Wenn der Mieter verschwindet Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 12:36 Uhr - Aktualisiert Montag, den 23. September 2013 um 10:23 Uhr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wenn der Mieter verschwindet Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 12:36 Uhr - Aktualisiert Montag, den 23. September 2013 um 10:23 Uhr"

Transkript

1 Leider kommt es immer wieder vor, dass Mieter sich einfach so aus dem Staub machen. Dann haben Sie ein Problem. Ist der Mieter endgültig ausgezogen oder vielleicht doch nur zeitweise verschwunden? Meist merkt man erst, dass etwas nicht stimmt, wenn die Miete ausbleibt und man den Mieter nicht mehr erreicht. Mietverhältnis ohne Mieter So bitter das ist: Mit dem Verschwinden des Mieters ist das Mietverhältnis nicht beendet. Das bedeutet aber auch, dass der Mieter immer noch über die Wohnung verfügt. Sie dürfen sie also nicht betreten. Einzige Ausnahme bleibt: Nur wenn eine konkrete Notlage eintritt, dürfen Sie die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betreten. Und das Verschwinden des Mieters ist äußerst ärgerlich aber noch lange keine Notlage. Wie gesagt: Das Mietverhältnis besteht jetzt noch und damit ist der Mieter auch immer noch im Besitz der Wohnung. Deshalb kommt eine eigenmächtige Räumung Ihrerseits nicht infrage. Die Folgen können verheerend sein, wie das folgende Beispiel zeigt: Weil sein Mieter spurlos verschwunden war und seine Miete nicht mehr zahlte, kündigte ein Wiesbadener Vermieter dem Verschwundenen fristlos und räumte dessen Wohnung. Dabei handelte es sich um eine sogenannte kalte Räumung ohne jeden richterlichen Beschluss. Ein Teil des Inventars landete auf dem Müll, den Rest lagerte der Vermieter ein. Als der Mieter wieder auftauchte, verlangte dieser Schadenersatz für die entsorgten und während der Lagerung beschädigten oder verschmutzten Stücke. Rund machte er geltend. Zu Recht entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom Aktenzeichen VIII ZR 45/09). Der Vermieter hätte auf jeden Fall einen richterlichen Beschluss gebraucht, um die Wohnung zu räumen. Durch die kalte Räumung traf ihn nach Meinung der Richter zusätzlich eine besondere Obhutspflicht. Er hätte zumindest ein Inventarverzeichnis der geräumten Sachen mit Wertangaben erstellen müssen. Denn gegenüber dem Mieter muss er jetzt beweisen, dass dessen Angaben nicht stimmen. So schnell wie möglich kündigen Um wieder an Ihre Wohnung zu kommen, sollten Sie dem verschwundenen Mieter so schnell wie möglich kündigen. Da keine Miete mehr eingeht, haben Sie auch einen Grund zur fristlosen Kündigung. Lesen Sie hierzu auch den Beitrag Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug. Doch wohin sollen Sie die Kündigung schicken? Glücklicherweise ist sich hier die Rechtsprechung ausnahmsweise einig: Verschwindet der Mieter, ohne eine neue Anschrift zu hinterlassen, dürfen Sie die Kündigung an die bekannte Adresse schicken. Dass der Mieter dort nicht mehr anzutreffen ist, spielt hierbei keine Rolle. Sie sollten aber später durch Zeugen beweisen können, dass die Kündigung zugestellt wurde. Es hat schon Fälle gegeben, bei denen Mieter nach Monaten zurückkehrten und wieder in die Wohnung wollten. 1 / 5

2 Dann müssen Sie vor Gericht beweisen, dass die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt wurde. Am besten wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens als Boten. Der Bote sollte sich die Kündigung zunächst durchlesen und dann einkuvertieren. Danach wirft der Bote das Schreiben in den Briefkasten des Mieters. Da der Bote vor Gericht ein wichtiger Zeuge ist, sollte es sich hierbei möglichst nicht um einen nahen Verwandten handeln. Trotz Kündigung: Ein Räumungsurteil muss her Ist die Kündigung vollzogen, ist das Mietverhältnis beendet. Das heißt aber leider nicht, dass sie jetzt wieder uneingeschränkt über die Wohnung verfügen können. Das können Sie erst, wenn Sie ein Räumungsurteil erwirkt haben. Das geht nur über einen Räumungsprozess, der Sie einiges kostet. Doch auch wenn Sie das Geld für den Prozess auch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr wiedersehen: Sie müssen den Prozess führen. Sehen Sie noch Chancen, die Mietrückstände einzuklagen, sollten Sie neben der Räumungsklage gleichzeitig die noch offen stehenden Zahlungen einklagen. Überlegen Sie aber, ob Sie hier nicht gutes Geld schlechtem hinterherwerfen. Keine Angst: Dass Sie keine neue Anschrift des Mieters haben, nutzt diesem bei Klagezustellung gar nichts. Es wird einfach an die noch bekannte und gültige Adresse zugestellt. Kann der Postbote nicht zustellen, weil er niemanden antrifft, wird das Schriftstück bei der Post hinterlegt und dem Mieter ein Abholschein in den Briefkasten geworfen. Damit gilt das Schreiben aber schon als zugestellt auch wenn der Mieter es nicht abholt. Entfernen Sie schon mal das Namensschild des Mieters an der Klingelanlage, kann das zum Eigentor werden. Weil der Postbote die Adresse nicht auffinden kann, kann er nicht zustellen. Sie werden dann vom Gericht angeschrieben und es kommt zur sogenannten öffentlichen Zustellung. Für Sie bedeutet das jedoch Zeitverlust und damit auch finanzielle Einbußen. Ist alles ordnungsgemäß vonstatten gegangen und findet keine öffentliche Zustellung statt, müssen Sie noch vier bis sechs Wochen warten, bis ihnen ein Räumungsurteil zugestellt wird. Denn entweder entscheidet der Richter nach Aktenlage und leitet ein schriftliches Vorverfahren ein oder er erlässt einen sogenannten frühen ersten Termin. Kommt es zum schriftlichen Vorverfahren, wird dem Mieter die Klage zugestellt und er kann binnen zwei Wochen mitteilen, dass er sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen will. Danach werden ihm noch einmal zwei Wochen eingeräumt, binnen derer er seine Verteidigung formulieren und vorlegen muss. Reagiert er aber nicht (was in diesem Fall zu erwarten ist), wird der Richter den Mieter entsprechend Ihres Klageantrages verurteilen. Man spricht dann vom 2 / 5

3 Versäumnisurteil. Wenn es dazu kommt, beraunt der Richter einen frühen ersten Termin meist spätestens vier Wochen nach Klageeinreichung an. Zu diesem Termin sollten Sie anwesend sein oder sich zumindest von einem Anwalt vertreten lassen. Da ihr Mieter aller Voraussicht nach nicht erscheinen wird, sind die Chancen gut, dass ein Urteil in Ihrem Sinne ergeht. Sie kommen immer noch nicht in die Wohnung Es mag unglaublich klingen, aber nachdem Sie nun ein Räumungsurteil in Händen halten, dürfen Sie immer noch nicht in die Wohnung und sie ausräumen. Das darf nur der Gerichtsvollzieher. Den müssen Sie beauftragen was natürlich wieder Geld kostet. Denn der Gerichtsvollzieher will erst mal einen Vorschuss, um einen Spediteur beauftragen zu können. Dieser Vorschuss kann im höheren drei bis im mittleren vierstelligen Bereich liegen. Befinden sich nur noch wenige Möbel in der Wohnung, reden Sie mit dem Gerichtsvollzieher. Meist kann man sich mit ihm auf eine andere Lösung einigen und auf den teuren Spediteur verzichten. Es kommt leider häufiger vor, als man denkt: Der Mieter ist ausgezogen und in der Wohnung stehen noch jede Menge Möbelstücke und andere Gegenstände herum. Darf man diese jetzt einfach entsorgen oder muss man den Mieter mahnen? Fragen, die wir in diesem Artikel beantworten wollen. Der Mieter ist zur Räumung verpflichtet Ist das Mietverhältnis beendet, hat der Mieter die Wohnung zu räumen. Die Räumung bedeutet auf einen einfachen Nenner gebracht dass er die Wohnung so verlässt, wie er sie vorgefunden hat. Dazu gehört auch, dass er alle von ihm eingebrachten Gegenstände aus der Wohnung entfernt. Ausnahmen können sich nur ergeben, wenn die ehemaligen Mietparteien entsprechende Absprachen getroffen haben. Gegenstände, die der Mieter beim Einzug übernommen hat, muss er nicht entfernen, es sei denn, sie sind in sein Eigentum übergegangen. Hat der Mieter beispielsweise die Einbauküche vom Vorgänger gekauft, muss er sie beim Auszug entfernen. Hat der Vorgänger jedoch seine Küche einfach in der Wohnung belassen, ohne dass sie vom Mieter gekauft wurde, muss er sie auch jetzt nicht entfernen. Der Mieter muss alle Zimmer und Anlagen räumen, die ihm während des Mietverhältnisses zur Verfügung standen. Also müssen auch Keller- und Speicherräume oder Garagen geräumt werden. Darüber hinaus hat er auch seine privaten Gegenstände von gemeinschaftlichen 3 / 5

4 Flächen zu entfernen. Es kommt auf die Mengen an Hat der Mieter Gegenstände zurückgelassen, kommt es zunächst auf die Mengen an, die noch in der Wohnung stehen. Stehen so viele Möbelstücke herum, dass eine Weitervermietung nicht möglich ist, können Sie von Ihrem ehemaligen Mieter eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Mieter seine Einbauküche in der Wohnung zurückgelassen hat. Berufen Sie sich bei der Nutzungsentschädigung auf 546a BGB, wo es heißt: (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. (2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Plant der ehemalige Mieter beispielsweise seine Einbauküche an seinen Nachfolger zu verkaufen und lässt sie deshalb in der Wohnung stehen, muss er sich hierfür zuvor die Erlaubnis des Vermieters einholen. Hat der Mieter nur einige Gegenstände zurückgelassen, kann der ehemalige Vermieter allerdings keine Ansprüche nach 546a BGB geltend machen. Der Vermieter darf die Dinge aber auch nicht entsorgen. Er ist verpflichtet, sie eine angemessene Zeit aufzubewahren, damit der Mieter diese zurückholen kann. Der Begriff angemessene Zeit wird von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Zwei bis drei Monate sollten die Gegenstände auf jeden Fall aufbewahrt werden. Nicht aufbewahrt werden müssen herrenlose Sachen ( 595 BGB). Als herrenlos gelten Sachen, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt. Davon können Sie bei wertlosem Gerümpel ausgehen. Vorsicht jedoch bei Kunstgegenständen. Was für Sie vielleicht einen eher wertlosen kitschigen Eindruck macht, kann sich später als wertvolles Kunstwerk herausstellen. Vorsicht: Keine eigenen Aktionen Wenn der Vermieter zur Selbsthilfe greift, wird das in fast allen Fällen für ihn äußerst negative Folgen haben. Sie dürfen nicht einfach die Möbel oder anderen Gegenstände Ihres ehemaligen Mieters der nächsten Sperrmüll-Abfuhr anvertrauen. Um die Wohnung leer zu bekommen, müssen Sie den ehemaligen Mieter erst einmal auffordern, die Wohnung endgültig zu räumen. Da es sich hier um eine Abmahnung handelt, müssen Sie auch hier sicherstellen, dass in einem Rechtsstreit der Eingang der Abmahnung nachgewiesen werden kann. In der Abmahnung fordern Sie den Exmieter auf, seine ehemalige Mietwohnung zu räumen. Setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist. Schreiben Sie nicht umgehend oder sofort sondern geben Sie ein präzises Datum an. Empfehlenswert wäre eine Frist von 14 Tagen. Drohen Sie dem Exmieter gleichzeitig an, dass sie die Wohnung nach Ablauf der Frist auf Kosten des Mieters räumen lassen. 4 / 5

5 Der Hinweis auf die Räumung auf Kosten des Exmieters ist besonders wichtig. Denn zunächst schuldet der ehemalige Mieter lediglich die Räumung der Wohnung und kein Geld. Erst durch den Hinweis und der Fristeinräumung schuldet der Mieter nach Ablauf der Frist auch Geld. Kommt es nach Ablauf der Frist zu einer Räumung, heißt dies nicht, dass der Ex-Vermieter nun auch über die geräumten Sachen verfügen kann. Auch jetzt ist er verpflichtet, diese Gegenstände aufzubewahren, soweit es sich nicht um herrenlose Gegenstände (wertloses Gerümpel) nach 595 BGB handelt. Wirft der Vermieter Sachen des ehemaligen Mieters weg, kann der Ex-Mieter Schadenersatz verlangen. Dies gilt auch dann, wenn das Eigentum des Mieters außerhalb der ehemals vermieteten Bereiche beschädigt, zerstört oder entwendet wird. Im Übergabeprotokoll vermerken Beim Auszug eines Mieters sollte in jedem Fall ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Ein Musterprotokoll finden Sie auch in der Mappe bei Wohnungsübergabe, die sich in unserem Vorlagenbereich befindet ( Hier sollten Sie auch vermerken, wenn der Mieter noch Mobiliar oder andere Gegenstände in der Wohnung belässt. Außerdem sollte vermerkt werden, was mit den zurückgelassenen Sachen geschehen soll. Will der Mieter die Sachen abholen, sollten Sie gleich einen Termin vereinbaren und vermerken, dass die Dinge nach Verstreichen des Termins von Ihnen auf Kosten des Mieters entfernt und maximal drei Wochen auf Kosten des Mieters aufbewahrt werden. Sollen die Gegenstände entsorgt werden, sollte dies ebenfalls festgehalten werden. Gleichzeitig sollte notiert werden, wer die Entsorgung durchführt (das kann auch der Vermieter sein) und wer die Kosten trägt (das dürfte eigentlich immer der Mieter sein). 5 / 5

Wohnungsübergabeprotokoll

Wohnungsübergabeprotokoll Wohnungsübergabeprotokoll Anschrift der Wohnung: Etage / Lage: ausziehende Mietpartei: einziehende Mietpartei: / Zeit der Übergabe: Anwesende: Vermieter Mieter Mieter Sonstige Sonstige Zählerstände: Strom:

Mehr

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes ....... ~ : :...... :.: :..... 1!... Beglmibigte Abschrift.. 1..L ; Aktenzeichen: 6 c 306/15. Amtsgericht Heilbro Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit gegen - Beklagte - i '! 1 wegen Forderung hat das

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung/Themen

Aktuelle Rechtsprechung/Themen Mitgliederversammlung Haus- und Grundbesitzerverein e.v. 04.04.2016 Aktuelle Rechtsprechung/Themen Referent: RA Lucian Schliffka, Kanzlei SCHLIFFKA & SCHWAB Zugang von Erklärungen Der Zugang ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung

Mehr

Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten.

Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Dieses Buch, einschließlich seiner einzelnen Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung

Mehr

Mietschulden sind oft nur die Spitze eines Eisbergs...

Mietschulden sind oft nur die Spitze eines Eisbergs... Mietschulden sind oft nur die Spitze eines Eisbergs... ACHTUNG Um 9.30 Uhr wird Ihre Wohnung zwangsgeräumt! So oder so ähnlich meldet sich in letzter Konsequenz der Gerichtsvollzieher, wenn über einen

Mehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Sachverhalt. Fragestellungen und Bearbeitervermerk. Unruhiger Papagei

Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Sachverhalt. Fragestellungen und Bearbeitervermerk. Unruhiger Papagei Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Unruhiger Papagei Sachverhalt Manfred Marder (M) ist im September 2010 in eine von Valentin Vogel (V) vermietete 3 Zimmer Wohnung eingezogen. Der Vertrag

Mehr

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar 2001. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar 2001. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 194/99 BESCHLUSS vom 17. Januar 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 69 Zur Frage einer streitgenössischen Nebenintervention des Untermieters im Rechtsstreit

Mehr

23. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht. Samstag, 20. April 2013 ASC Clubhaus, Danziger Str. 21, Göttingen

23. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht. Samstag, 20. April 2013 ASC Clubhaus, Danziger Str. 21, Göttingen 23. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht Samstag, 20. April 2013 ASC Clubhaus, Danziger Str. 21, 37083 Göttingen Die erleichterte Durchsetzung von Mietforderungen und Räumungsansprüchen

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Zu den Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untermieterlaubnis.

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Zu den Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untermieterlaubnis. BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 5/13 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 4. Dezember 2013 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.v.

Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.v. Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.v. Ein Land, 2 Küsten und 35.000 Kleingärtner und in Deutschland ganz oben News für Verbände und Vereine Durchsetzung der Kündigung, wenn der Kleingärtner

Mehr

Name, Vorname. Anschrift Anschrift nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietsache. Anschrift:.

Name, Vorname. Anschrift Anschrift nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietsache. Anschrift:. Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Wohnungsübergabe-Protokoll

Wohnungsübergabe-Protokoll Wohnungsübergabe-Protokoll vor dem Einzug vor dem Auszug 1 Das nachfolgende Mietobjekt Adresse: Postleitzahl: Etage: Lage: rechts links mittig wurde heute von den unten genannten Unterzeichnern von Uhr

Mehr

Deutschland-Monteurzimmer.de Artikel - Infos - Hilfen

Deutschland-Monteurzimmer.de Artikel - Infos - Hilfen Mahnbescheid beantragen - Aber wie!? Offene Mietforderungen: So beantragen Sie einen Mahnbescheid Inhalt Was versteht man unter einem Mahnbescheid? 3 Welche Gründe gibt es für einen Mahnbescheid? 4 Unterschied

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

PACHTVERTRAG über die Bootshalle Nr. /

PACHTVERTRAG über die Bootshalle Nr. / PACHTVERTRAG über die Bootshalle Nr. / zwischen Wassersportzentrum Dänholm Nord e.v. (im Folgenden WSZ) Liebitzweg 22, 18439 Stralsund Bankverbindung: Deutsche Bank Stralsund, IBAN DE11 1307 0024 0264

Mehr

Untervermietung von berlinovo Appartements an das Landesamt für Gesundheit und Soziales durch die Firma BerlinLux GmbH

Untervermietung von berlinovo Appartements an das Landesamt für Gesundheit und Soziales durch die Firma BerlinLux GmbH Senatsverwaltung für Berlin, den 30. März 2016 Gesundheit und Soziales/ 9(0)229-3463 Landesamt für Gesundheit und Soziales E-Mail: gabriele.ruelk-berse@lageso.berlin.de II D Ref An den Vorsitzenden des

Mehr

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 06 Online-Archiv Seite 121-124 Organ des BDS. Zum unberechtigten Parken auf einem Privatparkplatz

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 06 Online-Archiv Seite 121-124 Organ des BDS. Zum unberechtigten Parken auf einem Privatparkplatz Zum unberechtigten Parken auf einem Privatparkplatz Rechtsreferendarin Cristina Tinkl, Münster In den letzten Jahren ist aufgrund der zum Alltag gehörenden Parkplatznot die Anzahl der Privatparkplätze

Mehr

Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges?

Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Aachener Str. 1053-1055 50858 Köln 0221-1792910 luetzenkirchen@ld-ra.de Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Dr. Klaus Lützenkirchen Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet-

Mehr

im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten:

im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten: Mandantenrundschreiben vom 13.06.2006 Sehr geehrte Mandanten, im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten: Das 1. Urteil,

Mehr

Bootsliegeplatz Mietvertrag

Bootsliegeplatz Mietvertrag Bootsliegeplatz Mietvertrag Zwischen der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., als Vermieter und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon) als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt

Mehr

BGH-Leitsatz-Entscheidungen

BGH-Leitsatz-Entscheidungen BGH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Zwangsvollstreckung: An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind hohe Anforderungen zu stellen Urteil vom 31.10.2018, Az: I ZR

Mehr

Prozessfinanzierung + Forderungsmanagement. Ihr Recht! Das ist unser Business. ADVO Prozessfinanz AG

Prozessfinanzierung + Forderungsmanagement. Ihr Recht! Das ist unser Business. ADVO Prozessfinanz AG Infobroschüre Prozessfinanzierung + Ihr Recht! Das ist unser Business. ADVO Prozessfinanz AG Oberschiltstrasse 7 CH 6363 Fürigen Obbürgen www.advo-prozessfinanz.com Fon: +41 41 511 2193 Fax: +41 41 511

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 204/10 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Juni 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten Christine Grigoleit

Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten Christine Grigoleit Manuskript Notizbuch Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten AutorIn: Christine Grigoleit Redaktion: Wirtschaft und Soziales Sendedatum: 13.02.2017 Sendezeit Programm:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2000. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2000. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 3/00 BESCHLUSS vom 4. April 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fc a) Der einen Rechtsmittelauftrag erteilende Rechtsanwalt muß wegen der besonderen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 192/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. April 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2017

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2017 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Landgericht Berlin. Beschluss. Geschäftsnummer: 18 S 112/ C 259/15 Amtsgericht Charlottenburg

Landgericht Berlin. Beschluss. Geschäftsnummer: 18 S 112/ C 259/15 Amtsgericht Charlottenburg Landgericht Berlin Beschluss Geschäftsnummer: 18 S 112/16 09.01.2017 235 C 259/15 Amtsgericht Charlottenburg In dem Rechtsstreit 1., 2., 3., Kläger und Berufungskläger, sämtlich, - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen

Mehr

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht Mängel beim Einzug: Wie muss ich vorgehen? Wissenswertes zur Wohnungsübergabe Bei der Wohnungsübernahme hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung eines Übernahmeprotokolls. Darin wird

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes.

Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes. Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes. 1. Was ist beim Verkauf der Wohnung zu beachten? 2. Was bewirkt der Eigentümerwechsel?

Mehr

Fünf Fragen zu Schönheitsreparaturen

Fünf Fragen zu Schönheitsreparaturen Fünf Fragen zu Schönheitsreparaturen Rechtsstand: 31.08.2018 Mieter und Vermieter von Wohnraum streiten sich regelmäßig über die Vornahme von Schönheitsreparaturen. Dazu beantworte ich in diesem Beitrag

Mehr

Mietsonderverwaltungsvertrag

Mietsonderverwaltungsvertrag G e rno t s t rass e 23 4 4 31 9 Dortmund Tel. 023 1-87 7 7 78 Fax 0 23 1-87 77 7 5 Mietsonderverwaltungsvertrag Zwischen als Auftraggeber und Eigentümer des Objektes in bestehend aus Wohneinheiten und

Mehr

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter

Mehr

PALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT

PALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT PARTNERSCHAFT TÜBINGER STR. 13 15 D 70178 STUTTGART fon: +49 (0)711 16 22 11-0 fax: +49 (0)711 16 22 11-10 e-mail: info@pbg-rae.de Umgang mit Schuldnern Differenziere: außergerichtliches Verfahren gerichtliches

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 58/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. Mai 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. Mai 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. Mai 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 12.03.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung

BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung Foto: SG- design - Fotolia.com Sie würden ja gern, aber Sie können nicht. Die Rede ist von der Betriebskostenabrechnung.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks

Mehr

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 50/16 BESCHLUSS vom 14. März 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:140317BVIIIZR50.16.0 - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2017 durch die Vorsitzende

Mehr

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung UNTERMIETVERTRAG Zwischen Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Hauptmieter genannt und Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1. Der Hauptmieter

Mehr

Mappe zur Wohnungsübergabe

Mappe zur Wohnungsübergabe Mappe zur Wohnungsübergabe Einzug - Checkliste bei Einzug eines Mieters - Wohnungsübergabeprotokoll bei Einzug eines Mieters - Quittung Schlüsselübergabe (an den Mieter) Auszug - Checkliste bei Auszug

Mehr

Wohnungsauflösung CHECKLISTE

Wohnungsauflösung CHECKLISTE Wohnungsauflösung Berlin Ratgeber Seite 1 von 5 Diese Checkliste für die Wohnungsauflösung wird Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt von Umzug Ummelden 24) sowie weiteren Partnern aus der Branche Umzug,

Mehr

Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats

Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats Auswahl eines geeigneten Verwalters und Procedere des Verwalterwechsels Oliver Dr. Elzer Grundlagen Verwalter

Mehr

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet. Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1

Mehr

ÄNDERUNGSANTRÄGE 28-38

ÄNDERUNGSANTRÄGE 28-38 EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 12.1.2012 2011/0204(COD) ÄNRUNGSANTRÄGE 28-38 Entwurf einer Stellungnahme Elena Băsescu (PE475.906v01-00) Europäischer Beschluss zur

Mehr

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study

Mehr

Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung. Prof. Dr. Martin Häublein

Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung. Prof. Dr. Martin Häublein Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung Prof. Dr. Einführung Anlassfall : BGH v. 25. Januar 2017 (VIII ZR 249/15) Vermietet ist eine Eigentumswohnung. Der MV enthielt handschriftlich die Abrede,

Mehr

Mieterhöhung und ihre Spezifika

Mieterhöhung und ihre Spezifika Mieterhöhung und ihre Spezifika Index-, Staffel- und Vergleichsmiete. Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Das System der Vergleichsmiete 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1)

Mehr

~ Amtsgericht Maulbronn

~ Amtsgericht Maulbronn Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-

Mehr

Urteil. gegen. Geschäftsstelle:

Urteil. gegen. Geschäftsstelle: I. I Amtsgericht Fürstenfeldbruck 82256 Fürstenfeldbruck, Stadelbergerstraße 5 Tel.: 08141/511-202,203 Durchwahl: 511 202 Fax: 08141/511-196 Geschäftsnummer: 2 C 108/99 Urteil IM NAMEN DES VOLKES In dem

Mehr

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung

Mehr

Wenn Ihr Mieter nicht zahlt. Mietnomaden enttarnen. Schutz vor Mietnomaden

Wenn Ihr Mieter nicht zahlt. Mietnomaden enttarnen. Schutz vor Mietnomaden SCHWARZE LISTE GEGEN MIETNOMADEN 1 Wenn Ihr Mieter nicht zahlt enttarnen Lassen Sie sich nicht von auf der Nase herumtanzen. Mit dem richtigen Fachwissen können Sie sich schützen und erfolgreich fristlos

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.2012 1 Inhalt Ausgangslage Allgemeines zum Patientenrechtegesetz Änderungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 119/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde

Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde Ein Merkblatt des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands Liebe Mieterin, Lieber Mieter Die Schlichtungsbehörden 1 sind zuständig, Auseinandersetzungen bezüglich

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 294/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Mietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3:

Mietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3: Mietvertrag Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Im Mietvertrag wird der Zeitpunkt des Antritts bzw. der Rückgabe der Wohnung genau geregelt. Der Mieter ist verpflichtet,

Mehr

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift: UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich.

Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich. Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich. Dieses Formular dient lediglich zur Vorbereitung. I.d.R. Wird ein persönliches Gespräch dennoch

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 317/13. vom. 18. März in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 317/13. vom. 18. März in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 317/13 BESCHLUSS vom 18. März 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. März 2014 durch die Richterin Dr. Milger als Vorsitzende, die

Mehr

Patrick Berner Direktionsbeauftragter Rhion Versicherung AG Oberursel, 7. März 2014

Patrick Berner Direktionsbeauftragter Rhion Versicherung AG Oberursel, 7. März 2014 Patrick Berner Direktionsbeauftragter Rhion Versicherung AG Oberursel, 7. März 2014 07.03.2014 Rhion Versicherung AG 1 Rhion der Maklerversicherer Die Rhion gehört zur RheinLand Versicherungsgruppe und

Mehr

Aufnahmebogen für Mietsachen

Aufnahmebogen für Mietsachen Aufnahmebogen für Mietsachen Wir bieten Ihnen als Vermieter hier die Möglichkeit, uns online nicht fristgebunden - mit der Kündigung/Räumung von Mietobjekten zu beauftragen. Außerdem können Sie uns auf

Mehr

Untermietvertrag. vom TT.MM.JJJJ. zwischen

Untermietvertrag. vom TT.MM.JJJJ. zwischen Untermietvertrag vom TT.MM.JJJJ zwischen Max Mustermann Musterstraße 22, 40000 Musterstadt, Umsatzsteuer-ID / Steuernummer - nachfolgend Untervermieter genannt - und Peter Mustermann Musterstraße 33, 4000

Mehr

14 regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses

14 regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses 7 Inhalt 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie dabei beachten müssen 14 Regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21

Mehr

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter RA Horst Müller Sozietät Müller & Hillmayer, München www.mueller-hillmayer.de 1 22 Besondere

Mehr

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen. -1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt

Mehr

Amtsgericht Wedding. Im Namen des Volkes. Anerkenntnisteil- und Schlussurteil

Amtsgericht Wedding. Im Namen des Volkes. Anerkenntnisteil- und Schlussurteil Amtsgericht Wedding Im Namen des Volkes Anerkenntnisteil- und Schlussurteil Geschäftsnummer: 16 C 418/12 verkündet am : 20.11.2012 \ Justizbeschäftigte In dem Rechtsstreit der vertreten d.d. Vorstand -

Mehr

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in einfacher Sprache. Was Sie als Bewohner oder Bewohnerin wissen sollten:

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in einfacher Sprache. Was Sie als Bewohner oder Bewohnerin wissen sollten: Unser Heimvertrag muss entsprechend dem neuen Bundesgesetz Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) angepasst werden, deshalb erhalten Sie einen neuen Vertrag. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in

Mehr

Nebenräume kündigen: Ja, das geht!

Nebenräume kündigen: Ja, das geht! Nebenräume kündigen: Ja, das geht! Foto: Agentur: MEV Halbe Sachen gibt es nicht und schon gar nicht, wenn es ums Kündigen geht. Das bekommen Sie spätestens dann zu spüren, wenn Sie Ihrem Mieter zusammen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. Februar 2011 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. Februar 2011 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 185/07 URTEIL Verkündet am: 10. Februar 2011 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein

Mehr

Berggasthof Sonne Imberg 12, 87527 Sonthofen/Imberg

Berggasthof Sonne Imberg 12, 87527 Sonthofen/Imberg Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung vom 1.September 2013 1. GELTUNGSBEREICH... 2 2. VERTRAGSABSCHLUSS... 2 3. LEISTUNG, PREISE, ZAHLUNG UND AUFRECHNUNG... 2 4. ERHÖHTE UND ZUSÄTZLICHE KOSTEN / BESCHÄDIGUNGEN...

Mehr

Erlaubnis zur Untervermietung erfasst nicht automatisch auch tageweise Vermietung an Touristen

Erlaubnis zur Untervermietung erfasst nicht automatisch auch tageweise Vermietung an Touristen DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr210_13 letzte Aktualisierung: 4.3.2014 BGH., 8.1.2014 - VIII ZR 210/13 BGB 535 Erlaubnis zur Untervermietung erfasst nicht automatisch auch tageweise Vermietung

Mehr

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Foto: Dan Race - Fotolia.com Es ist nicht nur ärgerlich, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt. Manche Vermieter, die ihre Immobilienfinanzierung

Mehr

Das Vorkaufsrecht des Mieters

Das Vorkaufsrecht des Mieters Das Vorkaufsrecht des Mieters Zum diesem Thema kursieren eine Menge Missverständnisse und Halbwahrheiten. Viele Mieter glauben, sie hätten immer ein Vorkaufsrecht, wenn ihr Haus oder ihre Wohnung verkauft

Mehr

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax: Sonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zum Mietrecht) April 2015 I N H A L T 1.

Mehr

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- u Wohnungseigentumsrecht Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter S. 1 Wann kann der Vermieter

Mehr

Newsletter. Wohnungseigentumsrecht. Miet- und. Immobilien-, 26. Mai 2008

Newsletter. Wohnungseigentumsrecht. Miet- und. Immobilien-, 26. Mai 2008 Newsletter Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht 26. Mai 2008 herzlich Willkommen zu unserem heutigen Newsletter für Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht. LG München I, Beschluss vom 6.

Mehr

Mandantenveranstaltung Muss ich oder muss ich nicht (handeln) Peter Hesse

Mandantenveranstaltung Muss ich oder muss ich nicht (handeln) Peter Hesse Mandantenveranstaltung 2019 Muss ich oder muss ich nicht (handeln) Pflichten des Verwalters bei Wohngeldrückständen, bei Beendigung des Bestellungszeitraums und bei gerichtlicher Anforderung der Eigentümerliste

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Der Bundesgerichtshof hat in der ersten Entscheidung, über die wir berichten möchten, zu folgender Frage Stellung genommen:

Der Bundesgerichtshof hat in der ersten Entscheidung, über die wir berichten möchten, zu folgender Frage Stellung genommen: Mandantenrundschreiben Mietrecht 3. Quartal 2010 vom 03.09.2010 Sehr geehrte Mandanten, im dritten Quartal dieses Jahres möchten wir Sie mit unserem Mandantenrundschreiben gerne über folgende interessante

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 W 51/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 10 O 293/07 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit H D, - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Aktenauszug. Leila Knudsen Hannover, Rechtsanwältin

Aktenauszug. Leila Knudsen Hannover, Rechtsanwältin Fall: Vermieter contra Pfändungspfandrecht Aktenauszug Leila Knudsen Hannover, 23.10.2014 Rechtsanwältin 1. Besprechungsnotiz: Es erscheint als neuer Mandant Herr Christian Wolff, wohnhaft Vahrenwalder

Mehr