Mittelfristige Planung Niedersachsen

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1 Mittelfristige Niedersachsen Niedersächsische Staatskanzlei Niedersächsisches Finanzministerium

2 2 Die Mittelfristige Finanzplanung wurde am 24. Juli 2012 von der Landesregierung beschlossen

3 3 David McAllister Hartmut Möllring Haushaltsausgleich ohne neue Schulden in greifbarer Nähe Mit der neuen Mittelfristigen legt die Landesregierung einen Fahrplan für die Realisierung der Null-Neuverschuldung bis 2017 vor: Wir definieren einen ehrgeizigen, nochmals gegenüber der alten Mipla abgesenkten Abbaupfad für die Nettokreditaufnahme, der letztmalig für 2016 neue Schulden in Höhe von 220 Mio. Euro vorsieht. Die neue Mipla zeigt, dass die geplanten Ausgaben mit den zu erwartenden Einnahmen und der abgesenkten Nettokreditaufnahme in Einklang stehen. Aktuelle Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite werden in der Mipla ebenso umgesetzt wie finanzwirksame Beschlüsse der Landesregierung. Die noch offenen Handlungsbedarfe konnten bis 2016 auf 41 Mio. Euro reduziert und damit nahezu ausgeglichen werden. Die Mipla bildet damit den Finanzstatus des Landes zum Ende der 16. Legislaturperiode umfassend und präzise ab. Die Mipla beschreibt die Voraussetzungen für die Realisierung des Fahrplans klar und eindeutig: Es braucht eine weiter stabile Wirtschafts- und Einnahmeentwicklung, zu der wir unseren niedersächsischen Beitrag leisten, verbunden mit dem politischen Willen, das Ausgabenwachstum moderat zu beschränken, anstatt es zu Lasten der nächsten Generationen zu überdehnen. Der Fahrplan zur schwarzen Null fügt sich passgenau in die ineinandergreifenden Schuldenregeln auf Landes-, Bundes-, und europäischer Ebene ein. Die Botschaft ist eindeutig: Die schwarze Null ist nicht nur nötig, sie ist auch möglich! Die Landesregierung strebt weiter eine Umsetzung der Schuldenbremse auch in die Niedersächsische Verfassung an. Das Grundgesetz verbietet grundsätzlich die Finanzierung der Länderhaushalte über neue Schulden und räumt eine Übergangsfrist bis 2020 zur Realisierung dieses Ziels ein. Die Föderalismuskommission II erzielte diesen Konsens nach langen Beratungen über Parteigrenzen hinweg. Jetzt sollte die Niedersächsische Verfassung an die neue Verfassungslage angepasst werden. Ansonsten stünde sie - die Regelungen zur Schuldenhöhe und zu Ausnahmetatbeständen betreffend - in offenem Widerspruch zur bundesrechtlichen Regelung.

4 4 Der Niedersächsische Landtag berät derzeit zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung, wovon der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP auch die Übergangszeit mit einem linearen Abbaupfad bis zur Null-Neuverschuldung eindeutig definiert. Wir wünschen uns eine Umsetzung der Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung, um neben dem Übergangszeitraum auch die Möglichkeiten der Konjunkturbereinigung und der Ausnahmen im Falle von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen verfassungsfest vorzusehen. Der Wirtschaftseinbruch im Zusammenhang mit der Finanzkrise 2009/2010 sowie die mit der Staatsschulden- und Vertrauenskrise einhergehenden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung belegen die hohe Bedeutung solcher Vorkehrungen. Die alternativ im Verfahren befindlichen einfachgesetzlichen Regelungen sind vor diesem Hintergrund nur die mit Abstand zweitbesten Lösungen. Die Landesregierung hofft mit der Mipla und der damit verbundenen umfassenden Abbildung des Finanzstatus des Landes zum Ende der 16. Legislaturperiode einen Beitrag zum Fortgang der Gespräche zwischen den Fraktionen erbringen zu können. Die erforderlichen Zahlen, Daten und Fakten liegen spätestens jetzt auf dem Tisch. Wo immer möglich, bietet die Landesregierung eine konstruktive Unterstützung des Diskussionsprozesses an. Der mit der Mipla ausgewiesene Finanzstatus des Landes hat sich im vergangenen Jahr weiter verbessert. Steuermehreinnahmen und Minderausgaben bei den Zinsen konnten zur Absenkung der Nettokreditaufnahme und zum Abbau der offenen Handlungsbedarfe verwendet werden. Auch Mehrausgaben z.b. im Kommunalen Finanzausgleich, bei den Zuweisungen an die Kommunen im Sozialbereich oder dem Landeseigenen Hochbau konnten so kompensiert werden. Die Mittelfristige steht auch dafür, dass innerhalb des Ausgaberahmens die Bildung nach wie vor Vorfahrt hat. So sind etwa Mehrausgaben für den gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung (Inklusion) und für die Ausstattung der Oberschulen mit Lehrerstellen vorgesehen, die sich als Folge finanzwirksamer Beschlüsse der Landesregierung gegenüber der alten Mipla ergeben. Mit rd. 8 Mrd. EUR Ausgaben für Bildung und Wissenschaft bilden diese Bereiche den absoluten Schwerpunkt der Landespolitik. Niedersachsen leistet mit der auf das Verfassungsziel Null-Neuverschuldung ausgerichteten Haushaltspolitik, einem leistungsfähigen Bildungssystem und einer innovationsfreundlichen Wirtschaftspolitik seinen Beitrag zu einem stabilen Wachstum von Wirtschaftsleistung und Wohlstand. Wir kommen damit weiter unserer gesamtstaatlichen Mitverantwortung aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und dem Fiskalvertrag nach. David McAllister Niedersächsischer Ministerpräsident Hartmut Möllring Niedersächsischer Finanzminister

5 5 Inhaltsübersicht Seite Teil I: Mittelfristige Finanzplanung Gesetzliche Grundlagen und Aufgabe der Mittelfristigen Gesamtwirtschaftliche Situation und wirtschaftliche Entwicklung in Niedersachsen Finanzpolitische Ausgangslage und Konzeption Weiter positive Steuereinnahmeentwicklung wird für beschleunigten Abbau der Nettokreditaufnahme genutzt /2017 close to balance 16 Struktureller Defizitabbau schreitet parallel voran 18 Ausgabenentwicklung bis Auch in Zukunft die Balance halten Die drei Dimensionen der Schuldenbegrenzung auf Landes-, Bundes- und Europa- Ebene 22 Abbaupfad unterhalb der verfassungsrechtlichen Regelgrenze des Artikels 71 NV 22 erfüllt die darüber hinausgehenden Anforderungen der Schuldenbremse 23 und wird der gesamtstaatlichen Mitverantwortung aus dem Europäischen Stabitlitätsund Wachstumspakt und dem Fiskalvertrag gerecht 24 Umsetzung der Schuldenbremse in Niedersachsen 25 Haushaltspolitische Überwachung im Stabilitätsrat Nachhaltige Finanzpolitik: Die Langfristperspektive im Blick 28 Abbau der Schuldenquote auf Vorkrisenniveau 28 Versorgung Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Gemeinden (GV) Struktur der Einnahmen Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisung Einnahmen vom Bund Sonstige Einnahmen Haushaltsdeckungskredite Struktur der Ausgaben Personalausgaben Sachausgaben Zinsausgaben Übertragungsausgaben Zahlungen an den kommunalen Bereich Zuweisungen innerhalb des Steuerverbundes Zahlungen außerhalb des Steuerverbundes Zahlungen an den kommunalen Bereich insgesamt Investitionsausgaben insgesamt Gemeinschaftsaufgaben (GA) Globale Minderausgaben 50

6 6 Seite Teil II: Mittelfristige Aufgabenplanung Finanzpolitische Rahmenbedingungen der Aufgabenplanung Verwaltungsmodernisierung Schule, Bildung und Kultur Schul- und Bildungspolitik verlässlich und zukunftstauglich gestalten Wettbewerbsfähigkeit von Hochschulen und Forschung sichern Kulturförderung Förderung familienfreundlicher Infrastrukturen Maßnahmen gegen ungewollte Kinderlosigkeit Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als Querschnittsaufgabe Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt und Zwangsheirat betroffen sind Handlungsfeld Gewalt gegen Frauen Handlungsfeld Zwangsheirat und Zwangsehe Sicherheit Innere Sicherheit stärken - Technische Innovation in der Polizei Einführung eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Neuordnung der Leitstellenstruktur der niedersächsischen Gefahrenabwehrbehörden EU-Strukturfonds Förderperiode Förderperiode Wichtige Infrastrukturmaßnahmen Innovationsförderungen an die niedersächsischen Seeschiffswerften Luft- und Raumfahrt Umweltschutz Küsten- und Hochwasserschutz Altlasten und Gewässerschutz Hochbau 67 Untergliederung der Aufgabenplanung nach Aufgabenfeldern 03 Aufgabenbereich des Ministeriums für Inneres und Sport Polizei Brandschutz, Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung, Kampfmittelbeseitigung Amtliche Statistik, Öffentliche Wahlen Vermessungs- und Katasterverwaltung Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge Sport Sonstige Aufgaben des MI 71

7 7 Seite 04 Aufgabenbereich des Finanzministeriums Finanzverwaltung Sonstige Aufgaben des MF Aufgabenbereich des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Gesundheit Jugend und Familie Besondere Hilfen für soziale Gruppen Frauen Städtebau und Wohnungswesen Sonstige Aufgaben des MS Aufgabenbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Hochschulen Hochschulnahe Forschung und überregionale Bibliotheken Kunst und Kultur Sonstige Aufgaben des MWK Aufgabenbereich des Kultusministeriums Elementarbereich Schule und Berufsausbildung Sonstige Aufgaben des MK Aufgabenbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Gewerbliche Wirtschaft, Technologie, wirtschaftsnahe Forschung, Wirtschaft und Umwelt Arbeit und Qualifizierung Bergbau, Energie und Geologie Straßen Öffentlicher Nahverkehr Seehäfen und Binnenschifffahrt Sonstige Aufgaben des MW Aufgabenbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Verbraucherschutz, Tiergesundheit und Tierschutz Land-, Ernährungs- und Fischereiwirtschaft Entwicklung des ländlichen Raumes Fachverwaltungen Aufgabenbereich des Justizministeriums Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzug Sonstige Aufgaben des MJ Aufgabenbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Wasserwirtschaft Abfälle und Altlasten Naturschutz und Landschaftspflege, Natura Übergreifende Umweltschutzaufgaben und Verwaltung Querschnittsaufgaben Zentrale Institutionen Kommunaler Finanzausgleich Zinsausgaben Beamtenversorgung Sonstige Aufgaben der allgemeinen Finanzverwaltung 108

8 8 Seite Teil III: Tabellen und Grafiken Finanzierung der Ausgaberahmen Entwicklung der Ausgaben und Ausgaberahmen Struktur der Ausgaben Grafik Struktur der Verpflichtungen und Ausgaberahmen Übersichten über die Verpflichtungen 5.1 Struktur der Verpflichtungen Gemeinschaftsaufgaben Verpflichtungen aufgrund von Bundesgesetzen Verpflichtungen aufgrund von Landesgesetzen Verpflichtungen aufgrund von Verträgen, VE usw Belastungen aus Verpflichtungsermächtigungen (VE) nach Einzelplänen Struktur der Einnahmen 127 7A Grafik Kreditaufnahmen und Schuldendienst 130 7B Grafik Schuldenstand aus Kreditmarktmitteln Steuerschätzung 2012 bis Einnahmen und Ausgaben nach Arten für 2012 bis Übersicht über die Gesamtausgaben Zahlungen des Landes an den kommunalen Bereich Übersicht über Personalausgaben, Beschäftigungsvolumen und Stellen Ausgaben für Investitionen und investitionsfördernde Zuweisungen und Zuschüsse Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen und Projekte öffentlich privater Partnerschaften 162 Hinweis: Abweichungen der Summen in den Tabellen durch Rundungen Abkürzungen: RV = bestehende rechtliche Ausgabeverpflichtungen ("Rechtsverpflichtungen") NV = durch den Haushaltsplanentwurf erstmalig begründete Ausgabeverpflichtungen ("Neue Verpflichtungen") P = Ausgaben ohne rechtliche Verpflichtung ("Prioritäten") 0,0 = Betrag unter EUR

9 9 Teil I Mittelfristige Finanzplanung

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11 11 Teil I: Mittelfristige Finanzplanung 1. Gesetzliche Grundlagen und Aufgabe der Mittelfristigen Nach Artikel 64 der Niedersächsischen Verfassung ist "der Haushaltswirtschaft (des Landes) eine mehrjährige Finanz- und Investitionsplanung zugrunde zu legen...". Die Landeshaushaltsordnung und die darin zitierten Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StWG) sowie des Haushaltsgrundsätzegesetzes sehen eine fünfjährige Finanzplanung vor. Aufgabe der Mittelfristigen Finanzplanung ist es, "Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten in ihren Wechselbeziehungen zu der mutmaßlichen Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens darzustellen...". Der Finanzplan ist jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Er ist von der Regierung zu beschließen und anschließend vorzulegen. Die Mittelfristige Finanzplanung hat im Gegensatz zu dem förmlich durch Gesetz festgestellten Haushaltsplan ausschließlich Informations- und Programmcharakter. Durch Koppelung mit einer Aufgabenplanung (siehe Teil II) wird versucht, für den mittelfristigen Zeitraum die fach- und finanzpolitischen Zielsetzungen der Landesregierung aufeinander abzustimmen. Damit sollen Konflikte zwischen politisch Wünschenswertem und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Vertretbaren frühzeitig aufgezeigt werden, um rechtzeitig Konfliktlösungsmaßnahmen vorbereiten zu können. Die Mittelfristige schafft die Voraussetzungen dafür, dass dem Gebot des 50 Abs. 7 Haushaltsgrundsätzegesetz entsprochen werden kann, wonach die Regierung rechtzeitig geeignete Maßnahmen treffen soll, die nach der Finanzplanung erforderlich sind, um eine geordnete Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung des voraussichtlichen gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens in den einzelnen sjahren zu sichern. Bei der Bewertung der Finanzplanung muss berücksichtigt werden, dass es sich um eine Momentaufnahme der Finanzsituation des Landes handelt. So wirken sich Veränderungen im Basisjahr in der Regel auch auf die weiteren sjahre aus. Insbesondere können Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Wachstumserwartungen einen Korrekturbedarf bei den Steuereinnahmeerwartungen und den angenommenen Preis- und Zinsentwicklungen auslösen. 2. Gesamtwirtschaftliche Situation und wirtschaftliche Entwicklung in Niedersachsen Die den Finanzplanungen des Bundes und der Länder zugrunde gelegten gesamtwirtschaftlichen Eckwerte werden traditionell aus den jeweils aktuellen Prognosen und Projektionen der Bundesregierung abgeleitet.

12 12 Wachstumsraten des BIP in % (jahresdurchschnittlich) nominal 2,3 3,2 3,0 real 0,7 1,6 1,5 Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2011 wieder kräftig gewachsen: Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war um 3,0 % höher als im Vorjahr. Damit setzte sich der wirtschaftliche Aufholprozess auch im zweiten Jahr nach der Wirtschaftskrise fort. Die Wachstumsimpulse kamen vor allem aus dem Inland. Die privaten Konsumausgaben legten preisbereinigt mit + 1,5 % so stark zu wie zuletzt vor fünf Jahren. Daneben war das Jahr 2011 geprägt von einer kräftigten Investitionsdynamik. Der Außenhandel hatte zwar einen geringeren Anteil am BIP-Wachstum als die Binnennachfrage, zeigte sich aber immer noch dynamisch: Deutschland exportierte im Jahr 2011 preisbereinigt 8,2 % mehr Waren und Dienstleistungen als ein Jahr zuvor. Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2011 weiter verbessert. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung wiesen den jeweils niedrigsten Stand seit 1991 und die Erwerbstätigkeit den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung auf. Zum Stichtag waren 28,38 Mio. Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bzw. 2,4 % mehr als im Juni Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat damit die Verluste der Krise mehr als aufgeholt und liegt nun eine knappe Million ( ) über dem Vorkrisenniveau. Im Jahresdurchschnitt 2011 waren in Deutschland Menschen arbeitslos gemeldet. Das waren oder 8 % weniger als ein Jahr zuvor und der niedrigste Stand der Arbeitslosigkeit seit Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, belief sich 2011 auf 7,1 %. Im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 0,6 Prozentpunkte ab. In ihrer Frühjahrsprojektion 2012 rechnet die Bundesregierung mit einem Wirtschaftswachstum von 0,7 % in diesem Jahr. Für 2013 wird ein Wachstum des BIP um 1,6 % prognostiziert. Triebfeder ist nach wie vor die Binnenkonjunktur. Die privaten Konsumausgaben sind und bleiben die Wachstumsstütze, auch wenn in diesem Jahr der höhere Preisniveauanstieg den Konsum bremst. Dabei spielt die ausgesprochen positive Entwicklung am Arbeitsmarkt weiterhin eine besondere Rolle. In Niedersachsen stieg das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2011 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum preisbereinigt um 3,3 %. Damit ist für 2011 in Niedersachsen eine sehr dynamische und positive Wirtschaftsentwicklung festzustellen. Der Außenhandel lag dabei um 14,3 % über dem Volumen des Vorjahres. Der Export in der Kraftfahrzeugindustrie erhöhte sich um 19,5 %. Der niedersächsische IHK-Konjunkturklimaindikator befindet sich im Sommer 2012 mit 109 Punkten weiterhin über dem 10-Jahres-Durchschnitt von 102 Punkten. Die aktuelle Geschäftslage bleibt im zweiten Quartal 2012 zwar weiter auf hohem Niveau, allerdings haben sich die Erwartungen der Unternehmen deutlich eingetrübt und werden erstmals seit dem 2. Quartal 2008 überwiegend ungünstig beurteilt. Rund 90 % der Unternehmen über alle Branchen bewerten ihre aktuelle Geschäftslage aber als gut oder mindestens befriedigend. Die Arbeitslosenzahl lag mit Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2011 um Personen unter dem Jahr 2010 und damit auf dem niedrigsten Stand seit 19 Jahren. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, belief sich im

13 13 Jahresdurchschnitt 2011 auf 6,9 % und lag damit leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Niedersachsen hat im Vergleich der Bundesländer bei der Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt des Jahres 2011 hinter Saarland (6,8 %) und vor Schleswig Holstein (7,2 %) den 6. Platz erreicht. In 2010 teilte sich Niedersachsen den 6. Platz mit dem Saarland und Schleswig-Holstein. Bei der Beschäftigungsentwicklung liegt Niedersachsen im Ländervergleich deutschlandweit an der Spitze. Im Vergleich zu 2010 war in 2011 bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erneut ein Zuwachs zu verzeichnen. So waren zum Stichtag niedersachsenweit Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, das sind Beschäftigte mehr (+ 3,1 %) gegenüber dem Vorjahresstichtag Im Juli 2012 sind in Niedersachsen insgesamt Arbeitslose gemeldet, das sind oder 3,3 % mehr als im Juni Gegenüber Juli 2011 ist die Arbeitslosigkeit um oder 5,3 % gesunken. Die Anzahl der Arbeitslosen ist damit die niedrigste in einem Juli seit 20 Jahren. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen beträgt im Juli 6,5 % (Westdeutschland: 5,9 %); im Vorjahresmonat lag sie bei 6,9 % (Westdeutschland: 5,9 %). Nach den hochgerechneten Ergebnissen von Mai 2012 (aktuellster Wert) stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahresmonat weiter um bzw. 2,9 % auf rund 2,6 Millionen an. Damit liegt Niedersachsen bundesweit weiterhin mit an der Spitze. Im Vergleich hat die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den westdeutschen Bundesländern gegenüber dem Vorjahr nur um 2,2 % zugenommen. 3. Finanzpolitische Ausgangslage und Konzeption Mit der neuen Mittelfristigen liegen eine aktuelle Finanzplanung und eine konkrete Aufgabenplanung für den szeitraum bis 2016 vor. Die Mipla bildet den Finanzstatus des Landes zum Ende der 16. Legislaturperiode umfassend ab und stellt eine fundierte Basis für die strategisch-finanzpolitischen en der kommenden Legislaturperiode dar. Da aufgrund des Zweijahreshaushaltes 2012/2013 in diesem Jahr kein simultanes Haushaltsaufstellungsverfahren durchgeführt wurde, erfolgte die Mipla-Aufstellung analog zu dem bereits 1997 und 1999 bewährten Verfahren einer technischen Fortschreibung. Dabei bleibt das Zahlenwerk des gültigen Zweijahreshaushaltes unverändert. Der Zweijahreshaushalt 2012/2013 bildet gleichzeitig die Basis für die Fortschreibung der sansätze 2014ff, die um die größeren Veränderungen bei Rechtsverpflichtungen und die Auswirkungen von finanzwirksamen Beschlüssen der Landesregierung für die Jahre aktualisiert wurden. Veränderungen bei Steuern, Personal, Zinsen, Kommunalem Finanzausgleich und Quotalem System wurden ebenso abgebildet wie Folgewirkungen aus finanzwirksamen Beschlüssen des vergangenen Jahres. Mehrausgaben gegenüber der alten Mipla haben sich z. B. für den gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung (Inklusion) in Höhe von 26 / 42 Mio. EUR, für die Ausstattung der Oberschulen mit Lehrerstellen (5 / 12 Mio. EUR) oder den Landeseigenen Hochbau (17 / 11 Mio. EUR) ergeben.

14 Weiter positive Steuereinnahmeentwicklung Seit Sommer letzten Jahres hat sich der Finanzstatus des Landes weiter verbessert. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2011 verlief günstiger als erwartet. Die für das Gesamtjahr 2012 prognostizierte und zu beobachtende Wachstumsverlangsamung wird bisher lediglich als konjunkturelle Delle verursacht durch die Euro-Vertrauens- und Staatsschuldenkrise interpretiert. Hierin liegt derzeit allerdings auch das größte Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und die Gesundung der öffentlichen Haushalte. Die bislang deutlich aufwärtsgerichtete Entwicklung von Arbeitsmarkt und Konsumnachfrage geht einher mit einem entsprechenden Wachstum der staatlichen Einnahmen. Sowohl die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2011 als auch vom Mai 2012 führten zu einer Anhebung der Steuereinnahmeerwartungen für das Land. Die auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2012 veranschlagten Steuereinnahmeansätze steigen 2014/2015 um moderate 104 und 95 Mio. EUR gegenüber der alten Mipla. Im Verein mit den höheren Erwartungen die Entwicklung der Förderabgabe betreffend (600 statt 450 Mio. EUR p.a. für 2014 ff) treten Einnahmeverbesserungen für den Landeshaushalt in Höhe von 254 und 245 Mio. EUR ein. Zusätzlich zu den zentralen Annahmen sind bereits Mindereinnahmen aus dem Tarifglättungsgesetz (Anhebung Grundfreibetrag, Milderung der sog. kalten Progression ) sowie Mindereinnahmen im bundesstaatlichen Finanzausgleich durch eine weiter verbesserte Finanzkraft der niedersächsischen Kommunen und eine leicht überproportionale Bevölkerungsabnahme in Niedersachsen berücksichtigt. Ohne diese Korrekturen wäre die Anhebung der Steuereinnahmeansätze um 256 / 304 / 335 Mio. EUR für die Jahre stärker ausgefallen Entwicklung der Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisung einschl. Kfz-Steuer-Kompensation (in Mio. EUR) Mipla (Ist bis 2011) Mipla (Ist bis 2010) Die Steuermehreinnahmen werden für eine weitere Senkung der Nettokreditaufnahme eingesetzt.

15 wird für beschleunigten Abbau der Nettokreditaufnahme genutzt Die Landesregierung hatte bereits mit den Beschlüssen zum Zweijahreshaushalt 2012/2013 und zur Mipla ihr finanzpolitisches Handeln sowohl inhaltlich wie verfahrensmäßig auf das Erreichen eines Haushaltsausgleichs ohne Nettokreditaufnahme ausgerichtet: Die eindeutige Definition eines Abbaupfades für die Nettokreditaufnahme, die Schaffung von ssicherheit durch den Zweijahreshaushalt 2012/2013, die Orientierung der Haushaltsaufstellung an einem Top-Down-Verfahren, das Bekenntnis zu einer verfassungsmäßigen Umsetzung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung incl. eines festen Abbaupfades und die Mitwirkung und transparente Darstellung der Ergebnisse der Haushaltsüberwachung im Stabilitätsrat waren und sind Ausdruck des festen politischen Willens, Niedersachsens Haushaltswirtschaft in der laufenden Dekade unumkehrbar für das Erreichen der Verfassungsvorgabe zu rüsten. Zwischenzeitlich war mit einer Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2012/2013 die Nettokreditaufnahme um 375 und 280 Mio. EUR für die Jahre 2012 und 2013 gegenüber der Beschlusslage vom Sommer 2011 gesenkt worden; nunmehr wird auch für die sjahre 2014 und 2015 die Nettokreditaufnahme um 180 und 80 Mio. EUR weiter abgesenkt. Dadurch wird ab 2012 eine deutliche Niveauabsenkung des Abbaupfades erreicht Nettokreditaufnahme 2002 bis Soll in Mio. EUR Mipla Mipla soll ein Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreicht werden.

16 16 Die Kreditfinanzierungsquote des Haushalts 2008 betrug lediglich 2,3 % (s. folgende Grafik), im Ist des Jahres waren es dann 2,8 %. Beide Ergebnisse können als historisch geringe Werte charakterisiert werden. Der kreditfinanzierte Teil des Landeshaushaltes pendelte in den vergangenen Jahrzehnten zwischen bestenfalls etwa 5 % und knapp 20 %. Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise bewirkten ein Ansteigen der Kreditfinanzierungsquote auf gut 9 % in 2009; im langjährigen Vergleich war dies ein eher mittlerer Wert. Die Umsetzung des ambitionierten Abbaupfades der Landesregierung für die Nettokreditaufnahme würde eine Reduzierung auf einen historisch geringen Wert von 0,8 % bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums bewirken Nettokreditaufnahme (Soll-Ermächtigung in Mio. EUR) und Kreditfinanzierungsquote (in %) für Niedersachsen Nettokreditaufnahme (linke Skala) Kreditfinanzierungsquote in % (rechte Skala) Ein Blick auf die lange Reihe der Kreditfinanzierungsquoten zeigt, dass es bisher in der Geschichte des Landes Niedersachsen keine länger anhaltende Phase auf dem 2008 erreichten Niveau gab. Neben dem eindeutigen politischen Willen, dieses Niveau wieder zu erreichen bzw. es noch zu unterschreiten, bedarf ein dauerhafter Haushaltsausgleich ohne Nettoneuverschuldung einer weiteren Voraussetzung: Die Rahmenbedingungen müssen im gesamtstaatlichen und gesamtwirtschaftlichen Kontext auch objektiv eine strukturell ausgeglichene Haushaltssituation zulassen. 2016/17 close to balance Mit den Beschlüssen zur Mipla hat die Landesregierung mit dem simultanen Abbau der Nettokreditaufnahme und der noch offenen Handlungsbedarfe die Zielsetzung einer Null-Neuverschuldung 2017 nachvollziehbar in eine Finanzplanung umgesetzt. Im Ergebnis können mit der Mipla trotz einer weiteren Absenkung der Nettokreditaufnahme die noch offenen Deckungslücken in den Jahren auf -139 / -58 / -41 Mio. EUR entscheidend abgesenkt werden. Ein formal vollständiger Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben erfolgt damit zwar nicht; da die Finanz- und Aufgabenplanung aber sowohl die Rechtslage als auch die Beschlusslage der Landesregierung als Ganzes abbildet, dürften die geringen noch offenen Handlungsbedarfe insbesondere zum Ende des shorizontes als im

17 17 Unschärfebereich einer Mittelfristigen liegend eingeordnet und als nahezu ausgeglichen oder close to balance bewertet werden. Beschlüsse der Landesregierung, die zu Mehrausgaben führen, sind im Rahmen der neuen Mipla abgebildet; zusätzliche ausgabenwirksame Festlegungen zu Lasten der nächsten Legislaturperiode erfolgen aber mit Rücksicht auf eine Realisierung des Verfassungsziels Null-Neuverschuldung nicht. Dies würde dem Charakter der Mipla als umfassende Finanzstatusanzeige bei gleichzeitig weitgehendem Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben nahe einer schwarzen Null widersprechen. Handlungsbedarf alt/neu - in Mio. EUR Handlungsbedarf Mipla Handlungsbedarf Mipla Die stärkste ausgabeseitige Veränderung trat bei den Zinsausgaben ein. Hier konnten die Ansätze der alten Mipla um 348 / 434 in Mio. EUR reduziert werden. Das geringe Zinsniveau führt nach wie vor dazu, dass sich die Durchschnittsverzinsung der Landesschulden im Rahmen anstehender Umschuldungen und der Nettokreditaufnahme vermindert. Obwohl bei der Prognose ein wieder ansteigendes Zinsniveau auf Basis der sog. Forwardzinssätze unterstellt wurde, kann derzeit bei der Veranschlagung der Zinsausgaben ein deutlicher Beitrag zur Haushaltsentlastung erwartet werden (s. auch 6.3 Zinsausgaben). Bei den Personalausgaben, die 2014 ff um rd. 3 % p. a. auf 11,4 Mrd. EUR im Jahre 2016 steigen, bestätigen sich weitgehend die Ansätze der Mipla In den Ansätzen wurde mit einer linearen Steigerung um 2 % pro Jahr für den Tarif- wie den Beamtenbereich Vorsorge für anstehende Tarifverhandlungen getroffen. Die stärkere Gesamtsteigerung der Personalausgaben spiegelt insbesondere die erwartete Zunahme der Versorgungsausgaben sowie erhöhte Personalausgaben in den Fachressorts wider. Die Veranschlagung der Versorgungsausgaben berücksichtigt bereits die stufenweise Einführung der neuen Pensionsaltersregelgrenze von 67 Jahren für Beamtinnen und Beamte (s. auch 6.1 Personalausgaben). Das Zahlenwerk der Mipla enthält Veräußerungserlöse aus Beteiligungsveräußerungen in Höhe von je 110 Mio. EUR pro Jahr für 2014 ff und je 23 Mio. EUR aus Grundstückverkäufen. Diese Einnahmen bewegen sich im Durchschnitt der Vermögensveräußerungen der laufenden und der vergangenen Legislaturperiode

18 18 (Durchschnittsberechnung ohne LTS-Forderungsverkauf), sind aus dem Vermögensportfolio des Landes realisierbar und dienen als Brücke zur Einhaltung des Abbaupfades bis zum Erreichen eines dauerhaften Haushaltsausgleiches ohne Nettokreditaufnahmen und Einmaleffekten. Für die sjahre wurde die Höhe der globalen Minderausgaben auf 1 % des Haushaltsvolumens beschränkt, Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage sind im Zahlenwerk 2014 ff nicht enthalten und stehen nach derzeitigem sstand auch nicht zur Verfügung. Im Zusammenwirken mit dem hinter der Finanzplanung stehenden titelscharfen Datenbestand bietet die Mipla eine sehr konkrete Informationsund sgrundlage. Die erforderlichen Informationen für Schlussfolgerungen zu grundsätzlichen finanzpolitischen Gestaltungsfragen der laufenden Dekade liegen damit vor. Struktureller Defizitabbau schreitet parallel voran Das Zahlenwerk belegt: Nettokreditaufnahme und sog. strukturelles Defizit werden parallel zurückgeführt. Das strukturelle Defizit sinkt von einem Ausgangswert in 2012 von über / / -692 Mio. EUR in den Jahren 2013 bis 2015 auf -397 Mio. EUR im Jahre Gemessen wird die strukturelle Deckungslücke in der vom Stabilitätsrat verwendeten Definition, die von Bund und Ländern für Zwecke der regelmäßigen Haushaltsüberwachung entwickelt wurde. Anders als beim rein haushaltsrechtlichen Haushaltsausgleich wird eine strukturelle Deckungslücke z.b. durch Beteiligungsveräußerungen nicht verringert, da diese Einnahmen nicht dauerhaft und damit nicht strukturell zur Verfügung stehen. Die für 2016 ausgewiesene strukturelle Deckungslücke in Höhe von 397 Mio. EUR zerfällt zu gut einer Hälfte in Nettokreditaufnahme (220 Mio. EUR) und zur anderen Hälfte u. a. in nicht dauerhaft zur Verfügung stehenden Erlösen aus Beteiligungsveräußerungen (110 Mio. EUR) und dem noch offenen Handlungsbedarf (41 Mio. EUR). Sollte in der kommenden Legislaturperiode einem schnelleren dauerhaften Haushaltsausgleich gegenüber der Nutzung von Einmaleffekten der Vorrang gegeben werden, stehen hierfür nachhaltige Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite bis zum Eintritt des Neuverschuldungsverbotes 2020 zur Verfügung. So könnte zum Beispiel nach einem Abschluss des Steuerabkommens mit der Schweiz der daraus resultierende Einmalbetrag bisher eingeplante Veräußerungserlöse ersetzen; die dauerhaften Mehreinnahmen aus dem Abkommen können einen Beitrag zum strukturellen Ausgleich liefern. Auch Ausgabenentlastungen im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes, die in der Mipla mangels Etatreife nicht berücksichtigt sind, können zu strukturellen Verbesserungen führen. Damit ist nach nahezu zwei Legislaturperioden Konsolidierungsarbeit trotz Unterbrechung des Defizitabbaus durch die Stabilisierungsmaßnahmen gegen die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise 2009/2010 mit der Nettokreditaufnahme Null auch ein nachhaltiger Haushaltsausgleich in greifbarer Nähe.

19 Struktureller Finanzierungssaldo - in Mio. EUR Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist Auch ein struktureller Haushaltsausgleich mit Verzicht auf Einmalerlöse aus Vermögensaktivierungen rückt damit für die kommenden Aufstellungsverfahren bis 2017 in den Bereich des Möglichen. Allerdings wirken trotz der erfreulichen Einnahmeentwicklung die Belastungen der Wirtschaftskrise immer noch nach: Zwar wird das Steuereinnahmeniveau des Vorkrisenjahres 2008 im laufenden Jahr wieder deutlich überschritten; es liegt aber selbst unter Berücksichtigung der Steuermehreinnahmen aus der Mai-Steuerschätzung 2012 noch um mehr als 1 ½ Mrd. EUR unter dem in der Mipla veranschlagten Niveau. Auf der anderen Seite führte die innere Dynamik der Haushaltsentwicklung zwischen 2008 und 2012 zu vielfältigen Ausgabesteigerungen: Die Personal- und Versorgungsausgaben (1.061 Mio. EUR) stiegen insbesondere infolge von Tarifabschlüssen ebenso wie die Ausgaben im Kommunalen Finanzausgleich (186 Mio. EUR) infolge der Steuermehreinnahmen. Weitere Mehrausgaben im Vergleich der Jahre 2008 / 2012 ergaben sich z.b. beim Quotalen System (331 Mio. EUR) und den Zuweisungen an Landesbetriebe und Stiftungen (536 Mio. EUR). Schon diese wenigen Zahlen machen deutlich, dass im Haushaltplan 2012 trotz höherer Steuereinnahmen eine höhere Nettokreditaufnahme und ein höheres strukturelles Defizit als im Vorkrisenjahr 2008 ausgewiesen werden musste. Des Weiteren belegen diese Zahlen, dass für den strukturellen Haushaltsausgleich neue Haushaltsbelastungen insbesondere durch Verzicht auf Ausgabenzuwächse bei stärker gestaltbaren Ausgaben vermieden werden sollten.

20 20 Ausgabenentwicklung bis 2016 Insgesamt stellt sich das Zahlenwerk auf der Ausgabenseite der Mipla wie folgt dar: in Mio. EUR 2012/ Gesamtausgaben (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) Veränderung in % gegenüber Vorjahr ,7 (Soll/Ist) , , , ,1 nachrichtlich: Formales Ausgabevolumen Veränderung in % gegenüber Vorjahr 3,5 (Soll/Ist) 1,1 0,8 2,0 2,1 Formales Einnahmevolumen Handlungsbedarf (Differenz Einnahmen/Ausgaben) Die hohe Zuwachsrate des Jahres 2012 gegenüber dem Ist 2011 geht insbesondere zurück auf Mehrausgaben im Personal- und Versorgungsbereich (400 Mio. EUR), für die Durchleitung der Bundesmittel für die Grundsicherung an die Kommunen (150 Mio. EUR), für den Hochschulpakt 2020 (80 Mio. EUR), im Quotalen System (100 Mio. EUR), für BAföG (72 Mio. EUR). Auch in Zukunft die Balance halten Soll der Ausgleich des Haushaltes ohne Nettokreditaufnahme dauerhaft gelingen, müssen mittelfristig die Weichen für eine moderate Ausgabenentwicklung gestellt werden.

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