Mittwoch, 29 Juli Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

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1 Mittwoch, 29 Juli 2020 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, mit dem Ende eines Schuljahres, wie wir es noch erlebt haben, beginnen für uns alle die wohlverdienten Sommerferien. Mir ist bewusst, dass sich viele von Ihnen aber auch schon mit dem neuen Schuljahr beschäftigen und doch so manche Fragen offen sind. Leider gilt dies in vielen Bereichen auch uns an der Schule so und wird es wohl bis Anfang September auch bleiben. Wichtige Themenfelder wie die Lehrerversorgung, Sicherheits- und Hygienebestimmungen in wertvollen Bereichen des schulischen Lebens, wie zum Beispiel den Arbeitsgemeinschaften, folgen noch. Für die kommenden sieben Wochen stehen an: 1) Lernbrücken Die Abteilung Gymnasium bietet vom 31. August bis zum 11. September eine Lernbrücke an. Wir freuen uns sehr, dass wir dafür Lehrkräfte aus der eigenen Schule gefunden haben, welche sich freiwillig für dieses Angebot gemeldet haben. Die Schülerinnen und Schüler wurden gezielt durch die Klassenkonferenzen ausgewählt und in den letzten zwei Wochen von ihren Eltern angemeldet. Die Lernbrücke findet täglich in Raum 165 zwischen 9 Uhr und 12:30 Uhr statt. Dabei wird eine Förderung in den Basiskompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben, wie auch Englisch statt. 2) Bücherabgabe und Bücherausgabe Die Bücherab- und ausgabe hat in den vergangenen Tagen gut funktioniert. Vielen Dank für die Unterstützung. Noch nicht vorrätige Bücher werden in der letzten Ferienwoche geliefert und zu Beginn des neuen Schuljahres ausgegeben.

2 Planungen zum neuen Schuljahr Das neue Schuljahr wird ebenfalls kein reguläres Schuljahr sein können. Auf Grund der Corona- Pandemie werden wir viele Anpassungen bei der Deputats- und Stundenplanung, dem Ergänzungsbereich, der schulischen Abläufe, aber auch bei den Leistungsmessungen und im Unterricht vornehmen müssen. Über erste, notwendige Maßnahmen möchte ich auf den nächsten Seiten informieren. Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, ist es unsere oberste Maßgabe möglichst konstante Gruppen zu bilden und insbesondere keine jahrgangsübergreifenden Angebote zu machen. Dies gilt auch für Arbeitsgemeinschaften. 1. Deputatsplanung 2. Stundenplanung 3. Arbeitsgemeinschaften 4. Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen 5. Unterricht im Schuljahr 2020/21 6. Fern- bzw. Hybridunterricht 7. Leistungsmessungen 8. Zusammenarbeit mit den Eltern 9. Außerunterrichtliche und sonstige Veranstaltungen 10. Konferenzen und Besprechungen 11. Hygienehinweise 12. Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb

3 Deputatsplanung Die diesjährige Deputatsplanung hat sich auf Grund dreier Faktoren in diesem Jahr deutlich erschwert und verzögert. Zum einen sind immer noch viele Rahmenbedingungen zum neuen Schuljahr und der notwendigen Organisationsformen unklar, welche, wie in den vergangenen Monaten zu sehen war, teilweise tiefgreifende Veränderungen nach sich ziehen. Darüber hinaus haben wir auf Grund von Schwangerschaften und der Zugehörigkeit einzelner Lehrkräfte zu Risikogruppen eine sehr große Verschiebung der Personalressourcen zu verarbeiten. Aus dem großen personellen Überschuss im Januar ist daher, insbesondere im MINT Bereich, ein großer Mangel entstanden, welcher selbst bei Streichung aller Arbeitsgemeinschaften es nicht ermöglicht hätte den Pflichtunterricht zu erteilen. In den vergangenen Wochen fanden daher viele Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart statt um hier nachzusteuern. Nach aktuellem Stand darf ich nun mehrere Zugänge verkünden. Diese fließen auch schon in die Deputats- und Stundenplanung ein. Eine vertragliche und damit wirklich verlässliche Basis wird jedoch erst im Verlauf des August möglich sein. Im neuen Jahr kehren unsere geschätzten Kolleginnen Julia Weil (Deutsch, Sport) und Stefanie Friedrich (Englisch, Sport, Mathe) an die Oscar-Paret-Schule zurück. Frau Weil wird uns schon zu Schulbeginn, Frau Friedrich nach den Herbstferien, zur Verfügung stehen. Die Lehraufträge von Frau Friedrich werden davor von aktuellen Kolleginnen und Kollegen temporär übernommen. Diese stehen kontinuierlich mit Frau Friedrich in Kontakt um eine gesicherte Übergabe zu gewährleisten. Ebenfalls zurück an die OPS kommt Achim Vetter und nimmt dabei wieder die Rolle des Vorsitzenden des Örtlichen Personalrats ein. Neu an die Oscar-Paret-Schule kommen: Martin Farian kommt mit 25 Stunden nach mehrjährigem Auslandsschuldienst an die OPS und wird vorrangig in Physik, aber auch ein wenig in Sport Lehraufträge übernehmen. Felix Fröhlich mit 25 Stunden in Englisch, Philosophie und Ethik vom Karlsgymnasium aus Stuttgart, sowie Fabian Friz mit 20 Stunden in Biologie, BNT und Deutsch aus Bretten an die Oscar-Paret-Schule. Sofern diese Personalien sich im August bestätigen können für das folgende Schuljahr 2020/21 die nachfolgenden schulischen Angebote und Fördermöglichkeiten realisiert werden.

4 Kursstufe Die Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2021 haben sowohl durch den Trauerfall, wie auch die Corona-Pandemie besondere Beeinträchtigungen erfahren. Um diese Schülerinnen und Schüler besonders zu unterstützen, wird der größte Leistungskurs, Physik, welcher auch mit besonderen Ausfällen belastet war, um eine Deputatsstunde aufgestockt, um insbesondere die entfallenen fachpraktischen Inhalte nachholen zu können. Zudem werden Frau Schuhmann einen Englisch Kurs, Frau N. Wagner einen Deutsch Kurs und Herr Barth einen Mathe Kurs zur besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler, anbieten. Alle drei Kurse werden jede Woche im Umfang von zwei Stunden angeboten und stehen, sofern nicht alle Kapazitäten von Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2021 belegt werden, auch Schülern der Jahrgangsstufe 1 offen. Die Kurse werden in der Stundenplanung der Jahrgangsstufe 2 berücksichtigt. Die Kurse können sowohl in der Präsenz, wie auch im Fernlernen, organisiert werden. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 werden vier, an Stelle von drei, Kurse in Gemeinschaftskunde bzw. Geographie in den Halbjahren angeboten, in welchen die Schülerinnen und Schüler des Wirtschaftskurses teilnehmen. Dadurch können Kursgrößen erreicht werden, welche die Aerosol-Belastung reduzieren und zudem eine Nacharbeit der in Klasse 10 entstandenen Defizite ermöglichen. Es ist uns gelungen, die sehr individuellen Fachwahlen der Kursstufenschülerinnen und schüler in Stundenplänen umzusetzen. Da sich dies in einer benötigten Wochenstundenzahl für das Kursangebot in Höhe von 53 Stunden abbildet, sind dabei Hohlstunden nicht vermeidbar. Wir haben dafür Aufenthalts- und Arbeitsräume für die Kursstufe im neuen Schuljahr vorgesehen, in welchen z.b. Hausaufgaben erledigt werden können. Klassenstufe 5 Die Klassenstufe 5 steht unter der Leitidee Diagnose und Förderung. Mehr denn je ist die gewissenhafte Auswertung der Lernstandserhebung von großer Bedeutung. Die individuelle Förderung der Kinder in den Basiskompetenzen und die deutlich angepasste Leistungsbeurteilung stellen die Hauptaufgabe dar.

5 Im neuen Jahr werden wir auf unsere übliche Projektwoche in der zweiten Woche des Monats September verzichten müssen. Auf Grund des Wegfalls findet auch der Medienbildungsbasiskurs nicht in der üblichen Form statt. Die Inhalte werden daher im Laufe der Klassenstufen 5 und 6 fächerintegrativ, wie auch an gesonderten Tagen behandelt. Sportunterricht Da die Bedeutung von Aerosolen bei der Verbreitung von COVID-19 doch eine ernstzunehmende Rolle spielt, fällt im kommenden Schuljahr das verbindliche Abstandsgebot. An dessen Stelle tritt die Organisation in Klassenverbänden. Während dies in den Fächern Religion und Latein nicht möglich ist, lässt sich dies in Sport durch die Zusammenlegung von Mädchen und Jungen erreichen. Im kommenden Schuljahr wird daher ausnahmsweise in allen Klassenstufen der Sportunterricht in gemischten Gruppen der jeweiligen Klassen erteilt. Auf Grund der geschlechterspezifischen Eigenheiten einzelner Disziplinen werden zusätzliche Lehrkräfte für die Klassenstufen 5-10 eingesetzt. Die zweite Sportlehrkraft kann so z.b. in den ersten drei Monaten die 8aG, dann die 8bG und dann die 8cG bei der Individualsportart unterstützen. Darüber hinaus werden wir auch Sporttheorie im Klassenraum oder auch Fitness im Freien unterrichten. Französisch Auf Grund der Schülerzahlen, wie auch unserer Deputatsversorgung, war es möglich durch massive Verschiebungen, eine Gruppenbildung nach Klasse zu ermöglichen. So wird im kommenden Schuljahr ausnahmsweise jede Klasse eine eigenständige Französischgruppe bilden. Die Kopplung mit dem Fach Latein bleibt dennoch bestehen.

6 Risikogruppen und Schwangere Der Schutz der Risikogruppen ist nach wie vor von besonderer Bedeutung. Alle Lehrkräfte, welche nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, haben auch im kommenden Schuljahr Sonderaufgaben und werden die Schülerinnen und Schüler in Fernlernangeboten unterstützen. Stundenplanung Die Stundenplanung im kommenden Jahr folgt weitestgehend unserem Doppelstundenmodell. Um, im Falle eines Rückfalls, ins rollierende System jederzeit zurückkehren zu können, folgt die Stundenplanung einem A-B-C-D Wochen Modell. Dadurch können halbierte Klassen binnen vierzehn Tagen denselben Präsenzunterricht durchlaufen. Eine A-Gruppe wird dann montags-mittwochsfreitags-dienstags-donnerstags, die zugehörige B-Gruppe dienstags-donnerstags-montags-mittwochsfreitags den Präsenzunterricht besuchen. Im Falle einer entspannten Situation sind die Klassen stets vollständig an jedem Wochentag im Präsenzunterricht. Um die zusätzlichen Schülerzahlen weiterhin geordnet in die Räume und auf die künftig abgegrenzten, spezifischen Pausenzonen, führen zu können, wird der Unterricht in drei Zeitschienen organisiert sein. Um Verwirrungen zu vermeiden, werden die Klassen einer Jahrgangsstufe stets dieselben Unterrichtszeiten haben. Damit benachbarte Klassen unterschiedlich beginnen bzw. enden, werden wir daher die Klassen einer Jahrgangsstufe nicht mehr in benachbarten Räumen unterbringen, sondern diese im Schulhaus so verteilen, dass benachbarte Klassen stets unterschiedliche Unterrichtszeiten haben (zum Beispiel Fünfer neben Zehner).

7 Arbeitsgemeinschaften Da auch Arbeitsgemeinschaften nur noch innerhalb eines Jahrgangs möglich und die Thematik Singen und das Spielen von Blasinstrumenten noch im August weiter betrachtet wird, steht nach aktuellem Stand folgendes Angebot (in Klammern Lockdown Programm): Progammieren mit PICAXE und VEX - Klasse Göttlicher Informatik (Mathe) - Klasse 10 - Eurich ITG (Latein) - Klasse 5? - Berg Englisch - Kursstufe - Schuhmann Deutsch - Kursstufe - Wagner N. Mathematik - Kursstufe - Barth DELF (Englisch) - Klasse 10 - Thielen Improvisations-Theater (Deutsch) - Klasse?? - Zorn Tanz (Deutsch) - Klasse?? - Jochem Orchester - Klasse?? - Lautner Chor - Klasse?? - Gmeiner Yoga und Fitness - Online - Fröscher Medienscouts (Englisch) - Online - DeBoni Erasmus+ (Englisch) - Bestand - Schuhmann, Schuller, Tame Debating (Englisch) - Klasse 10 - F.Fröhlich Imkerei - Klasse 9 - H.Fröhlich Deutsch intensiv - Online bis Nov. - Wagner, K. MINT intensiv (Mathe) - Online bis Herbstf. Holle Alpencross (Mathe) - Außen - Barth und Bertsch Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen Die Durchführung von Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen erfordert die weitest gehende Einhaltung fester Lerngruppen, sowohl bei Schülern wie auch bei Lehrkräften. Neben den gestuften Zeitplänen und den Eingriffen in die Gruppeneinteilungen, werden wir auch den Pausenhof in feste Pausenzonen einteilen. Im Unterrichtsalltag wird es von großer Bedeutung sein sehr großzügig, mit vollständig geöffneten Fenstern, zu lüften und weiterhin Masken auf den Wegen zu tragen. Die dafür notwendige

8 Rechtsgrundlage wird momentan von der Landesregierung geschaffen und so gilt nach den Sommerferien auf allen Schulflächen und wegen bis auf den Unterricht verbindliche Maskenpflicht. Der Gong wird weiterhin ausbleiben, an seine Stelle werden Sprachdurchsagen mit der Erinnerung an die Sicherheits- und Hygieneregeln treten. Die Mensa öffnet zwar grundsätzlich wieder, jedoch wird sie nur einem sehr begrenzten Teil der Schülerschaft zur Verfügung stehen, da wir auch hier die jahrgangsübergreifende Durchmischung verhindern müssen. Die Hausaufgabenbetreuung an der Oscar-Paret-Schule kann voraussichtlich im kommenden Schuljahr nicht angeboten werden. Wir erarbeiten momentan mit der Jugendmusikschule ein Konzept zur Fortführung der Vokalklassen. Unterricht im Schuljahr 2020/21 Der Unterricht im kommenden Schuljahr wird vermutlich in der Präsenz beginnen. Damit die Übergabe der Klassen in allen Fällen gut funktioniert und insbesondere die Defizite aus der Phase der letzten vier Monate konsequent aufgearbeitet werden können, findet eine umfassende Dokumentation und Übergabe zwischen den Lehrkräften bei Wechseln statt. Der Unterricht wird auch im kommenden Jahr bei der Unterrichtsmethodik und den gewählten Sozialformen entsprechend der Sicherheits- und Hygienevorschriften Einschränkungen erfahren. Um es uns zu ermöglichen die Defizite aufzuarbeiten bzw. weitere Defizite zu vermeiden, hat uns das Kultusministerium zeitliche Freiräume geschaffen. Im kommenden Schuljahr beschränken wir uns in allen Fächern ausschließlich auf das Kerncurriculum des Bildungsplans, welches auf drei Viertel der Unterrichtszeit ausgelegt ist. Weitere Vertiefungen oder Lieblingsthemen werden nicht unterrichtet. In den Fächern Sport und auch Musik werden wir besondere Konzepte entwickeln um mit den besonderen Einschränkungen umzugehen. Innerhalb einer Klassenstufe werden alle Klassen eines Fachs, sofern organisatorisch möglich, nach demselben Stoffverteilungsplan unterrichtet und auch, sofern möglich, dieselben Klassenarbeiten geschrieben. Einheiten, welche auf Grund mangelnder Materialien, nacheinander unterrichtet werden müssen, wie Lektüren oder in NWT, bilden die Ausnahme von der Regel.

9 Fern- bzw. Hybridunterricht Auch im kommenden Jahr kann es, auf Grund aktueller COVID-19-Erkrankungen zu Phasen des Lock- Downs oder des Hybridunterrichts kommen. In diesem Fall werden wir auf das Unterrichtsmodell, welches unter Stundenplanung vorgestellt wurde, zurückgreifen. Auch die additiven Onlineangebote im Bereich der Förderung durch Risikolehrkräfte während des Präsenzunterrichts fallen darunter. Eine besondere Rolle nehmen hier aber auch die Schülerinnen und Schüler ein. Auch im kommenden Schuljahr bleibt es Ihnen überlassen über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht zu entscheiden. Eltern können ihr Kind formlos und ohne Attest vom Präsenzunterricht abmelden. Diese Entscheidung wird jedoch generell getroffen und kann nicht, von Tag zu Tag, geändert werden. Sofern eine Schülerin oder ein Schüler am Unterricht grundsätzlich teilnimmt, bedarf es im Falle ihrer oder seiner Verhinderung, z.b. am Tag einer Leistungsfeststellung, einer Entschuldigung. Schülerinnen und Schüler, welche nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden von den Lehrkräften mit Materialien versorgt und sind für die Nacharbeit der Inhalte selbstverantwortlich. Bei solchen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2020/21 einen Abschluss ablegen bzw. die sich in einer der beiden Jahrgangsstufen befinden, finden die Leistungsfeststellungen in Präsenz entsprechend der Vorgaben für die Prüfung von Risikoschülerinnen und schülern vom 6. Mai 2020 statt. Wir werden daher Fernunterricht vorsehen für die Schülerinnen und Schüler, welche den Präsenzunterricht nicht besuchen können zur Erfüllung der Stundentafel, wenn diese durch den Präsenzunterricht nicht vollständig abgedeckt werden kann für Schülergruppen, die temporär nicht in Präsenz unterrichtet werden im Falle einer erneuten generellen Schulschließung Vorzugsweise werden dabei Lehrkräfte eingesetzt, welche für den Präsenzunterricht nicht zur Verfügung stehen sowie Lehrkräfte mit Stunden im Ergänzungsbereich.

10 Der Fernunterricht bildet den Präsenzunterricht dabei jederzeit nach Stundenplan ab. Für das kommende Schuljahr gelten im Fernlernen folgende Qualitätskriterien des Kultusministeriums: Der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, dass allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern dieselben Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stehen. Schülerinnen und Schüler, die keine digitale Ausstattung oder Anbindung haben, sollen von der Schule die notwendige Ausstattung zur Verfügung gestellt bekommen bzw. erhalten an der Schule einen digitalen Zugang, um eigenständig lernen zu können. Auch Lehrkräfte können schulgebundene mobile Endgeräte bei der Schule leihen, wenn diese nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können und über kein anderweitiges mobiles Endgerät verfügen. Ich erinnere an dieser Stelle an unser Formular zur Ausleihe eines mobilen Endgeräts auf der Homepage. Die Schülerinnen und Schüler haben in jedem Fach Aufgaben, die regelmäßig durch die Fachlehrkraft erteilt werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten zu ihren bearbeiteten Aufgaben Rückmeldungen durch die Lehrkraft. Der Umfang der Aufgaben und die Häufigkeit der Rückmeldung sind abhängig von der Wochenstundenzahl des Faches. Die Aufgaben werden dabei in Microsoft Teams mit einem Abgabedatum eingestellt und überprüft, ob die Abgabe erfolgt ist. Es gibt eine regelmäßige und verlässliche Kommunikation zwischen der Fachlehrkraft und den Schülerinnen und Schülern der Klasse bzw. Lerngruppe. Die Lehrkräfte dokumentieren auch zukünftig ihre Arbeit in der erforderlichen Form (z. B. Klassentagebuch oder entsprechende digitale Form). Dies umfasst auch die Fernunterrichtsphasen sowie die Arbeit der Lehrkräfte, die von zuhause aus arbeiten. Die Schulleitung stellt gemeinsam mit der Schulaufsicht sicher, dass der Fernunterricht den o. g. Qualitätskriterien genügt.

11 Leistungsmessungen Die Leistungsmessung wird grundsätzlich an der Schule nach der Notenbildungsverordnung vorgenommen werden. Grundsätzlich werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen. Unterrichtsinhalte des Fernunterrichts im Schuljahr 2020/2021, die dort erarbeitet, geübt oder vertieft wurden, können Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein, sofern dies klar von der Lehrkraft kommuniziert ist und eine Phase der Rückkopplung und Konsolidierung stattgefunden hat. Die in der Notenbildungsverordnung sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und in den Jahrgangsstufen vorgegebene Mindestanzahl an Klassenarbeiten kann unterschritten werden, sofern sie wegen eines um mindestens vier Wochen reduzierten Präsenzunterrichts nicht geleistet werden kann. Es ist jedoch mindestens eine Klassenarbeit bzw. ein schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr erforderlich. Bei der Gewichtung von schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen ist ein eventuell geringerer Anteil der schriftlichen Leistungen entsprechend zu berücksichtigen. Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen Die Verpflichtung zur Durchführung einer gleichwertigen Feststellung von Leistungen (GFS) gemäß 9 Absatz 5 der Notenbildungsverordnung ist ausgesetzt. Sofern eine Schülerin oder ein Schüler eine GFS wünscht, soll sie ermöglicht werden. Ich empfehle, sofern möglich, Hausarbeiten zu wählen. Zusammenarbeit mit den Eltern Im kommenden Schuljahr sind jederzeit Gespräche mit den Erziehungsberechtigten in der Präsenz möglich. Dabei sind jedoch die Sicherheits- und Hygienebestimmungen sowie vorgesehene Räume zu beachten und mit dem Konrektorat abzustimmen. Es empfiehlt sich daher auch im kommenden Jahr, wann immer möglich, auf fernmündliche oder digitale Kommunikation auszuweichen. Die regelmäßige und transparente Kommunikation zwischen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft wird von großer Bedeutung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schülern sein.

12 Außerunterrichtliche und sonstige Veranstaltungen Im kommenden Schuljahr bleiben außerunterrichtliche Veranstaltungen bis auf Weiteres untersagt. Insbesondere Schullandheimaufenthalte, Schüleraustausch und Studienreisen sind im gesamten ersten Halbjahr definitiv nicht möglich. Bei bestehenden Projekten und Partnerschaften ist es erstrebenswert digitale Verständigungsmöglichkeiten zu nutzen, um den Kontakt zu erhalten. Schulveranstaltungen, deren Beteiligte nicht nur der konstanten Gruppenzusammensetzung entsprechen, sind durch die Wahl geeigneter Räumlichkeiten und entsprechender Formate so zu gestalten, dass sie den Regelungen der Corona-Verordnung für Ansammlungen und Veranstaltungen genügen. Hierunter fällt im neuen Schuljahr zunächst die Einführung der neuen Fünfer. BOGY und Sozialpraktikum bleiben, auf Grund mangelnder Plätze, welche die Sicherheits- und Hygienebestimmungen erfüllen, vorerst ausgesetzt. Konferenzen und Besprechungen Auch im kommenden Schuljahr werden wir Konferenzen und Besprechungen in der Präsenz auf das absolut notwendige Mindestmaß begrenzen. Im Allgemeinen finden Konferenzen, Besprechungen und damit auch Klassenpflegschaften, Sitzungen des Elternbeirats, der Schulkonferenz, SMV Planungstag usw. als Video- oder Telefonkonferenz statt. Durch die Möglichkeit der Ausleihe digitaler Endgeräte ist die dafür notwendige Infrastruktur auch geschaffen. Bei Video- oder Telefonkonferenzen besteht grundsätzlich Teilnahmepflicht. Auch Beschlüsse können digital oder durch schriftlichen Umlauf getroffen werden. Eltern- wie Schülervertreter können ggf. im Amt um ein Jahr verlängert werden. Hygienehinweise Unser derzeitiges Sicherheits- und Hygienekonzept bleibt in seinen Grundsätzen weiterbestehen. Im Zuge der neuen Raumbelegungsplanungen, sowie der künftigen Pausen, wird das Wegekonzept und die zugewiesenen Eingänge ebenfalls überarbeitet.

13 Ziel bleibt es weiterhin, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig, sondern möglichst nur diejenigen der gleichen Lerngruppe, einen Weg zur gleichen Zeit beschreiten. Selbiges gilt auch für das Verweilgen auf Pausenzonen, welche wir von einander abtrennen und entsprechend markieren werden. Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb Um das allgemeine Infektionsrisiko zu minimieren, bleibt es weiterhin wichtig alle Personen vom Schulbetrieb auszuschließen, welche sich möglicherweise mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert haben. Dies bedeutet den Ausschluss aller Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind (bei Lehrkräften ist eine Verkürzung auf 7 Tage möglich) die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur oder Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns aufweisen Im kommenden Schuljahr werden daher nach den Sommerferien, wie auch nach allen weiteren Ferien, alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, also die Schülerinnen und Schüler, wie auch die Lehrkräfte, befragt, ob nach ihrer Kenntnis einer dieser Ausschlussgründe vorliegt. Dafür wird es in den kommenden Wochen noch ein Formular des KM geben, welches es auszufüllen gilt. Ich möchte euch an dieser dieser Stelle nochmals ausdrücklich für eure Kooperation und Unterstützung in den zurückliegenden Monaten, für euren Einsatz für die Kinder und das Verständnis für die notwendigen Veränderungen bedanken. Herzliche Grüße und bleibt gesund René Coels Schulleiter

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