Vertrag über die Betriebsführung einer Energieerzeugungsanlage

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1 Vertrag über die Betriebsführung einer Energieerzeugungsanlage zwischen Freizeitbad Reinbek Betriebsgesellschaft mbh Hermann-Körner-Straße Reinbek - nachfolgend Kunde genannt - und nachfolgend Contractor genannt - zusammen auch Vertragspartner genannt - Präambel Mit Vertrag vom <TT.MM.JJJJ> hat der Contractor eine Energieerzeugungsanlage (EEA) an den Kunden verpachtet. Der Kunde ist Pächter und betreibt zukünftig die EEA und erzeugt Wärme und Strom in eigener wirtschaftlicher Verantwortung. Der Contractor ist Eigentümer der der Anlage. Der gegebenenfalls erzeugte überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Mit diesem Vertrag regeln die Vertragspartner die Betriebsführung der EEA. 1. Vertragsgegenstand Der Contractor erbringt für die vertragsgegenständliche EEA die im Folgenden genannten Leistungen. 1.1 Der Contractor ist für den technischen Betrieb der EEA verantwortlich und stellt eine einwandfreie Strom- und Wärmeerzeugung sicher. In diesem Zusammenhang übernimmt der Contractor insbesondere folgende Aufgaben: - Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für Kessel- und BHKW-Anlage. Zu nennen sind: o Sämtliche Wartungsarbeiten (Vollwartungsvertrag) o Sämtliche Instandhaltungsarbeiten und Ersatzteile o Ersatz von Verbrauchsteilen und Betriebsmittel inklusive Schmieröl. o Analyse des Schmieröls o Entsorgung von Betriebsmitteln und Altteilen o Grundüberholung des BHKW innerhalb der Vertragslaufzeit (10 Jahre) Betriebsführungsvertrag Seite 1 von 8

2 - Bedienung, Überwachung und Kontrolle der EEA in Abstimmung mit dem Kunden. - Betrieb der EEA nach vom Kunden vorgegebenen/abgestimmten Einsatzplanung - Alarmierung des Kunden bei einer Störung - Behebung von Störungen an der EEA - Erfassung und Dokumentierung der wichtigsten Betriebsparameter - Energiewirtschaftlicher Service für die EEA o Unterstützung bei KWK-Förderung o Unterstützung bei der Rückerstattung der Energiesteuer o Unterstützung bei der EEG-Förderung o Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Netzbetreiber 1.2 Der Kunde ist für die Brennstoff- und Strombeschaffung sowie Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben, z.b. im Rahmen des EnergieStG, KWKG- oder EEG zuständig. 2. Überwachung der EEA 2.1 Es ist eine ganzjährige Überwachung der EEA von 0:00 24:00 Uhr (24-Stunden-Notdienst) seitens des Contractors zu gewährleisten. 2.2 Bei Störungen der EEA, die Leistungen des Contractors für die Beseitigung der Störung erfordern, wird der Contractor über die Art der Störung informiert. 3. Zutrittsrecht 3.1 Dem Contractor und seine mit dem Ausweis versehenen Beauftragten wird Zutritt zum Grundstück des Kunden und zu den technischen Einrichtungen, sowie zu allen anderen Anlagen und Einrichtungen, die der Erfüllung des Vertragszweckes dienen, gewährt. Die für den Zutritt erforderlichen Schlüssel werden dem Verpächter rechtzeitig in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 3.2 Wird dem Contractor oder seinen Beauftragten trotz Vorankündigung kein Zutritt gewährt, oder hat der Contractor oder seine Beauftragten nicht die Möglichkeit, zu den technischen Einrichtungen zu gelangen (insbesondere im Störungsfall), gehen die hieraus entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden. Betriebsführungsvertrag Seite 2 von 8

3 4. Betriebsführungsentgelt und Abrechnung Das Betriebsführungsentgelt (BFG) wird in Abhängigkeit der BHKW-Betriebsstunden (Bh) ermittelt. Die kumulierten Betriebsstunden der BHKW-Anlage im Abrechnungszeitraum (abzulesen am BHKW) werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Die anfallenden fixen Kosten für die Kesselanlage und sonstigen Komponenten, werden in einem konstanten Term, in der Berechnungsformel, berücksichtigt. 4.1 Betriebsführungsentgelt konstanter Anteil BFE K0 =... / Jahr 4.2 Betriebsführungsentgelt variabler Anteil BFE V0 = / Bh 4.3 Die Vergütung wird nach folgender Formel jährlich berechnet und angepasst: BFG = Bh x BFE V0 x (L/L 0 )+ BFE K0 x (L/L 0 ) = [Bh x BFE V0 + BFE K0 ] x [L/L 0] BFG = Jährliche Betriebsführungsentgelt [ /Jahr] Bh = Betriebsstunden der BHKW Anlage [Stunden/Jahr] BFE V0 = Betriebsführungsendgelt variabler Anteil gemäß Angebot [ /Bh] BFE K0 = Betriebsführungsendgelt konstanter Anteil gemäß Angebot [ /Jahr] L = Lₒ. = Durchschnittlicher Lohnindex des Vorjahres. Dieser wird anhand des Index der tariflichen Monatsverdienste im Bereich Energieversorgung des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 16 Reihe 4.3, Index der tariflichen Monatsverdienste in der Energieversorgung, 2.1, D ( gebildet. Lₒ. = Basislohindex = 107,7 (Durchschnittlicher Lohnindex für das Jahr 2013, 2010=100) 4.4 Sollten die genannten Indizes nicht mehr veröffentlicht werden, so treten jeweils die Indizes an deren Stelle, die den veröffentlichten Indizes, hinsichtlich der Voraussetzungen, weitestgehend entsprechen. Das Gleiche gilt, falls die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, erfolgen. 4.5 Der Kunde leistet auf das zu erwartende Betriebsführungsentgelt monatliche Abschlagszahlungen. Der Contractor teilt dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen schriftlich mit. 4.6 Für das Betriebsführungsentgelt wird jeweils bis zum des Folgejahres eine Jahresendabrechnung erstellt. 4.7 Die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Rechnungsbeiträge werden vier Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, auf das in Ziffer 6.6 genannte Konto entrichtet. Guthaben sind innerhalb von vier Wochen zu erstatten oder mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. 4.8 Die Abschlagszahlungen des Betriebsführungsentgeltes werden jeweils am 3. Werktag des Monats für den abgelaufenen Monat fällig. Sie werden unter Angabe o der Auftragsnummer o Konto-Nr. SEPA <..>, o BIC<.>, o des Contractors, entrichtet. 4.9 Die vorstehend genannten Preise sind Nettopreise, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer zugeschlagen wird. Betriebsführungsvertrag Seite 3 von 8

4 5. Laufzeit und Kündigung des Vertrages 5.1 Der Vertrag tritt am >TT.MM.JJJJ>, frühestens jedoch ab Anlageninbetriebnahme in Kraft und endet nach 10 Jahren. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Jahr vor Ablauf der vorstehend vereinbarten Vertragsdauer gekündigt, gilt eine Verlängerung jeweils ein weiteres Jahr als stillschweigend vereinbart. 5.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform. 6. Haftung 6.1 Der Contractor haftet aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Der Contractor haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt. 7. Sonstiges 7.1 Die Vertragsschließenden sichern sich die loyale Erfüllung und vertrauliche Behandlung des Vertrages zu. 7.2 Sollten sich während der Vertragslaufzeit die allgemeinen wirtschaftlichen oder technischen Verhältnisse so wesentlich verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr im angemessenen Verhältnis stehen, so werden die Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages oder Vertragsteile an die veränderten Verhältnisse vornehmen. 7.3 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen ist auf Bestand und Fortdauer des Vertrages ohne Einfluss. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen alsbald durch neue, im wirtschaftlichen Erfolg Ihnen möglichst nahekommende Vereinbarungen zu ersetzen, die das bestehende Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wieder herstellen. 7.4 Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. 7.5 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall, dass er das Grundstück oder das Gebäude ganz oder teilweise veräußert oder Dritten ganz oder teilweise überlässt oder sein Vermögen auf einen anderen überträgt, mit Zustimmung des Contractors seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf jeweilige Rechtsnachfolger mit der Maßgabe zu übertragen, dass auch diese ihre Nachfolger wiederum entsprechend verpflichten. Der Kunde wird dem Contractor die Rechtsnachfolge mitteilen. 7.6 Der Contractor ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zustimmung zu geben, sofern der Dritte sichere Gewähr für die Erfüllung aller Pflichten aus diesem Vertrag leistet. Betriebsführungsvertrag Seite 4 von 8

5 7.7 Der Contractor ist dabei berechtigt, die Vertragsleistung auch von durch sie beauftragten Dritten, mit der entsprechenden Fachkompetenz, erbringen zu lassen. 7.8 Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt; jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. 7.9 Gerichtsstand ist Reinbek. Anhänge: Anhang 1: Technische und örtliche Beschreibung der EEA Anhang 2: Lageplan Anhang 3: Betriebsanweisung Reinbek, den, den Kunde < Contractor > Betriebsführungsvertrag Seite 5 von 8

6 Anhang 1: Beschreibung der technischen Parameter der Energieerzeugungsanlage (EEA) Das Freizeitbad Reinbek - Freizeitbad Reinbek Betriebsgesellschaft mbh - Hermann-Körner-Straße Reinbek wird zurzeit aus einer Kesselanlage - Baujahr Kesselanlage mit 2 x 545 KW mit Wärme für Heizung, Lüftung, Beckenwasser- und Brauchwassererwärmung versorgt. Die Auslegungsparameter der vorhandenen Anlage sind - für Vor-/Rücklauftemperaturen 90/70 C Die derzeitigen Verbräuche/Bedarfe betragen im Mittel Gasbedarf: Nutzwärmebedarf: ca KWh Hs / Jahr ca KWhNutz / Jahr Eine neue optimale zentrale Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) ist eigenverantwortlich auszulegen. Die elektrische Modulleistung muss 50 kw betragen. Betriebsführungsvertrag Seite 6 von 8

7 Anhang 2: Lageplan Bereich Heizzentrale und BHKW Betriebsführungsvertrag Seite 7 von 8

8 Anhang 3: Betriebsanweisung Inhaltliche und textliche Festlegung erfolgt bei Abschluss des Vertrages Betriebsführungsvertrag Seite 8 von 8

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