Vereinfachter Prospekt vom Februar 2012 zum Verkaufsprospekt vom Februar 2012
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- Frauke Thomas
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1 Vereinfachter Prospekt vom Februar 2012 zum Verkaufsprospekt vom Februar 2012 Helvetia ein vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art Übrige Fonds für traditionelle Anlagen" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG). zurzeit mit den Teilvermögen Income Portfolio Mix 30 Portfolio Mix 50 Portfolio Dynamic Portfolio Die Fondsleitung: Vontobel Fonds Services AG 8022 Zürich Die Depotbank: RBC Dexia Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich 8066 Zürich Zürich, 29. Februar
2 1. Hinweis Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den Umbrella- Fonds Helvetia mit den Teilvermögen Income Portfolio, Mix 30 Portfolio, Mix 50 Portfolio und Dynamic Portfolio. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im Verkaufsprospekt des Umbrella- Fonds geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der Depotbank sowie die Anlagepolitik der Teilvermögen. Dem Anleger wird empfohlen, den Verkaufsprospekt zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. 2. Anlageinformationen 2.1 Anlageziel der Teilvermögen Helvetia Income Portfolio Dieses Teilvermögen strebt in jedem Marktumfeld die Erzielung einer mittelfristig positiven Rendite durch Zinserträge in der Referenzwährung CHF an. Zu diesem Zweck investiert das Teilvermögen im Wesentlichen in Obligationen. Die Auswahl umfasst, neben Obligationen, auch indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities sowie alternative Anlagen, welche typischerweise eine tiefe Korrelation zu den Finanz- und Kapitalmärkten bzw. traditionellen Anlagen aufweisen Helvetia Mix 30 Portfolio Dieses Teilvermögen strebt in jedem Marktumfeld die Erzielung einer mittelfristig positiven Rendite hauptsächlich durch Zinserträge und Kapitalwachstum in der Referenzwährung CHF an. Zu diesem Zweck investiert das Teilvermögen nach einem systematischen Ansatz und auf breiter, international diversifizierter Basis in verschiedene Anlageklassen. Die Auswahl umfasst, neben Obligationen und Aktien, in begrenztem Umfang auch indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities sowie alternative Anlagen, welche typischerweise eine tiefe Korrelation zu den Finanz- und Kapitalmärkten bzw. traditionellen Anlagen aufweisen Helvetia Mix 50 Portfolio Dieses Teilvermögen strebt in jedem Marktumfeld die Erzielung einer langfristig positiven Rendite hauptsächlich durch Kapitalwachstum und Zinserträge in der Referenzwährung CHF an. Zu diesem Zweck investiert das Teilvermögen nach einem systematischen Ansatz und auf breiter, international diversifizierter Basis in verschiedene Anlageklassen. Die Auswahl umfasst, neben Aktien und Obligationen, in begrenztem Umfang auch indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities sowie alternative Anlagen, welche typischerweise eine tiefe Korrelation zu den Finanz- und Kapitalmärkten bzw. traditionellen Anlagen aufweisen Helvetia Dynamic Portfolio Dieses Teilvermögen strebt in jedem Marktumfeld die Erzielung einer langfristig positiven Rendite durch Kapitalwachstum in der Referenzwährung CHF an. Zu diesem Zweck investiert das Teilvermögen im Wesentlichen in Aktien. Die Auswahl umfasst, neben Aktien, in begrenztem Umfang auch indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities sowie alternative Anlagen, welche typischerweise eine tiefe Korrelation zu den Finanz- und Kapitalmärkten bzw. traditionellen Anlagen aufweisen. 2.2 Anlagestrategie (Anlagepolitik) Helvetia Income Portfolio Das Teilvermögen qualifiziert als Dachfonds, d.h. Fund of Funds. a) Die Fondsleitung investiert das Vermögen des Teilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, zu: aa) mindestens 60% in auf CHF oder andere frei konvertierbare Währungen lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen, Notes und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen so- 2
3 wie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ab) maximal 10% in Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren, von Unternehmen weltweit; ac) maximal 33% in Geldmarktpapiere (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) und Bankguthaben von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ad) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien weltweit (inkl. Beteiligungswertpapiere- und wertrechte von Immobilien-Gesellschaften, Immobilienfonds, Derivate und strukturierte Produkte auf Immobilienanlagen und Immobilienmarktindices); ae) maximal 20% in indirekte Anlagen in Edelmetalle und Commodities (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren); af) maximal 10% in indirekte Anlagen mit alternativen Anlagestilrichtungen und strategien (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen auf vorgenannte Anlagen wie als Dachfonds ausgestaltete Hedge Fonds). Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen und strukturierte Produkte stellt die Fondsleitung sicher, dass die Minimal- und Maximalanteile auf konsolidierter Basis beachtet werden. b) Zusätzlich zu lit. a) hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Vermögen des Teilvermögens nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, einzuhalten: ba) maximal 25% in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; bb) maximal 20% in andere Dachfonds; bc) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle und Commodities gemäss lit. ad) und ae); bd) maximal 30% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities, alternative Anlagen gemäss lit. ad) bis af); bd) maximal 30% in nicht auf CHF lautende und nicht abgesicherte Anlagen Helvetia Mix 30 Portfolio Das Teilvermögen qualifiziert als Dachfonds, d.h. Fund of Funds. a) Die Fondsleitung investiert das Vermögen des Teilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, zu: aa) mindestens 40% in auf CHF oder andere frei konvertierbare Währungen lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen, Notes und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ab) maximal 30% in Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren, von Unternehmen weltweit; ac) maximal 33% in Geldmarktpapiere (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) und Bankguthaben von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; 3
4 ad) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien weltweit (inkl. Beteiligungswertpapiere- und wertrechte von Immobilien-Gesellschaften, Immobilienfonds, Derivate und strukturierte Produkte auf Immobilienanlagen und Immobilienmarktindices); ae) maximal 20% in indirekte Anlagen in Edelmetalle und Commodities (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren); af) maximal 10% in indirekte Anlagen mit alternativen Anlagestilrichtungen und strategien (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen auf vorgenannte Anlagen wie als Dachfonds ausgestaltete Hedge Fonds). Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen und strukturierte Produkte stellt die Fondsleitung sicher, dass die Minimal- und Maximalanteile auf konsolidierter Basis beachtet werden. b) Zusätzlich zu lit. a) hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Vermögen des Teilvermögens nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, einzuhalten: ba) maximal 25% in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; bb) maximal 20% in andere Dachfonds; bc) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle und Commodities gemäss lit. ad) und ae); bd) maximal 30% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities, alternative Anlagen gemäss lit. ad) bis af); bd) maximal 30% in nicht auf CHF lautende und nicht abgesicherte Anlagen Helvetia Mix 50 Portfolio Das Teilvermögen qualifiziert als Dachfonds, d.h. Fund of Funds. a) Die Fondsleitung investiert das Vermögen des Teilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, zu: aa) mindestens 20% in auf CHF oder andere frei konvertierbare Währungen lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen, Notes und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ab) maximal 50% in Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren, von Unternehmen weltweit; ac) maximal 33% in Geldmarktpapiere (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) und Bankguthaben von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ad) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien weltweit (inkl. Beteiligungswertpapiere- und wertrechte von Immobilien-Gesellschaften, Immobilienfonds, Derivate und strukturierte Produkte auf Immobilienanlagen und Immobilienmarktindices); ae) maximal 20% in indirekte Anlagen in Edelmetalle und Commodities (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren); af) maximal 10% in indirekte Anlagen mit alternativen Anlagestilrichtungen und strategien (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen auf vorgenannte Anlagen wie als Dachfonds ausgestaltete Hedge Fonds). 4
5 Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen und strukturierte Produkte stellt die Fondsleitung sicher, dass die Minimal- und Maximalanteile auf konsolidierter Basis beachtet werden. b) Zusätzlich zu lit. a) hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Vermögen des Teilvermögens nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, einzuhalten: ba) maximal 25% in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; bb) maximal 20% in andere Dachfonds; bc) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle und Commodities gemäss lit. ad) und ae); bd) maximal 30% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities, alternative Anlagen gemäss lit. ad) bis af); bd) maximal 30% in nicht auf CHF lautende und nicht abgesicherte Anlagen Helvetia Dynamic Portfolio Das Teilvermögen qualifiziert als Dachfonds, d.h. Fund of Funds. a) Die Fondsleitung investiert das Vermögen des Teilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, zu: aa) maximal 10% in auf CHF oder andere frei konvertierbare Währungen lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen, Notes und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ab) mindestens 60% in Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren, von Unternehmen weltweit; ac) maximal 33% in Geldmarktpapiere (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren) und Bankguthaben von privaten und öffentlich-rechtlichen, in- und ausländischen Schuldnern; ad) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien weltweit (inkl. Beteiligungswertpapiere- und wertrechte von Immobilien-Gesellschaften, Immobilienfonds, Derivate und strukturierte Produkte auf Immobilienanlagen und Immobilienmarktindices); ae) maximal 20% in indirekte Anlagen in Edelmetalle und Commodities (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen, welche überwiegend in vorgenannte Anlagen investieren); af) maximal 10% in indirekte Anlagen mit alternativen Anlagestilrichtungen und strategien (inkl. Derivate und strukturierte Produkte auf solche Anlagen sowie kollektive Kapitalanlagen auf vorgenannte Anlagen wie als Dachfonds ausgestaltete Hedge Fonds). Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen und strukturierte Produkte stellt die Fondsleitung sicher, dass die Minimal- und Maximalanteile auf konsolidierter Basis beachtet werden. b) Zusätzlich zu lit. a) hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Vermögen des Teilvermögens nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, einzuhalten: ba) maximal 25% in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; bb) maximal 20% in andere Dachfonds; bc) maximal 20% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle und Commodities gemäss lit. ad) und ae); 5
6 bd) maximal 30% in indirekte Anlagen in Immobilien, Edelmetalle, Commodities und alternative Anlagen gemäss lit. ad) bis af); Rechnungswährung der Teilvermögen ist der Schweizer Franken. 2.3 Risikoprofil der Teilvermögen Ausführliche Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der Verkaufsprospekt. Die Fondsleitung kann bis zu 35% (in bestimmten Fällen sogar bis zu 100%) des Vermögens jedes Teilvermögens in Effekten oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten anlegen, wenn diese von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Ausserdem ist das mit Anlagen in Emerging Markets Ländern und mit Anlagen in alternative Anlagen verbundene Risiko zu beachten. Der Wert der Anlagen kann sowohl steigen als auch fallen, der Anleger kann möglicherweise sogar weniger als seinen Einsatz zurückerhalten. Aufgrund des vorgesehenen Einsatzes der Derivate qualifizieren die Teilvermögen als "einfacher Anlagefonds". Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung (erweitertes Verfahren). Die Fondsleitung sorgt dafür, dass der Einsatz von Derivaten auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den in diesem vereinfachten Prospekt, dem Fondsvertrag sowie dem Verkaufsprospekt genannten Anlagezielen bzw. zu einer Veränderung des Anlagecharakters der Teilvermögen führt. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Vermögen jedes Teilvermögens ausüben beziehungsweise einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Gesamtengagement in Derivaten bis zu 100% des Nettovermögens jedes Teilvermögen und mithin das Gesamtengagement des Teilvermögens bis zu 200% seines Nettovermögens betragen. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. 2.4 Performance der Teilvermögen (Veränderung des Inventarwertes bei Wiederanlage der Ausschüttung) Das Teilvermögen Helvetia Mix 30 Portfolio wird per 1. Februar 2012 lanciert, insofern bestehen bislang noch keine Angaben zur Performance. Die Anlagepolitik und die zu belastenden Kommissionen für die umstrukturierten Teilvermögen Helvetia Income Portfolio, Helvetia Mix 50 Portfolio, Helvetia Dynamic Portfolio wurden in wesentlichen Punkten geändert. Auf eine Darstellung der vergangenen Performance wird daher verzichtet. Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung der Teilvermögen. Diese hängt davon ab, wie sich die Märkte entwickeln und wie erfolgreich der Fondsmanager die Anlagepolitik umsetzt. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. 2.5 Profil des typischen Anlegers Das Teilvermögen Helvetia - Income Portfolio eignet sich für private und institutionelle Anleger mit einem mittelfristigen Anlagehorizont und niedriger Risikoneigung, die einen laufenden Zinsertrag suchen und auch indirekt in Immobilien, Hedge Fonds sowie Edelmetalle und Rohstoffe investieren und in Kenntnis der damit verbundenen Kursschwankungen eine angemessene Anlagerendite erzielen wollen. Die Teilvermögen Helvetia - Mix 30 Portfolio und Helvetia - Mix 50 Portfolio eignen sich für private und institutionelle Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont und mittlerer Risikoneigung, die neben den üblicherweise in einem breit diversifiziertes Portfolio von kurz- bis mittelfristigen, fest- und variabelverzinslichen Wertpapieren wie Aktien, Obligationen etc. auch indirekt in Immobilien, Hedge Fonds sowie Edelmetalle und 6
7 Rohstoffe investieren und in Kenntnis der damit verbundenen Kursschwankungen eine angemessene Anlagerendite und Kapitalerträge erzielen wollen. Das Teilvermögen Helvetia - Dynamic Portfolio eignet sich für private und institutionelle Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont und höherer Risikoneigung, die ein Wachstum des angelegten Kapitals anstreben und auch indirekt in Immobilien, Hedge Fonds sowie Edelmetalle und Rohstoffe investieren und in Kenntnis der damit verbundenen Kursschwankungen eine angemessene und Kapitalerträge erzielen wollen. 2.6 Ausschüttungspolitik Der Nettoertrag der Anteile aller Teilvermögen mit ausschüttenden Anteilsklassen (A-Klasse) wird jährlich spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in der entsprechenden Rechnungseinheit an die Anleger ausgeschüttet. Der Nettoertrag der Anteile aller Teilvermögen mit thesaurierenden Anteilsklassen (I-Klasse) wird jährlich dem Vermögen der entsprechenden Teilvermögen zur Wiederanlage hinzugefügt (thesaurierende Anteile). Vorbehalten bleiben allfällige auf der Wiederanlage erhobene Steuern und Abgaben. 2.7 Anteilsklassen Die Teilvermögen des Anlagefonds sind je in folgende Anteilsklassen unterteilt: die "A-Klasse", die sich an das gesamte Anlegerpublikum wendet und ausschüttend ist; die "I-Klasse", die sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger wendet und thesaurierend ist. 3. Wirtschaftliche Informationen (für A-Klasse und I-Klasse) 3.1 Kommissionen und Kosten Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Kommissionen und Kosten Ausgabekommission max. 3.0% Rücknahmekommission max. keine Umtauschkommission max. 1.5% Laufend den Teilvermögen belastete Vergütungen und Nebenkosten Management Fee der Fondsleitung für das Asset Management und den Vertrieb, max. p.a. - Helvetia Income Portfolio - Helvetia Mix 30 Portfolio - Helvetia Mix 50 Portfolio - Helvetia Dynamic Portfolio Performance Fee: Service Fee der Fondsleitung für die Leitung und für die Entschädigung der Depotbank max. p.a. 2.00% 2.00% 2.00% 2.00% Keine 0.30% Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird, max. 2.50% Kommission der Fondsleitung für die Auszahlung des Liquidationsbetreffnisses 0.50% durch die Depotbank, in Prozent des Nettoinventarwerts des liquidierten Vermögens, max. Die Verwaltungskommission zulasten der Teilvermögen kann teilweise für Vertriebsentschädigungen und/oder Rückvergütungen an gewisse Kategorien von Anlegern verwendet werden. Kennzahlen Analog zum Verzicht auf die Darstellung der vergangenen Performance oben, Ziff. 2.4, wird auch auf die Darstellung historischer Kennzahlen verzichtet. 7
8 3.2 Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile ("soft commissions") Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Es wurden keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen in Form von so genannten "soft commissions" geschlossen. 3.3 Steuerliches (kollektive Kapitalanlage) Der Umbrella-Fonds bzw. die Teilvermögen besitzen in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Sie unterliegen weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die in einem Teilvermögen auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für das Teilvermögen vollumfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Die Ertragsausschüttungen eines Teilvermögens an in der Schweiz domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Die mit separatem Coupon ausgeschütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so muss bei qualifizierten Anlegern (steuerbefreite inländische Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, der gebundenen Vorsorge, Freizügigkeitseinrichtungen oder Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen, und die der Aufsicht des Bundes unterstellten oder inländische öffentlich-rechtliche Lebensversicherer) die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen von thesaurierenden kollektiven Kapitalanlagen gemäss KAG nicht mehr erhoben werden. Anstelle der Entrichtung kann die Steuerpflicht durch Meldung dieser Erträge an die ESTV erfüllt werden. Die Ertragsausschüttungen an im Ausland domizilierte Anleger erfolgen ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer, sofern die Erträge des entsprechenden Teilvermögens zu mindestens 80% ausländischen Quellen entstammen. Dazu muss eine Bestätigung einer Bank vorliegen, dass sich die betreffenden Anteile bei ihr im Depot eines im Ausland ansässigen Anlegers befinden und die Erträge auf dessen Konto gutgeschrieben werden (Domizilerklärung bzw. Affidavit). Es kann nicht garantiert werden, dass die Erträge jedes Teilvermögens zu mindestens 80% ausländischen Quellen entstammen. Bei den zur Zeit aufgelegten Teilvermögen ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Domizilerklärung nicht vorliegen werden. Erfährt ein im Ausland domizilierter Anleger wegen fehlender Domizilerklärung einen Verrechnungssteuerabzug, so kann er die Rückerstattung aufgrund schweizerischen Rechts direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern geltend machen. Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Verkauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins können in der Schweiz der europäischen Zinsbesteuerung unterliegen. Aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen und des im Rahmen der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU vereinbarten Abkommens ist die Schweiz verpflichtet, auch einen Steuerrückbehalt auf bestimmte Zinszahlungen von Anlagefonds bzw. Teilvermögen, und zwar sowohl bei Ausschüttung als auch bei Verkauf resp. Rückgabe der Fondsanteile bzw. Anteile an Teilvermögen, zu erheben, die an natürliche Personen mit Steuerdomizil in einem EU- Mitgliedstaat geleistet werden. Der Steuerrückbehalt beträgt 35%. Der Steuerrückbehalt kann auf ausdrückliche Anweisung des Zinsempfängers durch eine freiwillige Meldung an den Fiskus des Steuerdomizils ersetzt werden. 8
9 Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. 4. Den Handel betreffende Informationen 4.1 Publikationen Der Nettoinventarwert mit dem Hinweis "exklusive Kommissionen" pro Anteil wird für jeden Tag, an welchem Ausgaben und Rücknahmen von Fondsanteilen getätigt werden, mindestens aber an jedem ersten und dritten Mittwoch (bzw. dem darauf folgenden Bankwerktag), auf der elektronischen Plattform der Swiss Fund Data AG ( publiziert. 4.2 Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von Anteilen Fondsanteile werden an jedem Bankwerktag (Montag bis Freitag) ausgegeben oder zurückgenommen. Keine Ausgabe oder Rücknahme findet an schweizerischen Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr, Nationalfeiertag etc.) statt sowie an Tagen, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer eines Teilvermögens geschlossen sind oder wenn ausserordentliche Verhältnisse im Sinn von 17 Ziff. 4 des Fondsvertrages vorliegen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens Uhr an einem Bankwerktag (Auftragstag, T) bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwerts abgewickelt. Der zur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt (Forward Pricing). Er wird am Bewertungstag aufgrund der Schlusskurse des Auftragstags berechnet. 5. Kurzdarstellung der Teilvermögen Gründungsdatum des Umbrella-Fonds 18. September 1996 Rechnungsjahr 1. September bis 31. August Valorennummer / ISIN-Code Helvetia Income Portfolio A-Klasse bzw. I-Klasse A: / CH I: / CH Helvetia Mix 30 Portfolio A: / CH I: / CH Helvetia Mix 50 Portfolio A: / CH I: / CH Helvetia Dynamic Portfolio A: / CH I: / CH Laufzeit (der Teilvermögen) Unbeschränkt Anbietende Finanzgruppe (Promoter) Helvetia Versicherungen Fondsleitung Vontobel Fonds Services AG, Zürich Depotbank RBC Dexia Investor Services Bank S.A., Eschsur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich Asset Manager Bank Vontobel AG, Zürich Prüfgesellschaft Ernst & Young AG, Zürich Aufsichtsbehörde Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Kontaktstellen Vontobel Fonds Services AG, Zürich 9
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