ABS Transaktion. Bilanzierung von ABS Transaktionen nach HGB und IAS
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- Manfred Siegel
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1 ABS Transaktion Bilanzierung von ABS Transaktionen nach HGB und IAS Schwerpunkt A Projektpräsentation Dr. Wittenbrink, Prof. Dr. Friedemann 11. Februar 2004 Katharina Schaller (Teil A, E & F) Michael Müller (Teil B, C & D) 11. Februar
2 Inhaltsüberblick Teil A: Grundstruktur einer ABS - Transaktion Teil B: Betriebswirtschaftliche Motive für eine ABS - Transaktion Teil C: Wie müssen ABS - Transaktionen ausgestaltet sein, um einen True Sale nach HGB zu erreichen Teil D: Konsolidierung von SPE s nach HGB Teil E: Ausbuchung der Forderungen im Einzelabschluss des Originators nach IAS Teil F: Konsolidierung der SPE im Konzernabschluss nach IAS 11. Februar
3 Teil A Katharina Schaller 11. Februar
4 Grundstruktur einer ABS Transaktion es gibt keine idealtypische Form einer ABS Transaktion im Kern steht immer eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Entity, SPE) die SPE erwirbt von einem Unternehmen (Originator) Finanzaktiva (idr Forderungen), beim Originator hat der Verkauf bilanzbefreiende Wirkung der Erwerb wird durch die Emission geeigneter Wertpapiere am Kapitalmarkt auf Basis des Forderungsportfolios finanziert 11. Februar
5 Grundstruktur Forderungs schuldner Trust Company Zahlungen Leistungen Beteiligung Originator (Forderungs verkäufer) Forderungsverkauf Kaufpreis Zweckgesellschaft (Special Purpose Entity) Zins und Tilgung Liquidität Investoren Service Agent (meist Originator) Inkasso und Abwicklung der originären Forderungen Treuhänder (meist WPG) zur Verwaltung der angekauften Forderungen Liquiditätsgeber (Bank) Bereitstellung von Kreditlinien zur Vorfinanzierung des Forderungsankauf Sicherungsgeber zur Kreditverbesserung (Credit Enhancement) mit dem Zweck die Bonität der Forderungen zu verbessern für ein sehr gutes Rating Rating Agentur bewertet die zu begebenden Wertpapiere für den Kapitalmarkt 11. Februar
6 Die Zweckgesellschaft - SPE idealerweise hat die SPE ihren Sitz in einem steuerlich günstigen Gebiet (Kanalinseln, Cayman Island,...) wesentlich kommt es auf die Unabhängigkeit der SPE vom Originator an, damit eine Zurechnung zum Konsolidierungskreis ausgeschlossen ist, sonst würde die angestrebte Bilanzverkürzung beim Originator durch den Forderungsverkauf ins Leere laufen, wenn die SPE im Konzernabschluss konsolidiert werden müsste 11. Februar
7 Forderungsverkauf Forderungsübertragung gem. 398, 433 I BGB, Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag Verfügungsgechäft: Abtretung zwischen Originator und SPE muss ein endgültiger Forderungsverkauf stattfinden, d.h. Übergang des Bonitätsrisiko, da sonst kein True Sale und damit keine Bilanzverkürzung vorliegt Feststellung des Kaufpreis mit Discounted Cash Flow Method (Abzinsung zukünftiger Zahlungsströme auf den heutigen Barwert) 11. Februar
8 Refinanzierung des Kaufpreises zur Refinanzierung des Kaufpreises werden entsprechende Wertpapiere (CP, Notes, Anleihen, etc.) am Geld- und Kapitalmarkt begeben Investoren erhalten so Wertpapiere mit hoher Bonität und im Gegenzug zur Kapitalbereitstellung Zins- und Tilgungszahlungen, die aus dem Cash Flow der angekauften Forderungen stammen die Laufzeit der Wertpapiere orientiert sich in der Regel an der Restlaufzeit der übertragenen Forderungen 11. Februar
9 11. Februar Weitere Beteiligte Service Agent: Abwicklung, Einziehung der Forderungen vom Forderungsschuldner (Aufgabe bleibt meist beim Originator, er erhält für die Dienstleistung eine Gebühr) Treuhänder: treuhänderische Verwaltung der verbrieften Forderungen (meist Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) Liquiditätsgeber: Kreditlinie zum Spitzenausgleich, da Zahlungseingänge unregelmäßig sein können (meist Emissionsbanken) Sicherungsgeber: geben Credit Enhancement um hervorragendes Rating zu ermöglichen Rating Agentur: Bewertung der Wertpapiere für Investoren am Kapitalmarkt, verlangen Übersicherung der Forderungen für gutes (AAA) Rating
10 Teil B Michael Müller 11. Februar
11 Betriebswirtschaftliche Motive für eine ABS Transaktion - I Umwandlung von illiquiden Aktiva in liquide Wertpapiere Finanzielle Zielsetzung: Günstige Finanzierungsquelle und Diversifizierung von Refinanzierungsquellen Verbesserung der Liquidität Eliminierung von Risiken (Risikotransfer) Erhöhung des Finanzierungsrahmens Erweiterung des Geschäftsvolumens 11. Februar
12 Betriebswirtschaftliche Motive für eine Bilanzielle Aspekte: ABS Transaktion - II Aktivtausch, aber mit der neuen Liquidität erfolgt ein Ausgleich auf der Passivseite Folge: Verbesserung der Bilanzkennzahlen Optimierung der Bilanzstruktur Steigender Return on Equity, Return on Assets; Cash Flow und Shareholder Value 11. Februar
13 Beispiel für die Verbesserung der vor ABS Transaktion: Eigenkapitalquote Bilanz des Originators Aktiva 90 Eigenkapital 30 Forderungen 110 Fremdkapital nach ABS Transaktion: Bilanz des Originators Aktiva 90 Eigenkapital 20 Fremdkapital Eigenkapitalquote Eigenkapital 30 Gesamtkapital 200 = 15,00% Eigenkapitalquote Eigenkapital 20 Gesamtkapital 90 = 22,22% 11. Februar
14 Teil C Michael Müller 11. Februar
15 True Sale (Ausbuchung) einer ABS Transaktion nach HGB - I Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an der Forderung: Endgültiger Kaufpreis Angemessene Kaufpreishöhe (Kaufpreisabschlag) Inhalt des Kaufpreisabschlages Notwendig für den Übergang sämtlicher Bonitätsrisiken Akute und latente Bonitätsrisiken müssen einbezogen sein Freie, endgültige Vereinbarung Ermittlung der historischen Ausfallquote des übertragenden Forderungsportfolios Bemessung der Delkrederegebühr durch Rating Agenturen (Abschlag wird an der Überfälligkeit der Forderung verankert) 11. Februar
16 True Sale nach HGB - II Einflussfaktoren auf den Abschlag durch Sicherheiten (credit enhancement) Sicherungsmittel für das Risiko Verität Einhaltung der vertraglichen Auswahlkriterien Dilution (kein Bestandteil des Kaufpreisabschlages) Sicherungsmittel für das Kaufobjekt (Delkredererisiko) Ausgleichszahlungen Garantieerklärungen (Einstehen für rechtl. Bestand der Forderung) Bildung eines Reservefonds Vertragsgemäße Einziehung der Forderung durch den Veräußerer für den Erwerber Sicherungsmittel für die SPE selbst Gewährung von nachrangigen Darlehen oder Garantien durch den Forderungsverkäufer, Dritte oder Kreditinstitute 11. Februar
17 True Sale nach HGB - III Kein True Sale aufgrund eines unangemessenen hohen Abschlages Zurückveräußerung von Forderung geg. voraus bestimmtes Entgelt First - loss - Verpflichtung Rückkaufzusagen Vorläufiger Kaufpreis, der nach den eingetretenen Ausfällen angepasst wird Beteiligung am Eigenkapital der SPE Total return swap Übernahme von Schuldtiteln oder anderen Refinanzierungsinstrumenten Excess spread Ziel eines hohen Abschlages Ein hoher Abschlag führt zu einem guten Rating der Wertpapiere, um das worst - case - Risiko abzudecken 11. Februar
18 True Sale nach HGB - IV Keine Verpflichtungen ( 433, 398 BGB) Bewertung des True Sale Bezüglich der gestellten Sicherheiten des Originators Nach 246 Abs. 1 S. 2, 3 HGB sind die zur Sicherheit übertragenden Vermögenswerte in der Bilanz des Sicherungsgebers auszuweisen Hinsichtlich der SPE übertragenen Forderungen Die Erstbewertung erfolgt nach dem Zeitwert ihrer Anschaffungskosten gem. 253 Abs. 1 HGB, inklusive der Transaktionskosten gem. 255 Abs. 1 HGB Folgebewertung: Ansetzung mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen; für eventuelle Wertkorrekturen ist der Börsen- oder Marktpreis entscheidend (oder der beizulegende Wert am Bilanzstichtag), wobei das Niederstwertprinzip gem. 253 Abs. 2 und 3 maßgeblich ist 11. Februar
19 Teil D Michael Müller 11. Februar
20 Konsolidierung der SPE nach HGB - I Konzept der einheitlichen Leitung gem. 271 Abs. 1 i.v.m. 290 Abs. 1 HGB Gegenstand: bezieht sich auf alle wesentlichen Entscheidungsbereiche Im Voraus kann eine Festlegung des Gesellschaftszwecks der SPE im Gesellschaftsvertrag erfolgen (Autopilot) 11. Februar Anforderung an die SPE (+) Einheitliche Leitung darf nur bei einem einzigen Unternehmen liegen Bei der Gründung der SPE sind Finanzinstitute (Investoren) und der Originator beteiligt Später liegt die Leitung der SPE nur noch in den Händen der Investoren Einbeziehung in den Konzernabschluss des Originators (-)
21 Konsolidierung nach HGB - II Control Konzept 290 Abs. 2 HGB Beherrschender Einfluss gegeben, wenn die Mehrheit der Stimmrechte dem Gesellschafter verbleiben (Nr. 1) die Befugnis einer Bestellung oder Abberufung von Organen existiert (Nr. 2) ein Beherrschungsvertrag oder ein Ausübungsrecht in Form einer Satzung existiert (Nr. 3) Konsolidierung der SPE beim Originator (-) 11. Februar
22 Konsolidierung nach HGB - III Zurechnung nach 290 III HGB strittig Lit.: Zurechnung beim Originator (+), da ein fiktives Treuhandverhältnis besteht und die Investoren nur an der Einhaltung der Verträge interessiert sind h.m.: Zurechnung (-), wenn die SPE selbst oder ein Dritter ein hinreichendes wirtschaftliches Eigeninteresse und Entscheidungsbefugnis hat. Dies ist gegeben, falls die Beteiligungen des Finanzinstituts oder der Investoren nicht nur marginal sind. 11. Februar
23 11. Februar Fazit Nach HGB werden die SPE nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen, wenn ein True Sale vorliegt Ein Risks and Rewards Approach, wonach die Mehrheit des Nutzens und der Risiken aus der Geschäftstätigkeit dem Originator zuzuordnen sind, existiert nach HGB nicht Das HGB würdigt nicht den Tatbestand, dass z.b. durch Garantiezusagen die Risiken oft beim Originator verbleiben Die Behandlung der Kriterien ist nach HGB nicht so weit gefasst wie bei IAS
24 Teil E Katharina Schaller 11. Februar
25 Forderungsausbuchung im Einzelabschluss nach IAS Derecognition (Ausbuchung) der Forderungen richtet sich nach IAS 39 IAS 39 ist in der heutigen Form seit 1. Januar 2001 in Kraft infolge von Enron und aufgrund methodischer und praktischer Schwierigkeiten mit dem gültigen IAS 39 hat das IASB im Juli 2002 einen ED IAS 39 vorgelegt der ED IAS 39 soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten Darstellung hier folgt noch dem alten IAS Februar
26 Einordnung der Forderungen beim 11. Februar Originator nach IAS 39 Forderungen aus Lieferung und Leistung Einordnung als Financial Assets nach IAS 39 IAS stellt klar, dass Forderungen für die eine kurzfristige Veräußerungsabsicht besteht als Held for Trading zu klassifizieren sind und nicht als Loans & Receivables Erstbewertung erfolgt nach dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) Folgebewertung auch nach dem Fair Value, wegen der Einordnung als Financial Assets Held for Trading erfolgswirksame Verrechnung etwaiger Wertveränderungen
27 Ausbuchung nach Forderungszession Derecognition nach IAS 39.35ff. Ausbuchung, wenn Verlust der Ansprüche aus den Forderungen und Verlust der Verfügungsmacht über die Forderungen (Control-Konzept) Rechtsverlust ids. auch bei Veräußerung der Rechte IAS es kommt bei der Beurteilung auf die Rechtspositionen von Erwerber und Veräußerer an Beurteilungsprobleme ob Abgang des wirtschaftl. Eigentums, insbes. wenn Originator das Servicing übernimmt, oder eine Rücknahmepflicht besteht Ausbuchung nach dem Risks and Reward Approach, wenn Übergang von Chancen und Risiken auf SPE 11. Februar
28 Financial Component Approach Abgang des Forderungsportfolios, aber Zurückbehaltung z.b. der Servicing Rechte es kommt zur teilweisen Ausbuchung, die Forderungen gehen auf die SPE über, es kommt zu einer Bilanzverkürzung und damit zu den erwünschten Effekten die Servicing Rechte (wertmäßig wesentlich geringer als Forderungsportfolio) werden als eigenständige Vermögensgegenstände bilanziert Buchwert im Zeitpunkt des Abgangs ist rechnerisch auf die Komponenten zu verteilen wird von vornherein auf den F.C.A. abgestellt kommt es bei der Forderungsabtretung auf den Übergang des Bonitätsrisikos nicht mehr an 11. Februar
29 Teil F Katharina Schaller 11. Februar
30 Konsolidierung der SPE im Konzernabschluss nach IAS fraglich ist, ob die eigens zum Zweck der ABS Transaktion gegründete SPE zu konsolidieren ist Konsolidierung von SPE s erfolgt nach IAS 27 und SIC 12 Zweckgesellschaften werden gegründet, um ein genau definiertes Ziel (Bilanzverkürzung) zu erreichen ABS Transaktion erreicht nur ihr Ziel, wenn die SPE nicht im Konzernabschluss konsolidiert werden muss Verteilung des Stimmenanteils an der SPE: 95% beteiligtes Finanzinstitut, 5% Initiator, wenn nicht eine unabhängigetrust Company die Anteile an der SPE hält Verteilung von Chancen und Risiken aus der SPE ist zur Verteilung der Stimmenanteile asymmetrisch 11. Februar
31 Control Konzept nach IAS 27 Konsolidierung immer dann, wenn die Mehrheit der Stimmrechte an einem TU gehalten wird Control Verhältnis nach IAS 27.6 (Bestimmung der Finanzund Geschäftspolitik des potenziellen Tochterunternehmens) bei Stimmrechtsmehrheit wird widerlegbar ein Beherrschungsverhältnis vermutet ein Beherrschungsverhältnis kann auch vorliegen, wenn der Originator weniger als 50% an der SPE beteiligt ist dazu alternativ 4 Kriterien, die ABS Transaktionen aber idr erfüllen, so dass es nach IAS 27 nicht zu einer Konsolidierung der SPE s kommt 11. Februar
32 Betrachtungsweise nach SIC 12 - I SIC 12 verlangt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise der Chancen- und Risikoverteilung - Originator / SPE auf Halten der Stimmrechtsmehrheit kommt es nicht an Kriterium für Konsolidierungspflicht SIC 12: Beherrschung 4 Alternativen für die Beherrschung gem. SIC 12.10: Abstimmung der Geschäftstätigkeit der SPE auf individuelle Bedürfnisse des Originators Entscheidungsmacht, um Nutzen aus der SPE zu ziehen (insbes. Autopilot Konstellationen) Recht auf Mehrheit der Vorteile (geht mit Risiko einher) Mehrheit der Residual- und Eigentümerrisiken, um Vorteile aus der Geschäftstätigkeit zu erhalten 11. Februar
33 Betrachtungsweise nach SIC 12 - II die in SIC 12 aufgeführten Kriterien sind sehr allgemein gehalten, daher werden die genannte Kriterien in den Erläuterungen zu SIC 12 konkretisiert unklar bleibt, ob bereits das Vorliegen eines der Kriterien des SIC 12 zu einer Konsolidierung führt, weil dann eine Konsolidierung von SPE s per se erfolgen müsste Lösungsansatz: widerlegen der wesentlichen Indikatoren für das Vorliegen einer SPE 11. Februar
34 Bilanzielle Folgen von Credit 11. Februar Enhancements - I Beurteilung der Schädlichkeit von Credit Enhancements immer am individuellen Einzelfall Tendenzaussagen: Kaufpreisabschlag: endgültig, angemessen, Veräußerer trägt kein Risiko mehr, dann keine Konsolidierungspflicht nur vorläufig vereinbart, spätere Anpassung, Risiko verbleibt beim Veräußerer, dann Konsolidierungspflicht Rückkaufvereinbarung: Veräußerer hält Kaufoption auf die Forderungen der SPE Veräußerer steht die Mehrheit des Nutzens der SPE zu, somit trägt er auch die Risiken aus der SPE, die SPE ist in den Konzernabschluss mit einzubeziehen
35 Bilanzielle Folgen von Credit 11. Februar Enhancements - II Tendenzaussagen Fortsetzung: Garantie des Veräußerers gegenüber den Investoren: Residual- und Eigentümerrisiko verbleibt in Höhe der Absicherung beim Veräußerer, Konsolidierung nach SIC ist nicht ausgeschlossen Übersicherung der SPE oder Bildung eines Reservefonds: Risiken aus der SPE verbleiben beim Veräußerer, kein Ausschluss der Konsolidierungspflicht nach SIC Sicherheiten von Dritten: soweit dem Dritten kein Rückgriff auf den Originator zusteht, ist eine Konsolidierungspflicht ausgeschlossen lediglich bei einem endgültigen Kaufpreisabschlag und der Stellung von Sicherheiten durch Dritte ist eine Konsolidierungspflicht ausgeschlossen
36 Ende Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 11. Februar
37 Literaturverzeichnis - I Achleitner Handbuch Investment Banking, 3. Auflage, Wiesbaden 2002 Arntz, Schultz; Die Bank 1998 S. 694 ff Bellavite-Hövermann, Rechnungslegung nach International Brackow Accounting Standards - Systematische Kommentierung der IAS/IFRS, Loseblattsammlung Std. 12/2003, Hrsg. Baetge, Dörner, Kleekämper, Wollmert, Kirsch Engellandt, Lütje WPg 1996 S. 517 ff Facharbeit des IDW WPg 2002 S ff 11. Februar
38 Literaturverzeichnis - II Findeisen Der Betrieb 1998 S. 418 ff International Accounting Standards 39, 27 Rothenburger, Schruff WPg 2002 S. 755 ff Standing Interpretations Committee SIC 12 Schmidbauer DStR 2002 S ff Watrin, Struffert KoR 2003 S. 398 ff 11. Februar
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