Mittelfristiger Finanzplan. des Landes Baden-Württemberg. für die Jahre 2014 bis 2018

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1 Mittelfristiger Finanzplan des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2014 bis 2018 Stand: Januar 2015 Herausgegeben vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Internet:

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Grundlagen und Funktionen der Finanzplanung 3 1. Gesetzliche Grundlagen 3 2. Aufgabe der Finanzplanung 3 3. Planungszeitraum und -daten 5 II. Wirtschaftliches und finanzpolitisches Umfeld der Finanzplanung 2014 bis Wirtschaftliche Rahmendaten der Finanzplanung 6 a) Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage 6 b) Mittelfristige Aussichten 8 2. Finanzpolitische Lage 10 a) Die Haushaltswirtschaft in Baden-Württemberg 10 b) Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und die Begrenzung der Neuverschuldung durch die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung 12 c) Stabilitätsrat 14 III. Der baden-württembergische Landeshaushalt Allgemeines Einnahmen 19 a) Steuereinnahmen 20 b) Übrige Einnahmen 21 c) Einnahmen aus Krediten Ausgaben 23 a) Personalausgaben 24 b) Sachausgaben 31 c) Investive Ausgaben 34 IV. Schlussbemerkung 37 Tabellenanhang 38

3 - 3 - I. Allgemeine Grundlagen und Funktionen der Finanzplanung 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Nach 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (BGBl. I Seite 582) in Verbindung mit 50 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom (BGBl. I Seite 1273) ist der Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder eine mehrjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. In der Finanzplanung soll dargestellt werden, welche Ausgaben die Regierung im mittelfristigen Zeitraum im Gesamtrahmen erwartet, welcher haushaltswirtschaftliche Handlungsbedarf sich daraus ergibt und wie sich die voraussichtliche Haushaltsentwicklung in die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einpasst. Jährliche Fortschreibung Der Mittelfristige Finanzplan, der gem. 31 der Landeshaushaltsordnung (LHO) von Baden-Württemberg durch den Minister für Finanzen und Wirtschaft aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen wird, ist jährlich fortzuschreiben und den veränderten finanz- und gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. 2. Aufgabe der Finanzplanung Funktionen der Finanzplanung Die Finanzplanung hat insbesondere eine politische Programmfunktion, eine wirtschaftspolitische Lenkungsfunktion, eine Koordinierungs- und Informationsfunktion und nicht zuletzt eine finanzpolitische Ordnungsfunktion. In der Praxis richtet sich der Fokus in erster Linie auf die finanzpolitische Ordnungsfunktion. Die finanzpolitische Ordnungsfunktion soll die mehrjährige Haushaltssicherung gewährleisten, d.h. aufzeigen, unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen im mittelfristigen Planungszeitraum ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben stattfinden muss. Seit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz ist in diesem Rahmen auch der erforderliche Abbau eines strukturellen Haushaltsdefizits bis zum Inkrafttreten der grundgesetzlichen

4 - 4 - Schuldenbremse mit einzubeziehen. Im Übrigen sind in der Zeit bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse im Jahr 2020 auch die haushaltsrechtlichen Vorgaben für die Veranschlagung von Nettokreditaufnahmen zu beachten. Die mittelfristig aufgezeigten Orientierungsdaten veranlassen ein Regierungshandeln, das bedarfsgerecht Schwerpunkte, Prioritäten und damit auch Posterioritäten setzt. Ungleichgewichten zwischen dem Wünschenswerten und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Möglichen muss zielgerichtet entgegen gewirkt werden. Angesichts der gesetzten haushaltsrechtlichen Rahmenvorgaben ist dies unumgänglich. Planungsinstrument ohne Umsetzungs- und Vollzugsverbindlichkeit Mit der Informationsfunktion des Finanzplans soll nicht nur das Parlament und die Öffentlichkeit, sondern auch die Verwaltung selbst über den finanzpolitischen Kurs der Regierung und über den mittelfristig erwarteten Ausgabenbedarf informiert werden. Die konkrete Umsetzung der Finanzplanungsdaten in die Haushaltswirklichkeit erfolgt in den künftigen Haushalten und in deren Vollzug. Dementsprechend wird die Mittelfristige Finanzplanung dem Landtag zur Kenntnis und nicht zur Beschlussfassung vorgelegt. Momentaufnahme der Finanzsituation Bei der Bewertung der Finanzplanung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich um eine Momentaufnahme der Finanzsituation des Landes handelt. Bei der Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben kann nur von der gegenwärtigen überschaubaren Sach- und Rechtslage ausgegangen werden. Änderungen bei den getroffenen Annahmen in den Basisjahren wirken sich unmittelbar auf die Planjahre aus. Außerdem besteht das Risiko, dass die unterstellte konjunkturelle Entwicklung, das im Voraus geschätzte Steueraufkommen oder die allgemeine Preisund Zinsentwicklung anders als angenommen verlaufen. Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Finanzplanung - wie auch der Haushalt selbst - ein vernetztes System mit zahlreichen Wechselwirkungen darstellt. Beispielsweise wirken sich höhere Steuereinnahmen gleichzeitig auf die Ausgabenseite aus. Unmittelbar deutlich wird dies beim Länderfinanzausgleich und beim kommunalen Finanzausgleich.

5 Planungszeitraum und -daten Der vorliegende Finanzplan umfasst die Jahre 2014 bis Für das Haushaltsjahr 2014 entspricht der Finanzplan den Soll- Ansätzen des Staatshaushaltsplans 2014 in der Fassung des Gesetzes über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2014 vom 4. Juni 2014 (GBl. S. 277). Für die Jahre 2015 und 2016 entspricht der Finanzplan den Soll-Ansätzen des Staatshaushaltsplans 2015/2016 in der Fassung des Gesetzes über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom 17. Dezember 2014 (GBl. S. 801).Diese sind Grundlage für die Fortschreibung in den eigentlichen Finanzplanungsjahren 2017 und Die Landesregierung hatte am 04. November 2014 die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2018 beschlossen und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft beauftragt, Änderungen, die sich aus den Ergebnissen der November- Steuerschätzung 2014 und aus der Beschlussfassung des Landtags zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 ergeben, einzuarbeiten.

6 - 6 - II. Wirtschaftliches und finanzpolitisches Umfeld der Finanzplanung 2014 bis Wirtschaftliche Rahmendaten der Finanzplanung a) Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage Konjunkturelles Wachstum 2014 in Deutschland schwächt sich im Jahresverlauf ab Zum Jahresende 2014 befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer vorübergehenden konjunkturellen Schwächephase, nachdem zu Jahresanfang zunächst ein vielversprechender Wachstumsschub eingesetzt hatte. In ihrer Herbstprojektion vom Oktober 2014 erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum, gemessen am realen Bruttoinlandsprodukt (BIP), von +1,2 % und für das Jahr 2015 einen Zuwachs um +1,3 %. In Baden- Württemberg ist das Wirtschaftswachstum 2014 kräftiger als im Bundesdurchschnitt,... Auch in der baden-württembergischen Wirtschaft hat sich die Konjunktur nach einem kräftigen Wachstum zu Jahresbeginn wieder etwas abgeschwächt. Dabei belastet das unsichere weltwirtschaftliche Umfeld zunehmend die Exportentwicklung. Die binnenwirtschaftliche Entwicklung, die von einer guten Arbeitsmarktlage und günstigen Einkommensentwicklungen grundsätzlich gestützt wird, trägt aufgrund einer Investitionszurückhaltung weniger zum Wachstum bei als erhofft. Nach einem Anstieg des realen BIP im ersten Halbjahr um 2,2 % (Deutschland insgesamt: 1,7 %) kann für 2014 von einem Wachstum im Land von rd. +1,8 % ausgegangen werden....für 2015 leicht verbesserte Wachstumsperspektiven. Nicht zuletzt wegen der erwarteten Beschleunigung des Welthandels dürfte die Wirtschaft in Deutschland und in Baden- Württemberg auch 2015 wieder einen etwas höheren Wachstumskurs einschlagen. Da 2015 neben einer weiter robusten Binnennachfrage vor allem die Ausrüstungsinvestitionen und die Exporte, nicht zuletzt wegen des Bedarfs vieler Schwellenländer an hochwertigen Investitionsgütern, zu den Wachstumsträgern der deutschen Wirtschaft 2015 zählen werden, sind innerhalb Deutschlands die Wachstumsperspektiven Baden- Württembergs im kommenden Jahr als gut einzuschätzen. Sollten sich die internationalen Rahmenbedingungen wieder

7 - 7 - verbessern und die mit einigen internationalen Krisen verbundenen Unsicherheiten abnehmen, bieten sich mittelfristig günstige Entwicklungsperspektiven. Mittelfristig günstige Wachstumsperspektiven bei zunehmendem Wachstum der Weltwirtschaft In ihrer Mittelfristprognose vom Herbst 2014, die auch der Steuerschätzung vom November 2014 zugrunde lag, geht die Bundesregierung trotz bestehender Risiken von einem wieder zunehmenden Wachstum der Weltwirtschaft und einer dynamischeren Entwicklung des Welthandelsvolumens aus. Bei weiterhin hohem Wachstum in den Schwellenländern wird der Bedarf an deutschen hochwertigen Exportgütern groß und die mittelfristigen Exportchancen der deutschen Wirtschaft entsprechend günstig bleiben, wodurch sich auch Impulse für die Investitionstätigkeit der heimischen Wirtschaft ergeben. und robuster Binnennachfrage. Bei weiterhin stabiler Arbeitsmarktsituation und damit verbundenen guten Einkommensperspektiven kann außerdem auch in mittelfristiger Hinsicht von einer Zunahme des privaten Verbrauchs und damit einer Stützung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums durch die Binnennachfrage ausgegangen werden. Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg / Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

8 - 8 - b) Mittelfristige Aussichten Mittelfristprojektion mit Risiken und Chancen. Die Bundesregierung bezeichnet ihre Mittelfristprojektion als grundsätzlich vorsichtig. Risiken sind vor allem im europäischen und weltwirtschaftlichen Umfeld zu sehen, namentlich in der Schuldenkrise im Euroraum mit Auswirkungen auf die Stabilität des Bankensektors sowie aufgrund einer weltweit expansiv ausgerichteten Geldpolitik. Die fragile Weltkonjunktur bleibt auch aufgrund der geopolitischen Risiken und hier insbesondere bei einer weiteren Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts störungsanfällig. Chancen sieht die Bundesregierung dagegen in einer Lösung der europäischen Schuldenkrise sowie einer Rückkehr der Weltwirtschaft auf einen nachhaltigen Wachstumspfad, von dem Deutschland und auch Baden-Württemberg stark profitieren würden. Projektion der Bundesregierung für 2014 bis 2019: Anstieg des realen BIP um +1,3 % pro Jahr. Im Einzelnen erwartet die Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2019 einen Anstieg des realen BIP um +1,3 % pro Jahr. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte und die Konsumausgaben des Staates sollen danach mit +1 1/4 % bzw. +1 % pro Jahr durchschnittlich bzw. leicht unterdurchschnittlich zunehmen. Bei der Bruttoanlageinvestition wird dagegen ein deutlicher Anstieg um +2 3/4 % pro Jahr angenommen, überdurchschnittlich stark für die Ausrüstungsinvestitionen mit jährlich +4 %, verhaltener dagegen für die Bauten mit +2 1/4 % pro Jahr. Hieraus errechnet sich ein jährlicher Anstieg der Binnennachfrage um +1 1/2 %. Die Außenwirtschaft wird dagegen keinen rechnerischen Wachstumsbeitrag leisten, weil annahmegemäß die Zunahme der Exporte im mittelfristigen Zeitraum mit +4 1/4 % pro Jahr zwar weiterhin sehr hoch bleibt, aber schwächer ausfällt als die Entwicklung der Importe mit jährlich +5 %. Bei den Verbraucherpreisen geht die Bundesregierung von einem mittelfristig moderaten Anstieg um jährlich +1 3/4 % aus. Auf dem Arbeitsmarkt soll sich auch in mittlerer Sicht eine günstige Tendenz fortsetzen: Bei steigender Erwerbstätigkeit und trotz Zuwanderung und teilweiser Auflösung der stillen Reserven könnte die Zahl der Arbeitslosen bis zum Jahre 2019 auf rd. 2,8 Mio. Personen sinken. Die Arbeitslosenquote sollte demnach, ausgehend von 6,7 % in 2014, auf 6,3 % in 2019 abnehmen.

9 - 9 - Bei mittelfristig relativ starker Zunahme von Investitionen und Exporten eröffnen sich für Baden- Württemberg weiter überproportional hohe Wachstumsperspektiven. Unter den genannten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätte Baden-Württemberg auch in der mittelfristigen Sicht erneut überdurchschnittlich gute Wachstumschancen. Sie ergeben sich zum einen aus der starken Ausrichtung auf Exporte und die Herstellung von Investitionsgütern, die im gesamten Projektionszeitraum zu den wichtigsten Wachstumsträgern zählen. Überdies ist das Wachstumspotenzial des Landes aufgrund seiner zukunftsgerichteten Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie grundsätzlich sehr groß. Damit sind beste Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Land eine im Bundesvergleich weiterhin recht niedrige Arbeitslosenquote aufweisen wird.

10 Finanzpolitische Lage a) Die Haushaltswirtschaft in Baden-Württemberg Mio Entwicklung des Schuldenstandes aus Kreditmarktschulden Quelle: Eigene Berechnungen Werte 2014 bis 2016 Fortschreibung lt. ausgewiesener Nettokreditaufnahme im StHPl (in der Fassung des 3. Nachtrags) bzw. StHPl. 2015/2016. Die Haushalte 2011 und 2012 konnten noch ohne die Aufnahme neuer Schulden ausgeglichen werden. Wesentliche Ursachen waren steigende Steuereinnahmen und erste Konsolidierungsmaßnahmen, aber auch die Verwendung von Rücklagen und rechnungsmäßigen Überschüssen. Veränderte Rahmenbedingungen ab 2013 Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich! Ab 2013 stellt sich die Lage hingegen schwieriger dar. Zusätzliche Nettokreditaufnahmen sind in einzelnen Jahren unausweichlich. Maßgebliche Ursache ist der Umstand, dass in der Finanz- und Wirtschaftskrise bei dramatisch sinkenden Steuereinnahmen keine ausgabendämpfenden Maßnahmen ergriffen, sondern erhebliche strukturelle Ausgabenzuwächse jenseits krisenbekämpfender Maßnahmen angelegt und nur bis einschließlich 2012 ausfinanziert wurden. Ersichtlich ist dies insbesondere an dem in der Mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen haushaltswirtschaftlichen Handlungsbedarf von rd. 2,5 Mrd. Euro. Trotz der deshalb für 2013 notwendigen Nettokreditaufnahme konnte Baden-Württemberg den zweiten Platz bei der Pro-Kopf- Verschuldung der westdeutschen Flächenländer am Kreditmarkt halten.

11 Pro-Kopf-Verschuldung der westdeutschen Flächenländer am Kreditmarkt zum Bayern Baden-Württemberg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Quelle: Bundesministerium der Finanzen Anmerkung: In der Darstellung des Bundesministeriums der Finanzen sind die Schulden einzelner Länder bei der vom Bund gegründeten Bad Bank FMS Wertmanagement AöR nicht enthalten, da diese Schulden finanzstatistisch als bei den öffentlichen Haushalten bestehend auszuweisen sind. Diese Anstalt kauft im Wege der Zession (Abtretung) am Kreditmarkt aufgenommene Schuldscheindarlehen mehrerer Länder. Im Falle Baden-Württembergs belaufen sich die von der Bad Bank aufgekauften Schulden zum Stand auf 865 Mio. Euro. Ungeachtet der finanzstatistischen Abgrenzung wurde dieses Schuldscheindarlehen Baden-Württembergs jedoch ursprünglich am Kreditmarkt begeben. Bezieht man diese Schulden in den Schuldenstand am Kreditmarkt mit ein, so beläuft sich dieser auf 45,1 Mrd. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von Euro entspricht. Das Gesamtbild des Ländervergleichs der Kreditmarktschulden wird dadurch erschwert. Absenkung der Nettokreditermächtigung 2014 Die für das Jahr 2014 ursprünglich vorgesehene Nettokreditermächtigung konnte im 2. Nachtrag 2014 um 260 Mio. Euro reduziert werden. Konsolidierung auf gutem Weg Ein wesentlicher Grund hierfür sind die seit dem Regierungswechsel eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen, die sich in ihrer Wirkung Jahr für Jahr aufbauen und auf der Zeitschiene bis 2020 zu strukturellen Entlastungen mit einem prognostizierten Volumen von rund 1,6 Mrd. Euro führen.

12 Haushalte 2015 und 2016 mit reduzierter bzw. ohne Nettokreditaufnahme Auch deshalb konnte gegenüber der vorhergehenden Mittelfristigen Finanzplanung die Nettokreditaufnahme für den Haushalt 2015 um 300 Mio. Euro reduziert werden. Im Haushalt 2016 konnte die ursprünglich geplante Nettokreditaufnahme von 840 Mio. Euro auf null reduziert werden. Gegenläufige Ausgabenentwicklung machen den Konsolidierungspfad nicht einfacher Die Konsolidierungsmaßnahmen konnten die strukturelle Schieflage noch nicht beseitigen. In der Mittelfristigen Finanzplanung ist deshalb in den Jahren 2017 und 2018 eine Nettokreditaufnahme weiterhin vorgesehen. Ursächlich sind auch gegenläufige Entwicklungen wie z.b. der starke Anstieg an Flüchtlingszahlen oder die angestiegene Schülerzahlprognose Beides sind neue zwangsläufige finanzpolitische Herausforderungen, die erhebliche Finanzmittel binden. Dies erfordert auch künftig eine konsequente Konsolidierungspolitik, die alle Einnahme- und Ausgabepositionen auf den Prüfstand stellt. Sanieren und Investieren kommt nicht zu kurz Der Fokus der grundgesetzlichen Schuldenbremse richtet sich auf die Kreditmarktverschuldung. Daneben ist der Erhalt des Landesvermögens ein unabdingbares Element verantwortungsvoller Haushalts- und Finanzpolitik. Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes nicht aufschiebbar. Nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik muss die sogenannte indirekte Verschuldung des Landes im Blickfeld haben. b) Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und die Begrenzung der Neuverschuldung durch die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung Schuldenbremse gem. Art. 109 GG Nach Art. 109 Grundgesetz (GG) sind ab 2016 der Haushalt des Bundes und ab 2020 die Haushalte der Länder grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen. Dabei gilt für die Länder ausdrücklich Null heißt Null. Für den Bund ist der Grundsatz der Null-Neuverschuldung dagegen nicht verletzt, wenn seine strukturelle Neuverschuldung den Wert von 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt.

13 Ausnahmen für Konjunkturschwankungen und außergewöhnliche Notsituationen Ausnahmen sind nur für Konjunkturschwankungen (hier sind konjunkturell bedingte Schuldenaufnahmen zugelassen, sie sind jedoch in wirtschaftlich besseren Zeiten wieder zurück zu führen) und für außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorgesehen. Bei Schuldenaufnahme wegen einer Notsituation ist verbindlich ein Tilgungsplan zu erstellen. Einzelheiten, insbesondere konkrete Regelungen für den Bund und den Stabilitätsrat, sind in Begleitgesetzen verankert. Inkrafttreten zum 1. Januar Übergangsregelung bis zum Jahr 2015 bzw Diese Schuldenbremse ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Für den Bund gibt es eine Übergangsregelung bis Ende Seit dem Haushaltsjahr 2011 ist der Bund verpflichtet, einen linearen Abbaupfad hinsichtlich des strukturellen Defizits einzuhalten, um für das Haushaltsjahr 2016 die Einhaltung der für ihn geltenden Obergrenze zu gewährleisten. Bei den Ländern endet der Übergangszeitraum im Jahr 2019, wobei für einige Länder die Empfänger von Konsolidierungshilfen ein festgelegter Konsolidierungspfad gilt, der im Frühjahr 2011 mit dem Bund im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen zum Konsolidierungshilfengesetz festgelegt wurde. Geltende Rechtslage in Baden- Württemberg Nach Art. 84 Landesverfassung dürfen die Einnahmen aus Krediten - ähnlich der früheren Regelungen des GG - die Summe der Investitionen nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Regelung zur Begrenzung der Neuverschuldung nach 18 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zum 1. Januar 2013 ist die Neuregelung des 18 LHO in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung des Regelungsgehalts der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Landesrecht mit Übergangsregelung bis einschließlich Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Sicherung einer langfristigen Tragfähigkeit des Landeshaushalts zu schaffen. Nach 18 LHO ist der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bis einschließlich 2019 ist eine in gleichmäßigen Schritten sinkende Neuverschuldung zu-

14 lässig. Ausgangswert für den Abbau ist der haushaltswirtschaftliche Handlungsbedarf des Jahres 2013 i. H. v. 2,53 Mrd. Euro nach der Mittelfristigen Finanzplanung Die Höhe der Abbauschritte wird modifiziert durch die Entwicklung der Netto-Steuereinnahmen des Landes und den Saldo der finanziellen Transaktionen. Im Ergebnis mindern überdurchschnittliche Netto-Steuereinnahmen und ein positiver Saldo der finanziellen Transaktionen die Möglichkeit der Neuverschuldung, während unterdurchschnittliche Netto-Steuereinnahmen und ein negativer Saldo der finanziellen Transaktionen diese erhöhen. In Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und dessen Finanzlage erheblich beeinträchtigen, dürfen zusätzliche Kredite aufgenommen werden. Diese sind in angemessener Zeit zurückzuführen, was in einem Tilgungsplan festgelegt wird. c) Stabilitätsrat Konsolidierungskurs zur Einhaltung der europäischen Vorgaben Nach Art. 126 Abs. 1 AEUV 1 vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite. In Verbindung mit dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gelten als Referenzwerte zur Überprüfung der Haushaltsdisziplin ein (gesamtstaatliches) jährliches Haushaltsdefizit von nicht mehr als 3 % und ein öffentlicher Schuldenstand von nicht mehr als 60 %, jeweils im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Bei Verstößen tritt die "korrektive Komponente" des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts mit der Möglichkeit eines Defizitverfahrens in Kraft. Um übermäßigen Defiziten vorzubeugen, setzt sich jeder Mitgliedstaat im Rahmen des "präventiven Arms" des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts ein mittelfristiges Ziel ("MTO") für einen nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt sowie den Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel. Das Ziel (gesamtstaatlich, strukturell) darf für Eurostaaten höchstens -1 % des BIP betragen. 1 AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

15 Aufgrund des "Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" (Fiskalvertrag) wurde mit dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vom 15. Juli 2013 für Deutschland eine Obergrenze des gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungssaldos von höchstens -0,5 % des nominalen BIP in 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund steht die Konsolidierung öffentlicher Haushalte als der entscheidende Aspekt nachhaltiger und generationengerechter Finanzpolitik im haushaltspolitischen Mittelpunkt. Einrichtung des Stabilitätsrats durch FöKo II Im Rahmen der Föderalismusreform II wurde neben der grundgesetzlichen Schuldenbremse mit der Einführung eines neuen Art. 109a GG und des Stabilitätsratsgesetzes (StabiRatG) der sog. Stabilitätsrat errichtet. Als Nachfolger des Finanzplanungsrats hat er dessen bisherige Aufgaben übernommen. Darüber hinaus wurden sowohl Aufgabenbereich, als auch Befugnisse erweitert. Mitglieder sind der Bundesfinanzminister, die Länderfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister. Beschlüsse werden nach dem Mehrheitsprinzip gefasst. Überwachung der Haushalte als zentrale Aufgabe Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um so drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. in drei Stufen Dies geschieht in einem dreistufigen Verfahren. Erste Stufe In einer ersten Stufe legen Bund und Länder im Rahmen des Frühwarnsystems jährlich Stabilitätsberichte über die aktuelle Haushaltslage, die Finanzplanung sowie über die Einhaltung der verfassungsgemäßen Kreditaufnahmegrenzen vor. mit Kennziffern Zur Beurteilung der Haushaltslage wurden vier Haushaltskennziffern festgelegt, mit denen das Vorliegen einer drohenden Notlage untersucht wird:

16 Der strukturelle Finanzierungssaldo je Einwohner (d.h. der finanzstatistische Finanzierungssaldo wurde um den Saldo finanzieller Transaktionen und konjunktureller Einflüsse bereinigt), die Kreditfinanzierungsquote (d.h. das Verhältnis von Netto- Kreditaufnahme und bereinigten Ausgaben), der Schuldenstand je Einwohner und die Zins-Steuer-Quote (d.h. das Verhältnis von Zinsausgaben und Steuereinnahmen). im aktuellen Haushalts- und im Finanzplanungszeitraum Betrachtet werden jeweils zwei Zeiträume. Der Zeitraum der aktuellen Haushaltslage beinhaltet die Ist-Werte der zwei vorangegangenen Jahre und die Haushaltsplanungen des laufenden Jahres. Der Zeitraum der Finanzplanung umfasst die aktuellen Entwürfe für das folgende Jahr sowie die weiteren Ansätze der Finanzplanung. Somit wird ein Zeitraum von bis zu sieben Jahren betrachtet, der die Haushaltsentwicklung umfassend abbildet. im Vergleich zu Schwellenwerten Für jede der vier Kennziffern werden Schwellenwerte für jedes Jahr gebildet, deren Überschreitung auf eine Auffälligkeit hinweist. Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. und Projektion der mittelfristigen Entwicklung Zudem enthält jeder Stabilitätsbericht eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Grundlage einheitlicher Annahmen hinsichtlich der Kennziffer Schuldenstand. Diese beantwortet die Frage, welche jahresdurchschnittliche Ausgabelinie über einen Zeitraum von sieben Jahren an den Rand einer Haushaltsnotlage führen würde, wenn die Schuldenstandsquote unverändert bliebe. Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage Wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist, oder bei der Projektion am Ende des Zeitraums voraussichtlich der Schwellenwert der Kennziffer Schuldenstand überschritten wird, gilt dies als Hinweis auf eine aktuell bzw. zukünftig drohende Haushaltsnotlage.

17 Baden-Württemberg weist in dem im September 2014 vorgelegten Stabilitätsbericht des Landes folgende Kennziffern 2 auf: Struktureller je Finanzierungssaldo Einw k.a nein Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote % -1,2 1,9 1,4 0,8 0,0-0,3 k.a. nein Schwellenwert 4,7 4,0 4,4 8,4 8,4 8,4 8,4 Länderdurchschnitt 1,7 1,0 1,4 Zins-Steuer-Quote % 5,9 6,0 5,9 6,0 5,9 5,9 k.a. nein Schwellenwert 11,4 10,4 10,6 11,6 11,6 11,6 11,6 Länderdurchschnitt 8,2 7,4 7,5 je Schuldenstand Einw k.a. nein Schwellenwert Länderdurchschnitt nein nein nein nein Auffälligkeit im Zeitraum nein nein Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. Quelle: Stabilitätsbericht 2014 des Landes Baden-Württemberg Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist Ist Soll Überschreitung FPl FPl FPl FPl Überschreitung liegen in Baden- Württemberg nicht vor. Danach ergeben sich in keinem Bereich und in keinem Zeitraum Auffälligkeiten, die einen Hinweis auf eine drohende Haushaltsnotlage im Land geben. Zweite Stufe In vier anderen Bundesländern dagegen hat der Stabilitätsrat in seiner 2. Sitzung am 15. Oktober 2010 Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage festgestellt. Evaluationsausschuss Der Stabilitätsrat hat daher in einer zweiten Stufe einen Evaluationsausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hatte, zu überprüfen, ob aufgrund der Hinweise tatsächlich eine Haushaltsnotlage in den betroffenen Gebietskörperschaften besteht. 2 Datenstand: Siehe Stabilitätsbericht des Landes Baden-Württemberg 2013, Seite 3

18 Dritte Stufe Sanierungsverfahren Aufgrund des Berichtes des Evaluationsausschusses hatte der Stabilitätsrat in seiner 3. Sitzung am 23. Mai 2011 den Beschluss gefasst, dass in diesen Gebietskörperschaften eine Haushaltsnotlage droht. Daher kommt es in einer dritten Stufe zur Durchführung eines Sanierungsverfahrens. Das von den betroffenen Gebietskörperschaften jeweils vorgeschlagene Sanierungsprogramm wurde vom Evaluationsausschuss überprüft. Auf Grundlage der Bewertung durch den Evaluationsausschuss hat der Stabilitätsrat in seiner 4. Sitzung am 1. Dezember 2011 entsprechende Vereinbarungen zu den jeweiligen Sanierungsprogrammen beschlossen, deren Einhaltung halbjährlich überwacht wird. Weitere Aufgaben Weitere Aufgaben des Stabilitätsrats sind die Erörterung und Beschlussfassung über die jährlichen Fortschrittsberichte Aufbau Ost, die Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen des Bundes und der Länder und die Feststellung, ob Bundesländer, die Konsolidierungshilfen beziehen, die daran geknüpften Bedingungen eingehalten haben. Mit dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vom 15. Juli 2013 wurde dem Stabilitätsrat zudem die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz zugewiesen. Nähere Informationen und Details zu Aufbau, Organisation, Arbeitsweise und Aufgaben des Stabilitätsrats können dessen Homepage entnommen werden. Auf dieser werden auch sämtliche Beratungsunterlagen, alle Beschlüsse und die Stabilitätsberichte des Bundes und der Länder veröffentlicht.

19 III. Der baden-württembergische Landeshaushalt 1. Allgemeines 2. Einnahmen Die Finanzplanung sieht ein formales Haushaltsvolumen von 41,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf der Basis des Dritten Nachtrags 2014 sowie 43,9 Mrd. Euro im Jahr 2015 und 44,2 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf der Basis des Staatshaushaltsplans 2015/2016 vor. Ursächlich für die überdurchschnittliche Steigerung des Haushaltsvolumens 2015/2016 ist auf der Einnahmenseite die Veranschlagung von Überschüssen aus Vorjahren. Auf der Ausgabenseite sind die Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke zu nennen. Die Struktur der gesamten Einnahmen des Landes auf der Basis der Plandaten stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: Einnahmen des Landes im Finanzplanungszeitraum Mio. Euro Steuern übrige Einnahmen Nettokreditaufnahme ,9% 1,7% 0,0% 1,1% 0,6% 21,0 % ,8% 24,6 % 24,3% 21,5 % ,3% 73,7% 75,7 % 77,4% 78,5 % Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

20 Von 2014 bis 2018 liegt der Anteil der Steuereinnahmen zwischen rd. 74,3 % und rd. 78,5 % der in der Mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Gesamteinnahmen. Der Anteil der übrigen Einnahmen an den Gesamteinnahmen schwankt im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung zwischen 21,0% (2018) und 24,6% (2015). Im Übrigen untergliedern sich die Einnahmen wie folgt: Einnahmen des Landes nach Arten im Jahr 2015 Zuweisungen Bund 8% Zuweisungen Kommunen / Dritter 9% Verwaltungseinnahmen 4% Schuldenaufnahme 2% sonstige Einnahmen 4% Landesanteil an dem Aufkommen der Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 69% Landessteuern 5% Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg a) Steuereinnahmen Die Steuereinnahmen werden in den Jahren 2015 und 2016 auf der Basis der Soll-Ansätze des Staatshaushaltsplans 2015/2016 (Mai-Steuerschätzung 2014) und in den Jahren 2017 und 2018 auf der Basis der November-Steuerschätzung 2014 ausgewiesen. Im Übrigen sind die Zuwachsraten in den Jahren ab 2017 nach dem Vorsichtsprinzip auf 3 v. H. begrenzt. Damit werden insbesondere auch internationale Risiken aufgefangen, die Deutschland und gerade auch Baden-Württemberg aufgrund seiner starken Auslandsverflechtungen besonders treffen würden. Zeitreihe Die Entwicklung der Steuereinnahmen in den Jahren 2014 bis 2018 ergibt sich aus folgender Datenreihe 3 : 3 Brutto-Steuereinnahmen: Steuereinnahmen vor Finanzausgleichssystemen und Bereinigungen

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