Mittelfristige Finanzplanung des Saarlandes

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1 Mittelfristige Finanzplanung des Saarlandes

2 F I N A N Z P L A N D E S S A A R L A N D E S Aufgestellt vom Ministerium für Finanzen und Europa Beschlossen von der Landesregierung am 30. September 2014

3 2 Vorwort Der vorliegende Finanzplan 2014 bis 2018 zeigt den Konsolidierungsprozess des saarländischen Landeshaushalts in seiner entscheidenden Phase. Zur Halbzeit des Defizitabbauzeitraums von 2010 bis 2020 liegt das Saarland im Plan. Im Jahr 2015 wird das strukturelle Defizit bei 556 Mio. liegen und den Ausgangswert des Jahres 2010 bereits um 55 Prozent unterschreiten. Die erzielten Fortschritte sind das Ergebnis landespolitischer Entscheidungen und insgesamt stabiler Rahmenbedingungen. So wurden nicht nur die im Sanierungsprogramm aus dem Jahr 2011 benannten Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt. Die Landesregierung hat den Defizitabbau seit dem Jahr 2012 durch zusätzliche Maßnahmen darüber hinaus deutlich verstärkt. Aufgabenkritik, Benchmark-Vergleiche, der Abbau von Stellen im Landesdienst, die Einrichtung von Shared-Service-Bereichen, die Überprüfung der Ausgaben im Bereich der Landesbeteiligungen, eine Begrenzung der Subventionen, Kooperationen mit anderen Ländern, die Optimierung von Verfahrensabläufen und viele andere Projekte haben die deutlichen Konsolidierungsfortschritte ermöglicht. Die bereits umgesetzten und die seitens der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen werden im Jahr 2016 eine strukturelle Haushaltsentlastung von mehr als 380 Mio. entfalten. Bis zum Jahr 2020 ist mit einer Entlastungswirkung dieser Maßnahmen in Höhe von mehr als 450 Mio. zu rechnen. Unterstützt wurde die Konsolidierung zudem durch konsolidierungsverträgliche Rahmenbedingungen. Eine deutliche konjunkturelle Erholung nach Abklingen der globalen Finanzmarktkrise, der bundespolitische Verzicht auf signifikante Steuersenkungen, der Kampf gegen Steuerhinterziehung und das Anhalten der Niedrigzinsphase haben zu der guten Entwicklung beigetragen. Der weitere Weg bis zum ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung im Jahr 2020 wird nicht leicht sein. Neben einer Fortsetzung des strengen Konsolidierungskurses der Landesregierung sind konsolidierungsverträgliche Rahmenbedingungen auch weiterhin eine zwingende Voraussetzung für das Erreichen des vorgegebenen Ziels. Nach wie vor gilt, dass nur ein Dreiklang aus Einnahmeverbesserungen, Ausgabenbegrenzungen und einer Altlastenhilfe die dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 ermöglichen können. Die Landesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für eine angemessene Altlastenhilfe sowie eine systematische Besserstellung im Finanzausgleichssystem ein. Eine nicht an der Wirtschaftskraft orientierte Steuerverteilung, eine unterdurchschnittliche Finanzausstattung der Kommunen sowie eine

4 3 ungünstige demographische Entwicklung dürfen in einem reformierten System nicht erneut zu krisenhaften Entwicklungen einzelner Länder führen. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen der Finanzplanung Rechtsgrundlage Planungszeitraum Bedeutung des Finanzplans 6 2. Gesamtwirtschaftlicher Rahmen und regionalwirtschaftliche Entwicklung Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage und mittelfristige Aussichten Die wirtschaftliche Entwicklung im Saarland 8 3. Finanzwirtschaftlicher Rahmen und landesspezifische Ausrichtung Finanzpolitische Grundausrichtung der öffentlichen Haushalte Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat Leitlinien saarländischer Finanzpolitik Sanierungsplanung Eckdaten der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Einnahmen Ausgaben Gesamtausgaben Personalaufwand Investitionsausgaben Finanzielle Beziehungen zwischen Land und Kommunen Entwicklung der Haushaltskennziffern Aufgabenschwerpunkte 25

5 4 Abbildungsverzeichnis Grafik 1: Defizitobergrenzen des Saarlandes Grafik 2: Entwicklung von Aktivenbezügen sowie Versorgung und Beihilfe 20 Tabellen im Text Tabelle 1: Steuereinnahmen, LFA und BEZ 16 Tabelle 2: Entwicklung der bereinigten Ausgaben 18 Tabelle 3: Entwicklung der Personalausgaben 19 Tabelle 4: Entwicklung der Investitionsausgaben 21 Tabelle 5: Zahlungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände 23 Tabelle 6: Entwicklung der NKA, der Zinsausgaben, der Zinsausgabenquote 24 Tabelle 7: Kreditfinanzierungsquote und Unterdeckung 25 Anhangsverzeichnis Anhang 1 Eckdaten im Finanzplan Anhang 2 Kreditaufnahmen, Schuldenstand und Schuldendienst am Kapitalmarkt Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Anhang 6 Anhang 7 Einnahmen und Ausgaben nach Arten Finanzierungsübersicht Finanzplanung nach Ressorts Investitionsplanung nach Einzelplänen Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben nach Arten (Gemeinsames Schema des Finanzplanungsrates)

6 5 1. Allgemeine Grundlagen der Finanzplanung 1.1 Rechtsgrundlage Nach 9 Abs. 1 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 ist der Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In ihr sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen; dabei sind die Wechselbeziehungen zu der voraussichtlichen Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens zu berücksichtigen. Der Finanzplan ist gemäß 31 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) in Verbindung mit 9 Abs. 2 und 14 StWG vom Ministerium für Finanzen und Europa aufzustellen und zu begründen. Er wird von der Landesregierung beschlossen und dem Landtag zur Kenntnisnahme vorgelegt. Mit der Vorlage des Finanzplans trägt die Landesregierung diesen gesetzlichen Bestimmungen Rechnung. 1.2 Planungszeitraum In lückenlosem Anschluss an die letzte Mittelfristige Finanzplanung geht der vorliegende Finanzplan in Anwendung des 50 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) von dem mit Gesetz Nr vom 4. Dezember 2013 (Amtsblatt Teil I, 2013, S. 325) festgestellten Haushaltsplan 2014 aus. Die Daten für das Jahr 2015 entsprechen dem Regierungsentwurf für den Haushalt Der eigentliche Finanzplanungszeitraum umfasst die Jahre 2016 bis Bedeutung des Finanzplans Die Finanzplanung hat den Charakter eines Rahmenplans. Dem Finanzplan des Saarlandes liegen zwar eine titelbezogene Vorausschätzung der von außen vorgegebenen Verpflichtungen und eine Vorfestlegung der gestaltbaren Ausgaben- und Einnahmenentwicklung zugrunde. Dies geschieht aber in Kenntnis dessen, dass sich die Eckdaten der zukünftigen finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Landeshaushaltes bis ins Jahr 2018 nur abschätzen lassen. Aus diesen Umständen ergibt

7 6 sich der gegenüber der Haushaltsplanung globalere Zuschnitt der Finanzplanung. Das Saarland stellt seinen Haushaltsplan seit dem Planjahr 2013 nach dem sog. Top-Down -Verfahren auf, d.h. durch den Ministerrat wird in Kenntnis der Prognosen zu den maßgeblichen Rahmenbedingungen und nach Beschlussfassung über die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen ein ressortspezifisches Budget festgelegt, dessen Aufteilung im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens in Verantwortung des jeweiligen Fachressorts erfolgt. Die Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt analog. Aus diesen Umständen ergibt sich der gegenüber der Haushaltsplanung globalere Zuschnitt der Finanzplanung. Der Finanzplan soll die mittelfristige Entwicklung der Haushalts- und Finanzlage des Landes veranschaulichen. Bedingt durch das mit dem Stabilitätsratsgesetz eingerichtete Frühwarnsystem hat die mittelfristige Finanzplanung eine größere Bedeutung gewonnen. Der Bund und die Länder berichten grundsätzlich bis Mitte Oktober eines jeden Jahres im Rahmen ihrer sogenannten Stabilitätsberichte über die aktuelle Haushaltslage und die Finanzplanung anhand von vier vorgegebenen Haushaltsindikatoren und einer Mittelfristprojektion. Der Stabilitätsrat prüft anhand der Indikatoren und der Projektion, ob sich daraus Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage einer Gebietskörperschaft ergeben. Bei Überschreitung der vorgegebenen Schwellenwerte bei mehreren Indikatoren entweder im Gegenwartszeitraum oder im Finanzplanungszeitraum beziehungsweise bei der Projektion erfolgt eine vertiefte Prüfung seitens des Stabilitätsrates, inwieweit eine drohende Haushaltsnotlage vorliegt. Hieran schließt sich gegebenenfalls die Vorgabe an, ein Sanierungsprogramm zu erarbeiten und mit dem Stabilitätsrat zu vereinbaren. Dort sind die in der eigenen Zuständigkeit des Landes liegenden geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung der Notlage zu beschreiben und festzulegen. Der Finanzplan ist sowohl Grundlage für den Stabilitätsbericht als auch für mit dem Stabilitätsrat zu vereinbarende Sanierungsprogramme und die jährlichen im Herbst abzugebenden Berichte über deren Fortschreibung.

8 7 2. Gesamtwirtschaftlicher Rahmen und regionalwirtschaftliche Entwicklung 2.1 Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage und mittelfristige Aussichten Wie bereits im Jahreswirtschaftsbericht 2013 projiziert, hat das Bruttoinlandsprodukt im Jahresdurchschnitt ,4 Prozent zugenommen. Für das Jahr 2014 war die Bundesregierung ursprünglich von einer jahresdurchschnittlichen Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 1,8 Prozent ausgegangen. Der Sachverständigenrat hat im März 2014 seine Konjunkturprognose für das Jahr 2014 aktualisiert und ging zu diesem Zeitpunkt für das Jahr 2014 sogar von einer Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland von 1,9 % aus. Das Bruttoinlandsprodukt fiel jedoch im zweiten Quartal 2014 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal zurück. Für den leichten Rückgang im zweiten Quartal 2014 waren der Außenhandel und die Investitionen verantwortlich: Die Exporte stiegen im Vorquartalsvergleich weniger stark als die Importe, sodass sich der Außenbeitrag negativ auf die deutsche Wirtschaftsentwicklung auswirkte. Daneben gingen die Investitionen insbesondere in Bauten deutlich zurück, was nicht zuletzt den Vorzieheffekten aufgrund des ungewöhnlich milden Winters 2013/2014 zugeschrieben wird. Auch die zahlreichen Krisenherde rund um den Globus sorgen für Verunsicherung, insbesondere der Ukraine-Konflikt und die Entwicklung im Nahen Osten. Im Vergleich zum Vorjahr hat die deutsche Wirtschaft zwar an Dynamik verloren, konnte aber dennoch weiter zulegen: Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war im zweiten Quartal 2014 um 0,8 % (kalenderbereinigt um 1,2 %) höher als im zweiten Quartal Für 2015 rechnet die Bundesregierung im nächsten Jahr mit einem Anstieg des nominalen Bruttoinlandsproduktes von 3,7 %, mittelfristig wird mit einem jährlichen Anstieg von 3 % gerechnet. Preisbereinigt entspricht dies für 2015 einem Anstieg um 2,0 %, mittelfristig von 1,4 %. 2.2 Die wirtschaftliche Entwicklung im Saarland Die saarländische Wirtschaft mit ihrer Exportorientierung bekam die Auswirkungen der Eurokrise und einer weltweiten Nachfrageschwäche im vergangenen Jahr deutlich zu spüren. So stieg das Bruttoinlandsprodukt des Saarlandes im Jahr 2013 nominal nur um 0,8 Prozent an. Preisbereinigt ergab sich ein Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 1,3 Prozent. Auslöser für diese Konjunkturschwäche im Jahr 2013 wa-

9 8 ren vor allem die Eurokrise, die insbesondere im südeuropäischen Raum zu teilweise heftigen Turbulenzen führte, sowie der Nachfragerückgang und der Preisverfall auf den internationalen Stahlmärkten. Dabei traf es erneut vor allem die großen Stützpfeiler der saarländischen Industrie. Der aktuelle Konjunkturdämpfer könnte sich aufgrund der starken Exportorientierung der saarländischen Wirtschaft im Saarland erneut stärker negativ auswirken als in anderen Bundesländern. 3. Finanzwirtschaftlicher Rahmen und landesspezifische Ausrichtung 3.1 Finanzpolitische Grundausrichtung der öffentlichen Haushalte Die erfreuliche Grundtendenz der insgesamt positiven Wirtschaftsentwicklung in Deutschland spiegelte sich bereits im Jahr 2013 in einer ebenfalls positiven Entwicklung der öffentlichen Haushalte wider. Die Länderhaushalte haben im Jahr 2013 insgesamt mit einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen. Das Finanzierungsdefizit der Ländergesamtheit fällt im Jahr 2013 mit 0,5 Mrd. um rund 5,1 Mrd. günstiger aus als im entsprechenden Vorjahreszeitraum und besser als geplant. Die Ausgaben der Ländergesamtheit stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 %, während die Einnahmen um 4,7 % zunahmen. Die Steuereinnahmen erhöhten sich gleichzeitig um 4,3 %. Die erfreuliche Gesamtentwicklung darf aber nicht über eine sehr heterogene Entwicklung der Finanzierungssalden der einzelnen Länder hinwegtäuschen. Acht Länder die fünf ostdeutschen Flächenländer sowie Berlin, Bayern und Niedersachsen wiesen im Jahr 2013 unter Einbezug der Gemeindeebene Überschüsse auf; die verbleibenden acht Länder jedoch teils erhebliche Defizite. Die Kommunen insgesamt wiesen 2013 nach 2012 wiederum einen Überschuss aus (+ 1,7 Mrd. ). Auch hier gibt es jedoch wie bei den Länderhaushalten - sehr unterschiedliche Haushaltslagen und - entwicklungen. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland setzen damit ihren Konsolidierungskurs fort. Im Jahr 2013 wurde zum zweiten Mal in Folge ein annähernd ausgeglichener Haushalt erreicht. Diese Situation setzt sich im laufenden Haushaltsjahr fort. Auch im Jahr 2014 wird der Staatshaushalt voraussichtlich erneut annähernd ausgeglichen sein und strukturell sogar einen leichten Überschuss erzielen, so dass auch die

10 9 Schuldenstandsquote sinken dürfte. Alle auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene eingegangenen haushaltspolitischen Verpflichtungen werden so erfüllt. Die Steuereinnahmen des Gesamtstaates werden nach der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um 3,3% anwachsen und erneut ein Rekordniveau erreichen. Dieser positive Wachstumstrend hält nach der aktuellen Prognose im Schätzzeitraum vorbehaltlich weiterer Steuerrechtsänderungen oder einer konjunkturellen Abschwächung bis 2018 an. 3.2 Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat Gemäß seinen im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschriebenen Aufgaben hat der Stabilitätsrat im Mai 2014 die Einhaltung der strukturellen gesamtwirtschaftlichen Defizitobergrenze nach 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz geprüft. Erstmals unterstützte ihn dabei der im Zuge der innerstaatlichen Umsetzung des europäischen Fiskalvertrags gegründete unabhängige Beirat. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Beirats hat der Stabilitätsrat festgestellt, dass die zulässige Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 Prozent des BIP im Projektionszeitraum bis 2018 eingehalten wird. Wie der Beirat ist auch der Stabilitätsrat dabei der Auffassung, dass eine weiterhin strikte Wahrung der Haushaltsdisziplin auf allen staatlichen Ebenen unabdingbar ist, um die Einhaltung der Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts dauerhaft zu sichern. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein erhalten finanzielle Unterstützung vom Bund und von der Ländergemeinschaft, damit sie ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten können. Diese Konsolidierungshilfen werden gewährt, wenn das strukturelle Finanzierungsdefizit in den Ländern die jeweils geltende und bis 2020 auf null sinkende Obergrenze der Nettokreditaufnahme nicht überschreitet. Der Stabilitätsrat hat turnusgemäß den Defizitabbau auf Grundlage der vorgelegten Konsolidierungsberichte überprüft und festgestellt, dass die fünf Länder ihren Konsolidierungsverpflichtungen im Jahr 2013 nachgekommen sind. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein haben vor dem Hintergrund der bestehenden Berichtspflichten außerdem ihre halbjährlichen Sanierungsberichte vorgelegt. In den Frühjahrsberichten

11 10 stellen die Länder den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Zurückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme bis 2016 dar. Der Stabilitätsrat begrüßt, dass die vier Länder die vereinbarten Sanierungsprogramme im abgelaufenen Haushaltsjahr erfolgreich umgesetzt haben. Der Stabilitätsrat hat auch die turnusgemäße Berichterstattung des Saarlandes im Mai 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass es die durch die Sanierungsvereinbarung festgelegte Obergrenze der Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2013 eingehalten hat. Das Saarland hat in seinem Bericht zur Umsetzung des Sanierungsprogramms dargelegt, wie es die im November 2013 angekündigten Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen umsetzen wird. Der Bericht stellt die einzelnen Maßnahmen transparent dar und ordnet die Konsolidierungsbeiträge den Jahren 2015 und 2016 zu. Zum Herbstbericht 2014 wird das Land darstellen, wie es sein Konsolidierungskonzept für die Jahre 2015 und 2016 weiter fortschreibt und aktualisiert. 3.3 Leitlinien saarländischer Finanzpolitik Die sich aus Art. 109 Abs. 2 GG ergebende Vorgabe des strukturell ausgeglichenen Haushalts gilt für alle Länder und damit auch für das Saarland ab dem Jahr Danach sind die Haushalte der Länder grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Eine Nettokreditaufnahme in einer wirtschaftlichen Abschwungphase ist ab 2020 grundsätzlich nur noch dann zulässig, wenn dies im Rahmen eines Regelmechanismus geschieht, der im Aufschwung Überschüsse erforderlich macht. Dieser Regelmechanismus muss gegebenenfalls symmetrisch wirken, so dass sich über den Konjunkturzyklus hinweg Überschüsse und Defizite grundsätzlich ausgleichen. Ausnahmeregelungen für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen sind ebenfalls zulässig, wenn für diese entsprechende Tilgungsregelungen vorgesehen werden. Für den Konsolidierungszeitraum bis 2020 gilt das nach der Verwaltungsvereinbarung zu den Konsolidierungshilfen maßgebliche Verfahren. Das derzeit angewandte Verfahren soll zu gegebener Zeit evaluiert werden. Für die Zeit nach 2019 wird voraussichtlich eine eigenständige landesrechtliche Regelung zur Ausgestaltung der Schuldenprobleme erforderlich. Hierin werden die derzeit im Rahmen der Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erörterten Vorgaben gegebenenfalls zu berücksichtigen sein.

12 11 Leitlinie der saarländischen Finanzpolitik ist das Ziel, die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 109 Abs. 2 GG unter Wahrung des Gebots der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu beachten und gleichzeitig die Fähigkeit zur Finanzierung von zukunftsträchtigen Leitinvestitionen zu bewahren. 3.4 Sanierungsplanung Um das Saarland und weitere vier Länder dazu in die Lage zu versetzen, das Ziel des ausgeglichenen Haushalts ohne Nettokreditaufnahme bis 2020 ohne bundesstaatliche Hilfe erreichen zu können, erhalten diese Länder für den Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen. Diese betragen für das Saarland jährlich 260 Mio.. Das in der Verwaltungsvereinbarung vom 15. April 2011 für den Ausgangswert 2010 festgeschriebene strukturelle Defizit des Saarlandes nach Konjunkturbereinigung beträgt 1.247,5 Mio.. Hieraus ergeben sich die Schritte, mit denen das Defizit bis zum Jahr 2020 auf 0 zurückzuführen ist: Grafik 1: Defizitobergrenzen des Saarlandes nach Konjunkturbereinigung

13 12 Das Saarland ist dazu verpflichtet, jährlich gegenüber dem Stabilitätsrat die Einhaltung der Defizitabbaugrenzen in einem sog. Konsolidierungsbericht nachzuweisen. Im Konsolidierungsbericht 2013 vom April konnte das Saarland darlegen, dass in 2013 die Konsolidierungsverpflichtungen vollständig eingehalten wurden und das strukturelle Defizit auf 653 Mio. abgebaut werden konnte. Die für 2013 gültige Grenze von 873 Mio. wurde damit um 220 Mio. unterschritten. Der Stabilitätsrat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2014 festgestellt, dass das Saarland - ebenso wie die übrigen vier Konsolidierungsländer - seiner Verpflichtung zum Defizitabbau nachgekommen ist und für das Jahr 2013 die Voraussetzungen zur Auszahlung der Konsolidierungshilfe erfüllt sind. In der Folge konnten zum die noch ausstehenden rd. 77 Mio. (1/3 von 260 Mio. ) aus der Hilfe für das Jahr 2013 ebenso vereinnahmt werden wie die rd. 173 Mio. (2/3 von 260 Mio. ) für das Jahr Auch unter Berücksichtigung der unerwartet starken Erholung der Steuereinnahmen und der Zinsentlastungseffekte, die sich aus den Konsolidierungshilfen ergeben, steht das Saarland in den nächsten Jahren angesichts erheblicher Altlasten in Gestalt von Zins- und Versorgungsausgaben vor einer überaus ehrgeizigen Aufgabe, da es gilt, zwischen dem Jahr 2010 und dem Jahr 2020 das strukturelle Defizit von mehr als je Einwohner auf null zurückzuführen. Die aktuelle Finanzplanung ist vor diesem Hintergrund zugleich eine Sanierungsplanung, die den Zeitraum bis 2018 abdeckt. Das Saarland hat zahlreiche Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des Defizitabbaupfads beschlossen, deren Entlastungswirkungen von Jahr zu Jahr weiter anwachsen. Im Sanierungsprogramm , mit dem das Saarland gemäß der Vereinbarung mit dem Stabilitätsrat die drohende Haushaltsnotlage abwenden soll, wurden diese Maßnahmen mit einem Einsparvolumen von zunächst bis zu 140 Mio. in voller Jahreswirkung benannt. Durch zwischenzeitlich eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen, die in den halbjährlich erstellten und veröffentlichten Umsetzungsberichten dargestellt werden, konnte das Einsparvolumen gesteigert und der zunächst noch verbliebene Handlungsbedarf Zug um Zug verringert werden. So beträgt der Konsolidierungseffekt aus den Sanierungsmaßnahmen für 2014 bereits 266 Mio., bis 1 und Finanzen/Berichte an den Stabilitätsrat

14 13 zum Ende des Sanierungsprogramms 2016 wachsen die bereits beschlossenen Sanierungsmaßnahmen in ihrer Wirkung auf mehr 380 Mio. an. Dahinter stehen einschneidende Maßnahmen, die auch den größten Ausgabenblock des Haushaltes, den der Personalausgaben, nicht ausklammern können. Hierbei sind insbesondere der im Juni 2013 beschlossene Stellenabbau von Vollzeitäquivalenten, zusätzliche Wiederbesetzungssperren, die Absenkung der Eingangsbesoldung, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit sowie die unvollständige Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger und Einschränkungen bei der Beihilfe zu nennen. Hinzu treten Kürzungen von Sachkosten und Zuschüssen, Einsparungen bei Landesgesellschaften, bei den Förderprogrammen und die Begrenzung des Hochbauvolumens. Neben den zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen bedarf es ebenso stabiler und verlässlicher Einnahmen. Dies bedeutet einerseits, dass seitens der Bundesregierung keine signifikanten Steuersenkungen ohne Ausgleich an anderer Stelle initiiert werden dürfen und das Land wie auch in den Gesprächen mit den Gewerkschaften zum Thema zukunftssichere Landesverwaltung vereinbart -zur Steigerung der Einnahmen weitere Initiativen ergreift. So soll etwa ab 2015 der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer um einen weiteren Prozentpunkt auf dann 6,5 % des Kaufpreises angehoben werden. Andererseits sind auch die solidarischen Leistungen des Bundes und der anderen Länder im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt notwendig. Obwohl das Saarland im Vergleich insbesondere zu den neuen Ländern aus dem Länderfinanzausgleich nur geringe Leistungen erhält, stellen diese doch eine notwendige Säule der Sanierungsplanung dar, ohne die ein Haushaltsausgleich nicht gelingen könnte. Große Bedeutung für die Zeit ab 2020 hat die Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen. Die Vorbereitungen für die anstehenden Verhandlungen haben begonnen. Das Saarland tritt gemeinsam mit anderen Ländern für eine Regelung der Altlastenproblematik ein. Trotz aller Konsolidierungsbemühungen werden einige Länder ihre Haushalte nach 2020 dauerhaft nur dann ausgleichen können, wenn sie die überproportionalen und unverschuldeten Belastungen in einen Altlastenfonds einbringen können, der beispielsweise aus frei werdenden Mitteln des Solidaritätszuschlages finanziert werden könnte. Um allen Ländern die dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse bei Wahrung der

15 14 gleichwertigen Lebensverhältnisse zu ermöglichen, bedarf es für die Zeit nach 2020 zudem insbesondere einer angemessenen Lösung des Problems der finanziellen Lasten aus der demographischen Entwicklung. Das Gebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist aber bereits heute und in den Jahren bis 2020 zu beachten und muss mit dem geforderten und vom Saarland nachhaltig verfolgten Ziel des Defizitabbaus vereinbar sein. Auf dem Weg zum ausgeglichenen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme ab dem Jahr 2020 hat das Saarland durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in allen Bereichen des Landeshaushalts ganz erhebliche Konsolidierungsbeiträge geleistet und weitere durchgreifende Maßnahmen beschlossen, die in den kommenden Jahren wachsende Haushaltseffekte entfalten. Das Saarland wird auch in Zukunft die notwendigen Erhaltungs- wie auch Zukunftsinvestitionen tätigen. Die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist jederzeit sicherzustellen. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Frage nach einem Vorgriff auf eine Altlastenhilfe vor dem Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Debatte um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sachgerecht zu beantworten. 4. Eckdaten der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Der vorliegende Finanzplan stellt die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Haushaltseckdaten dar. 4.1 Einnahmen Die Steuereinnahmen und die Einnahmen des Landes aus Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen stellen die wichtigsten Einnahmepositionen im Landeshaushalt dar. Die entsprechenden Ansätze basieren auf den Ergebnissen der Regionalisierung der Steuerschätzung vom Mai 2014 unter Berücksichtigung von Abschlägen, mit denen die demografische Entwicklung berücksichtigt wird. Diese werden als globale Mindereinnahmen ausgewiesen und nicht den einzelnen Einnahmearten zugerechnet. Das Saarland verliert weiterhin Einwohneranteile, wodurch die Ansprüche des Saarlandes gegenüber de bundessstaatlichen Finanzausgleich sinken. Dem Finanzplan

16 liegt folgende Entwicklung der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich zugrunde: Tabelle 1: Steuereinnahmen, Zuweisungen im Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen steuerabhängige Einnahmen Steuereinnahmen in Mio. a) Gemeinschaftssteuern 2.406, , , , ,4 b) Landessteuern 142,1 185,8 188,2 190,3 192,4 c) Globale Steuermehr-/ -mindereinnahmen -15,0-30,0-45,0-65,0-86,0 nachrichtlich: Steuerähnliche Abgaben 9,5 14,7 14,7 14,7 14,8 Summe Steuereinnahmen in Mio , , , , ,8 Veränderungsrate in vh 3,1 5,8 3,7 3,2 3,5 2. Zuweisungen im Länder- 144,0 150,0 156,0 162,0 169,0 finanzausgleich in Mio. 3. Bundesergänzungszuweisun- 126,0 136,0 139,0 141,0 145,0 gen in Mio. Steuereinnahmen, LFA und BEZ in Mio. Veränderungsrate der steuer-abhängigen Einnahmen (ohne steuerähnliche Abgaben) in vh 2.803, , , , ,8 3,4 5,8 3,7 3,1 3,5 Kompensationsbetrag für den Wegfall der Kraftfahrzeugsteuer in Mio. 119,3 119,3 119,3 119,3 119,3 Konsolidierungshilfen in Mio. 260,0 260,0 260,0 260,0 260,0 steuerabhängige Einnahmen in Mio , , , , ,1 Die nach der Steuerschätzung vom Mai 2014 zu erwartende Entwicklung zeichnet eine weitere deutliche Steigerung des Aufkommens vor. Der besonders starke Anstieg für 2015 ist auf die Anhebung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, verbunden mit einer Änderung der Steuerverteilung zwischen Land und Kommunen, zurückzuführen. Nach der Anhebung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer auf 5,5 % seit dem ist nun eine weitere Erhöhung zum auf 6,5

17 16 % geplant. Dabei folgt das Saarland dem Beispiel anderer Länder und vereinnahmt die gesamte Grunderwerbsteuer. Im Gegenzug wird die Grunderwerbsteuer vollumfänglich in den kommunalen Finanzausgleich einbezogen, was dort zu einem erheblichen Anstieg führt (s. Tabelle 5). Die bisher guten Konjunkturaussichten lassen nach den Prognosen auch in den Folgejahren die Steuereinnahmen ansteigen. Für die Jahre 2016 bis 2018 ergibt sich danach ein jahresdurchschnittliches Wachstum der Steuereinnahmen im Durchschnitt um 3,4 % im Saarland. Angesichts der weltweiten Risiken, die unter anderem mit der Staatsschuldenkrise und den dämpfenden Konjunktureffekten aus den Bemühungen um eine Normalisierung der staatlichen Defizitsituation insbesondere im Euroraum verbunden sind, sind Rückschläge oder eine gemäßigtere Entwicklung nicht auszuschließen. 4.2 Ausgaben Gesamtausgaben Der erforderliche Defizitabbau und die zu erwartenden Einnahmen geben zukünftig den Rahmen für die zulässigen Ausgaben des Landes vor, wenn es dauerhaft gelingen soll, die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen zu erfüllen. Ihre Einnahmen können die Länder nur in geringem Umfang beeinflussen. Wo dies möglich ist, hat das Saarland seine landesrechtlichen Kompetenzen ausgeschöpft. Infolgedessen müssen ergänzend zu einer Altlastenregelung und einer noch positiven Entwicklung der Einnahmeseite - die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen insbesondere auch auf der Ausgabenseite ansetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass große Ausgabenblöcke in hohem Maße durch bundespolitische Entscheidungen und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung geprägt sind. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2015 sieht Ausgaben in Höhe von 3.983,4 Mio. vor. Dies entspricht einem Ausgabenanstieg von 2,0 % gegenüber dem Haushaltsplan Insbesondere die stark steigenden Versorgungslasten und der Anstieg des kommunalen Finanzausgleichs sind ursächlich für die Mehrausgaben. Hinzu treten noch Ausgabensteigerungen im öffentlichen Personennahverkehr, denen Einnahmen des Bundes gegenüber stehen. Die bereits eingeleiteten und im Sanierungsprogramm beschriebenen Sanierungsmaßnahmen werden ihre volle Wirkung erst

18 17 von Jahr zu Jahr stärker entfalten, so dass die angestrebte Begrenzung der Ausgabenzuwachsraten erreicht wird. Aus heutiger Sicht wird das Haushaltsvolumen ab dem Jahr 2016 nicht weiter steigen und ab 2017 auch nominal sinken. Tabelle 2: Entwicklung der bereinigten Ausgaben bereinigte Ausgaben bereinigte Ausgaben in Mio , , , , ,3 Veränderung zum Vorjahr in Mio. -7,7 75,8 0,0-5,4-45,0 in vh - 0,2 + 1,9 + 0,0-0,1-1, Personalaufwand Die Einhaltung der Schuldenbremse verlangt ein breites Bündel an Maßnahmen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Die mit dem geplanten Wegfall von Vollzeitäquivalenten bis 2020 (Einsparziel 120 Mio. ) verbundene Aufgabenkritik und Restrukturierung der Landesverwaltung sind weit vorangeschritten. Gleichzeitig wurde bereits ein Grundsatzbeschluss zu den Besoldungs- und Versorgungserhöhungen bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode festgelegt und die Urlaubsregelung der Tarifbeschäftigten auf die Beamten übertragen. Die Anhebung der allgemeinen Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre, die Einführung einer Familienpflegezeit und einer Elternzeit für Großeltern anstelle der Eltern sollen im Laufe des Jahres 2014 noch umgesetzt werden.

19 18 Tabelle 3: Entwicklung der Personalausgaben Personalausgaben Aktivenbezüge 858,0 868,4 873,2 878,5 871,1 2. Versorgung + Beihilfe 600,2 623,9 647,4 675,5 684,5 3. Personalausgaben in Mio 1.458, , , , ,6 Veränderungsraten 1. Ak tivenbezüge in vh 1,7 1,2 0,5 0,6-0,8 2. Versorgung und Beihilfe in vh 8,2 3,9 3,8 4,3 1,3 3. insgesamt in vh 4,3 2,3 1,9 2,2 0,1 Anteil Versorgung und Beihilfe an den Personalausgaben in vh 41,2 41,8 42,6 43,5 44,0 Für das Saarland wird auch weiterhin ein überdurchschnittlicher Bevölkerungsrückgang erwartet. Damit einhergehen nicht nur starke Einnahmeverluste, bedingt durch die Einwohnerorientierung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, sondern auch eine relative Verschlechterung der Pro-Kopf-Belastungen durch Zins- und Versorgungsausgaben im Vergleich zu anderen Ländern. Dadurch werden zusätzliche Handlungsbedarfe induziert. Zugleich sinken in etlichen Bereichen der Landesverwaltung aber auch die Fallzahlen, so dass eine Rückführung des Personaleinsatzes grundsätzlich möglich und auch geboten ist. Dennoch wird in den nächsten Jahren ein wachsender Anteil der Steuereinnahmen des Landes zur Finanzierung der nur im geringen Umfang gestaltbaren Versorgungsausgaben eingesetzt werden müssen. Auch in den nächsten Jahren werden die Versorgungsausgaben deutlich stärker als die Ausgaben des Gesamthaushaltes ansteigen. Die Personalausgaben stellen den größten Ausgabenblock in den Länderhaushalten dar. Vor allem in den Bereichen Innere Sicherheit, Finanzverwaltung, Bildung sowie Justiz werden große Personalkörper eingesetzt, die auch bei sinkender Einwohnerzahl in der Zukunft wachsenden Versorgungslasten nach sich ziehen. Ergriffene Konsolidierungsmaßnahmen in diesem Bereich, wie beispielsweise der Personalabbau von 2400 Stellen oder die Anhebung der allgemeinen Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre, sind auch auf eine Dämpfung dieser

20 19 Entwicklung gerichtet. Darauf zielt auch die eigens zum Zweck der Abmilderung des Anstiegs der Versorgungsausgaben eingerichtete Versorgungsrücklage ab. Ihre sukzessive Auflösung wird den weiteren Anstieg der Versorgungslasten in den kommenden Jahren abschwächen. Über die Art und Weise der Auflösung dieser Rücklage und den zugehörigen Zeitplan wird rechtzeitig zu entscheiden sein. Mit der Versorgungsrücklage, aus der in den nächsten Jahren sukzessiv Mittel entnommen werden sollen, kann das Saarland nur einen Teil der hohen Haushaltsbelastung kompensieren. Um den Zusammenhang zwischen Personaleinsatz zu der Höhe der Versorgungsausgaben transparent aufzuzeigen, werden die großen Versorgungsaufgabenbereiche ab dem Haushaltsjahr 2015 in den jeweiligen Einzelplänen ausgewiesen. Erst im Jahr 2018 ist nach der derzeitigen Rechtslage mit einer Stagnation zu rechnen, die aus dem Wegfall der Zuführung an die Versorgungsrücklage resultiert. Trotzdem werden im Jahr 2018 bereits 44 % der Personalausgaben Ausgaben für Beihilfe und Versorgung sein. Grafik 2: Entwicklung von Aktivenbezügen sowie Versorgung und Beihilfe

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