Rahmenvertrag für Lektorat und Korrektorat
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- Melanie Raske
- vor 7 Jahren
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1 Rahmenvertrag für Lektorat und Korrektorat vom 14. April Allgemeines Der Rahmenvertrag gilt für den gesamten Geschäftsverkehr des Lektorats Scorpius, vertreten durch Astrid Bomhauer-Beins, Rietackerstrasse 1, 8610 Uster, Schweiz, im Folgenden LS genannt. Der Rahmenvertrag wird automatisch Vertragsbestandteil und vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt. 2 Zustandekommen des Vertrages a) LS unterbreitet dem Kunden ein unverbindliches Angebot. Der Kunde entscheidet über die Erteilung eines Auftrages gemäß vorliegendem Angebot. Vom Angebot abweichende Aufträge können nicht angenommen werden (siehe Ziff. 2b). b) Der Kunde hat das Recht, ein abweichendes Angebot zu unterbreiten. LS wird das Angebot prüfen, ggf. übernehmen oder ein neues Angebot unterbreiten. c) Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftrags seitens LS zu Stande. Weitere Bedingungen bleiben vorbehalten und werden individualvertraglich geregelt. 3 Mitwirkungspflichten des Kunden a) Der Kunde verpflichtet sich, LS wahrheitsgemäß über den Verwendungszweck und den zu erwartenden Umfang des Textes zu informieren sowie die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen sukzessive oder vollständig, in leserlicher und verständlicher Form vorzulegen. b) Sollte der Kunde z. B. die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünschen, hat er dies schriftlich und bei Zusendung der Unterlagen bekannt zu geben ebenso den Wunsch nach besonderen Schreibweisen oder fachspezifischen Abkürzungen, wenn diese von der aktuellsten Ausgabe des Dudens abweichen und nicht korrigiert werden sollen. c) Sollte der Kunde diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann er nach Ausführung des Auftrages LS gegenüber nicht mehr geltend machen, dass der Auftrag nicht seinen Wünschen gemäß ausgeführt wurde. 4 Leistungen a) Folgende Dienstleistungen werden durch LS angeboten: I. Korrektorat: Überprüfung der Texte des Kunden hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik II. Lektorat: Leistungen des Korrektorats sowie Überprüfung der Texte des Kunden hinsichtlich Verständlichkeit und Stil b) Der Text des Kunden wird im oben beschriebenen Umfang geprüft, Korrekturen und/oder Vorschläge werden, soweit es das Verarbeitungsmedium zulässt, gemäß Duden angebracht. c) Die Leistungen werden individualvertraglich festgelegt. d) Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. e) Ziel der Leistungserbringung durch LS ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt und er erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter Zeit- 1
2 druck beim Korrigieren seitens LS dieses genannte Ziel beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorats/Lektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann. 5 Preisgestaltung a) Die Preise werden individualvertraglich festgelegt und in schriftlicher Form vereinbart. b) Nach Abschluss der Dienstleistung wird der Gesamtpreis auf dem Postwege oder per entsprechend der Zustellungsart des eingereichten Ausgangstextes und soweit nicht anders vereinbart in Rechnung gestellt. c) LS behält sich vor, bereits vor Vertragsabschluss (im Rahmen des Angebotes) eine Anzahlung in Rechnung zu stellen. d) Die Abrechnung erfolgt in Schweizer Franken, eine Bezahlung in Fremdwährung ist zum Tageskurs möglich. Der Kunde hat dabei sicherzustellen, dass der geschuldete Betrag in Schweizer Franken vollständig bei LS eintrifft. e) Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist LS berechtigt, die Arbeiten an den vorliegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Das gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde; die Zusage der Lieferfrist wird explizit aufgehoben. f) Wenn ein Stundensatz vereinbart wird, wird nach angefangenen Viertelstunden abgerechnet. Die Höhe des Stundensatzes wird in diesem Falle individualvertraglich festgelegt. 6 Lieferung a) Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von LS angenommenen Auftrages, so hat der Kunde dies bereits vor Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich bekannt zu geben. b) Voraussetzung für die Einhaltung einer festgelegten Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (wie Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. c) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart wurde. d) Die Lieferung der Leistung erfolgt wenn nichts anderes vereinbart wurde in der Versandart, in der der Auftrag LS zugegangen ist. e) Die mit der Lieferung verbundenen Gebühren (Versandkosten) und Gefahren (Übermittlung und Transportrisiko) trägt der Kunde. 7 Höhere Gewalt a) Bei Eintritt höherer Gewalt informiert LS den Kunden unverzüglich. Höhere Gewalt berechtigt sowohl LS als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat im Falle höherer Gewalt LS für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu entschädigen. b) Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer, unabwendbarer Hindernisse bzw. Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit von LS entscheidend beeinträchtigen, den Auftrag den Vereinbarungen entsprechend zu erfüllen.
3 8 Mängelhaftung a) LS verpflichtet sich, stets nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten und die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler mehr im Text befinden. b) Sollte es dennoch einmal zum Übersehen von Fehlern kommen und der Kunde den Auftrag als mangelhaft erfüllt betrachten, hat er umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des korrigierten Textes in schriftlicher und nachvollziehbarer Form zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein detaillierter Einwand, gilt der Auftrag als korrekt und vertragsgemäß ausgeführt. c) Ist die Reklamation berechtigt und konnte ein nicht unwesentlicher Mangel trotz Einhaltung der unter Ziff. 8a genannten Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden, verpflichtet sich LS zu einer Überprüfung/Nachbesserung des gesamten Textes in einer angemessenen Frist. Ein Mangel gilt dann als wesentlich, wenn sich durchschnittlich mehr als zwei Fehler auf einer Seite (mit durchschnittlich 1500 Zeichen) befinden. Maßgeblich für die Berechnung ist immer die gesamte korrigierte Textmenge. d) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. (Siehe Ziff. 3) e) Werden unterbreitete Vorschläge betreffend des Lektorats (Verständlichkeit, Stil etc.) durch den Kunden abgelehnt, ist dies als Reklamationsgrund ausgeschlossen. Stilistische Korrekturen verstehen sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Kunden. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen. f) Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher und unverständlicher Texte/Unterlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. g) Die Wiedergabe von Zahlen erfolgt nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßeinheiten, Währungen etc. besteht keinerlei Mängelhaftung. h) Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die LS nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. 9 Schadenersatz a) Alle Schadenersatzansprüche gegen LS sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Netto-Rechnungsbetrages begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden ö. ä. wird ausgeschlossen. LS haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. b) Sofern LS eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat, sind Schadenersatzsprüche der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung in dem konkreten Fall zahlt. c) LS haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen und auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unkorrekte, falsche oder nicht vollständige Auftragserteilung entstehen. d) Ebenso haftet LS nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust (z. B. auf dem Postwege, durch elektronische Datenübertragung, Viren oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hardware oder Software). e) LS haftet nicht für rechtswidrige Inhalte von zu korrigierenden/lektorierenden Texten. Sollten LS Texte solchen Inhaltes bekannt werden, behält LS sich das Recht vor auch nach bereits erfolgtem Vertragsabschluss und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen hat der Kunde in vollem Umfang zu zahlen. f) Bei Bekanntwerden solcher Inhalte (auch nach bereits erfolgtem Vertragsabschluss) wie Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, verfassungsfeindliche oder frauenfeindliche Äußerungen hat LS das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und behält sich vor, Anzeige zu erstatten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen hat der Kunde in vollem Umfang zu zahlen. 3
4 10 Verschwiegenheitspflicht a) LS ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der eingereichten Texte und Unterlagen zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann leider durch die Kommunikation in elektronischer Form ( s) nicht garantiert werden. LS haftet für solche Eingriffe Dritter nicht. b) LS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Interesse des Kunden Sicherungskopien des Ausgangs- und des Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren. c) Für Texte, bei denen der Verdacht auf Verletzung geltenden Rechts besteht, erlischt die Verschwiegenheitspflicht gegenüber den zuständigen Behörden. LS behält sich in diesem Falle vor, Anzeige zu erstatten und die betreffenden Unterlagen entsprechend weiterzuleiten. 11 Gerichtsstand Für das Vertragsverhältnis zwischen LS und dem Kunden gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche Zürich/Uster. 12 Schlussbestimmungen a) Der Kunde teilt LS alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (wie Änderung der Postanschrift oder der -Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Änderung des Namens) auswirken, unverzüglich und schriftlich an die Postanschrift Rietackerstrasse 1, 8610 Uster, Schweiz oder über die -Adresse mit. b) Alle Änderungen zu diesem Rahmenvertag sowie alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, auch die Änderung des Schriftformerfordernisses. c) Sind oder werden Teile dieses Rahmenvertrages unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
5 13 Widerrufsbelehrung a) Widerrufsrecht Sollten Sie EU-Recht unterliegen, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Astrid Bomhauer-Beins Rietackerstrasse Uster Schweiz -Adresse: lektorat-scorpius@hotmail.com b) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie dem Lektorat insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für das Lektorat mit deren Empfang. c) Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 5
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