Kirchgemeindeversammlung 18. November 2015, 20:00 Uhr, Kirchgemeindehaus Niederscherli
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1 Kirchgemeindeversammlung 18. November 2015, 20:00 Uhr, Kirchgemeindehaus Niederscherli Traktanden 1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni 2015 Genehmigung 2. Finanzplanung Kenntnisnahme 3. Voranschlag 2016 und Festsetzung der Kirchensteueranlage Genehmigung 4. Entwidmung und Verkauf der Liegenschaft Nelkenweg 36, Liebefeld a) Entwidmung der Liegenschaft Nelkenweg 36, Liebefeld Genehmigung der Entwidmung (Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen) der Liegenschaft Sprecher: Bruno Sigrist, Kirchgemeinderatspräsident b) Verkauf der Liegenschaft Nelkenweg 36, Liebefeld Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaft Sprecher: Bruno Sigrist, Kirchgemeinderatspräsident 5. Zustandsanalysen Liegenschaften Bewilligung Kredit und Auftragsvergabe 6. Abschreibung Kredit Kauf Büroräume und Umbau Chiuche Egge, zur Station 5/7, KK Niederscherli Kenntnisnahme Abschreibung des Kredits 7. Information Projekt Strukturen Stand der Projektarbeiten Sprecher: Bruno Sigrist, Kirchgemeinderatspräsident 8. Verschiedenes Seite 1
2 Hinweise Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften können vom 19. Oktober bis 18. November 2015 zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus Schloss Köniz, Muhlernstrasse 5, 3098 Köniz, eingesehen oder bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung liegt 30 Tage vor der Versammlung auf. Dagegen kann gem. OgR Art. 18 Abs. 2 spätestens an der Versammlung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden. Stimmrecht Das Stimmrecht wird an der Versammlung anhand des Stimmregisters kontrolliert. Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-Reformierten Landeskirche angehören. Die Stimmberechtigen haben auf Verlangen einen Personalausweis mit Foto vorzuweisen. Rechtsmittelbelehrung Gemäss Art. 65 ff über das Gesetz der Verwaltungspflege können Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland mit Gemeindebeschwerde (schriftlich und begründet) angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage (Beschwerden in Wahlangelegenheiten 10 Tage) und beginnt am Tage nach der Kirchgemeindeversammlung. Alle Stimmberechtigten sind herzlich eingeladen, an der Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung Raoul Wanger Botschaften zu den Traktanden Traktandum 2 und 3 Finanzplanung Voranschlag 2016 und Festsetzung der Kirchensteueranlage Der Vorbericht zum Finanzplan wurde erarbeitet und liegt nun vor. Am 04. und behandelte die Finanzkommission den vorliegenden Finanzplan. Der Kirchgemeinderat genehmigte den Finanzplan an der Sitzung vom 16. September Der Kirchensteuersatz für das Jahr 2016 wird festgesetzt auf Einheiten, unverändert seit Es wird 2016 von vollen kirchensteuerpflichtigen natürlichen Personen ausgegangen, gestützt auf die Meldung der Steuerverwaltung des Kantons Bern per Ende Bei den Steuerprognosen wird gestützt auf die Steuerverwaltung der letzten 5 Jahre, einen Rückgang Seite 2
3 von 100 Steuerpflichtigen pro Jahr angenommen. Der Steuerertrag entwickelt sich innerhalb der budgetierten Beträge. Es kann nicht mit unerwartet hohen Steuererträgen gerechnet werden. Die Kirchgemeinde Köniz ist schuldenfrei und verfügt über ein Eigenkapital von CHF 6' In der Planungsperiode werden Fehlbeträge erwartet (siehe Kapitalflussrechnung), die die Kirchgemeinde Köniz per 2020 in die Schulden führt. Der Finanzierungsfehlbetrag wird entweder durch Schuldenaufbau, durch Eigenmittel oder Desinvestitionen finanziert. Festgestellt wird auch, dass bei den Liegenschaften ein grosses Wunschdenken herrscht was und in welcher Zeit zu realisieren sei. Als Grundsatz gilt auch in Zukunft, die Finanzen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Köniz sorgfältig zu planen und zu überwachen. Der Vorbericht zum Voranschlag 2016 liegt vor. Der Voranschlag für das Jahr 2016 basiert auf einem unveränderten Steuersatz von 0,210 Einheiten und präsentiert einen Aufwandüberschuss von CHF Die Ausgaben betragen CHF Dem gegenüber stehen Einnahmen von CHF Der grösste Aufwandposten ist wie in den vergangenen Jahren mit CHF 3,980 Mio. die Besoldung inklusive Lohnnebenkosten der Mitarbeitenden. Die freiwilligen Vergabungen für das In- und Ausland betragen CHF Diese wurden vom KGR um CHF für Flüchtlingshilfe aufgestockt. Es sind Investitionsvorhaben von CHF geplant. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis vom Finanzplan Der Kirchgemeinderat stellt der Kirchgemeindeversammlung den Antrag, 1. den Voranschlag 2016 mit einem Ausgabenüberschuss von CHF zu genehmigen. 2. den Steuerfuss auf Einheiten zu belassen. Traktandum 4 Entwidmung und Verkauf der Liegenschaft Nelkenweg 36, Liebefeld Die zuständigen Kommissionen und der Kirchgemeinderat beabsichtigen, die Liegenschaft zu verkaufen und zwar aus folgenden Gründen: Der Kirchgemeinderat hat bereits im Jahr 2002 beschlossen, die Pfarrhäuser, welche nicht neben einer Kirche stehen und bei denen nicht ersichtlich ist, dass es ein Pfarrhaus ist, mittelfristig zu veräussern. Diese Absicht wurde den Angehörigen der Kirchgemeinde bereits mehrfach so angekündigt und das ehemalige Pfarrhaus am Nelkenweg namentlich erwähnt. Bei einer erneuten Auslegeordnung kamen die damit betrauten Gremien auch in jüngerer Zeit zum gleichen Schluss. Die Kirchgemeinde Köniz benötigt diese Liegenschaft nicht mehr. Der Kirchenkreis Köniz verfügt mit dem Abschluss der Umbau- und Sanierungsarbeiten des Pfarrhauses beim Seite 3
4 Schloss Köniz über eine Dienstwohnung, welche die Pfarrperson mit Residenzpflicht bewohnt. Da der Kirchenkreis Köniz über mehrere Pfarrpersonen verfügt, könnte man sich fragen, ob irgendeinmal wieder ein zusätzliches Pfarrhaus benötigt wird. Dies kann jedoch verneint werden. Gemäss Kanton muss jede Kirchgemeinde über lediglich mindestens eine Pfarrperson mit Dienstwohnungspflicht verfügen. Diese ist mit der Dienstwohnungspflicht im Pfarrhaus Schloss Köniz bereits erfüllt. Wenn die Kirchgemeinde auf einen Verkauf verzichtet, sind hohe Aufwände für die Sanierung zu erwarten. Es ist weder sinnvoll noch Aufgabe einer Kirchgemeinde, nicht für das kirchliche Leben benötigte Liegenschaften zu verwalten und dafür Geld auszugeben, welches in das kirchliche Leben fliessen könnte. Alles in allem sind sämtliche Gremien der Auffassung, dass die Kirchgemeinde an der Liegenschaft Nelkenweg keinen Nutzen mehr hat und diese verkauft werden soll. Die Firma Mössinger Immobilien, Köniz, wurde, unter Vorbehalt der Zustimmung der Kirchgemeindeversammlung, mit dem Verkauf beauftragt. Diese hat die Liegenschaft nach ihrer Schätzung zu einem Verkaufspreis von CHF 1.35 Mio. ausgeschrieben. Die Kirchgemeinde verfolgt bei der Ausschreibung und Auswahl drei Ziele: Professionelle Schatzung des Marktpreises als Basis Keine Spekulation (Preis nicht durch Bieterrunden in die Höhe treiben) Sozialer Aspekt soll berücksichtigt werden (nach Möglichkeit Familie/n) Worüber wird abgestimmt? Der Kirchgemeindeversammlung wird beantragt, der Entwidmung und dem Verkauf der Liegenschaft zuzustimmen. Bei der Entwidmung handelt es sich um eine rechtliche Formalität: um das Pfarrhaus, welches bisher als Verwaltungsvermögen galt, veräussern zu können, muss es zuerst entwidmet und so dem Finanzvermögen zugeführt werden. Beim Verkauf kann die Kirchgemeindeversammlung einzig im Grundsatz zustimmen oder ihn ablehnen. Es wird nicht über den Verkaufspreis oder die Käuferschaft abgestimmt sondern einzig über die Ermächtigung des Kirchgemeinderates, den Verkauf abzuschliessen. Der Kirchgemeinderat stellt der Kirchgemeindeversammlung den Antrag mit der Ergänzung, dass das Gebäude gemäss Schätzung der Firma Mössinger für CHF 1.35 Mio. zum Verkauf ausgeschrieben wird: a) Der Entwidmung der Liegenschaft Nelkenweg 36, Liebefeld (Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen) und b) Dem Verkauf der Liegenschaft Nelkenweg 36, Liebefeld zuzustimmen Traktandum 5 Zustandsanalysen Liegenschaften Bewilligung Kredit und Auftragsvergabe Der Finanzhaushalt der Kirchgemeinde Köniz wird regelmässig mit grösseren Aufwänden aus dem Liegenschaftsbereich belastet. Damit die Investitionen für die nächsten Jahre richtig geplant und priorisiert werden können, ist die Kirchgemeinde Köniz darauf angewiesen, zu wissen, in welchem Zustand sich die Liegenschaften befinden und welche Massnahmen in welcher Priorität getroffen werden müssen. Seite 4
5 Am stimmte der Kirchgemeinderat dem Antrag zum Erstellen einer Grobanalyse der Liegenschaften zu und sprach ein Kostendach von CHF Als Auflage stellte er die Bedingung, dass danach eine Offerte für die eigentliche Zustandsanalyse vorliegt. Die beauftragten Architekturbüros, Althaus Architekten Bern und Planrand, Spiegel b. Bern, haben die Grobanalyse per Ende August 2015 eingereicht. Damit mit der nun eigentlichen Arbeit, dem Erstellen der detaillierten Zustandsanalyse mit Kostenschätzungen, begonnen werden kann, muss der Auftrag nun an ein Architekturbüro vergeben werden. Auf Grund der eingereichten Unterlagen, schlägt die Bau- und Liegenschaftskommission für die Vergabe des Auftrages für das Erstellung der Detailanalyse mit Kostenschätzungen das Büro Althaus Architekten Bern vor. Die Offerte vom Architekturbüro liegt nun vor. Die Detailanalyse mit Kostenschätzung umfasst folgende Objekte: Köniz Wöschhuus Liebefeld Kirche, Kirchgemeindehaus und Pfarrhaus Niederscherli Kirchgemeindehaus Oberwangen Pfarrhaus, Flora-Stucki-Haus, altes Kirchgemeindehaus Niederwangen Keine Objekte Schliern Murrihuus Spiegel Kirche, Kirchgemeindehaus, Pfarrhaus Wabern Kirche, Kirchgemeindehaus, Pfarrhaus Honorarangebot Architekturleistungen im Aufwand zu /h mit Kostendach CHF Nebenkosten nach Aufwand mit Kostendach von CHF Aufwand Bauphysiker mit Kostendach CHF Aufwand Bauingenieur, Statiküberprüfung mit Kostendach CHF Aufwand HLK-Planer mit Kostendach CHF Total CHF % MWST CHF Total Zustandsanalyse CHF Zusätzlich ist eine Reserve von CHF für Spezialabklärungen von anderen Objekten vorzusehen. Erdbebensicherheit Gemäss Besprechung mit Althaus Architekten Bern war dieser Punkt nicht in die Honorarofferte aufzunehmen, sondern separat auszuweisen. Der Aufwand des Statikers beläuft sich laut Offerte auf maximal zusätzliche CHF (inkl. MWST). Seite 5
6 Kostenaufstellung (bereits getätigte und bevorstehende Aufwendungen) Kosten für das Erstellen der Grobanalysen CHF (bereits ausgegeben) Honorarkosten für Detailanalyse CHF Abklärungen Erdbebensicherheit CHF Reserve für Spezialabklärungen CHF Kosten total CHF Zu bewilligender Kredit gerundet CHF Der Kirchgemeinderat stellt der Kirchgemeindeversammlung den Antrag, den Auftrag für das Erstellen der Zustandsanalyse dem Büro Althaus Architekten Bern zu vergeben und ein Kredit im Betrag von CHF zu bewilligen. Traktandum 6 Abschreibung Kredit Kauf Büroräume und Umbau Chiuche Egge, zur Station 5/7, KK Niederscherli Die Kirchgemeindeversammlung genehmigte am 12. März 2014 den Kredit für den Kauf des Grundstücks im Betrag von CHF sowie ein Kostendach von CHF für den Umbau der Büroräume. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis von der Abrechnung mit einer Kostenüberschreitung von CHF Diese Kostenüberschreitung entstand durch die Installation von sicheren IT-Anschlüssen für die Büroräume gemäss Vorgaben IT Strategie. Der Kredit für den Kauf des Grundstücks und für den Umbau der Büroräume im Betrage von total CHF wird aufgehoben. Traktandum 7 Projekt Strukturen Mündliche Information über den Stand der Projektarbeiten. Die Traktandenliste ist ohne Gewähr. Die Publikationen im Anzeiger Region Bern vom 16. Oktober sowie vom 4. November 2015 sind verbindlich. Köniz, 12. Oktober 2015 KIRCHGEMEINDERAT KÖNIZ Präsident sig. Bruno Sigrist Leiter Kirchgemeindesekretariat sig. Lukas Baumgartner Seite 6
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