a die Zulassung, b das Studium, c den Erwerb der Kompetenznachweise während des Studiums, d den Erwerb des Master-Diploms. Art. 2
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- Margarethe Waldfogel
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1 Studien- und Prüfungsreglement für den "Joint Master" in Architektur der Haute Ecole Specialisee de Ia Suisse Occidentale (HES-SO) und der Berner Fachhochschule (BFH) Geltungsbereich. Grundlagen Art. Das vorliegende Studien- und Prüfungsreglement gilt für den Master Studiengang Architektur der HES-SO sowie der BFH und regelt die Grundsätze für a die Zulassung, b das Studium, c den Erwerb der Kompetenznachweise während des Studiums, d den Erwerb des Master-Diploms. Jahresstruktur Art. Das Studienjahr ist in zwei Semester aufgeteilt. Die ordentlichen Lehrveranstaltungen des Studienjahres tinden während zweimal 6 Wochen statt. Ausserhalb dieser Wochen werden weitere Studienbestandteile wie Wahlfächer, abgesetzte Prüfungen, Theoriearbeiten, Studienreisen, Sommerseminare und dergleichen durchgeführt. Studienpläne Art. Die Master-Studiengangsleitung erlässt den Studienplan, der unter anderem den Ablauf des Studiums und die Anzahl Module festlegt. Regelstudienzeit Art. 4 Der Studienplan erlaubt es, im Vollzeitstud ium die erforderlichen Studienleistungen von 0 European Credits (EC) fü r den Master-Abschluss in zwei Jahren zu absolvieren. Wird das Studium in Teilzeit absolviert, verlängert es sich bis auf vier Jahre. Zulassung. Zulassung und Anrechnung von Studienleistungen Art. 5 Zugelassen zu m Master-Studiengang werden Besitzerinnen und Besitzer eines Bachelor-Diploms in Architektur FH, Universität oder ETH sowie eines aufgrund der von der Master-Studiengangsleitung durchgeführten Dossierprüfung als gleichwertig befundenen Diploms. Immatrikulation Art. 6 Die Immatrikulation findet entweder an der HES-SO oder an der BFH statt. Anrechnung von Studienleistungen aus einer anderen Hochschule Art. 7 Studienleistungen, die an ein er anderen Hochschule als der HES-SO und der BFH erbracht wurden, können auf schriftliches Gesuch hin von der Master Studiengangsleitung aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung im Umfang von bis zu 50 EC an das Studium angerechnet werden. SPR Joint Master in Architektur der HES-SO und der BFH.doc Seite
2 Anrechnung von Praxisarbeit Art. 8 Praxisarbeiten, die Studierende in einer der gew~hlten Studienrichtung entsprechenden regelm~ssigen Berufst~tigkeit erbringen, können auf Gesuch hin von der Master-Studiengangsleitung in einer schriftlichen Vereinbarung bis zu 9 EC ( Credits pro Semester) an das Studium angerechnet werden. Praxisarbeiten werden wie Module behandelt. Die Vereinbarung regelt: a welche Module des Studienplanes durch die Praxisarbeit ersetzt werden, b die Ziele, die zu erwerbenden Kompetenzen und die Themen der Praxisarbeit, c wie die Praxisarbeit begleitet wird, d wie die erworbenen Kompetenzen nachzuweisen und zu bewerten sind. Begriff. Kompetenznachweise Art. 9 Kompetenznachweise sind a Prüfungen, b andere Formen von Kompetenznachweisen. Zweck Art. 0 Kompetenznachweise bezwecken a b den Studierenden Gelegenheit zu geben, ihr Wissen und Können unter Beweis zu stellen und dabei Aufschluss über den Stand ihrer Leistungen zu erhalten, das Niveau des Master-Studiums und den Wert der Master-Diplome durch hohe Anforderungen an die Studierenden zu fördern. Begriff 4. Module Art. Der Master-Studiengang ist in Module gegliedert. Ein Mod ul ist Unterrichtseinheit Die Moduldurchführung dauert längstens ein Semester. 4 Ein Modul kann aus mehreren Kursen bestehen. Die Master-Studiengangsleitung legt in den Modulbeschreibungen, welche Bestandteil des Studienplans sind, weitere Einzelheiten fest. Kategorien Art. Der Studienplan teilt die Module den folgenden Kategorien zu: a Pflichtmodule, b Wahlpflichtmodule und c Wahlmodule. Pflichtmodule sind Module, die für den Abschluss des Studienganges besucht werden müssen. Wahlpflichtmodule sind Module, die aus einer Gruppe von Modulen ausge- SPR Joint Master in Architektur der HES-SO und der BFH.doc Seite
3 wählt werden. 4 Wahlmodule sind frei wählbare Module. Sie werden von der Master- Studiengangsleitung genehmigt. Beschreibung Art. Für jedes Modul besteht eine Beschreibung gernäss Richtlinien der HES-SO und der BFH. Kompetenznachweise Art. 4 ln jedem Modul haben die Studierenden zur Vergabe von EC mindestens einen Kompetenznachweis zü erbringen. ECTS-Noten richten sich nach dem ECTS Users Guide der Europäischen Union und den Richtlinien der Schweizerischen Fachhochschulrats der EDK. Die Master-Studiengangsleitung regelt die Details im Studienplan beziehungsweise in den Modulbeschreibungen. 5. ECTS ECTS Art. 5 Die BFH und die HES-SO wenden das European Credit Transfer System (ECTS) an. Ein EC erfordert ein Arbeitspensum der Studierenden von ungefähr 0 Arbeitsstunden. Das Vollzeitstudium umfasst ein jährliches Arbeitspensum der Studierenden von mindestens 60 EC, was ungefähr '800 Arbeitsstunden entspricht. 4 Bei einem Teilzeitstudium verringert sich das jährliche Arbeitspensum entsprechend. 5 a b c d Das Arbeitspensum der Studierenden setzt sich zusammen aus Kontaktstudium, geführtem Selbststudium, freiem Selbststudium und Kompetenznachweisen. Bewertung 6. Bewertung Art. 6 Kompetenznachweise werden mit Noten oder mit den Prädikaten "erfüllt" oder "nicht erfüllt" bewertet. Noten sind numerische Noten oder ECTS-Noten. Seide Formen können nebeneinander zur Anwendung kommen. Numerische Noten Art. 7 Bei den numerischen, auf Zehntel gerundeten Noten bezeichnen die Zahlen 4.0 bis 6.0 genügende Leistungen,.9 und weniger ungenügende Leistungen. Die beste Note ist 6.0. SPR Joint Master in Architektur der HES-SO und der BFH.doc Seite
4 ECTS-Noten Art. 8 ECTS Noten können den numerischen Noten wie folgt fest zugeordnet sein: A = 5,5 bis 6,0 E = 4,0 bis 4, B = 5,0 bis 5,4 FX=,5 bis,9 c = 4,6 bis 4,9 F =,0 bis,4 D = 4, bis 4,5 Bestehensnorm für Module, Vergabe von EC Art. 9 Ein Modul gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4.0 oder die ECTS Note E erreicht ist. Die Note FX kann mittels einer Prüfung oder einem ergänzenden Kompetenznachweis verbessert werden. Für ein bestandenes Modul wird die volle Anzahl der dem Modul zugeordneten EC vergeben. Für ein nicht bestandenes Modul werden keine EC vergeben. 0 --, Prüfungsdauer Art. 0 Die Dauer der Modulprüfungen wird im Studienplan bzw. in den Modulbeschreibungen festgelegt. Wiederholung von Modulen und Kompetenznachweisen Art. Nicht bestandene Modulprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung von Kompetenznachweisen findet grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit statt. Die Master-Studiengangsleitung bestimmt die Prüfungsdaten. Für alle Wiederholungen gelten die Bedingungen der zum Zeitpunkt der Wiederholung gültigen Modulversionen. Ersatzmodul Art. Kann ein Modul aus organisatorischen Gründen nicht wiederholt werden, entscheidet die Master-Studiengangsleitung, ob anstelle des nicht bestandenen Moduls eine andere Studienleistung im gleichen Umfang erbracht werden kann. Eröffnung der Ergebnisse Art. Die Master-Studiengangsleitung eröffnet innerhalb von 0 Tagen nach Ende jeder Prüfungssession mittels Modulbestätigung das Ergebnis des Kompetenznachweises jedes Moduls schriftlich. Die Modulbestätigung enthält die folgenden allgemeinen Angaben: a die Summe der bereits erworbenen EC, b die Bedeutung der Notenwerte, c Rechtsmittelbelehrung. Die Modulbestätigung enthält zudem mindestens folgende Angaben: a Modulbezeichnung und Modulidentifikation, b Angabe der Kurse, aus denen das Modul besteht, c Angabe der Modulkategorie (Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlmodul), SPR Joint Master in Architektur der HES-SO und der BFH.doc Seite4
5 d e f 4 die erreichte numerische Modulnote oder die ECTS-Note, die erworbenen EC, für ein nicht bestandenes Modul den Vermerk.,nicht erfüllt", bzw..,nicht erfüllt". Wiederholung, bzw..,nicht erfüllt". Wiederholung, Modul definitiv nicht bestanden. Die Modulbestätigungen werden in einer Unterrichtssprache (F/D) und in Englisch abgegeben. Auf einem Dokument können mehrere Modulbestätigungen enthalten sein. 5 Für das Modul der Master-Thesis werden anstelle der Angabe der Kurse die bewerteten Teilaspekte der Thesis aufgeführt, aus denen sich die Modulnote zusammensetzt. Die Master-Studiengangsleitung legt die Teilaspekte und deren Gewichtung im Studienplan fest...., 0 Thesis 7. Studienabschluss Art. 4 Der Master-Studiengang wird mit einer Thesis abgeschlossen, die Bestandteil des Studiengangs ist. Die Thesis ist grundsätzlich ein PflichtmoduL Die Master-Thesis wird von einer durch die Master-Studiengangsleitung zusammengesetzten Prüfungskommission, bestehend aus der oder dem zuständigen Dozierenden, der oder dem Verantwortlichen der Partnerschule und einer externen Expertin oder einem externen Experten, begleitet. Geistiges Eigentum und Nut- Art. 5 zungsrechte der Master-Thesis Die Verwertung des geistigen Eigentums an der Master-Thesis richtet sich nach den mit den Wirtschaftspartnern vereinbarten Regeln. Diplom Art. 6 Das Master-Diplom erhält, wer in den durch den Studienplan vorgeschriebenen Modulen 0 EC erworben hat. Titel Art. 7 Nach erfolgreichem Abschluss des Master-Studiums wird der akademische Grad des.,master of Arts" (MA) verliehen. Der Titel wird mit dem Namen der Schule ergänzt: a b c Englisch: Master of Arts HES-SO/BFH in architecture Französisch: Master of Arts HES-SO/BFH en architecture Deutsch: Master of Arts HES-SO/BFH in Architektur. Diplomzusatz Art. 8 Nach erfolgreichem Studium erhalten die Studierenden zusätzlich zum Masterdiplom den Diplomzusatz. SPR Joint Master in Architektur der HES-SO und der BFH.doc Seite 5
6 Studienunterbruch 8. Organisation Art. 9 Die Master-Studiengangsleitung kann in begründeten Fällen auf schriftliches Gesuch hin einen Studienunterbruch von einem oder mehreren Semestern gewähren. Begründete Fälle sind insbesondere Militärdienst, Zivildienst, Schwangerschaft, Krankheit, unaufschiebbare Betreuungspflichten bei nächsten Familienangehörigen, Unfall oder Todesfall einer nahe stehenden Person. 0 -~ Studienausschluss Art. 0 Wer die Bedingungen für das Weiterstudium oder für den Erhalt des Masterdiploms nicht mehr erfüllen kann, wird durch diejenige Hochschule, an welcher die oder der Studierende immatrikuliert ist, vom Studium ausgeschlossen. Modulbelegung Art. Mit der Belegung eines Moduls sind die Studierenden gleichzeitig zu den entsprechenden Kompetenznachweisen angemeldet. Prüfende Art. Leistungen werden in der Regel durch diejenigen Dozierenden geprüft, die das entsprechende Modul unterrichtet haben. Aus wichtigen Gründen kann die Master-Studiengangsleitung die Prüfenden durch Dozierende mit gleichwertigen Fachkenntnissen ersetzen. Im Thesis-Modul und in Modulen mit hohem Praxisbezug können auf Anordnung der Master-Studiengangsleitung Prüfungen und andere Leistungsnachweise unter Beizug und Mitwirkung von Expertinnen und Experten abgenommen werden. Information Art. Die Prüfenden geben zu Beginn des Moduls den Studierenden rechtzeitig bekannt a b c d e in welcher Form der Kompetenznachweis stattfindet, welche Leistungen zu erbringen sind, nach welchen Kriterien die Leistung bewertet wird, wer die Bewertungen vornimmt, welche Hilfsmittel zulässig sind. Öffentlichkeit Art. 4 Prüfungen sind in der Regel nicht öffentlich. Die Thesis wird in der Regel öffentlich präsentiert. Die Master-Studiengangsleitung regelt die Ausnahmen von den Absätzen und. SPR Joint Master in Architektur der HES-SO und der BFH.doc Seite 6
7 Sprachen Art. 5 Unterrichtssprachen sind Deutsch, Französisch oder Englisch. Die Prüfungssprache ist in der Regel identisch mit der Unterrichtssprache. Verschieben Art. 6 Wer aus einem wichtigen Grund gernäss Artikel 9 Absatz einen Termin zur Ablegung eines Kompetenznachweises nicht wahrnehmen kann, kann ein Gesuch auf Verschiebung stellen. Über das Gesuch entscheidet die Master-Studiengangsleitung. Unentschuldigte Absenz, Verzicht Art. 7 Wer ohne wichtigen Grund gernäss Artikel 9 Absatz einem Kompetenznachweis fernbleibt oder darauf verzichtet, erhalt die Note oder F oder den Vermerk "nicht erfüllt". Die Master-Studiengangsleitung entscheidet innert nützlicher Frist, ob das Fernbleiben oder der Verzicht aus wichtigen Gründen gemass Artikel 9 Absatz gerechtfertigt war. Falls nötig beschliessen die Prüfenden provisorische Massnahmen. Im Fall von gerechtfertigtem Fernbleiben oder Verzichten legt die Master Studiengangsleitung das Datum und die Prüfungsmodalitäten für die Nachprüfung fest. Unredlichkeit Art. 8 Wer mit unredlichen Mitteln für sich oder andere eine bessere Bewertung zu erreichen versucht, erhält das Prädikat "nicht erfüllt" oder die Note bzw. F. Die Prüfenden halten den Vorfall schriftlich fest und melden ihn der Master Studiengangsleitung. Dokumentation Art. 9 Die Prüfenden sind für die Dokumentation der erfolgten Kompetenznachweise verantwortlich. Die Akten we rden bis mindestens ein Jahr nach erfolgter Diplomierung aufbewahrt. Begründung und Akteneinsicht Art. 40 Ungenügende Bewertungen müssen begründet werden. Die Studierenden haben auf schriftliche Anfrage an die Prüfenden das Recht, in ihre Akten Einsicht zu nehmen. Rekurswege 9. Rechtspflege Art. 4 Die Rekurswege richten sich nach den Vorschriften derjenigen Hochschule, an welcher die oder der Studierende immatrikuliert ist. SPR Joint Master in Architektur der HES-SO und der BFH.doc Seite 7
8 lnkrafttreten Art. 4 Dieses Reglement tritt rückwirkend am. September 005 in Kraft. HES-SO Delemont, le fevrier 006 BFH Bern,. Februar 006 Le presiden du Comite directeur HES-SO : Der Präsident des Schulrats: eorges Bindsctiedler Von der Erziehungsdirektion des Kantons Bern genehmigt: ~ - I' -l_s- Bernhard Pulver, Regierungsrat SPR Joint Master in Architektur der HES-SO und der BFH.doc Seite 8
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