Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 961/2011 Schwyz, 27. September 2011 / bz Bahnshuttle Siebnen-Wangen - Ziegelbrücke; Infrastrukturanpassungen in Siebnen-Wangen Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Durch die Änderungen, welche das Angebotskonzept der 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich in der March mit sich bringt, kann eine S2 pro Stunde nicht mehr in der Obermarch anhalten. Im Rahmen der Angebotswerkstatt Zürich - Chur wurden Lösungsvarianten für das zukünftige Konzept auf diesem Korridor gesucht. Als Lösung wurde eine Überholgleisanlage in Siebnen-Wangen verabschiedet. Dies bedingt aber eine kurz- bis mittelfristige Übergangslösung, bis diese Überholgleisanlage finanziert und erstellt ist. Eine Infrastrukturstudie der SBB AG zeigt auf, dass mittels Anpassungen im Bahnhof Siebnen- Wangen für die kurz- bis mittelfristige Lösung die Führung eines Bahn-Shuttlezuges zwischen Siebnen-Wangen und Ziegelbrücke möglich ist. Diese Lösung wurde zusammen mit der Möglichkeit der Führung eines Bus-Shuttles den Gemeinden in der March und dem Bezirk March zur Vernehmlassung zugestellt. Sie sprachen sich einhellig für einen Verbleib auf der Schiene und somit für die Lösung des Bahn-Shuttles aus. Die 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich wird Mitte 2014 umgesetzt. Da die Zeit bis dahin sehr knapp ist, müssen für eine Kurzfristlösung in Siebnen-Wangen Massnahmen für ein Provisorium für den Bahn-Shuttle getätigt werden. Das Provisorium muss danach für die Mittelfristlösung entsprechend ausgebaut werden, um die Ziellösung (Überholgleisanlage Schübelbach) tauglich zu machen. Für die Projektierungs- und Baukosten der Kurzfristmassnahmen soll ein Kredit von 2.3 Mio. Franken eingeräumt werden. Für die Projektierungskosten der Mittelfristmassnahmen soll ein Kredit von 1.2 Mio. Franken eingeräumt werden.

2 2. Ausgangslage 2.1 Durchmesserlinie und 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich Mit der Eröffnung der Durchmesserlinie Zürich Mitte 2014 werden Ausbauten im ganzen Netz der S-Bahn Zürich nötig, um sie betrieblich und wirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können. Im Rahmen dieser 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich werden auf dem Abschnitt zwischen Freienbach und Bilten Massnahmen zur Verkürzung der Zugfolgezeiten und eine schnellere Weichenverbindung im Bahnhof Pfäffikon notwendig. Diese Massnahmen erlauben es, das Angebotskonzept der 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich in der March umzusetzen, damit die halbstündliche S2 in der March nicht noch mehr Halte verliert. Der Halbstundentakt der S2 wird nur noch dreimal in der March (Altendorf, Lachen und Siebnen-Wangen) halten können. Das heisst, in Schübelbach- Buttikon, Reichenburg und Bilten wird stündlich nur noch eine S2 pro Richtung halten können. Der Kantonsrat genehmigte den Anteil des Kantons Schwyz an den Investitionskosten für diese Ausbauten der 4. Teilergänzung am linken Zürichseeufer an seiner Sitzung vom 29. Juni 2011 (RRB Nr. 222). 2.2 Angebotswerkstatt Zürich - Chur Um für die S2 Zürich - Ziegelbrücke möglichst zeitnah zur Einführung der 4. Teilergänzung wieder alle Halte in der March zu erhalten und dieses Angebot auch mittel- bis langfristig sichern zu können, wurde auf Initiative des Kantons Schwyz die Planungsgruppe "Angebotswerkstatt Zürich - Chur" eingesetzt. Der Kanton Schwyz setzte sich in der Angebotswerkstatt Zürich - Chur dafür ein, dass möglichst zeitnah zur Einführung der 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich die S2 wieder an allen Bahnhöfen halten oder eine andere mittel- bis langfristige Lösung gefunden werden kann. In der Angebotswerkstatt wurde nach der Prüfung mehrerer Lösungsvarianten die Umsetzung einer Überholung der S2 im Bahnhof Schübelbach-Buttikon angestrebt. Mit dieser Variante könnte die S2 wieder halbstündlich an allen Bahnhöfen in der March halten. An der Projektoberleitungssitzung (POL) der Angebotswerkstatt Zürich - Chur vom 29. März 2010 wurde die SBB AG, Division Infrastruktur, vom Kanton Schwyz beauftragt, für das Überholgleis der S2 in Schübelbach-Buttikon eine Studie als Grundlage für die weitere Projektierung und Umsetzung zu erstellen. 2.3 Infrastrukturstudie der SBB AG Überholgleis Schübelbach-Buttikon In der Studie vom 14. Dezember 2010 wurde für das geplante Überholgleis der S2 je eine Variante in Schübelbach-Buttikon und in Siebnen-Wangen untersucht. Bei der Variante Schübelbach-Buttikon liegt das gesamte Investitionsvolumen inklusive behindertengerechtem Ausbau der Publikumsanlage im Bereich von Mio. Franken. Diese Bandbreite der Investitionskosten deckt sämtliche zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Risiken ab. In der Studie wird davon ausgegangen, dass die Variante baulich, betrieblich und umweltkonform umgesetzt werden kann. Bei der Variante Siebnen-Wangen liegt das gesamte Investitionsvolumen inklusive behindertengerechtem Ausbau der Publikumsanlage im Bereich von Mio. Franken. Es ist mit Risiken für die Bewilligungsfähigkeit dieser Variante und Widerständen vonseiten der Betroffenen zu rechnen. Weiter bedingt die Variante mit Überholgleis in Siebnen-Wangen, dass der Frei- und Holzverlad in Siebnen-Wangen ersatzlos aufgehoben werden muss. Die Variantenwahl hängt wesentlich von der Risikoeinschätzung und der langfristigen Angebotsentwicklung ab. Die Variante mit Überholgleis in Schübelbach-Buttikon schneidet wegen höherem Nutzen und weniger Reisezeitverlust für die Fahrgäste besser ab

3 Im Weiteren wurde eine Variante für eine Übergangslösung mit einem Bahn-Shuttle von Siebnen- Wangen - Zielgelbrücke im Zeitraum ab Inbetriebnahme der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich bis zur Realisierung des Überholgleises untersucht. Diese Variante wird unter in Kapitel erläutert. 2.4 Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur Der Bundesrat hat die Weichen für die künftige Finanzierung der Bahninfrastruktur gestellt. Er hat die Vorlage Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)" im Frühling 2011 in die Vernehmlassung gegeben. Künftig soll ein neuer Bahninfrastrukturfonds (BIF) die bisherigen Finanzquellen für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur ablösen. Mit Zusatzeinnahmen sollen die bestehenden Finanzierungslücken geschlossen werden. Innovatives Kernelement der Lösung ist der BIF, der die bisher verschachtelte Finanzierung über verschiedene Töpfe des Bundes und der Kantone ablöst. Notwendig sind aber auch zusätzliche Einnahmen im Umfang von rund 850 Mio. Franken jährlich sowie Effizienzgewinne der Bahnen. Damit werden die wesentlichen Nutzer (Bahnkunden, Pendler und Kantone sowie die Verkehrsunternehmen selbst) die zusätzlichen Lasten untereinander aufzuteilen haben. Auf der Seite der Bahn wurde ein Wandel von der bisherigen Planung mit grossen Würfen (Bahn 2030 mit Projekten im Umfang von 12 oder 21 Mrd. Franken) hin zu einem schrittweisen Vorgehen beschlossen. Im Rahmen einer langfristigen Vision soll das Parlament alle vier bis acht Jahre Ausbaupakete von einigen Mrd. Franken beschliessen. Damit kann flexibel auf Veränderungen der Rahmenbedingungen eingegangen werden. Das ganze Paket unter dem Namen FABI wird nun intensiv weiter bearbeitet. Im Frühjahr 2012 soll der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden. Die Überholgleisanlage Schübelbach ist im Entwurf von FABI enthalten und könnte bei Genehmigung durch Volk und Stände etwa ab dem Jahr 2025 realisiert werden. Durch die Aufnahme der Überholgleisanlage in FABI wäre deren Finanzierung gesichert; sie müsste nicht durch den Kanton finanziert werden. 3. Gesetzliche Grundlagen 3.1 Infrastrukturfinanzierung SOB AG Investitionshilfen an die SOB AG werden gestützt auf Art. 56 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG, SR ) geleistet. Sie setzen die Mitwirkung der Kantone voraus. Gemäss 5 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 26. November 1987 (GöV, SRSZ ) kann der Kanton Schwyz den auf ihn entfallenden Anteil übernehmen. 3.2 Infrastrukturfinanzierung SBB AG Die Finanzierung von Infrastrukturprojekten der SBB AG basiert dagegen grundsätzlich nicht auf den gesetzlichen Grundlagen des Eisenbahngesetzes (Art. 56 EBG). Die Teilrevision des GöV 6 Abs. 1 erlaubt es dem Kanton Schwyz, sich an Infrastrukturinvestitionen auch ohne Bundeshilfe zu beteiligen. Die Beteiligung an den Kosten für die Infrastrukturmassnahmen der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich (RRB Nr. 222/2011) war eines der ersten Projekte im Rahmen des revidierten GöV, an dem sich der Kanton Schwyz beteiligt hat

4 4. Angebotskonzept Die Anpassung des Systems der S-Bahn Zürich an die Durchmesserlinie hat auf den Korridor des linken Zürichseeufers einschneidende Auswirkungen. Mit der Inbetriebnahme der Durchmesserlinie in Zürich verändern sich die Abfahrtszeiten verschiedener S-Bahn-Züge in Zürich. Die Verschiebung der Fahrlagen der S8 und S2 führt zu veränderten Anschlussbeziehungen in Zürich, Thalwil, Richterswil, Pfäffikon und Siebnen-Wangen. Dies erfordert Anpassungen am regionalen Bahn- und Busnetz. Die Obermarch kann neu mit der S2 nur noch stündlich erschlossen werden. Die zweite S2 pro Stunde muss wegen einem Trassenkonflikt mit dem Fernverkehr in Schübelbach-Buttikon, Reichenburg und Bilten durchfahren. 4.1 Aktuelles Angebot am linken Zürichseeufer Das Angebot des regionalen Schienenverkehrs auf der Achse Zürich - Ziegelbrücke sieht im laufenden Fahrplanjahr 2011 wie folgt aus: Halbstundentakt S8 Zürich HB - Pfäffikon SZ; Halbstundentakt S2 Zürich Flughafen - Zürich HB - Ziegelbrücke mit Halt an allen Bahnhöfen in der March; Zweistündlicher Glarner-Sprinter mit Halten in Siebnen-Wangen, Lachen und Pfäffikon. Ausserdem konnte der Bahnhof Siebnen-Wangen in den vergangenen Jahren durch diverse Anpassungen im Busangebot zu einem Umsteigepunkt des öffentlichen Verkehrs ausgebaut werden. 4.2 Angebot mit Umsetzung der 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich Mit der Einführung des Durchgangsbahnhofes in Zürich ist folgendes Angebot auf der Achse Zürich - Ziegelbrücke geplant: Die S8 Zürich - Pfäffikon SZ verkehrt weiterhin im Halbstundentakt; Der Stundentakt der S2 Zürich Flughafen - Zürich HB - Ziegelbrücke kann mit Halt an allen Bahnhöfen in der March weitergeführt werden; Der Halbstundentakt der S2 wird nur noch dreimal in der March (Altendorf, Lachen und Siebnen-Wangen) halten können. Das heisst, in Schübelbach-Buttikon, Reichenburg und Bilten wird stündlich nur noch eine S2 pro Richtung anhalten; Der Glarner Sprinter verkehrt neu jede Stunde mit Halten in Siebnen-Wangen, Lachen und Pfäffikon. Für die wegfallenden Bahnhalte (Schübelbach-Buttikon, Reichenburg und Bilten) verkehrt ein Bahn-Shuttle zwischen Siebnen-Wangen und Bilten. Das regionale Busnetz muss an die veränderten Verkehrszeiten der S2 und S8 sowie die daraus resultierenden Anschlussbeziehungen angepasst werden Bahn-Shuttle ab Inbetriebnahme 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich Mit einem Bahn-Shuttle Siebnen-Wangen - Ziegelbrücke mit Halt in Schübelbach-Buttikon, Reichenburg und Bilten kann die Obermarch weiterhin zwei Mal pro Stunde mit der Bahn erschlossen werden. In Siebnen-Wangen kann mit einer Umsteigezeit von acht bis neun Minuten zwischen Bahn-Shuttle und S2 umgestiegen werden. Der Bahn-Shuttle gewährt in Ziegelbrücke die gleichen Anschlüsse wie die in der Obermarch durchfahrende S

5 Hinfahrt Retourfahrt Zürich HB S2 ab.18 Ziegelbrücke ab.36 Siebnen-Wangen S2 an.01 Bilten ab.39 Reichenburg ab.42 Siebnen-Wangen ab.10 Schübelbach-Buttikon ab.45 Schübelbach-Buttikon ab.12 Siebnen-Wangen ab.49 Reichenburg ab.15 Bilten ab.19 Siebnen-Wangen S2 ab.57 Ziegelbrücke an.24 Zürich HB S2 an.42 Mit dem Bahn-Shuttle verlängert sich die Reisezeit für die Obermarch um circa acht Minuten gegenüber heute. Eine Busersatzlösung anstelle des Bahn-Shuttles wäre mit Fahrzeitverlängerungen von bis zu 22 Minuten und bei Verkehrsüberlastung unsicheren Anschlüssen verbunden. Dies dürfte zu einer Verlagerung des Pendler- und Freizeitverkehrs vom öffentlichen Verkehr zum motorisierten Individualverkehr führen, und das Strassennetz zusätzlich belasten. Die jährlichen Abgeltungskosten für eine Bus- oder Bahnlösung bewegen sich im gleichen finanziellen Rahmen. 4.3 Langfristiges Angebot Das langfristige Ziel der Marchgemeinden und des Bezirks March sowie des Kantons Schwyz ist es, die direkte Bahnverbindung der gesamten March im Halbstundentakt nach Zürich und zurück wieder zu gewähren. Sämtliche kurz- und mittelfristigen Übergangslösungen sollten das Wiedererlangen dieser Verbindungsqualität zum Endziel haben. Die Stossrichtung auf dem Korridor Zürich - Chur basiert auf einem Intercity-Halbstundentakt zwischen Zürich und Chur mit Halten in Sargans und Landquart. Dieser Halbstundentakt wird ergänzt mit zwei stündlichen Interregio-Zügen Zürich - Chur und Zürich - Glarnerland mit weiteren Unterwegshalten. Dieses Angebot wurde von allen am Korridor beteiligten Kantonen im Rahmen der Angebotswerkstatt Zürich - Chur als Zielkonzept verabschiedet. Das Konzept erfordert neben der Überholgleisanlage in Schübelbach weitere Infrastrukturmassnahmen wie Güterüberholgleise sowie die Aufwertung von Publikums- und Signalanlagen. Ausserdem sind für eine halbstündliche Bahnanbindung des Rheintals in Sargans und der Rhätischen Bahn (RhB) in Landquart und Chur an die Intercity-Züge zusätzliche Infrastrukturausbauten nötig. Die Kantone setzen sich dafür ein, dass die Ausbauten und die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Die Überholgleisanlage Schübelbach ist eines der Elemente des Zielkonzeptes der Angebotswerkstatt Zürich - Chur und ist in der Vernehmlassungsvorlage von FABI enthalten. Sie kann jedoch frühestens ab 2025 realisiert werden. 5. Infrastrukturausbauten Sowohl für den Bahn-Shuttle Siebnen-Wangen Ziegelbrücke als auch für die Überholgleisanlage Schübelbach sind bauliche Massnahmen erforderlich. Die baulichen Anpassungen für den Bahnshuttle sind für die Zeitspanne ab Inbetriebnahme 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich bis zur Realisierung des Überholgleises notwendig. Die im Vergleich zur Überholgleisanlage bescheidenen Investitionen im Bahnhof Siebnen-Wangen für einen Bahn-Shuttle bieten Gewähr, dass die Obermarch auch mittel- bis langfristig von einem Bahnangebot profitieren kann

6 5.1 Kurzfristige Lösung Variantenentscheid Für die Einführung des Bahn-Shuttles wird in Siebnen-Wangen ein Gleis mit Perronkante zum Wenden der Komposition benötigt, das sich ausserhalb der Durchfahrgleise befindet. Nach eingehender Variantenprüfung wird das Erstellen einer Perronkante am Gleis 2 bevorzugt. Die Erstellung einer Hausperronkante am Gleis 1 würde neben der Herrichtung der Perronkante eine Erweiterung der Stellwerkanlage für fahrplanmässige Ein- und Ausfahrten am Gleis 1 sowie den Bau einer Fahrleitung im Gleis 1 erfordern. Bei dieser Variante muss der bestehende Freiund Holzverlad in Siebnen-Wangen aufgehoben werden. Die notwendigen Infrastrukturausbauten können nicht bis 2014 umgesetzt werden. Zudem ist diese Variante kostspielig. Die Erstellung der Perronkante am Gleis 2 erfordert das Eindecken des Gleis 1, um bis 2014 realisiert werden zu können. Der Frei- und Holzverlad in Siebnen-Wangen muss ab 2014 zumindest temporär aufgehoben werden. Sollte der Frei- und Holzverlad zu einem späteren Zeitpunkt und zeitlich eingeschränkt wieder ermöglicht werden, wären zusätzliche Investitionen notwendig. Der Frei- und Holzverlad könnte nur bei gesperrtem Gleis 2 stattfinden. Dieses würde einmal stündlich durch den Shuttle für die Einfahrt in den Bahnhof Siebnen-Wangen benötigt. Für die Variantenwahl war eine möglichst kostengünstige Lösung ausschlaggebend, da es sich beim Bahn-Shuttle um eine Übergangslösung handelt. Diese Bedingung ist nur bei der Variante mit einer Perronkante am Gleis 2 gegeben Projektumfang Das Modul für den Bahn-Shuttle umfasst in Siebnen-Wangen folgende Elemente: Einfaches Perron am Gleis 2 mit Eindeckung von Gleis 1 auf 100 m Länge Ergänzung von Möblierung, Beleuchtung, Beschallung und Signalethik Verschraubung der Weichen 7, 8, 9 und 10 Richten von Gleis 2 nach dem Bau der Perronkante Die Anlage wäre so konzipiert, dass sie nach der Realisierung des Überholgleises bzw. Aufhebung des Bahn-Shuttles wieder rückgebaut werden könnte und das Gleis 1 nach Bedarf wieder in Betrieb genommen und für einen Holz- und Freiverlad verwendet werden könnte. Die Kosten für einen allfälligen Rückbau sind nicht aufgeführt. Diese Variante mit Verschraubung der Weichen wird gemäss Richtlinien vom Bundesamt für Verkehr (BAV) nur genehmigt, wenn nach einer Zeitspanne von circa zwei Jahren die verschraubten Weichen ausgebaut werden. Für die Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme der Überholgleisanlage müssen diese verschraubten Weichen beseitigt werden. Dies kann aus zeitlichen Gründen nicht in einem Schritt auf den Zeitpunkt der Einführung der S-Bahn Zürich realisiert werden. Die Bewilligung des BAV für die kurzfristige Infrastrukturlösung in Siebnen-Wangen bedingt somit zwingend eine mittelfristige Lösung

7 5.1.3 Kosten Die Richtkosten für das Infrastrukturmodul des Bahn-Shuttles werden, exklusive Mehrwertsteuer, auf Mio. Franken geschätzt. Darin sind Projektierungskosten von rund Fr enthalten. 5.2 Mittelfristige Lösung Um die Bewilligung des BAV für die kurzfristige Lösung zu erhalten, müssen die verschraubten Weichen gemäss den Fristen des BAV beseitigt werden. Da frühestens per Ende 2012 ein Entscheid vonseiten der SBB AG bezüglich der definitiven Aufhebung des Gleis 1 und somit des Frei- und Holzverlads in Siebnen-Wangen zu erwarten ist, wird der Kredit für die Projektierungskosten (Vor-, Auflage- und Bauprojekt) für die Lösung mit dem Ausbau der Perronkante Gleis 2 für Bahn-Shuttle mit späterem Gleisneubau für Frei- und Holzverlad beantragt Projektumfang Möglichst zeitnah mit der Einführung der 4. Teilergänzung wird die Umsetzung einer definitiven Perronkante im Gleis 2 angestrebt. Bei der Umsetzung der kurzfristigen Lösung werden bereits mögliche Arbeiten realisiert, um die mittelfristige Lösung möglichst wirtschaftlich umzusetzen. Das mittelfristige Modul umfasst folgende Elemente: Rückbau von Gleis 1 Definitive Perronkante von 75 m am Gleis 2 Neuanordnung von Frei- und Holzverlad mit Gleisverlängerung und Schutzgitter gegen Gleis Kosten Für den Ausbau der Perronkante Gleis 2 für den Bahn-Shuttle mit Gleiserneuerung für Frei- und Holzverlad wird von Richtkosten ohne Mehrwertsteuer von Mio. Franken ausgegangen. Für den Ausbau ohne die Gleisneubauten für den Frei- und Holzverlad, kann mit Minderkosten von Mio. Franken gerechnet werden. Es wird für die Projektierung dieser mittelfristigen Lösung ein Kredit von 1.2 Mio. Franken beantragt. Die Investitionskosten sollen dem Kantonsrat nach dem Entscheid über den Verbleib des Frei- und Holzverlads in einer Vorlage im Jahr 2012 beantragt werden. 5.3 Langfristig Mit der Anpassung der Infrastrukturanlagen im Bahnhof Siebnen-Wangen ist gewährleistet, dass die Obermarch längerfristig auf der Schiene erschlossen werden kann. Langfristig wird die Überholgleisanlage in Schübelbach weiterverfolgt und in der Finanzierungsvorlage FABI entsprechend unterstützt

8 6. Frei- und Holzverlad SBB Cargo Damit der Bahn-Shuttle realisiert werden kann, sind im Bahnhof Siebnen-Wangen, wie erwähnt, Infrastrukturmassnahmen erforderlich. Für die Umsetzung des Shuttles wird zwingend ein Gleis mit Perronanschluss benötigt. Für eine zeitgerechte und kostengünstige Realisierung wird die vorübergehende Aufhebung des Gleis 1 angestrebt. Dies bedingt die vorübergehende Aufhebung des Frei- und Holzverlads. Das Gleis 1 kann auch nicht mehr durch den Bahndienst der SBB AG genutzt werden. Sobald die baulichen Anpassungen für die mittelfristige Lösung erfolgt sind, ist es möglich, mit entsprechenden Massnahmen (Neuanordnung von Frei- und Holzverlad mit Gleisverlängerung und Schutzgitter gegen Gleis 2) den Frei- und Holzverlad in Siebnen-Wangen wieder aufzunehmen. Die Massnahmen für die Wiederaufnahme kosten zwischen Mio. Franken. Es liegt primär im Ermessen der SBB AG, einen langfristigen Entscheid bezüglich der Nutzung von Gleis 1 zu erwägen. Gegen die ersatzlose Aufhebung des Holzverlads kann sich Widerstand, insbesondere aus der Waldwirtschaft, bilden. Der bisher geplante Ersatz in Reichenburg stösst bei Behörden und Betroffenen auf Ablehnung. Somit würde der Holzverlad voraussichtlich ersatzlos aufgehoben. Die Verlagerung der Holztransporte auf die Strasse ist zugunsten des öffentlichen Verkehrs auf der Schiene in Kauf zu nehmen, zumal es sich um ein geringes Fahrtenvolumen handelt. Als Ersatz für den Freiverlad steht weiterhin der Bahnhof Reichenburg zur Verfügung. 7. Finanzierung Damit in der March der Bahn-Shuttle eingeführt werden kann, sind in Siebnen-Wangen kurz und mittelfristig die erwähnten Infrastrukturanpassungen nötig. Diese Vorlage bezieht sich auf diese erwähnten kurz bis mittelfristigen Investitionen. Die langfristige Investition einer allfälligen Überholgleisanlage ist in der Finanzierungsvorlage FABI enthalten und würde allenfalls mit Bundesgeldern abgedeckt. Sie ist nicht Bestandteil dieser Vorlage. 7.1 Gemeinden und Bezirk Mit Schreiben vom 30. November 2010 haben die Gemeinderäte der neun Märchler Gemeinden und der Bezirk March bereits eine erste gemeinsame Stellungnahme betreffend Kosten- Verteilschlüssel eingereicht. Sie haben dargelegt, dass der damals vorgelegte Kostenteiler (40% Kanton - 60% Gemeinden/Bezirk) für eine Überholgleisanlage in Schübelbach-Buttikon, welche damals noch mit circa 35 Mio. Franken beziffert wurde, nicht zu befriedigen vermöge. Der Kanton Schwyz und die SBB AG haben am 30. März 2011 über die Studienergebnisse informiert und von den betroffenen Gemeinden und dem Bezirk eine gemeinsame Stellungnahme bezüglich Angebot und Finanzierung gefordert. Die Märchler Gemeinden und der Bezirk March haben sich im Schreiben vom 31. Mai 2011 klar für ein Angebot auf der Schiene und somit für die Bahn-Shuttle Lösung in der Obermarch ausgesprochen. Den durch den Kanton Schwyz vorgeschlagenen Kostenteiler von 40% Kanton und 60% Gemeinden/Bezirk bitten die Beteiligten zu überdenken, und auf 60% Kanton und 40% Gemeinden/Bezirk festzulegen. Der Regierungsrat hält an einem Kostenteiler von 40% Kanton und 60% Gemeinden/Bezirk fest. Die Investitionen in die Qualitätsverbesserung des öffentlichen Verkehrs in der March haben - 8 -

9 einen klaren regionalen Nutzen und festigen die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs für die Gemeinden und den Bezirk nachhaltig. Deshalb soll sich die Region mit mehr als 50% beteiligen. 7.2 Andere Beteiligte Die SBB AG kann sich nicht mehr an Infrastrukturinvestitionen beteiligen, die ausschliesslich dem Regionalverkehr dienen. Durch die höchst angespannte finanzielle Situation benötigt die SBB AG ihre gesamten finanziellen Mittel, um das bestehende Netz zu betreiben und zu unterhalten. Investitionen in neue Infrastrukturen sind in einem sehr beschränkten Masse nur noch möglich, wenn die Investition dem in Eigenwirtschaft betriebenen Fernverkehr zugutekommt. Mit dem Kanton Glarus sind Vorgespräche geführt worden über eine Beteiligung. Da der geplante Bahn-Shuttle bis nach Ziegelbrücke fährt und auch in Bilten hält, zeigt sich der Kanton Glarus grundsätzlich bereit, die Kosten anteilsmässig zu übernehmen. Die Verhandlungen mit dem Kanton Glarus sind noch nicht abgeschlossen. Die Beteiligung wird aber die Kosten für den Kanton Schwyz entsprechend reduzieren. 8. Weiteres Vorgehen Da die Kurzfristlösung bis Mitte 2014 bereit sein muss, ist ein rasches Vorwärtskommen äusserst wichtig. Deshalb soll jetzt ein Kostenmaximum über die gesamten Kosten der Kurzfristlösung und die Projektierungskosten der Mittelfristlösung gesprochen werden. Mit der Projektierung der Mittelfristlösung soll nun ebenfalls begonnen werden. In der Folge müssen die Formalitäten für die Beteiligung von den Marchgemeinden und dem Bezirk March vorangetrieben werden. Ausserdem sind die Verhandlungen über den Beteiligungsschlüssel mit dem Kanton Glarus so rasch wie möglich abzuschliessen und die entsprechende Beteiligung zu vereinbaren. Von der SBB AG, Division Güterverkehr, wird ein Entscheid über die definitive Aufhebung des Frei- und Holzverlads bis spätestens Ende 2012 erwartet. Eine definitive Aufhebung würde sich positiv auf die Kosten der Mittelfristlösung auswirken. Die Finanzierungsvorlage FABI, welche vom Bund erarbeitet worden ist, beinhaltet in der Vernehmlassungsversion die Überholgleisanlage in Schübelbach. Die Vorlage gelangt vermutlich 2014 zur Volksabstimmung. Der Kanton sowie der Bezirk und die Gemeinden in der March sollen sich dafür einsetzen, dass diese Überholgleisanlage Bestandteil der Vorlage bleibt und somit vom Bund finanziert wird. Ausserdem laufen Abklärungen, das Projekt für die Kurz- und Mittelfristlösung bis Herbst 2012 für die nächste Tranche des Infrastrukturfonds anzumelden. Dies würde es ermöglichen, einen Bundesbeitrag zu erhalten. 9. Fazit Mit den Massnahmen der Kurzfristlösung (Richtkosten Mio. Franken) kann sichergestellt werden, dass der Bahn-Shuttle ab Einführung der 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich Mitte 2014 verkehren kann. Diese Lösung bedingt jedoch die vorübergehende Aufhebung des Frei- und Holzverlads in Siebnen-Wangen

10 Circa zwei Jahre danach können die Massnahmen für die Mittelfristlösung (Richtkosten Mio. Franken) umgesetzt werden. Dies würde es ermöglichen, den Bahn-Shuttle dauerhaft bis zur Einführung der langfristigen Lösung zu führen. Ausserdem wäre dann mit baulichen Massnahmen der Frei- und Holzverlad in Siebnen-Wangen wieder möglich. Diese Massnahmen würden Mio. Franken kosten; dieser Betrag ist in den Richtkosten für die Mittelfristlösung enthalten. Langfristig wird die Überholgleisanlage in Schübelbach-Buttikon weiterverfolgt. Diese ist in der Vernehmlassungsfassung der Finanzierungsvorlage FABI des Bundes enthalten. Kanton, Bezirke und Gemeinden sollen sich für den Verbleib dieses Moduls in der Vorlage einsetzen. Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, die beiliegende Vorlage anzunehmen. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und Regierungsrates; Gemeinden in der March; Bezirk March; SBB Infrastruktur, Netzentwicklung Ost, Daniel Bösch, Kasernenstr. 97, 8021 Zürich; Finanzdepartement; Baudepartement; Amt für öffentlichen Verkehr (unter Rückgabe der Akten). Im Namen des Regierungsrates: Armin Hüppin, Landammann Dr. Mathias E. Brun, Staatsschreiber

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