zu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006
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- Eva Hoch
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1 12. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr zu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006 Kenntnis zu nehmen Der Vorsitzende und Berichterstatter: Kretschmann Bericht Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr beriet die Mitteilung der Landesregierung Drucksache 12/5006 in seiner 32. Sitzung am 11. Mai Ein Abgeordneter der CDU legte dar, die Vorlage enthalte zwar eine Liste der prioritären Stoffe, doch wie in Bezug auf diese Stoffe künftig verfahren werden solle, werde erst in der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens jedoch noch Veränderungen unterworfen sei. Er persönlich hätte keine Bedenken, sich den den Ausschussmitgliedern vorliegenden Empfehlungen des federführenden Ausschusses für Fragen der Europäischen Union, des Agrarausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Ausgegeben:
2 Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats anzuschließen. Ein Abgeordneter der SPD äußerte, die der vorliegenden Mitteilung der Landesregierung zugrunde liegende Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik habe für Baden-Württemberg eine außerordentliche große Relevanz. Er erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass in der bisherigen Liste I der Gewässerrichtlinie 129 Stoffe enthalten seien, es jedoch den einzelnen Mitgliedsländern überlassen sei, wie sie mit diesen Stoffen umgingen. Beispielsweise dürfe Atrazin in Frankreich verwendet werden, in Deutschland hingegen nicht. Bei einer Festlegung der Liste prioritärer Stoffe sollte es nicht bleiben. Vielmehr sollten in der Wasserrahmenrichtlinie für die prioritären Stoffe konkrete Maßnahmen zum Gewässerschutz festgelegt werden, die in den Staaten der Europäischen Union umgesetzt werden müssten. Vom Ministerium für Umwelt und Verkehr erbitte er Auskünfte über die künftige Vorgehensweise. Der Ausschussvorsitzende erklärte in seiner Eigenschaft als Abgeordneter, aus den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats an das Plenum des Bundesrats gehe hervor, dass der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats dem Plenum des Bundesrats empfehle, festzustellen, dass durch die vom Europäischen Parlament in der Sitzung vom 16. Februar 2000 angenommene Veränderung des Artikel 16 des Gemeinsamen Standpunkts eine grundlegende Erweiterung insofern vorgenommen sei, als nunmehr eine Verringerung der Einleitungen, Emissionen und Freisetzungen auf Werte nahe null bis zum 31. Dezember 2020 angestrebt werde, diese Einführung einer Nahe-Null- Emission für die Stoffe der Prioritätenliste bei der Erstellung der Liste nicht vorgesehen gewesen sei und die Qualität der Anforderungen an die Stoffe der Liste damit sehr viel höher als ursprünglich formuliert sei und in dieser Form nicht mit den das Aufstellungsverfahren begleitenden Wirtschaftsverbänden abgestimmt sei. Der Bundesrat solle gemäß einer weiteren Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats die Bundesregierung bitten, dafür Sorge zu tragen, dass bei den weiteren Beratungen zum Vorschlag für eine Entscheidung des Parlaments und des Rates zur Festlegung der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik die Vorgabe einer Nullemission bis zum Jahre 2020 für die Stoffe der Prioritätsliste nicht umgesetzt werde. Er weise darauf hin, dass es Sinn der Umweltpolitik sei, für das Jahr 2020 ehrgeizige Ziele zu formulieren, und auch die Landesregierung unter anderem im Zusammenhang mit der Vorstellung des Umweltplans so anspruchsvolle Ziele formuliert habe, dass es erheblicher Anstrengungen bedürfe, um sie zu erfüllen. In diesem Zusammenhang interessiere ihn, ob die Landesregierung die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats teile, ehrgeizige Ziele im Bereich des Umweltschutzes deswegen nicht zu erfüllen, weil das Vorgehen nicht mit der Wirtschaft abgestimmt worden sei. Er halte es nicht für sinnvoll, sich als ein Land, das für seine hohen Umweltstandards bekannt sei, gegen die Auffassung des Europäischen Parlaments zu stellen, wenn es sich in Bezug auf den Umweltschutz auf weit gehende Ziele geeinigt habe. Eine solche Haltung würde im Übrigen das Europäische Parlament gegenüber der Europäischen Kommission schwächen. Ein Abgeordneter der Republikaner führte aus, es gebe Hinweise, dass Rückstände von Medikamenten, weil sie in Klärwerken nicht abgebaut werden könnten, in die Flüsse und damit ins Meer gelangten und dort bisher noch nicht erkannte Schäden bei marinen Lebewesen verursachten. Es sei beispielsweise nicht ausgeschlossen, dass bisher unerklärliche Vorgänge, dass 2
3 beispielsweise Wale an Land kämen und dort verendeten, auf Medikamentenrückstände zurückzuführen seien. Er werfe die Frage auf, ob das Land sich dafür einsetzen sollte, auch Medikamente und Medikamentenrückstände in die Liste prioritärer Stoffe aufzunehmen. Der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verkehr teilte mit, die Festlegung der Liste prioritärer Stoffe sei in der Tat nur ein erster Schritt. In weiteren Schritten, von denen Baden-Württemberg, weil viele Stoffe in Baden-Württemberg überhaupt nicht mehr vorkämen, allerdings nicht in vollem Umfang betroffen sein werde, würden weitere Emissionswerte festgelegt und Detailfestlegungen getroffen. Ein weiterer Vertreter des Ministeriums für Umwelt und Verkehr legte ergänzend dar, die Liste prioritärer Stoffe, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden sei, stelle eine Tochterrichtlinie der Wasserrahmenrichtlinie dar und daher sei es in der Tat schwierig, über die Liste zu diskutieren, ohne zu wissen, was in der Wasserrahmenrichtlinie zu den in der Liste enthaltenen Stoffen ausgesagt werde. Dies sei jedoch bei der in Rede stehenden Liste prioritärer Stoffe deshalb nicht kritisch, weil es derzeit nur darum gehe, die Liste selbst zu beschließen. Die Auswahl der Stoffe für diese Liste anhand verschiedener Indikatoren sei durch ein Verfahren erfolgt, auf das sich alle Mitgliedsstaaten geeinigt hätten, welches neben dem Risiko, das von den Stoffen ausgehe, auch das Vorkommen dieser Stoffe in der Umwelt berücksichtige. Es sei vorgesehen, die Liste prioritärer Stoffe regelmäßig fortzuschreiben. Strittig auf europäischer Ebene sei lediglich, ob dies alle drei Jahre oder alle sechs Jahre erfolgen solle. Im Rahmen der Fortschreibung werde auch die Aufnahme neuer Stoffe zu prüfen sein, wenn sich im Rahmen des erwähnten Auswahlverfahrens deren Relevanz für die Umwelt zeige. Weiter legte er dar, es gebe eine gewisse Überschneidung der Liste prioritärer Stoffe mit der so genannten OSPAR-Vereinbarung, einer internationalen Vereinbarung zum Schutze der marinen Umwelt. In der OSPAR-Vereinbarung sei festgelegt, dass für Stoffe, die toxisch, persistent und bioakkumulierbar seien, innerhalb einer Generation ein so genanntes Phasing-out angestrebt werden solle. Durch diese Vereinbarung sei von allen Meeresanrainern erstmals dokumentiert worden, dass Maßnahmen gegen die Freisetzung gefährlicher Stoffe ergriffen werden sollten. Nachteilig sei, dass es sich lediglich um eine politische Erklärung handle, die für den praktischen Vollzug keine Anhaltspunkte biete. Daher habe der Gedanke nahe gelegen, im Rahmen der Realisierung der Wasserrahmenrichtlinie die vollzugstaugliche Umsetzung der OSPAR-Vereinbarung vorzunehmen. Da die Stoffe auf der Liste prioritärer Stoffe jedoch mit Hilfe anderer Kriterien ermittelt worden seien, mache es keinen Sinn, für alle diese Stoffe das Phasing-out festzulegen. Deshalb hätten sich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat darauf geeinigt, aus der Liste prioritärer Stoffe einige Stoffe auszuwählen und für diese Stoffe in der Wasserrahmenrichtlinie die Phasing-out-Vorgabe festzuschreiben, wobei aber noch kein Auswahlverfahren ausgewählt worden sei und daher derzeit noch nicht feststehe, für welche Stoffe die Phasing-out-Vorgabe erfolgen werde. Der bereits zu Wort gekommene Abgeordnete der SPD erklärte, wenn eine aus 32 Stoffen bestehende Liste prioritärer Stoffe erstellt werde, die in die Erarbeitung einer Wasserrahmenrichtlinie einfließen solle, müsse das Ziel sein, für alle 32 Stoffe Ziele und Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen dieser Stoffe in den einzelnen Ländern festzulegen. Er hielte es eher für einen 3
4 Rückschritt, lediglich für einen bestimmten Anteil dieser 32 Stoffe alle diese Anforderungen festzuschreiben. Ihn interessiere zum einen, wie künftig bei den Stoffen verfahren werde, die in der 129 Stoffe umfassenden Liste I der Gewässerrichtlinie enthalten seien, in der Liste prioritärer Stoffe jedoch nicht. Denn es sei zwar richtig, dass sich die Anstrengungen auf die prioritären Stoffe konzentrierten; doch alle anderen die Umwelt belastenden Stoffe sollten nicht vernachlässigt werden. Zum anderen wolle er wissen, wie die deutschen Bundesländer am Verfahren, für die in der Liste prioritärer Stoffe enthaltenden Substanzen auf europäischer Ebene harmonisierte Ziele und Emissionsgrenzwerte festzulegen, beteiligt würden. Der Vertreter des Ministeriums für Umwelt und Verkehr antwortete, es sei Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie, für die 32 Stoffe der Liste prioritärer Stoffe Emissions- und Immissionswerte festzulegen. Die Festlegung werde im Mitentscheidungsverfahren geschehen, in das die Bundesregierung eingebunden sei, und die Bundesländer hätten die Möglichkeit, ihre Auffassung hierzu über die Bundesregierung einzuspeisen. Für die aus der Liste prioritärer Stoffe ausgewählten Stoffe, für die das OSPAR-Kriterium des Phasing-out gelten solle, werde festgelegt, dass die Emissionen gleich null sein müssten. Insofern würden die ausgewählten Stoffe wesentlich schärfer behandelt als die übrigen Stoffe der Liste prioritärer Stoffe. Für die 129 Stoffe der bestehenden Liste I der Gewässerrichtlinie blieben auch nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie die Immissionswerte bestehen. Der bereits zu Wort gekommene Abgeordnete der Republikaner wiederholte seine Frage in Bezug auf Arzneimittelrückstände. Ein weiterer Abgeordneter der Republikaner erkundigte sich nach einem eventuell erforderlich werdenden Investitionsbedarf in Baden-Württemberg aufgrund der neuen Vorschriften. Der bereits zu Wort gekommene Vertreter des Ministeriums für Umwelt und Verkehr erläuterte, die Liste prioritärer Stoffe solle regelmäßig fortgeschrieben werden. Im Rahmen dieser Fortschreibung müssten auch alle neu erkannten Stoffe das Identifikationsverfahren, das die derzeit alle prioritär erkannten 32 Stoffe ergeben habe, durchlaufen. Wenn sich in diesem Verfahren ergeben sollte, dass weitere Stoffe als prioritär einzustufen seien, würden sie im Rahmen der Fortschreibung der Liste prioritärer Stoffe in diese Liste aufgenommen. Federführend für das Fortschreibungsverfahren, für das derzeit noch nicht feststehe, ob es alle drei oder alle sechs Jahre erfolge, sei die Europäische Kommission. Abschließend teilte er mit, aufgrund der in Deutschland sehr weit fortgeschrittenen wasserrechtlichen Gesetzgebung gehe das Land davon aus, dass die vorgesehenen Emissionsbeschränkungen keine weiteren Investitionen im Bereich der Industrie und in den kommunalen Kläranlagen erforderten. Auch die derzeit vorhandenen Messnetze seien auf die entsprechenden Anforderungen eingerichtet. Ob einzelne zusätzliche Messungen erforderlich würden, könne derzeit zwar nicht völlig ausgeschlossen werden; ein erheblicher Zusatzaufwand werde jedoch nicht entstehen. 4
5 Auf Frage des Ausschussvorsitzenden, ob der Ausschuss Kenntnisnahme beschließen sollte, erklärte der eingangs zu Wort gekommene CDU-Abgeordnete, er habe vorgeschlagen, sich den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats anzuschließen. Dies wäre weiter gehend als Kenntnisnahme. Der bereits zu Wort gekommene SPD-Abgeordnete entgegnete, der Ausschussvorsitzende habe in seiner Eigenschaft als Abgeordneter darauf hingewiesen, dass die Empfehlungen zum Teil auch beinhalteten, Beschlüsse des Europäische Parlaments nicht unbedingt umzusetzen, und er meine, dass sich der Ausschuss solchen Empfehlungen nicht pauschal anschließen sollte. Das Land sollte vielmehr seine eigene Auffassung vertreten. Der CDU-Abgeordnete zog daraufhin seinen Vorschlag zurück. Der Ausschuss beschloss sodann ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, von der Mitteilung der Landesregierung Drucksache 12/5006 Kenntnis zu nehmen Kretschmann 5
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