PRAKTISCHES STUDIENSEMESTER (PS) im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen M E R K B L A T T - BETRIEBLICHE AUSBILDUNG
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- Frank Morgenstern
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1 Leiter Praktikantenamt Prof. Dr. Gerald Graf Stand: PRAKTISCHES STUDIENSEMESTER (PS) im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen M E R K B L A T T - BETRIEBLICHE AUSBILDUNG Jeweils aktuelle Informationen sowie Formulare erhalten Sie im Internet unter Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zum PS... Seite 1 2 Formulare/Ansprechpersonen in der.. Seite 3 3 Zeiträume und Dauer der PS... Seite 4 4 Bewerbung um einen Praktikantenplatz... Seite 4 5 Was bei Vertragsabschluss zu beachten ist... Seite 5 6 Wenn Sie das PS ableisten, beachten Sie... Seite 6 7 Ausbildungsförderung im PS... Seite 6 8 Versicherungen im PS... Seite 6 9 Ableistung des PS im Ausland... Seite 7 10 Nach Beendigung der betrieblichen Ausbildung... Seite 7 11 Anerkennungsverfahren... Seite 7 1 Allgemeines zum PS Die Ableistung eines Praktischen Studiensemesters (PS) ist im Bachelorstudiengang der die Regel. Unter bestimmten Umständen kann das PS in diesem Studiengang erlassen werden (vgl. hierzu Punkt 11). Während der Ableistung des Praktischen Studiensemesters ist die Immatrikulation (Rückmeldung) zwingend erforderlich (vgl. Terminzettel für Studenten unter
2 - 2 - Ein Praktisches Studiensemester gliedert sich in a) eine mindestens 100 Präsenztage dauernde, zusammenhängende praktische Vollzeitausbildung in einem geeigneten Unternehmen (betriebliche Ausbildung) und b) die Teilnahme an begleitenden Lehrveranstaltungen (Blockveranstaltungen) im Umfang von 2 ECTS-Punkten in der vorlesungsfreien Zeit an der Hochschule. Zur Anerkennung eines Praktischen Studiensemesters ist gemäß Studien- und Prüfungsordnung der Nachweis der betrieblichen Ausbildung und der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Blockveranstaltung erforderlich. Wenn in diesem Merkblatt nachfolgend die Begriffe "Praktisches Studiensemester" bzw. PS verwendet werden, so beziehen sich diese jeweils nur auf die betriebliche Ausbildung. Die Informationen zu den Blockveranstaltungen erhalten Sie jeweils gegen Ende des vorangehenden Semesters per Aushang. Die Ausbildung im Praktischen Studiensemester soll den Studierenden die für einen erfolgreichen Berufseinstieg notwendige praktische Erfahrung vermitteln und eine Ergänzung zu den Lehrinhalten der theoretischen Studiensemester darstellen. Idealtypisch für Wirtschaftsingenieure ist die Kombination aus betriebswirtschaftlichem und technischem Wissen. Insofern fordern wir für das Praxissemester die Ausbildung entweder in einem Bereich eines Unternehmens, das rein wirtschaftsingenieurwissenschaftlich ausgerichtet ist (z.b. technischer Einkauf) oder das Kennenlernen von jeweils mindestens einem betriebswirtschaftlich und einem technisch orientierten Bereich eines Unternehmens. Bei letzter Variante bietet es sich an, 50% der Präsenztage in einem betriebswirtschaftlichen Bereich, die anderen 50% in einem technisch orientierten Bereich zu absolvieren.
3 - 3 - Praxissemester insgesamt 100 Tage 100 Tage in einem typischen Wirtschaftsingenieur-Bereich (z.b. technischer Einkauf, technischer Vertrieb) oder Je ca. 50 Tage in einem technischen orientierten und einem betriebswirtschaftlich orientierten Bereich (technischer Bereich z.b. Arbeitsvorbereitung, Produktion, Qualitätskontrolle, etc. Betriebswirtschaftlicher Bereich z.b. Einkauf, Logistik, Personal, Marketing, etc.) Der Inhalt der Ausbildung für die technisch orientierte Hälfte ist die aktive Mitarbeit in einem oder mehreren technisch/naturwissenschaftlich dominierten Betriebsabteilungen wie z.b. Arbeitsvorbereitung, Fertigung und Montage, Produktions- und Qualitätskontrolle, Maschineninstandsetzung und wartung, Projektierung. Die Ausbildungsinhalte richten sich dabei nach den betrieblichen Verhältnissen und Möglichkeiten. Das Ausbildungsziel der betriebswirtschaftlich orientierten Hälfte ist das Kennen lernen und die Mitarbeit in mindestens einem der folgenden betriebswirtschaftlich dominierten Unternehmensbereichen/-funktionen: Beschaffung/Einkauf/Logistik, Absatz/Marketing/Vertrieb, Rechnung- und Finanzwesen/Controlling, EDV, Organisation. Der gewünschte fachliche Inhalt der betrieblichen Teile ist in den jeweiligen Richtlinien für das Praktische Studiensemester (vgl. Punkt 2) festgelegt. 2 Formulare/Ansprechpersonen in der Sämtliche Informationen sowie die für eine Bewerbung erforderlichen Unterlagen, wie die Richtlinien für die Praktischen Studiensemester und Vertragsformulare, finden Sie wie auch dieses Merkblatt unter
4 - 4 - Für die Abwicklung der Praktischen Studiensemester sind in der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen folgende Personen zuständig: Formulare, Abgabe von Unterlagen: Frau Plichta, Sekretariat der Fakultät, 0621/ , r.plichta@hs-mannheim.de Fachberater PS (Bachelor) Herr Prof. Dr. Graf, 0621/ , g.graf@hs-mannheim.de Der oben genannte Fachberater führt i. d. R. im dritten Semester lt. Regelstudienplan Informationsveranstaltungen zum Praktischen Studiensemester durch. 3 Zeiträume und Dauer der PS Das Praktische Studiensemester wird als Semester 5 nach dem Regelstudienplan durchgeführt. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich nur auf begründeten schriftlichen Antrag beim zuständigen Fachberater möglich und wenig zweckmäßig. Die Vertragsdauer eines Praktischen Studiensemesters sollte in den Zeiträumen zwischen dem und dem oder dem und dem liegen (Geringfügige Verschiebungen außerhalb der Vorlesungszeit werden akzeptiert.). Innerhalb dieses Zeitraumes müssen dann mindestens 100 volle Präsenztage ohne irgendwelche Fehlzeiten (z. B. Krankheit, Beurlaubung, Betriebsruhe, gesetzliche Feiertage, Vorsprachen/Prüfungen in der an der Hochschule) nachgewiesen werden. Dies hat mit Hilfe eines extra hierfür vorgesehenen Formulars (vgl. Adresse unter 2.) zu erfolgen. 4 Bewerbung um einen Praktikantenplatz Die Beschaffung eines geeigneten Ausbildungsplatzes obliegt dem/der Studierenden. Geeignet sind grundsätzlich alle Betriebe, die eine Ausbildung im Rahmen unserer Ausbildungsrichtlinien durchführen können. Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte in der Anlage bei: Lebenslauf, Kopien Ihrer Zeugnisse (Statusbericht), Passbild, Immatrikulationsbescheinigung und die Richtlinien für die Praktischen Studiensemester. Bewerben Sie sich insbesondere wenn Sie ein PS im Ausland absolvieren wollen - früh-
5 - 5 - zeitig (mind. 1/2 Jahr vorher) und suchen Sie bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten in der Platzbeschaffung den zuständigen Fachberater auf. Es wird dringend empfohlen, bei Erhalt eines Praktikantenplatzes das Praktische Studiensemester auch dann im dafür vorgesehenen Semester abzuleisten, wenn einzelne Leistungsnachweise noch fehlen oder nicht bestanden sind. Die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung sind dabei zu beachten. 5 Was bei Vertragsabschluss zu beachten ist Über den Zeitraum des Praktischen Studiensemesters muss lt. Studien- und Prüfungsordnung mit dem Ausbildungsbetrieb ein Praktikantenvertrag abgeschlossen werden, dessen Kopie im Sekretariat der Fakultät zusammen mit dem Meldebogen (2-fach!) vor Antritt des PS bis zum bzw einzureichen ist. Ansonsten müssen Sie zunächst Studiengebühren zahlen, die Sie bei Nachmeldung und auf Antrag zurück erstattet bekommen. Um dem Unternehmen, das Sie ausbildet, Ihren Status bestätigen zu können, ist der Anmeldung ein frankierter und an das Unternehmen adressierter Umschlag beizufügen. Wichtig: Reine Arbeitsverträge werden nicht genehmigt! Falls Sie zu den jeweiligen Zeitpunkten noch keinen Vertrag haben, benötigt die Hochschule zumindest eine schriftliche Zusage für den Ausbildungsplatz. Der Ausbildungsvertrag muss dann spätestens 7 Tage nach Beginn des Praktischen Studiensemesters vorliegen. Falls Sie die geforderten Nachweise nicht fristgerecht erbringen können, teilen Sie dies bitte dem zuständigen Fachberater vor Ablauf der Fristen schriftlich mit. Die zunächst fällige Zahlung von Studiengebühren wird von dieser Mitteilung nicht berührt. Beachten Sie, dass die Firma Sie nach den Richtlinien des jeweiligen Studienganges ausbildet. Bitten Sie bereits vor Beginn der Ausbildung in Ihrer Ausbildungsstelle um die Erstellung eines speziellen Ausbildungs- und Versetzungsplanes entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten. Unsere Richtlinien stellen lediglich den Rahmen dafür dar. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Übereinstimmung Ihres Ausbildungsplanes mit den Richtlinien nehmen Sie bitte vor Antritt des Praxissemesters Rücksprache mit dem für das jeweilige Semester zuständigen Fachberater (vgl. Punkt 2).
6 - 6 - Die Ausbildungsstellen sind nicht verpflichtet Ihnen eine Vergütung zu zahlen, daher variiert die Höhe der angebotenen Vergütungen. Für Studenten im Praktischen Studiensemester besteht kein Urlaubsanspruch. 6 Wenn Sie das Praktische Studiensemester ableisten, beachten Sie, dass der regelmäßige Besuch von Vorlesungen und das Erstellen der Studienarbeit oder Bachelorarbeit während des Praktischen Studiensemesters nicht zulässig ist. Darüber hinaus ist das Absolvieren von maximal zwei Prüfungsleistungen während des Praktischen Studiensemesters zulässig. An den Prüfungstagen muss der Ausbildungsbetrieb den Prüfling freistellen. Prüfungstage zählen allerdings ebenso wenig wie die Vorbereitung zur Prüfung zum Inhalt der Praktischen Studiensemester. 7 Ausbildungsförderung im PS Ausbildungsförderung nach BAföG wird grundsätzlich auch während der Praktischen Studiensemester gewährt. Nähere Auskünfte (z.b. Anrechnung von Einkommen) erhalten Sie vom Studentenwerk Mannheim, Amt für Ausbildungsförderung, Parkring 39, Mannheim, Tel. : (0621) Versicherungen im PS Lt. Gesetz werden Sie in der Bundesrepublik Deutschland vom Betrieb gegen Unfall versichert. Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (12 RK 10/79) vom sind Studierende im Praktischen Studiensemester unabhängig vom Einkommen im Hinblick auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Falls Sie während der Praktischen Studiensemester in Betriebskrankenkassen der einzelnen Betriebe versichert sind, achten Sie darauf, dass vor oder nach dem Praktischen Studiensemester keine Zeiten entstehen, in denen Sie nicht krankenversichert sind.
7 - 7-9 Ableistung des Praktischen Studiensemesters im Ausland Bei Ableistung des Praktischen Studiensemesters im Ausland müssen Sie sich vorher im Auslandsamt melden und dort den schriftlichen Kontakt während Ihres Auslandsaufenthaltes über die vorgesehenen Berichtsformblätter wahren. Der Vertrag muss vor Abgabe vom Auslandsamt gegengezeichnet sein. 10 Nach Beendigung der betrieblichen Ausbildung Im Anschluss an den betrieblichen Teil Ihres PS geben Sie den in der jeweiligen PS- Richtlinie näher spezifizierten Bericht sowie die Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes über die geleiteten Präsenztage (auf dem entsprechenden Formular!) im Sekretariat ab und tragen sich in einem der PC-Pools in das PIS (Praktikumsinformationssystem) der Fakultät ein. Die per Aushang bekannt gegebenen Abgabetermine für die vollständigen Unterlagen liegen in der Regel 2-4 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit. Einige Zeit nach der Abgabe erhalten Sie dann eine schriftliche Einladung (evtl. per Aushang) zu einem obligatorischen Kolloquium, bei dem Sie Ihr Praxissemester sowie das Unternehmen, das Sie ausbildete, dem Fachberater sowie gegebenenfalls Ihren Kommilliton(inn)en präsentieren. 11 Anerkennungsverfahren Die Anerkennung der betrieblichen Ausbildung im Rahmen eines PS erfordert die Abgabe aller erforderlicher Unterlagen (vgl. Punkt 10) und wird Ihnen vom zuständigen Fachberater mündlich, i. d. R. im Anschluss an das Kolloquium, mitgeteilt. Eine Anerkennung anderweitiger praktischer Tätigkeiten während des Studiums (z. B. als Trainee oder Werkstudent) oder vor dem Studium (z. B. Ausbildung) als Praxissemester ist grundsätzlich nicht möglich. Die zum Praktischen Studiensemester gehörenden Blockveranstaltungen werden vom Prüfungsamt als gesonderte Leistungsnachweise behandelt, deren Nachweis obligatorisch und unabhängig von der Art der Ableistung des betrieblichen Teils des PS ist.
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