Gründungsformalitäten
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- Nadine Michel
- vor 7 Jahren
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1 Kolumnentitel 1 Gründungsformalitäten Existenzgründung im Handwerk
2 2 Handwerksordnung Vor dem Start 3 Chancen und Möglichkeiten im Handwerk Existenzgründung im zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Bereich 41 Handwerke mit Qualifikationsnachweis 41 Handwerke sind in der Anlage A zur Handwerksordnung (HWO) aufgeführt, die nur dann selbstständig als stehendes Gewerbe ausgeführt werden dürfen, wenn eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt ist. Die Eintragung in die Handwerksrolle setzt voraus, dass Sie oder Ihr angestellter Betriebsleiter über die entsprechende Handwerksmeisterprüfung oder über ein Ingenieur-Diplom, einen Abschluss zum staatlich geprüften Techniker oder zum Industriemeister der einschlägigen Fachrichtung verfügen.» Sie haben keinen der oben genannten Abschlüsse? Vielleicht besteht für Sie die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung. Sie fragen sich, ob Sie dafür die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen wir beraten Sie gerne! Ansprechpartnerin Sara Lorenzen s.lorenzen@hwk-flensburg.de Alles kann immer noch besser gemacht werden, als es gemacht wird. Henry Ford, Unternehmer «Die HWO gibt auch Gründern ohne Meisterausbildung die Möglichkeit, sich in bestimmten Berufen selbstständig zu machen. In der Anlage B1 der HWO (siehe Seite 9) findet man die so genannten zulassungsfreien Berufe. Für diese ist die Meisterausbildung möglich, aber nicht zwingende Voraussetzung für eine Existenzgründung. Die Anlage B2 HWO (siehe Seite 10) listet die so genannten handwerksähnlichen Berufe auf, die ohne besondere Zulassungsbedingungen selbstständig betrieben werden können. Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Handwerkskammer, welche Tätigkeiten Sie ausüben dürfen und welche nicht. Doch auch hier gilt: Neben soliden und fundierten fachlichen Kenntnissen in den von Ihnen angebotenen Tätigkeiten und Leistungen ist es ebenso unumgänglich, dass Sie in kaufmännischen und rechtlichen Fragen zumindest Grundkenntnisse besitzen. Nachfolgend einige wichtige Begriffe, über die Sie als Unternehmer Bescheid wissen sollten: Rechtsform Buchführung Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinnund Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung) Angebote Rechnungsstellung Umsatzsteuer (-voranmeldung, bei Bauleistungen, Vorsteuerabzug) Lohnsteueranmeldungen Kalkulation Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Gewährleistungsverpflichtungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Quelle: Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
3 4 Vor dem Start Betriebsberatung Gründungsberatung Kostenlose Beratung für Existenzgründer Auch im Handwerk gilt: Gute Vorbereitung wird immer wichtiger. Daran sollten Sie denken Anmeldeformalitäten Gewerbeanmeldung bei der zuständi- gen Gemeinde-, Amts- bzw. Stadtverwaltung Handwerkskammer Formulare gibt es bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer Finanzamt: Eventuell über Ihren Steuerberater Berufsgenossenschaft Meldepflicht zwingend innerhalb einer Woche Eventuell: Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord Eventuell: Handelsregistergericht Eventuell: Bauamt wegen Nutzungsänderung Meldepflicht bei Sozialversicherungsträgern Die Handwerkskammer bietet Existenzgründern eine individuelle und kostenlose Beratung an. Sie richtet sich an Neugründer und an Betriebsübernehmer. Alle betriebswirtschaftlichen Fragen rund um das Thema Existenzgründung können mit dieser Beratung geklärt werden.jede Gründungsidee benötigt einen ausgefeilten Plan, wie Sie erfolgreich in die Tat umzusetzen ist. Dieses Existenzgründungskonzept ist die Regieanweisung für Ihre Existenzgründung. Alle relevanten Themenbereiche der Existenzgründung, von der Standortwahl über die Gesellschaftsform bis hin zu der Ertragsvorschau, sind Inhalt des Konzeptes. Die Berater der Handwerkskammer geben gerne Tipps bei der Erstellung. Krankenkasse: privat und gesetzlich für den Unternehmer Deutche Rentenversicherung: Rentenversicherung für den Unternehmer Bei Beschäftigung von Mitarbeitern: Agentur für Arbeit, Krankenkasse, ZVK Wiesbaden (wichtig für alle Bau- und Montageunternehmen) Das könnte für Sie interessant sein: Außenwirtschaftsberatung im Ausland aktiv Anna Griet Hansen Marketing mehr als Werbung Heike Mahrt Ansprechpartner/-in Zuständigkeit nach Kreisgebieten Schleswig-Flensburg, Dithmarschen Süd Heiko Schädlich Telefon Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen-Nord Jörg Koll Telefon Flensburg, Nordfriesland Sönke Wellhausen Telefon
4 Ansprechpartner Handwerksrolle Sie haben Fragen zu Ihrem Eintrag bei der Handwerkskammer? Ansprechpartnerinnen Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Firmennamens Handwerk heute: Vielfältig, wie noch nie verbindet es Tradition und Moderne. A-G L-R Karola Schade Levke Jensen H-K S-Z Kerstin Hansen Anja Dietrich
5 8 Handwerke mit Qualifikationsnachweis Zulassungsfreie Handwerke 9 Welche Handwerke liegen zwischen A, wie Augenoptiker und Z, wie Zimmerer? Das und weitere Informationen finden Sie unter : Anlage A der Handwerksordnung (HwO) Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können ( 1 Abs. 2). Nr. 1. Maurer und Betonbauer 2. Ofen- und Heizungsbauer 3. Zimmerer 4. Dachdecker 5. Straßenbauer 6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 7. Brunnenbauer 8. Steinmetzen und Steinbildhauer 9. Stuckateure 10. Maler und Lackierer 11. Gerüstbauer 12. Schornsteinfeger 13. Metallbauer 14. Chirurgiemechaniker 15. Karosserie- und Fahrzeugbauer 16. Feinwerkmechaniker 17. Zweiradmechaniker 18. Kälteanlagenbauer 19. Informationstechniker 20. Kraftfahrzeugtechniker 21. Landmaschinenmechaniker 22. Büchsenmacher 23. Klempner 24. Installateur und Heizungsbauer 25. Elektrotechniker 26. Elektromaschinenbauer 27. Tischler 28. Boots- und Schiffbauer 29. Seiler 30. Bäcker 31. Konditoren 32. Fleischer 33. Augenoptiker 34. Hörgeräteakustiker 35. Orthopädietechniker 36. Orthopädieschuhmacher 37. Zahntechniker 38. Friseure 39. Glaser 40. Glasbläser und Glasapparatebauer 41. Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik Anlage B der Handwerksordnung (HwO) Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können ( 18 Abs. 2). Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke Nr. 1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 2. Betonstein- und Terrazohersteller 3. Estrichleger 4. Behälter- und Apparatebauer 5. Uhrmacher 6. Graveure 7. Metallbildner 8. Galvaniseure 9. Metall- und Glockengießer 10. Schneidwerkzeugmechaniker 11. Gold- und Silberschmiede 12. Parkettleger 13. Rollladen- und Sonnenschutztechniker 14. Modellbauer 15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher 16. Holzbildhauer 17. Böttcher 18. Korb- und Flechtwerkgestalter 19. Maßschneider 20. Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker) 21. Modisten 22. (wegefallen) 23. Segelmacher 24. Kürschner 25. Schuhmacher 26. Sattler und Feintäschner 27. Raumausstatter 28. Müller 29. Brauer und Mälzer 30. Weinküfer 31. Textilreiniger 32. Wachszieher 33. Gebäudereiniger 34. Glasveredler 35. Feinoptiker 36. Glas- und Porzellanmaler 37. Edelsteinschleifer und graveure 38. Fotografen 39. Buchbinder 40. Drucker 41. Siebdrucker 42. Flexografen 43. Keramiker 44. Orgel- und Harmoniumbauer 45. Klavier- und Cembalobauer 46. Handzuginstrumentenmacher 47. Geigenbauer 48. Bogenmacher 49. Metallblasinstrumentenmachen 50. Holzblasinstrumentenmacher 51. Zupfinstrumentenmacher 52. Vergolder 53. Schilder- und Lichtreklamehersteller» Wenn ich die Folgen geahnt hätte, wäre ich Uhrmacher geworden. Albert Einstein «
6 10 Handwerksähnliche Gewerbe Kammerbeiträge 11 Abschnitt 2: Handwerksähnliche Gewerbe Nr. 1. Eisenflechter 2. Bautentrocknungsgewerbe 3. Bodenleger 4. Asphaltierer (ohne Straßenbau) 5. Fuger (im Hochbau) 6. Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden) 7. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau) 8. Betonbohrer und -schneider 9. Theater- und Ausstattungsmaler 10. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung 11. Metallschleifer und Metallpolierer 12. Metallsägen-Schärfer 13. Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren) 14. Fahrzeugverwerter 15. Rohr- und Kanalreiniger 16. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) 17. Holzschuhmacher 18. Holzblockmacher 19. Daubenhauer 20. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung) 21. Muldenhauer 22. Holzreifenmacher 23. Holzschindelmacher 24. Einbau von genormten Baufertigteilen (z.b. Fenster, Türen, Zargen, Regale) 25. Bürsten- und Pinselmacher 26. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung 27. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration) 28. Fleckteppichhersteller 29. (weggefallen) 30. Theaterkostümnäher 31. Plisseebrenner 32. (weggefallen) 33. Stoffmaler 34. (weggefallen) 35. Textil-Handdrucker 36. Kunststopfer 37. Änderungsschneider 38. Handschuhmacher 39. Ausführung einfacher Schuhreparaturen 40. Gerber 41. Innerei-Fleischer (Kuttler) 42. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichen Zubehör) 43. Fleischzerleger, Ausbeiner 44. Appreteure, Dekateure 45. Schnellreiniger 46. Teppichreiniger 47. Getränkeleitungsreiniger 48. Kosmetiker 49. Maskenbildner 50. Bestattungsgewerbe 51. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung) 52. Klavierstimmer 53. Theaterplastiker 54. Requisiteure 55. Schirmmacher 56. Steindrucker 57. Schlagzeugmacher Was noch genannt werden muss: Für den Eintrag bei uns erheben wir einmalig eine Verwaltungsgebühr. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Ihrer Unternehmensform und beträgt mindestens 80 Euro (beispielhafte Kosten für ein Einzelunternehmen ohne Angestellte). Mit Ihrem Eintrag werden Sie Mitglied der Handwerkskammer Flensburg. Ihr Erfolg ist unser Handwerk! Die Handwerkskammer Flensburg vertritt, verwaltet und fördert die Belange von über Mitgliedsbetrieben. Antragsformulare Damit wir diese Aufgaben erfolgreich wahrnehmen können, entrichten unsere Mitglieder Beiträge. Diese sind auch abhängig von Ihrer Unternehmensform und betragen derzeit mindestens 215 Euro jährlich. Gründen Sie Ihren Betrieb im laufenden Kalenderjahr, wird Ihr Handwerkskammerbeitrag anteilig berechnet. Unsere Antragsformulare können Sie auch online abrufen unter
7 12 Kolumnentitel Impressum Herausgeber Handwerkskammer Flensburg Johanniskirchhof Flensburg Telefon: Telefax : info@hwk-flensburg.de Stand: September 2015
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