Bestimmungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen

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1 VERGÜTUNGSBERICHT Anmerkung PricewaterhouseCoopers hat als Revisionsstelle den Vergütungsbericht gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) geprüft. Die Prüfung beschränkte sich auf die in den Abschnitten II/1, II/2 (Tabelle «Vergütung der Konzernleitung 2014»), II/2 Bst. g und II/2 Bst. h enthaltenen Informationen; diese sind jeweils mit dem Vermerk «geprüfte Informationen» versehen. I. DIE ENTSCHÄDIGUNGSPOLITIK VON ASCOM 1. Corporate Governance als Grundlage der Entschädigungspolitik Die Entschädigung ist Bestandteil der Corporate Governance von Ascom und für das Unternehmen von zentraler Bedeutung. Sowohl der Verwaltungsrat als auch die Konzernleitung sind einer guten Corporate Governance verpflichtet, um eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens zu gewährleisten. Die grundlegenden Bestimmungen und Richtlinien, welche die Entschädigung bei Ascom regeln, sind in den folgenden Publikationen dargelegt: Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange Statuten der Ascom Holding AG Organisationsreglement der Ascom Holding AG Ascom Code of Ethical Business Conduct Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance 2. Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Ver gü tungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) Die Annahme der «Abzockerinitiative» durch das Schweizer Volk im Rahmen einer eidgenössischen Volksabstimmung im März 2013 führte zu einer Anpassung der Schweizerischen Bundesverfassung. Bestimmungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen Umsetzung durch Ascom per Einzelwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates für eine einjährige Amtszeit Umgesetzt seit GV 2006 durch die Generalversammlung Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates für eine einjährige Amtszeit Umgesetzt seit GV 2014 durch die Generalversammlung Einzelwahl der Mitglieder des Compensation Committee für Umgesetzt seit GV 2014 eine einjährige Amtszeit durch die Generalversammlung Delegation der Geschäftsleitung ausschliesslich an natürliche Personen Für Ascom nicht relevant Organ- und Depotvertreter sind nicht zulässig Umgesetzt seit 1. Januar 2014 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters für eine einjährige Amtszeit Umgesetzt seit GV 2014 durch die Generalversammlung Möglichkeit, dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter elektronisch Umgesetzt seit 1. Januar 2015 Vollmachten und Weisungen zu erteilen Anpassung der Statuten GV 2015 Publikation eines Vergütungsberichts Umgesetzt seit 2007 Anpassung an neue Gesetzgebung 2014 Bericht der Revisionsstelle zum Vergütungsbericht Jahresberichterstattung 2014 Vorschlag der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Konzernleitung Umgesetzt seit GV 2014 zur verbindlichen Genehmigung durch die Generalversammlung Verbot von Abgangsentschädigungen 1. Januar 2014/Änderung der Statuten 1 Verbot von Vorauszahlungen 1. Januar 2014/Änderung der Statuten 1 Provisionen für die Übernahme oder den Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen 1. Januar 2014/Änderung der Statuten 1 durch die Gesellschaft oder direkt oder indirekt von ihr kontrollierte Gesellschaften sind verboten Darlehen und Kredite an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung Änderung der Statuten 1 (Ausschluss) Anpassung der internen Reglemente Umsetzung laufend Anpassung der Arbeitsverträge der Konzernleitungsmitglieder Umgesetzt seit 1. Januar In keinem Vertrag mit einem Mitglied des Verwaltungsrates oder der Konzernleitung sind solche Vergütungen vorgesehen.

2 2 VERGÜTUNGSBERICHT Die neuen Bestimmungen gelten für alle börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz und wurden vom Schweizer Bundesrat durch die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) zum 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Ascom ist den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und Rechts sicherheit verpflichtet, um eine gesunde Entwicklung des Unternehmens zu ermöglichen. Die Entschädigungspolitik von Ascom soll transparent, lenkbar und auf die langfris tigen Interessen der Aktionäre abgestimmt sein. Die auf der vorherigen Seite aufgeführte Tabelle bietet einen Überblick über die Umsetzung der neuen Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). 3. Grundsätze für die Entschädigung des Verwaltungsrates a) Vergütung Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten ein Honorar gemäss den Bestimmungen des Entschädigungsreglements, das einen Anhang zum Organisationsreglement darstellt. Das Fixhonorar enthält keine variable Komponente und wird in bar ausbezahlt. Weitere Vergütungen werden nicht ausgerichtet. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten keine Abgangsentschädigung. Die Honorare der Verwaltungsratsmitglieder werden jährlich überprüft und vom Gesamtverwaltungsrat festgelegt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Generalversammlung. Die Festlegung der Honorare erfolgt anhand externer (z.b. Vergleich mit anderen internationalen börsenkotierten Technologieunternehmen mit ähnlicher Marktkapitalisierung) und interner Kriterien (z.b. Arbeitsbelastung, Verfügbarkeitsanforderungen). Für die Mitgliedschaft in Verwaltungsratsausschüssen sowie die Teilnahme an zusätzlichen Sitzungen und Sonderprojekten werden keine weiteren Honorare bezahlt. Es werden auch keine Sitzungsgelder entrichtet. Das Amt des Verwaltungsratspräsidenten entspricht rund 40% und dasjenige eines Verwaltungsratsmitglieds rund 10% eines Arbeitspensums. b) Anzahl externer Mandate und Funktionen Artikel 20d der künftigen Statuten sieht vor, dass Mitglieder des Verwaltungsrates nicht mehr als vier entschädigte Mandate in anderen Unternehmen (einschliesslich börsenkotierter Unternehmen) sowie nicht mehr als fünf unbezahlte Mandate innehaben oder ausüben dürfen. Der Verwaltungsratspräsident darf bis zu drei Mandate in anderen börsenkotierten Unternehmen innehaben. Der derzeitige Verwaltungsratspräsident übt nur ein Mandat in einem anderen börsenkotierten Unternehmen aus. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates verpflichten sich, die Anzahl ihrer externen Mandate bis spätestens 15. April 2015 an die neue Regelung anzupassen. 4. Grundsätze der Entschädigung der Konzernleitung a) Ernennung der Konzernleitungsmitglieder Als Mitglied der Konzernleitung gilt der CEO und jede weitere Person, die vom Verwaltungsrat ausdrücklich als solches ernannt worden ist. Per 1. Januar 2015 besteht die Konzernleitung aus fünf Mitgliedern: CEO, CFO, den beiden General Manager der Divisionen Wireless Solutions und Network Testing sowie dem Head of Strategy & Business Development. b) Festsetzung der Entschädigung für Konzernleitungsmitglieder Die Entschädigung der Konzernleitungsmitglieder besteht aus drei Komponenten: Basissalär (feste Barvergütung) einschliesslich Sozialleistungen: wird anhand eines Benchmarks zu einer Vergleichsgruppe internationaler börsenkotierter Technologie unternehmen mit vergleichbarer Marktkapitalisierung festgelegt. Variable, erfolgsabhängige Vergütung (in bar): abhängig von quantitativen Zielen und Parametern wie Umsatz, EBIT, EBITDA sowie Networking Capital, die vom Verwaltungsrat bestimmt werden. Diese Ziele werden im Einklang mit dem Jahresbudget des Unternehmens definiert. Die variable, erfolgsabhängige Vergütung kann nicht höher sein als die feste Barvergütung. Long-Term Incentive: Der Long-Term Incentive besteht aus einem retentionsbezogenen Anteil und einem erfolgsabhängigen Anteil. Die Konzernleitungsmitglieder erhalten die Möglichkeit, im Rahmen eines «Share Matching Plan» während einer festgelegten Bezugsfrist Aktien des Unternehmens als «Investment Shares» zu Marktpreisen zu erwerben, dies bis zu einem vom Verwaltungsrat definierten Betrag. Basierend auf der Erfüllung festgelegter beschäftigungs- und leistungsabhängiger Kriterien wird das Unternehmen die Anzahl erworbener Aktien (Investment Shares) mit zusätzlichen Aktien (Matching Shares) abgelten. Die Teilnehmer müssen ihre erworbenen Investment Shares drei Jahre lang halten, bis sie vom Plan profitieren können. Nach Ablauf der dreijährigen Sperrfrist wird den Teilnehmern ein bestimmter Prozentsatz ihres Anteils an Investment Shares mit kostenlosen Matching Shares (Retentionskomponente) abgegolten, sofern ihr Arbeitsvertrag mit Ascom zu diesem Zeitpunkt weiterhin besteht. Zudem können die Teilnehmer bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Anteils ihrer erworbenen Investment Shares weitere Matching Shares erhalten, sofern die definierten mittelfristigen Profitabilitätsziele erreicht worden sind (erfolgsabhängiger Anteil). Im Maximum teilt das Unternehmen für jede gekaufte Investment Share eine Matching Share zu.

3 VERGÜTUNGSBERICHT 3 Ascom Vergütungsgenehmigungsmechanismus Konsultativabstimmung über Vergütungsbericht 2014 GV 2015 April 2015 GV 2016 April 2016 Prospektive verbindliche Genehmigung Vergütung für Verwaltungsrat Feste Vergütung: für Verwaltungsrat bis zur nächsten GV «Maximale Gesamtsumme» für das Fixhonorar des Verwaltungsrates Vergütung für Konzernleitung Feste Vergütung: für die Konzernleitung für Geschäftsjahr 2016 Erfolgsabhängige Vergütung basierend auf tatsächlicher Zielerreichung für Geschäftsjahr 2016 «Budget für maximale Gesamtvergütung» für feste Vergütung und erfolgsabhängige Ver gütung basierend auf tatsächlicher Zieler reichung und Long- Term Incentive (LTI) System der Vergütung des CEO Saläranteil Long-Term Incentive (Share Matching Plan) Variable Vergütung (erfolgsabhängig) Zielsalär CEO Möglichkeit zur Investition in Investment Shares bis zu einem Maximalbetrag von CHF Minimale variable Vergütung: CHF 0 Variable Zielvergütung: CHF Maximale variable Vergütung: CHF Feste Vergütung CHF c) Anzahl externer Mandate und Funktionen Artikel 20d der künftigen Statuten sieht vor, dass Mitglieder der Konzernleitung nicht mehr als ein entschädigtes Mandat in anderen Unternehmen (einschliesslich börsenkotierter Unternehmen) sowie nicht mehr als drei unbezahlte Mandate innehaben oder ausüben dürfen. Die Mitglieder der Konzernleitung erfüllen diese neue Vorschrift. d) Arbeitsverträge mit Mitgliedern der Konzernleitung Artikel 20c der künftigen Statuten sieht vor, dass die Arbeitsverträge mit den Mitgliedern der Konzernleitung für eine feste Laufzeit von höchstens einem Jahr oder auf unbestimmte Dauer mit einer Kündigungsfrist von höchstens zwölf Monaten abgeschlossen werden. Alle Arbeitsverträge mit Konzernleitungsmitgliedern wurden zum 1. Januar 2015 an die neue Gesetzgebung angepasst. Die Arbeitsverträge enthalten keine Konkurrenzverbotsklausel gegen zusätzliche Vergütung. Die Arbeitsverträge mit Konzernleitungsmitgliedern sehen keine speziellen Abgangsentschädigungen vor. 5. Genehmigungsmechanismus a) Gesetzlicher Genehmigungsmechanismus Die Generalversammlung stimmt jedes Jahr auf Antrag des Verwaltungsrates gesondert und bindend über die folgenden Höchstbeträge ab: Vergütung des Verwaltungsrates für das von der aktuellen bis zu der nächsten ordentlichen Generalversammlung dauernde Amtsjahr Feste Vergütung der Konzernleitung für das auf die ordent liche Generalversammlung folgende Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) Variable und andere Vergütungen der Konzernleitung (Zuteilung von Aktien sowie Wandel-, Options- oder anderen Rechten auf Beteiligungspapiere) für denselben Zeitraum Zudem legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung den Entschädigungsbericht für das vergangene Geschäftsjahr zur Konsultativabstimmung vor. b) Genehmigungen durch die Generalversammlung 2014 An der Generalversammlung 2014 genehmigten die Aktionäre die folgenden Maximalbeträge für zukünftige Vergütungen: Verwaltungsrat: Maximale Gesamtsumme von CHF für den Zeitraum bis zur Generalversammlung 2015 Konzernleitung: Maximale Gesamtsumme von CHF als feste Ver gütung (einschliesslich Vorsorgebeiträgen und anderen Sozialleistungen) für das Geschäftsjahr 2015 sowie zusätzlich eine maximale Gesamt summe von CHF als variable Vergütung sowie eine maximale Gesamtsumme von CHF als Long-Term Incentive, beides jeweils für das Geschäftsjahr 2015.

4 4 VERGÜTUNGSBERICHT 6. Statuten der Ascom Holding AG (gemäss Vorlage an die Generalversammlung 2015) Die künftigen Statuten der Ascom Holding AG regeln die Entschädigungsgrundsätze wie folgt: Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung sollen angemessen, wettbewerbsfähig und leistungsorientiert und in Übereinstimmung mit den operativen und strategischen Zielen, dem Erfolg des Unternehmens sowie im langfristigen Inte r esse der Aktionäre festgesetzt werden. Die Vergütung der Konzernleitung besteht aus drei Komponenten: Basissalär (einschliesslich Sozialleistungen) Erfolgsabhängige Vergütung (abhängig von quantitativen Zielen und Parametern, die vom Verwaltungsrat bestimmt werden). Die erfolgsabhängige Vergütung eines Mitglieds der Konzernleitung (ohne Long-Term Incentive) kann nicht höher als die fixe Vergütung des betreffenden Mitglieds sein. Long-Term Incentive (Zuteilung von Aktien sowie Wandel-, Options- und anderen Rechten auf Beteiligungspapiere). Der Gesamtbetrag des Long-Term Incentive für ein Mitglied der Konzernleitung kann 50% der fixen Vergütung des betreffenden Mitglieds nicht überschreiten. Die Generalversammlung genehmigt jährlich auf Antrag des Verwaltungsrates gesondert und bindend die maximalen Gesamtbeträge: für die Vergütungen des Verwaltungsrates für das auf die ordentliche Generalversammlung folgende Amtsjahr für die fixen Vergütungen der Konzernleitung für das auf die ordentliche Generalversammlung folgende Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) für die variable Vergütung und die übrigen Vergütungen der Konzernleitung für dieselbe Genehmigungsperiode Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung den Vergütungsbericht für das vergangene Geschäftsjahr zur Konsultativabstimmung vor. Die Arbeitsverträge mit den Mitgliedern der Konzernleitung werden für eine feste Laufzeit von höchstens einem Jahr oder auf unbestimmte Dauer mit einer Kündigungsfrist von höchstens zwölf Monaten geschlossen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates dürfen nicht mehr als vier entschädigte Mandate in anderen Unternehmen (einschliesslich börsenkotierter Unternehmen) sowie nicht mehr als fünf unbezahlte Mandate innehaben oder ausüben. Der Verwaltungsratspräsident darf bis zu drei Positionen in anderen börsenkotierten Unternehmen innehaben. Die Mitglieder der Konzernleitung dürfen nicht mehr als ein entschädigtes Mandat in anderen Unternehmen (einschliesslich börsenkotierter Unternehmen) sowie nicht mehr als drei unbezahlte Mandate innehaben oder ausüben (vorbehaltlich der Genehmigung durch den Verwaltungsrat). II. ENTSCHÄDIGUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2014 Dieser Teil des Vergütungsberichts enthält Informationen über die von Ascom im Geschäftsjahr 2014 geleisteten Vergütungen. Er wird der Generalversammlung 2015 zur Genehmigung vorgelegt. 1. Verwaltungsrat (geprüfte Informationen) Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde im Geschäftsjahr 2014 eine Gesamtentschädigung von CHF (2013: CHF ) ausgerichtet Juhani Anttila, Chairman Dr. J.T. Bergqvist Andreas Umbach Cornelia Gehrig Dr. Harald Deutsch Christina Stercken Paul E. Otth Kenth-Ake Jönsson Seit der Generalversammlung Seit der Generalversammlung Seit der Generalversammlung Die Honorare sind seit 1. Januar 2011 unverändert. Ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates erhält ein jährliches Honorar von CHF , während der Präsident ein jährliches Honorar von CHF erhält. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten keine weiteren Vergütungen i. S. von Art. 663b bis OR. Das Unternehmen EAC Euro Asia Consulting, München/ Schanghai (bei dem Christina Stercken eine von sechs Partnern ist) erhielt ein Mandat zur Erfassung und Analyse von Marktdaten in China für Ascom Wireless Solutions. Das Mandat hatte einen Wert von EUR und ist abgeschlossen. Es erfolgte keine weitere Vergütung an Mitgliedern des Verwaltungsrates nahestehende Personen. Weder erhielten Mitglieder des Verwaltungsrates oder ihnen nahestehende Personen Kredite der Gesellschaft noch bestehen solche Kredite. 2. Konzernleitung a) Mitglieder der Konzernleitung 2014 bestand die Konzernleitung aus folgenden Mitgliedern: Fritz Mumenthaler, CEO Bianka Wilson, CFO

5 VERGÜTUNGSBERICHT 5 Claes Ödman, General Manager Wireless Solutions Rikard Lundqvist, General Manager Network Testing Francis Schmeer, Head of Strategy & Business Development (seit 1. September 2014) b) Feste Vergütung Die fünf Konzernleitungsmitglieder (der Head of Strategy & Business Development nahm die Tätigkeit erst am 1. September 2014 auf) erhielten im Geschäftsjahr 2014 ein Basissalär (inklusive Sozialleistungen) von insgesamt CHF (2013: CHF für vier Mitglieder). c) Variable, erfolgsabhängige Vergütung Grundsätze Die Festlegung der Ziele erfolgt jeweils zu Jahresbeginn entsprechend den Budgetzielen durch den Gesamtverwaltungsrat. Bei vollständiger Erreichung der festgelegten Ziele erhält das jeweilige Konzernleitungsmitglied einen vorab festgelegten Prozentsatz seines Basissalärs als variable Komponente (erfolgsabhängige Komponente) ausbezahlt. Wenn die Ziele nicht erreicht werden, wird keine variable Salärkomponente ausbezahlt. Der CEO erhält bei vollständiger Zielerreichung eine variable Salärkomponente von 50% des Basissalärs. Sofern die gesetzten Ziele übertroffen werden, wird eine erhöhte variable Salärkomponente (erfolgsabhängige Komponente) von bis zu 100% des Basissalärs ausgerichtet. Der CFO erhält bei vollständiger Zielerreichung eine variable Salärkomponente von 40% ihres Basissalärs und damit eine erfolgsabhängige variable Vergütung von 40% ihres Basissalärs. Sofern die gesetzten Ziele übertroffen werden, wird dem CFO eine erhöhte variable Salärkomponente (erfolgsabhängige Komponente) von bis zu 80% des Basissalärs ausgerichtet. Die General Manager der Divisionen erhalten bei vollständiger Zielerreichung eine variable Salärkomponente von 40% ihres Basissalärs. Sofern die gesetzten Ziele übertroffen werden, wird den General Manager eine erhöhte variable Salärkomponente (erfolgsabhängige Komponente) von bis zu 80% des Basissalärs ausgerichtet. Die variable, erfolgsabhängige Vergütung kann die feste Vergütung eines Mitglieds der Konzernleitung nicht überschreiten. Erfolgsabhängige Ziele 2014 Der Verwaltungsrat legte die erfolgsabhängigen Ziele für 2014 mit der Absicht fest, einen Anreiz für das profitable Wachstum der Gruppe zu schaffen und die finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Die erfolgsabhängige variable Vergütung für den CEO und den CFO war 2014 an die Erreichung der folgenden mess baren quantitativen Ziele geknüpft (einschl. Gewichtung): Umsatz: 30% EBITDA: 40% Networking Capital: 30% In Übereinstimmung mit dem Budget wurden die Ziele wie folgt definiert: Umsatz auf Gruppenstufe: CHF 484,7 Mio. EBITDA auf Gruppenstufe: CHF 73,2 Mio. Networking Capital auf Gruppenstufe: 16,7% Der CEO und der CFO erreichten insgesamt 58,1% der für 2014 gesetzten erfolgsabhängigen Ziele. Damit erhält der CEO eine erfolgsabhängige variable Vergütung von CHF entsprechend 29,0% seines Basissalärs, während der CFO eine erfolgsabhängige variable Vergütung von CHF entsprechend 23,2% ihres Basissalärs erhält. Die erfolgsabhängige variable Vergütung für die General Manager der Divisionen war 2014 an die Erreichung der folgenden messbaren quantitativen Ziele geknüpft (einschl. Gewichtung): EBITDA auf Gruppenstufe: 20% Umsatz auf Divisionsebene 45% EBITDA auf Divisionsebene: 25% Networking Capital auf Divisionsebene: 10% In Übereinstimmung mit dem Budget wurden die Ziele wie folgt definiert: EBITDA auf Gruppenstufe: CHF 73,2 Mio. Umsatz auf Divisionsebene: Wireless Solutions: CHF 333,3 Mio.; Network Testing: CHF 140,5 Mio. EBITDA auf Divisionsebene: Wireless Solutions: 54,0 Mio.; Network Testing: CHF 21,8 Mio. Networking Capital auf Divisionsebene: Wireless Solutions 14,1%; Network Testing: 23,0% 2014 erreichte der General Manager Wireless Solutions 84,8% der gesetzten Ziele. Somit erhält er eine erfolgsabhängige variable Vergütung von CHF entsprechend 33,9% seines Basissalärs. Der General Manager Network Testing erreichte 4,0% der gesetzten Ziele. Somit erhält er eine erfolgsabhängige variable Vergütung von CHF 5302 entsprechend 1,6% seines Basissalärs. Der Head of Strategy & Business Development trat erst am 1. September 2014 in das Unternehmen ein. Er erreichte die vertraglich festgelegten individuellen Ziele für die ersten vier Monate und erhält somit eine erfolgsabhängige variable Vergütung von CHF entsprechend 40% seines Basissalärs. Gemäss den Grundsätzen der erfolgsabhängigen variab len Vergütung verringerte sich die variable Salärkomponente gegenüber dem Vorjahr und belief sich 2014 auf CHF für fünf Mitglieder der Konzernleitung (2013: CHF für vier Mitglieder). Die Ausbezahlung der variablen Salärkomponente erfolgt im April 2015 nach Ge- neh migung der Jahresrechnung 2014 durch die Generalversammlung.

6 6 VERGÜTUNGSBERICHT Vergütung Konzernleitung 2014 (geprüfte Informationen) in CHF Basissalär Variable Salärkomponente Diverses 1 Vorsorge beiträge CEO CFO GM Wireless Solutions GM Network Testing Head of Strategy & Business Development (seit ) Gesamte Konzernleitung Beiträge an Medical Benefit Plans sowie Sonderprämien. 2 Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert der Matching Shares zum Gewährungszeitpunkt (1 Investment Share = CHF 16,414) LTI 2 Total Vergütung Konzernleitung 2013 in CHF Basissalär Variable Salärkomponente Diverses 1 Vorsorge beiträge CEO Übrige Mitglieder Gesamte Konzernleitung Beiträge an Medical Benefit Plans sowie Sonderprämien. 2 Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert der Matching Shares zum Gewährungszeitpunkt (1 Investment Share = CHF 11,34) LTI 2 Total Im Jahr 2014 entspricht die variable Salärkomponente (erfolgsabhängige Komponente) 29% des Basissalärs des CEO (2013: 50%) und durchschnittlich 22% des Basissalärs der vier anderen Mitglieder der Konzernleitung (2013: 38% für drei Mitglieder). d) Long-Term Incentive Der Verwaltungsrat hat als Long-Term Incentive die Einführung eines Share Matching Plan anstelle von beschlossen. Der Long-Term Incentive besteht aus einem retentionsbezogenen Anteil und einem erfolgsabhängigen Anteil. Während einer festgelegten Bezugsfrist hatten die Konzernleitungsmitglieder die Möglichkeit, bis zu einem vom Verwaltungsrat definierten Betrag Aktien des Unternehmens (Investment Shares) zum Marktpreis zu kaufen. Basierend auf der Erfüllung festgelegter beschäftigungsund leistungsabhängiger Kriterien wird das Unternehmen die Anzahl erworbener Aktien (Investment Shares) mit zusätzlichen Aktien (Matching Shares) abgelten. Die Teilnehmer müssen ihre erworbenen Investment Shares drei Jahre lang halten, bis sie vom Plan profitieren können. Nach Ablauf der dreijährigen Sperrfrist wird den Teilnehmern 35% ihres Anteils an Investment Shares mit kostenlosen Matching Shares abgegolten (Retentionskomponente), sofern ihr Arbeitsvertrag mit Ascom zu diesem Zeitpunkt weiterhin besteht. Zudem können die Teilnehmer bis zu 65% ihres Anteils erworbener Investment Shares weitere Matching Shares erhalten, sofern definierte mittelfristige Profitabilitätsziele erreicht worden sind (erfolgsabhängige Komponente). Der Verwaltungsrat definierte die mittelfristigen Profitabilitätsziele nach Massgabe der im Geschäftsjahr 2016 erzielten EBITDA- Marge des Kerngeschäfts von Ascom. Damit Begünstigte weitere Matching Shares erhalten, muss das Kerngeschäft von Ascom im Jahr 2016 mindestens eine EBITDA-Marge von 15,7% erreichen. Jeder Teilnehmer erhält den Maximalanteil von 65% zusätzlicher Investment Shares, falls die EBITDA-Marge des Kerngeschäfts von Ascom im Jahr 2016 bei mindestens 17,2% liegt. Im Maximum teilt das Unternehmen für jede gekaufte Investment Share eine Matching Share zu. Der CEO investierte in Investment Shares, und die anderen Konzernleitungsmitglieder investierten insgesamt in 1065 Investment Shares. Der beizulegende Zeitwert (fair value) einer Matching Share beträgt zum Gewährungszeitpunkt CHF 16,41 (gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert). Damit beträgt der beizulegende Zeitwert aller den Konzernleitungsmitgliedern in Aussicht gestellten Matching Shares CHF , wovon CHF auf die Matching Shares für den CEO entfallen, in der Annahme einer vollständigen Erreichung aller erfolgsabhängigen Ziele. e) Gesamtentschädigung der Konzernleitungsmitglieder Bereinigt um das zusätzliche Mitglied sank die Gesamtentschädigung für die Konzernleitung gegenüber dem Vorjahr um rund 23%. Die Entschädigung für alle fünf Konzernleitungsmitglieder belief sich auf insgesamt CHF (2013: CHF für vier Mitglieder). f) Höchste Entschädigung Die höchste Gesamtentschädigung innerhalb der Ascom Gruppe erhielt der CEO. Seine Gesamtentschädigung, bestehend aus Basissalär und variabler erfolgsabhängiger

7 VERGÜTUNGSBERICHT 7 Salärkomponente, beläuft sich 2014 auf CHF (2013: CHF ). Die Vorsorgebeiträge des Arbeitgebers betragen CHF (2013: CHF ). Der Wert der dem CEO gewährten Matching Shares beläuft sich auf insgesamt CHF (2013: CHF ), basierend auf dem Wert zum Gewährungszeitpunkt und unter der Annahme der vollständigen Er reichung aller erfolgsabhängigen Ziele. Damit betrug die Gesamtentschädigung des CEO CHF (2013: CHF ). g) Zusätzliche Vergütungen (geprüfte Informationen) Die Mitglieder der Konzernleitung erhielten keine weiteren Vergütungen i.s. von Art. 663b bis OR. Ebenso wenig wurden Vergütungen an nahestehende Personen der Konzernleitung ausgerichtet. Weder erhielten die Mitglieder der Konzernleitung oder ihnen nahestehende Personen Kredite der Gesellschaft noch bestehen solche Kredite. h) Abgangsentschädigungen (geprüfte Informationen) Die Arbeitsverträge mit den Mitgliedern der Konzernleitung sehen keine speziellen Abgangsentschädigungen vor. Die Kündigungsfristen für die Mitglieder der Konzernleitung betragen höchstens 12 Monate. Alle Arbeitsverträge mit Mitgliedern der Konzernleitung wurden zum 1. Januar 2015 an die neue Gesetzgebung angepasst. Bei einer Übernahme der Gesellschaft fallen sämtliche Ausübungshürden für die bestehenden Optionspläne auf den Übernahmezeitpunkt weg, und sämtliche zugeteilten sind ausübbar. 3. Ehemalige Konzernleitungsmitglieder Ehemalige Mitglieder der Konzernleitung sowie ihnen nahe stehende Personen erhielten im Jahr 2014 keine Vergütungen oder Kredite der Gesellschaft. 4. Aktienbesitz Anzahl der Aktien und der Ascom Holding AG, die am 31. Dezember 2014 gehalten werden: a) Verwaltungsrat Die Gesamtheit der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie diesen nahestehende Personen: Aktien. Aktien 1 Juhani Anttila, Chairman Dr. J.T. Bergqvist Dr. Harald Deutsch Cornelia Gehrig Christina Stercken Andreas Umbach Von den Verwaltungsratsmitgliedern am Markt erworben. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und diesen nahestehende Personen besitzen keine Wandel- und Optionsrechte. b) Konzernleitung Die Gesamtheit der Mitglieder der Konzernleitung sowie diesen nahestehende Personen: Aktien und (alles Mitarbeiteroptionen). Aktien 1 Mitarbeiterop tionen (ausübbar) 2 Mitarbeiterop tionen (nicht ausübbar) 2 Fritz Mumenthaler, CEO Bianka Wilson, CFO Claes Ödman, GM WS Rikard Lundqvist, GM NT Francis Schmeer, Head of Strategy & Business Dev. Gesamte Konzernleitung Von den Konzernleitungsmitgliedern am Markt erworben. 2 Gemäss den Bestimmungen der Ascom Stock Option Plans 2011 und Ratio 1:1. c) Aktienzuteilung im Berichtsjahr Die Ascom Holding AG hat im Jahr 2014 keine Aktien zugeteilt. 5. Long-Term Incentive Plans a) Ascom Stock Option Plan 2011 Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates vom wurden an 42 Mitglieder des Ascom Senior Management zum insgesamt ausgegeben, die zum Kauf je einer Aktie zu nominal CHF 0,50 berech tigen (Cashsettled- für Niedergelassene in den USA berechtigen den Teilnehmer zur Auszahlung der Differenz zwischen Ausübungspreis und Marktpreis). Der Ausübungspreis beträgt CHF 15,00. Die Laufzeit der beträgt fünf Jahre und deren Ausübung ist sowohl an eine Sperrfrist von drei Jahren (ein Teilnehmer hat gemäss den Bedingungen seines Arbeitsvertrags das Recht auf die Ausübung eines Drittels seiner nach jeweils einem Jahr) als auch an eine Ausübungshürde (der Aktienkurs muss bei Ausübung der Option mindestens CHF 16,50 betragen und der Aktienkurs muss den SMI-Index innerhalb einer Periode von 12 Monaten übertroffen haben) geknüpft. Von den Anfang des Jahres ausstehenden wurden im Berichtsjahr ausgeübt. Die übrigen sind noch ausstehend. b) Ascom Stock Option Plan 2012 Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates vom wurden an 36 Mitglieder des Ascom Senior Management zum insgesamt ausgegeben, die zum Kauf je einer Aktie zu nominal CHF 0,50 berechtigen (Cash-settled- für Niedergelassene in den USA berechtigen den Teilnehmer zur Auszahlung der Differenz

8 8 VERGÜTUNGSBERICHT zwischen Ausübungspreis und Marktpreis). Der Ausübungspreis beträgt CHF 9,00. Die Laufzeit der beträgt fünf Jahre und deren Ausübung ist sowohl an eine Sperrfrist von drei Jahren (ein Teilnehmer hat gemäss den Bedingungen seines Arbeitsvertrags das Recht auf die Ausübung eines Drittels seiner nach jeweils einem Jahr) als auch an eine Ausübungshürde (der Aktienkurs muss bei Ausübung der Option den SMI-Index innerhalb einer Periode von 12 Monaten übertroffen haben) geknüpft. Von den Anfang des Jahres noch ausstehenden wurden im Berichtsjahr ausgeübt, weitere verfielen. Die übrigen sind noch ausstehend. c) Share Matching Plan 2013 Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung am entschieden, anstelle von für das Ascom Senior Management einen Share Matching Plan 2013 als Long- Term Incentive einzuführen. Der Verwaltungsrat möchte das Management ermutigen, selbst in Ascom zu investieren, um damit eine Angleichung an die Interessen langfristiger Aktionäre zu erreichen. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten Share Matching Plan während einer festgelegten Bezugsfrist Aktien des Unternehmens als Investment Shares zu Marktpreisen zu erwerben, dies bis zu einem vom Verwaltungsrat definierten Betrag. Basierend auf der Erfüllung festgelegter beschäftigungs- und leistungsabhängiger Kriterien wird das Unternehmen die Anzahl erworbener Aktien (Investment Shares) mit zusätzlichen Aktien (Matching Shares) abgelten. Die Teilnehmer müssen ihre erworbenen Investment Shares drei Jahre lang halten, bis sie vom Plan profitieren können. Nach Ablauf der dreijährigen Sperrfrist werden ihnen 35% ihres Anteils an Investment Shares mit kostenlosen Matching Shares abgegolten, sofern ihr Arbeitsvertrag mit Ascom zu diesem Zeitpunkt weiterhin besteht. Zudem können die Teilnehmer im Umfang von bis zu 65% ihres Anteils erworbener Investment Shares weitere Matching Shares erhalten, sofern definierte mittelfristige Profitabilitätsziele erreicht worden sind. Der Verwaltungsrat definierte die mittelfristigen Profitabilitätsziele nach Massgabe der im Geschäfts jahr 2015 erzielten EBITDA-Marge des Kerngeschäfts von Ascom. Damit die Begünstigten weitere Matching Shares erhalten, muss die Gruppe im Jahr 2015 mindestens eine EBITDA-Marge von 16% er reichen. Jeder Teilnehmer erhält den Maximalanteil von 65% weiterer Investment Shares, falls die EBITDA-Marge der Gruppe im Jahr 2015 bei mindestens 18% liegt. Im Maximum teilt das Unternehmen für jede gekaufte Investment Share eine Matching Share zu. 13 Mitglieder des Ascom Senior Management entschlossen sich zur Teilnahme und investierten in insgesamt Investment Shares. Im Berichtszeitraum verfielen 1000 Investment Shares. Somit berechtigen noch Investment Shares zu anteiligen Matching Shares. d) Share Matching Plan 2014 Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung am entschieden, für das Ascom Senior Management einen Share Matching Plan 2014 als Long-Term Incentive einzuführen. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten Share Matching Plan während einer festgelegten Bezugsfrist Aktien des Unternehmens als Investment Shares zu Marktpreisen zu erwerben, dies bis zu einem vom Verwaltungsrat definierten Betrag. Basierend auf der Erfüllung festgelegter beschäftigungs- und leistungsabhängiger Kriterien wird das Unternehmen die Anzahl erworbener Aktien (Investment Shares) mit zusätzlichen Aktien (Matching Shares) abgelten. Die Teilnehmer müssen ihre erworbenen Investment Shares drei Jahre lang halten, bis sie vom Plan profitieren können. Nach Ablauf der dreijährigen Sperrfrist werden ihnen 35% ihres Anteils an Investment Shares mit kostenlosen Matching Shares abgegolten, sofern ihr Arbeitsvertrag mit Ascom zu diesem Zeitpunkt weiterhin besteht. Zudem können die Teilnehmer im Umfang von bis zu 65% ihres Anteils erworbener Investment Shares weitere Matching Shares erhalten, sofern definierte mittelfristige Profitabilitätsziele erreicht worden sind. Der Verwaltungsrat definierte die mittelfristigen Profitabilitätsziele nach Massgabe der im Geschäftsjahr 2016 erzielten EBITDA-Marge des Kerngeschäfts von Ascom. Damit die Begünstigten weitere Matching Shares erhalten, muss das Kerngeschäft von Ascom im Jahr 2016 mindestens eine EBITDA-Marge von 15,7% erreichen. Jeder Teilnehmer erhält den Maximalanteil von 65% weiterer Investment Shares, falls die EBITDA-Marge des Kerngeschäfts von Ascom im Jahr 2016 bei mindestens 17,2% liegt. Im Maximum teilt das Unternehmen für jede gekaufte Investment Share eine Matching Share zu. 36 Mitglieder des Ascom Senior Management entschlossen sich zur Teilnahme und investierten in insgesamt Investment Shares. e) Per 31. Dezember 2014 gehaltene und Investment Shares SOP Laufzeit Jahre Ausübungspreis in CHF Ausgegebene Ausgeübte Verfallene Retained , , Per wurden Investment Shares gemäss Share Matching Plan 2013 und Investment Shares gemäss Share Matching Plan 2014 gehalten. Jede dieser Investment Shares berechtigt zum Erhalt maximal einer Matching Share. Die Aktien, die den noch nicht ausgeübten und noch ausstehenden per entsprechen, machen zusammen mit den ausstehenden Matching Shares insgesamt 2,51% des gesamten Aktienkapitals des Unternehmens aus.

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