ich darf Ihnen heute den Haushaltsplanentwurf 2015 im Detail vorstellen.
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- Andrea Stein
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1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2015 am Rede von Stadtkämmererin Birgit Strohbach Sehr geehrter Herr OB Dr. Zieger sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung, ich darf Ihnen heute den Haushaltsplanentwurf 2015 im Detail vorstellen. Der Haushalt 2015 ist mit einem knapp positiven Ergebnis ausgeglichen. Das Ziel eines positiven Ergebnisses von 3 4 Mio. EUR, das noch der mittelfristigen Planung des letzten Jahres und auch dem Eckdatenbeschluss vom März diesen Jahres zugrunde lag, konnte nicht erreicht werden, da sich die Rahmenbedingungen wesentlich geändert haben. Die Haushaltsanmeldungen lagen mit ca. - 8 Mio. EUR um über 11 Mio. EUR unter diesem Ziel. Im Laufe der verwaltungsinternen Beratungen konnte dieses Ergebnis auf eine schwarze Null verbessert werden. Auf das sog. Rücklagenzuführungsbudget musste verzichtet werden. Diese notwendige Anpassung der Eckdaten ist bedingt durch Erkenntnisse, die nach dem Eckdatenbeschluss bekannt wurden. Dies sind die gegenüber der ursprünglichen Planung geringeren Landeszuschüsse für die Kinderbetreuung und Personalkostensteigerungen. Darunter fallen zum einen in ihrer Höhe unabsehbare Tarifsteigerungen die Tarifverhandlungen waren zum Zeitpunkt der Eckdatenplanung noch nicht abgeschlossen. Außerdem sorgen Stellenneuschaffungen und die zunehmenden Erfolge bei der Besetzung der Stellen in der Kinderbetreuung, die so nicht absehbar waren, für höhere Personalkosten. Das bedeutet, dass theoretisch der Ressourcenverbrauch erwirtschaftet wird und der Haushalt genehmigungsfähig ist. Die Verbesserung gegenüber dem deutlich negativen Planergebnis 2014 ergibt sich vor allem durch höhere Einnahmen aus der Einkommensteuer und den höheren Schlüsselzuweisungen des Landes. Allerdings bedeutet der Haushaltsausgleich nicht, dass der Substanzerhalt gesichert ist. Das baden-württembergische Haushaltsrecht gibt vor, die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bilanzieren. Damit errechnet sich die Abschreibung aus historischen Kosten. Der Wiederbeschaffungswert liegt damit in aller Regel über den bilanzierten Werten, die erwirtschaftete
2 2 Abschreibung reicht nicht für Ersatzinvestitionen des gleichen Umfangs und Standards. Dafür müsste das ordentliche Ergebnis um einen Inflationsausgleich ergänzt werden. Dank der guten Ergebnisse der Jahre 2011 und 2012 und der damit verbundenen Liquidität kommt auch der Haushalt 2015 ohne Kreditaufnahmen aus. Und dies trotz Nettoinvestitionen in Höhe von ca. 20,6 Mio. EUR. Vom Gemeinderat wurden die Strategischen Ziele für den Haushalt 2015 im Rahmen des Eckdatenbeschlusses festgelegt. 1. Das strategische Ziel eines ausgeglichenen Haushalts sorgt für ein nachhaltiges und generationengerechtes Wirtschaften. Ein mittel- bis langfristig ausgeglichenes Ergebnis ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt und ihre Handlungsfähigkeit. Die Vorgabe eines ausgeglichenen Ergebnisses bedeutet aber auch, dass nicht alle wünschenswerten und sinnvollen strategischen Ziele sofort und in vollem Umfang angegangen werden können. 2. Der Erhalt der Substanz des Anlagevermögens als strategisches Ziel soll verhindern, dass durch einen (weiteren) Instandhaltungsstau (weitere) Lasten in die Zukunft verschoben werden. Im baden-württembergischen Haushaltsrecht gilt das AHK-Prinzip. Damit wäre im Haushalt 2015 dafür ein positives Ergebnis zu erwirtschaften. Zur Erreichung dieses Ziels sind also vor allem Ersatzinvestitionen notwendig. Für darüberhinausgehende Neuinvestitionen sind ggf. Kredite einzusetzen. 3. Ziel der Stadt Esslingen bei der Schulentwicklung ist es, ihren Schülerinnen und Schülern die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Erziehung und Bildung zu bieten. Das Zwei-Säulen-Modell wurde vom Gemeinderat im Juli 2012 beschlossen. Die Entwicklung der Schülerzahlen bleibt in den nächsten Jahren stabil. Der mit viel Aufwand geschaffene Schulraum an den Werkrealschulen wird weiterhin benötigt und kann insofern nicht aufgegeben werden. Im Grundsatz ist eine Umsetzung der weiteren Schulentwicklung im derzeitigen Gebäudebestand möglich, Neubauten sind nicht erforderlich. Die pädagogisch erforderlichen räumlichen Veränderungen sollen durch Umbauten geschaffen werden. 4. Das Betreuungsangebot für Kinder von 0-10 Jahren orientiert sich am Bedarf. Entsprechend der Bedarfsplanung wird für 2015 im Bereich der Kinder unter 3 Jahren eine Betreuungsquote von 45% angestrebt. Bei den 3-6-Jährigen wird von einer
3 3 Versorgungsquote von 95% ausgegangen, davon 30% im Bereich der Ganztagsbetreuung. Die Quote bei der ganztägigen Schulkindbetreuung (6-10 Jahre) beträgt 37%. 5. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juni 2010 zum Esslinger Klimaschutzziel 25% weniger CO2 bis 2020 legt sich Esslingen darauf fest, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das integrierte Klimaschutzkonzept des Ifeu-Instituts zeigt 43 Maßnahmen zur Zielerreichung auf. Dazu zählen unter anderem die Steigerung der klimafreundlichen Mobilität, Reduzierung des Wärme- und Stromverbrauchs, Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien etc.. Ich möchte Ihnen im Folgenden nun die wesentlichen Ansätze des Ergebnishaushalts, also der laufenden Verwaltungstätigkeit erläutern. Dann gehe ich auf den Finanzhaushalt ein, hier insbesondere auf die geplanten Investitionen und die Finanzierung. Abschließend stelle ich Ihnen dar, welche Auswirkungen diese Planungen auf die Bilanz haben. Ergebnishaushalt 2015 Der Ergebnishaushalt 2015 hat ein Volumen von ca. 237 Mio. Erträgen und Aufwendungen in gleicher Höhe. Das ordentliche Ergebnis beträgt EUR. Allgemeine Finanzwirtschaft Die Allgemeine Finanzwirtschaft bündelt alle Erträge und Aufwendungen, die sich nicht auf einzelne Produkte beziehen. Hier werden Steuern und Umlagen abgebildet, die zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben zur Verfügung stehen, bzw. geleistet werden müssen. Die volumenstärkste, aber auch volatilste Steuer ist die Gewerbesteuer, die wir mit 60 Mio. EUR angesetzt haben. Dieser Wert scheint realistisch, wenn sich die konjunkturelle Entwicklung nicht verschlechtert. Risikobehaftet ist dieser Wert dennoch, vor allem im Hinblick auf die Unsicherheiten der wirtschaftlichen Entwicklung und der weltweiten Finanzkrisen. Der Ansatz der Grundsteuer liegt bei 16,35 Mio. EUR und basiert auf einem unveränderten Hebesatz von 400 v.h. Sowohl der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52,97 Mio. EUR als auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit 6,6 Mio. EUR liegen über den Ansätzen der vergangenen Jahre. Die Sonstigen Steuern und Abgaben umfassen die übrigen
4 4 Steuerarten wie Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer, sowie die Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich. Bei den Zuweisungen sind 35,3 Mio. EUR aus den Schlüsselzuweisungen berücksichtigt. Die Höhe der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft berechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Steuerkraft des zweitvorangegangenen Jahres und einem rechnerischen Bedarf. Nachdem die Steuereinnahmen des Jahres 2013 im Vergleich zu 2012 vor allem bei der Gewerbesteuer stark reduziert sind, wirkt sich dies positiv auf die zu erwartenden Zuweisungen aus. Unter den Sonstigen Erträge sind vor allem die Konzessionsabgabe mit 5,2 Mio. EUR veranschlagt sowie die Erträge aus Säumniszuschlägen und Nachzahlungszinsen. Die Aufwandsseite der Allgemeinen Finanzwirtschaft ist geprägt von den Umlagen. Hier enthält der Plan 2015 einen Betrag in Höhe von 42,3 Mio. EUR für die Kreisumlage. Saldiert mit der Auflösung der Rückstellungen ergibt sich der Betrag von knapp 40 Mio. EUR. Diese Berechnung basiert auf einem Kreisumlagehebesatz von 34,2 Punkten. Inzwischen wissen wir, dass der Kreishaushalt von 33,5 Punkten ausgeht. Hier kann also ggf. im Beratungsverfahren ein geringerer Betrag angesetzt werden. Eine weitere große Position ist die FAG-Umlage mit 28,5 Mio. EUR. Auch hier saldiert mit der Auflösung von Rückstellungen, so dass der Haushalt nur mit 21 Mio. EUR belastet wird. Außerdem sind hier die Zinsaufwendungen für die Kredite der Stadt mit 1,6 Mio. EUR berücksichtigt, ebenso wie die Abschreibungen auf Forderungen und die Erstattungszinsen. Die Allgemeine Finanzwirtschaft schließt mit einem Plus von ca. 112,9 Mio. EUR, die für die Finanzierung der städtischen Aufgaben zur Verfügung stehen. Weitere Ansätze im Ergebnishaushalt Neben den allgemeinen Steuereinnahmen sind auf der Ertragsseite weitere Erträge bei den jeweiligen Produktgruppen veranschlagt. Dazu gehören vor allem die laufenden Zuweisungen (Schulsachkosten 4,6 Mio. EUR und Kindergärten 8,9 Mio. EUR). Die öffentlich-rechtliche Entgelte, v.a. Gebühren betragen 13,4 Mio. EUR. Diese steigen auch durch die höhere Erhöhung der Kindergartengebühren leicht an.
5 5 Der Gesamtaufwand in Höhe von 237,3 Mio. EUR beinhaltet die vorhin genannten Beträge aus der Allgemeinen Finanzwirtschaft, in Summe. Daneben sind für Personalaufwand 69,5 Mio. EUR (inkl. Versorgungsaufwendungen) veranschlagt. Der Ansatz für Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen steigt auf 38,6 Mio. EUR, wobei die Steigerung um 0,6 Mio. EUR sich vor allem aus Nutzungsentgelt und Betriebskostenvorauszahlungen an den SGE für zusätzliche Objekte bzw. Investitionen in bestehende Objekte ergibt. Die Abschreibungen steigen durch die noch nicht aktivierten Anlagen im Bau und die in 2015 geplanten Investitionen. Ein weiterer Grund für die Steigerung des Betrages im Jahr 2015 sind Abschreibungen auf Finanzvermögen. Hier wirkt sich die Kapitaleinlage und anschließende Abschreibung des Finanzvermögens beim Klinikum Esslingen aus. Da keine neuen Kredite aufgenommen wurden und auch die Tilgung planmäßig verläuft, ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen bei den zu zahlenden Zinsen. Das Gros der Transferaufwendungen in Höhe von 96,1 Mio. EUR entfällt auf die zu zahlenden Umlagen (siehe oben). Daneben umfasst diese Position auch die Zuschüsse in den Bereichen Kultur, Sport und vor allem Kinderbetreuung. Allein auf diese zuletzt genannte Produktgruppe entfallen im HHJ ,8 Mio. EUR. Produktbereiche des Ergebnishaushalts Diese eben genannten allgemeinen Steuereinnahmen in Höhe von knapp 113 Mio. EUR können zum Ausgleich des Finanzbedarfs in den folgenden Produktbereichen verwendet werden: Ein Viertel wird für den Kinderbetreuungsbereich (Kindergärten und Kindertagesstätten) verwandt, ein Achtel fließt in den Bereich Schule. Ein weiteres Viertel teilen sich die Produktgruppen Verkehr und Bauen, Umwelt, Wirtschaft und Tourismus. Damit ist bereits mehr als die Hälfte der Mittel verbraucht. Die restlichen Mittel fließen in Verwaltung, Steuerung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Sport und den Kulturbereich. Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt bildet die Finanzierung der geplanten Maßnahmen ab: Als ersten Block beinhaltet er die zahlungswirksamen Vorgänge des Ergebnishaushalts. Hier wird ein Betrag von ca. 5,3 Mio. EUR erwirtschaftet. Die scheinbare Diskrepanz zum Ergebnis
6 6 entsteht zum größten Teil durch die Auflösung und Bildung von Rückstellungen sowie durch Abschreibungen. Die geplanten Investitionen erreichen ein Auszahlungsvolumen von 29,5 Mio. EUR, dem nur Einzahlungen in Höhe von 8,8 Mio. EUR entgegenstehen. Davon entfallen allein auf Einzahlungen aus Veräußerungen ca. 5,1 Mio. EUR. Per Saldo sind für Investitionen also 20,6 Mio. EUR zu finanzieren. Dazu kommt die ordentliche Tilgung in Höhe von ca. 6,5 Mio. EUR. Gesamt (5,3 Mio. EUR Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit, 20,6 Mio. EUR für die Investitionen und 6,5 Mio. EUR für die Tilgung) sinkt also der Zahlungsmittelbestand um knapp 21,8 Mio. EUR. Investitionen nach Produktbereichen Die Gesamtinvestitionen betragen 29,5 Mio. EUR. Davon fließen 29% in Verkehrsmaßnahmen und ca. 11% in den Bereich Bauen und Umwelt. Knapp ein Viertel des Volumens wird den Bereichen Schule/Sport/Kultur und dem Betreuungsbereich zugeführt. Die restlichen Mittel fließen zu einem großen Teil in den Erwerb von Grundstücken, Fahrzeugen für den städtischen Baubetrieb und für die Feuerwehr sowie in Beteiligungen.. Mittelfristige Finanzplanung Die mittelfristige Finanzplanung bietet ein düsteres Bild. Die ordentlichen Ergebnisse der Jahre 2016 bis 2018 sind teilweise deutlich negativ. Die Steigerungen bei den Steuereinnahmen halten mit den steigenden Aufwendungen nicht Schritt. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der Systematik zumindest planerisch ab 2015 keine Rückstellungsbildung mehr vorzusehen ist. Mit Auflösung der Rückstellungen im Jahr 2017 stehen im Finanzplanungszeitraum keine FAG-Rückstellungen mehr zur Verfügung. Nicht absehbar sind zudem die Umlagebelastungen durch Landkreis und Region in Folge von Leistungsausweitungen dieser Ebenen. Entwicklung der Liquidität und Kredite Die Entwicklung der Kredite zeigt sinkende Balken bis Solange können die Investitionen und die Tilgung aus den vorhandenen liquiden Mitteln und den Zahlungsmittelüberschüssen
7 7 des Ergebnishaushalts bestritten werden. Die jährliche Tilgungsrate von ca. 6,5 Mio. EUR im Jahr 2015 und 4,5 bzw. 4,7 Mio. EUR in 2016 und 2017 sorgt für einen voraussichtlichen Schuldenstand von 72,6 Mio. EUR bis Ende Für 2018 ist eine Nettokreditaufnahme von 4,975 Mio. EUR planerisch vorgesehen. Durch die geringe Ertragskraft des Ergebnishaushalts und die hohen Investitionen sind bis Ende 2017 die liquiden Mittel (die dunklen Balken) aufgebraucht. Auswirkungen auf die Bilanz Der Vollzug des Ergebnis- und des Finanzhaushalts findet seinen Niederschlag in der Bilanz. Die Neuinvestitionen, die Veräußerungserlöse und die Abschreibungen erhöhen das Sachanlagevermögen per Saldo um 4,5 Mio. EUR. Die Auflösung der Sonderposten und die Zuschüsse Dritter für Investitionen gleichen sich aus. Rückstellungen werden in Höhe von 10 Mio. EUR aufgelöst. Die Tilgung der Kredite verringert die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 6,5 Mio. EUR. Die Finanzierung der Investitionen und der Kredite reduziert die liquiden Mittel und damit das Finanzvermögen um 21,9 Mio. EUR. Durch das ausgeglichene Ergebnis bleibt die Ergebnisrücklage unverändert. Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen: - Der Haushalt 2015 ist ausgeglichen. Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplans 2015 ist damit rechtmäßig gemäß 24 der Gemeindehaushaltsverordnung. - Die Investitionssumme liegt über dem Ansatz des letzten Jahres. - Aufgrund der guten Ergebnisse 2011 und 2012 kann weiterhin auf eine Kreditaufnahme verzichtet und sogar das bestehende Kreditvolumen abgebaut werden. - Die liquiden Mittel werden deutlich reduziert. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
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