Neue Substanzen in der MS-Therapie Neurorehabilitation bei MS Pensionsansprüche Barrierefreier Urlaub im Burgenland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neue Substanzen in der MS-Therapie Neurorehabilitation bei MS Pensionsansprüche Barrierefreier Urlaub im Burgenland"

Transkript

1 Falls unzustellbar, bitte retour an: MEDMEDIA Verlag, Seidengasse 9/Top 1.1, 1070 Wien. P.b.b. Benachrichtigungspostamt 1070 Wien/Zul.-Nr. 02Z033132M eue horizonte ISSN-Nummer: horizonte 1/2012 nummer jahrgang 2,50 euro Christian Jung Fotolia.com Neue Substanzen in der MS-Therapie Neurorehabilitation bei MS Pensionsansprüche Barrierefreier Urlaub im Burgenland

2

3 editorial 3 Liebe Leserinnen, liebe Leser! Multiple Sklerose wird gerne die Krankheit der Gesichter genannt. Ich bekenne, diese Bezeichnung nie sehr geschätzt zu haben, da in den meisten Fällen ein charakteristisches Krankheitsbild vorliegt, welches von der Neurologie präzise erkannt wird. Zugegeben, fast jedes neurologische Symptom kann bei Multipler Sklerose auftreten, aber mithilfe der MRT-Diagnostik, eventuell unterstützt durch Liquor-Befunde, gelingt es im Allgemeinen zu einem sehr frühen Zeitpunkt, eindeutig die Diagnose zu stellen, oft schon nach dem ersten Auftreten von klinischen Symptomen, dem ersten Erkrankungsschub entsprechend. Prim. Dr. Ulf Baumhackl Vizepräsident der ÖMSG, Vorsitzender des ärztlichen Beirats Weshalb dann die Bezeichnung Gesichter, die etwas Geheimnisvolles beinhaltet? Wohl wegen der unterschiedlichen und unberechenbaren Verläufe der Erkrankung, die wenngleich relativ selten bereits bei Teenagern oder erst nach dem 50. Lebensjahr auftreten kann. Bei manchen MS-Betroffenen verläuft die Krankheit besonders milde mit nur gelegentlichen leichten Beschwerden, andere Patienten benötigen aufgrund der hohen entzündlichen Aktivität intensive Therapiemaßnahmen. Letztlich sind die genauen Ursachen der Multiplen Sklerose nicht bekannt; es bleibt also etwas Rätselhaftes oder eben der Aspekt der Gesichter. Vielleicht spielt es auch eine Rolle, dass die Beschwerden von außen nicht gesehen werden, manchmal auch lange unerkannt bleiben. Am 30. Mai 2012 findet wieder (zum 4. Mal) der Welt-MS-Tag statt. Dadurch sollen das öffentliche Bewusstsein und mehr Verständnis für die Anliegen der MS-Betroffenen geweckt werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dr. Ulf Baumhackl Österreichische MS-Gesellschaft c/o Universitätsklinik für Neurologie A-1090 Wien Währinger Gürtel Telefon: 01/ msgoe@gmx.net Österreichische MS-Gesellschaft/Sekretariat c/o MedMedia Verlag und Mediaservice GmbH Frau Maria Baumgartner A-1070 Wien Seidengasse 9/Top 1.1 Telefon: 0664/ msgoe.sekretariat@gmx.net neue

4 Re-10/12-BIO-113-D Dezember 2010 Merck GmbH, Zimbagasse 5, 1147 Wien * Die smarte Balance Das MS-Patientenservice Hotline: 0800 / Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisung und wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Arzt

5 inhalt 5 Seite 6 Seite 21 Seite Editorial Im Fokus 06 Neue Stubstanzen in der Therapie der Multiplen Sklerose Medizin 09 Neurorehabilitation bei Multipler Sklerose Soziales 12 Pensionsansprüche bei Minderung der Arbeitsfähigkeit Reisen 18 Barrierefreier Urlaub im Burgenland Jahre ÖMSG: Gewinner berichten von ihrer Reise Bundesländer Niederösterreich 20 MS-Club Neulengbach: Mit viel Elan ins neue Jahr 20 Feldenkrais im MS-Club NÖ-Süd 21 Informationsveranstaltung der NÖ MS-Gesellschaft Oberösterreich 21 MS-Regionalclub Innviertel/Braunau an neuen Obmann übergeben Burgenland 22 Mobilität für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum 22 Burgenländischer MS-Tag in Pinkafeld Leser helfen Lesern 23 Schenke den Menschen ein Lächeln und du wirst es zurückbekommen 24 Ich habe die positive Einstellung nie verloren Adressen 25 MS-Clubs und -Selbsthilfegruppen 21 Impressum und Offenlegung Die Anschrift der Redaktion lautet: MedMedia Verlag und Mediaservice GmbH, Seidengasse 9/Top1.1, 1070 Wien, Tel.: 01/ DW 35, s.feffer@medmedia.at Redaktionsschluss für die nächste Nummer ist der 23. März neue

6 6 im fokus I neue substanzen Neue Substanzen in der Therapie der Multiplen Sklerose Was kann für die kommenden Jahre erwartet werden? Prim. Dr. Ulf Baumhackl, Wien Vizepräsident der ÖMSG, Vorsitzender des ärztlichen Beirats Die Therapiemöglichkeiten der Multiplen Sklerose (MS) haben sich in den vergangenen Jahren weiter verbessert. Zu den bewährten und in ihrem Sicherheitsprofil gut bekannten Basistherapien ( Erste-Linie- Therapien ) mit Interferon-Beta-Präparaten und Glatirameracetat kamen mit Natalizumab und Fingolimod zwei hochwirksame Substanzen hinzu, die insbesondere zur Eskalationstherapie (immunmodulierende Stufentherapie) herangezogen werden. Das Behandlungsspektrum wird sich in den kommenden Jahren noch deutlich erweitern. Für eine Reihe von Substanzen werden die klinischen Studien bald abgeschlossen sein, in manchen Fällen konnten sie bereits beendet werden. Die detaillierten Auswertungen der Studienergebnisse dauern noch an. Eine genaue Beurteilung der Wirksamkeit und eine Bewertung des Nutzen-Risiko-Profils sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Erweiterung der Möglichkeiten einer medikamentösen Therapie der MS stellt eine besondere Herausforderung dar, dem Ziel näherzukommen, die Krankheit in Schach zu halten. Die bereits verfügbaren Behandlungsprinzipien erlauben in unterschiedlicher Ausprägung je nach Präparat und Ansprechen des Patienten das Auftreten von Schüben, das Fortschreiten der Symptomatik (im Sinne einer Zunahme der neurologischen Beeinträchtigungen/Behinderungen) und das Hinzutreten von entzündlichen Herden im Zentralnervensystem (gemessen mit der MRT) zu verhindern. Man spricht dann von einem Zustand frei von Krankheitsaktivität. Es besteht berechtigte Hoffnung, dass dieses Behandlungsziel durch neue Substanzen bei einer größeren Zahl von MS-Betroffenen und über einen länger andauernden Zeitraum erreicht werden kann. Überblick zu neuen Wirkstoffen Im Folgenden soll ein Überblick über die in den nächsten Jahren voraussichtlich zur Zulassung gelangenden Behandlungsmöglichkeiten gegeben werden. So lange Studien, Auswertungen und natürlich Zulassungsverfahren nicht abgeschlossen sind, kann keine sichere Vorausschau getätigt werden. Jedenfalls werden bei einer größeren Palette von Therapieoptionen differenziertere Überlegungen anzustellen sein, die spezialisierten Neurologen (MS-Zentren) sind gefordert, gemeinsam mit den informierten MS-Betroffenen die optimalen Therapieentscheidungen zu treffen. Die so genannten Phase-III-Studien, welche zur Zulassung einer Substanz führen können (Zulassungsstudien), untersuchen bei MS-Patienten mit schubförmigem Krankheitsverlauf unter anderem: jährliche Schubrate Anteil schubfreier Patienten Zeitspanne bis zum Auftreten eines Schubes Fortschreiten der neurologischen Beeinträchtigung/Behinderung (gemessen mit dem EDSS) Ausprägungsgrad einzelner Symptome (Gehfähigkeit, Fatigue, Sehleistung, kognitive Funktion etc.) Lebensqualität Auftreten neuer Entzündungsherde (Gehirn, Rückenmark), festgestellt mittels MRT Messung der Dicke der Nervenfaserschicht der Retina (Netzhaut) mithilfe der OCT (optische Kohärenztomographie; diese erlaubt Rückschlüsse auf eine Nervenschädigung im zentralen Nervensystem) Die meisten klinischen Therapiestudien werden bei Patienten mit Erkrankungsschüben durchgeführt, seltener bei primär oder sekundär progredienten Verläufen. Für die primär progrediente MS existiert noch keine zugelassene krankheitsmodifizierende Behandlung, bei der sekundär progredienten MS sind eingeschränkte Therapiemöglichkeiten gegeben, wenn weiterhin neben dem Fortschreiten der Symptomatik auch Schübe auftreten. Einige Studien prüfen den Einfluss von Substanzen auf den weiteren Verlauf nach einem ersten klinischen Ereignis (klinisch isoliertes Syndrom; CIS), welches den Hinweis auf die wahrscheinliche Entwicklung einer MS ergeben hat horizonte

7 im fokus I neue substanzen 7 Üblicherweise werden unterschiedliche Dosierungen der Medikamente im Vergleich zu Placebo oder einem zur Behandlung der MS bereits zugelassenem Medikament wie Glatirameracetat oder einem Interferon-Beta-Präparat getestet. Immunmodulation (immunregulierende Wirkung) Immunsuppression (Unterdrückung unerwünschter Prozesse des Immunsystems) Impfstoffe (sollen Fehlreaktionen des Immunsystems verhindern) Studien Auf die bisher vorliegenden einzelnen Studienergebnisse kann hier nicht näher eingegangen werden. In vielen Fällen wurden auch Verlängerungsstudien geplant bzw. sind diese bereits im Laufen. Es ist von großer Bedeutung, Langzeittherapieergebnisse zu Wirksamkeit und Sicherheitsmerkmalen zu erhalten. Im Folgenden eine Auflistung der wesentlichsten Substanzen zur MS-Therapie, die zurzeit in Studien untersucht werden bzw. bei denen eine Studienauswertung im Gange ist: Die Substanzen sind Weiterentwicklungen bereits vorhandener Wirksubstanzen zur Therapie der MS speziell für die Behandlung der MS neu entwickelte Wirkstoffe bei anderen Krankheitsbildern (z.b. Karzinom, Leukämie, Psoriasis, Rheumatismus, amyotrophe Lateralsklerose, Organtransplantation) eingesetzte Substanzen, welche eine Immunregulationsfähigkeit besitzen, die auch für die MS-Behandlung einen Nutzen verspricht. Alexander Raths Fotolia.com Wirkmechanismen Die Wirkmechanismen der innovativen Substanzen sind sehr unterschiedlich und zum Teil nicht ausreichend erforscht. Antientzündliche und/oder neuroprotektive Wirkungen stehen im Mittelpunkt, das bedeutet einerseits z.b. Hemmung der Einwanderung von Immunzellen in das zentrale Nervensystem, andererseits den Schutz von Nervenfasern. Einen weiteren Therapieansatz stellt der Versuch dar, die Toleranz des Immunsystems gegen körpereigene Substanzen zu normalisieren, um eine überschießende Immunreaktion abzuschwächen. Vereinfacht formuliert, können für die zurzeit getesteten Wirkstoffe folgende Therapieprinzipien angeführt werden: Entwicklung einer Immuntoleranz (Einflussnahme auf die Immunantwort gegen körpereigene Zellen) Natrium-/Kalium-Kanal Blocker zur symptomatischen Therapie (Verbesserung der elektrischen Impulsübertragung) Ihr Arzt kann Sie über neue Therapiemöglichkeiten informieren Orale Medikamente: 1. BG-12 (Dimethylfumarat): Fumarsäure-Präparate werden bei der Psoriasis schon seit Langem eingesetzt. 2. Teriflunomid (ein Stoffwechselprodukt von Leflunomid, welches bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises eingesetzt wird) 3. Laquinimod (eine Weiterentwicklung der Substanz Linomid, welche vor mehreren Jahren zur Behandlung der MS studiert wurde) 4. Firategrast (eine Neuentwicklung) 5. Riluzol (wird seit längerer Zeit zur Behandlung der amyotrophen Lateralsklerose eingesetzt) neue

8 8 im fokus I neue substanzen Intravenöse Infusionen von humanisierten monoklonalen Antikörpern (das sind immunologisch aktive Proteine): 1. Ocrelizumab 2. Daclizumab 3. Alemtuzumab Subkutane Injektionen: 1. PEGyliertes Interferon-Beta-1a (Injektionen in größeren Zeitabständen alle zwei bis vier Wochen möglich, da der Wirkstoff länger im Körper überdauern kann 2. Daclizumab (wird auch als i.v.- Infusion in Studien getestet) Das therapeutische Ziel besteht in den meisten Fällen darin sehr vereinfacht ausgedrückt, einen Einfluss auf das Immunsystem zu bewirken. Die Methoden sind dabei sehr unterschiedlich. Durch die hinzutretenden Behandlungsoptionen werden Situationen entstehen, welche neben einer sehr ausführlichen Patienteninformation und einer sorgfältigen Auswahl des Therapieverfahrens auch spezielle Maßnahmen eines Risikomanagement-Programmes erforderlich machen (etwa die Aufnahme der Patienten in ein Therapieregister). Darüber hinaus werden weitere Studien mit großer Patientenzahl und längerer Laufzeit durchzuführen sein. AKTUELLE INFORMATIONEN Die Substanz Fampridin (Fampyra 10 mg retard) wurde zur Verbesserung der Gehgeschwindigkeit bei MS-Betroffenen entwickelt. Die Leitfähigkeit der Nervenfortsätze kann bei Multipler Sklerose beeinträchtigt sein. Diese Funktionsstörung kann durch Fampridin stabilisiert werden. Das Medikament kann zur symptomatischen Therapie bei allen Krankheitsformen der MS eingesetzt werden, unabhängig von einer begleitenden immunmodulatorischen Therapie. In einer vorläufigen Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger im Jänner 2012 wurde die Aufnahme in den Erstattungskodex (dieser enthält die in Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten) negativ bewertet. Derzeit läuft ein Begutachtungsprozess, mit einer weiteren Entscheidung ist wahrscheinlich im Mai 2012 zu rechnen. Das Medikament Fingolimod (Gilenya 0,5 mg Kapseln) wurde 2011 in der EU zugelassen und wird zur Behandlung der schubförmigen MS eingesetzt,wenn die Erkrankung auf eine Therapie mit Interferon-Beta und/oder Glatirameracetat nicht ausreichend angesprochen hat. Bis zur genauen Klärung eines Todesfalles (eine Patientin in den USA war innerhalb von 24 Stunden nach der ersten Medikamenteneinnahme verstorben) wird ein verstärktes kardiovaskuläres Monitoring nach der ersten Gabe von Gilenya gefordert. Eine Information an alle Neurologen in Österreich erfolgte im Februar Dieser organisatorische Aufwand ist zurzeit erforderlich, Änderungen nach Ablauf des Begutachtungsverfahrens der Europäischen Arzneimittelbehörde im März 2012 sind durchaus möglich. Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit der Patienten. Im Jänner 2012 erhielt das bereits seit vielen Jahren bei schubförmiger MS verwendete Medikament Rebif (Interferon-Beta-1a 44 mcg dreimal pro Woche subkutane Injektion) die Zulassung innerhalb der EU für eine sehr frühe Behandlung (beim so genannten ersten demyelinisierenden Ereignis). Es handelt sich dabei um den ersten Erkrankungsschub, auch klinisch isoliertes Syndrom (CIS) genannt, mit hohem Risiko für die Entwicklung einer definitiven MS. Grundlage waren die positiven Ergebnisse der REFLEX-Studie. Damit sind alle drei Interferon-Beta-Präparate und Glatirameracetat in dieser Indikation anwendbar. Prim. Dr. Ulf Baumhackl, Wien horizonte

9 medizin 9 Neurorehabilitation bei Multipler Sklerose Prof. Dr. med. Jürg Kesselring Chefarzt, Klinik für Neurologie & Neurorehabilitation Valens, Schweiz Dr. Serafin Beer Klinik für Neurologie & Neurorehabilitation Valens, Schweiz Die Multiple Sklerose (MS) ist ein komplexes Krankheitsbild mit einem breiten Spektrum an zu Grund liegenden pathologischen Veränderungen, Verschiedenartigkeit des Verlaufes und funktionellen Störungen. Die verfügbaren medikamentösen Therapien (Schubbehandlung, immunmodulierende Therapien, symptomatische Therapien) tragen zwar oft dazu bei, die Entzündungs- und Krankheitsaktivität zu verringern und auch die Symptome zu lindern, können die Krankheitsprogression jedoch nicht verhindern. Es kommt in den meisten Fällen im Langzeitverlauf zu einer zunehmenden Vermehrung von funktionellen Defiziten mit entsprechenden Auswirkungen auf die persönlichen Aktivitäten, soziale Partizipation (Teilhabe, Mitbestimmung) und Lebensqualität der Betroffenen und Angehörigen, Verlust der Arbeitsfähigkeit und weiteren sozioökonomischen Folgen. Abb. 1.: ICF-Modell (WHO 2001) als Basis eines umfassenden Betreuungskonzeptes ICF-Modell und rehabilitativer Ansatz Die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO (Weltgesundheitsorganisation) bietet die Möglichkeit einer standardisierten Erfassung gesundheitsrelevanter Domänen: In diesem bio-psycho-sozialen Modell wird die klassische biomedizinische Vorstellung (Krankheit, Pathologie, Funktionsstörung) erweitert durch die Erfassung der Auswirkungen einer gesundheitlichen Störung auf die persönlichen Aktivitäten und soziale Partizipation unter Berücksichtigung wichtiger Kontextfaktoren (Umweltfaktoren, personenbezogene Faktoren) (Abb. 1). Während die medikamentösen Therapien der MS auf biomedizinische Aspekte fokussieren, ist der Ansatz der Rehabilitation umfassender. Neben einer Verbesserung der Funktion zielt eine Rehabilitationsbehandlung darauf ab, die Auswirkungen der pathologischen Veränderungen und Funktionsstörungen auf die individuellen persönlichen Aktivitäten und die soziale Partizipation zu verringern, um behinderten Personen einen optimalen Grad an physischer, mentaler, intellektueller und sozialer Leistungsfähigkeit zu ermöglichen. Dabei ist die umfassende Information der Be neue

10 10 medizin troffenen und Angehörigen über medizinische Aspekte und verfügbare Möglichkeiten ein wesentlicher Aspekt dieses Ansatzes. All diese Maßnahmen sollten eingebettet sein in ein Langzeitkonzept mit individualisierten spezifischen, realistischen Zielen in Abhängigkeit von den Krankheitscharakteristika sowie den Anforderungen der Betroffenen und ihres Umfelds. Modus und Evidenz der Wirksamkeit rehabilitativer Maßnahmen Der Modus (stationäre multdisziplinäre Rehabilitation, ambulante bzw. domizilbasierte Rehabilitation) der rehabilitativen Maßnahmen ist abhängig von Krankheitscharakteristika, Behinderungsgrad, individuellen Anforderungen und spezifischen Zielen sowie von der Verfügbarkeit der Therapien. Der beste Nachweis für die Wirksamkeit findet sich für das Konzept einer multidisziplinären Rehabilitation (Abb. 2): Nach systematischem Cochrane Review (das sind Übersichtsarbeiten, welche die vorliegenden Studien zusammenfassen) wird durch eine multidisziplinäre stationäre Rehabilitation bei MS eine Verbesserung in den persönlichen Aktivitäten (Behinderung) und sozialer Partizipation erreicht, ohne Verbesserungen auf funktioneller Ebene (gemessen am EDSS als Ausdruck der Krankheitsprogression). Daraus ergibt sich die Empfehlung, dass MS-Patienten regelmäßig unabhängig von der Verlaufsform hinsichtlich der Notwendigkeit angemessener rehabilitativer Maßnahmen evaluiert werden und dass Modus und Art der Rehabilitationsmaßnahmen den spezifischen Bedürfnissen der Betroffenen angepasst werden sollten. Für ambulante bzw. domizilbasierte multidisziplinäre Rehabilitionsprogramme ist der Therapieeffekt weniger klar belegt, mit begrenztem Nachweis für eine kurzzeitige Verbesserung der Symptome, Behinderung, Partizipation und Lebensqualität. Bei der Physiotherapie besteht gute Evidenz für den positiven Effekt zur Reduktion der Behinderung, Verbesserung der Mobilität und Verringerung des Sturzrisikos sowie für ein angepasstes moderates Ausdauertraining, während der Effekt eines Krafttrainings aufgrund der geringen Anzahl Studien limitiert. Auch ergotherapeutische Maßnahmen, Beckenbodentraining, Atemgymnastik, logopädisches Dysarthrieund Schlucktraining sowie spezifische neuropsychologische Interventionen haben positive Effekte (bei allerdings limitierter Studienlage). Abb. 2.: Patientenzentrierter, multidisziplinärer Zugang und Rehabilitationszyklus in der Neurorehabilitation bei MS Einflussfaktoren und MS-spezifische Aspekte Der Erfolg einer Rehabilitation wird bei der MS durch verschiedene Faktoren beeinflusst: zwei- bis dreifach höhere Verbesserungen bei Patienten mit leichten bis mittelschweren Defiziten im Vergleich zu stärker behinderten Patienten. Zusätzlich beeinträchtigen ein langer Krankheitsverlauf, Störungen des Harnröhrenschließmuskels und schwere kognitive Defizite den Rehabilitationserfolg, weil die dafür verantwortlichen, zentralen plastischen horizonte

11 medizin 11 Prozesse mit zunehmender Behinderung abnehmen und bei kognitiv stärker beeinträchtigten MS-Patienten die Lernfähigkeit reduziert ist. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer frühzeitigen Evaluation (Bewertung) und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen bei MS-Patienten. Wichtig für den Rehabilitationserfolg ist die Selektion der Patienten mit Festlegung klarer Ziele, entsprechender Motivation, Kooperationsfähigkeit und körperlicher Belastbarkeit. Neben allgemeinen und unspezifischen Faktoren (muskuläre Dekonditionierung, Kontrakturen etc.) sind MS-spezifische Aspekte zu beachten. Bei MS-Patienten ist die kortikale Aktivierung bereits in asymptomatischen Krankheitsphasen erhöht als Kompensation der MS-Herdlast (erkennbar durch die Signalanhebungen im MRT-Bild). Ein weiterer krankheitsspezifischer Faktor ist das Uhthoff-Phänomen: Bei Anstieg der Körpertemperatur während einer körperlichen Aktivität kommt es aufgrund einer temporären Leitungsstörung in demyelinisierten Fasern zu einer klinischen Verschlechterung. Da dieses Phänomen reversibel ist, kann bei wärmesensitiven Patienten durch Kälteapplikation vor oder während eines körperlichen Trainings diesem negativen Effekt vorgebeugt werden. Eine Extrembelastung bzw. allzu intensives körperliches Training bei MS-Patienten birgt ein gewisses Risiko, durch Abnahme der funktionellen Leistungsfähigkeit eine Verringerung des Therapieeffektes bzw. eventuell sogar eine physische Erschöpfung auszulösen. Ein körperliches Training sollte deshalb individuell angepasst und auf ein niedriges bis moderates Belastungsniveau limitiert werden. Bezahlte Anzeige neue

12 12 soziales Pensionsansprüche bei Minderung der Arbeitsfähigkeit Wer hat welche Pensionsansprüche? Ein Überblick Mag. Hans Erwin Nigl Menschen, die aufgrund schwerer Erkrankungen schon vor Erfüllung der Voraussetzungen für eine Alterspension nicht mehr in der Lage sind, einem Erwerb nachzugehen, haben in der Regel Anspruch auf Pensionsleistungen. Diese sind in verschiedenen Gesetzen geregelt und je nach dem beruflichen Vorleben an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, wobei in diesem Rahmen nur ein grober und auf die gängigsten Berufsgruppen beschränkter Überblick geboten werden kann. Nur der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass etwa für Bundestheaterbedienstete, Landeslehrer und Angestellte der ÖBB, aber auch für bestimmte andere Berufsgruppen besondere eigene gesetzliche Regelungen gelten, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Bei der Darstellung der unterschiedlichen Leistungsansprüche ist zunächst zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Dienstverhältnissen zu unterscheiden, weil nur Letztere in das allgemeine Sozialversicherungssystem fallen. I. BEAMTE Eine Pensionsversicherung für Beamte gibt es in der österreichischen Sozialversicherung nicht. Vielmehr kommen ihnen öffentlich-rechtliche Ansprüche zu, die im Verwaltungsweg durchzusetzen sind. Bei Beamten, die dem Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) unterliegen, kommt eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit in Betracht, wenn der Beamte infolge seiner gesundheitlichen Verfassung seine dienstlichen Aufgaben nicht erfüllen kann, ihm im Wirkungsbereich seiner Dienstbehörde kein mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz zugewiesen werden kann, dessen Aufgaben er nach seiner gesundheitlichen Verfassung zu erfüllen imstande ist, und dieser ihm mit Rücksicht auf seine persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse billigerweise zugemutet werden kann. II. SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Im Bereich der Sozialversicherungsträger, dem sich der restliche Beitrag widmet, sind die großen Gruppen der Unselbstständigen, der Selbstständigen und der Bauern zu unterscheiden. Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird für Arbeiter/innen der Begriff Invalidität" und für Angestellte der Begriff Berufsunfähigkeit" verwendet. Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) verwenden den Begriff Erwerbsunfähigkeit". Die Voraussetzungen, ob, in welcher Höhe und bei welchem Sozialversicherungsträger ein Pensionsanspruch besteht, werden immer zu einem bestimmten Stichtag, nämlich dem Monatsersten nach Antragstellung, geprüft und müssen zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Nur dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustandes dauernde Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit anzunehmen ist, erfolgt eine unbefristete Gewährung der Leistung. In allen anderen Fällen wird die Pension für maximal 24 Monate befristet zuerkannt. Liegen die Voraussetzungen nach Ablauf der Befristung weiterhin vor, so ist die Pension (wiederum für die Dauer von längstens 24 Monaten) weiter zuzuerkennen, wenn die Weitergewährung binnen drei Monaten nach dem Pensionswegfall beantragt wird. Medizinische Leistungsfähigkeit entscheidet Ein bestimmtes Pensionsantrittsalter ist naturgemäß nicht vorgegeben, weil es nicht auf das Lebensalter, sondern auf die medizinische Leistungsfähigkeit ankommt. Allerdings muss im Regelfall (so etwa bei nicht auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführenden Erkrankungen) eine bestimmte Anzahl an Versicherungsmonaten (so genannte Wartezeit) vorliegen, um bei entsprechender körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung eine Pensionsleistung zu erhalten. Weiters muss die Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern horizonte

13 soziales 13 Die Pensionsversicherungsanstalt ist verpflichtet, bei einem Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zu prüfen, ob nicht durch Maßnahmen der Rehabilitation der Pensionsantritt vermieden werden kann. Es ist daher zunächst über die Möglichkeit einer Rehabilitation und erst danach über eine allfällige Pensionszuerkennung zu entscheiden. Demnach soll vorrangig durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation eine eingetretene oder drohende Arbeitsunfähigkeit vermieden und eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auf Dauer ermöglicht werden. Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Erlangung von Pensionsansprüchen sind im Einzelfall unterschiedlich geregelt, wobei sowohl nach der ausgeübten Tätigkeit als auch nach dem Alter zu differenzieren ist. III. ARBEITER UND ANGESTELLTE (ASVG) Berufsschutz: Wenn eine versicherte Person ihren bisher ausgeübten, erlernten bzw. angelernten Beruf (als Arbeiter/in) bzw. ihre Angestelltentätigkeit durch Minderung ihrer Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr ausüben kann, darf sie nur auf andere Berufe in ihrem bisherigen Tätigkeitsbereich verwiesen werden. Kommt der so genannte Berufsschutz zum Tragen, so kann die versicherte Person nur im Berufsfeld des zuvor ausgeübten Berufes (oder in qualifizierten Teilbereichen) auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, die ihrer medizinischen Leistungsfähigkeit entsprechen. Ein angelernter Beruf liegt vor, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wurde, für die es erforderlich ist, durch praktische Arbeit qualifizierte Kenntnisse oder Fähigkeiten zu erwerben, die jenen in einem erlernten Beruf gleichzuhalten sind. Es ist also neben der Erlernung eines Lehrberufs auch möglich, durch (zumeist langjährige) qualifizierte Tätigkeiten Berufsschutz zu erlangen. Erforderlich ist, dass die versicherte Person unter Berücksichtigung des jeweiligen Berufsbildes über jene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die üblicherweise von ausgelernten Facharbeitern des jeweiligen Berufes in den auf dem Arbeitsmarkt gefragten Varianten dieses Berufes verlangt werden, und diese Voraussetzung für die von ihr ausgeübte Berufstätigkeit waren. Ein angelernter Beruf kann auch dann vorliegen, wenn es keinen gleichartigen Lehrberuf gibt, die von der versicherten Person verrichtete Tätigkeit jedoch eine ähnliche Summe besonderer Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordert wie die Tätigkeiten in einem erlernten Beruf. Wer gilt als berufsunfähig? Als invalid bzw. berufsunfähig gelten in diesem Bereich versicherte Personen, deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist, und wenn innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag in zumindest 90 Pflichtversicherungsmonaten (7,5 Jahren) eine erlernte (angelernte) Berufstätigkeit oder eine Erwerbstätigkeit als Angestellte/Angestellter ausgeübt wurde. Gegebenenfalls verlängert sich der Zeitraum von 15 Jahren um Zeiten des Wochengeldbezugs, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes und der Kindererziehung. Liegen zwischen Ende der Ausbildung und dem Stichtag weniger als 15 Jahre, so muss zumindest in der Hälfte der Kalendermonate jedenfalls aber für 12 Pflichtversicherungsmonate eine Erwerbstätigkeit im erlernten (angelernten) Beruf oder als Angestellte/Angestellter vorliegen. Ungelernte Arbeiter/innen: War die versicherte Person nicht überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen oder als Angestellte/r tätig, gilt sie als invalid, wenn sie infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr imstande ist, durch eine Tätigkeit, die auf dem Arbeitsmarkt noch bewertet wird und die ihr unter billiger Berücksichtigung der von ihr ausgeübten Tätigkeiten zugemutet werden kann, wenigstens die Hälfte des Entgeltes zu erwerben, das ein körperlich und geistig gesunder Versicherter regelmäßig durch eine solche Tätigkeit zu erzielen pflegt. Ungelernte Arbeiter/innen können auf den gesamten Ar neue

14 14 soziales beitsmarkt verwiesen werden. Die Einschränkung auf die billige Berücksichtigung der zuvor ausgeübten Tätigkeiten hindert eine Verweisung auf Tätigkeiten, die den bisher ausgeübten unähnlich sind, nicht. Dadurch soll lediglich verhindert werden, dass sich die versicherte Person höher qualifizierte Berufe oder gar selbstständige Erwerbstätigkeiten entgegenhalten lassen muss, die sie bei ihrem Gesundheitszustand noch ausüben könnte, obwohl dafür eine grundlegende Umschulung nötig wäre, die sie oft gar nicht absolvieren könnte. Als Verweisungstätigkeiten kommen aber nur solche Berufstätigkeiten in Betracht, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ausreichender Anzahl, also nicht so eingeschränkt vorkommen, dass von einem Arbeitsmarkt" gar nicht mehr gesprochen werden kann. In der Regel reicht dazu aus, dass österreichweit mehr als 100 Arbeitsplätze vorhanden sind. Ob die Arbeitsplätze frei sind und die versicherte Person einen der vorhandenen Arbeitsplätze auch tatsächlich erlangen kann, ist aber ohne Bedeutung, weil für den Fall der Arbeitslosigkeit die Leistungszuständigkeit der Arbeitslosenversicherung besteht. Altersbezogene Besonderheiten: Härtefallregel: War die versicherte Person nicht überwiegend in erlernten oder angelernten Berufen oder als Angestellte/r tätig, so gilt sie auch dann als invalid, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet hat, zumindest 12 Monate unmittelbar vor dem Stichtag arbeitslos gemeldet war, zumindest 360 Versicherungsmonate, davon 240 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit, erworben hat und nur mehr Tätigkeiten mit geringstem Anforderungsprofil ausüben kann und ein Arbeitsplatz in einer entsprechenden Entfernung vom Wohnort innerhalb eines Jahres nicht erlangt werden kann. Solche Tätigkeiten mit geringstem Anforderungsprofil sind leichte körperliche Tätigkeiten, die bei durchschnittlichem Zeitdruck und vorwiegend in sitzender Haltung ausgeübt werden und/oder mehrmals täglich einen Haltungswechsel ermöglichen. Diese Härtefallregelung ist bis befristet und gilt sinngemäß auch bei Selbstständigen und Bauern horizonte Regelung für über 57-Jährige: Als invalid oder berufsunfähig gilt auch die versicherte Person, die das 57. Lebensjahr vollendet hat, wenn sie infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, einer Tätigkeit, die sie in den letzten 180 Kalendermonaten (15 Jahren) vor dem Stichtag mindestens 120 Kalendermonate (10 Jahre) hindurch ausgeübt hat, nachzugehen. Dabei sind zumutbare Änderungen dieser Tätigkeit zu berücksichtigen. Eine Verweisung wird dann als zumutbar angesehen, wenn die Verweisungstätigkeit bereits bisher als eine Teiltätigkeit ausgeübt wurde und das Arbeitsumfeld dem bisherigen ähnlich ist. Auch eine gravierende Lohneinbuße (abstrakt, gemessen am Durchschnittsverdienst gleichartig Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt) kann ein Kriterium für die Unzumutbarkeit einer Verweisung sein. IV. SELBSTSTÄNDIGE (GSVG) Erwerbsunfähigkeit liegt in nachstehenden Fällen vor: Vor Vollendung des 50. Lebensjahres gelten jene Personen als erwerbsunfähig, die infolge ihres Gesundheitszustandes außerstande sind, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen. Wie im Bereich des ASVG sind die tatsächlichen Möglichkeiten, am Arbeitsmarkt eine passende Arbeit zu finden, unerheblich. Nur die gänzliche Unfähigkeit, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen, kann zur Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension führen. Die Verweisbarkeit erstreckt sich auf den gesamten Arbeitsmarkt, auf alle selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeiten. Maßgeblich ist nur, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Berufe gibt, die die versicherte Person aufgrund ihrer noch vorhandenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten zumutbar ausüben kann. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres gelten jene Personen als erwerbsunfähig, deren persönliche Arbeitsleistung zur Erhaltung des Betriebes notwendig war und denen es aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht möglich ist, eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben, die ähnliche Voraussetzungen und Kenntnisse erfordert wie jene, die zuletzt über mindestens 60 Kalendermonate (5 Jahre) ausgeübt wurde.

15 Umsetzhilfen: Autolifter/Rutschbrett Geht nicht. Gibt s nicht. Egal ob Kfz-Adaptierungen, Haus- bzw. Wohnungsumbauten, sonstige Mobilitätsangelegenheiten oder Therapiegeräte wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, mobil zu bleiben. Stehgeräte/Stehrollstühle für innen und außen Auch wir sind mobil. Wir beraten Sie gerne vor Ort melden Sie sich einfach bei uns für ein unverbindliches Gespräch unter oder per office@reha-technik.at Hebebühnen/Rampen Rolli Dachbox oder Schiebe- Klapptür Drehlifter/Teleskoplifter schwere Rollstühle bis 180 kg Hebehilfen: Bad/WC/Zimmer Drehsitz/Schwenksitz Therapiegeräte Bewegungstherapie Steh- und Gehhilfen Stehrollstühle Mobilität Rampen Rollstühle Elektrofahrzeuge Wir bringen Sie wieder auf Touren. Auto Hebebühnen/Lifte Rampen Einstieg- & Umsetzhilfen Rollstuhl verladen Fahrbediengeräte Haus/Wohnung Hebehilfen Treppe Pflege Bad/Dusche Peter Aigner 5652 Dienten T M

16 16 soziales Weitere Voraussetzung ist, dass innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag in zumindest 90 Pflichtversicherungsmonaten (7,5 Jahren) eine selbstständige Erwerbstätigkeit oder eine Erwerbstätigkeit als Angestellte/Angestellter bzw. in einem erlernten/angelernten Beruf ausgeübt wurde. Dabei ist unter Umständen auch die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Umstrukturierung des bestehenden Betriebes (Delegierung einzelner Arbeitsgänge an Mitarbeiter, Aufnahme von Hilfskräften und Ersatzkräften, eventuelle Adaptierung der Geschäftszeiten etc.) sowie die Rentabilität und Zumutbarkeit der Weiterführung bei einer solchen Umorganisation zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob trotz des eingeschränkten medizinischen Leistungskalküls bei solchen Maßnahmen noch eine wirtschaftlich vertretbare Betriebsführung möglich ist, wobei aber nur wirtschaftlich zumutbare Organisationsmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Bei einer Verweisung auf eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit kommt es auf die Organisation und die wirtschaftliche Situation des von der versicherten Person bisher geführten konkreten Betriebes nicht an. Es wird nur auf die Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die durch 60 Monate ausgeübte selbstständige Tätigkeit erforderlich waren, abgestellt. Die Verweisungstätigkeit muss nicht in allen Punkten der bisher ausgeübten Tätigkeit entsprechen; es ist wie bei gelernten Arbeitern und Angestellten auch die Verweisung auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit, die nur Teilbereiche der bisher ausgeübten umfasst, zulässig. Ab dem 57. Lebensjahr liegt Erwerbsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge ihres Gesundheitszustandes jene Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann, die sie in den letzten 180 Kalendermonaten (15 Jahren) vor dem Pensionsstichtag mindestens 120 Monate (10 Jahre) hindurch ausgeübt hat. Wirtschaftlich zumutbare Organisationsmaßnahmen des geführten Betriebes bei der sachlichen und personellen Ausstattung sind auch hier zu berücksichtigen. Auch im Bereich der Erwerbsunfähigkeitspensionen ist vom Pensionsversicherungsträger vorrangig über die Möglichkeit einer Rehabilitation und danach über eine allfällige Pensionszuerkennung zu entscheiden. Personen, die eine Tätigkeit ausüben können, für die sie durch Leistungen der beruflichen Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult wurden, gelten nicht als erwerbsunfähig. Die oben bei den Arbeitern und Angestellten angeführte, bis befristete Härtefallregel gilt sinngemäß auch hier. V. BAUERN (BSVG) Vor Vollendung des 50. Lebensjahres gelten jene Personen als erwerbsunfähig, die infolge ihres Gesundheitszustandes außerstande sind, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen. Hier gilt das schon zuvor zu den Selbstständigen vor Vollendung des 50. Lebensjahres Gesagte. Ab dem 57. Lebensjahr liegt Erwerbsunfähigkeit auch dann vor, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen jene selbstständige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann, die sie in den letzten 180 Kalendermonaten (15 Jahren) vor dem Pensionsstichtag mindestens 120 Monate (10 Jahre) hindurch ausgeübt hat. Wie im Bereich des GSVG ist auch hier die Möglichkeit einer zumutbaren Änderung der sachlichen und personellen Ausstattung des Betriebes, also die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Umstrukturierung zu prüfen. Auf das Erfordernis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist eine gleichartige unselbstständige Erwerbstätigkeit im Ausmaß von höchstens 60 Kalendermonaten anzurechnen. Die oben bei den Arbeitern und Angestellten angeführte, bis befristete Härtefallregel gilt sinngemäß auch hier. Schritte der Verfahren Wie auch Pflegegeldansprüche (vgl. dazu 4/2010) sind auch Pensionsansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung vorweg bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt geltend zu machen, die darüber mit Bescheid entscheidet. Entspricht der Bescheid nicht den gewünschten Vorstellungen, etwa weil die Pensionsleistung abgelehnt wurde, so kann auch hier eine Klage bei den Sozialgerichten (Landesgerichte in Arbeits- und Sozialrechtssachen, in Wien das Arbeits- und Sozialgericht Wien) eingebracht werden. Der Verfahrensablauf und die Verfahrensgrundsätze des gerichtlichen Verfahrens entsprechen im Übrigen jenen in Pflegegeldverfahren, sodass auf die Darstel horizonte

17 soziales 17 lung in 3/2011 verwiesen werden kann. Wie in allen Sozialrechtsverfahren wird auch in Pensionsverfahren besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass eine den Tatsachengrundlagen entsprechende Entscheidung gefällt wird, sodass auch hier durch die anzuwendenden Vorschriften sichergestellt wird, dass niemand durch den Rost fallen kann und innerhalb einer angemessenen Frist und nach gewissenhafter Prüfung der geltend gemachten Ansprüche eine Entscheidung fällt. Die Verfahren laufen im Regelfall in nachstehenden Schritten ab: o) Klage gegen den Pensionsbescheid o) Vorprüfung der formalen Voraussetzungen durch das Gericht o) Klagebeantwortung durch den Sozialversicherungsträger o) Bestellung von (einem oder mehreren) medizinischen Sachverständigen o) Untersuchung durch den/die Sachverständigen o) Gutachtenserstattung zum medizinischen Leistungskalkül o) erforderlichenfalls Einholung eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens o) erforderlichenfalls Einholung eines Berufstests zur Frage, ob eine angelernte Tätigkeit ausgeübt wurde o) öffentliche mündliche Streitverhandlung bei Gericht zumeist mit Erörterung der Gutachten und der Möglichkeit, Fragen an die Sachverständigen zu stellen o) Abschluss des Verfahrens durch Vergleich, Klagsrückziehung oder Urteil o) allenfalls Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision) Bezahlte Anzeige neue

18 18 reisen Barrierefreier Urlaub im Burgenland In dieser Ausgabe von stehen drei barrierefreie Gästeunterkünfte im Burgenland im Mittelpunkt, die Mitglieder des Patientenbeirats für Sie getestet haben. Lesen Sie ihre Empfehlungen: Weingut Kracher Apetlon Familie Sabine & Sepp Kracher Wasserzeile / A-7143 Apetlon / Neusiedl am See Tel.: +43/2175/34 88; Mobil: +43/664/ (Sepp); +43/664/ (Sabine) weingut@seppkracher.at / DER URLAUBSBAUERNHOF FÜR DEN ANSPRUCHSVOLLEN, RUHE SUCHENDEN GAST: Bewegungseingeschränkte Menschen und Rollstuhlfahrer sind in dem 4-Blumen-Betrieb herzlichst willkommen! Die beiden Ferienwohnungen Fuchsenloch (barrierefrei) und Rohrung (barrierefrei und rollstuhlgerecht) liegen im ruhigen, gepflegten Innenhof mit Grünanlage und sind modern und geschmackvoll eingerichtet. Hier gibt es neben der perfekten Ausstattung auch WLAN-Internetanschluss für den eigenen Laptop, eine gemütliche Sitzgelegenheit vor der Wohnungstür, einen überdachten Parkplatz im Innenhof sowie Liegewiese und Grillmöglichkeit. Das Angebot für den Gast umfasst Weine aus dem umfangreichen Sortiment, naturtrüben Apfelsaft und roten Traubenmost bis zum Brötchenservice auf Vorbestellung. Am Hof gibt es außerdem einen 8-jährigen, liebenswürdigen Jagdhund und zwei rot getigerte, kinderfreundliche Kater. Im Rahmen einer Weingarten- und/oder Kellerführung kann man den Betrieb kennen lernen, anschließend wird zur Weindegustation eingeladen. Die Nähe zur St.-Martins-Therme (nur wenige Autominuten entfernt) macht es möglich, auch in der kalten Jahreszeit Urlaub zum Entspannen und Genießen zu machen: Man erhält nicht nur Badetücher und Bademäntel gegen eine geringe Leihgebühr, sondern auch vergünstigten Eintritt. Der Buchgrabenhof Windisch-Minihof Familie Knausz A-8384 Minihof-Liebau / Südburgenland Windisch-Minihof 17 / Tel.: +43/3329/ urlaub@buchgrabenhof.at ERHOLSAMER URLAUB OHNE BARRIEREN: Der Buchgrabenhof ist der ideale Ort für Menschen mit Liebe zum Besonderen. Bereits seine Architektur ist ein Spiegelbild des Charakters der Region und ihrer Bewohner. Und so sorgen auch die Zimmer der Appartements für Behaglichkeit und einen unverwechselbaren Stil im Einklang mit der Natur. Die Ferienwohnung Blumenwiese ist rollstuhlgerecht und bietet bis zu sechs Personen Platz. Doch nicht nur die Zimmer bieten erstklassigen Komfort die intime Atmosphäre in der hauseigenen Sauna und das Massageangebot entführen den Gast in eine Welt voller Entspannung und Wohlbefinden. Das reichhaltige Genussfrühstück wartet mit hausgemachten Produkten vom Hof und mit Schmankerln vom Bauern auf. Einkäufe für den Gast werden auf Wunsch übernommen. Die Lage inmitten des Thermenlandes macht es möglich, auch mehrere Thermen während des Urlaubs am Buchgrabenhof zu besuchen horizonte

19 reisen 19 urlaubs-oase Bezirk Oberpullendorf urlaubs-oase Das Appartement-Resort**** Mühlbachgasse 5 A-7372 Karl (Bezirk Oberpullendorf) Tel.: +43/2617/21010 / Fax: +43/2617/ urlaub@urlaubs-oase.com QUALITÄTSURLAUB AUF BURGENLÄNDISCH: Das Burgenland zeichnet sich besonders durch sein reichhaltiges Angebot in den Bereichen Natur, Kultur und Wein aus. In der kleinen, verträumten Ortschaft Karl im Mittelburgenland befindet sich die urlaubs-oase Das Appartement-Resort**** im Burgenland, nahe dem Neusiedler See (ca. 50 km), der Sonnentherme Lutzmannsburg (ca. 25 km) und vielen barrierefreien Ausflugszielen. Die urlaubs-oase ist eine einzigartige Appartementanlage, eingebettet in einen m 2 großen Garten und umfasst 14 moderne Appartements. Ein Appartement der Kategorie Karl, die Kleine mit 45 m 2 verfügt über eine besondere Ausstattung, damit einem barrierefreien Urlaub nichts im Wege steht. Das Appartement liegt mitten im großen urlaubs-oase-garten und garantiert angenehmes Wohnen und Urlauben ohne Grenzen. Folgende Ausstattungsmerkmale, zusätzlich zu den üblichen Merkmalen in den Appartements, zeichnen das barrierefreie Appartement aus: Haltegriffe in der Dusche bzw. beim WC, unterfahrbares Waschbecken, Spiegel in Sitzposition einsehbar, befahrbare Dusche inkl. Klappsitz, niedrigere Arbeitsplattenhöhe bzw. Kühlschrankhöhe in der Küche, modifizierter Kühlschrank & Doppelbett frei anfahrbar (Betthöhe modifiziert). Im Speisesaal oder auf der Sonnenterrasse kann man das Frühstücksbuffet bzw. das Mehlspeisenbuffet mit selbstgemachten Kuchen am Nachmittag genießen. Weiters stehen ein beheizter Außenpool sowie eine Finnische Sauna mit Ruhebereich zur Verfügung. Die urlaubsoase Das Appartement-Resort**** im Burgenland ist der ideale Urlaubsplatz, um den Komfort einer modernen Appartementanlage, ein umfangreiches Freizeitangebot, viele Ausflugsziele in leicht erreichbarer Umgebung und burgenländische Gastfreundschaft zu genießen. 50 Jahre ÖMSG GEWINNER BERICHTEN Jahre ÖMSG Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der ÖMSG haben wir letztes Jahr im Juli fünf Top-Urlaube in barrierefreien Domizilen verlost hier ist der Bericht der glücklichen Gewinnerin Christina Unterberger: HOTEL WEISSSEESPITZE (im Kaunertal/Tirol) Vom 18. bis 20. November konnte ich mit einer Freundin den gewonnenen Gutschein im Hotel Weissseespitze im Kaunertal in Tirol einlösen. Nachdem wir die Kinder (sie hat ein Mädchen in der Schule und einen Jungen im Kindergarten, und ich habe einen Jungen in der Schule) in den Institutionen abgegeben hatten, machten wir uns auf den Weg nach Tirol. Nach rund vier Stunden Fahrt (inkl. Kaffeepause) kamen wir im Hotel an und wurden sehr freundlich begrüßt. Das Haus ist sehr großzügig und geräumig gebaut und wirklich jeder auch noch so kleine Fleck ist mit Rollstühlen leicht zu erreichen, da überall Rampen sind. Am Anreisetag wurden wir noch massiert und entspannten uns im Wellnessbereich. Den Samstag nützten wir zum Shoppen im nahen Imst (wo auch das Christkind schon einiges erledigen konnte) und nach unserer Rückkehr ins Hotel erhielten wir noch eine Gesichtsbehandlung und Maniküre. Das Essen war hervorragend und mehr als ausreichend. Am meisten fasziniert hat uns die Freundlichkeit im Hotel, von der Putzfrau bis zum Chef waren alle Angestellten äußert höflich, hilfsbereit und freundlich. Wir danken für ein ruhiges Wochenende vor dem anstrengenden Advent, an welchem wir noch einmal Kräfte sammeln konnten, um die Weihnachtszeit zu überstehen. Christina (MS-Betroffene) und Alex neue

20 20 bundesländer Niederösterreich MS-Club Neulengbach: Mit viel Elan ins neue Jahr 2011 konnten dank der Öffentlichkeitsarbeit von Clubleiter Franz Josef Bernhart viele neue Kontakte geknüpft und neue MS-Patienten für den Club gewonnen werden. Zusätzliche Sponsoren haben geholfen, zahlreiche Aktivitäten für die Mitglieder zu ermöglichen. So konnte die Gruppe im September eine Woche mit 18 Personen im KOBV Erholungshaus Schloss Freiland verbringen. Schwerpunkte waren die gemeinsame Bewegung in der herrlichen Natur, gemeinsames Basteln und Singen. Spontan wurde der Wunsch geäußert, auch 2012 wieder nach Freiland zu fahren. Clubleiter Franz Josef Bernhart und Dir. Christian Mesner haben eine Woche im Mai und eine im September 2012 eingeplant. Möglich wird das u.a. durch Erlöse aus diversen Adventmärkten, an denen der Club mit großem Erfolg teilgenommen hat. Mit der Unterstützung von Freunden und Sponsoren geht der MS-Club Neulengbach zuversichtlich in ein neues Jahr. Fotos: die Ausflugsrunde MITEINANDER ZU NEUEN ZIELEN! AUCH DU BIST HERZLICH EINGELADEN! Kontaktadresse MS-Club Neulengbach Hauptplatz 64/3, 3040 Neulengbach Tel.: 02772/51517 oder 0664/ Feldenkrais im MS-Club NÖ-Süd Margarete Link vom MS-Club NÖ-Süd berichtet: Unser heuriges Clubjahr begann am 13. Jänner sehr erfolgreich mit einem Vortrag über Feldenkrais, einer Methode zur Verbesserung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Der Referent Helmut Schuster wurde für uns von der Firma Merck gesponsert. Von seinem Vortrag mit den zahlreichen Möglichkeiten zum Mitmachen auch für Rollstuhlfahrer waren unsere Mitglieder begeistert. Herr Schuster stand auch für Auskünfte und praktische Hilfe zur Verfügung. Auch die angebotene Lektüre wurde freudig angenommen, um das Gehörte zu Hause zur Unterstützung nachlesen zu können. Wir möchten uns bei der Firma Merck, Herrn Markus Geiger, Außendienstmitarbeiter, und besonders bei DGKS Michaela Waldherr für die Unterstützung unserer Clubarbeit und natürlich auch für die Einladung zu Speis und Trank sehr herzlich bedanken! horizonte

Invalidität - neu. Dr. Johannes Pflug. Invalidität - neu/ Dr. Pflug

Invalidität - neu. Dr. Johannes Pflug. Invalidität - neu/ Dr. Pflug Invalidität - neu Dr. Johannes Pflug Invalidität neu Wegfall befristeter Invaliditäts(Berufsunfähigkeits)pensionen für Personen, die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Aufhebung

Mehr

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

Rückversicherung von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck. Informationsveranstaltung Rückversicherung 27.10.2015

Rückversicherung von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck. Informationsveranstaltung Rückversicherung 27.10.2015 von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck Informationsveranstaltung 27.10.2015 Waisenpension Voraussetzungen für die Waisenpension sind: Tod eines Elternteiles ( Versicherungsfall ), das Vorliegen einer

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Altenwohnanlage Rastede

Altenwohnanlage Rastede Altenwohnanlage Rastede Wir informieren Sie gern Damit Sie einen möglichst umfassenden Eindruck von unseren Leistungen und von der Atmosphäre unseres Hauses bekommen, laden wir Sie herzlich zu einem Besuch

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

LEBENSQUALITÄT IM MITTELPUNKT WOHNEN

LEBENSQUALITÄT IM MITTELPUNKT WOHNEN E I N S I E D E L N LEBENSQUALITÄT IM MITTELPUNKT WOHNEN WÜRDE ACHTEN E I N S I E D E L N LEBENSQUALITÄT IM MITTELPUNKT ALLMEINDSTRASSE 1 8840 EINSIEDELN 055 418 85 85 TELEFON 055 418 85 86 FAX INFO@LANGRUETI-EINSIEDELN.CH

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus 1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung

Mehr

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension 3 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pva.sozvers.at

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub

Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub Auch Sie möchten gerne einmal wieder in den Urlaub fahren? Eine entspannte Woche, oder sogar zwei in einem fernen Land verbringen? Sich dabei Wohlfühlen

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension 3 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pva.sozvers.at

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Wie oft soll ich essen?

Wie oft soll ich essen? Wie oft soll ich essen? Wie sollen Sie sich als Diabetiker am besten ernähren? Gesunde Ernährung für Menschen mit Diabetes unterscheidet sich nicht von gesunder Ernährung für andere Menschen. Es gibt nichts,

Mehr

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen

Mehr

MITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG. 2/2011 30. Mai 2011

MITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG. 2/2011 30. Mai 2011 re intern MITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG 2/2011 30. Mai 2011 BUDGETBEGLEITGESETZ 2011 BGBl. I Nr. 111/2010, ausgegeben am 30. Dezember 2010 Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurden zahlreiche Bundesgesetze

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602

Mehr

www.thermewienmed.at AMBULANTE REHABILITATION & TAGESZENTRUM

www.thermewienmed.at AMBULANTE REHABILITATION & TAGESZENTRUM www.thermewienmed.at AMBULANTE REHABILITATION & TAGESZENTRUM Dr. med. univ. Angelika Forster Fachärztin für Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation, Kurärztin sowie Ärztin für Allgemeinmedizin

Mehr

Seniorenwohnanlage Am Baumgarten

Seniorenwohnanlage Am Baumgarten Seniorenwohnanlage in Karlsdorf-Neuthard Seniorenwohnanlage Am Baumgarten mit Seniorenhaus St. Elisabeth, Tagespflege, Betreutem Wohnen Behaglich leben und wohnen Am Baumgarten Die familiäre Seniorenwohnanlage

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

DOMIZIL GRIMMEN. Mein sicheres Zuhause.

DOMIZIL GRIMMEN. Mein sicheres Zuhause. DOMIZIL GRIMMEN Mein sicheres Zuhause. Eine der besten Adressen in diesem Bereich. Willkommen bei Kursana! Das Domizil Grimmen ist eine großzügige und modern ausgebaute Wohnanlage. In einer familiären

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht Restaurant Alfsee Piazza 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Innenansicht des Restaurants Restaurant Alfsee Piazza Anschrift Alfsee GmbH Am Campingpark 10 49597 Rieste

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Ablauf Vorstellungsgespräch

Ablauf Vorstellungsgespräch Leitfaden für Vorstellungsgespräche Ablauf Vorstellungsgespräch Bewerber: Bewerbung als: Interviewer: Datum: ERGEBNIS DES VORSTELLUNGSGESPRÄCHS Gesamtpunktzahl 14-16 Hervorragend 9 13 Kompetent 6-8 Entwicklungsbedarf

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Tag der Seltenen Erkrankungen Aktionstag im Uniklinikum Aachen

Tag der Seltenen Erkrankungen Aktionstag im Uniklinikum Aachen Tag der Seltenen Erkrankungen Aktionstag im Uniklinikum Aachen Am 28. Februar 2015 hatten wir den Tag der seltenen Erkrankungen. Die Deutsche GBS Initiative e.v. hatte an diesem Tag die Gelegenheit, zusammen

Mehr

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Barrierefreiheit geprüft Bericht Ephraim-Palais 1/9 Abbildung 1: Ephraim-Palais Ephraim-Palais Anschrift Ephraim-Palais Poststraße 16 10178 Berlin

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

Leitfaden Interview Arbeitnehmer (AA)

Leitfaden Interview Arbeitnehmer (AA) Institut für Sonderpädagogik Lehrstuhl für Sonderpädagogik IV Pädagogik bei Geistiger Behinderung Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Arbeit? Leitfaden Interview Arbeitnehmer (AA) Aktivität Entwicklung (vergangenheitsbezogen)

Mehr

Ihre Protein Analyse

Ihre Protein Analyse Ihre Protein Analyse Patient Max Dusan Mustermann Sladek... geboren am 17.10.1986... Gewicht 83 kg... Probennummer P07245... Probenmaterial Plasma... Eingang 18.6.2014... Ausgang 7.7.2014 Sehr geehrter

Mehr

WILLKOMMEN BEI LYSOSUISSE

WILLKOMMEN BEI LYSOSUISSE WILLKOMMEN BEI LYSOSUISSE Betroffene von lysosomalen Speicherkrankheiten stehen im Zentrum unserer Aktivitäten. Hauptziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen. lysosuisse

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Workshop: Wie ich mein Handikap verbessere erfolgreich Leben mit Multiple Sklerose!

Workshop: Wie ich mein Handikap verbessere erfolgreich Leben mit Multiple Sklerose! INTEGRA 7.-9.Mai 2014 Gernot Morgenfurt - Weissensee/Kärnten lebe seit Anfang der 90iger mit MS habe in 2002 eine SHG (Multiple Sklerose) gegründet und möchte viele Menschen zu einer etwas anderen Sichtweise

Mehr

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG:

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: I) Allgemeine Überlegungen (BKA): 1. Vorliegen von dauernder DU + Ruhestandsversetzung: Grundsätzlich sind die Verfahren bei Einleitung

Mehr

Monitoring-Service Anleitung

Monitoring-Service Anleitung Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,

Mehr

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8

Mehr

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO + Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag

Mehr

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung

Mehr

Nicaragua. Wo die Menschen leben Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Städten. Denn auf dem Land gibt es wenig Arbeit.

Nicaragua. Wo die Menschen leben Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Städten. Denn auf dem Land gibt es wenig Arbeit. Nicaragua Nicaragua ist ein Land in Mittel-Amerika. Mittel-Amerika liegt zwischen Nord-Amerika und Süd-Amerika. Die Haupt-Stadt von Nicaragua heißt Managua. In Nicaragua leben ungefähr 6 Millionen Menschen.

Mehr

Nachgefragt! - Welche Perspektive haben Menschen nach einem schweren Schlaganfall?

Nachgefragt! - Welche Perspektive haben Menschen nach einem schweren Schlaganfall? Nachgefragt! - Welche Perspektive haben Menschen nach einem schweren Schlaganfall? Ergebnisse einer Nachbefragung von Patienten ein Jahr nach der Frührehabilitation Die Neurologische Frührehabilitation

Mehr

Robert Günther Versicherungsmakler

Robert Günther Versicherungsmakler Robert Günther Versicherungsmakler Bewertung: Sehr hoch Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung

Mehr

Psychologie im Arbeitsschutz

Psychologie im Arbeitsschutz Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner

Mehr

Aktions-Plan der gesetzlichen Unfall-Versicherung

Aktions-Plan der gesetzlichen Unfall-Versicherung Aktions-Plan der gesetzlichen Unfall-Versicherung Inhalt Einleitung 2 Teil 1: Das macht die gesetzliche Unfall-Versicherung 3 Teil 2: Warum gibt es den Aktions-Plan? 5 Teil 3: Deshalb hat die gesetzliche

Mehr

Schon seit 25 Jahren die Adresse für neue und gebrauchte Mobilheime und Chalets.

Schon seit 25 Jahren die Adresse für neue und gebrauchte Mobilheime und Chalets. Schon seit 25 Jahren die Adresse für neue und gebrauchte Mobilheime und Chalets. www.lacet.de Lacet schon seit 25 Jahren ein echtes Familienunternehmen 25 Jahren Lacet ist ein echtes Familienunternehmen.

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

MS und Impfungen. DAS KLEINE IMPF-1x1. DAS KLEINE IMPF-1x1. Christian Lampl. Abteilung für Allgemeine Neurologie und Schmerzmedizin

MS und Impfungen. DAS KLEINE IMPF-1x1. DAS KLEINE IMPF-1x1. Christian Lampl. Abteilung für Allgemeine Neurologie und Schmerzmedizin MS und Impfungen Christian Lampl Abteilung für Allgemeine Neurologie und Schmerzmedizin DAS KLEINE IMPF-1x1 Impfungen stellen sehr wirksame und wichtige präventivmedizinische Maßnahmen dar. Das unmittelbare

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Sicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten

Sicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten Sicher durch das Studium Unsere Angebote für Studenten Starke Leistungen AUSGEZEICHNET! FOCUS-MONEY Im Vergleich von 95 gesetzlichen Krankenkassen wurde die TK zum achten Mal in Folge Gesamtsieger. Einen

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

MS-Versorgung eine Herausforderung für die Pharmaindustrie? Birgit Fischer, 24. Juni 2014

MS-Versorgung eine Herausforderung für die Pharmaindustrie? Birgit Fischer, 24. Juni 2014 MS-Versorgung eine Herausforderung für die Pharmaindustrie? Birgit Fischer, 24. Juni 2014 Patientenwünsche Quelle: http://www.dmsg.de/wunschwand/ Seite 2 MS-Therapie, aktueller Stand ca. 120.000 Patientinnen

Mehr

Frauen und ihr Verständnis von Schönheit

Frauen und ihr Verständnis von Schönheit Frauen und ihr Verständnis von Schönheit 1 Einleitung Aufgabenstellung Aufbauend auf einer internationalen Studie wurde auch in Österreich eine von der Körperpflegemarke Dove in Auftrag gegebene Umfrage

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht Einkaufspassage Hanseviertel 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Abbildung 1: Außenansicht Einkaufspassage Hanseviertel Anschrift DECM Deutsche Einkaufs-Center Management

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Was wir gut und wichtig finden

Was wir gut und wichtig finden Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 1 Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 2 Zuallererst Die Vereinten Nationen haben eine Vereinbarung

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

LÄNGER LEBEN BEI GUTER GESUNDHEIT

LÄNGER LEBEN BEI GUTER GESUNDHEIT LÄNGER LEBEN BEI GUTER GESUNDHEIT Ein Informationsblatt für alle, die über das Angebot einer Vorsorgeuntersuchung nachdenken. Seit 2005 wird in Österreich die neue Vorsorgeuntersuchung angeboten. Bewährtes

Mehr

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben

Mehr