Bericht und Antrag 11072
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- Brigitte Irmgard Schmid
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1 Gemeinderat Kapellstrasse Wohlen AG 1 Telefon Fax Internet Einwohnerrat 5610 Wohlen Wohlen, 15. Oktober 2007 Bericht und Antrag Mitfinanzierung der Sanierung und Erweiterung des Alters- und Pflegeheims Bifang, Wohlen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren 1. Zuständigkeit / Trägerschaft Im Rahmen von GAT III wurde der Bau von Altersheimen per 1. Januar 2006 voll in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden gestellt. Gemäss neuem Pflegegesetz, welches auf den 1. Januar 2008 in Kraft tritt, sind die Gemeinden zuständig für das Angebot im Bereich Übergangspflege und stationäre Pflege. Sie können dafür Leistungsvereinbarungen mit Leistungserbringern abschliessen. Träger des Alters- und Pflegeheims Bifang ist der Verein für Alters- und Pflegeheime Wohlen. Das Alters- und Pflegeheim figuriert seit 1996 in der Pflegeheimliste des Kantons Aargau. 2. Geschichte Bauliches 1968 wurde das erste Haus, Bifangstrasse 8, als Alterswohnheim erstellt. Das Projekt umfasste 44 Wohnbetten und 43 Altersheimbetten folgte der Bau des Leichtpflegeheims, Bifangstrasse 8a, mit 37 Zimmern. Im heutigen Zustand sind 106 Einerzimmer, 7 Zweierzimmer und eine Dreizimmerwohnung vorhanden. c:\dokumente und einstellungen\rossetti.ugo\lokale einstellungen\temporary internet files\olk4\ bericht und antrag mitfinanzierung bifang.doc
2 Die durchschnittliche Belegung beträgt 116 Bewohner. Finanzielles An den Bau des Alterswohnheims haben die Ortsbürgergemeinde einen Beitrag von Fr. 700'000. und die Einwohnergemeinde Fr. 210'000. geleistet. An den Bau des Leichtpflegeheims hat die Einwohnergemeinde einen Beitrag von Fr. 1'300'000. gewährt. An der Volksabstimmung vom 20. Oktober 1991 wurde die Leistung eines jährlichen Betriebskostenbeitrags von Fr. 15. je Tag und Langzeitpatient mit Wohnsitz in Wohlen ab 1. Januar 1992 beschlossen, und zwar indexiert. Ab 1997 wurde der Gemeindebeitrag zur Entlastung der Gemeindefinanzen im Einvernehmen mit dem Verein für Alters- und Pflegeheime Wohlen auf rund Fr. 80'000. reduziert. Pro 2003 wurde er auf Fr. 150'000. erhöht, 2004 waren es Fr. 200'000., 2005 und 2006 je Fr. 250'000.. Pro 2007 und 2008 sind ebenfalls Fr. 250'000. budgetiert. Würde der Beitrag entsprechend dem Volksbeschluss 1991 berechnet, müsste die Gemeinde zur Zeit rund Fr. 380'000. jährlich ans Pflegeheim Bifang entrichten. Anderseits ist zu beachten, dass gemäss neuem Pflegegesetz in Zukunft von vollkostengdeckenden Tarifen und Taxen ausgegangen wird. Den Gemeinden ist es jedoch nicht verwehrt, für ihre Einwohnerinnen und Einwohner mit Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung finanzielle Beiträge zur Verfügung zu stellen. 3. Sanierungsbedarf / Sanierungsprojekt Der Gemeinderat anerkennt die Notwendigkeit einer Sanierung. Wir verweisen diesbezüglich auf die beiliegende Broschüre zu Bauprojekt und Kostenvoranschlag. 4. Kosten Die gesamten Baukosten inkl. Baunebenkosten sind mit Fr. 21'735'000. veranschlagt, Stand Die Genauigkeit beträgt gemäss Angabe des projektierenden Achitekturbüros Fugazza Steinmann & Partner, dipl. Arch. ETH/SIA AG, Wettingen +/- 10 %. Bei diesem Kostenvoranschlag und den Berechnungen der Baukreditzinsen ging man von einem Gemeindebeitrag von Fr. 10' aus
3 5. Mitwirkung der Gemeinde Beitragsgesuch Mit Schreiben vom 10. April 2007 unterbreitete der Verein für Alters- und Pflegeheime dem Gemeinderat folgenden konkreten Finanzierungsvorschlag: Eigenleistungen Bifang Fr. 2'875'000. Bankkredite Fr. 8'500'000. Kantonsbeitrag Fr. 360'000. Beitrag Gemeinde Wohlen Fr. 10'000'000. Total Fr. 21'735'000. Finanzielle Möglichkeiten der Gemeinde Die Finanzlage der Gemeinde ist angespannt. Ein Beitrag in der Höhe von Fr. 10'000'000. hätte die Situation noch weiter verschärft. Er hätte insbesondere dazu geführt, dass andere, ebenso wichtige und dringende Investitionen auf unbestimmte Zeit hätten verschoben werden müssen. Der Gemeinderat suchte deshalb zusammen mit dem Verein für Alters- und Pflegeheimen nach andern Finanzierungsmodellen, welche sowohl für die Gemeinde als auch für den Verein tragbar sind. Vereinbartes Modell Nach eingehenden Verhandlungen einigte man sich auf folgendes Modell: 1. Die Gemeinde Wohlen leistet an das Alters- und Pflegeheim Bifang bis und mit 2014 weiterhin einen pauschalen Betriebsbeitrag von Fr. 250'000. pro Jahr. Im Jahr 2013 wird die Notwendigkeit des Betriebsbeitrags neu beurteilt. 2. Die Gemeinde Wohlen übernimmt während 12 Jahren die Verzinsung von Fr. 10'000'000., voraussichtlich stufenweise ab 2009 und vollumfänglich ab 2011 bis und mit Bei dieser Fremdkapital-Beschaffung hat der Gemeinderat ein Mitspracherecht. Die Amortisation erfolgt durch das Alters- und Pflegeheim Bifang. 3. Im Jahr 2021 wird die finanzielle Situation des Alters- und Pflegeheims Bifang zwischen Verein und Gemeinde neu beurteilt und über allfällig notwendige Unterstützungsbeiträge verhandelt. 4. Das Alters- und Pflegeheim Bifang erhöht die Pensionstaxen schrittweise. 5. Die Gemeinde Wohlen schliesst mit dem Verein für Alters- und Pflegeheime einen Leistungsvertrag, basierend auf dem neuen Pflegegesetz, welches auf 2008 in Kraft tritt, ab. Tragbarkeit für den Verein Aus heutiger Sicht ist dieses Modell für den Verein für Alters- und Pflegeheime tragbar. Dies bestätigt eine neutrale Risikoanalyse, die im Auftrag des Vereines erstellt wurde. Der Verein geht davon aus, dass er die erforderlichen Amortisationen aufbringen kann. Dazu dienen ihm unter - 3 -
4 anderem ein zugesicherter Beitrag der Theodor und Bernhard Dreifuss Stiftung von Fr. 1'000'000.. Die Dreifuss-Stiftung hat festgehalten, dass damit auch die Gemeinde entlastet werden soll. Zudem fallen ein Legat aus der Hans und Isabelle Isler-Käppeli-Stiftung sowie ein weiteres namhaftes Legat an. Zusätzlich ist auch eine schrittweise Erhöhung der Pensionstaxen erforderlich. Für den gesamten Fremdkapitalbedarf liegen konkrete Offerten von Geldinstituten vor. Durch das vereinbarte Finanzierungsmodell muss der Verein für Alters- und Pflegeheim seinen Finanzplan für die Sanierung und die Erweiterung den veränderten Kreditverhältnissen anpassen. Er wird nun auch für die Fr. 10'000' Kreditnehmer. Aus dieser Veränderung resultiert auch eine höhere Belastung der Baukredit-/Darlehenszinsen. Die Baukosten inkl. Baunebenkosten belaufen sich somit auf Fr. 22'839' Auswirkungen für die Gemeinde Die laufende Rechnung wird jährlich wie folgt belastet: Fr. 250'000. wie bisher als Betriebsbeitrag, bis und mit 2014 Fr. 375'000. zusätzlich stufenweise ab 2009 und voll ab 2011 für die Verzinsung von Fr. 10'000'000., bis und mit 2023 (Angenommener Zinssatz 3.75%, entsprechend der Berücksichtigung im Finanzplan ) Dieses Modell ist für die Gemeinde günstiger als die Verzinsung und Amortisation eines Beitrags von Fr. 10'000'000.. Ein Beitrag à fonds perdu würde die Laufende Rechnung der Einwohnergemeinde mit jährlich zusätzlich Fr. 704'000 (Annuität: Annahme 3,5 % Zins; Abschreibungssatz 10 %) während 20 Jahren belasten. Am 31. Oktober 2007 befindet die ausserordentliche Generalversammlung des Vereins für Alters- und Pflegeheime Wohlen über die zusätzliche Kreditaufnahme von Fr. 10'000' Weiteres Vorgehen / Termine Ein positiver Entscheid des Einwohnerrates untersteht auf Grund von 7 Ziff. 4 der Gemeindeordnung der Urnenabstimmung. Der Gemeinderat hat die Absicht, diese Urnenabstimmung am 24. Februar 2008 (eidg. Abstimmungsdatum) durchführen zu lassen. Nach dem Einrichten der Provisorien ist die Aufnahme der Bauarbeiten nach den Sommerferien 2008 geplant. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Etappen. Sie sollen Ende 2010 abgeschlossen sein. 7. Schlussbetrachtung Unsere älteren und pflegebedürftigen Mitmenschen haben es verdient, ihren Lebensabend in einer angenehmen Umgebung, umsorgt von kompetentem und hilfsbereitem Personal verbringen zu dürfen
5 Die Mitarbeitenden des Alters- und Pflegeheimes Bifang und die vielen freiwilligen Helfenden brauchen zur Ausführung ihres Auftrags eine zeitgemässe Infrastruktur, die den gestiegenen Anforderungen gerecht wird. Gleichzeitig geht es auch darum, die bestehende Bausubstanz zu erhalten und energiesparende Massnahmen umzusetzen. Der Verein für Alters- und Pflegeheim Bifang entlastet die Einwohnergemeinde Wohlen mit dem Betrieb des Alters- und Pflegeheims von einer umfassenden öffentlichen Aufgabe. Die Gemeinden sind zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfgerechten und qualitativ guten Angebots der ambulanten und stationären Langzeitpflege. In organisatorischer Hinsicht hat die Gemeinde zur Erfüllung dieser Aufgabe alle Freiheiten. Mit dem Verein für Alters- und Pflegeheim Bifang hat die Gemeinde einen Partner als Leistungserbringer, der zur Erfüllung dieser Aufgabe bereit ist. Für die umfangreiche Sanierung des in die Jahre gekommener Pflegeeinrichtung ist der Verein noch auf die Unterstützung der Gemeinde angewiesen. Der Verein ist sich jedoch bewusst, dass er sich aufgrund des neuen Pflegegesetzes in Zukunft der neuen Marktsituation anpassen muss. Das ausgehandelte Unterstützungsmodell ist für die Gemeinde und den Verein für Alters- und Pflegeheime eine gute Lösung. Gleichzeitig gewährleistet es den Fortbestand der Institution Alters- und Pflegeheim Bifang. Antrag Der Gemeinderat stellt Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, folgenden Antrag: Zustimmung zu folgender Mitfinanzierung von Umbau- und Sanierung des Alters- und Pflegeheims Bifang: 1. Die Gemeinde Wohlen leistet einen jährlichen, pauschalen Betriebsbeitrag von Fr. 250' bis und mit Dieser Beitrag ersetzt den mit Volksabstimmung vom 20. Oktober 1991 beschlossenen Gemeindebeitrag an die Pflege der Langzeitpatienten im Pflegeheim von Fr pro Tag und Langzeitpatient (indexiert) mit Wohnsitz in Wohlen. 2. Die Gemeinde Wohlen leistet während 12 Jahren die Verzinsung von Fr. 10'000'000., voraussichtlich stufenweise ab 2009 und voll ab 2011 bis und mit Die Amortisation erfolgt durch das Alters- und Pflegeheim Bifang. Freundliche Grüsse Gemeinderat Wohlen Walter Dubler, Gemeindeammann Daniela Betschart, Gemeindeschreiber-Stv
6 Verteiler: Einwohnerrat Gemeinderat Presse Verein für Alters- und Pflegeheime Wohlen, Marianne Piffaretti, Präsidentin, Bifangstrasse 8, 5610 Wohlen Theodor und Bernhard Dreifuss Stiftung, Untere Farnbühlstrasse 24, 5610 Wohlen Hans und Isabelle Isler-Käppeli Stiftung, Werner Hofstetter, Präsident, Bahnhofstrasse 2, 5610 Wohlen Beilagen Broschüre Bauprojekt und Kostenvoranschlag - 6 -
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