Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Solingen

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1 Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Solingen Aufgrund des Ausscheidens von Richterin am Amtsgericht Henrich, des bevorstehenden Ausscheidens von Richterin Skrobek und des bevorstehenden Eintritts von Richter Fausten werden der richterliche Geschäftsverteilungsplan für 2016 und der Eildienstplan für 2016 wie folgt geändert: A. mit Wirkung ab dem V. 5. Zivilprozess-Sachen Abteilungen 9, 11, 12, 13, 14, 15a und 15 II a) Geschäfte in Zivilprozesssachen einschließlich der Geschäfte nach 43 Nr. 5 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG), nämlich: Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen Wohnungseigentümer richten und sich auf das gemeinschaftliche Eigentum, seine Verwaltung oder das Sondereigentum beziehen, b) Mahnsachen, c) Räumungsfrist- und Räumungsschutzsachen in Mietsachen, d) Rechtshilfe in den Geschäften zu a) bis c) e) Geschäfte nach 43 Nr. 1, 2, 3, 4 und 6 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) einschließlich der Rechtshilfesachen. Zuständigkeit Richter/in G-Stelle Zu a) bis d) Ri.inAG Kalkum Abt. 9 zu a) bis d) Ri.in Skrobek Abt. 11 zu a) bis d) N. N. Abt. 12 zu a) bis d) RiAG Gharaibeh Abt. 13 zu a) bis d) Ri.inAG Dr. Iwand Abt. 14 zu e) RiAG Gharaibeh Ri-in AG Dr. Iwand Abt. 15a, 15 II Endziffern 1-5 Endziffern 6-0

2 Die Verteilung der richterlichen Geschäfte zu a) bis d) auf die einzelnen Abteilungen erfolgt im Turnussystem. Ist ein Verfahren, das ein Geschäft der unter Buchstabe e) aufgeführten Art zum Gegen-stand hat, bereits am 1. Juli 2007 bei Gericht anhängig gewesen, fällt es in die Zuständigkeit der Abt 15 II. Ansonsten gehört es zur Zuständigkeit der Abt. 15a. Betrifft ein Verfahren, für das die Abteilung 15a zuständig ist, eine Klage im Sinne von 47 WEG, so ist der für dieses Verfahren zuständige Richter auch für weitere, zeitlich nachfolgende Klagen zuständig, die auf Erklärung oder Feststellung der Ungültigkeit desselben Beschlusses der Wohnungseigentümer erhoben werden. AR- und H-Sachen werden gesondert verteilt, und zwar jeweils beginnend mit der Abt. 9 in der Reihenfolge der Nummerierung bis Abt. 14, sodann wieder beginnend mit Abt. 9. Turnus für die Zeit ab dem Turnus Abteilung Turnuszahl Richter/in Ri.inAG Kalkum Ri.in Skrobek N. N. RiAG Gharaibeh Ri.inAG Dr. Iwand Vertretungen Abteilung Richter/in Vertreter/in 9 Ri.inAG Kalkum 1. N. N. 2. Ri.AG Gharaibeh 11 Ri.in Skrobek 1.Ri.inAG Dr. Iwand 2. Ri.AG Gharaibeh 12 N. N. Endziffern 1 3: 1. Ri.inAG Dr. Iwand 2. RiAG Gharaibeh Endziffern 4 6: 1. RiAG Gharaibeh 2. Ri.inAG Dr. Iwand

3 Endziffern 7 u. 8: 1. Ri.inAG Kalkum Endziffern 9 u Ri.in Skrobek 2. Ri.in AG Kalkum 13 RiAG Gharaibeh 1. Ri.in Skrobek 2. Ri.in AG Dr. Iwand 14 Ri.inAG Dr. Iwand 1. RiAG Gharaibeh 15a, 15 II RiAG Gharaibeh 1. Ri.inAG Dr. Iwand Ri.inAG Dr. Iwand 1. RiAG Gharaibeh Güterichter für alle Zivilprozesssachen im Sinne von 278 Abs. 5 ZPO ist Richter am Amtsgericht Berninger. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Dr. Iwand Entscheidungen über Ablehnungen in den Geschäften zu a) bis e): Ri.inAG Dr. Iwand Vertreter: 1. RiAG Gharaibeh 2. RiAG Berninger Entscheidungen über Ablehnungen des Güterichters Ri.inAG Dr. Iwand Vertreter: DAG Asperger V.6. Familiensachen 2) unverändert a)

4 Die Verteilung der Neueingänge erfolgt ab dem auf der Grundlage des nachfolgenden Schemas Abt. 32 Ri.in AG Raeck 10 Abt. 33 Ri.in Meiers 10 Abt. 37 DAG Asperger 4 Abt. 38 Ri.in AG Kleinke Die Verteilung wird am unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in der Abt. 37 die Spalte 5 nunmehr gesperrt ist, auf der Grundlage der bis zum erfolgten Eintragungen fortgesetzt. Es ist die Abteilung zuständig deren Zeile im Abteilungsspiegel die wenigsten besetzten Spalten aufweist, bei gleich geringer Besetzung die Abteilung mit der niedrigsten Abteilungsnummer. Gesperrte Felder bleiben bei der Verteilung unberücksichtigt. V. 10. Sonderzuständigkeiten a) Geschäfte des Amtsrichters nach dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen, b) Geschäfte nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen, c) Nachlasssachen, d) Austrittserklärung nach 5 KiAustrG, e) alle nicht verteilten Sachen.

5 Zuständigkeit Richter/in Vertreter/in zu a) DirAG Asperger 1. RiAG Lehmberg zu d) und e) DirAG Asperger 1. RiAG Lehmberg 2. Ri.inAG Rathjens zu c) A-K L-Z RiAG Dr. Katerlöh N. N. 1. N. N. 2. DirAG Asperger 1. Dir AG Asperger 2. RiAG Dr. Katerlöh zu b) RiAG Gharaibeh 1. Ri.inAG Dr. Iwand 2. Ri.in Henrich Entscheidungen über Ablehnungen in den Geschäften zu c) Ri.in AG Rathjens Vertreter/in: RiAG Berninger Rechtshilfe erledigt jede/r Richter/in in ihrem / seinem Zuständigkeitsbereich B. Mit Wirkung ab dem Richter Fausten übernimmt mit seinem Dienstantritt beim Amtsgericht Solingen die Aufgaben, für die nach dem Beschluss vom in Verbindung mit dem Beschlüssen vom Richterin Skrobek zuständig ist. Im Eildienstplan tritt Richter Fausten mit Dienstantritt beim Amtsgericht Solingen an die Stelle von Richterin Skrobek.

6 22. August 2016 Das Präsidium des Amtsgerichts Solingen Berninger Richter am Amtsgericht Mörsch Richter am Amtsgericht Kleinke Richter am Amtsgericht -Urlaub- Rathjens Richterin am Amtsgericht Asperger Direktor des Amtsgerichts

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