Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie

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1 Die Auswirkungen des demografischen Wandels gestalten Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie 22. September 2010 Sozialpartner-Fachtagung In Zusammenarbeit mit:

2 Lebensarbeitszeit und Demografie Den demografischen Wandel gestalten Christian Jungvogel IG BCE Vorstandsbereich Tarife - Finanzen

3 Flexible Übergänge Altersteilzeit 7 Min. 3% Nein Ja BV Demografie- Betrag 8 (300 ) Langzeitkonten 9 Altersvorsorge 10 BUC 11

4 Altersteilzeit Altersteilzeit ( 7 ) Langzeitkonten Altersvorsorge BUC Einigung über Obergrenze, mind. 3% Auswahl-, Zugangs-, Verfahrensregeln in BV - Besondere Berücksichtigung 3-schicht Verwendungsvoraussetzungen - Arbeitnehmer, die das 59. Lebensjahr vollendet haben - bis zur Dauer von sechs Jahren Freiwillige abweichende BV - Früherer Zeitpunkt - Dauer bis zu 10 Jahren Mindestvoraussetzung - 55 Jahre - Letzten 5 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt Anspruch, wenn Höchstgrenze nicht überschritten

5 Altersteilzeit ( 7 ) Arbeitszeit Altersteilzeit Langzeitkonten Altersvorsorge BUC - die Hälfte der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit - höchstens Durchschnitt der letzten 24. Monate ( 6 II AtZG) - Verteilung der AZ Blockmodell I und II - Insolvenzsicherung gemäß 8a AtG Möglichst unveränderte Tätigkeit Bisherige Eingruppierung bleibt gewährleistet Schichtzuschläge nach tatsächlichem Umfang - Können auf aktive und passive Phase verteilt werden

6 Altersteilzeit ( 7 ) Vergütungen - Arbeitsentgelt für Altersteilzeitarbeit - Aufstockungszahlung von 40 % max. 95 % des Vollzeit- Netto - Mindestverdienstsicherung von 85 % des fiktiven Vollzeit- Netto - Steuerfreie Zuschläge werden nicht berücksichtigt Schichtarbeiter (3-Schicht) erhalten mind. 95% (max. 100 %) des Vollzeit-Netto

7 Altersteilzeit ( 7 ) Basis Rentenbeiträge: Aufstockung Differenzbetrag zu 90% Regelarbeitsentgelt Urlaubsgeld und Vermögenswirksame Leistungen in voller Höhe 60% der Jahresleistungsprämie Mehrarbeitsverbot (Freizeitausgleich) Beschäftigungsverbot - nur im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenzen ( 8 SGB IV ) - oder die bereits innerhalb der letzen 5 Jahre ausgeübt wurden

8 Demografiebetrag ( 8 ) Wenn keine Altersteilzeit angeboten wird Für Langzeitkonten, tarifliche Altersvorsorge oder BUC Ab 2012: 300 pro Jahr Erhöht sich entsprechend der Tariferhöhung des Vorjahres ab 2013 Anteiliger Anspruch für Teilzeitbeschäftigte Einigung der Betriebsparteien bis Auffangregelung Altersvorsorge Betriebsratslose Betriebe Unterrichtung der Tarifvertragsparteien Auch Verteilung auf unterschiedliche Zwecke möglich

9 Tarifvertragliche Regelungen: Langzeitkonten sind zweckbestimmte Arbeitszeitkonten Mit einem Verteilzeitraum über 12 Monate Zielsetzung ist der Erwerb von Freistellungsansprüchen Zweckbestimmung der Freistellungsansprüche muss in der Betriebsvereinbarung definiert sein - Qualifizierung - Freistellung vor Rente - Teilzeit - Pflege- und Elternzeit - andere Nutzungszwecke möglich

10 Tarifvertragliche Regelungen: Mit/ohne Demografiebetrag möglich Freistellungsansprüche werden durch die Einbringung bestimmter tariflicher Ansprüche erworben abschließende Aufzählung der Einbringungsmöglichkeiten im Tarifvertrag Insolvenzschutz ab der ersten Einbringung Übertragung von Langzeitkonten, bei Arbeitgeberwechsel Abweichendes Arbeitsentgelt während Freistellungsphase +/- 25% möglich

11 Ansparfall Steuer SV Netto 1 h Bruttoentgelt + SV AG Ablaufschema Gegen Insolvenz des AG abgesichert. Wertentwicklung AG SV-beiträge Entnahmefall 1 h SV AG SV AN Steuer Wertguthaben Nettoentgelt

12 Mehrarbeit Zeitguthaben Urlaubsansprüche oberhalb Gesetz Altersteilzeit Langzeitkonten Altersvorsorge BUC Was kann eingebracht werden? Demografiebetrag Zeitwertkonto Zulagen Zuschläge ( ) Bis 10% tarifl. Jahreseinkommen (Monatsentgelt x 12) Zeitanteile Übertarifliche Bestandteile Geldanteile

13 Gesetzliche Regelungen: Versteuerung: - Einbringung aus Brutto, Lohnbesteuerung bei Entnahme Verbeitragung: - beitragspflichtiges Arbeitsentgelt während Freistellung - keine Verbeitragung bei Einstellung ins Langzeitkonto

14 10 Tarifliche Altersvorsorge Die Betriebsparteien können die Demografiebeträge für die tarifliche Altersvorsorge verwenden. Es gelten die Regelungen des TV Altersvorsorge Anspruch auf Kautschuk-Tarifförderung gem. 5 TV Altersvorsorge Entgeltumwandlungsantrag des AN notwendig Ausschließlich Altersvorsorge, keine Aufstockung VWL

15 Verwendung des Demografiefonds für bav Allgemeines Behandlung als Entgeltumwandlung i. S. des BetrAVG Anwendung des 1b Abs.5 BetrAVG, daher u.a.: sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit Fortführungsrecht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Nur externe Durchführungswege! Anwendung der TV Altersvorsorge-Vorschriften Begrenzung auf 4 % BBG-RV: Einfluss auf Umwandlungsanspruch, Anpassung bisheriger Entgeltumwandlung durch AN? Antrag durch Arbeitnehmer Kautschuktarifförderung (+ 42 ) Abfindungsrecht und Portabilität

16 Berufsunfähigkeit ist keine Frage von Unfällen, des Alters oder des Berufs. Psychische Erkrankungen als Ursache haben in den letzten Jahren zugenommen, gerade bei jungen Leuten Nur etwa jeder Zehnte wird durch Unfall berufsunfähig. Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig Skelett/Wirbelsäule Allergie/Haut 2,0% 30,30 % Psychische Erkrankungen 19,0% Durchblutungsstörungen 3,4% Herzerkrankungen 3,1% Atemwege 2,5% Hypertonie 8,7% Innere Organe 3,8% Sonstige 2,0% Krebs 12,30% Augen/Ohren 2,7% Unfall 10,2%

17 Die Leistungen sind abhängig von der Arbeitsfähigkeit, maßgebender Faktor bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist die täglich zur Verfügung stehende Arbeitskraft. Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden Volle Erwerbsminderungsrente Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag Männer und Frauen Neue Bundesländer: 686 Alte Bundesländer: 734 Quelle: DRV-Statistik 2007 Arbeitsfähigkeit 3 bis unter 6 Stunden Halbe Erwerbsminderungsrente* Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag Männer und Frauen Neue Bundesländer: 440 Alte Bundesländer: 520 Quelle: VDR-Statistik Rentenbestand 2003 * Steht keine Arbeitsstelle zur Verfügung, wird die volle Rente gezahlt. Arbeitsfähigkeit 6 Stunden und mehr Keine Erwerbsminderungsrente Status und Ausbildung sind bei nach dem Geborenen ohne Bedeutung! Rentenreform 2001 Seit dem unterscheidet der Gesetzgeber nicht mehr zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente. Er trennt zwischen voller Erwerbsminderungsrente und halber Erwerbsminderungsrente. Alte Berufsunfähigkeitsrenten werden nur noch an Personen gezahlt, die zum Zeitpunkt der Reform das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Rentenhöhe entspricht nur noch der halben Erwerbsminderungsrente. Zusammen mit dem Rentenabschlag von 10,8 % ergibt sich insgesamt eine um % geringere BU-Rente!!!

18 Rahmenregelungen Alle Tarifbeschäftigten eines Betriebes sind abgesichert Beitrag geschlechts- und altersunabhängig Keine Gesundheitsprüfung Unterjährige Fluktuation bis 10% bleibt unberücksichtigt In den ersten 24 Monaten gestaffelter Leistungsanspruch (pro Monat 4%) Ab dem 25 Monat voller Leistungsanspruch

19 Beiträge und Leistungen Altersteilzeit Langzeitkonten Altersvorsorge BUC Jahresbeitrag Leistung bei Tod Leistung bei Berufsunfähigkeit Aufstockung durch Entgeltumwandlung auf 540 möglich Rentenzahlung bis 65. Lebensjahr Anspruch wenn voraussichtlich länger als 6 Monate arbeitsunfähig Nur Anrechnung bei BG-Rente

20 Christian Jungvogel IG BCE Vorstandsbereich Tarife Finanzen

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