Berufsbeschreibung. JuristIn. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
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- Thomas Eberhardt
- vor 7 Jahren
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1 JuristIn Berufsbeschreibung Der Beruf JuristIn umfasst sowohl die klassischen Rechtsberufe Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, NotarIn, Staatsanwalt/Staatsanwältin und RichterIn als auch alle anderen ExpertInnen mit juristischer Ausbildung (Rechtsstudium), die z. B. unternehmensintern ihre ArbeitgeberInnen in Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten. In diesen Fällen arbeiten JuristInnen z. B. in eigenen Rechtsabteilungen von großen Unternehmen (z. B. Banken, Versicherungen, Industriebetrieben), in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Gemeinden), Interessenvertretungen usw. und prüfen Sachverhalte, erstellen Gutachten und Verträge. Dabei haben sie direkten Kontakt zu ihren MandantInnen sowie - je nach Aufgabenbereich und Unternehmen - zu BerufkollegInnen in den Bereichen Recht und Sicherheit. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Als JuristInnen werden alle Personen bezeichnet, die ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben. Sie sind in der Regel auf Schwerpunkte spezialisiert, z. B. Wirtschaftsrecht, Versicherungsrecht, Finanzrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht oder Steuerrecht. Neben den klassischen Rechtsberufen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, NotarIn, Staatsanwalt/Staatsanwältin und RichterIn sind JuristInnen häufig in den verschiedensten Funktionen in großen Betrieben, Behörden, Interessenvertretungen usw. tätig. Sie arbeiten in eigenen Rechtsabteilungen oder in der Personalabteilung, vertreten ihre ArbeitgeberInnen in allen juristischen Belangen nach außen (z. B. bei Kauf oder Miete von Gebäuden, Vertragsabschlüssen, Projektanbahnungen) und sind auch zuständig für innerbetriebliche juristische Fragen (z. B. Arbeitsrecht). Sie beraten die GeschäftsführerInnen vor Abschluss von Verträgen in Rechts- und Finanzangelegenheiten und erstellen Verträge aller Art. Sie können zudem - nach Erfüllung von gesetzlich geregelten Zugangsbedingungen und Ablegung von Zusatzprüfungen - folgende Berufe ausüben: RichterIn: RichterInnen führen Gerichtsverhandlungen, prüfen die Rechtmäßigkeit der in der Verhandlung vorgebrachten Aussagen und beschließen Gerichtsurteile, die sie auch begründen müssen. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich (z. B. RichterIn für Strafsachen, Zivilangelegenheiten, Insolvenzen (Konkursverfahren)) Staatsanwalt/Staatsanwältin: Sie vertreten den Staat in Strafsachen z. B. bei Drogendelikten, Diebstahl oder Raub. Bei strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen übernehmen sie die Rolle des Anklägers, der in diesen Fällen der Staat Österreich ist. Privatpersonen werden nicht von Staatsanwälten /Staatsanwältinnen vertreten, sondern von Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin: Sie vertreten Einzelpersonen, Personengruppen oder Körperschaften (z. B. Firmen) in juristischen Fragen. Ihre Aufgabengebiete reichen von Beratungen beim Abschluss von Verträgen aller Art bis hin zu Vertretungen bei Gerichtsverhandlungen. NotarIn: Sie sind dafür zuständig, dass verschiedene durchgeführte Aktionen und aufgesetzte Verträge und Urkunden auch rechtsgültig ("echt") sind. Sie führen z. B. Grundbucheintragungen durch, beglaubigen Unterschriften und Dokumente (d. h. sie bestätigen deren Echtheit), helfen bei Erbschaftsangelegenheiten, bei Eheverträgen und Scheidungsvergleichen etc. Juristen und Juristinnen spezialisieren sich häufig auf bestimmte Rechtsgebiete. Unter anderem auf: Arbeits- und Sozialrecht Europarecht Fremdenrecht/Asylrecht Konsumentenschutz
2 Medizinrecht Medienrecht Mietrecht Steuerrecht Strafrecht Umweltrecht Urheberrecht Wirtschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht Zivilrecht Arbeitsmittel Der Erfolg von JuristInnen hängt von ihrer eigenen Person und Kompetenz (Fachwissen) ab. Es ist daher wichtig, dass sie sich ständig auf dem Laufenden halten. Sie arbeiten mit technischen Büroeinrichtungen wie z. B. Computern, Faxgeräten, Diktiergeräten und verwenden vielfältige juristische Materialien wie Gesetzestexte und -interpretationen, juristische Datenbanken usw. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte JuristInnen arbeiten - je nach beruflichem Aufgabenbereich - mit KollegInnen von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Notariaten, Behörden, Unternehmen, Kanzleien und Verbänden zusammen. Sie haben Kontakt zu BerufskollegInnen wie RichterInnen, StaatsanwältInnen (siehe Staatsanwalt/Staatsanwältin), NotarInnen und RechtsanwältInnen (siehe Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) oder zu GutachterInnen sowie zu ihren KlientInnen. Sie arbeiten hauptsächlich in Büros, besuchen aber auch KlientInnen am Arbeitsplatz oder zu Hause und/oder besichtigen Tatorte bzw. Unfallstellen (Lokalaugenschein). Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick juristische Regelungen anwenden, um die Rechtsordnung zu erhalten Rechtskenntnisse auf konkrete Lebenssachverhalte nach vorheriger Ermittlung anwenden Konflikte durch Entscheidung oder Vermittlung regeln Regelungen vorbereiten und gestalten, um Konflikte zu vermeiden juristische Arbeitsmittel (z. B. Gesetze, Kommentare, höchstrichterliche Urteile, Grundsatzurteile, juristische Datenbanken) für Urteile, Gutachten, konkrete Entscheidungen nutzen und aufbereiten juristische Kenntnisse und Methoden für Forschung und Lehre anwenden diverse Sachverhalte z. B. Verträge auf Rechtmäßigkeit prüfen, Verträge erstellen Unternehmen und Institutionen Institutionen des öffentlichen Dienstes, vor allem Gerichte große Unternehmen wie z. B. Banken, Versicherungen, Industriebetriebe Interessenvertretungen, Non-Profit-Organisationen Universitäten Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
3 Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gute Beobachtungsgabe gute rhetorische Fähigkeit komplexes Denken Konzentrationsfähigkeit logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit Planungsfähigkeit Präsentationsfähigkeit Problemlösungsfähigkeit Repräsentationsvermögen systematische Arbeitsweise Verhandlungsgeschick wirtschaftliches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Aufgeschlossenheit Durchsetzungsvermögen Einfühlungsvermögen Kommunikationsfähigkeit Kompromissbereitschaft Konfliktfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Belastbarkeit Flexibilität Rechtsbewusstsein Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Verschwiegenheit / Diskretion Zielstrebigkeit Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Mobilität (wechselnde Arbeitsorte) Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. HR-ManagerIn (Human Resources ManagerIn) NotarIn Rechtsanwalt/Rechtsanwältin RechtswissenschafterIn RichterIn Staatsanwalt/Staatsanwältin SteuerberaterIn UnternehmensberaterIn WirtschaftstreuhänderIn Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):
4 E-JuristIn GründungsberaterIn JuristIn (Arbeits- und Sozialrecht) JuristIn (Europarecht) JuristIn (Internationales Recht) JuristIn (Rechtsinformatik) JuristIn (Steuerrecht) JuristIn (Strafrecht) JuristIn (Umweltrecht) JuristIn (Wirtschaftsrecht) JuristIn (Zivilrecht) RechtswissenschafterIn SchuldnerberaterIn VerwaltungsjuristIn Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch: Freie Berufe: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Patentanwalt/Patentanwältin Notar/Notarin Genauere Informationen zu diesen Berufen finden Sie bei den jeweiligen Berufsbeschreibungen. Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf AnwaltsakademieInternet:
5 Bundesministerium für JustizInternet: Europäische UnionInternet: Europäisches ParlamentInternet: Internetportal für Rechtsinformation und RechtsdienstleistungenInternet: Österreichische RechtsanwaltskammerInternet: Österreichische RichtervereinigungInternet: Österreichisches ParlamentInternet: Verfassungsgerichtshof ÖsterreichInternet: Volksanwaltschaft ÖsterreichInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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