8. Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2016

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1 8. Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2016 Nach 2 Nr. 2 GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Finanzplan mit Investitionsprogramm beizufügen. Der Finanzplan ist jährlich fortzuschreiben. Der Finanzplanung liegen im Wesentlichen die Orientierungswerte für die kommunale Finanzplanung des Haushaltserlasses für das jeweilige Haushaltsjahr zugrunde. Verwaltungshaushalt A) Einnahmen 1. Grundsteuern A und B (000000, ) Mit den seit 2011 geltenden Hebesätzen von 330 v. H. wird den Vorgaben der VwV Ausgleichstock Rechnung getragen, so dass die Voraussetzungen für eine höchstmögliche Bezuschussung gegeben sind. Im Finanzplanungszeitraum bis 2016 ist keine weitere Hebesatzerhöhung eingeplant. Entwicklung: Für die kommenden Jahre werden nur marginale Veränderungen erfolgen, so dass mit einem gleichbleibenden Aufkommen von gerechnet wird. 2 a) Gewerbesteuer (003000) Nach der VwV Ausgleichstock wird bei der Berechnung der Zuschüsse ab dem Jahr 2006 bei der Gewerbesteuer ein Hebesatz von 340 v. H. unterstellt. Der Hebesatz der Gemeinde wurde zum auf 350 v. H. erhöht, um dem strukturellen Defizit im Verwaltungshaushalt entgegen zu wirken. Entwicklung Nachdem zwar in den vergangenen beiden Jahren ein kräftiges Wirtschaftswachstum erfolgte, wurden die Haushaltsansätze bis 2016 trotzdem konstant bei 2,5 Mio. belassen. Grund hierfür sind hohe Vorauszahlungen der großen Gewerbesteuerzahler in den Jahren der Wirtschaftskrise, die hohe Steuerrückzahlungen in den kommenden Jahren befürchten lassen. Ebenso wird die Gewerbesteuer eines großen Gewerbesteuerzahlers aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags auf Null reduziert werden. Hebesatz Mittelfristige Finanzplanung Differenz v. H v. H v. H v. H b) Gewerbesteuerumlage (810000) Die Höhe der Gewerbesteuerumlage richtet sich nach dem Umlagesatz und dem Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer. Entwicklung Jahr Gewerbesteuer Vervielfältiger Umlagesatz Gewerbesteuer- Hebe- Aufkommen Bund Land Fonds Dt. gesamt umlage satz Einheit % ,5% 49,5% 5,0% 69,0% % ,5% 49,5% 5,0% 69,0% % ,5% 49,5% 5,0% 69,0% % ,5% 49,5% 5,0% 69,0%

2 3. Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern a) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (010000) Die Schlüsselzahl beträgt 0, und gilt für die Jahre Sie liegt der Finanzplanung bis 2016 zu Grunde. Der in der Oktobersteuerschätzung 2012 ermittelte Gemeindeanteil wurde übernommen und für die Folgejahre anhand der im Haushaltserlass für 2013 genannten Indizes hochgerechnet. Jahr Index Gemeindeanteil Schlüsselzahl Einkommensteueranteil lt. HH-Erlass gesamt Immenstaad , , , , b) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (012000) Die neue Schlüsselzahl mit 0, gilt bis zum Jahr Sie wird auch in der Finanzplanung bis 2016 berücksichtigt. Das im Haushaltserlass für 2013 genannte Steueraufkommen wurde übernommen. Jahr Index Gemeindeanteil Schlüsselzahl Umsatzsteueranteil lt. HH-Erlass gesamt Immenstaad , , , , Schlüsselzuweisungen (041000) Aufgrund der bisher hohen Steuereinnahmen erhielt die Gemeinde regelmäßig keine bzw. nur geringe Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft. Durch den im Landesvergleich jedoch unterdurchschnittlichen Zugang an Steuereinnahmen, wird in den Folgejahren jedoch teilweise mit Zuweisungen gerechnet. Die Bedeutung dieser Einnahmen ist im Vergleich zu anderen Gemeinden eher gering. Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurden die Prognosen des Haushaltserlasses berücksichtigt. Die der Planung zugrunde gelegten Zahlen sind aus der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Jahr Zuweisungen nach der Kommunale Zuweisungen mangelnden Steuerkraft Investitionspauschale gesamt , , , , , , , , , , , ,00

3 5. Familienleistungsausgleich (090000) Die Schlüsselzahl entspricht der Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Die im Haushaltserlass genannten Steigerungsraten wurden übernommen. Jahr Index lt. HH-Erlass Gesamtaufkommen Schlüsselzahl Anteil Immenstaad , , , , Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben (10, 11, 12) Aufgrund der prekären Haushaltssituation wurden in den vergangenen Jahren sämtliche Gebühren überprüft und neu angepasst. Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung wurden zum neu kalkuliert. Hierbei müssen noch Verlustvorträge aus Vorjahren in Höhe von über eingepreist werden. In 2012 wurden die Friedhofsgebühren, die Schulbetreuungsgebühren, die Kinderbetreuungsgebühren sowie die Eintrittsgelder für das Aquastaad neu festgesetzt. Die Kostenerstattungssätze der Feuerwehr sollen nach Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeugs im Jahre 2013 neu berechnet werden. Die Neukalkulation der Verwaltungsgebühren steht ebenfalls noch an. B) Ausgaben 1. Personalausgaben (40-47) Für die zukünftige Personalentwicklung und die Anpassung der Besoldungs- und Vergütungsstruktur wurde eine pauschale jährliche Steigerung berücksichtigt. Die Personalkosten werden sich daher wie folgt entwickeln: Jahr Personalausgaben Veränderung zum Vorjahr , , , , , , ,00 2. Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (50-678) Nach der Planung ergibt sich nachstehende Entwicklung: Jahr Veränderung zum Vorjahr , , , , , , ,00 Die recht großen Abweichungen vom Haushaltsjahr zu den Finanzplanungsjahren ergeben sich vor allem daher, dass konkrete Maßnahmen für die Folgejahre noch nicht absehbar sind. Daher werden lediglich Basisausgaben bei der Planung berücksichtigt.

4 3. Finanzausgleichs- und Kreisumlage (8310, 8320) Bei der Finanzausgleichs- und Kreisumlage ergeben sich Änderungen infolge geänderter Steuerkraftsummen. Der FAG-Umlagesatz berücksichtigt das Verhältnis von Steuerkraft- zu Bedarfsmesszahl. Der Mindestsatz liegt bei 22,10 %. Der Kreisumlagesatz wurde für das Jahr 2013 auf 32,00 % gesenkt (bisher: 35,00 %). In der Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2016 wurde jedoch der bisherige Satz von 35,00 % beibehalten. Die bei Finanzausgleichs- und Kreisumlage berücksichtigten Umlagesätze sind aus der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich: Jahr Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Umlagesatz Umlagesatz ,32% ,00% ,20% ,00% ,32% ,00% ,20% ,00% Globale Minderausgabe (880000) Im Finanzplanungszeitraum sind keine globalen Minderausgaben eingeplant.

5 Vermögenshaushalt 1. Zuführung an den Vermögenshaushalt/ Netto-Investitionsrate Die Netto-Investitionsrate zeigt die freien Mittel der Gemeinde, die sich aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt abzüglich der ordentlichen Kredittilgungen ergeben: Zuführungsrate , , , ,00 abzüglich ordentliche Tilgungen , , , ,00 Netto-Investitionsrate , , , ,00 Es zeigt sich, dass die Gemeinde derzeit (!!) in der Lage ist, freie Investitionsmittel im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften. Diese sind auch dringend erforderlich, um die anstehenden großen investiven Aufgaben ohne größere Kreditaufnahmen stemmen zu können. Zu berücksichtigen sind jedoch weiterhin die ungewissen Unterhaltungsaufwendungen bei der vorhandenen Infrastruktur sowie die ungewisse Entwicklung in der Weltwirtschaft, die dieses derzeit positive Bild der Finanzplanung rasch zunichte machen können. 2. Investitionsplanung für die Jahre Folgende wesentlichen Investitionen sind in den kommenden drei Jahren vorgesehen: Einnahmen Ausgaben Rechnungsjahr 2014 V Feuerwehrfahrzeug HLF 20/16 - Landeszuschuss Z-Feu ,00 V Kiga Seegaddel - Neubau 1. Rate ,00 V Spielplatz Stockwiesen - Neuanlage ,00 V Erschließungsbeiträge ,00 Erschließung Stockwiesen - Straßenbau ,00 Frickenwäsele - Straßenbau ,00 Meersburger Str. - Straßenbau ,00 Meersburger Str. - GVFG-Zuschuss ,00 V Stockwiesen - Straßenbeleuchtung ,00 V Abwasser-Teilbeiträge ,00 Frickenwäsele - Kanalerneuerung ,00 Stockwiesen - Kanalerweiterung ,00 Steigwiesen - Kanalerweiterung ,00 V AZV - Investitionsumlage ,00 V Bauhof - Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen ,00 V Grundstückserlöse ,00 Grunderwerb ,00 V Kreditaufnahme und Tilgung , , , ,00

6 Einnahmen Ausgaben Rechnungsjahr 2015 V Kiga Seegaddel - Neubau Schlussrate ,00 V Steigwiesen II - Straßenbau ,00 Steigwiesen II - Erschließungsanteil BP Kluftern-Süd ,00 L Beteiligung Flüsterasphalt ,00 V Abwasser-Teilbeiträge ,00 V AZV - Investitionsumlage ,00 V Landestelle Musikterrasse - Neugestaltung ,00 V Grundstückserlöse ,00 Grunderwerb ,00 V Kredittilgungen , , ,00 Rechnungsjahr 2016 V Kiga Kippenhausen - Komplettsanierung ,00 V Allgemeiner Kanalplan ,00 Kanalsanierungen nach EKVO ,00 V AZV - Investitionsumlage ,00 V Bauhof - Ausgleichstockzuschuss und Neubau , ,00 V Grundstückserlöse ,00 V Kredittilgungen , , ,00 Die Gesamtübersicht der mittelfristigen Finanzplanung können der Anlage 13 entnommen werden. 3. Investitionen lt. Finanzplanung (Epl. 0 bis 8) , , , ,00 Summe ,00 In der Mittelfristigen Finanzplanung wurden alle Vorhaben gemäß eines groben Investitionsprogramms für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt. Inwieweit eine tatsächliche Realisierung aufgrund der äußerst hohen Investitionssumme zeitlich und personell erfolgen kann, wird sich an der tatsächlichen Dringlichkeit der einzelnen Maßnahmen orientieren. Nach 87 GemO dürfen Kredite nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Umschuldungen aufgenommen werden.

7 9. Schuldenstand der Gemeinde (ohne kreditähnliche Vorgänge) Stand Stand Stand Stand Schuldenstand ohne Eigenbetrieb , , , ,50 Einwohnerzahl zum EW EW EW EW Pro-Kopf-Verschuldung Landesdurchschnitt der Gemeinden zwischen EW nachrichtlich: Schuldenstand Eigenbetrieb Schuldenstand gesamt Pro-Kopf-Verschuldung Landesdurchschnitt der Gemeinden zwischen EW Nach der Finanzplanung ist folgende Entwicklung vorgesehen (ohne Eigenbetrieb): Kreditaufnahmen Tilgungen Schuldenstand zum , , , ,00 Einwohnerzahl EW EW EW EW Pro-Kopf-Verschuldung Kreditzinsen Schuldendienst gesamt Insgesamt liegt die Pro-Kopf-Verschuldung zurzeit deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Mit der geplanten Kreditaufnahme in 2014 wird sich dies jedoch deutlich ändern.

8 Schuldenstand zum , , , , , , , , , Nachdem der geplante Kredit aus dem Jahr 2011 in Höhe von 1,4 Mio. nicht in Anspruch genommen werden musste und auch auf den in der Finanzplanung 2011 für das Jahr 2012 berücksichtigten Kredit über verzichtet werden kann, reduzierte sich der gemeindliche Schuldenstand bis Ende kontinuierlich. Durch die hohen Investitionen in den kommenden Jahren und einem drohenden Fehlbetrag war es notwendig, für das Jahr 2014 eine Kreditaufnahme in Höhe von einzuplanen. Der Schuldendienst (Zins und Tilgung) wird sich dann wieder deutlich erhöhen. Die Übersicht über die Schulden der Gemeinde ist in der Anlage 8 dargestellt.

9 10. Entwicklung der allgemeinen Rücklage Nach 20 (2) S. 2 GemHVO muss die allgemeine Rücklage in der Regel 2 % des Verwaltungshaushaltes im Schnitt der letzten 3 Jahre betragen. Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung der Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). Der Rücklagenstand der Gemeinde entwickelt sich wie folgt: Zuführung/ Stand zum Entnahme , , , , , , , , ,17 Aufgrund des vorläufigen Rechnungsabschlusses 2012 ergibt sich zum ein Rücklagenstand von ,17. Im Haushaltsjahr 2014 wird die Rücklage jedoch bis fast auf den Mindestbestand reduziert werden müssen, um alle Investitionen finanzieren zu können. Zusätzlich ist wie oben erwähnt eine Kreditaufnahme im Jahr 2014 notwendig. Stand der Rücklagen zum , , , , , , , , , , , , , , Mindestrücklage freie Mittel Eine weitere Übersicht über die Rücklagen der Gemeinde gibt es in der Anlage 7.

10 11. Schlussbetrachtung Der Haushalt 2013 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2016 leben weiterhin von guten Konjunkturprognosen und der Realisierung von gemeindlichem Grundvermögen. In der Finanzplanung wurden sämtliche investiven Maßnahmen berücksichtigt, die im Rahmen des im Gemeinderat vorgestellten Investitionsplans eingeplant wurden. Inwieweit die Realisierung wie angenommen erfolgt, werden die kommenden Jahre zeigen, da ein Investitionsvolumen von über 18 Mio. für die kommenden vier Jahre eine drastische Erhöhung der bisherigen durchschnittlichen, jährlichen Investitionstätigkeit darstellt. Um die gesamten Maßnahmen zu schultern, wird eine Kreditaufnahme im Jahr 2014 notwendig sein. Ebenso wird im Jahr 2014 die derzeit gut gefüllte Rücklage bis auf den Mindestbestand in Anspruch genommen werden müssen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass unvorhergesehene größere Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenbau und auch im Bereich der gemeindlichen Gebäude (z. B. Rathaus, Bauhof, Schule, Kindergärten) durchaus anfallen können, die bisher nicht quantifiziert werden können. Die unabsehbare Situation im Bereich der Kinderbetreuung (trotz der erfreulichen Erhöhung der FAG- Zuschüsse) sowie der alte Gebäude- und Maschinenbestand birgen weiterhin die Gefahr von zusätzlichen und größeren Investitionen (z. B. Sanierung Schule). Ob die konjunkturelle Lage so positiv verläuft, wie dies im Haushaltserlass des Innen- und Finanzministeriums des Landes dargestellt wird, bleibt unter Berücksichtigung der EU-Schuldenkrise und der jetzt schon abflauenden Konjunktur abzuwarten. Daher bleibt die bisherige Aufgabenstellung auch für die Zukunft bestehen: - Regelmäßige Überprüfung des gesamten Haushalts zur Optimierung der Ausgabensituation - Regelmäßige Überprüfung der Gebührenhaushalte - Pflichtaufgaben vor Freiwilligkeitsleistungen Nur dann kann der hohe Standard langfristig gehalten werden, was dem gesamten Gemeindeleben zugute kommt. Immenstaad am Bodensee, den Matthias Herrmann Kämmerer Jürgen Beisswenger Bürgermeister

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