BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG DONNERSTAG, 4. DEZEMBER UHR, AULA BÄRLET

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1 EINWOHNERGEMEINDE 2555 BRÜGG BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG DONNERSTAG, 4. DEZEMBER UHR, AULA BÄRLET Vorversammlungen Brügg for you: Montag, 1. Dezember 2014, Uhr, Restaurant Bahnhof Ortsvereinigung: Dienstag, 2. Dezember 2014, Uhr, Restaurant Jura Sozialdemokratische Partei: Dienstag, 2. Dezember 2014, Uhr, Restaurant Bahnhof Schweizerische Volkspartei: Dienstag, 25. November 2014, Uhr, Restaurant Jura

2 BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG DONNERSTAG, 4. DEZEMBER UHR, AULA BÄRLET TRAKTANDEN 1. Voranschlag Beratung und Genehmigung des Voranschlages sowie Festsetzung der Steueranlagen 2. Sanierung Schulhaus Bärlet I Krediterteilung 3. Verschiedenes

3 EINWOHNERGEMEINDE 2555 BRÜGG Die Unterlagen zum Traktandum 1 können bei der Finanzverwaltung und diejenigen zum Traktandum 2 bei der Bauverwaltung eingesehen werden. Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Verwaltungskreis Biel-Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Einwohnerinnen und Einwohner, welche gemäss Stimmregister in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind, können an der Gemeindeversammlung ihr Stimmrecht ausüben (Schweizerbürgerrecht, mündig und mindestens 3 Monate in der Gemeinde wohnhaft). Sollte anlässlich der Versammlung die Stimmberechtigung einer oder eines Anwesenden angezweifelt werden, gibt das aufliegende aktuelle Stimmregister Auskunft darüber. Nichtstimmberechtigte haben von den Stimmberechtigten getrennt zu sitzen. Im Anschluss an die Versammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Das Protokoll wird gemäss den Bestimmungen im Reglement über Abstimmungen und Wahlen 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen, d.h. vom 5. bis 26. Januar 2015, bei der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt sodann das Protokoll.

4 TRAKTANDUM 1 Voranschlag 2015 Beratung und Genehmigung des Voranschlages sowie Festsetzung der Steueranlagen Referent: Gemeinderat Marc Meichtry a) Finanzplan Die Einwohnergemeinde plant jährlich rollend ihre Finanzen für die kommenden fünf Jahre. Das Resultat ist der Finanzplan. Ein wichtiger Teil des Finanzplanes ist der Investitionsplan. Die geplanten Investitionen lösen einerseits Abschreibungen aus, welche als Abschreibungsaufwand in die jährlichen Planvoranschläge einfliessen, andererseits lösen sie jährliche Geldabflüsse aus, welche auf die Berechnung der flüssigen Mittel resp. die Aufnahme von Fremdkapital einen direkten Einfluss haben. Weiter werden die jährlichen Ausgaben für die Erfüllung der Gemeindeaufgaben und die Steuer- und übrigen Einnahmen geplant. Somit ist der Finanzplan ein Arbeitsinstrument und dient dazu, frühzeitig aufzuzeigen, welche Massnahmen für die Führung eines gesunden Finanzhaushaltes ergriffen werden müssen. Der Finanzplan wurde vom Gemeinderat am 17. Oktober 2014 genehmigt. Über den Finanzplan, welcher ebenfalls den Investitionsplan beinhaltet, wird an der Gemeindeversammlung orientiert. Wichtige Planungsgrundlagen des Finanzplanes Das Bonus-/Malussystem, welches ab 2014 im Bereich Soziales in Kraft getreten ist, hat für Brügg im Moment keine Auswirkungen. Daher wird im Finanzplan weder ein Bonus noch ein Malus berücksichtigt. Die Berechnung des Beitrages an den Finanzausgleichsfonds hängt von den Steuereinnahmen der letzten drei Jahre ab und ist für unsere Gemeinde relativ schwierig zu berechnen. Die heutigen Berechnungen zeigen, dass Brügg über die Planperiode Beiträge zwischen Fr und Fr in den Fonds bezahlen muss. 4 Ab 2015 wird bei den Steuern der natürlichen Personen mit einem Zuwachs von 2,2% bis 3,3% gerechnet. Aufgrund der Gespräche mit einigen Firmen in Brügg werden die Steuern der juristischen Personen auf der Basis 2014 belassen. Die Steueranlage wird für die Jahre 2015 und 2016 auf 1,59 Einheiten und ab 2017 auf 1,65 Einheiten festgesetzt. Im Finanzplan ist die Steuerreform III des Bundes, welche im 2018 eingeführt werden soll, ab dem Jahr 2019 mit Steuerausfällen von Fr berücksichtigt, obwohl die genauen Auswirkungen noch nicht bekannt sind.

5 TRAKTANDUM 1 Das Investitionsprogramm weist Nettoinvestitionen von 8,8 Mio. Franken aus. Es werden auch weiterhin keine Reserven für ein jährliches Investitionsvolumen berücksichtigt. Dem neuen Abschreibungsmodus durch die Einführung des neuen Rechnungsmodells (HRM2) ab 2016 wird im Finanzplan Rechnung getragen. Das heisst, ab 2016 werden die Investitionen aufgrund einer Nutzungsdauer (z.b. Liegenschaften 25 Jahre) abgeschrieben und nicht mehr wie bis anhin mit einem Abschreibungssatz von 10% pro Jahr. Der Abschreibungsbedarf liegt somit in den Jahren zwischen Fr und Fr Entwicklung Eigenkapital Der Finanzplan zeigt auf, dass beim vorgesehenen Investitionsvolumen, einer Steueranlage von 1,59 resp. 1,65 Einheiten und den gering ansteigenden Steuereinnahmen das Eigenkapital abnimmt und im Jahr 2019 noch mit ca. 2,4 Mio. Franken zu rechnen ist. Die Veränderung pro Jahr entspricht im Durchschnitt ca. 0,68 Anlagezehnteln. Mit einem wirtschaftlichen Aufschwung ist kaum zu rechnen, was zur Folge hat, dass der Steuerertrag bei den juristischen Personen nicht zunehmen wird. Die Finanzpolitik ist in dem Sinne weiterzuverfolgen, dass die Entwicklung des Eigenkapitals streng zu überwachen und der Finanzplan mindestens jährlich zu überarbeiten ist. Entwicklung Eigenkapital Ergebnis laufende Rechnung 6500 Ergebnis in 1000 Franken Eigenkapital Rechnungsergebnis 5

6 TRAKTANDUM 1 b) Voranschlag 2015 Der Voranschlag 2015 ist das erste Planjahr des Finanzplanes und dieses wird immer sehr detailliert geplant. Die einzelnen Abteilungen reichen ihre Budgets ein. Anlässlich der Klausur wird der detaillierte Voranschlag beraten und diskutiert, so dass der Gemeindeversammlung ein vertretbares Budget unterbreitet werden kann. Bemerkungen zum Voranschlag Bei einer unveränderten Steueranlage von 1,59 Einheiten weist der Voranschlag 2015 einen Aufwand von Fr und einen Ertrag von Fr aus. Daraus ergibt sich ein Aufwandüberschuss von Fr was ungefähr 0,58% des Aufwandes entspricht. Im vorliegenden Voranschlag werden die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungen von 10% oder Fr und übrige Abschreibungen von Fr berücksichtigt. Davon werden intern für die Spezialfinanzierungen Feuerwehr und Elektroversorgung Fr verrechnet. Es wird ein Lohnsummenwachstum von 1,5% berücksichtigt. Nennenswerte Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2014 werden unter «Erläuterungen zu den einzelnen Funktionen» kommentiert. Erläuterungen zu den einzelnen Funktionen Allgemeine Verwaltung: Diverse Fluktuationen beim Personal beeinflussen im 2015 die Besoldungen, welche gegenüber dem Voranschlag 2014 etwas tiefer ausfallen. Öffentliche Sicherheit: Die Spezialfinanzierung der Feuerwehr weist per einen Bestand von Fr aus. Da der Betrag des Fonds recht hoch ist, wurden die Feuerwehrsteuern per auf 4,3% gesenkt. Im Budget 2015 wird die Ersatzbeschaffung eines Verkehrsfahrzeuges in der Höhe von Fr vollumfänglich abgeschrieben. Bildung: Die Beiträge an den Kanton sind aufgrund der definitiven Abrechnung für das Schuljahr 2013/2014 angepasst worden und sind im Voranschlag 2015 berücksichtigt. Die Gesamtkosten für die Lehrerbesoldungen bewegen sich im Rahmen der provisorischen Rechnung Das Angebot der Tagesschule wird rege genutzt und wird zu zwei Drittel durch Elternbeiträge und Beiträge des Kantons finanziert. 6

7 TRAKTANDUM 1 Gesundheit: Anlässlich der Klausur im Oktober hat der Gemeinderat beschlossen, an die Behandlungskosten im Bereich Schulzahnpflege keine Beiträge mehr zu leisten. Für die bereits bewilligten Gesuche für Kieferorthopädie gilt Besitzstand; d.h., die Beiträge werden bis zum Behandlungsende ausgerichtet. Die Kosten für die zahnärztliche Kontrolle während der ordentlichen Schulzeit werden nach wie vor durch die Gemeinde getragen. Soziale Wohlfahrt: Das Bonus-/Malussystem, welches ab 2014 im Bereich Soziales in Kraft getreten ist, hat für Brügg im Moment keine Auswirkungen. Verkehr: Die Gemeindebeiträge an den öffentlichen Verkehr werden mit Fr im Budget aufgenommen. Die SBB-Tageskarten sind in den letzten Jahren teurer geworden. Ab 2015 wird der Verkaufspreis von heute Fr. 35. auf Fr. 38. pro Tageskarte erhöht. Für den Versand der über das Internet bezahlten SBB-Tageskarten wird ab 2015 eine Gebühr von Fr. 5. erhoben. Umwelt und Raumordnung: Bei der Abwasser- und Abfallbeseitigung handelt es sich um Spezialfinanzierungen, welche ausgeglichen abschliessen müssen und den Steuerhaushalt nicht belasten. Gemäss Abwasser- und Abfallreglement werden die Tarife durch den Gemeinderat festgesetzt. Diese wurden im Jahr 2014 gesenkt und sind im Voranschlag 2015 berücksichtigt. Die Spezialfinanzierungen verfügen über genügend Mittel, um die in den Folgejahren resultierenden Defizite zu decken. Volkswirtschaft: Die Gemeindeabgaben der Elektrizitätsversorgung betragen Fr Auch in den kommenden Jahren kann mit einer Abgabe in dieser Höhe gerechnet werden. Finanzen und Steuern: Auch in diesem Jahr haben der Ressortvorsteher und die Finanzverwalterin Firmen besucht, um zu erfahren, wie das Jahr 2014 und evtl. die Zukunft aussieht. Aufgrund dieser Aussagen wird bei den Steuern der JP im 2015 mit keinem Zuwachs gerechnet, d.h. der Steuerertrag bleibt gegenüber dem Budget 2014 unverändert auf 2,4 Mio. Franken. Bei den natürlichen Personen wird bei den Einkommenssteuern mit einem Zuwachs von 3,6% und bei den Vermögenssteuern mit einem Zuwachs von 2% gerechnet, was zu Mehreinnahmen von Fr führt. Die festen Darlehen beliefen sich Ende 2013 auf 10,7 Mio. Franken. Im Verlaufe des Jahres 2014 sind Fr zurückbezahlt worden und somit konnte der Bestand auf 10,4 Mio. Franken reduziert werden. Es ist davon auszugehen, dass für die Investitionen im 2015 neue Gelder aufzunehmen sind. Dank den sehr tiefen Zinsen für die Neufinanzierungen sind die Darlehenszinse gegenüber dem Voranschlag 2014 tiefer. Ziel des Gemeinderates ist, die Schulden nicht über 15 Mio. Franken ansteigen zu lassen. 7

8 TRAKTANDUM 1 Steueranlagen und Abgaben: Steueranlage 1,59 unverändert Liegenschaftssteuer 1 unverändert (des amtlichen Wertes) Antrag Der Gemeinderat beantragt Genehmigung des Voranschlages. Die Steueranlage von 1,59 Einheiten sowie die Liegenschaftssteuer bleiben unverändert. Der detaillierte Voranschlag und der Finanzplan können bei der Finanzverwaltung Brügg (Gemeindehaus, 1. Stock) bezogen bzw. bestellt werden. Vorgängig der Gemeindeversammlung erteilt Ihnen unsere Finanzverwalterin, Monique Stauffer, gerne während den ordentlichen Büroöffnungszeiten Auskunft. 8

9 TRAKTANDUM 1 Voranschlag 2015 Voranschlag 2014 Rechnung 2013 Laufende Rechnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung Nettoaufwand Öffentliche Sicherheit Nettoaufwand Bildung Nettoaufwand Kultur und Freizeit Nettoaufwand Gesundheit Nettoaufwand Soziale Wohlfahrt Nettoaufwand Verkehr Nettoaufwand Umwelt und Raumordnung Nettoaufwand Volkswirtschaft Nettoertrag Finanzen und Steuern Nettoertrag Aufwandüberschuss Ertragsüberschuss Total

10 TRAKTANDUM 2 Sanierung Schulhaus Bärlet I Krediterteilung Referent: Gemeinderat Theo Stauffer An der Gemeindeversammlung vom Dezember 2005 beschlossen die Stimmberechtigten die Umsetzung des Schulraumkonzeptes. In den darauf folgenden Jahren wurden die Aula Bärlet realisiert und der Kindergarten Bielstrasse sowie das Schulhaus Bärlet II teilweise umgebaut. Auf Antrag des Gemeinderates ist an der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2014 der im Jahre 2005 beschlossene Kredit abgerechnet worden. An derselben Versammlung haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ebenfalls auf Antrag des Gemeinderates einen Kredit für die Detailplanung, welche sicherstellen sollte, dass der Gemeinderat der Gemeindeversammlung einen realistischen Baukredit und ein entsprechendes Projekt für die Sanierung des Schulhauses Bärlet I unterbreiten kann, genehmigt. In der Zwischenzeit liegt nun ein konkretes Projekt zusammen mit entsprechendem Kostenvoranschlag vor. Folgende Faktoren sind für die Kosten verantwortlich: 1. Das Schulhaus Bärlet I wurde seit seiner Erbauung im Jahre 1955 nie umfassend saniert. Es wurden zwar immer nötige Arbeiten erledigt, damit die Bausubstanz erhalten werden konnte, aber ganzheitliche Renovationsarbeiten wurden nie getätigt. In den letzten Jahren wurden auch Reparaturarbeiten nur noch realisiert, wenn der Schulbetrieb darauf angewiesen war oder wenn aufgrund eines Verzichts ein Schaden am Gebäude hätte entstehen können. Es ist deshalb ein erheblicher Nachholbedarf an Sanierungsarbeiten aufgelaufen, so müssen beispielsweise die ganze elektrische Installation und alle sanitären Einrichtungen ersetzt werden. 2. Ein Schulhaus muss heute die Erfordernisse an einen behindertengerechten Bau erfüllen. Dies bedeutet für das Schulhaus Bärlet I, dass ein Lift eingebaut werden muss. 3. Die energetischen Anforderungen an Gebäude sind heute ganz anders als dies noch vor zehn Jahren der Fall war. 4. Ebenso verlangen die Brandschutzvorschriften heute diverse berechtigte Massnahmen, die der Sicherheit der Nutzer/innen dienen. Diese Massnahmen sind mit Kosten verbunden und müssen getätigt werden, auch wenn sie dem Bau und dem Schulbetrieb keinen Mehrwert bringen. 10

11 TRAKTANDUM 2 5. Aus pädagogischer Sicht werden heute diverse bauliche Massnahmen verlangt. Ein Schulhaus für zeitgemässen Unterricht braucht heute Gruppen- oder Halbklassenarbeitsräume und Einrichtungen für die Arbeit mit digitalen Medien. Zudem sollten Korridore und Arbeitsräume nicht nachhallen, haben doch diverse Untersuchungen gezeigt, dass die Aggressionsbereitschaft der Kinder fast parallel zur Lärmbelastung steigt. Übersicht der Kosten Vorbereitungsarbeiten (inkl. Provisorien) Fr Arbeiten am Gebäude Fr Honorare (Architekt und Fachplaner) Fr Baunebenkosten, Umgebung, Unvorhergesehenes Fr Ausstattung (Mobiliar, Gestelle etc.) Fr Total Fr Im Wesentlichen beinhaltet das vorliegende Projekt folgende Punkte: Erstellen von Provisorien für ein Jahr Einbau eines Liftes über alle drei Geschosse Verschiedene Umnutzungen über alle drei Geschosse (unter anderem in Gruppenräume) Geringfügige neue Raumaufteilungen im Untergeschoss Neue Raumaufteilung Bereich Lehrkräfte im Erdgeschoss Neue Raumaufteilung sanitäre Anlagen im Erd- und Obergeschoss im Zusammenhang mit dem Lifteinbau Ersetzen der sanitären Anlagen und Leitungen Ersetzen der elektrischen Anlagen inkl. Beleuchtung Schallschutz in Korridoren und Klassenzimmern Wärmedämmung gegenüber dem Estrich Komplette Sanierung der Fenster Südfassade Neues Mobiliar Antrag Der Gemeinderat beantragt einen Kredit in der Höhe von Fr für die anstehenden Sanierungs- und Umbauarbeiten im Schulhaus Bärlet I. Der Gemeinderat Brügg, im November

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