Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald"

Transkript

1 Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i. V. m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9. Februar 1994 (GVOBI. M.-V. S. 293) erläßt der Senat der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald die folgende Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft im Nebenfach als Satzung: Erster Abschnitt: Allgemeiner Teil 1 Geltungsbereich 2 Studienaufnahme 3 Studienziel 4 Studienabschluß, Dauer und Gliederung des Studiums 5 Ordnungsgemäßes Studium 6 Veranstaltungsarten 7 Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen 8 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen 9 Ordnungsregeln 10 Bescheinigungen 11 Berufspraktische Tätigkeit 12 Studienberatung Zweiter Abschnitt: Grundstudium 13 Studiengegenstand 14 Obligatorische Lehrveranstaltungen 15 Wahlobligatorische Lehrveranstaltungen Dritter Abschnitt: Hauptstudium 16 Studiengegenstand 17 Wahlobligatorische Lehrveranstaltungen Vierter Abschnitt: Schlußbestimmungen 18 Inkrafttreten Anhang: Studienplan Erster Abschnitt Allgemeiner Teil

2 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Fachspezifischen Bestimmungen für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, insbesondere Inhalt, Aufbau und Schwerpunkte des Studiums. 2 Studienaufnahme Das Studium im Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft kann im Winter- und im Sommersemester aufgenommen werden. 3 Studienziel Das Studium der Kommunikationswissenschaft soll die Studierenden für ein breites Spektrum von Wissen und Fähigkeiten zur Arbeit nach wissenschaftlichen Methoden im Feld der gezielten medial vermittelten Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation qualifizieren. Auf der Grundlage des notwendigen theoretischen, institutionellen und empirischen Wissens über Kommunikation und kommunikatives Verhalten wird in die systematische Analyse öffentlicher und institutioneller Kommunikation eingeführt und die Fähigkeit herausgebildet, selbständig praktische Arbeitsansätze zu entwickeln. 4 Studienabschluß, Dauer und Gliederung des Studiums (1) Der Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft wird mit der Magisterprüfung als berufsqualifizierende Prüfung abgeschlossen. (2) Die Zeit, in der in der Regel das Studium mit der Magisterprüfung abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt neun Semester. (3) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste, viersemestrige Studienabschnitt (Grundstudium) wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Der zweite, fünfsemestrige Studienabschnitt (Hauptstudium) wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Das letzte Semester ist Prüfungssemester. (4) Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester. Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 36 Semesterwochenstunden. 5 Ordnungsgemäßes Studium (1) Ein ordnungsgemäßes Studium setzt voraus: 1. im Grundstudium: den Besuch der obligatorischen Lehrveranstaltungen gemäß 14 und den Besuch der wahlobligatorischen Lehrveranstaltungen gemäß 15, 2. im Hauptstudium: den Besuch der wahlobligatorischen Lehrveranstaltungen gemäß 17. (2) Die Philosophische und die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät bieten weitere Lehrveranstaltungen an, die der Erweiterung und Vertiefung kommunikationswissenschaftlicher Kenntnisse dienen. Im Hinblick auf ergänzende Lehrveranstaltungen kooperieren sie darüber hinaus mit anderen Fakultäten.

3 (3) Der Besuch von Lehrveranstaltungen wird durch vom Studenten selbst vorzunehmende Eintragungen ins Studienbuch nachgewiesen (Belegen). (4) Unbeschadet der Freiheit des Studenten, den zeitlichen und organisatorischen Verlauf seines Studiums selbst verantwortlich zu planen, wird der im Anhang beschriebene Studienverlauf im Grundstudium als zweckmäßig empfohlen (Studienplan). 6 Veranstaltungsarten Die Studieninhalte werden insbesondere in Grundkursen, Proseminaren, Hauptseminaren, Oberseminaren, Vorlesungen und Übungen vermittelt. Zur Ergänzung werden Kolloquien angeboten. 1. Vorlesungen dienen der systematischen Darstellung eines Stoffgebietes; der Vortragscharakter überwiegt. 2. Grundkurse sind Lehrveranstaltungen des Grundstudiums, die in das Fach einführen und exemplarisch Grundkenntnisse und Grundbegriffe vermitteln. 3. Proseminare sind Lehrveranstaltungen des Grundstudiums, in denen die Studenten durch Referate und Hausarbeiten sowie Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden. 4. Hauptseminare sind Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, in denen die Studenten ihr fachwissenschaftliches Wissen erweitern und vertiefen. 5. Oberseminare sind Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums. Sie befassen sich mit speziellen Forschungsproblemen, die sich aus der aktuellen Fachdiskussion, den Projekten der Lehrkraft oder der Schwerpunktbildung von Studienabschlußarbeiten ergeben. 6. Übungen fördern die selbständige Anwendung erworbener kommunikationswissenschaftlicher Kenntnisse auf konkrete Fragestellungen. 7. Kolloquien sind freie wissenschaftliche Gespräche über ein bestimmtes Thema. 7 Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen (1) Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums dürfen nur von Studenten besucht werden, die die Zwischenprüfung bestanden haben. (2) Für wahlobligatorische und fakultative Veranstaltungen kann der Veranstaltungsleiter besondere sachbezogene Teilnahmevoraussetzungen aufstellen. Diese sind mit der Ankündigung der Veranstaltung bekanntzugeben. 8 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen (1) Ist bei einer Lehrveranstaltung nach deren Art oder Zweck eine Begrenzung der Teilnehmerzahl zur Sicherung des Studienerfolgs erforderlich und übersteigt die Zahl der Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so sind die Bewerber in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen: 1. Studenten, die für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltungen zu diesem Zeitpunkt angewiesen sind, einschließlich der Wiederholer bis zum zweiten Versuch. 2. Studenten, die für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltungen zu diesem Zeitpunkt nicht angewiesen sind, einschließlich der Wiederholer ab dem dritten Versuch. 3. Andere Studenten der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.

4 (2) Im übrigen regelt der Dekan der Philosophischen Fakultät von Amts wegen oder auf Antrag des Lehrenden die Zulassung nach formalen Kriterien. (3) Die Fakultät stellt im Rahmen der verfügbaren Mittel sicher, daß den unter Abs. 1 Buchstabe a) genannten Studenten durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl kein Zeitverlust entsteht. (4) Die Fakultät kann für die Studenten anderer Studiengänge das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen generell beschränken, wenn ohne die Beschränkung eine ordnungsgemäße Ausbildung der für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft eingeschriebenen Studenten nicht gewährleistet werden kann. 9 Ordnungsregeln (1) Versucht ein Student bei der Erbringung eines Leistungsnachweises das Ergebnis seiner Leistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so kann die Leistung mit "nicht ausreichend" bewertet werden. Stimmen die Leistungen zweier Studenten in einer Weise überein, die das Vorliegen eines Täuschungsversuches begründet, so können beide Arbeiten mit "nicht ausreichend" bewertet werden, es sei denn, die Zuordnung der Leistung zu einer bestimmten Person ist in geeigneter Weise zur Überzeugung des Veranstaltungsleiters ermittelt. (2) Ein Student, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Leistungskontrolle stört, kann von der Aufsichtsperson von der Leistungskontrolle ausgeschlossen werden; in diesem Falle gilt die Leistung als mit "nicht ausreichend" bewertet. 10 Bescheinigungen Der Student bewahrt Arbeiten, die als Grundlage für die Erteilung eines Leistungsnachweises dienen, selbst auf. Nicht abgeholte Arbeiten verwahrt der Leiter der Veranstaltung nicht länger als bis zum Ende des folgenden Semesters. Dasselbe gilt für Bescheinigungen. 11 Berufspraktische Tätigkeit Die berufspraktische Tätigkeit gemäß 1 Satz (2) der Fachspezifischen Bestimmungen hat der Student selbst zu organisieren. Die Durchführung des Praktikums liegt nicht in der Verantwortung der Fakultäten. 12 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Beratungsstelle der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald während der angegebenen Sprechstunden. (2) Die fachspezifische Studienberatung im Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft erfolgt durch das von der Fakultät benannte hauptberufliche Mitglied des wissenschaftlichen Personals in seinen Sprechstunden Zweiter Abschnitt Grundstudium 13 Studiengegenstand Studiengegenstand sind im Grundstudium die begrifflichen, inhaltlichen, systematischen und methodischen Grundlagen der Kommunikationswissenschaft. In die Grundausbildung werden kommunikationstheoretisch relevante Fachgebiete der Sprachwissenschaft, der Sprechwissenschaft, der

5 Medientheorie, der Psychologie sowie der Betriebswirtschaftslehre integriert. 14 Obligatorische Lehrveranstaltungen (1) Die Philosophische Fakultät bietet im Grundstudium die folgenden obligatorischen Lehrveranstaltungen an: Einführung in die Kommunikationswissenschaft V 2 SWS Einführung in die Sprachwissenschaft GK 2 SWS Rede- und Gesprächstraining Ü 2 SWS (2) Der Grundkurs "Einführung in die Sprachwissenschaft" wird in jedem Semester angeboten. Die Vorlesung "Einführung in die Kommunikationswissenschaft" und die Übung "Rede- und Gesprächstraining" finden mindestens einmal im Studienjahr statt. 15 Wahlobligatorische Lehrveranstaltungen (1) Auf das Grundstudium entfallen mindestens 12 SWS im Bereich wahlobligatorischer Lehrveranstaltungen. (2) Im Wahlpflichtbereich ist je eine Veranstaltung in den Bereichen 1. körpersprachliche Kommunikation, 2. Medienanalyse und Medienkritik, 3. Betriebswirtschaftslehre, 4. rechtliche Beurteilung von Kommunikationsprozessen und die Bewältigung ihrer Störung, 5. Kommunikation in Computernetzen abzuschließen. (3) Eine weitere Veranstaltung ist nach freier Wahl zu absolvieren. (4) Im wahlobligatorischen Bereich werden Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS innerhalb von vier Semestern zu folgenden Teilgegenständen angeboten: körpersprachliche Kommunikation, Konfliktmanagement und Konfliktbewältigung, Kognitionspsychologie, Einführung in das Marketing, Personal und Organisation, elektronische Kommunikation. Dritter Abschnitt Hauptstudium 16 Studiengegenstand Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in ausgewählten Gebieten der Kommunikationswissenschaft und stellt folgende Anforderungen:

6 Gründliche Vertrautheit mit sprachwissenschaftlichen, psychologischen, juristischen, betriebswirtschaftlichen und informatischen Aspekten der Analyse und Beschreibung kommunikativer Prozesse und institutioneller Kommunikation, vertiefte Kenntnisse zu Problemen der Kommunikations- und Informationsgesellschaft sowie spezifische Kenntnisse in ausgewählten Gebieten der Kommunikationswissenschaft. 17 Wahlobligatorische Lehrveranstaltungen (1) Im Wahlpflichtbereich sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 18 SWS zu besuchen, davon sind ein Hauptseminar zur "Textproduktion" und ein Hauptseminar "Elektronisches Publizieren" zu absolvieren. (2) Im Hauptstudium werden maximal 36 SWS wahlobligatorische Veranstaltungen angeboten. Innerhalb von vier Semestern werden Lehrveranstaltungen im Umfang von jeweils mindestens 2 SWS zu folgenden Teilgegenständen angeboten: Linguistische Gesprächsanalyse, Pragmalinguistik, Textverstehen und Textproduktion (Sprech- und Schreibfähigkeiten), Probleme der Kommunikations- und Informationsgesellschaft, institutionelle Kommunikation, Textgestaltung für die massenmediale Kommunikation, visuelle Kommunikation, Sozialpsychologie, informatische Probleme der Kommunikation, Dateninterpretation, Willensbildung und Kommunikation, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Absatztheorie und Organisationsökonomie, Spezielle Betriebswirtschaftslehre: Marketing und Personalökonomie mit kommunikationswissenschaftlichem Bezug. Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen 18 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anhang Studienplan (Grundstudium und Hauptstudium) Grundstudium 1. Semester Einführung in die Kommunikationswissenschaft V 2 SWS Einführung in die Sprachwissenschaft GK 2 SWS Rede- und Gesprächstraining Ü 2 SWS 2. Semester Einführung in die Kommunikation in Computernetzen V/Ü 2 SWS Einführung in die Betriebswirtschaftslehre* V 2 SWS 3. Semester

7 Körpersprachliche Kommunikation Ü 2 SWS Rechtliche Beurteilung von Kommunikationsprozessen V 2 SWS 4. Semester Medienanalyse und Medienkritik PS 2 SWS Wahlweise aus den Bereichen: Kognitionspsychologie* V Konfliktmanagement und Konfliktbewältigung Ü Einführung in das Marketing* V Personal und Organisation* V * Die Vorlesung zur Kognitionspsychologie, die Einführung in die Betriebswirtschaftslehre sowie die Veranstaltung Personal und Organisation werden jeweils im Wintersemester angeboten. Die Einführung in das Marketing findet im Sommersemester statt. Hauptstudium 5. Semester Elektronisches Publizieren HS 2 SWS Veranstaltungen aus dem wahlobligatorischen Bereich HS/V 4 SWS 6. Semester Mündliche und schriftliche Textproduktion HS 2 SWS Veranstaltung aus dem wahlobligatorischen Bereich HS/V 2 SWS 7. Semester Veranstaltungen aus dem wahlobligatorischen Bereich HS/V 4 SWS 8. Semester Veranstaltungen aus dem wahlobligatorischen Bereich HS/V 4 SWS Für den wahlobligatorischen Bereich wird empfohlen, jeweils zwei Veranstaltungen aus drei der folgenden Bereiche zu belegen: Sprachwissenschaft, Kommunikative und soziale Prozesse, Betriebswirtschaft/Jura und Praktische und Angewandte Informatik. Eine weitere Veranstaltung kann je nach Schwerpunktsetzung jeweils aus den vier Bereichen gewählt werden. Als wahlobligatorische Lehrveranstaltungen werden Seminare und Vorlesungen zu den folgenden Teilgegenständen in den Bereichen angeboten: 1. Sprachwissenschaft Linguistische Gesprächsanalyse, Pragmalinguistik, Text und Verstehen. 2. Kommunikative und soziale Prozesse Probleme der Kommunikations- und Informationsgesellschaft, Textgestaltung für die massenmediale Kommunikation, visuelle Kommunikation, Präsentationstechniken, institutionelle Kommunikation, Sozialpsychologie. 3. Betriebswirtschaft/Jura Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Absatztheorie, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Personalökonomie, Spezielle Betriebswirtschaftslehre: Kommunikationspolitik im Marketing, Willensbildung und Kommunikation. 4. Praktische und Angewandte Informatik Ausgewählte Probleme der Computerkommunikation,

8 Möglichkeiten und Grenzen des Computereinsatzes, Dateninterpretation. Herausgeber: Dr. Ursula v.d. Gönne-Stübing; Redaktion: Stefan Hatz ( )

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs.

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs.

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Geographie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 16.

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Geographie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 16. Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Geographie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 16. Juli 1999 Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m.

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kunstgeschichte (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kunstgeschichte (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kunstgeschichte (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9.02.1994

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Mathematik als Beifach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Mathematik als Beifach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Mathematik als Beifach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes -

Mehr

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als studiertes Fach (Lehramt an Haupt- und Realschulen) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9. Februar

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG -

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Erziehungswissenschaft (Hauptfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Erziehungswissenschaft (Hauptfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Erziehungswissenschaft (Hauptfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs.

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geographie (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geographie (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geographie (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002, geändert durch die erste Satzung zur Änderung der Fachstudienordnung

Mehr

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Latein als vertieft studiertes Fach (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m.

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 03. April 1998

Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 03. April 1998 Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 03. April 1998 Aufgrund von 2 Abs. 1 i. V. m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom

Mehr

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Informatik als Zweitfach (Lehramt an Haupt- und Realschulen) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Biologie (Lehramt an Haupt- und Realschulen) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Biologie (Lehramt an Haupt- und Realschulen) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Biologie (Lehramt an Haupt- und Realschulen) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002, geändert durch die erste Satzung zur Änderung

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Englisch als Beifach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Englisch als Beifach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Englisch als Beifach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Geographie (Hauptfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 16.

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Geographie (Hauptfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 16. Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Geographie (Hauptfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 16. Juli 1999 Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m.

Mehr

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Informatik als vertieft studiertes Fach (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m.

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes -

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 10. Juli 1998

Studienordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 10. Juli 1998 Studienordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 10. Juli 1998 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Kirchenmusik der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2. November 2001

Studienordnung für den Diplomstudiengang Kirchenmusik der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2. November 2001 Studienordnung für den Diplomstudiengang Kirchenmusik der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 16 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9.

Mehr

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Mathematik als vertieft studiertes Fach (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m.

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Biologie (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Biologie (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Biologie (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002, geändert durch die erste Satzung zur Änderung der Fachstudienordnung

Mehr

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium Studienordnung für den Teilstudiengang Dänisch als vertieft studiertes Fach (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9

Mehr

10 Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium

10 Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Kunst und Gestaltung (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Chemie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Chemie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002 Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Chemie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG

Mehr

Fachstudienordnung. für den Teilstudiengang Englisch als vertieft studiertes Fach (Lehramt an Gymnasien)

Fachstudienordnung. für den Teilstudiengang Englisch als vertieft studiertes Fach (Lehramt an Gymnasien) Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Englisch als vertieft studiertes Fach (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m.

Mehr

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium

10 Studiengegenstand 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als studiertes Fach (Lehramt an Haupt- und Realschulen) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs.

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeiner Teil

Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeiner Teil Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Physik als vertieft studiertes Fach (Lehramt an Gymnasien) an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs.

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai 1999 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Zugangsvoraussetzung Inhaltsübersicht 4 Studienbeginn 5 Inhalt

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und

Mehr

- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001

- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001 - 4/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 LITERATUREN IN AFRIKANISCHEN SPRACHEN (NEBENFACH

Mehr

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13. Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an Vom 13. September 2002 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Biologie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Biologie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Biologie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002, geändert durch die erste Satzung zur Änderung der Fachstudienordnung

Mehr

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99)

Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99) Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99) Die neue Studienordnung gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 1998/99 noch nicht im fünften Fachsemester sind. Nebenfach 1 Geltungsbereich

Mehr

Studienordnung für den B.A.-Teilstudiengang Ukrainistik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 27.10.1999

Studienordnung für den B.A.-Teilstudiengang Ukrainistik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 27.10.1999 Studienordnung für den B.A.-Teilstudiengang Ukrainistik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 27.10.1999 Aufgrund von 2 Abs. 1 i. V. m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9.

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ROMANISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biomathematik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biomathematik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Diplomstudiengang Biomathematik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 20. Mai 1998, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung Biomathematik

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999

Mehr

10 Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium

10 Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen 11 Obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen 12 Leistungsnachweise im Grundstudium Gemeinsame Bestimmungen für die Fachstudienordnungen für Teilstudiengänge der Fächer für die Lehrämter an Haupt- und Realschulen und an Gymnasien an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 22.

Mehr

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) 1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und

Mehr

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien 1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach. Berufs- und Wirtschaftspädagogik.

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach. Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Berufs- und Wirtschaftspädagogik (BWP) im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz vom 9. Mai 00 Aufgrund von 1 Abs. 1 des Gesetzes über die

Mehr

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Mathematik mit Informatik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 24.

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Mathematik mit Informatik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 24. Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Mathematik mit Informatik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 24. Januar 2012 Aufgrund von 2 Absatz 1 i. V. m. 114 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft. Vom 17. Mai 2001

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft. Vom 17. Mai 2001 Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz Nr.

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. - 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

Mehr

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. - 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001 Amtliche Bekanntmachung Nr. 4/2001-1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie als allgemeinbildendes

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/068 L Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an der Universität Gesamthochschule

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006 StO Bachelor Erziehungsw. 07 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 200 Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Studiums 2 Fächerkombinationen 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienbeginn 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Allgemeiner Studienverlauf II. Studieninhalte 6 Bereiche

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen - 2008

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.01/053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 06.12.2001 Aufgrund von

Mehr

Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001*

Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001* Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. Juli 2001* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 15. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft

Mehr

Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991

Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 6473. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik als Hauptfach im Magisterstudiengang des Fachbereichs II an der Universität

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 13. Juli 2000, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung Biochemie vom 23.

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999 - 15/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

Mehr

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt

Mehr

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19. - 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Master of Science in Physik an der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom

Studienordnung für den Studiengang Master of Science in Physik an der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom Studienordnung für den Studiengang Master of Science in Physik an der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 13.10.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 i. V. m. 39 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.

Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25. - 14/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Umweltwissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 3. März 2000

Studienordnung für den Diplomstudiengang Umweltwissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 3. März 2000 Studienordnung für den Diplomstudiengang Umweltwissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 3. März 2000 Vorläufig anwendbar ab WS 2001/02 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Definition des Faches

1 Geltungsbereich. 2 Definition des Faches 148 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 16.5 Islamische Kunstgeschichte und Archäologie (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund von 21

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen - 36/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund

Mehr