5. Österreichs Außenhandel mit Holz und Holzprodukten

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1 Vorlesung: Holzmarktlehre Bakkalaureatstudien: Forstwirtschaft/Holz- und Naturfasertechnologie 5. Österreichs Außenhandel mit Holz und Holzprodukten von Peter Schwarzbauer Inhalt NUR FÜR DEN STUDIENGEBRAUCH! 5.1 Einführung 5.2 Außenhandelstheorie - Bestimmungsgründe für den Außenhandel Mangelnde Liefermöglichkeit des Importlandes Relative Preisunterschiede Heterogene Konkurrenz als Bestimmungsgrund der Warenstruktur des Außenhandels Messung von komparativen Vor- und Nachteilen 5.3 Ausgewählte rechtliche, organisatorische und wirtschaftspolitische Aspekte des Außenhandels mit Holzprodukten Exportförderung Mengenmäßige Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr von Holz Geldabgaben auf die Ein- und Ausfuhr von Holz Währungspolitik - Wechselkurse Regelungen im Rahmen von Marktordnungen 5.4 Empirische Erfassung von Außenhandelsbeziehungen für Holz und Holzprodukte

2 2 5.1 Einführung Den Handel zwischen verschiedenen Staaten bezeichnet man als Außenhandel bzw. internationalen Handel. Nach der Richtung der Warenströme werden Export-, Import- und Transithandel unterschieden. Der Außenhandel umfasst i.d.r. nur den Handel mit Gütern, der Transfer von Dienstleistungen ist dabei nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zum Binnenhandel werden Geschäfte im Außenhandel über größere Entfernungen (Kommunikation, Transport) zwischen Partnern mit unterschiedlichen rechtlichen Vorschriften, zwischen Partnern, die einander oft weniger gut kennen, abgeschlossen. Hinzu kommen Verschiedenheit der Währungen Verschiedenheit der Mentalität Verschiedenheit der Sprachen unterschiedliche nationale Rechtsverhältnisse und Handelsbräuche, Gültigkeit internationaler Abkommen unterschiedliche Vertriebskanäle staatliche Eingriffe und Regelungen. Diese Besonderheiten machen den Außenhandel i.d.r. komplizierter und risikoreicher als den Binnenhandel. Eine Hilfe, um die Unsicherheiten beim Außenhandel zur verringern, ist die Anwendung international gültiger Rechtsvorschriften und Klauseln, wie z.b. die INCOterms (= internationale Lieferklauseln) oder der Einheitlichen Richtlinien für das Dokumentengeschäft (Akkreditiv, Inkasso; s. "Waren- und Zahlungsverkehr mit Holzprodukten I"). Voraussetzung für die Gültigkeit derartiger Richtlinien ist deren ausdrückliche Vereinbarung im Kaufvertrag. Der Außenhandel zwischen Staaten wird heute vielfach und zunehmend überlagert durch die internationale Tätigkeit von Firmen (z.b. Investition einer österreichischen Firma im Ausland zur leichteren und günstigeren Beschaffung von Rohstoffen für die Firma im Inland).

3 3 5.2 Außenhandelstheorie - Bestimmungsgründe für den Außenhandel Der Produkthandel zwischen zwei oder mehreren Regionen wird von drei großen Faktorengruppen (Determinanten) geprägt (HESSE, 1988): Mangelnde Liefermöglichkeit des Importlandes Relative Preisunterschiede zwischen Regionen Marktüberschneidungen in- und ausländischer Anbieter bei heterogener Konkurrenz Es sei vorausgeschickt, dass diese Faktoren zwar getrennt betrachtet werden, aber keineswegs unabhängig voneinander sein müssen Mangelnde Liefermöglichkeit des Importlandes Inländische Produzenten können ohne Außenhandel bestimmte Bedürfnisse und Kaufwünsche dann nicht erfüllen, wenn das entsprechende Gut oder die Rohstoffe, die zur Erzeugung dieses Gutes notwendig sind, im Inland nicht verfügbar sind. Diese Nichtverfügbarkeit kann durch natürliche, wirtschaftliche oder technische Gegebenheiten bedingt und von dauerhaftem oder zeitweiligem Charakter sein Dauerhafte Nichtverfügbarkeiten aufgrund natürlicher Gegebenheiten Im Zusammenhang mit der Forst- und Holzwirtschaft ist hier vor allem die Verfügbarkeit des Rohstoffes Holz von Bedeutung. Aufgrund klimatischer oder anderer Ursachen ist die Waldausstattung der einzelnen Länder und somit das Rohholzangebot sowohl qualitativ als auch quantitativ unterschiedlich. Mit einem Waldanteil von 27% an der Gesamtfläche weist etwa Italien relativ zu Österreich (47%) eine Unterversorgung mit heimischem Rohholz auf Nichtverfügbarkeiten als Ausdruck relativer wirtschaftlicher Unterentwicklung und als Folge unterschiedlicher technischer Fortschritte In frühen wirtschaftlichen Entwicklungsstadien eines Landes lässt sich die Nachfrage nach bestimmten Industrieerzeugnissen durch das Fehlen von "Kapitalgutindustrien" (HESSE, 1988) nicht befriedigen. Der Entwicklungsprozess hat die notwendigen Voraussetzungen zur Produktion noch nicht geschaffen. Zu diesen unterschiedlichen Entwicklungsstadien in einzelnen Ländern tragen auch unterschiedliche technische Entwicklungsprozesse bei. Das sind Gründe, warum besonders Entwicklungsländer vielfach auf den Export von Rohholz und den Import von Holzprodukten angewiesen sind Kurzfristige Nichtverfügbarkeiten (oder Überschüsse) Die Ursachen liegen hier vor allem in Abweichungen der konjunkturellen Entwicklungen der am Welthandel teilnehmenden Länder. Wenn in einem Land aufgrund einer günstiger Konjunkturlage die Produktionskapazitäten ausgelastet sind, die Nachfrage nach einem Produkt aber über die verfügbaren Inlandskapazitäten hinausgeht, kommt es zu konjunkturabhängigen Importen, die mit Rezessionserscheinungen im Inland wieder abnehmen (HESSE, 1988). Neben diesem "Pull-Effekt" der Konjunkturlage im Importland kann auch der "Push-Effekt" im Exportland ins Treffen geführt werden. Ein typisches Beispiel ist etwa das Verhalten Kanadas beim Holzhandel. Dessen Haupthan-

4 4 delspartner sind die USA, Kanadas Holzexport ist von der amerikanischen Konjunkturlage abhängig. Immer wenn diese Konjunkturlage Rezensionstendenzen aufweist und daher die Nachfrage nach kanadischem Holz in den USA zurückgeht, versucht Kanada verstärkt, auf andere Märkte auszuweichen (z.b. Europa, Japan). Ein weiteres Beispiel hinsichtlich kurzfristiger Überschüsse, die nicht konjunkturell, sondern wettermäßig (zufällig) bedingt sind, stellen die massiven Rundholzimporte Österreichs im Jahre 1991, vor allem aus Deutschland dar. Aufgrund des riesigen Windwurfes in Europa 1990, durch den auch der Süden Deutschlands massiv betroffen war, entstanden kurzfristig massive Absatzprobleme, die zu erhöhten Exporten von Deutschland nach Österreich führten. In diesem Fall waren aber nicht nur die mengenmäßigen Überschüsse ein Grund für die erhöhten Importe Österreichs, sondern auch die der durch sie bedingte Preisverfall, der in Deutschland stärker ausfiel als in Österreich. Damit ergibt sich ein Übergang zum zweiten wichtigen Bestimmungsgrund für Außenhandel, relative Preisunterschiede Relative Preisunterschiede Die physische Begrenzung der inländischen Liefermöglichkeiten ist nur eine Erklärung für das Entstehen von Außenhandel. Dazu kommen ökonomische Gründe, relative und absolute Preisunterschiede: Das Inland wird Güter exportieren, bei denen es einen absoluten Preisvorteil aufweist, und Güter einführen, bei denen es einen absoluten Preisnachteil hat. Will man den Außenhandel mit Preisdifferenzen erklären, muss notwendigerweise geklärt werden, warum ein Land zugleich absolute Preisvorteile bei einer und Preisnachteile bei einer anderen Warengruppe hat (ein ausschließlicher Import scheitert an Finanzierungsschwierigkeiten, ein ausschließlicher Export käme dem Verschenken eines Teils des Sozialproduktes gleich; HESSE, 1988). Dazu ein Beispiel: Die Preise für Schnittholz und Sperrholz werden in Österreich und der BRD in der jeweiligen Landeswährung ermittelt (s. Tab. 5.21). Tab. 5.2:1 Angenommene Preise für Schnittholz und Sperrholz in Österreich und den USA Produkt Österreich ( /m 3 ) USA (US $/m 3 ) Schnittholz Sperrholz Der Preis von Schnittholz beträgt in Österreich 40% des Sperrholzpreises, in den USA 65%. Schnittholz ist in Österreich relativ zu Sperrholz billiger. Österreich weist bei diesem Produkt einen relativen Preisvorteil auf. In Hinblick auf Sperrholz bedeutet dies: In Österreich ist es mehr als doppelt so teuer wie Schnittholz, in den USA nur um 50% teurer. Bei Sperrholz weisen die USA einen relativen Preisvorteil auf. Um herauszufinden, ob sich diese relativen Preisunterschiede auch in absoluten Preisunterschieden niederschlagen - letztere sind schließlich für die Konsumenten von Bedeutung -, sind die Preise mithilfe des Wechselkurses in eine einheitliche Währung umzurechnen. Unter der Voraussetzung, dass ein Land gleichzeitig sowohl Preisvor- als auch -nachteile haben muss und der Annahme, dass sich in diesem Beispiel der Warenaustausch zwischen Österreich und den USA nur auf die beiden Produkte, Schnittholz und Sperrholz, beschränken soll, wird klar, dass der Wechselkurs bestimmte Werte nicht über- und andere nicht unterschreiten kann. Wäre der US $ mehr als wert, dann hätte Österreich bei beiden Produkten absolute Preisvorteile (seine Preise in US $ wären bei einem Kurs von genau 1.028: und 370.-). Bei einem geringeren Dollar-Kurs als 0.60 wäre der Preisvorteil für beide Produkte auf Seite der USA (Österreichs Preise in US $ bei einem Kurs von genau 0.6: und 600). In beiden Fällen wäre unter der obigen Voraussetzung ein Außenhandel in beide Richtungen nicht denkbar. Der Wechselkurs

5 5 des US $ muss also zwischen 0.60 und liegen. Bei einem tatsächlichen US $ Kurs von derzeit (2004) 1 US $ = 0.83 ergibt sich für Schnittholz ein absoluter Preisvorteil in Österreich und für Sperrholz ein absoluter Preisvorteil in den USA. Somit sind also relative Preisunterschiede die Voraussetzung für absolute (HESSE 1988). Relative Preisunterschiede können verschiedene Ursachen haben: Relative Nachfrageunterschiede Betrachtet man nur den Einfluss, der von der Nachfrageseite her auf die Preise ausgeht, müssen die Warenpreise in jenen Ländern relativ höher sein, für die eine vergleichsweise höhere Nachfrage als in anderen besteht (vgl. HESSE, 1988) bzw. diese im Vergleich zum Angebot höher ist. Relative Nachfrageunterschiede können eine Vielzahl von Gründen haben und sind auch im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit bzw. Nichtverfügbarkeit von Gütern zu sehen. In Abhängigkeit von der Verfüg- und Verwertbarkeit des Rohstoffes Holz wird die Nachfrage nach Holz und Holzprodukten unterschiedlich hoch sein. Die Frage des Entwicklungsstandes, z.b. der Alphabetisierungsgrad, wird für den Import von Holzprodukten (Papier) eine Rolle spielen. Unterschiedliches Bevölkerungswachstum und verschiedene kulturelle Gegebenheiten mit unterschiedlichen Konsummustern bedingen ebenfalls relative Nachfrageunterschiede. So ist etwa aufgrund anderer Wohnbautradition und -kultur die Nachfrage nach Sperrholz (und ähnlichen Platten) in Nordamerikas deutlich größer als in Europa. Aufgrund fehlender Verfügbarkeit anderer Energiequellen bzw. der technischen Nutzung derselben ist der Brennholzverbrauch in Entwicklungsländern höher als in Industrieländern Relative Angebotsunterschiede (komparative Kostenunterschiede) Das Angebot einer Ware ist in hohem Maße von den Produktionskosten und ihren Entwicklungen abhängig. Komparative Kostenunterschiede beruhen zum einen auf relativen Unterschieden hinsichtlich der mengenmäßigen Ausstattung eines Landes mit Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte, Kapital, Boden), zum anderen auf relativen Produktivitätsunterschieden, die letztlich auf der Qualität der Produktionsfaktoren beruhen (z.b. unterschiedliche menschliche Eigenschaften, Ausbildung, Erfindung kostengünstiger Produktionsverfahren, Waldausstattung etc.) (vgl. HESSE, 1988). Für die Forst- und Holzwirtschaft sind zudem die naturräumlichen Ausprägungen der Produktionsfaktoren von Bedeutung. So liegen etwa die Holzerntekosten im Gebirgsland Österreich höher als etwa in Skandinavien. Auch die Frage der steigenden Skalenerträge ('economies of scale') spielt im Zusammenhang mit komparativen Kostenvorteilen eine Rolle. Länder mit einem großen Binnenmarkt, der damit verbundenen Möglichkeit zu Massenfabrikation und des Einsatzes von effizienten Maschinen, haben damit einen komparativen Kostenvorteil bei jenen Waren, bei denen die Skalenerträge vergleichsweise rasch steigen. Im Zusammenhang mit der Faustregel, dass die Industrie... dem Gesetz der abnehmenden,...die Landwirtschaft... dem Gesetz der steigenden Kosten unterliegt (GUPTA, 1976; zit. nach HESSE, 1988) haben Industrieländer daher tendenziell komparative Vorteile bei der Industrieproduktion, Entwicklungsländer bei landwirtschaftlichen Gütern. Setzt man statt Landwirtschaft Forstwirtschaft so ergibt sich ein weiterer Hinweis, warum Entwicklungsländer beim Handel mit Holzprodukten geringen Finalisierungsgrades komparative Vorteile aufzuweisen haben.

6 Heterogene Konkurrenz als Bestimmungsgrund der Warenstruktur des Außenhandels Die bisher angeführten Begründungen für die Existenz und Höhe des Außenhandels erklären jedoch nicht, warum in zunehmendem Ausmaß gleiche oder zumindest gleichartige Waren von den einzelnen Ländern sowohl exportiert als auch importiert werden. Ein typisches Beispiel für die österreichische Holzwirtschaft ist die Tatsache, dass in diesem traditionellen Holzexportland die Deckungsquote des Außenhandels mit Holz und Holzwaren sowie Papier und Papierwaren durch steigende Importe zurückgeht Präferenzvielfalt und Produktdifferenzierung Die Beobachtung, dass sich häufig die Absatzgebiete der Hersteller von Gütern, die sich nur durch Aufmachung, Stil, Marke oder Qualität unterscheiden, ist nicht auf Inlandsproduzenten und Inlandsmarkt beschränkt (HESSE, 1988). Teilweise hat sich die Inlandsindustrie auf die mehrheitlich gewünschte Ausprägung eines Produktes eingestellt und lässt Konsumminderheiten keine andere Wahl als auf den Import auszuweichen. Die Möglichkeit der Produktdifferenzierung in Reaktion auf Präferenzvielfalt steigt mit dem Finalisierungsgrad. Für Rohholz und Schnittholz bietet daher die oben angeführte Erklärung keine alleinige Begründung für die Höhe der Importe. Trotzdem ist auch bei diesen Produkten nicht allein der Preis ausschlaggebend für Importe. So wird etwa von Massivholzplattenherstellern bevorzugt Schnittholz mit engen und gleichmäßigen Jahrringen eingesetzt, wie es in borealen Ländern angeboten wird. Die Möglichkeit der Produktdifferenzierung gilt vor allem für jene Produkte, bei denen etwa Design oder Markengebung eine Rolle spielen (z.b. italienische Möbel, finnische Blockhäuser). Präferenzvielfalt und Produktdifferenzierung lassen sich häufig nicht eindeutig gegen Nichtverfügbarkeiten abgrenzen Marktstrategische Entscheidungen - Konkurrenz Produzenten müssen ihre Entscheidungen unter Unsicherheit treffen und werden versuchen, die Entscheidungsrisken zu minimieren. Eine Möglichkeit dabei ist die Diversifikation des Produktsortiments und der Absatzmärkte (HESSE, 1988). Obwohl das Absatzrisiko auf den einzelnen Exportmärkten möglicherweise sogar höher ist als jenes des Inlandsmarktes, wird mit zunehmender Streuung des Absatzes das Gesamtrisiko geringer sein als für den Inlandsabsatz allein. Der Außenhandel gewinnt somit eine strategische Bedeutung. SEIDL führt aus,... dass sich durch Außenhandel Rationalisierungsgewinne erzielen lassen, indem Betriebe in optimale Größen hineinwachsen (oder lernen, eine Produktionstechnik besser zu beherrschen). Und sie berücksichtigte den in der Geschäftswelt als selbstverständlich geltenden Umstand, dass sich durch Außenhandel die Konkurrenz verschärft. Dadurch werden Monopolrenten beschnitten und die Unternehmer genötigt, Unwirtschaftlichkeiten... auszumerzen... Diese Erklärungen passen freilich nicht in die Idealwelt der vollständigen Konkurrenz und ihres Zwillingsbruders, den konstanten Skalenerträgen, auf dem die Theorie der komparativen Kosten aufbaut. Die neue Außenhandelstheorie geht von unvollkommener Konkurrenz und von steigenden Skalenerträgen ('economies of scale') aus (SEIDL, 1988).

7 7 Diese Überlegungen lassen sich teilweise auf den Export von Holz und Holzprodukten aus dem ehemaligen Ostblock in den Westen übertragen (was z.t. auch noch für die Nachfolgerstaaten gilt). Hier besteht der strategische Aspekt jedoch nicht unbedingt in der Minimierung von Entscheidungsrisken auf Unternehmerebene, sondern in der Erzielung von Devisengewinnen für die Volkswirtschaft Messung von komparativen Vor- und Nachteilen Alle diese Faktoren zusammengenommen ergeben für ein bestimmtes Land und für bestimmte Waren Standortsvor- oder -nachteile, sogenannte komparative Vor- oder Nachteile (vgl. PUWEIN, 1982). Bei freien Marktbedingungen ist der Außenhandel Resultat der komparativen Vorteile des Exportlandes gegenüber dem Importland. Eine gebräuchliche Maßzahl zur Erfassung der komparativen Vor- und Nachteile eines Landes in Hinblick auf eine bestimmte Ware(ngruppe) ist der RCA-Wert (Revealed Comparative Advantage). Er ist der Logarithmus des Quotienten aus dem Export-Import-Verhältnis einer bestimmten Ware(ngruppe) und dem Export-Import-Verhältnis einer entsprechenden Bezugswarengruppe. Ein RCA-Wert von Null zeigt an, dass für die betreffende Ware weder Standortsvor- noch -nachteile bestehen; positive Werte weisen auf bestehende und auch genutzte komparative Vorteile, negative auf Nachteile hin (PUWEIN, 1982). Die in Tab dargestellten RCA-Werte für Holz sind auf den gesamten Außenhandel bezogen und drücken Standortsvorteile aus, die die einzelnen Produzenten der Holzwirtschaft, verglichen mit der Gesamtproduktion, in Konkurrenz zur übrigen Welt haben. Sie wurden nach folgender Formel berechnet: RCA i = ln{(x i /M i )/(X/M)} Darin bedeuten: RCA i = RCA-Wert der Ware(ngruppe) i X i = Exportwert der Ware(ngruppe) i M i = Importwert der Ware(ngruppe) i X = Gesamtexportwert M = Gesamtimportwert In den RCA-Werten für Schnittholz spiegelt sich für die Industrieländer die Situation in der Rohholzversorgung wider. Länder mit hoher Waldausstattung haben positive RCA-Werte. In Indonesien ist vermutlich weniger die Waldausstattung für die sehr hohen positiven RCA-Werte verantwortlich als vielmehr der hohe Anteil des Handels mit Holz und Holzprodukten Gesamtaußenhandel. Es ist bemerkenswert, dass gerade Schnittholz-, Platten- und Papierzuschussländer, wie Italien und Dänemark, in der Finalproduktion sehr erfolgreich sind. Österreich ist nach diesem Konzept ein guter Standort für die Schnittholz-, Platten- und Papierproduktion.

8 8 Tab 5.22 RCA-Werte (Revealed Comparative Advantage) für Holzprodukte 2003 (Möbel. 1997/98) Land Holz, einfach bearbeitet (Schnittholz) Holzplatten Papier & Pappe Möbel SITC SITC 634 SITC 641 SITC 82 Österreich Deutschland Italien Schweden Finnland Dänemark Schweiz Lettland k.a. USA Kanada Japan k.a. China SITC: Standard International Trade Classification Quellen: FORESSTAT (2009), EUROSTAT (2009), BUNDESAMT FÜR STATISTIK SCHWEIZ (2009), VACT (2009), FISCHER WELTALMANACH (2004), OBERHAMMER (2002), E.B. Relativ schlecht ist die Situation für die Möbelindustrie. Je höher der Finalisierungsgrad eines Holzproduktes desto weniger Einfluss hat offenbar die Rohholzversorgung auf das Bestehen und die Nutzung komparativer Vorteile. Zu allen diesen genannten Faktoren, die Existenz, Höhe und Struktur des Außenhandels theoretisch begründen, tritt noch eine Reihe von Faktoren, die im Wesentlichen der freien Entwicklung des Außenhandels im Wege stehen. Diese sind etwa Zölle, Abgaben und Handelsbeschränkungen sowie das sogenannte "Beharrungsvermögen" 1 ("Trade Inertia"; s. KORNAI, 1987b). 1. Unter dem Beharrungsvermögen des Handels versteht KORNAI die Tatsache, dass die Existenz und Höhe von Handelsströmen nicht ausschließlich durch ökonomische Faktoren bestimmt sind. Bestehende geographische, politische und kulturelle Präferenzen sowie Langfristabkommen, bestehende Handelsverbindungen und Informationskanäle sowie die durch Veränderung von Handelsbeziehungen entstehenden Kosten führen dazu, dass sich Handelströme nicht sprunghaft ändern, nicht plötzlich entstehen oder nicht einfach verschwinden (KORNAI, 1987a).

9 9 5.3 Ausgewählte rechtliche, organisatorische und wirtschaftspolitische Aspekte des Außenhandels mit Holzprodukten Entsprechend der jeweiligen staats- und wirtschaftspolitischen Einstellung wird sich der Staat verschiedener Formen der Außenhandelsregelung bedienen (hemmende und fördernde Einflussnahme): Staatliches Außenhandelsmonopol (z.b. in Ländern mit Planwirtschaft) Organisatorische und/oder finanzielle Förderung des Außenhandels (z.b. Exportfinanzierung) Mengenmäßige Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr (mengenpolitische Maßnahmen) Geldabgaben auf die Einfuhr (preispolitische Maßnahmen) Zollunionen und Freihandelszonen (z.b. EU, EFTA, NAFTA) Wechselkurs, Zinspolitik (währungspolitische Maßnahmen) Regelungen im Rahmen der Marktordnung Exportförderung Finanzielle Förderung (Kredite mit niedrigen Zinsen und/oder Haftung des Bundes) Exportfondskredite: Dies sind Betriebsmittelkredite für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) zur teilweisen Finanzierung von Exportforderungen und/oder Exportauftragsständen. In bestimmten Fällen können darüber hinaus mittelfristige Kredite zur Finanzierung von Aufwendungen zur Markterschließung außerhalb der EU gewährt werden. Sie werden von der Österreichischen Exportfonds GmbH im Wege der Sparkasse dem Exporteur zugezählt und sind gebührenfrei. Mit den Exportfonds-Rahmenkrediten können bis zu 30 % des letztjährigen Exportumsatzes finanziert werden. KRR-(Kontrollbank Refinanzierungs-) Kredite KRR-Kredite sind zinsengünstige Betriebsmittelkredite für Großunternehmen zur teilweisen Finanzierung von Exportforderungen und/oder Exportauftragsständen. In bestimmten Fällen können darüber hinaus mittelfristige Kredite zur Finanzierung von Aufwendungen zur Markterschließung außerhalb der EU gewährt werden. Sie werden von der Österreichischen Kontrollbank AG auf Basis einer Wechselbürgschaft des Bundes im Wege der Sparkasse dem Exporteur zugezählt und sind gebührenfrei. Mit den KRR-Rahmenkrediten können bis zu 12 % des letztjährigen Exportumsatzes des Unternehmens finanziert werden. EFV-(Exportfinanzierungsverfahren) Kredite Sind universell einsetzbare, zinsengünstige Exportkredite für Exportunternehmen: Sie können sowohl für die Finanzierung von laufenden Exportforderungen und von Einzelgeschäften, als auch als mittel- und langfristige Investkredite für Auslandsinvestitionen, Beteiligungsfinanzierungen und Auslandsprojekte gewährt werden. Für die Inanspruchnahme ist entweder eine Bundesgarantie der Österreichischen Kontrollbank AG, eine Polizze einer privaten Exportkreditversicherung, eine Wechselbürgschaft des Bundes oder eine Haftung der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) erforderlich. Aus volkswirtschaftlichen Gründen wird nicht für alle Holzprodukte eine Exportförderung gewährt. Der Export von Rohholz (Rohstoff) etwa wird nicht gefördert, jener von Schnittholz (Halbfertigprodukt) zum Teil.

10 10 Organisatorische Förderung Tätigkeit der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft im Ausland; österreichische Außenhandelsstellen und -delegierte Tätigkeit der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft im Inland; Exportberatung Steuerliche Regelungen Umsatzsteuerbefreiung Nur scheinbare Förderung. Es wird nur verhindert, dass der ausländische Abnehmer zusätzlich zur im Importland einzuhebenden Einfuhrumsatzsteuer auch noch die österreichische Umsatzsteuer mittragen muss (wodurch die Wettbewerbsfähigkeit eines österreichischen Exporteurs herabgesetzt würde). Exkurs: Nichtstaatliche Exportförderung der Banken Exportservice der Banken (Informations- und Abwicklungsservice) Exportkredite/Exportstartkredite Exportfactoring (Banken kaufen Forderungen [aller Art] aus Warenlieferungen des Exporteurs mit Rückgriffsmöglichkeit auf den Exporteur ab) Forfaitierung (Banken kaufen Wechselforderungen des Exporteurs aus Warenlieferungen ohne Rückgriffsmöglichkeit auf den Exporteur) Devisentermingeschäfte, Fremdwährungskredite und Eskont von Fremdwährungswechsel zur Ausschaltung des Kursrisikos Mengenmäßige Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr von Holz Hierher gehören Ein- und Ausfuhrverbote, Ein- und Ausfuhrkontingente, die administrative Genehmigung, die mengenmäßige Beschränkung aufgrund phytosanitärer Bestimmungen und Selbstbeschränkungsabkommen. Wichtigste rechtliche Grundlagen: Außenhandelsgesetz, Gesetz zum Schutz des Waldes Ein- und Ausfuhr von Holz und Holzprodukten unterliegen derzeit i.d.r. keiner Einschränkung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Für den Export von Rohholz und Schnittholz besteht zwar grundsätzlich Bewilligungspflicht (Sinn: Verhinderung des Abflusses von Rohstoffen), praktisch ist jedoch die Ausfuhr frei. Die Ausfuhrbewilligung wird aufgrund der Zollämterermächtigung durch die Zollämter selbst erteilt. Für den Import von Holz in Rinde (inkl. unbesäumtes Schnittholz) sind - je nachdem, ob das Holz aus dem EWR-Raum oder aus Nicht- EWR-Ländern kommt - phytosanitäre Kontrollen bei Betrieben bzw. an der Grenze notwendig. Exkurs: Rückblick auf Rohholzkontingente und Bewilligungsverfahren Bis 1990 wurden zwischen Forstwirtschaft und Sägeindustrie im Bundesholzwirtschaftsrat (BHWR) sogenannte Globalkontingente für die Rohholzausfuhr ausgehandelt und durch das Bun-

11 11 desministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten genehmigt. In den 80er Jahren wurde zunehmend eine Erweiterung und Globalisierung der Kontingente angestrebt. Tab. 5.31: Stand der Kontingente für die Rohholzausfuhr 1990 Globalkontingente (nur Nicht-EFTA-Länder) Tsd. fm Nadelsägerundholz 1000 So. Nadelrohholz 400 Laubrundholz B/C 150 Bu-Faser-/Schleifholz u. Bu-Rundlinge 50 Kontingente für Sägerestholz Tsd. rm Hackgut und Spreißel 750 davon Italien max: 450 Die Bundesländer Salzburg, Tirol und Kärnten mit besonders günstiger Lage zu Exportmärkten und der Möglichkeit, allein die Exportmengen zum Nachteil der lokalen Holzwirtschaft auszuschöpfen, unterlagen speziellen Bestimmungen. Es wurden Schutzzonen festgelegt und nur folgende Mengen freigegeben: Kärnten und Osttirol fm, Nordtirol fm, Salzburg fm. Für den Raum Tirol, Vorarlberg, Südtirol und Trentino galt das sogenannte Nord-Südtirol-Abkommen mit folgenden Kontingenten: Nadelsägerundholz fm, Schaltern und Säulen (Grubenholz) fm, Gerüstpfosten fm. Die Vollziehung lag im Zuständigkeitsbereich des Tiroler Landeshauptmannes. Im Bewilligungsverfahren bis 1990 musste der Rohholzexporteur mittels bestimmter Formulare einen Exportantrag an das Exportbüro des BHWR richten, der dort geprüft, befürwortet, gekürzt oder abgelehnt wurde. Die eigentliche Bewilligung wurde durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten erteilt. Für jede Sendung war ein Austrittsschein für den Grenzübertritt notwendig. Für Schnittholz war keine eigentliche Bewilligung, wohl aber das Vorlegen eines Evidenzscheines beim Zollamt notwendig. Entsprechende Formulare konnten u.a. vom BHWR bezogen und mussten vom Exporteur selbst ausgefüllt werden. Evidenzscheine dienten vor allem statistischen Zwecken. Im Zuge der Annäherung Österreichs an EWR und EU wurden 1990 Kontingente, Bewilligungsverfahren sowie die Vorlage eines Evidenzscheines bei Schnittholz eingestellt und der BHWR aufgelöst. Seither ist auch für den Rohholzexport (wie schon vorher für Schnittholz) die Zollämterermächtigungsverordnung in Anwendung. Typische Dokumente im Außenhandel (s. auch "Waren- und Zahlungsverkehr mit Holzprodukten I") Durch den Beitritt Österreichs zur EU hat sich innerhalb des Binnenmarktes der Handel vereinfacht. Manche der folgenden Dokumente gelten nur für den Außenhandel mit Nicht-EU-Ländern.

12 12 Export: Exportfaktura (Mengen-, Wertangaben, nach Möglichkeit Gewichtsangaben und Konditionen) Abmaßliste (typisch für Rohholz) Ausfuhranmeldung (sogenanntes Einheitspapier/AT ) dreifach; für Zollamt, ÖSTAT, Versender Transportpapiere (Frachtbrief, Konnossement) Ursprungsnachweise, falls vom Importland gewünscht (Ursprungszeugnisse werden von Handelskammer ausgestellt) Warenverkehrsbescheinigung (EUR1) für den Export in EWR und EU Raum (zur Erlangung der Zollfreiheit) Phytosanitäres Zeugnis für Holz in Rinde, fall vom Importland gefordert eventuell Formular T1, Vorabfertigung an Binnenzollämtern eventuell (Kleinsendungen) Formulare zur Umsatzsteuerbefreiung (U 32, U33, U34) Import: Importfaktura (dreifach) Einheitspapier/AT Warenverkehrsbescheinigung (EUR1) für den Import aus EWR und EU Raum (zur Erlangung der Zollfreiheit) Präferenzursprungszeugnis aus Entwicklungsländern (ermäßigter Zollsatz) Freigabeschein für Holz in Rinde aus Nicht-EWR-Land oder Pflanzenschutzzeugnis für Holz in Rinde aus EWR-Land Geldabgaben auf die Ein- und Ausfuhr von Holz Zölle Zölle sind Importabgaben und haben primär den Zweck, die einheimische Wirtschaft zu schützen. Durch die Höhe der Zölle kann die Konkurrenzfähigkeit eines Landes insofern geschützt werden, als das Preisgefälle zwischen verschiedenen Produktionsgebieten ausgeglichen wird. Wichtigste nationale gesetzliche Grundlagen: Außenhandelsgesetz, Zollgesetz, Zolltarifgesetz, Wertzollgesetz, Präferenzzollgesetz Zollunionen und Freihandelszonen Um den internationalen Handel zu erleichtern, wurden bi- und multilaterale Abkommen geschlossen. Diese haben u.a. die Reduzierung der Zölle oder ihre gänzliche Abschaffung zum Inhalt. Für Österreich sind vor allem folgende internationale Abkommen von Bedeutung: EU-Vertrag EWR-Vertrag EFTA-Freihandelsabkommen GATT

13 13 Arten von Zöllen Allgemeiner Zollsatz - Gewichtszoll in /100kg - Wertzoll in % des Kaufpreises - Stückzölle Ermäßigter Zollsatz lt. 6 Zolltarifgesetz: kann durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten aus preis- oder versorgungspolitischen Erwägungen festgesetzt werden Vertragszölle: z.b. GATT Präferenzzölle: ermäßigte Zollsätze für Holz aus Entwicklungsländern Spezielle Zölle im Zusammenhang mit Marktstörungen, z.b. Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzzölle Für Roh- und Schnittholz wird nur in ganz wenigen Fällen überhaupt ein Zoll eingehoben. Das Handbuch des Österreichischen Gebrauchszolltarif gibt eine Übersicht über die je nach Importland und Zollunion gültigen Zollsätze für alle Waren. Andere Ein- und Ausfuhrabgaben Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Die EUSt wird in der Höhe der inländischen USt eingehoben, und zwar auch dann, wenn die Ware nach Zolltarifgesetz oder aufgrund von Abkommen zollfrei ist. Nur wenn die Zollfreiheit einer Ware im Zollgesetz selbst begründet ist (z.b. Reisegepäck) - und das trifft für Holz und Holzprodukte i.d.r. nicht zu - ist sie auch EUSt-frei. Außenhandelsförderungsbeitrag Dieser Beitrag ist bei der Einfuhr in bar, bei der Ausfuhr in Stempelmarken zu entrichten (0.3% des Warenwertes). Kommt öffentlich-rechtlichen Körperschaften zugute, die im Außenhandel tätig sind. Handelsstatistische Abgabe Dient der Finanzierung der amtlichen Statistik (ÖSTAT) Währungspolitik - Wechselkurse Staatliche Währungspolitik und damit Wechselkurse beeinflussen den Außenhandel mit Holz zwar in erheblichem Maße, nehmen aber keine besondere Rücksicht auf seine speziellen Belange. Die ÖNB band bis 1998 den österreichischen Schilling eng an die DM. Der Schilling war damit eine sogenannte harte Währung, was für die exportorientierte österreichische Holzwirtschaft Probleme bereitete, insbesondere im Außenhandel mit dem Weichwährungsland Italien. Auch die Abwertung der skandinavischen Währungen in der ersten Hälfte der 90-er Jahre hat die Wettbewerbsposition Österreichs für Holz und Holzprodukte in Europa zusätzlich erschwert. An eine Abwertung des Schillings zur Erleichterung der Exportwirtschaft wurde aber von Seiten der ÖNB nicht gedacht, da

14 14 Österreich im gesamten Außenhandel ein Handelsbilanzdefizit aufweist (also mehr importiert als exportiert) und eine Abwertung Importe teurer machen und damit die Inflation anheizen würde. Die für die Forst- und Holzwirtschaft unangenehmen innereuropäischen Währungsturbulenzen haben nach Schaffung einer gemeinsamen europäischen Währung (EURO) ein Ende gefunden. Dabei ist für die Holzwirtschaft weniger der tatsächlich (am ) festgelegte Wechselkurs zwischen Schilling und EURO von Bedeutung, sondern vor allem die Tatsache wichtig, dass es in Zukunft zwischen den 11 am EURO teilnehmenden Ländern keine Wechselkurschwankungen mehr geben wird (stabilere Wettbewerbsverhältnisse) Regelungen im Rahmen von Marktordnungen Marktordnungsgesetze bestanden in Österreich nur für Produkte der Landwirtschaft (Lebensmittel, wie Getreide, Fleisch und Milch). Holz und Holzprodukte unterlagen nie diesen Bestimmungen, die z.t. auch den Außenhandel tangieren (spezielle Bewilligungspflicht, Einhebung eines Exportausgleiches).

15 Empirische Erfassung von Außenhandelsbeziehungen für Holz und Holzprodukte Einige der o.a. Bestimmungsgründe für den Außenhandel mit Holzprodukten lassen sich quantifizieren. Folgende, datenmäßig fassbare Faktoren zur Schätzung von Außenhandelsgleichungen können vorerst in die Überlegungen einbezogen (vgl. KORNAI, 1987a; TAKAYAMA AND LABYS, 1986): Produktangebot in den jeweiligen Regionen (Produktion) Produktnachfrage in den jeweiligen Regionen (Verbrauch) Transportkosten Inlands-, Export- und Importpreise Bestehende Handelsbeziehungen ("Beharrungsvermögen") Handelsbeschränkungen Zölle und Abgaben Auch diese Beziehungen wurden durch multiple Regressionsschätzungen erfasst. Für den konkreten Fall konnten einige der o.a. Faktoren für die Berechnungen ausgeschieden werden. Hinsichtlich Zöllen und Abgaben ist der österreichische Außenhandel weitgehend liberalisiert (insbesondere seit dem EU-Beitritt; vgl. auch PUWEIN, 1988), sie können daher aus den Überlegungen ausgespart bleiben. Das für zukünftige Entwicklungen wichtige "Beharrungsvermögen" des Außenhandels drückt sich in der Vergangenheit in den Außenhandelsmengen selbst aus und braucht daher für diese Schätzungen nicht speziell berücksichtigt zu werden. Bei den Transportkosten wird davon ausgegangen, dass sich diese in den Preisunterschieden selbst manifestieren. Die im folgenden dargestellten Schätzungen erfolgten für die 2004 geplante Studie der UN- ECE/FAO European Forest Sector Outlook Study (ETTS VI)', und orientieren sich an den für diese Studie vorgegebenen Strukturen (Schwarzbauer, 2005). Beim Außenhandel mit Holzprodukten dominiert der Export, doch haben die Importe in den letzten Jahrzehnten beachtlich zugenommen. Daher werden sowohl Import- (Nachfrage-) als auch Export- (Angebots-)gleichungen geschätzt. Grundsätzlich haben die Importgleichungen, für die Zeitreihendaten zwischen 1965 und 2000 (z.t. auf Grund von Strukturbrüchen verkürzt) verwendet wurden, folgende Struktur: ln(mpr) = a + b 1 *ln(p i ) + b 2 *ln(p m ) +c* ln(bip[(od.wv]) oder ln(mpr) = a + b*ln(p i /P m ) + c*ln(bip[(od.wv]) Wobei: mpr = Import Holzprodukt in 1000 m 3, t P i = Inlandspreis Holzprodukt in ös/m 3,r (real 1975) P m = Importpreis Holzprodukt (durchsch. Importwert) in ös/m 3, t (real 1975) BIP = Bruttoinlandsprodukt in Mrd. ös (real 1975) (bei Papierprodukten) WV = Index der Weiterverarbeitung (Bau-, Möbel-, Verpackungsindustrie) (bei Schnittholz und Holzplatten) a = zu schätzende Konstante b,c = zu schätzende Parameter (Elastizitäten)

16 16 Es wird also davon ausgegangen, dass der Import eines Produktes vom Inlandspreis, dem Importpreis und einer Kenngröße für die gesamte Wirtschaftsentwicklung (Papierprodukte) bzw. der Wirtschaftsentwicklung der Weiterverbraucher (Schnittholz und Platten) abhängt. Tab gibt die Ergebnisse für die Importschätzungen an. Tab. 5.41: Elastizitäten des Imports von Holzprodukten Abh. Variable Konst. P i P m BIP/WV R 2 DW (a) (b 1 ) (b 2 ) (c) Nadelschnittholz -.12 n.v. ***-0.54 *** Spanplatten , * Papier & Pappe **+1.58 **-1.58 * *** Irrtumswahrscheinlichkeit < 0.01, ** < 0.05, * < 0.1 Die unterstellten Hypothesen bezüglich der Einflussgrößen lassen sich generell bestätigen. Die Einfuhren von Nadelschnittholz, Platten sowie von Papier und Pappe reagieren massiv auf wirtschaftliche Veränderungen (Elastizitäten deutlich über 1). Die Exportgleichungen für Holzprodukte, für die Zeitreihendaten zwischen 1965 und 2000 (z.t. auf Grund von Strukturbrüchen verkürzt) verwendet wurden, haben folgende generelle Struktur: ln(xpr) = oder ln(xpr) = a + b 1 *ln(p x ) + b 2 *ln(p i ) +c* ln(bipa) a + b*ln(p x /P i ) + c*ln(bipa) Wobei: xpr = Export Holzprodukt in 1000 m 3, t P i = Inlandspreis Holzprodukt in ös/m 3,r (real 1975) P x = Exportpreis Holzprodukt (durchsch. Importwert) in ös/m 3, t (real 1975) BIPA = Index Bruttoinlandsprodukt Ausland (OECD Europa) (real 1975) a = zu schätzende Konstante b,c = zu schätzende Parameter (Elastizitäten) Es wird also davon ausgegangen, dass der Export eines Produktes vom Inlandpreis, dem Exportpreis und der Wirtschaftsentwicklung in der OECD (Europa) abhängt. Genaugenommen wird damit nicht eine Angebots-, sondern eine Nachfragegleichung (Nachfrage im OECD-Raum nach österreichischen Produkten) geschätzt. Tab gibt die Ergebnisse für die Exportschätzungen an. Tab. 5.42: Elastizitäten des Exports von Holzprodukten Abh. Variable Konst. P x P i BIPA R 2 DW (a) (b 1 ) (b 2 ) (c) Nadelschnittholz ***6.25 ***1.00. ***-1.00 *** Spanplatten *** Papier & Pappe * *** Irrtumswahrscheinlichkeit < 0.01, ** < 0.05, * < 0.1

17 Die unterstellten Hypothesen bezüglich der Einflussgrößen lassen sich nicht in allen Fällen bestätigen. Dies betrifft besonders die Preisvariablen, die für Platten und Papier das falsche Vorzeichen aufweisen (allerdings auch nicht statistisch gesichert sind). Während beim Schnittholzexport die Preiselastizitäten höher sind als die BIP-Elastizität des Auslandes, ist dies bei Platten und Papier genau umgekehrt. Die Exporte letzterer Produkte reagieren also wesentlich stärker auf wirtschaftliche Veränderungen im Ausland als der Export von Nadelschnittholz. 17

18 18 LITERATUR BUNDESAMT FÜR STATISTIK SCHWEIZ (2009): Außenhandel. Internetadresse: EUROSTAT (2009): Europäische Kommission, Internetadresse: ForesSTAT (2009): Elektronische Datenbank der FAO, Internetadresse: FISCHER WELTALMANACH (2004): Der Fischer Weltalmanach Zahlen Daten Fakten; Fischer, Frankfurt a.m. HESSE, H. (1988): Außenhandel I: Determinanten; in: ALBERS et.al. (1988), Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), Bd. 1, S , Stuttgart und New York KORNAI, G. (1987a): Historical Analysis of International Trade in Forest Products; in: KALLIO et.al. (1987), S ) ders. (1987b): Trade Barriers and Inertia in International Trade; in: KALLIO et.al. (1987), S OBERHAMMER, R. (2002). Weltweite Marktübersicht über Möbel. Diplomarbeit. Universität für Bodenkultur Wien, Wien PUWEIN, W. (1982): Probleme der Holzverarbeitung; in: Wifo-Monatsberichte Nr. 4, S , Wien ders. (1988): Forst und EG-Integration; in: Holzkurier Nr. 48, S.11, Wien SCHWARZBAUER, P. (2005): Long-Term Supply and Demand Projections for Wood Products in Austria until A Contribution to the UN-ECE/FAO European Forest Sector Outlook Study, Lignovisionen, Band 10, Wien SEIDL, H. (1988): Die Argumente für einen EG-Vollbeitritt: Die mikroökonomische Fundierung des EG-Binnenmarktkonzeptes; in: Wirtschaftspolitische Blätter Nr. 5, S , Wien TAKAYAMA, T. AND LABYS, W.C. (1986): Spatial Equilibrium Analysis; in: Nijkamp P.(Ed.): Handbook of Urban and Regional Economics, Vol. 1, North Holland, S VACT (2009): Vinck s Agency for Consulting and Trading. Außenhandel der VR China. Internetadresse:

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