Erfahrungen aus einem Pilotprojekt im Einzugsgebiet des Neckars. Wasserkraft. Ökologische Verbesserungen an kleinen Wasserkraftanlagen

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1 Erfahrungen aus einem Pilotprojekt im Einzugsgebiet des Neckars Wasserkraft Ökologische Verbesserungen an kleinen Wasserkraftanlagen

2 Herausgegeben von: Büro am Fluss e.v. Schillerstraße Wendlingen Tel Internet: Autoren: Markus Knödler (BaF) Albert Wotke (DUH) Deutsche Umwelthilfe e.v. Hackescher Markt 4/ Neue Promenade Berlin Tel berlin@duh.de Internet: Grafik /Layout: Didem Sentürk (DUH) Druckerei: Hertle, Kirchheim/Teck 1. Auflage, 2009 Das Projekt Pilotprojekt Wasserrahmenrichtlinie und Kleinwasserkraft wurde finanziell vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt gefördert. Die Förderer übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit. Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Die geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen der Förderer übereinstimmen.

3 Ökologische Verbesserungen an kleinen Wasserkraftanlagen Erfahrungen aus einem Pilotprojekt im Einzugsgebiet des Neckars Wasserkraft

4 INHALT 5 EINLEITUNG 11 ERGEBNISSE DER STUDIE 11 PROJEKTBEGLEITENDER BEIRAT WASSERKRAFTNUTZUNG UND NATURSCHUTZ EG-WASSERRAHMENRICHTLINIE UND ERNEUERBARES-ENERGIEN-GESETZ FINANZIERUNG ÖKOLOGISCHER VERBESSERUNGEN AN BESTEHENDEN ANLAGEN MODELLE ANLAGENÜBERGREIFENDER VERGÜTUNG Rechtsformen des Zusammenschlusses MÖGLICHKEITEN BEI DER DERZEIT HERRSCHENDEN RECHTSLAGE Ein Fallbeispiel aus Freiburg im Breisgau 7 DAS NOVELLIERTE ERNEUERBARE- ENERGIEN-GESETZ VON WEGE IN DIE ZUKUNFT 7 NACHWEIS UND KONTROLLE ÖKOLOGISCHER VERBESSERUNGEN EIN TÜV FÜR DIE WASSERKRAFT POTENTIALE UND GRENZEN DER KLEINEN WASSERKRAFT 8 DAS PILOTPROJEKT 13 IMPLEMENTIERUNG IN GESETZGEBUNGSVORHABEN 8 VORGEHEN UND KONZEPTENTWICKLUNG Untersuchungen im Pilotgebiet Zwei Fallbeispiele aus dem Projektgebiet Genehmigungspraxis im Pilotgebiet ÖKOLABELS FÜR WASSERKRAFT LITERATUR UND LINKS

5 Einleitung Querbauwerke behindern das Wanderverhalten von Fischen und Kleintieren Wasserkraft ist eine ausgereifte Technologie, mit der in Deutschland über vier Prozent des Stroms klimaneutral ohne Ausstoß von CO 2 erzeugt werden. Auf der anderen Seite behindern viele Wasserkraftwerke (wie eine große Anzahl weiterer Querbauwerke) die Wanderungen von Fischen, verändern die Lebensräume des fließenden Wassers tiefgreifend und stören die Fließgewässer durch die Entnahme von Wasser nachhaltig. Viele Organismen werden zudem von Turbinen geschädigt oder getötet. Seit Jahren wird deshalb die Nutzung insbesondere der kleinen Wasserkraft (<1 MW) sehr kontrovers diskutiert. Die etwa kleinen Wasserkraftwerke tragen nur 8 bis 10 Prozent zum gesamten deutschen Wasserkraftstrom bei, stören den Lebensraum Fluss aber oft empfindlich. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie das entsprechend modifizierte deutsche Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze schreiben das Erreichen eines guten ökologischen Zustands bzw. eines guten ökologischen Potentials bis zum Jahr 2015 in allen Wasserkörpern vor. Um mit der Modernisierung von Wasserkraftanlagen einen Beitrag zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele leisten zu können, wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2004 für modernisierte Anlagen, die eine wesentliche ökologische Verbesserung nachweisen können, ein erhöhter Vergütungssatz festgeschrieben, der bei der Novellierung von 2009 noch erhöht wurde. Die Erfahrungen der letzten Jahre mit diesem neuen Instrument zur Förderung der Modernisierung von Wasserkraftanlagen haben jedoch gezeigt, dass ökologische Verbesserungen bestehender Anlagen zwar vielfach möglich sind, jedoch Investitionen erfordern, die viele Betreiber nicht leisten können. Zudem wird der gewässersystemare Ansatz der WRRL mit bislang auf die einzelne Wasserkraftanlage bezogenen Förderansätzen im EEG nicht berücksichtigt. In einem Pilotprojekt, das vom Umweltbundesamt gefördert und von der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg unterstützt wurde, entwickelte und erprobte das Büro am Fluss gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe ein alternatives Modell für einen Verbund mehrerer Betreiber kleiner Wasserkraftanlagen. Grundgedanke war dabei, dass diese in den Genuss einer erhöhten EEG-Einspeisevergütung kommen sollen, wenn sie gemeinsam eine Kombination von Modernisierungsmaßnahmen an ihren Anlagen durchführen, die zu einer wesentlichen ökologischen Verbesserung im Wasserkörper bzw. Gewässerabschnitt führt. Die vorliegende Broschüre stellt die Ergebnisse dieses Projektes dar, zeigt auf, unter welchen Bedingungen eine anlagenübergreifende Vergütung auch heute schon möglich ist, und will gangbare Wege weisen, wie anlagenübergreifende Lösungen Eingang in künftige Novellierungen des EEG finden könnten. Wasserkraft

6 6 Wasserkraftnutzung und Naturschutz Wasserkraftnutzung und Naturschutz EG-Wasserrahmenrichtlinie und Erneuerbares-Energien-Gesetz Wasserkraft Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert bis zum Jahr 2015 für alle Wasserkörper in einem Gewässersystem das Erreichen eines guten ökologischen Zustands bzw. eines guten ökologischen Potentials. Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) wurde festgelegt, dass natürliche Gewässer so zu bewirtschaften sind, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird ( 25a, WHG). Für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer gilt, dass eine nachteilige Veränderung des ökologischen Potentials und des chemischen Zustandes vermieden wird und ein gutes ökologisches Potential und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Das gute ökologische Potential ist der Zustand des Gewässers, der sich einstellt, wenn alle technisch durchführbaren und finanziell verhältnismäßigen Maßnahmen ergriffen werden, die bestehende Gewässernutzungen wie Gewinnung von Wasserkraft, Schifffahrt oder Hochwasserschutz nicht unmöglich machen. Mit Hilfe des EEG soll im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglicht werden ( 1 EEG). Daher wurden auch Bestimmungen aufgenommen, die dafür Sorge tragen, dass die Förderung der Wasserkraft den Zielen des Wasserhaushaltsgesetzes nicht widerspricht. In 25 (5) (EEG 2009) heißt es nun, dass eine Vergütung nach dem EEG nur möglich ist, wenn nach der Errichtung oder Modernisierung der Anlage nachweislich ein guter ökologischer Zustand erreicht oder der ökologische Zustand gegenüber dem vorherigen Zustand wesentlich verbessert worden ist. Eine wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustandes liegt in der Regel vor, wenn F die Stauraumbewirtschaftung F die biologische Durchgängigkeit F der Mindestwasserabfluss F die Feststoffbewirtschaftung F die Uferstruktur wesentlich verbessert worden oder Flachwasserzonen angelegt oder Gewässeralt- oder Seitenarme angebunden worden sind, soweit die betreffenden Maßnahmen einzeln oder in Kombination unter Beachtung der jeweiligen Bewirtschaftungsziele erforderlich sind, um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Finanzierung ökologischer Verbesserungen an bestehenden Anlagen Während für den Neubau also strenge Maßgaben gelten, können bestehende Altanlagen, die noch nicht nach den ökologischen Maßgaben im EEG modernisiert wurden, ein Problem darstellen. Diese weisen aus der Sicht der Gewässerökologie oft erhebliche Defizite, insbesondere im Hinblick auf die biologische Durchgängigkeit, den Fischschutz und den Mindestwasserabfluss in Ausleitungsstrecken auf. Soll hier eine Verbesserung erreicht werden, müssen weitreichende Investitionen vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat bereits im EEG 2004 einen um 2 ct/kwh auf 9,67 ct/kwh erhöhten Vergütungssatz festgelegt, wenn eine Modernisierung mit einer wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands verbunden war. Der Erfahrungsbericht zum EEG (BMU, 2007) hat gezeigt, dass durchaus ökologische Verbesserungen an bestehenden Anlagen möglich sind. Bei größeren Anlagen ab 150 kw ist der finanzielle Anreiz zur Modernisierung oft schon ausreichend. Ein Problem besteht bei den bereits bestehenden kleinen Anlagen unter 100 kw. Hier übersteigen die notwendigen Investitionen fast immer deutlich die zu erzielenden Mehreinnahmen. Die offene Frage ist daher, ob und wie eine ökologische Modernisierung im Sinne des EEG auch bei Kleinwasserkraftanlagen möglich ist.

7 7 Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2009 Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält im Hinblick auf die Wasserkraft einige Neuerungen. Anlagen bis 5 MW Neuanlagen; Leistungsanteil EEG 2009 EEG 2004 bis 500 kw 12,67 9, kw bis 2 MW 8,65 6,65 2 MW bis 5 MW 7,65 6,65 Anlagen bis 5 MW modernisierte/ revitalisierte Anlagen; Leistungsanteil EEG 2009 EEG 2004 bis 500 kw 11,67 9, kw bis 2 MW 8,65 6,65 2 MW bis 5 MW 8,65 6,65 Bis einschließlich einer Leistung von 500 Kilowatt wird nunmehr eine Vergütung von 12,67 ct/ kwh für Neuanlagen (bisher: 9,67 ct) und 11,67 ct/ kwh für modernisierte bzw. revitalisierte Anlagen gewährt (bisher ebenfalls 9,67 ct). Der Gesetzgeber begründet den nunmehr erhöhten Fördersatz mit einer Verringerung der Förderdauer von bislang 30 auf jetzt 20 Jahre. Nachweis und Kontrolle ökologischer Verbesserungen Als Nachweis der ökologischen Verbesserung gegenüber dem Energieversorger dient die wasserrechtliche Zulassung der Modernisierung. Formale Funktionskontrollen der durchgeführten Maßnahmen, in den meisten Fällen Herstellung des Fischaufstiegs und Abgabe einer Mindestwassermenge in eine gegebenenfalls vorhandene Ausleitungsstrecke, finden in aller Regel nicht statt. Trotz der gut bekannten Anforderungen an die Herstellung des Fischaufstiegs (zum Beispiel im Handbuch Querbauwerke des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Leitfaden Durchgängigkeit für Tiere in Fließgewässern der LUBW Baden-Württemberg) wurden in der Praxis häufiger Kompromisslösungen verhandelt, da die konsequente Umsetzung der fachlichen Anforderungen gegenüber den Inhabern alter Rechte nicht durchsetzbar war. Im Fachbeirat des Modellvorhabens wurden verschiedene Möglichkeiten besprochen, wie die oft notwendige Kontrolle in Zukunft besser erreicht werden kann. Bislang ist es nicht die Aufgabe der Energieversorgungsunternehmen, die tatsächliche ökologische Verbesserung an einspeisenden Anlagen zu kontrollieren. Vielleicht könnte eine neue Idee sein, dass sich modernisierte Wasserkraftanlagen in regelmäßigen Abständen einer Art TÜV unterziehen müssten, um die dauerhafte Funktion der umgesetzten Maßnahmen neu zu bescheinigen. Mit der Novellierung 2009 kam neu hinzu, dass der Nachweis für eine ökologische Verbesserung auch durch zertifizierte Umweltgutachter erbracht werden kann. Ihr Einsatz wird von vielen Experten kritisch gesehen, da die hierfür vorgesehenen, nach dem Umweltauditgesetz zugelassenen Gutachter vorwiegend Kenntnisse im betrieblichen Umweltschutz und der einschlägigen Gesetze nachweisen müssen, nicht hingegen besondere Expertise in gewässerökologischen Fragestellungen. Werden an Wasserkraftanlagen ohne Kontrollmöglichkeit der Behörden nicht oder ungenügend wirksame ökologische Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt, geht dies an der Intention des EEG vorbei. Fischaufstiegsanlage ohne Funktion (links) Funktionskontrollen tragen dazu bei, Mitnahmeeffekte zu minimieren

8 Wasserkraft 8 Das Pilotprojekt Das Pilotprojekt Die Herstellung der Längsdurchgängigkeit ist prioritäres Ziel der Wasserrahmenrichtlinie In dem Pilotprojekt wurde die Möglichkeit eines erweiterten Förderinstruments für künftige Novellierungen des EEG untersucht, das es erlaubt, eine erhöhte Vergütung nicht nur rein anlagenbezogen zu gewähren und das damit in größerem Umfang den gewässersystemaren Bewirtschaftungszielen der WRRL Rechnung trägt als bisher. Es wurde untersucht, ob durch Zusammenfassung mehrerer kleiner Wasserkraftanlagen wenigstens die gewässerökologisch vorrangigen Moder- nisierungsmaßnahmen finanziert werden können. Grundidee war, dass mehrere Wasserkraftbetreiber an einem Gewässer die erhöhte Einspeisevergütung nach EEG erhalten, auch wenn nicht an allen Anlagen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie durchgeführt werden. Das Bundesumweltministerium hatte im EEG-Erfahrungsbericht 2007 eine Empfehlung ausgesprochen, diesen Ansatz vor dem Hintergrund der EEG Novelle 2009 zu prüfen. Der Bundestag hat am 25. Oktober 2008 die Novellierung des EEG beschlossen. Die Möglichkeit einer Regelung zur Anlagen übergreifenden Vergütung von modernisierten Wasserkraftanlagen wurde zwar in das parlamentarische Verfahren zur Novellierung des EEG eingebracht, konnte aber aufgrund nicht abschließend zu klärender Fragen keinen Eingang in die Novellierung 2009 finden. Vorgehen und Konzeptentwicklung An einem konkreten Beispiel sollte im Projekt untersucht werden, auf welche Weise eine anlagenübergreifende Vergütung für mehrere Wasserkraftbetreiber möglich ist und welche rechtlichen Grundlagen dafür nötig sind. Untersuchungen im Pilotgebiet In Abstimmung mit der Flussgebietsbehörde des Regierungspräsidiums Stuttgart und dem Landratsamt Schwäbisch Hall wurde die untere Bühler im Landkreis Schwäbisch-Hall ausgesucht. Das Gewässer ist noch auf weiten Strecken naturnah, sein ökologischer Zu- stand wird vor allem durch die intensive Nutzung der Wasserkraft und die hierdurch bislang fehlende Durchgängigkeit beeinträchtigt. Zudem haben sich entlang der Bühler zahlreiche Betreiber von Wasserkraftanlagen zu einer Teilnahme am Pilotprojekt bereit erklärt. Und schließlich ist die Bühler Lebensraum des besonders gefährdeten und nach der FFH-Richtlinie geschützten Strömers. Die Herstellung der Längsdurchgängigkeit und die Gewährleistung ausreichender Mindestwassermengen in den Ausleitungsstrecken sind vorrangige Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes im Sinne der WRRL. Lage des Projektgebietes

9 9 Für die notwendigen ingenieurtechnischen Leistungen wurde ein bundesweit renommiertes Büro gewonnen. Dieses besuchte im April 2008 alle acht Wasserkraftanlagen an der betroffenen Strecke der Bühler und erhob die technischen Daten. Weitere Daten stellte die zuständige Wasserbehörde, das Landratsamt Schwäbisch Hall, zur Verfügung. Auf der Grundlage dieser Daten, der Auswertung technischer Unterlagen und unter Berücksichtigung der Abflusswerte wurden für alle acht Anlagen Grobkonzepte einer Modernisierung erarbeitet. Zuerst wurde die Jahresleistung der Anlagen als Grundlage für die Berechnung möglicher Mehrerlöse ermittelt. Danach folgte die Kostenschätzung der ökologischen Modernisierung anhand der vorab beschriebenen Anforderungen. Alle vorgesehenen Maßnahmen beziehen sich auf die Herstellung der Durchgängigkeit. Weitere Maßnahmen, wie die Verbesserung der Gewässerstruktur sind für die Bühler in diesem Bereich weniger relevant. Alle untersuchten Anlagen sind Ausleitungskraftwerke. Für die Herstellung der Durchgängigkeit wurden daher der Bau von Fischaufstiegsanlagen am Wehr und die Gewährleistung der Passierbarkeit der Ausleitungsstrecke vorgeschlagen. Für die flussabwärtsgerichtete Durchgängigkeit wurde mit Bypasslösungen gearbeitet. Maßnahmen zur Gewährleistung des Fischabstiegs waren bisher bis auf wenige Ausnahmen nicht Gegenstand der Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen im Einzugsgebiet des Neckars und wurden deshalb auch in diesem Rahmen nicht vorgesehen. Die potentiell natürliche Fischfauna im untersuchten Abschnitt entspricht der Äschenregion, weshalb eine Mindestfließtiefe von 15 bis 20 cm in der Ausleitungsstrecke eingehalten werden muss. Da Mindestwasserversuche für alle Anlagen zu aufwändig waren, wurde aufgrund der Erfahrung des Gutachters angenommen, dass sich diese bei einem Mindestwasserabfluss von ca. 1 MNQ einstellt. Für alle Anlagen wurden die Mindererlöse bei der Stromerzeugung durch Abgabe notwendiger Mindestwassermengen errechnet. Die Fördersätze des EEG 2004 wurden hierbei mit den neuen Tarifen ab 2009 verglichen. Die Kosten-Nutzen-Rechnung erfolgte dynamisch, unter Berücksichtigung von Faktoren wie Betriebskosten, Abschreibung und Zinsen. Zwei Fallbeispiele aus dem Projektgebiet Im folgenden sind zwei Beispiele von untersuchten Anlagen kurz vorgestellt, die in ihrer Art und Größe typisch für viele kleine Wasserkraftanlagen nicht nur im Einzugsgebiet des Neckars sind. Historische Mühlenanlage im unteren Bühlertal Bereits vor über 700 Jahren wurde an diesem Standort erstmals eine Mühle urkundlich erwähnt. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts wird elektrische Energie erzeugt. Das ca. 90 m lange Streichwehr ist für die Fischfauna und Kleintiere unpassierbar. In der Mitte des Wehres gibt es eine alte Fischtreppe, die ihrem Namen zwar alle Ehre macht, aber ohne Funktion ist. Technische Anlagendaten: Turbine 1 Turbine 2 Ausbaufallhöhe ca. 3 m ca. 3 m Ausbaudurchfluss 1,45 m 3 /s 0,75 m 3 /s max. elektrische Leistung 34 kw 18 kw Maßnahme wird durch ein Brückenbauwerk zusätzlich erschwert. Zur Sicherung eines ausreichenden Mindestabflusses in der Ausleitungsstrecke wurden für den Durchfluss der Fischaufstiegsanlage 350 Liter pro Sekunde angesetzt. Zusätzlich wird der Umbau der Rechenanlage auf 15 mm Stababstand empfohlen, um die Vorkommen des Strömers zu schützen. Streichwehr, im Hintergrund Einlauf der WKA Bestehende Fischtreppe, ohne Funktion Dimensionierung Fischaufstiegsanlage: Die neue Fischaufstiegsanlage soll im spitzen Wehrzwickel angeordnet werden. Vorgesehen ist ein Raugerinne- Beckenpass mit 11 Becken. Die maximale Absturzhöhe zwischen den Becken beträgt 0,15 m. Unterhalb des Wehres wird die linke Trennwand mit Wasserbausteinen fortgesetzt. Eine flächige Rampe zwischen der Wand und dem Wehr soll aufwandernde Fische zum Einstieg der Fischaufstiegsanlage (FAA) leiten. Die Durch die Dimensionierung der Fischaufstiegsanlage ergibt sich eine jährliche Strommindererzeugung von ca. 28 Prozent pro Jahr. Dennoch erhöht sich der Jahresertrag der Anlage bei Inanspruchnahme der Fördersätze nach EEG 2009 um ca Euro, sodass für die ökologische Sanierung ein kapitalisierter Mehrertrag von rund Euro zur Verfügung stehen würde (errechnet mit Hilfe des Ertragswertverfahrens nach KLEIBER- SIMON 2004).

10 10 Das Pilotprojekt Technische Anlagendaten: Wasserkraftschnecke Ausbaufallhöhe ca. 2,5 m Ausbaudurchfluss ca. 2 m3/s max. elektrische Leistung ca. 35 kw Einlauf mit Grobrechen Reaktivierung eines alten Mühlenstandorts Eine ehemalige Mühle wurde 2008 im Zuge der Wiederinbetriebnahme saniert und zur Energieerzeugung mit einer modernen Wasserkraftschnecke ausgestattet. Das bisher nicht durchgängige Querbauwerk soll mit einer Fischaufstiegsanlage für Fische und Kleintiere ausgerüstet werden. Der Betreiber der Mühle strebt mit den ökologischen Verbesserungen eine erhöhte Vergütung für den eingespeisten Strom nach EEG 2009 an. Die Anlage verfügt nur über einen Grobrechen. Auf eine Feinrechenanlage, die zur Abweisung von Fischen vor Turbinen und zur Fernhaltung von Schwemmgut nötig ist, kann bei der Verwendung von Wasserkraftschnecken verzichtet werden, auch wenn derzeit eindeutige Aussagen über die Schädigung von Fischen bei der Passage von Wasserkraftschnecken aufgrund fehlender detaillierter Untersuchungen nicht vorliegen. Dimensionierung Fischaufstiegsanlage: Das Bauwerk soll als Umgehungsgerinne ausgeführt werden. Vorgesehen sind 16 Becken mit einer maximalen Absturzhöhe von 0,15 m zwischen den Becken. Der Einstieg dieser Anlage soll am Wehrfuß der rechten Seite angeordnet werden, um eine optimale Auffindbarkeit zu gewährleisten. Die Gesamtlänge der Anlage beträgt ca. 70 m. Um den Durchfluss bei Hochwasser zu drosseln ist am Einlauf in das Umgehungsgerinne ein Betonbauwerk geplant. Auch hier sind zur Sicherung eines ausreichenden Mindestabflusses in der Ausleitungsstrecke für den Durchfluss der Fischaufstiegsanlage 350 l pro Sekunde angesetzt. Durch die Dimensionierung der Fischaufstiegsanlage ergibt sich eine jährliche Mindererzeugung von ca. 32 Prozent pro Jahr im Vergleich zum Betrieb der Wasserkraftanlage ohne Fischaufstiegsanlage. Der Jahresertrag erhöht sich durch die Fördersätze nach EEG 2009 nur geringfügig, sodass nur ein sehr geringer Betrag für die Realisierung der Maßnahme zur Verfügung steht. Blick auf den geplanten Standort der Fischaufstiegsanlage Genehmigungspraxis im Pilotgebiet Im Landkreis Schwäbisch Hall werden notwendige ökologische Maßnahmen zur Modernisierung von Wasserkraftanlagen vorab zwischen Genehmigungsbehörde, Fischereiverwaltung und Betreiber abgestimmt. Nach Vorlage aller Planunterlagen, anschließender technischer und rechtlicher Prüfung und Genehmigung der Baumaßnahmen kann mit der Ausführung begonnen werden. Nach Fertigstellung und Messung des abgegebenen Mindestwassers erfolgt die Abnahme. Erst danach wird die Funktionsfähigkeit bescheinigt oder es werden Nachbesserungen gefordert.

11 11 Ergebnisse der Studie Durch die vorgesehene Abgabe des festgelegten Mindestwassers wird der Stromertrag in allen untersuchten Anlagen vermindert. Im Durchschnitt aller acht Anlagen ergibt sich ein Erzeugungsverlust von ca. 25 Prozent. Durch die erhöhte Vergütung nach dem EEG 2009 ergeben sich bei sieben der acht Anlagen Mehrerträge. Die Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit übersteigen die Mehreinnahmen durch die erhöhte EEG-Vergütung um ein Vielfaches. Weniger als 10 Prozent der Kosten könnten durch die kapitalisierten Mehreinnahmen gedeckt werden. Eine technische Modernisierung der Anlagen zur Leistungssteigerung ist in der Regel für die untersuchten Kleinanlagen auch nicht wirtschaftlich. Allerdings könnten die meisten Anlagen technisch modernisiert und teilweise deutlich höhere Energiemengen genutzt werden. Die Erkenntnisse der Studie zeigen deutlich die Situation der Betreiber kleiner Anlagen unter 100 kw. Wenn eine wirkliche Verbesserung in technischem und ökologischem Sinne angestrebt wird, geht dies sicher nicht ohne weitere finanzielle Förderungen. Wie diese aussehen könnten, bleibt eine offene Frage. Projektbegleitender Beirat In den projektbegleitenden Beirat waren die Projektbetreuer des UBA, BfN und BMU eingeladen, um das Projekt konstruktiv zu begleiten und durch ihr Fachwissen neue Aspekte in die Diskussion mit einzubringen. Weiterhin waren im Expertenkreis Vertreter der unterschiedlichsten Interessengruppen, Betreiberverbände, Naturschutzorganisationen, Wasserwirtschaftsverwaltung, Fischerei, Ingenieurbüros und Energiewirtschaft vertreten. Im Projektzeitraum fanden drei Treffen statt, in denen jeweils der aktuelle Stand der Arbeiten vorgestellt wurde und ausreichend Zeit war, Anregungen und Wünsche mit einzubringen. Die Ergebnisse der Diskussionen sind auf den Internet-Seiten des Büro am Fluss www. lebendiger-neckar.de/ Aktuelles dokumentiert. Das zweite Treffen fand im Pilotgebiet an der Bühler statt. An ausgewählten Beispielanlagen konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst ein Bild von der realen Situation vor Ort machen. Exkursion im Projektgebiet Modelle anlagenübergreifender Vergütung Das zentrale Ziel im Projekt war, zu prüfen, ob es sinnvolle Möglichkeiten gibt, den auf die einzelne Anlage bezogenen Fördermechanismus des EEG für Maßnahmenkombinationen mehrerer Wasserkraftanlagen zu öffnen. Sind Modelle denkbar, bei denen mehrere Wasserkraftanlagen in den Genuss einer erhöhten Vergütung nach EEG kommen, auch wenn nicht an allen Anlagen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands ergriffen werden? Rechtsformen des Zusammenschlusses Die Prüfung verschiedener Rechtsformen des Zusammenschlusses mehrerer Wasserkraftanlagen ergab, dass die Gründung einer Interessengemeinschaft (GbR) mittels eines einfachen Vertrages noch am ehesten als Grundlage für die gemeinsame Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen zur Erlangung einer erhöhten Vergütung geeignet ist. In der Ausgestaltung des Vertrages können alle offenen Fragen geregelt werden, insbesondere die Verteilung von Kosten und Mehrerträgen. Auch eine Genossenschaft könnte als Rechtsform eines Zusammenschlusses in Frage kommen. Jedoch ist der Aufwand für die Gründung recht hoch, es gibt umfangreiche Berichtspflichten und es fallen Kosten für die Zwangsmitgliedschaft im Genossenschaftsverband und für regelmäßige Prüfungen an, die meist in keinem Verhältnis zum erwarteten Ertrag stehen. Eine bereits bestehende Genossenschaft könnte jedoch für die Zwecke des Zusammenschlusses von Wasserkraftbetreibern genutzt werden.

12 12 Das Pilotprojekt Möglichkeiten bei der derzeit herrschenden Rechtslage Auch wenn es nach den Ergebnissen der Studie einer expliziten Regelung in einer künftigen Novellierung des EEG bedarf, um einen Zusammenschluss mehrerer Betreiber rechtlich verbindlich möglich zu machen, gibt es bereits nach der derzeitigen Rechtslage Möglichkeiten des Zusammenschlusses für Wasserkraftwerksbetreiber, die verschiedentlich genutzt wurden. Entscheidend für den Erfolg solcher Bemühungen ist, dass die Wasserkraftbetreiber, die zuständige Wasserbehörde und der Netzbetreiber an einem Strang ziehen. Um zu klären, ob bereits nach der derzeitigen Rechtslage Möglichkeiten für einen Zusammenschluss mehrerer Wasserkraftbetreiber bestehen, wurde im Rahmen des Projektes ein juristisches Kurzgutachten bei einem im Thema kundigen Fachjuristen in Auftrag gegeben (Czarnecki, 2008). Diesem Gutachten zufolge lässt sich auch unabhängig von einer zukünftigen Novellierung des EEG die Möglichkeit einer anlagenübergreifenden Vergütung konstruieren. Die beteiligten Anlagen bleiben dabei rechtlich selbständig. Die gemeinsam durchgeführte Maßnahme wird als Modernisierung jeder einzelnen Anlage angesehen. Die dazu erforderliche Auslegung des Modernisierungsbegriffs stützt sich auf die vom Gesetzgeber gewünschte Verbesserung der Gewässerökologie. Demnach reicht es aus, wenn die Modernisierungsmaßnahme F zu einer ökologischen Verbesserung führt, auch wenn kein betrieblicher Zusammenhang mit der beteiligten Anlage besteht, F die ökologische Verbesserung einen räumlichen Zusammenhang mit der jeweiligen beteiligten Anlage hat, auch wenn die Maßnahme nicht am Anlagenstandort durchgeführt wird, F und dem Betreiber über seine Beteiligung an den Kosten der gemeinsam durchgeführten Maßnahme zurechenbar ist. Wann ein hinreichender räumlicher Zusammenhang zwischen der ökologischen Verbesserung und der jeweiligen beteiligten Anlage vorliegt, wird letztlich eine Entscheidung im Einzelfall sein müssen. Die Maßnahme kann dem Betreiber über dessen Beteiligung an den Kosten zugerechnet werden. Hier sind nach Aussagen des Gutachters weitere Kriterien erforderlich, um einen Missbrauch zu verhindern. Ein Fallbeispiel aus Freiburg im Breisgau Gemeinsam finanzierte Maßnahme am Dreisamkanal zur Erlangung erhöhter EEG- Fördersätze Die Dreisam ist ein ca. 30 km langer, linker Zufluss der Elz in Baden-Württemberg, WRRL-Bearbeitungsgebiet Oberrhein. Ihren Ursprung hat sie im Dreisamtal im badischen Südschwarzwald. Im Osten der Stadt Freiburg wird Dreisam-Wasser für den Gewerbekanal und die Freiburger Bächle (künstliche Wasserläufe in Straßen und Gassen der Altstadt) abgezweigt. Am gemeinsam genutzten Wehr der Wehrgenossenschaft des Gewerbekanals wird im Jahr 2009 eine Fischaufstiegsanlage in Betrieb genommen. Sie wurde gemeinsam von den Betreibern der vier Wasserkraftanlagen finanziert (keine Beteiligung des Landes oder der Stadt). Die Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 200 KW sind über mehrere km entlang des Kanals verteilt. Die Unterhaltungspflicht für das Wehr liegt beim Land Baden-Württemberg. Die Stadt Freiburg führt aber in Absprache mit dem Land die Unterhaltung des Wehres durch. Die Fischaufstiegsanlage wird, wie in der wasserrechtlichen Entscheidung geregelt, von den Anlagenbetreibern gemeinsam unterhalten. Der regionale Stromanbieter wurde von Anfang an beteiligt und sicherte im Vorfeld zu, dass alle beteiligten Wasserkraft- Betreiber nach der ökologischen Verbesserung eine erhöhte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Nach Abnahme der Maßnahme durch die Genehmigungsbehörde erhalten alle eine abschließende Bescheinigung zur Vorlage bei ihrem Energieversorger.

13 Wege in die Zukunft 13 Wege in die Zukunft Ein TÜV für die Wasserkraft Ist eine Fischaufstiegsanlage oder eine andere Maßnahme erst einmal genehmigt, kümmert sich in der Regel später niemand mehr darum, ob sie auch dauerhaft ihre Funktion erfüllt. Die zuständigen Behörden sind oft sehr knapp ausgestattet und überlastet. Deshalb schlagen wir vor, über eine Art TÜV nachzudenken, der von den Betreibern in regelmäßigen Abständen mit der Begutachtung der Anlagen beauftragt werden muss, um die Funktionsfähigkeit ökologischer Modernisierungsmaßnahmen nachzuweisen. Hierfür wären entsprechende Gesetzesänderungen notwendig. Potentiale und Grenzen der kleinen Wasserkraft Die etwa derzeit betriebenen kleinen Wasserkraftwerke erzeugen ca. 8 Prozent des gesamten in Deutschland produzierten Wasserkraftstroms, das bedeutet ca. 0,3 Prozent der gesamten Stromerzeugung. Damit leistet die kleine Wasserkraft einen verhältnismäßig geringen kleinen Beitrag zur Stromversorgung in Deutschland. Trotzdem gibt es ein Potential für die Erhöhung der Stromerzeugung durch Wasserkraft. Die Mehrzahl der Anlagen wurde vor 1960 gebaut; hier können Modernisierungen der maschinellen Ausstattung und der hydraulischen Auslegung zu einer erheblichen Leistungssteigerung um bis zu 30 Prozent führen die hierfür notwendigen Investitionen rechnen sich allerdings bei kleinen Anlagen kaum. Welche tatsächlichen zusätzlichen Potentiale in Deutschland noch vorhanden sind, darüber gibt es bislang keine verlässlichen Datengrundlagen. Aufgrund theoretischer Überlegungen werden immer wieder Werte (vor allem Linienund Flächenpotentiale) genannt. Weitgehend unbekannt jedoch ist, welche Ausbaupotentiale unter Berücksichtigung technischer, ökonomischer, rechtlicher und ökologischer (z.b. Anforderungen der WRRL) Randbedingungen wirklich noch vorhanden sind. Um diese Lücken zu schließen, führt das BMU seit Herbst 2008 eine Studie zur Ermittlung der Wasserkraftpotentiale in Deutschland durch. Wasserkraft Implementierung in Gesetzgebungsvorhaben Zwischenergebnisse des Projekts fanden Eingang in die juristische Diskussion um die Aufnahme einer anlagenübergreifenden Vergütung im Rahmen der Novellierung des EEG. Die wichtigsten Inhalte dieser Überlegungen sind nachfolgend kurz dokumentiert. Die Projektnehmer empfehlen die folgenden Ausführungen zu einer anlagenübergreifenden Vergütung im Rahmen des kommenden EEG-Erfahrungsberichts zu berücksichtigen, die bei der Novellierung des EEG im Jahr 2008 noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Aufnahme einer anlagenübergreifenden Vergütung in ein künftiges EEG sollte folgende Anforderungen erfüllen: F Eröffnung einer Vergütung für mehrere Wasserkraftanlagen, die gemeinsam Modernisierungsmaßnahmen mit dem Ziel einer wesentlichen Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands unternehmen, F Gewährung einer weitgehenden Flexibilität im Hinblick auf Anzahl und Lage der Wasserkraftanlagen, solange diese sich an einem zusammenhängenden Gewässerabschnitt oder in einem zusammenhängenden Gewässersystem befinden, F Verhinderung von Mitnahmeeffekten, F Sicherstellung ausreichender Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten für die Wasserbehörde.

14 14 Wege in die Zukunft Ökolabels für Wasserkraft Seit der Liberalisierung des Strommarktes entscheiden sich immer mehr Kunden, umweltfreundlich produzierten Strom zu beziehen. Auf dem Markt sind einige grüne Stromprodukte erhältlich, viele davon basieren auch auf Strom aus Wasserkraft. Gerade für die Vermarktung von grünem Strom ist es wichtig, dass eine möglichst hohe Umweltqualität auf allen Ebenen sichergestellt und - etwa im Rahmen freiwilliger Ökolabels - auch nachgewiesen werden kann. Bislang fehlt in Deutschland ein Verfahren, das einen hohen und dazu noch möglichst einheitlichen ökologischen Standard bei der Wasserkraft sicherstellt. Bei der Betrachtung des rechtlichen Rahmens eines möglichen Öko-Labels (ähnlich der greenhydro-zertifizierung der Schweiz) in Deutschland hat sich gezeigt, dass insbesondere aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Reihe von Besonderheiten zu berücksichtigen sind. So dürfte vor allem für kleine Wasserkraftanlagen der Anreiz, eine Zertifizierung zu durchlaufen, gering sein, weil man schon mit geringeren Verbesserungsmaßnahmen in den Genuss einer erhöhten Vergütung des EEG kommen kann, während eine Zertifizierung die Erfüllung aller ökologischen Grundanforderungen erfordern würde. Die Analyse der Positionen verschiedener Verbände im Umfeld einer potentiellen Zertifizierung in einer Machbarkeitsstudie (EAWAG et al., 2006) hat deutlich gemacht, dass es sowohl auf Seiten der Umwelt- als auch bei den Wirtschaftsverbänden ähnlich gelagerte Interessen gibt, die zur Unterstützung mobilisiert werden könnten. Es ist umgekehrt nicht zu erwarten, dass sich einzelne Verbände explizit gegen einen Standard stellen würden. Gleichzeitig wurde aber auch klar, dass die nachträgliche Integration in bestehende Ökolabels vor verschiedenen Herausforderungen steht. Einerseits ist zu berücksichtigen, dass gesetzlich verankerte Zahlungen aus dem EEG durch das Ökolabeling allenfalls ergänzt, nicht aber substituiert werden. Andererseits bedarf es aber auch einer Anpassung im Ökostrommarkt im Hinblick auf bestehende Produkte oder Stromlieferverträge. In der Folge ist insbesondere auf Seiten etablierter Ökostromanbieter und Kraftwerksbetreiber mit Widerstand zu rechnen. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die mit einer Zertifizierung verbundenen Kosten am Markt auch wieder erlöst werden müssen. Für Kraftwerksbetreiber geht es u. a. um Investitionen, die typischerweise über längere Zeiträume abgeschrieben werden. In einem jungen Markt wie dem Ökostrommarkt sind die Unsicherheiten und damit auch das Risiko einer solchen Investition größer. Dabei kommt hinzu, dass es unklar ist, wie die Kunden auf die neuen Produkte reagieren werden.

15 Literatur und Links Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU (2007): Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG- Erfahrungsbericht), 186 S., Berlin; pdfs/allgemein/application/pdf/erfahrungsbericht_eeg_2007.pdf Bundesgesetzblatt (2008): Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften, Bundesgesetzblatt 2008, Teil 1, Nr. 49; BGBL/bgbl1f/bgbl108s2074.pdf Czarnecki, R. (2008): Anlagenübergreifende Förderung von Wasserkraft nach EEG 2009, Berlin. EAWAG et al. (2006): Übertragbarkeit des Schweizer greenhydro-konzeptes als Standard einer umweltgerechten Wasserkraftnutzung auf Deutschland Machbarkeitsstudie, Dübendorf; eawag.ch/organisation/abteilungen/ cirus/schwerpunkte/projektuebersicht/ abgeschlossene_projekte/greenhydro/ ghd_endbericht_final.pdf Wasserkraft Bildnachweis Alle Bilder: Büro am Fluss e.v. 100 % Recycling Papier

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