für Versicherte mit Jahrgang 96 und älter Der Stiftungsrat hat beschlossen, Versicherten mit Jahrgang 96 und älter den Wegfall der durch die Pensionskasse finanzierten temporären AHV-Überbrückungsrente mit einer einmaligen Gutschrift teilweise abzugelten. Dabei werden unter anderem das Alter, die Versicherungsdauer in der Pensionskasse sowie das Arbeitspensum berücksichtigt. Altersleistungen im Überblick Lohn Altersrente der Pensionskasse (individuelle Rentenhöhe) Temporäre AHV-Überbrückungsrente, finanziert durch den Versicherten Altersrente der AHV (bei Frauen bereits ab 64 Jahren) Alter 3
14 Erweiterte Kapitalbezugsmöglichkeiten Die angesparten Guthaben in den Spargefässen Alterskapital und Alterskapital-Zusatzkonto werden bei der Pensionierung automatisch als Kapital ausbezahlt. Auf Ihren Wunsch können Sie zudem Kapital aus den Spargefässen Rentenkapital und Rentenkapital-Zusatzkonto beziehen. Von Ihrem angesparten Guthaben in diesen zwei Spargefässen können Sie bis zu einem Betrag von CHF die Hälfte beziehen und falls Ihr Guthaben CHF übersteigt den überschiessenden Betrag vollumfänglich. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung für einen freiwilligen Kapitalbezug, dass dieser zu einer tieferen Altersrente auf Lebenszeit und im Todesfall zu tieferen Hinterlassenenleistungen (Ehegatten- bzw. Konkubinatspartnerrente, Waisenrente) führt. Maximale Altersrente Die maximale Altersrente aus der Pensionskasse beträgt höchstens CHF Pensionierten-Kinderrenten Zusätzlich zu Ihrer Altersrente erhalten Sie eine Pensionierten- Kinderrente, wenn Sie minderjährige Kinder beziehungsweise Kinder bis 5 Jahre in Ausbildung haben. Die Pensionierten- Kinderrente beträgt in Prozent der ausgerichteten Altersrente: 0% für ein Kind, höchstens jedoch 50% der maximalen AHV-Altersrente, 0% für zwei Kinder, höchstens jedoch 75% der maximalen AHV-Altersrente, 30% für drei oder mehr Kinder, höchstens jedoch 00% der maximalen AHV-Altersrente. Sämtliche im Vorsorgemodell der Pensionskasse verwendeten Beträge, wie beispielsweise die maximal versicherbare Gesamtvergütung im Spargefäss Rentenkapital oder die maximale Altersrente, leiten sich von der maximalen AHV-Altersrente ab. Erhöht sich diese, passen sich die Beträge in der Pensionskasse automatisch an. 4
15 Auf der Website der Pensionskasse unter finden Sie weiterführende Informationen zum neuen Vorsorgemodell ab. Januar 07. Bei Fragen beraten Sie die Vorsorgeberaterinnen und -berater der Pensionskasse gerne. Die Kontaktangaben finden Sie ebenfalls auf der Website der Pensionskasse. PENSIONSKASSE DER CREDIT SUISSE GROUP (SCHWEIZ) JPKO Postfach CH-8070 Zürich Diese Broschüre wurde zu Informationszwecken erstellt und fasst vereinfacht die wichtigsten Vorsorgeleistungen des neuen Vorsorgemodells zusammen. Rechtlich bindend ist einzig die deutsche Version des Leistungsreglements der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz). JPKO.06
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