Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (CCP)

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1 Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (CCP)

2 Compliance und der CCP Große und mittelständische Unternehmen unterliegen stetig wachsenden Anforderungen an regeltreues Verhalten. Dies stellt die Unternehmensleitung und die Compliance-Beauftragten vor enorme Herausforderungen, denn Compliance wirkt sich nachhaltig auf Haftungs- und Reputationsfragen aus. Auch die Kontinuität der Lieferkette und der Kundenbeziehungen, die Effektivität und Effizienz von Prozessen und andere wesentliche Faktoren des Unternehmenserfolgs werden durch das Compliance Management beeinflusst. Wie kaum ein zweites betriebswirtschaftliches und rechtliches Aufgabenfeld ist Compliance Management unternehmensweit und interdisziplinär ausgerichtet und obendrein aus zahlreichen Teilgebieten zusammengesetzt. Für Compliance- Mitarbeiter muss deshalb eine qualitativ hochwertige und praxisbezogene Aus- und Weiterbildung sichergestellt werden, um den stetig wachsenden Anforderungen gerecht bleiben zu können. Genau hier setzt der berufsbegleitende Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (CCP) der Frankfurt School of Finance & Management an. In ihm werden die zentralen Herausforderungen des Compliance Managements vermittelt: Nationale und internationale Rahmenbedingungen, der Aufbau und das Management unternehmensweiter Compliance-Systeme und der Umgang mit Betrugs- und Korruptionsfällen sind ebenso Themen wie Krisenmanagement oder Compliance-Kommunikation. Dabei werden neben dem benötigten Fachwissen stets auch die entsprechenden Soft Skills vermittelt. Der Certified Compliance Professional (CCP) der Frankfurt School kann parallel zu einer Vollzeitberufstätigkeit absolviert werden. Nach zwei Semestern sind Sie bestens darauf vorbereitet, verantwortungsvolle Compliance-Auf gaben zu übernehmen. Der CCP zeichnet sich dadurch aus, dass Praktiker unterrichten, die tagtäglich mit dem Thema Compliance aus den unterschiedlichsten Per spektiven befasst sind. Die Teilnehmer profitieren somit von praktischen Erfahrungen aus erster Hand und können diese künftig selbst umsetzen. Die Vielzahl der angebotenen Kurse ermöglicht es den Teilnehmern, sich entsprechend ihrer Interessen und Berufswünsche zu spezialisieren und somit wirklich fundiertes Fachwissen zu erlangen. Dr. Philip Matthey, LL.M. Chief Compliance Officer MAN SE 2 EINFÜHRUNG

3 Studienorganisation Der Studiengang Certified Compliance Professional vermittelt fortgeschrittene Kenntnisse des Compliance Managements. Über 65 Dozenten stellen als Chief Com pliance Officer, ausgewiesene Experten oder Top Manager in führenden Unternehmen aller Branchen die Umsetzung von aktuellem Compliance Management Know-how in wirksame und wirtschaftliche Lösungen dar. Zulassungsvoraussetzungen Zum Studiengang Certified Compliance Professional (CCP) kann zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung eine der folgenden Bedingungen erfüllt: ein akademischer Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis Abweichend wird auch zum Studiengang zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertig keiten und Erfahrungen (berufliche Handlungs fähigkeit) erworben hat. Die Ausnahmen werden von Fall zu Fall entschieden. Die Auswahl und Entscheidung über die Zulassung trifft die Frankfurt School of Finance & Management. Durch intensiven persönlichen Austausch in kleinen Gruppen und praxisorientierte Seminarunterlagen wird das Fachwissen der Dozenten den Teilnehmern nachhaltig und wirksam vermittelt. Die Seminare finden freitags und samstags statt. So beeinträchtigen Sie Ihre geschäftliche Tätigkeit nur minimal und können Ihr Studium bestmöglich mit den Anforderungen Ihres Unternehmens in Einklang bringen. Das erste Semester besteht aus Pflichtseminaren und Wahlpflichtseminaren und dient der Vermittlung von Grundlagen. Die umfassende und differenzierte Kursstruktur stellt sicher, dass jeder Teilnehmer sich genau mit den Themen befassen kann, die im Hinblick auf die unterschiedlichen Vorkenntnisse relevant sind. Darüber hinaus stehen zahlreiche weitere Compliance-relevante Seminare zur Erweiterung und Vertiefung in den Bereichen des Fraud-, Audit- und Security Managements zur Verfügung. Nach der schriftlichen Zwischenprüfung wechseln Sie in das zweite Semester und können sich hier für eine fachliche Spezialisierung entscheiden: Corporate Compliance, Kapitalmarkt-Compliance oder Geldwäscheprävention. Nach erfolgreichem Abschluss einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erhalten Sie das Zerti fikat zum Certified Compliance Professional (CCP) (Frankfurt School). STUDIENORGANISATION 3

4 Studienkonzept Der Studiengang Certified Compliance Professional (CCP) ist optimal auf die Anforderungen der Praxis ausgerichtet. Er vermittelt Kompetenzen durch die Kombination von Fachwissen und Praxisbezug. Die Konzeption des Studienprogramms wurde mit Unterstützung von Unternehmensvertretern verschiedener Branchen erarbeitet. Die Dozenten sind Chief Compliance Officer, ausgewiesene Compliance Experten und Top Manager aus führenden Unternehmen, die in Präsenzveranstaltungen konsequent hochwertigen Praxisbezug gewährleisten. Die Teilnehmer erhalten zu jedem Modul ausführliche Seminarunterlagen der Dozenten, die ein umfassendes Nachschlagewerk bilden und als Umsetzungshilfe für die Praxis dienen. Zudem haben die Teilnehmer Zugang zum Online-Campus der Frankfurt School. Hier können sie sich untereinander oder mit den Dozenten austauschen, Praxisfälle erkunden oder auf zusätzliche Materialien und Umsetzungshilfen zugreifen. Abschluss: Certified Compliance Professional (CCP) (Frankfurt School) 25 Credits* Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung, freiwillige Projektarbeit Corporate Compliance 2. Semester: Spezialisierung Kapitalmarkt- Compliance Schriftliche Zwischenprüfung Geldwäscheprävention 1. Semester: Grundlagen Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer Zielgruppe Das Studienangebot richtet sich insbesondere an: Mitarbeiter in Compliance- oder Rechtsabteilungen, der Internen Revision oder anderen Compliance-relevanten Fachabteilungen Fach- und Führungskräfte aller Branchen, die bereits im Bereich Compliance tätig sind, in diesem tätig sein werden oder bei ihrer Tätigkeit anderweitig mit Compliance-Fragestellungen befasst sind Geldwäsche- und Antikorruptionsbeauftragte Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere beratende Berufe, die sich auf den Bereich Compliance Management weiter spezialisieren möchten * Credits werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) für akademische und Weiterbildungsqualifikationen vergeben und bemessen den zeitlichen Aufwand eines Zertifikatsstudiengangs. Sie umfassen die Präsenztage sowie die Vor- und Nachbereitung, die auf gebracht werden müssen, um das Zertifikat zu erlangen. 4 STUDIENKONZEPT

5 Erfahrung, die zählt: Ihre Dozenten Harald Alberts Leiter Zentralbereich Compliance, DekaBank- Gruppe, Tassilo W. Amtage Senior Compliance Counsel, Group Compliance, Commerzbank AG, RA Georg Baur Bereichsleiter Kapitalmärkte, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Berlin Maik Bdeiwi Stellvertretender Konzern-Geldwäschebeauftragter, WGZ BANK AG, Düsseldorf Axel Bédé Dozent im Bereich Sicherheitsmanagement, hauptberuflich Kriminaldirektor im Landeskriminalamt Berlin Dr. Günter Birnbaum Abteilungsleiter, BaFin, Rasmus Bleckmann Direktor, Bereichsleitung Strategy & Coordination, Group Compliance, Commerzbank AG, Martin Bossek, CCP Compliance Officer, Commerzbank AG, RA Hans-Georg Bretschneider Leiter Compliance, Fürst Fugger Privatbank KG, Augsburg RA Dr. Rainer Buchert Rechtsanwalt, Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte,, Polizeipräsident a. D. RA Dr. Peter Christ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Clifford Chance Deutschland LLP, Düsseldorf Gerd Daufenbach Head of Compliance Germany /Austria, Fidelity Worldwide Investment, Kronberg i. Ts. RA Marion Fraenzel-Fölsing Regulatory Risk & Compliance Senior Officer, The Royal Bank of Scotland plc, Niederlassung RA Kai-Hendrik Friese, Mag. rer. publ. Leiter Compliance Office, DZ BANK AG, RA Wolfgang Gabriel Geldwäschebeauftragter und Leiter Financial Crime, SEB Bank AG, Andreas Gehrke Country Head Compliance Germany, ABN AMRO Bank N.V., RA Dr. Peter Gladbach Leiter Recht & Compliance, Audi Vertriebsbetreuungsgesellschaft mbh, Ingolstadt Bernd Goller Referent, BaFin, RA Dr. Ulrich L. Göres Global Head of Anti-Money Laundering & Financial Crime, Deutsche Bank AG, RA Susanne Gropp-Stadler Lead Counsel Litigation, Siemens AG, München Katrin Hamberger, CCP Business Unit Compliance Officer, Siemens Financial Services GmbH, München Alexander Freiherr von Hardenberg Director, Deputy Group Anti-Money Laundering Officer, Deutsche Bank AG, RA Dr. Katharina Hastenrath Kanzlei Dr. Hastenrath, Kreuztal Dr. Christina Heckmann Richterin am Amtsgericht Essen, Essen Dirk Hense, LL.M. Head of Compliance Northern Europe, Barclays Corporate and Investment Banking, RA Dr. Heiner Hugger, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Partner, Clifford Chance, Michael Jahn Head of Compliance Frankfurt, ICAP Ltd. & Co OHG, RA Thomas Kahl Senior Associate, Taylor Wessing, Dr. Joachim Käsler Dr. Joachim Käsler Consulting, München RA Dr. Joachim Kaetzler Partner, CMS Hasche Sigle, Dr. Uwe Klapproth, CFE Head of Operations Risk & Security, Allianz SE, München Dr. Matthias Kopetzky Geschäftsführender Gesellschafter, Business Valuation Gutachten und Unternehmensberatung GmbH, Wien Matthias Korinth Dozent und freiberuflicher Trainer im Bereich Compliance, ehem. Compliance-Beauftragter, Hamburger Sparkasse AG, Hamburg Marc Kretschmer Associate, Taylor Wessing, Torsten Krumbach Director Compliance, Sky Deutschland AG, Unterföhring RA Dr. Michael S.A. Langford, LL.M. WpHG / Transactions, ERGO Versicherungsgruppe AG, Düsseldorf Volker Mack Leiter Geldwäscheprävention, Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart Jens Manglkammer Bereichsleiter AML & Compliance, Işbank AG, Dr. Philip Matthey, LL.M. Chief Compliance Officer, MAN SE, München Jörg Menzel Diplomverwaltungswirt, Unternehmensberater, ehemaliger Konzerngeldwäsche beauftragter der Deutsche Bank AG, Hartwin Möhrle Geschäftsführender Gesellschafter, A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, Diana Gundula Nickel, CCP Compliance Officer & Head of Export Control and Customs, Siemens Financial Services GmbH, München RA Dr. Stephan Niermann Stellv. Compliance Beauftragter, Commerzbank AG, Johann Pachole, CCP Compliance- & Datenschutzbeauftragter, Senior Management Consultant, independent Contractor für Compliance, IT Security & Pretty Good Privacy, BTC AG, Münster Jürgen Pauthner, LL.M., EEMBA Geschäftsführer, PauthnerDay Compliance Solutions, München Michael Peters Director, Head AML Advisory PBC&AWM Germany, Deutsche Bank AG, RA Hartmut Renz Rechtsanwalt und Counsel, Kaye Scholer LLP, Thorsten Rexer Geschäftsführung, rexerundroth busi ness coaching und consulting, Wiesbaden RA Dr. Christian Röck Global Compliance Director / Internal Investi gation Lead EMEA, SAP SE, Walldorf Edith Schanz Compliance, KfW Bankengruppe, Regina Schierhorn Referatsleiterin, Verfolgung von Marktmanipulation, BaFin, Alexander Schneider Betriebswirtschaftliche Beratung, München RA Dr. Frank Scholderer Partner, Clifford Chance, RA Ulrich Schröer Direktor, Bereichsleiter und Compliance- Beauftragter HSBC Deutschland, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M. Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Zürich, Zürich RA Dr. Thomas M. Spies Rechtsanwalt, KPMG AG WPG, RA Hans Jürgen Stephan Geschäftsführer, Control Risks Deutschland GmbH, Berlin Matthias Täubner Abteilungsdirektor, KfW Bankengruppe, Dr. Bodo Vinnen Rechtsanwalt, MELCHERS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb, Frankfurt am Main RA Michael Volz, LL.M. Attorney at Law (New York), Group Com pliance Officer, Merck KGaA, Darmstadt Mark Wachter Corporate Internal Audit, Kühne + Nagel Management AG, Schindellegi (CH) Dr. Robert Wagner Leiter Konzernrevision, TÜV NORD AG, Essen Udo Wenzel, CCP Geschäftsführer, agentia Wirtschaftsdienst, Vorstandsmitglied Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V., Berlin RA Dr. Kai Westerwelle Partner, Taylor Wessing, Palo Alto, USA Nils Wilhelms Leitung IT-Prozesse & -Compliance, DekaBank-Gruppe, Dr. Rüdiger Wilmer Geschäftsführer, tps Wilmer, Greven Bastian Zocher, CCP Compliance Officer, Commerzbank AG, Michael Zollweg Head of Trading Surveillance Office ( TSO), Frankfurt Stock Exchange & Eurex Deutschland, DOZENTEN 5

6 Studieninhalte 1. Semester Pflichtfächer Corporate Governance Gefährdungsanalyse Grundlagen Risikomanagement Aufbau und Management einer Compliance- Organisation Policies und Training Arbeitsrecht und Datenschutz Wahlpflichtfächer (6 von 14) Geschäftspartner- Compliance Management Herausfordernde Gespräche im Compliance-Kontext Whistleblowing und Umgang mit Hinweisen IT-Compliance Financial Forensics Handels überwachung Kontrollumfeld Finanzdienstleistungsaufsicht Einführung in Kapitalmarkt- Compliance Retailbanking Compliance I Investment banking Compliance I Interne Sicherungs maßnahmen Einführung in Geldwäsche prävention Strukturierte Bankprodukte Schriftliche Zwischenprüfung Detaillierte Angaben zu den Studieninhalten finden Sie im Internet unter: 6 STUDIENINHALTE

7 2. Semester Pflichtfächer Strafrecht und Umgang mit Ermittlungsbehörden Wirtschaftskriminalität und Betrugsprävention Korruptionsprävention psychologische Aspekte Krisenmanagement und Compliance- Kommunikation Spezialisierung Corporate Compliance Kartellrecht Vergabe und Procurement Produkt haftung Gewerbliche Schutzrechte Außenwirtschaftsrecht Börsen- und Kapitalmarktrecht Spezialisierung Geldwäscheprävention Verdachtsmeldungen Counter Terrorism Finance Komplexe Geldwäschestrukturen I Komplexe Geldwäschestrukturen II Sanktionen und Embargos KYC und risikoorientierte Entscheidungen Spezialisierung Kapitalmarkt-Compliance Retailbanking Compliance II Investmentbanking Compliance II Private und Corporate Banking Researchund Assetmanage ment Compliance Interessenkonflikte Wohlverhaltensregeln Freiwillige Projektarbeit, schriftliche und mündliche Abschlussprüfung STUDIENINHALTE 7

8 Eine Business School neuen Typs Die Frankfurt School of Finance & Management zählt zu den führenden privaten Hochschulen in Deutschland als Bankakademie gegründet, Die Frankfurt School of Finance & Management Wir sind eine führende Business School mit internationaler Ausrichtung. Unser Können in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Beratung setzt Standards. Unser Einsatz und unsere Leidenschaft steigern den Erfolg unserer Studierenden, Kunden und Organisationen. Die Lehrenden, Mitarbeiter, Studenten und Kunden der Frankfurt School bilden eine engagierte Gemeinschaft des Lehrens, Lernens und Forschens, in der Offenheit, Respekt und gegenseitige Unterstützung von zentraler Bedeutung sind. Unsere Studienprogramme sowie die Forschungsund Beratungsaktivitäten, die wir national und international anbieten, etablieren die Frankfurt School als eine der wesentlichen Ideenschmieden in der Betriebswirtschaftslehre und in verwandten Bereichen. Unsere Business School ist Beweis, dass Managementprinzipien auch auf gemeinnützige Organisationen, wie Universitäten, angewandt werden können. Wir lehren diese Prinzipien nicht nur, wir leben sie auch. setzte die neue Einrichtung bundesweit Standards bei der Weiterbildung von Mitarbeitern im Finanzsektor. Bereits Ende der 1970er-Jahre wurde das Spektrum um ein allgemeines Managementstudium erweitert, im Jahr 1990 kam die HfB Hochschule für Bankwirtschaft hinzu, die im Jahr 2004 als wissenschaftliche Hochschule im Universitätsrang und 2008 als Stiftung anerkannt wurde. Die Frankfurt School ist eine wissenschaftliche Hochschule mit Promotionsrecht. Ihr Portfolio umfasst heute ein weites Spektrum an staatlich anerkannten und FIBAA-akkreditierten Studiengängen vom Bachelor über spezialisierte und generalistische Master bis hin zur Promotion. Hinzu kommen zahlreiche berufsbegleitende Studiengänge und Seminare, in denen erfahrene Praktiker ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern können. Mit über Absolventen ist die Frankfurt School Marktführer bei der berufsbegleitenden Weiterbildung im Finanzsektor. Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Branchen schätzen das hohe Niveau und den exzellenten Ruf der Programme sowie die mehr als 80 Studienorte in ganz Deutschland. Die wissenschaftlichen Aktivitäten der Frankfurt School of Finance & Management sind in Forschungszentren gebündelt. Diese organisieren den Austausch mit der Praxis und gewährleisten auf diese Weise, dass die Lehre auf dem neuesten Stand der Forschung bleibt. 8 DIE FRANKFURT SCHOOL OF FINANCE & MANAGEMENT

9 Fünf gute Gründe für ein berufsbegleitendes Studium an der Frankfurt School Auf dem hochmodernen Campus der Frankfurt School im Herzen Frankfurts tauschen sich Fachleute aller Branchen zu Praxislösungen aus. Für die Frankfurt School sprechen zahlreiche Vorteile, wie zum Beispiel: Praxisnähe Alle Studiengänge der Frankfurt School orientieren sich an größtmöglicher Praxis nähe. Sie lernen anhand von aktuellen Fallbeispielen und werden von erfahrenen Spezialisten aus der Praxis und anerkannten Wissenschaftlern geschult. Mit den innovativen Zeitmodellen der Frankfurt School müssen Sie Ihre berufliche Tätigkeit zudem nur begrenzt einschränken. Forschung Lehre und Forschung sind eng miteinander verzahnt. Neue Forschungserkenntnisse fließen schnell in die Lehre ein. Gleichzeitig werden Theorien und Methoden mit Blick auf aktuelle Praxisanforderungen stetig weiterentwickelt. Dadurch sind auch die Lehrinhalte immer auf dem neuesten Stand. Effizienz Die Online-Lernplattform der Frankfurt School of Finance & Management basiert auf vielfältigen und langjährigen Erfahrungen mit neuen Medien. Ihr Lernfortschritt wird optimal unterstützt. Exzellenz Die Frankfurt School verfügt über einen exzellenten Ruf in Wissenschaft und Praxis. Ihr Studium öffnet Ihnen somit viele berufliche Türen. Netzwerk Sie studieren mit ambitionierten Teilnehmern, die etwas bewegen möchten. Durch den gegen seitigen Austausch können Sie Ihr Netzwerk ausbauen und Kontakte knüpfen, die während Ihrer gesamten Karriere viele Dinge erleichtern. FÜNF GUTE GRÜNDE 9

10 Eine Investition in die Zukunft Studiengebühren 1. Semester (inkl. Anmeldegebühr) Euro Schriftliche Zwischenprüfung 400 Euro Euro 2. Semester Euro Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung, freiwillige Projektarbeit 800 Euro Euro Gesamtkosten Certified Compliance Professional (CCP) Euro Sonstige Gebühren Zusätzliches Wahlpflichtseminar Wiederholung einer Fachprüfung 400 Euro 400 Euro Alle Beträge sind von der Mehrwertsteuer befreit. 10 INVESTITION STAND: MÄRZ 2015

11 Sonnemannstraße Telefon: Telefax: info@frankfurt-school.de Competence Center Governance & Audit Das Competence Center Governance & Audit widmet sich den Herausforderungen der wichtigen Unternehmensbereiche Fraud, Audit, Compliance und Sicherheit. Fachlich übergreifend bieten wir innerhalb dieses umfangreichen Themenspektrums ein weites Portfolio an Zertifikatsstudiengängen, offenen Seminaren, E-Learning und Inhouse- Schulungen. Dieses interdisziplinäre Verständnis spiegelt sich sowohl in den Methoden als auch in der Wahl der Dozenten für unsere Kurse wider. Alle Themen sind praxisorientiert aufbereitet und lassen sich direkt im Unternehmen umsetzen. Durch die Vernetzung von akademischer Forschung und praktischer Anwendung erlangen Sie vertieftes Wissen in inno vative Best-Practice-Ansätze. Als führende Institution in diesen Bereichen bieten wir Ihnen bedeutende Zertifizierungen, die neben den fachlichen Inhalten auch Zugang zu einem breiten Alumni-Netzwerk ermöglichen. Neben dem Certified Compliance Professional (CCP) könnten hier zum Beispiel auch der Certified Fraud Manager (CFM) und der Certified Security Manager (CSM) für Sie von Interesse sein. Zertifikatsstudiengang Certified Fraud Manager (CFM) Zertifikatsstudiengang Certified Security Manager (CSM) FS-2067B 02/15 web-pdf (10) Certified Fraud Manager (CFM) Der Umgang mit Delikt- und Schadensfällen ist im Zertifikatsstudiengang CFM ebenso Thema wie die Implementierung von Maßnahmen zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität und Korruption. Dabei werden neben dem Fachwissen insbesondere auch psychologische Aspekte vermittelt. Certified Security Manager (CSM) Im CSM werden die zentralen Herausforderungen eines strategisch ausgerichteten, ganzheitlichen Security Managements vermittelt: von Grundlagen technischer und organisatorischer Aspekte der Sicherheit über Business Continuity bis hin zu Krisen management und Cyber Defense. COMPETENCE CENTER GOVERNANCE & AUDIT 11

12 Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung sowie Ihren Lebenslauf per , Post oder Fax: Frankfurt School of Finance & Management ggmbh Sonnemannstraße 9 11, Telefax: , k.katzmann@fs.de Anmeldung zum Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (CCP) Preis bei Komplettbuchung Gesamtbetrag Euro inklusive Anmeldung (150 Euro) und Prüfungen (jeweils 400 Euro). Personalien Starttermin: Derzeitiger Arbeitgeber (falls vorhanden) Frau Herr Firma Name, Vorname Abteilung Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr) Position Geburtsort Ansprechpartner Straße Straße PLZ Ort PLZ Ort Telefon privat Telefax privat Telefon dienstlich Telefax dienstlich Mobiltelefon privat Mobiltelefon dienstlich privat dienstlich Spezialisierung n Corporate Compliance n Geldwäscheprävention n Kapitalmarkt-Compliance Korrespondenz an n Privat n Anschrift des Arbeitgebers Rechnung an n Privat n Anschrift des Arbeitgebers Eingangsbestätigung der Anmeldung erfolgt an die von Ihnen angegebene Korrespondenzadresse. Mit dieser Anmeldung erkenne ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH sowie die Besonderen Bedingungen des von mir gewählten Seminars oder Zertifikatsstudienganges an. Ihre auf dieser Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke Ihrer Teilnahme erhoben und verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Sie erhalten in Kürze eine (Seite 13/14) automatisch generierte , die es Ihnen ermöglicht Ihre in unserem System hinterlegten Einstellungen zum Datenschutz zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Ort, Datum, Unterschrift Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können). Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frankfurt School of Finance & Management ggmbh, Sonnemannstr. 9-11, Frankfurt, Telefon 069/ , Telefaxnummer: 069/ , -Adresse: seminare@fs.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ort, Datum, Unterschrift 12 ANMELDUNG STUDIENGANG CERTIFIED COMPLIANCE PROFESSIONAL (CCP) STAND: MÄRZ 2015

13 Allgemeine Bedingungen für für alle alle Studiengänge, Zertifikatsstudiengänge, Seminare 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Studierenden oder dem Teilnehmer der Seminarveranstaltung (im Folgenden Studierender genannt) und der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH (im Folgenden Frankfurt School genannt) beim Abschluss eines Vertrages über einen Studiengang, ein Seminar oder einen Zerti fikatsstudiengang (im Folgenden Studiengang genannt). Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter. 1.2 Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen besondere Geschäftsbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei Abschluss eines Vertrages mit dem Studierenden vereinbart. Soweit die Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor. 2 Mitwirkungspflichten des Studierenden 2.1 Der Studierende ist verpflichtet, der Frankfurt School sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Studiengangs von Bedeutung sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es insbesondere erforderlich, dass der Studierende der Frankfurt School Änderungen seines Namens und seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilt. 2.2 Der Studierende hat Bescheinigungen und sonstige Mitteilungen der Frankfurt School auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. 3 -Adresse 3.1 Sofern nicht anders vereinbart ist es zur ordnungsgemäßen und zeitnahen Abwicklung aller mit dem Studiengang zusammenhängenden Formalitäten erforderlich, dass der Studierende der Frankfurt School eine -Adresse angibt und diese regelmäßig überprüft. So werden z. B. Terminpläne, Änderungen, Studienhinweise und wichtige Informationen (beispielsweise Prüfungsergebnisse) dem Studierenden in der Regel per zur Verfügung gestellt. 3.2 Die -Kommunikation kann unverschlüsselt erfolgen. 3.3 Der Studierende hat Sorge zu tragen, dass die -Adresse vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt ist. 4 Studienmaterial 4.1 Das dem Studierenden von der Frankfurt School zur Verfügung gestellte Studienmaterial hat unterstützenden Charakter. Es entbindet den Studierenden in keinem Fall von der Verpflichtung eigenen Literaturstudiums, der Anwesenheit bei Präsenzveranstaltungen und der Verfolgung aktueller Entwicklungen im Themenfeld. Insbesondere kann das Studienmaterial mögliche Prüfungsinhalte nicht komplett abbilden. 4.2 Weiteres Studienmaterial (z. B. Gesetzestexte, weiterführende Literatur und Hilfsmittel) hat sich der Studierende auf eigene Kosten zu besorgen. 4.3 Die Frankfurt School behält sich vor, das zur Verfügung gestellte Studienmaterial zu ändern oder zu ersetzen, insbesondere es regelmäßig zu aktualisieren. 5 Datenschutz Die Frankfurt School beachtet die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Sie speichert Daten der Studierenden im Rahmen der Vertragsabwicklung nach 28 BDSG. 6 Rechte am Studienmaterial 6.1 Das dem Studierenden elektronisch oder gedruckt zur Verfügung gestellte Studien material ist ausschließlich zum Zweck des Studiums und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. 6.2 Alle Rechte liegen, sofern nicht gesondert vereinbart oder gekennzeichnet, bei der Frankfurt School. 6.3 Der Studierende verpflichtet sich, das Studienmaterial der Frankfurt School und die gegebenenfalls über das Extranet oder andere Medien zur Verfügung gestellten Lehrinhalte nicht Dritten zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten und die Urheberrechte nicht zu verletzen. Vervielfältigungen sind nur zum Zwecke des eigenen Studiums zulässig. 7 Haftung 7.1 Die Frankfurt School haftet im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.2 Die Frankfurt School haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf Sach- und Vermögensschäden nicht, außer wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Studierende regelmäßig vertraut (im Folgenden Kardinalpflicht ), verletzt hat. Die Haftung wegen Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist ihrerseits auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. 7.3 Soweit die Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor. 8 Störung des Betriebs Die Frankfurt School haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. 9 Haftung bei Verschulden des Studierenden Hat der Studierende durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 2 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Frankfurt School und der Studierende den Schaden zu tragen haben. 10 Kündigung 10.1 Soweit in den Besonderen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Studiengang nicht anders geregelt, kann der Vertrag über einen Studiengang seitens des Studierenden bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Studiengangs gekündigt werden Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auf Wunsch des Studierenden wird der Eingang der Kündigung von der Frankfurt School bestätigt Das Recht der Frankfurt School und des Studierenden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Frankfurt School ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn a) sich der Studierende mit der Zahlung der für den Studiengang in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug befindet und trotz schriftlicher Fristsetzung und einer Androhung einer möglichen Kündigung durch die Frankfurt School innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nicht bezahlt oder b) das Verhalten des Studierenden den ordnungsgemäßen Unterricht oder Studienablauf oder die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Studienkollegen, Dozenten oder der Frankfurt School oder ihrer Mitarbeiter trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung erheblich stört. 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung. 11 Dozenten, Termine und Studienort 11.1 Frankfurt School bestimmt die Dozenten und den Veranstaltungs- und Prüfungsablauf der Studiengänge nach billigem Ermessen Die Frankfurt School legt die Veranstaltungs- und Prüfungstermine fest Die Angabe des Studienortes bedeutet, dass üblicherweise die Lehrveranstaltungen an diesem Ort stattfinden. Die Frankfurt School ist berechtigt, einzelne Lehrveranstaltungen oder die Lehrveranstaltungen einzelner Fachgebiete aufgrund dozentischer oder räumlicher Notwendigkeiten an einen anderen Ort in zumutbarer Entfernung zu verlagern Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Mehrkosten. 12 Vergütung und Zahlungsverzug 12.1 Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Studierenden gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist gegenüber der Frankfurt School gerügt. Die Frankfurt School weist auf der Rechnung auf die Möglichkeit von Einwendungen innerhalb der Sechs-Wochen-Frist besonders hin Der Studierende zahlt an die Frankfurt School für den Studiengang die sich aus den Besonderen Geschäftsbedingungen ergebende Vergütung Die Zahlungsverpflichtung des Studierenden wird nicht dadurch berührt, dass dieser das Studium nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt am Unterricht nicht teilnimmt, es sei denn, Frankfurt School hat die Nichtteilnahme durch vertragswidriges Verhalten veranlasst Die fristgerechte Zahlung der für den Studiengang in Rechnung gestellten Vergütung ist Voraussetzung für die Zulassung des Studierenden zum Studiengang. Die Frankfurt School ist daher zur Zulassung des Studierenden zum Studiengang nicht verpflichtet, wenn sich der Studierende mit der Zahlung von mindestens 50 % der in Rechnung gestellten Vergütung in Zahlungsverzug befindet. 13 Änderungen 13.1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedingungen werden dem Studierenden schriftlich bekannt gegeben Hat der Studierende mit der Frankfurt School im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Intranet, das Extranet/myCampus), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Studierenden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken Änderungen dieser Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Studierende nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Frankfurt School bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Studierende muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Frankfurt School absenden. 14 Schriftform 14.1 Es bestehen keine Nebenabreden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. 15 Geltung deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Studierenden und der Frankfurt School gilt deutsches Recht. 16 Erfüllungsort Erfüllungsort für die von der Frankfurt School geschuldete Studienleistung ist der von der Frankfurt School ausgewählte Veranstaltungsort. 17 Gerichtsstand Handelt es sich bei dem Studierenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Studierenden und der Frankfurt School ausschließlich der Sitz der Frankfurt School. BEDINGUNGEN STUDIENGANG CERTIFIED COMPLIANCE PROFESSIONAL (CCP) STAND: MÄRZ

14 Besondere Bedingungen Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (Frankfurt School) Diese besonderen Bedingungen gelten für den Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (Frankfurt School). Neben diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Bedingungen für alle Studiengänge, Zertifikatsstudiengänge, Seminare der Frankfurt School. I. Zulassung (1) Zum Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH (im Folgenden Frankfurt School ) kann zugelassen werden, wer die fachliche und persönliche Eignung besitzt, um an diesem Zertifikatsstudiengang teilzunehmen. (2) Über die Zulassung entscheidet die Frankfurt School anhand der persönlichen und fachlichen Eignung der Bewerber. Bewerber haben keinen Anspruch auf Zulassung. (3) Das Studium dauert ca. 12 Monate. II. Studienmaterial / Virtueller Campus (1) Die Studierenden erhalten die Präsentationen der Dozenten vom Trainingsmanagement der Frankfurt School in einer Print-Version. (2) Alle Rechte an den Präsentationsunterlagen liegen bei der Frankfurt School Verlag GmbH oder der Frankfurt School. (3) Zur Nutzung und zum Abruf internetbasierter Kommunikation, Informationen und Lerninhalte erhält der Studierende Zugang zum virtuellen Campus der Frankfurt School. Die jeweiligen Systemanforderungen können beim Trainingsmanagement der Frankfurt School erfragt werden. (4) Die Frankfurt School sowie deren Dozenten, Tutoren, Mentoren etc. (Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen) haften außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für Schäden, die den Studierenden in Verbindung mit der Nutzung des virtuellen Campus entstehen. Insbesondere wird keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit der im virtuellen Campus veröffentlichten Diskussionsbeiträge, Meinungen und Fallbeispiele übernommen. Der virtuelle Campus dient der didaktischen Ergänzung des Studienangebots als Diskussionsforum zum fachlichen Gedankenaustausch aller am Studienangebot beteiligten Personen. Die Frankfurt School macht sich die eingestellten Beiträge nicht zu eigen. Die Beiträge im virtuellen Campus stellen somit keine Beratungsleistung mit Verbindlichkeitscharakter seitens der Frankfurt School bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen dar. III. Prüfungen (1) Während des kompletten Zertifikatsstudiengangs werden zwei vierstündige schriftliche Prüfungen und eine dreistündige mündliche Prüfung durchgeführt. Im zweiten Semester kann zusätzlich eine freiwillige Projektarbeit erstellt und dem Prüfungsausschuss präsentiert werden. Bei erfolgreichem Bestehen aller Prüfungen wird das Zertifikat zum Certified Compliance Professional (CCP) (Frankfurt School of Finance & Management) verliehen. Außerdem wird den Studierenden neben dem Zertifikat auch ein Zeugnis mit dem jeweiligen Zusatz der Spezialisierung übergeben. (2) Die Prüfungsmodalitäten sind in der zu Beginn des Studiengangs gültigen Prüfungsordnung zum Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional und den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Frankfurt School geregelt und können beim Trainingsmanagement der Frankfurt School eingesehen werden. Die bei Beginn des Studiengangs geltende Prüfungsordnung ist für die Laufzeit dieses Studiengangs gültig. (3) Die fristgerechte Zahlung der Studiengebühr(en) ist Voraussetzung für die Zulassung der Studierenden zur Prüfung. Die Frankfurt School ist daher zur Zulassung der Studierenden zu dieser Prüfung nicht verpflichtet, wenn sich der Studierende mit der Zahlung der Studiengebühr(en) in Verzug befindet. (4) Die Prüfungs- sowie die Auslegungshoheit liegt bei der Frankfurt School. Den Korrektoren und Prüfern bzw. Prüfungsausschüssen steht ein entsprechender Beurteilungsspielraum zu. IV. Änderungen /Absage des Studiengangs (1) Die Frankfurt School behält sich Dozentenwechsel vor, ebenso Programmänderungen, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt wird. Die Frankfurt School behält sich weiterhin vor, aus organisatorischen Gründen den angekündigten zeitlichen Beginn und / oder den Ort von Studienveranstaltungen (innerhalb derselben Stadt) zu verlegen. In jedem Fall wird die Frankfurt School den Studierenden notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitteilen. (2) Die Frankfurt School behält sich auch das Recht vor, Studiengänge bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 10 (spätestens 2 Wochen vor Beginn) abzusagen. Bei einer Absage werden die Studierenden umgehend informiert. Die Frankfurt School wird sich in diesem Fall bemühen, den Studierenden Ersatztermine anzubieten. (3) Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für den Fall, dass wesentliche Studieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studiengebühr anteilig. Bei der Absage eines Studiengangs gemäß Abs. 2 erstattet die Frankfurt School umgehend die bezahlte Studiengebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Frankfurt School. V. Preise (1) Der jeweils gültige Gesamtbetrag der Studiengebühr(en) für den Studiengang inklusive Anmeldung, gegebenenfalls erhaltener Studienmaterialien und der Durchführung einer Prüfung ist in der Informationsbroschüre und auf der Anmeldung aufgeführt. (2) Eine Wiederholung der Prüfung kostet 400,-- Euro und wird separat in Rechnung gestellt. (3) Kosten für Kommunikationsmittel, insbesondere den Internetzugang und dessen Benutzung, trägt der Studierende selbst. (4) Der Betrag für das 1. Semester ist vier Wochen vor Beginn des Studiengangs, der Betrag für das 2. Semester ist nach bestandener Zwischenprüfung fällig. VI. Kündigungsbestimmungen für den Studierenden (1) Eine Kündigung seitens des Studierenden gemäß der Allgemeinen Bedingungen für alle Studiengänge, Zertifikatsstudiengänge, Seminare muss schriftlich erfolgen. Für die Wirksamkeit und die Einhaltung der Kündigungsfrist gilt der Eingang und das Eingangsdatum bei der Frankfurt School. Ein Wiedereinstieg in einen laufenden Studiengang ist danach nicht möglich. (2) Bei einer Kündigung vier bis zwei Wochen vor Semesterbeginn sind 30% der Gebühr des jeweiligen Semesters zu entrichten. Bei einer späteren Kündigung ist die volle Gebühr des jeweiligen Semesters zu zahlen. Der Studierende hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass der Frankfurt School kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. VII. Beurlaubung (1) Der Studierende kann das Studium auf Antrag unterbrechen und sich für einzelne Semester beurlauben lassen. Ein Antrag auf Beurlaubung muss schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Urlaubssemesters bei der Frankfurt School eingehen. Die Beurlaubung wird von der Frankfurt School bestätigt. (2) Der Studierende kann den Studiengang unter Anrechnung bisher vollständig absolvierter Semester in einem späteren Studiengang fortsetzen. Eine Wiederaufnahme des Studiums ist nur innerhalb von zwei Jahren möglich. VIII. Sonstige Bestimmungen (1) Bei Wechsel des Studienganges, z. B. Wiederholung, gelten die Studienbedingungen und die Prüfungsordnung des jeweils neuen Studiengangs. (2) Der Studierende ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der Frankfurt School die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht mehr unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte, damit zukünftige Postsendungen im Zusammenhang mit dem Studiengang zugestellt werden können. ( 5 Postdienst-Datenschutzverordnung). 14 BEDINGUNGEN STUDIENGANG CERTIFIED COMPLIANCE PROFESSIONAL (CCP) STAND: MÄRZ 2015

15 Welche Informationen und Hilfestellungen Sie rund um Ihren Studiengang auch benötigen wir helfen Ihnen gern dabei, heraus zufinden, ob der Studiengang Certified Compliance Professional (CCP) das Richtige für Sie ist. Zur Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht! Weitere Informationen unter: Ihre Ansprechpartner: Katja Katzmann Trainingsmanagement Competence Center Governance & Audit Telefon: Telefax: Tina Vangelista Leiterin Competence Center Governance & Audit Telefon: Telefax: Hinweis: Der Inhalt dieser Broschüre gibt den Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung wieder. Alle in dieser Broschüre enthaltenen Informationen dienen dem Zweck eines generellen Überblicks über den Zertifikatsstudiengang. Die Frankfurt School of Finance & Management behält sich das Recht vor, das Curriculum, den Ablauf oder Teile daraus zu ändern. Dieses gilt auch für die Studiengebühren und Prüfungskosten. Gerne können Sie sich bei uns über den jeweils aktuellen Stand informieren Frankfurt School of Finance & Management

16 frankfurt-school.de/ccp Sonnemannstrasse Germany Tel Fax info@frankfurt-school.de FS /2015 web-pdf (10)

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