Informationspaket für Existenzgründer. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Wir helfen Ihnen! Ihre Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land

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1 Informationspaket für Existenzgründer Für Kundinnen und Kunden der Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Wir helfen Ihnen! Ihre Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Ein Angebot der:

2 Kontaktdaten zur Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Team Selbständige Servicecenter für Rückrufwünsche oder Terminvereinbarungen: Telefon: * Mailadresse Team 980: ARGE-Leipziger-Land-Team980@arge-sgb2.de Faxnummer Team 980: Weitere Informationen: * 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise. Herausgeber Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Luckaer Str Borna Stand: September 2009 Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

3 Inhaltsverzeichnis 1. Informationen für selbständig tätige Kunden im Bereich des SGB II Definition selbständige Tätigkeit Scheinselbständigkeit Arbeitnehmerähnliche Selbständige Zulassungspflichtige Handwerke Zulassungsfreie Handwerke Definition Freiberufliche Tätigkeit Freiberufliche Tätigkeiten sogenannte Katalogberufe Selbständigkeit und ALG II- Bezug Förderleistungen der Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Einstiegsgeld nach 16b SGB II Checkliste Unternehmenskonzept/ Gründungsvorhaben Umsatz und Ertragsvorschau Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach 16c SGB II Roter Faden für die Gründungsplanung Informationen zur Besteuerung Thematische Linksammlung Anlagen Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

4 1. Informationen für selbständig tätige Kunden im Bereich des SGB II Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kunden, Sie sind selbständig tätig oder planen den Schritt in die berufliche Selbständigkeit? Sie beziehen derzeit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II? Sie fragen sich wer die Kosten für Ihre Krankenversicherung übernimmt ab Beginn Ihrer Selbständigkeit? Diese Fragen und mehr versuchen die Mitarbeiter des Teams 980 Selbständigenbetreuung der Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land, für Sie in dieser Übersicht anzusprechen und einen Wegweiser für die erforderlichen Schritte in die Selbständigkeit und die möglichen Förderungen, gemäß dem SGB II, darzustellen. Sie sind arbeitslos und planen den Schritt in die Selbständigkeit? Sie haben sich bereits umfassend mit den Marktchancen Ihrer geplanten Unternehmung auseinandergesetzt? Was ist zu tun? 1. Sie geben gegenüber Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler der Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Ihre Planung bekannt und weisen die Stichhaltigkeit Ihrer Entscheidung nach. 2. Sie sind ausreichend qualifiziert und informiert und habe bereits ein Grobkonzept erstellt. 3. Sie erhalten einen Beratungstermin bei dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner im Team Sie werden im Beratungsgespräch im Team 980 umfassend informiert welche Förderungen für Sie möglich sind und welche Herangehensweisen für die Verwirklichung Ihrer Vorstellungen erforderlich sind. 5. Sollte sich Ihr Konzept im persönlichen Gespräch als lohnenswert ergeben, dann erhalten Sie Unterlagen zur Beantragung von Förderleistungen (Einstiegsgeld und 16c SGB II als Kann-Leistung) Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei und reichen diesen bei der Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land ein. Ein unvollständig abgegebener Antrag auf Förderleistungen kann nicht bearbeitet werden! Sie erhalten einen Bescheid zu den von Ihnen beantragten Förderleistungen. Beachten Sie dabei die Ausführungen im Bescheid und die bewilligte Förderdauer. Ihr Arbeitsvermittler im Team 980 ist Ihnen bei der Klärung aller Fragen zur Selbständigkeit behilflich. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

5 Wir begleiten Sie in die geplante Selbständigkeit bei vorliegen der erforderlichen Erfolgsaussichten. Dabei arbeiten wir mit Partnern in Kammern, Verbänden und anderen ständischen Vereinigungen zusammen. In diesem Infopaket befindet sich eine Übersicht zu Antragsformularen, Merkblättern und Informationsmaterial zu aktuellen Förderungen außerhalb des Bereiches des SGBII. Sie sind selbständig und Ihr Geschäft entspricht nicht Ihren angestrebten Zielen? Wir beraten Sie und verweisen an geeignete Partner aus unserem Netzwerk zur Förderung von Selbständigen. Weiterhin geben wir detaillierte Informationen zu den Förderungen des SGB II und anderen Förderformen. Sie sind der Marktsituation nicht gewachsen und möchte Ihre Unternehmung beenden. Wir beraten Sie zu alternativen Lösungsansätzen und informieren Sie zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Dabei arbeiten wir mit den Teams der Arbeitsvermittlung der Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land zusammen und vermitteln Beratungsgespräche zu Stellenangeboten und Qualifizierungsmöglichkeiten. Im Anhang zu diesen Informationen haben wir eine Übersicht zu Antragsformularen, Merkblättern und Informationsmaterial zu aktuellen Förderungen außerhalb des Bereiches des SGB II erstellt. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

6 2. Definition selbständige Tätigkeit Eine selbständige Tätigkeit erfordert grundsätzlich vier positive Merkmale: 1. Selbständigkeit: Das gilt vereinfacht, dass nur derjenige selbständig ist, wer den Weisungen eines Dritten nicht zur Folgeleistung verpflichtet ist und auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet. 2. Nachhaltigkeit: Die selbständige Tätigkeit muss von einer Gewinnabsicht getragen und auf ständige Wiederholung ausgerichtet sein. 3. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: Ferner muss sich die selbständige Tätigkeit in Form einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr noch außen zeigen. Dies ist dann der Fall, wenn der Selbständige sein Leistungsangebot am Markt gegen Entgelt und für Dritte erkennbar anbietet. 4. Gewinnerzielungsabsicht: Im Rahmen dieses Merkmals geht es um die Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von der reinen Liebhaberei, die nicht auf die Erzielung eines Einnahmeüberschuss gerichtet ist. 2.1 Scheinselbständigkeit Eine Scheinselbständigkeit (auch: Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Sozialversicherungsrechtlich gelten Scheinselbständige als Arbeitnehmer, so dass für sie Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zu entrichten sind. Hierbei kann der Arbeitgeber (mit Ausnahme der zurückliegenden drei Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

7 Monate) rückwirkend für bis zu 30 Jahre (bei vorsätzlicher Hinterziehung) zur Zahlung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils verpflichtet werden. Der Arbeitnehmer haftet maximal 3 Monate. Überwiegend wird deshalb auch ein Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer für weiter zurückliegende Zeiträume verneint, selbst wenn feststeht, dass beide vorsätzlich handelten. Vor der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstallt für Angestellte - BfA) können die Beteiligten eine Klärung der Statusfrage erreichen. Das Anfrageverfahren ist jedoch nur möglich, wenn die Deutsche Rentenversicherung im Zeitpunkt der Antragstellung selbst noch kein Verfahren eingeleitet hat. Auch beim Statusverfahren wird auf die Gesamtsituation abgestellt. Auch wenn ein Beschäftigter nicht scheinselbständig ist, kann er gleichwohl rentenversicherungspflichtig sein (siehe unten). Auch arbeitsrechtlich kann er als Arbeitnehmer eingestuft werden. Hier wird auf den allgemeinen Rechtsgedanken wie er in 84 HGB Ausdruck gefunden hat, abgestellt, was im Ergebnis zumeist zu übereinstimmenden Ergebnissen führt. Das Bundesarbeitsgericht definiert einen Arbeitnehmer als jemanden, der weisungsgebunden fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leisten muss. Dies können beide Seiten durch eine sogenannte Statusklage beim Arbeitsgericht verbindlich feststellen lassen. Ein Interesse dürfte aber vor allem der Arbeitnehmer haben, da er hierdurch u.a. Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub und bei Anwendbarkeit eines Tarifvertrages ggf. verbesserte Arbeitsbedingungen erreichen kann 2.2 Arbeitnehmerähnliche Selbständige Rentenversicherungspflichtige arbeitnehmerähnliche Selbständige sind häufig arbeitsrechtlich als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen. Für arbeitnehmerähnliche Selbständige ist nach 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht. Hierzu gehören die Selbständigen, die folgende Kriterien erfüllen: Im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen UND Auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist allerdings unter verschiedenen Voraussetzungen auf Antrag möglich. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

8 2.3 Zulassungspflichtige Handwerke Anlage A der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt sind. Sie umfasst zurzeit 41 Gewerbe. 1. Maurer und Betonbauer 2. Ofen- und Luftheizungsbauer 3. Zimmerer 4. Dachdecker 5. Straßenbauer 6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 7. Brunnenbauer 8. Steinmetz und Steinbildhauer 9. Stuckateure 10. Maler und Lackierer 11. Gerüstbauer 12. Schornsteinfeger 13. Metallbauer 14. Chirurgiemechaniker 15. Karosserie- und Fahrzeugbauer 16. Feinwerkmechaniker 17. Zweiradmechaniker 18. Kälteanlagenbauer 19. Informationstechniker 20. Kraftfahrzeugtechniker 21. Landmaschinenmechaniker 22. Büchsenmacher 23. Klempner 24. Installateur und Heizungsbauer 25. Elektrotechniker 26. Elektromaschinenbauer 27. Tischler 28. Boots- und Schiffbauer 29. Seiler 30. Bäcker 31. Konditor 32. Fleischer 33. Augenoptiker 34. Hörgeräteakustiker 35. Orthopädietechniker 36. Orthopädieschuhmacher 37. Zahntechniker 38. Friseure 39. Glaser 40. Glasbläser und Glasapparatebauer 41. Vulkaniseur und Reifenmechaniker Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

9 2.4 Zulassungsfreie Handwerke Zulassungsfreie Handwerke - Anlage B1 der Handwerksordnung 1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 2. Betonstein- und Terrazzohersteller 3. Estrichleger 4. Behälter- und Apparatebauer 5. Uhrmacher 6. Graveure 7. Metallbildner 8. Galvaniseure 9. Metall- und Glockengießer 10. Schneidwerkzeugmechaniker 11. Gold- und Silberschmiede 12. Parkettleger 13. Rollladen- und Jalousiebauer 14. Modellbauer 15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher 16. Holzbildhauer 17. Böttcher 18. Korbmacher 19. Damen- und Herrenschneider 20. Sticker 21. Modisten 22. Weber 23. Segelmacher 24. Kürschner 25. Schuhmacher 26. Sattler und Feintäschner 27. Raumausstatter 28. Müller 29. Brauer und Mälzer 30. Weinküfer 31. Textilreiniger 32. Wachszieher 33. Gebäudereiniger 34. Glasveredler 35. Feinoptiker 36. Glas- und Porzellanmaler 37. Edelsteinschleifer und graveure 38. Fotografen 39. Buchbinder 40. Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker 41. Siebdrucker 42. Flexografen 43. Keramiker 44. Orgel- und Harmoniumbauer 45. Klavier- und Cembalobauer 46. Handzuginstrumentenmacher 47. Geigenbauer 48. Bogenmacher 49. Metallblasinstrumentenmacher 50. Holzblasinstrumentenmacher 51. Zupfinstrumentenmacher 52. Vergolder 53. Schilder- und Lichtreklamehersteller Handwerksähnliche Gewerbe - Anlage B2 1. Eisenflechter 2. Bautentrocknungsgewerbe 3. Bodenleger 4. Asphaltierer (ohne Straßenbau) 5. Fuger (im Hochbau) 28. Fleckteppichhersteller 29. Klöppler 30. Theaterkostümnäher 31. Plisseebrenner 32. Posamentierer Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

10 6. Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden) 7. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau) 8. Betonbohrer und schneider 9. Theater- und Ausstattungsmaler 10. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung 11. Metallschleifer und Metallpolierer 12. Metallsägen-Schärfer 13. Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren) 14. Fahrzeugverwerter 15. Rohr- und Kanalreiniger 16. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlußarbeiten) 17. Holzschuhmacher 18. Holzblockmacher 19. Daubenhauer 20. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung) 21. Muldenhauer 22. Holzreifenmacher 23. Holzschindelmacher 24. Einbau von genormten Baufertigteilen (z.b. Fenster, Türen, Zargen, Regale) 25. Bürsten- und Pinselmacher 26. Bügelanstalten für Herren- Oberbekleidung 27. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration) 33. Stoffmaler 34. Stricker 35. Textil-Handdrucker 36. Kunststopfer 37. Änderungsschneider (ehem. Flickschneider) 38. Handschuhmacher 39. Ausführung einfacher Schuhreparaturen 40. Gerber 41. Innerei-Fleischer (Kuttler) 42. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör) 43. Fleischzerleger, Ausbeiner 44. Appreteure, Dekateure 45. Schnellreiniger 46. Teppichreiniger 47. Getränkeleitungsreiniger 48. Kosmetiker (ehem. Schönheitspfleger) 49. Maskenbildner 50. Bestattungsgewerbe 51. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung) 52. Klavierstimmer 53. Theaterplastiker 54. Requisiteure 55. Schirmmacher 56. Steindrucker 57. Schlagzeugmacher Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

11 3 Definition Freiberufliche Tätigkeit Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß 18 EStG und 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt ( 1 (2) PartGG). Menschen, die freie Berufe ausüben, werden auch als Freiberufler bezeichnet. Charakter der freien Berufe Ein Angehöriger eines freien Berufs bleibt auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Hilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen. Nicht zu den freien Berufen gehören z. B. Gewerbe, die Tätigkeiten eines Land- oder Forstwirtes, die Verwaltung eigenen Vermögens und die selbständige Ausübung eines Berufes, der nicht unter die Definition eines freien Berufes fällt, z. B. Hellseher. Der Status der Freiberuflichkeit kann entfallen, wenn ein Freiberufler vornehmlich gewerbliche Leistungen vollbringt. Hierzu gehört beispielsweise der Verkauf von Waren (zum Beispiel bei Apothekern). Eine Kapitalgesellschaft wird, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Aktivität, nie als Freiberufler behandelt, auch wenn das Standesrecht insoweit teilweise Anwendung findet. 3.1 Freiberufliche Tätigkeiten sogenannte Katalogberufe Katalogberufe gem. 18 EStG bzw. 1 PartGG sind, soweit nicht bei einem Gewerbebetrieb angestellt: Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

12 In den juristischen Berufen Rechtsanwalt Patentanwalt Rentenberater (Rechtsbeistand) Notar, soweit nicht Beamter (der Notar ist in den meisten Bundesländern gleichzeitig Freiberufler und beliehener Amtsträger) In den wirtschaftswissenschaftlichen Berufen Wirtschaftsprüfer, Vereidigter Buchprüfer, Certified Public Accountant Steuerberater, Steuerbevollmächtigter Sachverständiger für betriebswirtschaftliche Bewertungen (bspw. Unternehmensbewertung) Beratender Betriebs- und Volkswirt In den Heilberufen Arzt Apotheker (steuerlich jedoch keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern gewerbliche Einkünfte i.s.d. 15 EStG) Tierarzt Zahnarzt Heilpraktiker Hebamme Krankenschwester Physiotherapeut/Krankengymnast Psychologischer Psychotherapeut Ergotherapeut Logopäde In den kreativen Berufen Künstler (bildende und darstellende) Musiker Regisseur Choreograf Schriftsteller Designer In den publizistischen Berufen Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

13 Journalist/Reporter Videojournalist/Fotojournalist (Bildberichterstatter) Dolmetscher/Übersetzer Naturwissenschaftliche und technische Berufe Diplom-Ingenieur, z. B. als Berater oder Sachverständiger Architekt, Stadtplaner, Innenarchitekt oder Landschaftsarchitekt Diplom-Biologe Diplom-Chemiker Handelschemiker Diplom-Geograph Diplom-Bauingenieur Diplom-Vermessungsingenieur Diplom-Informatiker Diplom-Psychologen Sonstige Diplom-Ingenieure Lotse In den pädagogischen und verwandten Berufen Dozent Erzieher und Lehrer (auch etwa Musiklehrer[1]) Kinder-Tagesmutter Vorteile eines freien Berufs Die klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, sind lediglich einkommenssteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet hier nach dem Charakter der konkret ausgeübten Tätigkeit, ob eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Es wird hierbei streng zwischen den Katalogberufen und anderen, zum Teil neu entstandenen, selbstständigen Berufen unterschieden, die tendenziell eher gewerblich interpretiert werden und Gewerbesteuer zahlen. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

14 4 Selbständigkeit und ALG II- Bezug Nachfolgend erhalten Sie einige Erläuterungen zu wichtigen Formularen /Anträgen, die Sie bei der Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land für Ihre Selbständigkeit und den weiteren ALG II- Anspruch einreichen. Veränderungsmitteilung: Dieses Formular (siehe Anlage S. 60) soll zusammen mit einer Kopie Gewerbeanmeldung oder dem Nachweis der erfolgten Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt im jetzt zuständigen Leistungsteam der Region eingereicht werden. Damit erfolgt die Bekanntgabe der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Anlage EKS mit Hinweisblatt EKS: Um prüfen zu können, ob Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft nach Aufnahme Ihrer Selbständigkeit weiterhin Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben, ist es erforderlich, dass Sie den Vordruck Anlage EKS (siehe Anlage S. 63) ausfüllen und an Ihre zuständige Leistungsabteilung weiterleiten. Wichtig: Fehlt dieser Vordruck ist eine Bearbeitung des Leistungsanspruches nicht möglich. Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zur Anlage EKS. Nach Eingang der o. g. Unterlagen wird die Leistungsakte an das Team 980, welches ausschließlich für die Betreuung von Selbständigen verantwortlich ist, weitergeleitet. Leistungsrelevante Angelegenheiten werden dann für Sie und alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft beim Team 980 bearbeitet, vermittlungsseitig gehören nur die Selbständigen ins Team 980, die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bleiben in der Betreuung bei den bisherigen Vermittler. ALG II- Bezug und Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Laut 30 SGB II werden die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit wie folgt berechnet: bis 100,- bleiben die Einnahmen anrechnungsfrei für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100,- übersteigt und nicht mehr als 800,- beträgt, sind 20% anrechnungsfrei für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800,- übersteigt und nicht mehr als 1200,- beträgt, sind zusätzlich noch mal 10% anrechnungsfrei Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

15 Siehe auch Merkblatt SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, S. 39 Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

16 5 Förderleistungen der Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Einstiegsgeld (ESG) nach 16b SGB II: Bei ESG handelt es sich um eine Förderleistung, welche auf Antrag erbracht werden kann, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist und die selbständige Tätigkeit geeignet ist, Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob der Antragsteller über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen zum erfolgreichen Führen eines Unternehmens verfügt. Der Antrag auf ESG muss vor Tätigkeitsaufnahme erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ESG. Wichtig: Eine abschließende Bearbeitung des Antrages auf ESG kann erst erfolgen, wenn alle Antragsunterlagen gem. beigefügtem Infoblatt (auf Antrag nochmals angegeben) eingereicht werden. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach 16c SGB II: Zur Unterstützung einer hautberuflich selbständigen Tätigkeit können durch den Träger der Grundsicherung Leistungen (Gewährung von Zuschüssen oder Darlehen) erbracht werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit in einem angemessenen Zeitraum überwunden oder verringert wird. Die Gewährung von derartigen Leistungen unterliegt besonders strengen Prüfkriterien wie z.b.: Persönliche und fachliche Eignung Fachliche Qualifikationen Betriebswirtschaftliches Know-how (Kenntnisse im kaufmännischen und rechtlichen Bereich) Nachweis, dass keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. (z.b. abschlägige Bestätigung durch die Hausbank) Entsprechende Anträge werden durch zuständigen Arbeitsvermittler ausgehändigt. 5.1 Einstiegsgeld nach 16b SGB II (1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

17 (2) Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt. (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maßgebenden Regelleistung herzustellen. (Quelle: 16b SGB II Stand: September 2009) Was ist Einstiegsgeld? Einstiegsgeld kann zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Wer kann Einstiegsgeld bekommen? Arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige die Leistungen nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II) erhalten, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit In welcher Höhe kann Einstiegsgeld gewährt werden? Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann Einstiegsgeld gewährt werden in Höhe von maximal 50 % der Regelleistung nach 20 Abs. 2 SGB II zuzüglich 10 % der Regelleistung für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Was sind die Fördervoraussetzungen bei Aufnahme einer a.) sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder b.) einer selbständigen Tätigkeit? a.) ein mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis Vorlage: Arbeitsvertrag und Verdienstbescheinigung b.) Selbständige Tätigkeit mit hauptberuflichen Charakter Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

18 Notwendige Antragsunterlagen für ESG: Aussagekräftige Beschreibung des Gründungsvorhabens / Unternehmenskonzept Kapitalbedarfs-/ Finanzierungsplan Umsatz-/ Rentabilitätsvorschau Gewerbeanmeldung/ Bestätigung des Finanzamtes zur Freiberuflichkeit (Steuernummer) Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenz Wichtig: In beiden Fällen ist der Antrag vor Arbeitsaufnahme bzw. Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu stellen! Weitere Informationen unter: Checkliste Unternehmenskonzept/ Gründungsvorhaben Die folgende Checkliste zum Unternehmenskonzept soll Ihnen als grober Fahrplan für die Erstellung des Konzeptes zu Ihrem Unternehmen dienen. Zur besseren Nutzung ist die Checkliste dem Informationspaket auch noch einmal als - Anlage 5 - beigefügt. Checkliste Unternehmenskonzept 1. Gründungs- und Geschäftsidee, Vorhabensbeschreibung Gründerperson (Warum haben Sie sich für diese Geschäftsidee entschieden, warum wollen Sie dieses Unternehmen gründen?), Branche (Handwerk, Produktion, Handel, Dienstleistung), Begründung des Vorhabens (Marktnische, technische Entwicklung, Spezialisierung, Chancen und Risiken) 2. Produkt- und Leistungsprogramm Aufstellung der Produkte und Leistungen, Serviceangebot, Alleinstellungsmerkmal, Verkaufspreise 3. Zielgruppe Kunden/Personengruppen/Auftraggeber (Privatpersonen, öffentliche Auftraggeber, Unternehmen, Kommunen etc.) 4. Markt- und Branchensituation Markteinschätzung, Bedarfsanalyse, Kundenwünsche, zukünftige Entwicklung, Abhängigkeiten, Lieferanten etc. 5. Standortbeschreibung/Konkurrenzsituation - Eigenes Grundstück/Wohnung/Werkstatt/Lagerräume, Miet-, Pacht- oder Kaufverträge - Standort (Gewerbepark, Einkaufszentrum, Geschäftsstrasse/Nebenstrasse, Zentrum/Stadtrand) Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

19 - Infrastruktur/Verkehrsanbindung, Kundenpotential/Kaufkraft, behördliche Auflagen - Anzahl, Größe und Struktur der Mitbewerber, eigene Vorteile gegenüber dem Mitbewerber - Zukünftige Entwicklung/Potential 6. Rechtsform - Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft (GbR, OHG, GmbH, GmbH& Co. KG, AG etc.) - Neugründung, Betriebsübernahme/Nachfolgeregelung, Beteiligung, Franchise, MBO etc. 7. Marketing und Vertrieb Produktpolitik, Preispolitik, Plazierung, Promotion/Werbung, Vertrieb 8. Personalplanung Anzahl, Qualifikation, Einsatz-/Arbeitsgebiet, Arbeitsverträge, Schulung/Weiterbildung 9. Kapitalsbedarfsplan Euro Grundstücke/Gebäude einschl. Nebenkosten Baukosten (auch Umbau) Maschinen und Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Einrichtung, EDV-Anlagen) Fuhrpark Patente/Lizenzen Material- und Warenausstattung Gründungskosten (Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar, Handelsregister, Gerichtskosten, Franchisegebühr u.a.) Sonstiges Finanzierungsplan Euro Eigenkapital Fremdkapital Zuschüsse/öffentliche Fördermittel Sonstiges Umsatz- und Ertragsvorschau für die ersten 3 Geschäftsjahre laut Anlage 12. Angaben zum Gründer/Persönliche Unterlagen laut Anlagen Tabellarischer Lebenslauf, Gesellenbrief, Meisterbrief, Qualifikationsnachweise Datum/Unterschrift Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

20 5.1.2 Umsatz und Ertragsvorschau Angaben in Euro Planjahr % Planjahr % Planjahr % Umsatz (netto) Bestandsveränderungen Betriebsleistung Materialaufwand Fremdleistungen Rohertrag Personalaufwand Miete Heizung/Energie sonst. Raumkosten Beiträge/Gebühren Werbekosten Reisekosten/Bewirtung KfZ-Kosten Büromaterial Porto/Telefon Versicherungen Rechts- und Beratungskosten Zeitschriften/Fachliteratur Reparaturen/Instandhaltung sonstige Kosten Betriebsergebnis Zinsen Brutto-Cashflow Abschreibungen Ergebnis v/steuern Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

21 5.2 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach 16c SGB II (1) Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. (2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von Euro nicht übersteigen. (Quelle: 16c SGB II - Stand: September 2009) Was sind Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen? Das sind Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Wer kann die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beantragen? Erwerbsfähige Hilfebedürftige die hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit aufnehmen oder bereits ausüben. In welchem Umfang können Darlehen und Zuschüsse gewährt werden? Darlehen und Zuschüsse können in dem Umfang gewährt werden, wie dies zur Beschaffung von Sachgütern für die Ausübung einer voraussichtlich wirtschaftlich tragfähigen selbständigen Tätigkeit als notwendig und angemessen erscheint und wenn zu erwarten ist, dass die Hilfebedürftigkeit durch diese selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes überwunden oder erheblich verringert wird; Zuschüsse dürfen einen Betrag von Euro nicht übersteigen. Welche Unterlagen bzw. Nachweise müssen bei der Antragstellung eingereicht werden? 1. Vollständig ausgefüllter Antrag (Vordruck wird in der ARGE ausgegeben) 2. Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Kammern, Gründerzentren, Fachverbände) zur Tragfähigkeit der Selbständigkeit 3. Aussagefähige Darlegung des Antragstellers zu folgenden Fragen: Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

22 Welche Sachgüter sollen angeschafft werden und warum ist die Anschaffung jetzt notwendig? Handelt es sich um eine der Unternehmung angemessene Anschaffung und kann das Sachgut gebraucht gekauft werden? Welche Form der Förderleistung wird warum beantragt (Darlehen und/ oder Zuschuss)? Warum und wann wird die voraussichtliche Anschaffung des Sachgutes dazu führen, dass die Hilfebedürftigkeit beendet bzw. deutlich verringert wird? 4. Ausführliche Beschreibung der sozialen und fachlichen Kompetenzen des Hilfebedürftigen 5. Nachweis über Beantragung der benötigten finanziellen Mittel bei der Hausbank und Entscheidung der Hausbank, beides in Schriftform 6. Aussagefähige Beschreibung des Existenzgründervorhabens bzw. bestehenden Unternehmenskonzeptes 7. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Eigenkapital, Bedarf an Fremdkapital, Sicherheiten für Kredite, Inanspruchnahme von Förderprogrammen) 8. Ertrags- und Rentabilitätsvorschau (erwartete Erträge zur monatlichen Berechnung im ersten Jahr und zur Jahresberechnung im zweiten und dritten Jahr der Gründung) Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zu Partnern für die fachkundige Stellungnahme erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Hinweis: Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits angeschafften Sachgütern ist nicht möglich. Das bedeutet, dass das Sachgut nicht vor Beantragung und Bewilligung gekauft werden darf. Die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen sind zweckgebunden. Für die Beurteilung Ihrer sozialen Kompetenzen, stellen Sie sich bitte folgende Fragen: Bin ich für die Art und den Umfang meiner Tätigkeit ausreichend belastbar? Kann ich dem erforderlichen Zeitaufwand gerecht werden? Kann ich mit Phasen zwischen fehlenden bzw. wechselnden Einnahmen umgehen? Bin ich kommunikativ, engagiert, flexibel und organisiert? Für die Beurteilung Ihrer fachlichen Kompetenzen, stellen Sie sich bitte folgende Fragen: Habe ich fundierte berufliche Kenntnisse aus einer Ausbildung oder aus der Berufspraxis, die die Art der Selbständigkeit erfordert? Habe ich ausreichend Kenntnisse im Marketing und Vertrieb? Habe ich ausreichend Kenntnisse zu der ausgewählten Gründungsform, zum Vertragsrecht und zum Steuerrecht? Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

23 6 Roter Faden für die Gründungsplanung veröffentlicht durch das BMWi-Gründerportal: Übersicht Vorbereitung und Beratung Quelle und weitere Informationen: Schritt für Schritt in die Selbständigkeit: Wer den Weg in die berufliche Selbständigkeit geht, sieht meist den Wald vor lauter Bäumen nicht. Diese Übersicht zeigt Ihnen daher die wichtigsten Wegmarken auf, die Sie zu Ihrem Unternehmen führen. Schritt 1: Die Entscheidung Sind Sie ein Unternehmertyp? Eine Reihe von einfachen Testfragen hilft Ihnen, in dieser Frage mehr Sicherheit zu gewinnen: Ist die Selbständigkeit wirklich der richtige Weg für Sie? Sind Sie fachlich qualifiziert? Haben Sie Erfahrungen in der Branche? Verfügen Sie über kaufmännisches Know-how? Steht Ihre Familie hinter Ihnen? Stehen Sie die Belastungen während der Startphase und auch später durch? Lassen Sie sich beraten und gleichen Sie Schwächen aus. Besuchen Sie ein Gründungsseminar Ihrer Kammer oder Ihres Verbandes. Lassen Sie sich anschließend von einem Berater der Kammer oder des Verbandes, von einem freien Unternehmensberater oder anderen kompetenten Fachleuten helfen. Klären Sie: Zu welchen Fragen brauchen Sie Beratung? Wer kann Ihnen je nach Fragestellung weiterhelfen? Was sollten Sie beim Abschluss von Beraterverträgen beachten? Informieren Sie sich über die Beratungsförderung des Bundes. Sie haben sich entschieden? Dann weiter... Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

24 Schritt 2: Die Planung Arbeiten Sie Ihre Geschäftsidee aus. Überlegen Sie sich, mit welchem Angebot Sie auf den Markt gehen wollen. Dafür müssen Sie Ihre zukünftigen Kunden, ihre Bedürfnisse, ihre Neigungen, ihr Kaufverhalten kennen lernen. Finden Sie möglichst etwas Besonderes, was die Konkurrenz nicht hat. Verschaffen Sie sich dafür auch einen Überblick über die Konkurrenzsituation, vor allem auch an dem Standort, den Sie wählen. Wollen Sie sich selbständig machen, haben aber noch keine zündende Geschäftsidee? Dann kommt für Sie vielleicht ein Franchise-Unternehmen in Frage, das Sie als Lizenz- Unternehmerführen können. Oder Sie übernehmen ein bestehendes Unternehmen. Unternehmensnachfolger sind in jeder Branche und für jede Unternehmensgröße gefragt. Schreiben Sie Ihren Businessplan. Erklären Sie Ihre Geschäftsidee bzw. Ihr Vorhaben. Stellen Sie die Gründerperson/-en dar. Beschreiben Sie Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung. Beschreiben Sie Ihre Kunden. Beschreiben Sie Ihre Konkurrenten. Beschreiben Sie Ihren Standort. Welche Lieferanten wollen Sie nutzen? Erläutern Sie Ihre Personalplanung. Zu welchem Preis wollen Sie Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung verkaufen? Welche Vertriebspartner werden Sie nutzen? Welche Kommunikations- und Werbemaßnahmen wollen Sie ergreifen? Welche Rechtsform haben Sie gewählt? Welche Chancen und Risiken hat Ihr Vorhaben? Wie hoch ist der Kapitalbedarf? Wie können Sie diesen Kapitalbedarf decken? Denken Sie an Ihre persönliche Absicherung und die Ihrer Familie. Für beruflich Selbständige gibt es verschiedene Möglichkeiten, für Alter, Krankheit und Todesfall vorzusorgen. Wichtig ist, die Entscheidung für geeignete Versicherungen und Maßnahmen nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sich schon während des Gründungsprozesses beraten zu lassen. Das Konzept steht nun. Jetzt muss es finanziert werden. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

25 Schritt 3: Der Finanzplan Kalkulieren Sie das benötigte Startkapital. Wie groß ist Ihr Kapitalbedarf für die Gründung und die Startphase? Machen Sie eine Aufstellung aller kurz- und längerfristig relevanten Kostenpositionen. Kalkulieren Sie Ihren Verdienst. Überlegen Sie, ob sich die Gründung einer selbständigen Existenz für Sie auszahlt. Lohnt sich der Aufwand? Ermitteln Sie alle möglichen Finanzquellen. Wie viel Geld steht Ihnen selbst zur Verfügung? Wer könnte Ihnen privat Geld leihen? Wer würde sich an Ihrem Unternehmen beteiligen? Prüfen Sie die Angebote der Kreditinstitute und die vielfältigen Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und auch der Europäischen Union. Wenn die Finanzierung gesichert ist, machen Sie Ihr Unternehmen startklar. Schritt 4: Das Unternehmen Erledigen Sie alle notwendigen Formalitäten. Bedenken Sie die Anforderungen von Behörden, Kammern, Berufsverbänden etc. Erkundigen Sie sich, für welche Vorhaben besondere Voraussetzungen und Nachweise, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen erforderlich sind. Sorgen Sie für das Finanzamt vor. Stellen Sie sich von Anfang an auf Ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt ein. Denken Sie an die Risikovorsorge im Unternehmen. Kümmern Sie sich um ausreichende und geeignete Versicherungen für Ihr Unternehmen. Verschließen Sie nicht die Augen vor möglichen Risiken und Gefahren, sondern sorgen Sie mit den richtigen Maßnahmen vor. Lassen Sie sich auch nach der Eröffnung weiter beraten. Nach dem Unternehmensstart kommen neue Aufgaben auf Sie zu. Lassen Sie sich vor allem zu finanziellen Belangen weiter beraten. Engagieren Sie im Zweifelsfall einen Unternehmensberater. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

26 Orientieren und vertiefen: Beratung Gehen Sie bei der Beratung für Ihre Unternehmensgründung am besten in zwei Schritten vor. Zuerst sollten Sie sich orientieren und allgemeine Fragen klären. In einem zweiten Schritt sollten Sie Ihre Informationen vertiefen und dazu spezialisierte Beratungsstellen bzw. Beraterinnen und Berater aufsuchen. Orientierungsberatung bieten an: 1. Industrie- und Handelskammer (IHK)/Handwerkskammer (HWK) allgemeine Beratung zu allen Fragen der Gründung (kostenlos) ( bundesweite gründerinnenagentur (bga) telefonische Beratung für Gründerinnen zu allen Fragen der Gründung ( 3. GründerInnen- und UnternehmerInnennetzwerk Gründerinnenstammtische oder Unternehmerinnenvereine zum Erfahrungsaustausch, Kontaktmöglichkeiten zu Team- und Kooperationspartnerinnen (kostenlos). Adressen über kommunale Wirtschaftsförderung oder Gründungsinitiative 4. Gründungsinitiative Hilfe bei der Gründungsvorbereitung und der Erarbeitung eines Businessplans (kostenlos) 5. Berufs-/Branchenverband Informationen und Beratung zu den berufs- bzw. branchenspezifischen Anforderungen einer Gründung (in der Regel kostenlos) 6.Gründermessen vielseitige Informationen und Überblick über alle wichtigen Beratungseinrichtungen; Termine bei der kommunalen Wirtschaftsförderung oder Gründungsinitiative (Kosten für Eintrittskarte) 7. Kommunale Wirtschaftsförderung einführende Beratung zu vielen Fragen der Gründung und teilweise Lotsenfunktion zu zuständigen Ämtern vor Ort (kostenlos) 8. Kommunale Frauenbeauftragte Überblick über besondere Beratungsangebote für Gründerinnen (kostenlos) Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

27 Vertiefende Beratung bieten an: 1. Industrie- und Handelskammer (IHK)/Handwerkskammer (HWK) vertiefende Beratung und Existenzgründungskurse ( ) 2. Beratungseinrichtungen der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) Adressen der Beratungseinrichtungen erhalten Gründerinnen bei der bga ( 3.UnternehmensberaterIn beschäftigt sich intensiv und über einen längeren Zeitraum mit dem Gründungsvorhaben (honorarpflichtig) 4. Businessplanwettbewerb intensive Betreuung bei der Erarbeitung eines Businessplans. Es gibt bundesweite und regionale Businessplanwettbewerbe, die entweder für alle oder nur für bestimmte Branchen offen sind 5. Institut für Freie Berufe Gründungsberatung für Angehörige der freien Berufe (in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen) ( 6. Rechtsanwältin/-anwalt für Fragen zur Rechtsform, zu Vertragsangelegenheiten (vom Miet/Pachtvertrag bis zum Gesellschaftervertrag) oder auch zur Abfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (honorarpflichtig) 7. Notar/in übernimmt die Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister, berät bei der Abfassung von Gesellschafterverträgen (honorarpflichtig) 8. Steuerberater/in Beratung zu den steuerlichen Aspekten von Rechtsformen, der Buchhaltung und Pflichten gegenüber dem Finanzamt (honorarpflichtig) Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

28 9. Landesförderinstitut Informationen über die Existenzgründungsförderprogramme des jeweiligen Bundeslandes (z.b. Investitionsbank Sächsische Aufbaubank - SAB) ( 10. KfW-Mittelstandsbank Informationen (Sprechtage, Infoline) über alle bundesweiten Förderprogramme für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. ( 11. Arbeitsagentur Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann sich bei seinem Fallmanager über den Gründungszuschuss und/oder Einstiegsgeld informieren. Wer Personal einstellen möchte, ist hier ebenfalls an der richtigen Stelle. Und: Auch Selbständige können sich in der Arbeitslosenversicherung absichern. Informationen bieten ebenfalls die Arbeitsagenturen. ( 12. Krankenversicherung/Pflegeversicherung Die Beitragssätze für Selbständige unterscheiden sich von denen für Angestellte und Arbeitslose. Gründerinnen und Gründer sollten sich auch über die Unterschiede zwischen einer privaten und gesetzlichen Absicherung informieren. 13. Rentenversicherung Es gibt selbständige Tätigkeiten, die rentenversicherungspflichtig sind. Für alle anderen gilt: Sie können sich freiwillig weiterversichern und/oder private Vorsorge betreiben. Informationen zur Altersvorsorge bietet bspw. die Stiftung Warentest. ( Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

29 7 Sonstige Fördermöglichkeiten Gründercoaching Deutschland Hierdurch soll Existenzgründern die Möglichkeit gegeben werden, Coachingleistungen von Beratern in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten. Die Selbständige Tätigkeit muss bereits begonnen worden sein. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Nicht förderfähig sind Beratungen im Vorgründungsbereich sowie Beratung zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen. Anträge werden über die Regionalpartner der KfW weitergeleitet. Details bitte den Infoblättern Gründercoaching Deutschland entnehmen. Regelungen hinsichtlich des erforderlichen Eigenanteils in Höhe von 10% der Gesamtkosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler. Existenzgründungsseminare Einmal monatlich findet im BIZ der Agentur für Arbeit Leipzig eine Informationsveranstaltung für Gründungsinteressierte statt. Jedem Gründungswilligen wird empfohlen, in Vorbereitung auf seine selbständige Tätigkeit ein Gründungsseminar zu absolvieren. Ebenso ist es möglich, dass der Kunde über die Eingliederungsvereinbarung durch den zuständigen Arbeitsvermittler zur Teilnahme verpflichtet wird. Der Kunde sollte in Vorbereitung auf eine selbständige Erwerbstätigkeit Wissen auf den Gebieten der persönlichen Voraussetzungen eines Existenzgründers, zu rechtlichen Grundlagen bzgl. der Gründungsformen, Vertrags,- Arbeits,- Gesellschaftsrecht, Melde- und Genehmigungspflichten, zu Sozialversicherungsfragen, Marketing und Controlling sowie Steuerrecht (Steuerarten, Besteuerungsverfahren, Erklärungs- und Abgabepflichten, Gewinnermittlung) vorweisen können. Regelungen erfahren Sie über Ihren zuständigen Arbeitsvermittler. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

30 Mittelstandsförderung Vorgründungsberatung Allgemeine Informationen Das Programm "Vorgründungsberatung" ist auf die Gründung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz ausgerichtet. Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Die richtige Beratung kann gerade in der Anfangsphase für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein. Insbesondere können Sie sich zu folgenden Themen beraten lassen: o Sicherung und Optimierung der Finanzierung o Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts o Überarbeitung/ Weiterentwicklung Ihres Gründungskonzepts o Markterschließung o Standortsuche o Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/ -strategien o Personalkonzeptentwicklung/ Maßnahmen zum Personalaufbau Nicht vom Förderumfang umfasst sind die Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten, Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen sowie Beratungen im Zusammenhang mit Betriebsübernahmen. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

31 Konditionen Details Art der Förderung nicht rückzahlbarer Zuschuss Höhe Der Zuschuss beträgt 75% des Tageshonorars des Beraters bei einem maximal möglichen Tageshonorar von 650,00 netto. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Die Beratung soll mindestens 2, darf jedoch höchstens 10 Tagewerke umfassen. Umfang Je Gründungsvorhaben kann die Förderung nur einmal innerhalb von 5 Jahren in Anspruch genommen werden. Rechtsanspruch besteht nicht Zuständige Stelle o für die Erstberatung: die sächsischen IHK's sowie Handwerkskammern, Landesverband der Freien Berufe o für die Bearbeitung des Förderantrags: die Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB) Voraussetzungen Unterstützung im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten natürliche Personen mit Hauptoder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein kleines/mittleres Unternehmen in Sachsen gründen wollen. Nicht antragsberechtigt sind Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen. Verfahrensablauf Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich zunächst je nach geplanter Ausrichtung an die zuständige IHK, Handwerkskammer bzw. an den Landesverband der Freien Berufe. Dort wird Ihnen bei persönlicher und fachlicher Eignung sowie positiver Beurteilung Ihres Vorhabens eine entsprechende Beratungsempfehlung erteilt. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

32 Innerhalb von 2 Monaten nach Erteilung einer Beratungsempfehlung muss der Förderantrag bei der SAB gestellt werden. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt als Einmalzahlung nach der Verwendungsnachweisprüfung. Hierzu sind der SAB der Beratervertrag, der Beratungsbericht, die Originalrechnung des Beraters sowie ein Nachweis der Bezahlung vorzulegen. Die Beratung selbst als auch die Abrechnung der Beratungskosten soll innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen. Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, an der Erfolgskontrolle mitzuwirken. Hierzu versendet die SAB nach Beendigung des Vorhabens Fragebögen, die vollständig ausgefüllt zurückzusenden sind. Für Fragen zur Antragstellung und zum weiteren Verfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB) sehr gern zur Verfügung. Erforderliche Unterlagen Die Antragsunterlagen stehen unter zur Verfügung. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind aus den Antragsformularen ersichtlich. Frist / Dauer Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Hinweis: Als Beginn gilt der Abschluss eines Beratervertrages. Kosten Die Antragstellung ist für Sie kostenlos. Rechtsgrundlagen Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit Kontakt Servicecenter Tel / Fax 0351 / Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

33 Stand 01/2009, Bestellnummer Merkblatt - Gründercoaching Deutschland, gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen. Um Existenzgründerinnen und Existenzgründern (im Folgenden Existenzgründer genannt) die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen und den Erfolg von Existenzgründungen zu erhöhen, können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Der Inhalt des KfW Merkblattes Gründercoaching Deutschland basiert auf den Förderbedingungen des ESF und der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen unter der "De-minimis"- Verordnung. Diese verpflichtet KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Existenzgründer enthält das "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen" der KfW (Formularnummer ). Was wird gefördert? Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und - makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit des Existenzgründers (Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbean- oder -ummeldung, Handelsregistereintrag etc.) muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

34 Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen dieses Programms im ersten Jahr eine besondere Förderung, sofern an sie im ersten Jahr nach der Gründung ein Gründungszuschuss ( 57 Sozialgesetzbuch - SGB III), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( 20 SGB II), Einstiegsgeld ( 16b SGB II bzw. 29 SGB II in der bis zum gültigen Fassung), Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen ( 16c SGB II) oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (nach 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II in der bis zum gültigen Fassung), erbracht werden oder wurden. Die zu beratenden Existenzgründer müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Unternehmensstandort und der Antragsberechtigung. Ein gefördertes Gründercoaching setzt immer eine Coachingempfehlung eines Regionalpartners und eine Coachingzusage der KfW voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch. Wie hoch sind die Zuschüsse im Gründercoaching Deutschland? Existenzgründer erhalten grundsätzlich im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einen Zuschuss in Höhe von 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von Euro. Gründer mit Sitz in den " Phasing-out "-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal Euro nicht überschreiten. Wie sieht die besondere Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit aus? Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die die oben genannten Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, erhalten im gesamten Bundesgebiet einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal Euro nicht überschreiten. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

35 Welche Kosten muss der Existenzgründer selbst tragen? Der Eigenanteil, die Fahrtkosten sowie sonstige Nebenkosten sind durch den Existenzgründer selbst zu finanzieren. Der Eigenanteil darf nicht aus Mitteln des ESF oder vom beauftragten Berater - mittel- oder unmittelbar - finanziert werden. Die Mehrwertsteuer kann nur dann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung für den Antrag stellenden Existenzgründer vorliegt. Der Existenzgründer hat hierfür einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Die Höhe der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht. Wie läuft das Gründercoaching Deutschland ab? Anträge sind über die Regionalpartner der KfW (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsfördergesellschaften) einzureichen. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist unter einsehbar. Vor Antragstellung ist mit dem Regionalpartner ein persönliches Kontaktgespräch zu führen. Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars auf dem Antrag ab und reicht diesen an die KfW weiter. Mit dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses sind folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beim Regionalpartner einzureichen: 1. Anlage "De-minimis"-Erklärung des Antragstellers (Formularnummer ) 2. bei Beantragung der besonderen Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit zusätzlich: (gegebenenfalls vorläufige(r)) Bewilligungsbescheid(e) einen Gründungszuschuss ( 57 SGB III), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( 20 SGB II), Einstiegsgeld ( 16b SGB II bzw. 29 SGB II in der bis zum gültigen Fassung), Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen ( 16c SGB II) oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (nach 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II in der bis zum gültigen Fassung). 3. gegebenenfalls Bescheinigung über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung Wichtig: Der Antrag auf die Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten ist unbedingt vor Abschluss eines Coachingvertrags über den Regionalpartner an die KfW zu richten. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

36 1. Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners über die Gewährung des Zuschusses und erteilt eine entsprechende Zusage an den Existenzgründer. 2. Nach Zugang der Zusage wählt der Existenzgründer einen Berater (Gründercoach) aus der KfW-Beraterbörse ( aus. Der ausgewählte Berater muss für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. 3. Der Existenzgründer schließt mit dem ausgewählten Berater einen schriftlichen Coachingvertrag ab, in dem Coachinginhalte, die Höhe des Tageshonorars und der Coachingzeitraum geregelt sind. 4. Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden. 5. Eine Bezuschussung setzt voraus, dass der Vertrag nicht vor Erteilung der Zusage durch die KfW geschlossen wurde und dem Regionalpartner innerhalb von 8 Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum KfW) vorliegt und der KfW im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht wird. 6. Der Coachingvertrag wird von der KfW hinsichtlich der Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Der Existenzgründer erhält hierüber eine schriftliche Bestätigung. 7. Bei der besonderen Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit muss das Coaching innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung des Unternehmens begonnen worden sein. Als Beginn der Maßnahme wird die Unterzeichung des Coachingvertrags betrachtet. 8. Das Coaching wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 12 Monaten ab Erteilung der Zusage (Datum der Ausstellung durch die KfW) durchgeführt. 9. Nach Beendigung des Coachings erstellt der Berater einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte des Coachings sowie dessen wesentliche Ergebnisse wiedergegeben werden. 10. Der Existenzgründer reicht die nachfolgend aufgeführten Abrechnungsunterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beim Regionalpartner ein: 1. die Gesamtrechnung des Beraters 2. Kontoauszug des Existenzgründers als Zahlungsbeleg des Eigenanteils 3. Abschlussbericht des Gründercoachs 4. bei beantragter besonderer Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit: sämtliche vorliegenden, endgültigen Bewilligungsbescheide über die oben genannten Leistungen nach SGB III bzw. SGB II, sofern diese nicht bereits bei Antragstellung eingereicht wurden (Änderungen der Leistungshöhe der endgültigen gegenüber den vorläufigen Bewilligungsbescheiden haben keinen Einfluss auf die Höhe des zugesagten Gründercoaching-Zuschusses). Sofern die endgültigen Bewilligungsbescheide noch nicht vorliegen, können diese auch direkt bei der KfW nachgereicht werden. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

37 Diese Unterlagen müssen dem Regionalpartner mit Ablauf des Coachingzeitraums vollständig vorliegen, andernfalls ist die Voraussetzung für die Zuschussgewährung nicht mehr gegeben. Die Unterlagen leitet der Regionalpartner an die KfW weiter. Die KfW prüft die eingereichten Unterlagen und veranlasst die Auszahlung des Zuschusses an den Existenzgründer. Was ist von der Förderung ausgeschlossen? Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen: im Vorgründungsbereich; die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben; die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben; die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben; die - über den Eigenanteil hinaus - mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden; Aufgrund EU-beihilferechtlicher Vorgaben sind Beratungen in bestimmten Branchen (landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur) nicht förderfähig. Siehe dazu "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen" der KfW (Formularnummer ). Darüber hinaus sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen. Siehe dazu gesondertes Merkblatt der KfW (Formularnummer ). Kann das Gründercoaching Deutschland mehrfach beantragt werden? Insgesamt kann ein Existenzgründer innerhalb der ESF-Förderperiode (bis Ende 2013) eine Förderung bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von Euro beantragen. Diese kann sowohl durch Anträge in beiden Fördervarianten - Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer und Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit - als auch durch mehrere Anträge in einer Fördervariante ausgeschöpft werden. Ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich? Der Existenzgründer bestätigt auf dem Antrag, dass für die durch das Gründercoaching Deutschland geförderte Maßnahme keine andere Unterstützung aus ESF-Mitteln beantragt wird. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

38 Nimmt ein Existenzgründer weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch, dann müssen sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen unterscheiden. Das heißt der Existenzgründer erklärt, nicht an anderen Maßnahmen, die dieselben Inhalte bzw. Elemente wie das Gründercoaching Deutschland haben, teilzunehmen (z. B. an anderen Coachingmaßnahmen). Zu Begleitungs- und Kontrollzwecken hat der Existenzgründer jederzeit gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und dem Bundesrechnungshof Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen hat er die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu gegebenenfalls anderen Fördermaßnahmen nachzuweisen. Subventionserhebliche Tatsachen Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes. Ihr Ansprechpartner Existenzgründer wenden sich an den für sie zuständigen Regionalpartner vor Ort oder an die Infocenter der KfW Mittelstandsbank: Telefon: (3,9 Cent/ Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.) infocenter@kfw.de In Kooperation mit DIHK, ZDH und anderen Regionalpartnern Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

39 Unternehmens- und Existenzgründerförderung in Sachsen durch die SAB Zuschüsse Existenzgründung durch Arbeitslose Einstellung Arbeitsloser in zusätzliche Dauerarbeitsverhältnisse Berufliche Erstausbildung Gewährung von Darlehen Mikrodarlehen Projektförderung Einzelbetriebliche Förderverfahren weitere Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen Grundlagen aller Programme Förderung durch den ESF erfolgt immer nachrangig zu Bundes- und Landesförderung. Antragstellung ist jederzeit möglich. Rechtsgrundlage der Förderung sind die ESF- Richtlinien der Ministerien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen! Vereinfachtes Antragsverfahren - 6 Wochen Bearbeitungszeit Existenzgründerzuschuss Förderzweck: Förderung für nichtinvestive Zwecke > Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Anfangsphase der geschäftlichen Tätigkeit Förderung der Existenzgründung Art der Zuwendung: Zuschuss in Höhe von aktuell 500 für 12 Monate = 6.000,00 nicht rückzahlbarer Zuschuss Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

40 Zuwendungsvoraussetzungen / Empfänger: arbeitslos registrierte Personen oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die keinen Anspruch auf ALG I der Agentur für Arbeit und keinen Anspruch auf ALG II besitzen, fachliche und kaufmännische Kenntnisse und tragfähiges Konzept sind vorhanden. Positive Stellungnahme der fachkundigen Stelle. Förderausschlüsse: Anspruch auf Bezug von Leistungen ALG I bzw. ALG II Übernahme eines Betriebes oder Betriebsteils von Ehegatten oder Verwandten bis zum 3. Grad bereits schon Zuschuss aus Mitteln des ESF erhalten erneute Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit innerhalb von 24 Monaten nach Abmeldung derer laufende Insolvenz oder Rentenbeginn fällt in Förderzeitraum damit eine Förderung nicht im letzten Moment scheitert Eingehen verbindlicher Verpflichtungen oder Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung Finanzamt erst nach Bewilligung oder Erteilung des vorläufiger Maßnahmebeginns Der Übergang aus der Arbeitslosigkeit muss nahtlos sein! Mikrodarlehen Zuwendungsempfänger: Existenzgründer und Gründer in 3- jähriger Festigungsphase erneute Existenzgründer (zweite Chance) ohne Verpflichtungen/ Verbindlichkeiten aus der Erstgründung Branchenausschluss beachten (z.b. Landwirtschaft, Speditionen) Förderzweck: Förderung einer nachhaltigen, selbständigen Existenzgründung bzw. Begleitung von Investitionen in 3- jähriger Festigungsphase Art der Zuwendung: verzinsliches Darlehen einmalig pro Vorhaben bis max pro Darlehensnehmer keine banküblichen Sicherheiten, lediglich persönliche Haftung, keine Hausbank Eigenanteil mindestens 20% der Gesamtkosten (bei betrieblichen Investitionen 40 %) NEU: Einbringen von Eigenleistungen / Sacheinlagen möglich Laufzeit bis zu 5 Jahre, davon bis zu 12 Monate tilgungsfrei Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

41 fester Zinssatz auf Basis des geltenden EU-Referenzzinssatzes zum Zeitpunkt der Bewilligung Sondertilgungen jederzeitig möglich Einzelbetriebliches Förderverfahren Förderzweck: Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wirtschaftsfähigkeit von Angestellten und Unternehmern mit arbeitsmarkt-politischem Mehrwert Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze Stärkung des unternehmerischen Denkens und Handels der Mitarbeiter Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen Professionalisierung des Unternehmensmanagement auch Nachfolge Antragsteller: nur der Arbeitgeber, vorrangig Kleinstunternehmen und KMU mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen Art der Zuwendung: nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80% der Kosten im Erstattungsprinzip damit eine Förderung nicht im letzten Moment scheitert: kein Vertragsabschluss / Anmeldung vor Zuwendungsbescheid bzw. vorzeitigem Maßnahmebeginn! 3 Kostenangebote begründete Auswahlentscheidung Kontakt Sächsische Aufbaubank Förderbank Kundencenter Leipzig Universitätsstraße 16 / Leipzig Telefon: bitte Termin vereinbaren! SAB Sächsische Aufbaubank Förderbank Pirnaische Straße 9 / Dresden Servicecenter der SAB: Mo.-Fr.: 8.00 bis Uhr Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

42 8 Informationen zur Besteuerung Besteuerung der Kleinunternehmer ) 1Die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. 2Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. 3Satz 1 gilt nicht für die nach 13a Abs. 1 Nr. 6, 13b Abs. 2, 14c Abs. 2 und 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. 4In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen ( 4 Nr. 1 Buchstabe b, 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen ( 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung ( 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung ( 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug ( 15) keine Anwendung. (2) 1Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung ( 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. 2Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. 3Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. 4Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären. (3) 1Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze: 1. der Umsätze, die nach 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind; 2. der Umsätze, die nach 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind. 2 Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet ( 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen. 3Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. 4Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt. (4) 1Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge Abs.4a ist entsprechend anzuwenden. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

43 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (1) 1Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb 1. Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als Euro im Kalenderjahr oder 2. (weggefallen) 3. selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert ( 46 des Bewertungsgesetzes) von mehr als Euro oder 4. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als Euro im Wirtschaftsjahr oder 5. einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als Euro im Kalenderjahr gehabt haben, sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht nicht aus 140 ergibt. 2Die 238, 240 bis 242 Abs. 1 und die 243 bis 256 des Handelsgesetzbuchs gelten sinngemäß, sofern sich nicht aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt. 3Bei der Anwendung der Nummer 3 ist der Wirtschaftswert aller vom Land- und Forstwirt selbstbewirtschafteten Flächen maßgebend, unabhängig davon, ob sie in seinem Eigentum stehen oder nicht. 4Bei Land- und Forstwirten, die nach Nummern 1, 3 oder 5 zur Buchführung verpflichtet sind, braucht sich die Bestandsaufnahme nicht auf das stehende Holz zu erstrecken. (2) 1Die Verpflichtung nach Absatz 1 ist vom Beginn des Wirtschaftsjahrs an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser Verpflichtung hingewiesen hat. 2Die Verpflichtung endet mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahrs, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht mehr vorliegen. (3) 1Die Buchführungspflicht geht auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen zur Bewirtschaftung als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter übernimmt. 2Ein Hinweis nach Absatz 2 auf den Beginn der Buchführungspflicht ist nicht erforderlich. (4) Absatz 1 Nr. 5 in der vorstehenden Fassung ist erstmals auf den Gewinn des Kalenderjahrs 1980 anzuwenden. Fußnote: 141 Abs. 1: Zur Anwendung vgl. Art Abs. 3 bis 8 AOEG 1977 Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

44 Einkünfte aus selbständiger Arbeit - 18 (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.4eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen; 2. Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind; 3. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z.b. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied; 4. Einkünfte, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteht, als Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks erzielt, wenn der Anspruch auf die Vergütung unter der Voraussetzung eingeräumt worden ist, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben; 15 Abs. 3 ist nicht anzuwenden. (2) Einkünfte nach Absatz 1 sind auch dann steuerpflichtig, wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt. (3) 1Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört auch der Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens oder eines selbständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient.2 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. (4) 1 13 Abs. 5 gilt entsprechend, sofern das Grundstück im Veranlagungszeitraum 1986 zu einem der selbständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen gehört hat.2 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 1a, Abs. 2 Satz 2 und 3, 15a und 15b sind entsprechend anzuwenden. Fußnote: 18 Abs. 4 Satz 2: Zur erstmaligen Anwendung vgl. 52 Abs. 30a Satz 2 Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

45 9 Thematische Linksammlung Ältere Gründerinnen und Gründer Bundesministerium für Arbeit und Soziales Perpektive 50plus Bundesregierung Initiative "Erfahrung ist Zukunft" Beschäftigungsförderung Göttingen Gründungsberatung für Erfahrene ab 50 Ausschreibungen Beschaffungsamt des Bundes Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Die öffentliche Hand als Kunde Deutsches Ausschreibungsblatt Online-Recherchemöglichkeiten zu ausgeschriebenen öffentlichen Aufträgen ETIS - European Tender Information System ETIS Europaweite und regionale Ausschreibungsplattform Germany Trade & Invest GmbH Informationen zu internationalen Ausschreibungen Brancheninformationen Bundesverband Digitale Wirtschaft Multimedia Daten Genios Wirtschaftsdatenbanken Wirtschaftsdatenbank (kostenpflichtig) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Wegweiser zu den Informationsund Kommunikationsdienste Gesetzen GfK AG, Ipsos SA, Sifo Interactiv u.a. Internationale Online-Nutzungsdaten zu Internet und digitalen Medien IHK-Dienstleister-Informationssystem Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln Betriebsvergleiche, Markt- und Unternehmensanalysen Markenverband e. V. Informationen rund um Markenrecht, Markenführung, Markenbewertung usw. Statistisches Bundesamt Deutschland Statistisches Material zu verschiedenen Branchen Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Informationen zum Deutschen Handwerk Electronic Business Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Informationen für Bürger und kleine Unternehmen zu Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computeranwendungen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Ziele, Schnittstellenspezifikationen und Anwendungsbeispiele Bundesministerium der Justiz Leitfaden zur Impressumspflicht Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Betriebssysteme, Digitale Signatur, Homebanking usw. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

46 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Zahlreiche Informationen rund um den elektronischen Geschäftsverkehr. Handels- und Unternehmensregister, elektronisches Handelsregister Unternehmensregister Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach Kompetenzzentren Electronic Commerce Informationen zu Electronic Commerce PROZEUS Prozesse und Standards o e-business für den Mittelstand o Klassifikationsstandards o Katalogaustauschformat e o weitere Veröffentlichungen Universität Duisburg-Essen E-Business & E-Entrepreneurship» Universität Münster Aktuelle Informationen zum Internetrecht EU-Mitgliedstaaten: Wirtschaftsportale u. Rechtsformen Belgien Portal: Invest in Belgium Rechtsformen: Bulgarien Portal: Invest Bulgaria Agency (IBA) Rechtsformen: Dänemark Portal: Invest in Denmark Rechtsformen: Estland Portal: enterprise estonia (EAS) Rechtsformen: Finnland Portal: Enterprise Finland Frankreich Portal: Rechtsformen: Griechenland Portal: Rechtsformen: Deutsch-Griechische IndustrieundHandelskammer Großbritannien Portal: UK Trade & Investment (UKTI) Rechtsformen: Companies House - Company Formation Irland Portal: IDA Ireland (Industrial Development Agency) Rechtsformen: BASIS (Business Access to State Information and Services) Italien Portal: Invest in Italy Rechtsformen: Invest in Italy (Firmengründungen) Lettland Portal: Investment and Development Agency of Latvia (LIAA)» Rechtsformen: Investment and Development Agency of Latvia (LIAA) - Forms of Business Organisation (www) Litauen Portal: Rechtsformen: Lithuanian Development Agency (LDA) -Company Law (www) Luxemburg Portal: Broschüre: Wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen in Luxemburg Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

47 Malta Portal: Rechtsformen: Malta Financial Services Authority (MFSA) Niederlande Portal: Rechtsformen: KvK Kamer van Koophandel - Legal forms INTER-NED-Beratungscenter - Kompetenznetzwerk Niederlande/Nordrhein-Westfalen Starter-Portal - Deutschniederländisches Existenzgründerportal Österreich Portal: Austrian Business Agency (ABA) - Invest in Austria Rechtsformen: Gründerservice der Wirtschaftskammern Österreichs (WKO) Rechtsformen Polen Portal: Rechtsformen: Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Poland - Polska Businessführer Portugal Portal: Rechtsformen: IAPMAI Instituto de Apoio às Pequenas e Médias Empresas e ao Investimento - Estatuto jurídico da empresa Rumänien Portal: Romanian Agency for Foreign Investment - ARIS Rechtsformen: Romanian Agency for Foreign Investment - Types of business Schweden Portal: Rechtsformen: ISA Invest in Sweden Agency - Establishing a business in Sweden Slowakei Portal: Rechtsformen: SARIO (Commercial Code) Slowenien Portal: Rechtsformen: JAPTI (establishing a company) Spanien Portal: Rechtsformen: DGPYME Subdirección General de Apoyo a las Pequeñas y Medianas Empresas Tschechische Republik Portal: Rechtsformen: CzechTrade National Trade Promotion Agency of the Ministry of Industry and Trade of the Czech Republic (Legal Forms) Ungarn Portal: Rechtsformen: ITD Hungary (Corporate Legislation) Zypern Portal: Informationen der Europäischen Union EUR-Lex Zugang zum EU-Recht Enterprise Europe Network Ec Europäische Union EU-Internetportal für kleine und mittlere Unternehmen "Small Business Act" für Europa (SBA) Sonstige Industrie- und Handelskammer Stuttgart Europäische Gesellschaftsformen im Vergleich Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

48 Existenzgründerinnen Bundesweite Adressen: Bundesverband der Frau in Business und Management e.v. (B.F.B.M.) Netzwerk von Unternehmerinnen, Vorträge und Workshops bundesweite gründerinnenagentur Gründungsinformationen, Arbeitshilfen, Veranstaltungshinweise u.a. Business Women Veranstaltungshinweise, Branchenbuch u.a. für Frauen Deutscher Frauenrat Bundesvereinigung von 57 Verbänden und Netzwerken Deutsches Gründerinnen Forum Informationen für Unternehmerinnen und Gründerinnen Experten beraten Newcomerinnen Vermittlung zu Gründungsberaterinnen Frauennetzwerk Business Ladies Point Kommunikationsforum innovativer Unternehmerinnen Piona Point-Teleworking Management e.v. Netzwerk der Frauen- Computerschulen und Frauen- Technik-Zentren Schöne Aussichten - Verband selbständiger Frauen e. V. Informations- und Erfahrungsaustausch, Lobbyarbeit, Kontaktbörse u.a. TWIN-Two Women Win Unternehmerinnenforum Firmenporträts, Kooperationsbörse, Diskussionsforum u.a. Verband Deutscher Unternehmerinnen Für Mitglieder: branchenübergreifende geschäftliche und persönliche Kontakte durch weit verzweigtes Netzwerk women way of entrepreneurship EQUAL-Entwicklungspartnerschaft unter der Schirmherrschaft des BMWi, gefördert von der Europäischen Kommission Informationen der Bundesländer: Baden-Württemberg Informations-, Interaktions-, und Kommunikationsplattform Bayern EFFEKT! mehrstufiges Qualifizierungsprogramm für Berufsrückkehrerinnen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Ausbildung, zielt insbesondere auf Existenzgründungen von Frauen in oder nach der Familienpause. Berlin Akelei e.v. Berufswegplanung mit Frauen: Europas größtes genossenschaftlich organisiertes Gründerinnenzentrum Informationen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen für Gründerinnen Hessen ProfessioNet e.v. Unternehmerinnen-Netzwerk in Hessen Niedersachsen Virtuelles Handbuch für Frauen in Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Zahlreiche Links Informationen über Vereine, Verbände Über 50 Beratungsstellen "Frau und Beruf" in NRW widmen sich der Erwerbstätigkeit von Frauen. Sie bieten Beratung zur Existenzgründung an: Austauschmöglichkeit mit Expertinnen und Experten über Fragen des Konzeptes und der Präsentation: Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

49 Sachsen-Anhalt Fraueninfosystem Sachsen- Anhalt Schleswig-Holstein Info-Net-Frauen Schleswig- Holstein ein Projekt der Landesinitiative Informationsgesellschaft Schleswig-Holstein Thüringen Wegweiser durch das Netzwerk der Frauenvereine und -verbänden Thüringen. Export/Außenwirtschaft Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.v. Netzwerk Internationale Technologiekooperation intec.net deutsche KMU, neues Know how und passende Kooperationspartner im Ausland zu finden AKA Ausfuhrkreditgesellschaft mbh Exportkredite, Bürgschaften u.a. AUMA Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.v. nationale und internationale Messedaten AGA-Portal AuslandsGeschäftsAbsicherung der Bundesrepublik Deutschland Fördermaßnahmen der Bundesregierung Auswärtiges Amt Länderinformationen Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vorbereitung für Mitarbeiter von KMU auf Geschäftstätigkeit im Ausland. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie IXPOS - Das Außenwirtschaftsportal Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.v. Datenbank über Aktivitäten der Mitglieder Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Umsatzsteueridentifikationsnumme r, Merkblätter, Vergabe Council of the Baltic Sea States (CBSS) Informationen der elf Anrainerstatten des Ostseerates Enterprise Europe Network E-Trade-Center Geschäftskontaktwünsche deutscher und ausländischer Unternehmer Europäische Union EU-Internetportal für kleine und mittlere Unternehmen Germany Trade & Invest GmbH Unterstützung ausländischer Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen sowie deutscher Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen. Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft Förderprogramme Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Förderdatenbank, aktuelle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft, Vernetzung mit den jeweiligen Programmgebern Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ERP: Wirtschaftsförderung für den Mittelstand Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Konjunkturpakete I und II Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

50 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungsförderung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderung von Unternehmensberatungen Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen Handwerksförderung Messeförderung Vermarktungshilfeprogramm Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Informationen über Gründungsförderung für schwer behinderte Menschen Initiative "Partner für Innovation" High-Tech Gründerfonds KfW Bankengruppe Förderprogramme KfW Bankengruppe Gründercoaching Deutschland KfW Bankengruppe und Wirtschaftsverbände Rating-Berater Verband Deutscher Bürgschaftsbanken Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien Franchising Deutscher Franchise-Nehmer Verband e. V. Zusammenschluss von Rechtsanwälten und Hochschullehrern, die auf Franchiserecht spezialisiert sind Deutscher Franchise-Verband Informationen für Franchise-Geber und Nehmer Franchise-Institut für die deutsche Wirtschaft GmbH Informationen, Adressen, Links für Franchise-Geber und -Nehmer Franchising-Portal Portal des DFV, Franchise-net, impulse u.a. FranchisePORTAL Internetportal der Franchise-Wirtschaft Gründerportale/-initiativen Baden-Württemberg ifex Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge Bayern Startup in Bayern Berlin Gründen in Berlin Berlin.de/Wirtschaft garage berlin Existenzgründungsprojekt für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit: Brandenburg Gründungsnetz Brandenburg Gut beraten in die Selbstständigkeit Bremen BremerExistenzGründungsInitiat ive Hamburg H.E.I. - Hamburger Initiative für Existenzgründungen und Innovationen Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

51 Hessen setup-scout Gründerportal Niedersachsen Initiative Unternehmensnachfolge in Niedersachsen Nordrhein-Westfalen GO! Das Gründungsnetzwerk NRW STARTERNETZ Informations- und Kommunikationsportal für Gründer und Unternehmen» NRW Kreative Ökonomie Portal zu Zukunftsthemen, Trends und Innovationen Saarland Saarland Offensive für Gründer (SOG) Aktion Unternehmensnachfolge im Saarland Eine Aktion der SOG Courage Unternehmensgründung, Unternehmensentwicklung & Unternehmensübernahme in der Großregion Interreg IIIa DeLux Programm Sachsen SEN Sächsisches ExistenzgründerNetzwerk der Sächsischen Industrie- und Handelskammern Dienstleistungsinitiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit Sachsen-Anhalt EGO Existenzgründungsoffensive Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Gemeinschaftsinitiative Existenzgründung garage kiel Existenzgründungsprojekt für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit: Thüringen GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Gründer/innen mit Migrationshintergrund BAMF: Das Integrationsportal BMWi Fremdsprachige Informationen für Existenzgründerinnen und -gründer mit Migrationshintergrund Invest in Germany Fremdsprachige Informationen für ausländische Investoren IHK Frankfurt am Main Informationen in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache. Gründungsinformationen Alt hilft Jung e. V. Seniorberater Bundesverband der Wirtschaftsberater e.v. (BVW) Adressverzeichnis von Wirtschaftsberatern Bundesverband der Freien Berufe Informationen und Links für Existenzgründer Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.v. Datenbank mit Adressen von Unternehmensberatern Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Pdf-Broschüre "Sie wollen Handelsvertreter werden. Leitfaden zur Existenzgründung" DIE JUNGEN UNTERNEHMER Gründerwerkstatt (www) Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

52 Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) Kontaktvermittlung zwischen Gründern und Business Angels (www) Deutscher Genossenschaftsund Raiffeisenverband e.v. Informationen, Arbeitsmaterialien und Praxisbeispiele. Regionale Ansprechpartner Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Kooperationsbörse, Sachverständige, Technologiebörse GUSS - Existenzgründung gesund und sicher starten (Informationen zu Gesundheit und Sicherheit Institut für Freie Berufe Gründungsberatung für freie Berufe» KfW Mittelstandsbank Gründungsinformationen MittelstandDirekt Service der Volks- und Raiffeisenbanken RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.v. / GUSS Download: Eine rundum gesunde Wirtschaft Tipps für Existenzgründer in der Gastronomie RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.v. / GUSS Download: Erfolgreich selbstständig im Ambulanten Pflegedienst Vereinigung Beratender Betriebs- und Volkswirte e. V. Hinweise zu Existenz- und Aufbauberatung, Unternehmensbörse Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Informationen zu Gründungen im Handwerk Gründungen aus der Hochschule Betriebswirtschaftliches Institut für empirische Gründungs- und Organisationsforschung e. V. Entwicklungen der Gründungsforschung EXIST Existenzgründungen aus der Wissenschaft Förderprogramm für Gründungsnetzwerke und Existenzgründer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen Hochschulen Sachsen-Anhalt UNIVATIONS Innovations- und Gründernetzwerk Sachsen-Anhalt Ludwig-Maximilian Universität München UnternehmerGeist - Qualifizierungsprogramm für Geisteswissenschaftler RWTH-Aachen Gründerkolleg - Anlaufstelle für Gründungsinteressierte und Gründer innerhalb der Hochschule Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Impuls-Netzwerk Sachsen-Anhalt Universität Potsdam, Fachhochschulen Potsdam und Brandenburg, ZukunftsAgentur Brandenburg begin - Brandenburger Existenzgründer im Netzwerk Universität der Künste Berlin Career & Transfer Servicecenter GründerinnenZeit, Berliner Hochschulen Initiative für mehr Selbständigkeit, unternehmerisches Engagement und Innovativität an Berliner Hochschulen. junge Gründerinnen und Gründer Bundesweit Projekt Junior Schulprojekt zum Thema Existenzgründung Deutscher Gründerpreis für Schüler Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

53 Berlin Enterprise Berlin Begleitung benachteiligter junger Erwachsener bis 28 Jahre auf dem Weg in die Selbständigkeit garage Berlin "Start-up-Brutkasten" in der Bundeshauptstadt Brandenburg Enterprise Brandenburg Begleitung benachteiligter junger Erwachsener bis 28 Jahre auf dem Weg in die Selbständigkeit Puls e.v. - das Gründernetzwerk Ein Netzwerk junger Unternehmer in der Region Hamburg garage XL "Start-Up-Brutkasten" für junge Menschen, die sich selbständig machen Mecklenburg-Vorpommern Enterprise Mecklenburg- Vorpommern Begleitung benachteiligter junger Erwachsener bis 28 Jahre auf dem Weg in die Selbständigkeit Jungunternehmerschule Heranführung von Schülerinnen und Schülern an unternehmerisches Handeln Nordrhein-Westfalen garage Dortmund "Start-up-Brutkasten" für junge Menschen, die sich selbstständig machen wollen garage Essen "Start-up-Brutkasten" für junge Menschen, die sich selbstständig machen wollen Sachsen garage Ostsachsen "Existenzgründerwerkstatt" für junge Erwachsene unter 36 Jahren, die sich selbständig machen wollen Sachsen-Anhalt YoungStartes im Verbund Enterprise Die ego.-enterprise-piloten sind Partner in einem Netzwerk von Experten für Gründungswillige bis 27 Jahren garage Kiel "Start-up-Brutkasten" mit Informationen für junge Gründerinnen und Gründer Thüringen Enterprise Thüringen Das Projekt hilft arbeitslosen Jugendlichen (in Nord- und Ostthüringen) bis 30, die sich selbständig machen wollen Kapitalbeteiligungen Business Angels Netzwerk Deutschland Informationen über Business Angels Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschafte n e. V. Verzeichnis über Beteiligungsgesellschaften Deutsches Eigenkapitalforum Vermittlung von Kontakten zwischen Eigenkapitalsuchenden und Beteiligungskapitalanbietern Initiative "Partner für Innovation" High-Tech Gründerfonds Kooperationen BMWi "nexxt" Initiative Unternehmensnachfolge Unternehmens-, Berater-, Franchisebörsen Deutscher Genossenschaftsund Raiffeisenverband e.v. Informationen, Arbeitsmaterialien, Praxisbeispiele. Regionale Ansprechpartner Deutscher Industrie- und Handelskammertag Kooperationsbörse Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

54 Schleswig-Holstein Krisenmanagement Arbeitskreis für Insolvenzrecht des Deutschen Anwaltsvereins Anwaltsuche, Insolvenzgründe, Urteile u.a. Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.v. Bundesweites Verzeichnis der Beratungsstellen Bundesinitiative Zweite Chance e.v. Sanierungsportal Bundesministerium der Justiz Insolvenzordnung Europäische Union: Crisis Intervention and Management of Change in Micro- Enterprises Kriseninterventionsinstrumente für Mikro-Unternehmen Financial Information System Das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. informiert kleine und mittlere Unternehmen rund um das Thema Finanzierung Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung NRW mbh Krisenberatung für junge Unternehmen, pdf-broschüren- Downloads usw. Institut für Finanzdienstleistungen (iff) Der Finanzratgeber des iff hilft, Finanzierungsfehler zu vermeiden. Krisennavigator Krisenmanagement, -diagnose usw. RiskNet Internetportal zu den Themen Risikomanagement, Krisenmanagement und Rating/Basel II. Künstler und Medienschaffende Angebote nach Sparten (Auswahl) Medienberufe FreeLens Verein der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten e.v. Deutscher Journalisten-Verband e.v. ver.di: media fon Beratung für Selbständige aus Medienberufen Autoren und Übersetzer Bundesverband junger Autoren und Autorinnen e.v. (BvjA) Verband deutscher Schriftsteller in ver.di Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. (BDÜ) Bildende Künstler Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.v. (BBK) Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) kunstquartal im hatje cantz verlag Internationaler Ausstellungsanzeiger Musiker Deutscher Rock & Pop Musikerverband Union Deutscher Jazzmusiker e.v. Popakademie Baden- Württemberg GmbH Designer Allianz deutscher Designer e.v. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

55 Theater- und Filmschaffende Interessenverband Deutscher Schauspieler e.v. Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit German Films Service + Marketing GmbH Patente/Innovationen ADT - Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e. V. Informationen über Innovationszentren, Technologieund Gründerzentren, Wissenschaftsparks und dort ansässige Unternehmen und Einrichtungen Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren e.v. BMBF-Initiative Unternehmen Region Erschließung regionaler Innovationspotenziale, Aufbau regionaler Kooperationen BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Patentserver BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie SIGNO Deutschland Förderangebote für Hochschulen, Unternehmen und freie Erfinder zur rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen. BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Erschließung von Wissenspotenzialen für kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Verwaltungen BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Der "Innovationskatalog" zeigt die innovative Leistungsfähigkeit der durch das BMWi geförderten Forschungsintensiven Unternehmen und externen Industrieforschungseinrichtungen in den neuen Bundesländern und Berlin Deutsches Patent- und Markenamt alle bestehende und verfügbare Patente, Formulare (z. B. Antrag Markenschutz) zum downloaden Deutschland Innovativ (Institut der deutschen Wirtschaft Köln) Service und Links rund um Innovationen espacenet Europäisches Netz von Patentdatenbanken EU-Plattform IMP³rove Online-Fragebogen zum Innovationsmanagement Europäisches Patentamt FIZ-Patentdatenbank Das Fachinformationszentrum (FIZ) in Karlsruhe veröffentlicht die weltgrößte Patentdatenbank. Forschungszentrum Karlsruhe Technologiebörse "Research to Business":Zugang zu Hightech-Lösungen für die Praxis. Fraunhofer-Gesellschaft Beratung anwendungsorientierte Auftragsforschung Fraunhofer-Patentstelle für die Deutsche Forschung Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt IBM Patentserver Internationale Patentdatenbank Partner für Innovation Initiative zur Förderung der Innovationskultur Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

56 Patentanwälte Datenbank der Patentanwaltskammer Steinbeis-Stiftung Beratung,Technologietransfer, Gutachten, Analysen, Aus- und Weiterbildung TechnologieAllianz Patent-, Verwertungs- und Technologietransfer- Agenturen in einem bundesweiten Netzwerk. Die TechnologieAllianz erschließt Unternehmen das gesamte Spektrum innovativer Forschungsergebnisse deutscher Hochschulen und außeruniversitärer Forschungsstätten Weltagentur für geistiges Eigentum Zentrum für Innovation u. Technik in NRW Technologie-Marktstudien Recht Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit juris Aktuelle Gesetze Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Gesetze, Verordnungen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Aktion "Einfach Gründen" Bundesnotarkammer Merkblätter, Publikationen Bundesrechtsanwaltskammer Übersicht regionale Kammern Aktuelle Themen Bundesregierung Informationspflichten der Wirtschaft Deutscher Anwaltverein Anwaltsuchservice Deutscher Notarverein Allgemeine Informationen EUR-Lex Zugang zum EU-Recht Handels- und Unternehmensregister Elektronisches Handelsregister: Unternehmensregister: Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: Universität Münster Aktuelle Informationen zum Internetrecht Steuern Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Steuertipps für Existenzgründer, Steuertipps für Künstler Bundesministerium der Finanzen (BMF) Broschüren, Formulare, Steuerarten Konjunkturpakete I und II, Lexikon Bundessteuerberaterkammer (BSTBK) Steuerberatersuchdienst Links zu Steuerberaterkammern Neue Rechnungsanforderungen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Umsatzsteueridentifikationsnummer Merkblätter, Vergabe Sächsische Staatsministerium der Finanzen Steuerlicher Wegweiser für Existenzgründer (Download) Unternehmensnachfolge "nexxt"-initiative Informationen für Nachfolger und Unternehmer nexxt-change Unternehmensbörse Online-Börse für Nachfolger und Unternehmer Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmensnachfolge Online Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

57 Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.v. Informationen, Arbeitsmaterialien und Praxisbsp., Regionale Ansprechpartner KMU-next Unternehmensnachfolge-Initiative in der Schweiz, Informationen, Arbeitshilfen u.a. Versicherung / Vorsorge Bund versicherter Unternehmer e. V. Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesverband der Rentenberater Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (www) Deutsche Rentenversicherung Bund Internetportal der gesetzlichen Rentenversicherung Deutscher Versicherungs- Schutzverband Informationen zu betrieblichen Versicherungen sv.net Elektronische Meldung zur Sozialversicherung für Arbeitgeber Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Verband d. privaten Krankenversicherung Informationen zur PKV Weiterbildung KURSNET der Bundesagentur für Arbeit größte Online-Datenbank über Aus- und Weiterbildungsangebote Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit/BMBF Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Liquide Informationen zu Bildungsanbietern in ganz Deutschland Weiterbildungsinformationssyst em WIS aktuelle berufl. Weiterbildungsangebote Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Künstlersozialkasse Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

58 10 Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kunden, als Anlage wurden diesem Informationspaket für Existenzgründer von der Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land verschiedene Unterlagen zur Vorbereitung der optimalen Unterstützung Ihrer Unternehmensgründung von Seiten der Arbeitsgemeinschaft aus beigefügt. Die folgenden Unterlagen sind beigefügt: 1. Fragebogen für Existenzgründer 2. Veränderungsmitteilung - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld 3. Anlage EKS (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit) 4. Hinweise zur Erklärung zum Einkommen 5. Checkliste Unternehmenskonzept 6. Umsatz- und Ertragsvorschau Diese Unterlagen füllen Sie bitte vollständig aus und reichen diese bei der Arbeitgemeinschaft Leipziger Land wieder ein. Ihr Team 980 Selbständigenbetreuung Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

59 - Anlage 1 - Fragebogen für Existenzgründer Die mit dem Antragsvordruck erfragten Daten werden aufgrund der Sozialgesetzbuch (SGB) I Allgemeiner Teil und der 67a, b, c SGB X für die Leistungen nach dem SGB II erhoben. Unternehmer: Name Nr. der Bedarfsgemeinschaft Vorname Kundennummer Anschrift geplantes Unternehmen: Name des Unternehmens Gründung geplant am Rechtsform Besitzverhältnisse Gegenstand Anzahl Mitarbeiter 1. Was sind Ihre Gründe für den Weg in die Selbständigkeit? 2. Was sind Ihre Grundlagen für den Weg in die Selbständigkeit? Schulabschlüsse* Berufsausbildung * Qualifikationen* * Bitte Nachweise in Kopie beifügen oder Originale zur Einsicht 3. Was überzeugt Sie, dass Ihr Unternehmen erfolgreich sein kann? Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

60 4. Mit wie vielen Kunden werden Sie Ihren Geschäftsbetrieb beginnen? 5. Welche Zeitspanne veranschlagen Sie, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein? 6. Wie viele Kunden werden Sie benötigen, um gewinnbringend zu arbeiten? 7. Welche Kosten werden in Ihrem Unternehmen die drei größten Positionen sein (z.b. Miete, Investitionen, usw.)? Wie hoch ist Ihr geschätzter durchschnittlicher Umsatz im Monat / im Jahr? EUR / Monat EUR / Jahr 9. Wie hoch sind die durchschnittlichen Umsatzwerte vergleichbarer Betriebe in Ihrer Branche? EUR / Monat EUR / Jahr weiß ich nicht 10. Bestehen vor Geschäftsaufnahme gegenüber Dritten Verbindlichkeiten? ja (gegenüber wem und in welcher Höhe?) nein 11. Was werden Sie unternehmen, um Kunden zu gewinnen? Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

61 12. Welche Kosten kalkulieren Sie dafür ein? 13. Mit welchen Kunden wollen Sie Ihre Geschäftsziele erreichen? (Alter, Region, Finanzkraft) 14. Welche weiteren Angebote werden Sie zusätzlich unterbreiten, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein? 15. Kennen Sie Ihre Mitbewerber am Markt (regional und überregional)? ja, regional bekannt ja, überregional bekannt nein, regional nicht bekannt nein, überregional nicht bekannt 15a Bietet einer von diesen etwas Besonderes an? Wenn ja, was? Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

62 15b Was wollen Sie anders machen als Ihre Mitbewerber? 16. Wie schätzen Sie Ihr unternehmerisches Risiko ein? 17. Wie gedenken Sie diese Risiken zu minimieren? 18. Wie halten Sie sich fachlich auf dem neuesten Stand? Fachliteratur Schulungen anderes, wie z. B. Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

63 18a Wann haben Sie sich das letzte Mal fachlich qualifiziert? 18b Reicht das auch, um immer mitreden zu können? ja, völlig meistens kann öfters nicht ausreichend erklären 18c Könnten Sie eine Auffrischung oder Erweiterung Ihrer fachlichen Kenntnisse noch gebrauchen? nein, ist bestimmt nicht nötig ja, das würde mir sicher helfen wenn ja, welche? 19 Sind Sie in der Lage, Ihre Kosten betriebswirtschaftlich zu errechnen? ja nein 20. Werden Sie Angestellte haben? ja (weiter mit 20a) nein (weiter mit 21) weiß nicht genau (weiter mit 21) 20a Wie sieht es mit den fachlichen Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter aus? ausreichend eine Qualifikation wäre sicher gut ich könnte noch einen Fachmann/ -frau gebrauchen 21. Werden Sie sich an Ausschreibungen beteiligen? ja, regelmäßig ab und zu nein, weil 22. Wie kommen Sie an Ausschreibungsunterlagen? Internetsuche durch Befragung von Behörden durch 23. Wie lange wird es Ihrer Meinung nach dauern, bis sich erste Erfolge einstellen? 24. Wie viele Personen leben mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft? Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

64 Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben nochmals genau. Vermeiden Sie in jedem Fall unrichtige oder unvollständige Angaben. Bitte vergessen Sie nicht, zu unterschreiben. Ort Datum Unterschrift Antragsteller/Antragstellerin Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

65 - Anlage 2 - Informationspaket Existenzgründer Arbeitsgemeinschaft Leipziger Land Stand: September

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