Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
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- Klemens Dunkle
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1 Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i. V. m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9. Februar 1994 (GVOBI. M.-V. S. 293) erläßt der Senat der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald die folgende Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft im Nebenfach als Satzung: Erster Abschnitt: Allgemeiner Teil 1 Geltungsbereich 2 Studienaufnahme 3 Studienziel 4 Studienabschluß, Dauer und Gliederung des Studiums 5 Ordnungsgemäßes Studium 6 Veranstaltungsarten 7 Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen 8 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen 9 Ordnungsregeln 10 Bescheinigungen 11 Berufspraktische Tätigkeit 12 Studienberatung Zweiter Abschnitt: Grundstudium 13 Studiengegenstand 14 Obligatorische Lehrveranstaltungen 15 Wahlobligatorische Lehrveranstaltungen Dritter Abschnitt: Hauptstudium 16 Studiengegenstand 17 Wahlobligatorische Lehrveranstaltungen Vierter Abschnitt: Schlußbestimmungen 18 Inkrafttreten Anhang: Studienplan Erster Abschnitt Allgemeiner Teil
2 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Fachspezifischen Bestimmungen für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, insbesondere Inhalt, Aufbau und Schwerpunkte des Studiums. 2 Studienaufnahme Das Studium im Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft kann im Winter- und im Sommersemester aufgenommen werden. 3 Studienziel Das Studium der Kommunikationswissenschaft soll die Studierenden für ein breites Spektrum von Wissen und Fähigkeiten zur Arbeit nach wissenschaftlichen Methoden im Feld der gezielten medial vermittelten Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation qualifizieren. Auf der Grundlage des notwendigen theoretischen, institutionellen und empirischen Wissens über Kommunikation und kommunikatives Verhalten wird in die systematische Analyse öffentlicher und institutioneller Kommunikation eingeführt und die Fähigkeit herausgebildet, selbständig praktische Arbeitsansätze zu entwickeln. 4 Studienabschluß, Dauer und Gliederung des Studiums (1) Der Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft wird mit der Magisterprüfung als berufsqualifizierende Prüfung abgeschlossen. (2) Die Zeit, in der in der Regel das Studium mit der Magisterprüfung abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt neun Semester. (3) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste, viersemestrige Studienabschnitt (Grundstudium) wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Der zweite, fünfsemestrige Studienabschnitt (Hauptstudium) wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Das letzte Semester ist Prüfungssemester. (4) Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester. Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 36 Semesterwochenstunden. 5 Ordnungsgemäßes Studium (1) Ein ordnungsgemäßes Studium setzt voraus: 1. im Grundstudium: den Besuch der obligatorischen Lehrveranstaltungen gemäß 14 und den Besuch der wahlobligatorischen Lehrveranstaltungen gemäß 15, 2. im Hauptstudium: den Besuch der wahlobligatorischen Lehrveranstaltungen gemäß 17. (2) Die Philosophische und die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät bieten weitere Lehrveranstaltungen an, die der Erweiterung und Vertiefung kommunikationswissenschaftlicher Kenntnisse dienen. Im Hinblick auf ergänzende Lehrveranstaltungen kooperieren sie darüber hinaus mit anderen Fakultäten.
3 (3) Der Besuch von Lehrveranstaltungen wird durch vom Studenten selbst vorzunehmende Eintragungen ins Studienbuch nachgewiesen (Belegen). (4) Unbeschadet der Freiheit des Studenten, den zeitlichen und organisatorischen Verlauf seines Studiums selbst verantwortlich zu planen, wird der im Anhang beschriebene Studienverlauf im Grundstudium als zweckmäßig empfohlen (Studienplan). 6 Veranstaltungsarten Die Studieninhalte werden insbesondere in Grundkursen, Proseminaren, Hauptseminaren, Oberseminaren, Vorlesungen und Übungen vermittelt. Zur Ergänzung werden Kolloquien angeboten. 1. Vorlesungen dienen der systematischen Darstellung eines Stoffgebietes; der Vortragscharakter überwiegt. 2. Grundkurse sind Lehrveranstaltungen des Grundstudiums, die in das Fach einführen und exemplarisch Grundkenntnisse und Grundbegriffe vermitteln. 3. Proseminare sind Lehrveranstaltungen des Grundstudiums, in denen die Studenten durch Referate und Hausarbeiten sowie Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden. 4. Hauptseminare sind Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, in denen die Studenten ihr fachwissenschaftliches Wissen erweitern und vertiefen. 5. Oberseminare sind Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums. Sie befassen sich mit speziellen Forschungsproblemen, die sich aus der aktuellen Fachdiskussion, den Projekten der Lehrkraft oder der Schwerpunktbildung von Studienabschlußarbeiten ergeben. 6. Übungen fördern die selbständige Anwendung erworbener kommunikationswissenschaftlicher Kenntnisse auf konkrete Fragestellungen. 7. Kolloquien sind freie wissenschaftliche Gespräche über ein bestimmtes Thema. 7 Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen (1) Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums dürfen nur von Studenten besucht werden, die die Zwischenprüfung bestanden haben. (2) Für wahlobligatorische und fakultative Veranstaltungen kann der Veranstaltungsleiter besondere sachbezogene Teilnahmevoraussetzungen aufstellen. Diese sind mit der Ankündigung der Veranstaltung bekanntzugeben. 8 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen (1) Ist bei einer Lehrveranstaltung nach deren Art oder Zweck eine Begrenzung der Teilnehmerzahl zur Sicherung des Studienerfolgs erforderlich und übersteigt die Zahl der Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so sind die Bewerber in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen: 1. Studenten, die für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltungen zu diesem Zeitpunkt angewiesen sind, einschließlich der Wiederholer bis zum zweiten Versuch. 2. Studenten, die für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltungen zu diesem Zeitpunkt nicht angewiesen sind, einschließlich der Wiederholer ab dem dritten Versuch. 3. Andere Studenten der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.
4 (2) Im übrigen regelt der Dekan der Philosophischen Fakultät von Amts wegen oder auf Antrag des Lehrenden die Zulassung nach formalen Kriterien. (3) Die Fakultät stellt im Rahmen der verfügbaren Mittel sicher, daß den unter Abs. 1 Buchstabe a) genannten Studenten durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl kein Zeitverlust entsteht. (4) Die Fakultät kann für die Studenten anderer Studiengänge das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen generell beschränken, wenn ohne die Beschränkung eine ordnungsgemäße Ausbildung der für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft eingeschriebenen Studenten nicht gewährleistet werden kann. 9 Ordnungsregeln (1) Versucht ein Student bei der Erbringung eines Leistungsnachweises das Ergebnis seiner Leistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so kann die Leistung mit "nicht ausreichend" bewertet werden. Stimmen die Leistungen zweier Studenten in einer Weise überein, die das Vorliegen eines Täuschungsversuches begründet, so können beide Arbeiten mit "nicht ausreichend" bewertet werden, es sei denn, die Zuordnung der Leistung zu einer bestimmten Person ist in geeigneter Weise zur Überzeugung des Veranstaltungsleiters ermittelt. (2) Ein Student, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Leistungskontrolle stört, kann von der Aufsichtsperson von der Leistungskontrolle ausgeschlossen werden; in diesem Falle gilt die Leistung als mit "nicht ausreichend" bewertet. 10 Bescheinigungen Der Student bewahrt Arbeiten, die als Grundlage für die Erteilung eines Leistungsnachweises dienen, selbst auf. Nicht abgeholte Arbeiten verwahrt der Leiter der Veranstaltung nicht länger als bis zum Ende des folgenden Semesters. Dasselbe gilt für Bescheinigungen. 11 Berufspraktische Tätigkeit Die berufspraktische Tätigkeit gemäß 1 Satz (2) der Fachspezifischen Bestimmungen hat der Student selbst zu organisieren. Die Durchführung des Praktikums liegt nicht in der Verantwortung der Fakultäten. 12 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Beratungsstelle der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald während der angegebenen Sprechstunden. (2) Die fachspezifische Studienberatung im Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft erfolgt durch das von der Fakultät benannte hauptberufliche Mitglied des wissenschaftlichen Personals in seinen Sprechstunden Zweiter Abschnitt Grundstudium 13 Studiengegenstand Studiengegenstand sind im Grundstudium die begrifflichen, inhaltlichen, systematischen und methodischen Grundlagen der Kommunikationswissenschaft. In die Grundausbildung werden kommunikationstheoretisch relevante Fachgebiete der Sprachwissenschaft, der Sprechwissenschaft, der
5 Medientheorie, der Psychologie sowie der Betriebswirtschaftslehre integriert. 14 Obligatorische Lehrveranstaltungen (1) Die Philosophische Fakultät bietet im Grundstudium die folgenden obligatorischen Lehrveranstaltungen an: Einführung in die Kommunikationswissenschaft V 2 SWS Einführung in die Sprachwissenschaft GK 2 SWS Rede- und Gesprächstraining Ü 2 SWS (2) Der Grundkurs "Einführung in die Sprachwissenschaft" wird in jedem Semester angeboten. Die Vorlesung "Einführung in die Kommunikationswissenschaft" und die Übung "Rede- und Gesprächstraining" finden mindestens einmal im Studienjahr statt. 15 Wahlobligatorische Lehrveranstaltungen (1) Auf das Grundstudium entfallen mindestens 12 SWS im Bereich wahlobligatorischer Lehrveranstaltungen. (2) Im Wahlpflichtbereich ist je eine Veranstaltung in den Bereichen 1. körpersprachliche Kommunikation, 2. Medienanalyse und Medienkritik, 3. Betriebswirtschaftslehre, 4. rechtliche Beurteilung von Kommunikationsprozessen und die Bewältigung ihrer Störung, 5. Kommunikation in Computernetzen abzuschließen. (3) Eine weitere Veranstaltung ist nach freier Wahl zu absolvieren. (4) Im wahlobligatorischen Bereich werden Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS innerhalb von vier Semestern zu folgenden Teilgegenständen angeboten: körpersprachliche Kommunikation, Konfliktmanagement und Konfliktbewältigung, Kognitionspsychologie, Einführung in das Marketing, Personal und Organisation, elektronische Kommunikation. Dritter Abschnitt Hauptstudium 16 Studiengegenstand Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in ausgewählten Gebieten der Kommunikationswissenschaft und stellt folgende Anforderungen:
6 Gründliche Vertrautheit mit sprachwissenschaftlichen, psychologischen, juristischen, betriebswirtschaftlichen und informatischen Aspekten der Analyse und Beschreibung kommunikativer Prozesse und institutioneller Kommunikation, vertiefte Kenntnisse zu Problemen der Kommunikations- und Informationsgesellschaft sowie spezifische Kenntnisse in ausgewählten Gebieten der Kommunikationswissenschaft. 17 Wahlobligatorische Lehrveranstaltungen (1) Im Wahlpflichtbereich sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 18 SWS zu besuchen, davon sind ein Hauptseminar zur "Textproduktion" und ein Hauptseminar "Elektronisches Publizieren" zu absolvieren. (2) Im Hauptstudium werden maximal 36 SWS wahlobligatorische Veranstaltungen angeboten. Innerhalb von vier Semestern werden Lehrveranstaltungen im Umfang von jeweils mindestens 2 SWS zu folgenden Teilgegenständen angeboten: Linguistische Gesprächsanalyse, Pragmalinguistik, Textverstehen und Textproduktion (Sprech- und Schreibfähigkeiten), Probleme der Kommunikations- und Informationsgesellschaft, institutionelle Kommunikation, Textgestaltung für die massenmediale Kommunikation, visuelle Kommunikation, Sozialpsychologie, informatische Probleme der Kommunikation, Dateninterpretation, Willensbildung und Kommunikation, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Absatztheorie und Organisationsökonomie, Spezielle Betriebswirtschaftslehre: Marketing und Personalökonomie mit kommunikationswissenschaftlichem Bezug. Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen 18 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anhang Studienplan (Grundstudium und Hauptstudium) Grundstudium 1. Semester Einführung in die Kommunikationswissenschaft V 2 SWS Einführung in die Sprachwissenschaft GK 2 SWS Rede- und Gesprächstraining Ü 2 SWS 2. Semester Einführung in die Kommunikation in Computernetzen V/Ü 2 SWS Einführung in die Betriebswirtschaftslehre* V 2 SWS 3. Semester
7 Körpersprachliche Kommunikation Ü 2 SWS Rechtliche Beurteilung von Kommunikationsprozessen V 2 SWS 4. Semester Medienanalyse und Medienkritik PS 2 SWS Wahlweise aus den Bereichen: Kognitionspsychologie* V Konfliktmanagement und Konfliktbewältigung Ü Einführung in das Marketing* V Personal und Organisation* V * Die Vorlesung zur Kognitionspsychologie, die Einführung in die Betriebswirtschaftslehre sowie die Veranstaltung Personal und Organisation werden jeweils im Wintersemester angeboten. Die Einführung in das Marketing findet im Sommersemester statt. Hauptstudium 5. Semester Elektronisches Publizieren HS 2 SWS Veranstaltungen aus dem wahlobligatorischen Bereich HS/V 4 SWS 6. Semester Mündliche und schriftliche Textproduktion HS 2 SWS Veranstaltung aus dem wahlobligatorischen Bereich HS/V 2 SWS 7. Semester Veranstaltungen aus dem wahlobligatorischen Bereich HS/V 4 SWS 8. Semester Veranstaltungen aus dem wahlobligatorischen Bereich HS/V 4 SWS Für den wahlobligatorischen Bereich wird empfohlen, jeweils zwei Veranstaltungen aus drei der folgenden Bereiche zu belegen: Sprachwissenschaft, Kommunikative und soziale Prozesse, Betriebswirtschaft/Jura und Praktische und Angewandte Informatik. Eine weitere Veranstaltung kann je nach Schwerpunktsetzung jeweils aus den vier Bereichen gewählt werden. Als wahlobligatorische Lehrveranstaltungen werden Seminare und Vorlesungen zu den folgenden Teilgegenständen in den Bereichen angeboten: 1. Sprachwissenschaft Linguistische Gesprächsanalyse, Pragmalinguistik, Text und Verstehen. 2. Kommunikative und soziale Prozesse Probleme der Kommunikations- und Informationsgesellschaft, Textgestaltung für die massenmediale Kommunikation, visuelle Kommunikation, Präsentationstechniken, institutionelle Kommunikation, Sozialpsychologie. 3. Betriebswirtschaft/Jura Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Absatztheorie, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Personalökonomie, Spezielle Betriebswirtschaftslehre: Kommunikationspolitik im Marketing, Willensbildung und Kommunikation. 4. Praktische und Angewandte Informatik Ausgewählte Probleme der Computerkommunikation,
8 Möglichkeiten und Grenzen des Computereinsatzes, Dateninterpretation. Herausgeber: Dr. Ursula v.d. Gönne-Stübing; Redaktion: Stefan Hatz ( )
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