Barrierefreie Webdarstellung
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- Steffen Raske
- vor 7 Jahren
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1 Barrierefreie Webdarstellung Rechtliche Grundlagen Prinzipien und anzuwendende Standards Konsequenzen Der Weg zur Barrierefreiheit Frank T. Zerres Universität Duisburg Essen Zentrum für Informations und Mediendienste
2 Rechtliche Grundlagen Zur Erreichung und Wahrung von Barrierefreiheit sind insbesondere die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW sowie das BGG NRW (Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleich-stellung von Menschen mit Behinderung) zu Grunde zulegen. 1, Abs. 2 BGG NRW, Ziele des Gesetzes/Geltungsbereich: (2) Dieses Gesetz gilt für die Dienststellen und Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, für die Eigenbetriebe und Kranken-häuser des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, für die Hochschulen, den Landesrechnungshof, die Landesbeauftragte und den Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW und sonstige Landesbetriebe (...)
3 Rechtliche Grundlagen 10 BGG NRW, Barrierefreie Informationstechnik: (1) Die in 1 Abs. 2. Sätze 1 und 2 genannten Träger öffentlicher Belange gestalten ihre Online-Auftritte und -Angebote sowie die ihnen zur Verfügung gestellten Programmoberflächen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung schrittweise technisch so, dass sie von Menschen mit Behinderung genutzt werden können.
4 Prinzipien und anzuwendende Standards 2, Abs. 1 der BITV NRW gibt vereinfacht folgende Regel an die Hand: Inhalte und Erscheinungsbild der Barrierefreiheit sind so zu gestalten, dass sie für alle wahrnehmbar sind. Die Benutzeroberflächen der Angebote sind so zu gestalten, dass sie für alle bedienbar sind. Inhalte und Bedienung sind so zu gestalten, dass sie allgemein verständlich sind. Die Umsetzung der Inhalte soll so erfolgen, dass sie mit heutigen und zukünftigen Technologien funktionieren.
5 Für Sonderfälle gemäß 3 des BITV NRW gelten die Regeln: Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Angebotes der Informationstechnik ( 1) nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, das äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald auf Grund der technischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.
6 Konsequenzen Aus der Verpflichtung zur Schaffung barrierefreier Inhalte ergeben sich folgende Konsequenzen: das Anbieten einer barrierefreien Variante für noch nicht barrierefreie Inhalte, ggf. die Entwicklung barrierefreier Alternativen (z.b. an Stelle interaktiver Flash- oder Java-Applets), Verzicht auf modernste Techniken, der Schritt hin bzw. zurück zur Einfachheit der Darstellung, die Schaffung erheblicher Redundanzen und ein erhöhter personeller Aufwand
7 Der Weg zur Barrierefreiheit (CMS-bezogen) Erarbeitung / Festlegung eines barriefreien Layouts sowie geeigneter Stylesheets, Erfassung der Webseiten, die strukturell umgestellt werden müssen, Erstellung der technischen Grundgerüste zur Template-Entwicklung, Template-und Flexmodul-Entwicklung, Testphase, globales Reparsen aller Dokumente, die den zentralen Webauftritt der UDE betreffen und automatisiert erneuert werden können, Überarbeiten aller Dokumente: Entfernen von Navigations-/Bedienbarrieren, Strukturelle Anpassungen in Dokumenten, Hinzufügen fehlender Zusatzinformationen (Text, Audio, Video) zur Erlangung von Barrierefreiheit, Überprüfen und Anpassen von Inhalten zur Erlangung der leichten Verständlichkeit i.s.d.barrierfreiheit, nachrangiges Anpassen, der vom Reparsen nicht erfassten bzw. erfassbaren Dokumente.
8 Weiterführende Links und Quellen Angesichts der Fülle des zu leistenden Aufwandes wurde im Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG) eine Checkliste zusammengestellt, die die Anforderungen in 3 Prioritätsstufen unterteilt, die beginnend mit der Priorität 1 umzusetzen sind. Web Content Accessibility Guidelines 1.0
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